R 108   U 137 

Beschreibung von Vilmnitz, das im Land Rügen im Bergener Garten im Amt

Putbus liegt. Es hat eine eigene Kirche im Dorf, ist im Juli des Jahres 1695 vermessen worden und grenzt im Norden an den Sumpf Garvitz und den Sumpf, der zwischen hier und Posewald liegt, östlich an Posewald, Nadelitz und Freetz, im Süden an eine Bucht der Ostsee und westlich an Lonvitz.1 

Namen der Einwohner

1  Christopher Toss, Pastor
2  This Golke, Krüger
3  Chlas Jan, Bootmacher, Halbbauer
4  This Wittmis, Schmied und Kossat2 
5  Marten Dankworst, Müller und Kossat
6  Jochim Gilow, Vollbauer
7  Henning Jan, Kossat, hat drei Morgen und gibt jedes Jahr fünf Reichstaler Dienstgeld
8  Henning Gråhl, Kossat
9  Marten Radz, Kossat
10  Jochim Willich, Vollbauer
11  Gottfried Holst, Schuhmacher, unterhält sich mit seinem Handwerk, gibt zwei Rtlr 14 lß Miete an die Kirche für sein Haus. Er kam vor einigen Wochen hierher.
12  Marten Schumacher, Vollbauer und Schulze
13  Lorentz Jan, Halbbauer
14  Hans Klinkenberg, Vollbauer
16  Jochim Nieman, Vollbauer
17  Andreas Alv, Einlieger und Stellmacher
18  This Suppkleff, Vollbauer
19  Hans Köller, Vollbauer
20  Lorentz Göthschalk, Kossat
21  Petter Gråhe, Kossat
22  Hans Burwitz, Kossat
23  Glöckner
24  Claes Gilow, Leinweber
25  eine Hütte, in der arme Einlieger leben. Sie leisten keine Abgaben.
26  This Jung, Hausfrau, deren Mann Vogt auf dem Hof Putbus ist
27  Küsterhaus
28  Armenhaus
29  Brauhaus

 R 109 

Dieses Dorf gehört seit alters her als ein Dienstdorf unter den Putbuser Hof und dient in der Pflugzeit, anderen Erntezeiten und das ganze Jahr mit jedem Voll- und Halbbauern und Kossaten so viel wie jeder in Lonvitz und den anderen zugehörigen Dienstdörfern leistet. Siehe dazu die Annotationen über den Hofdienst3  und den Punkt zum Hofdienst auf der anderen Seite.
Nr. 11 hat in Zirkow, gibt an Nebenmodus4  oder Kopfgeld5  und für sein Handwerk jedes Quartal zwei Rtlr zwölf lß Akzise6 .
Seit alters haben hier so viele Bauern und Kossaten gewohnt wie jetzt, nämlich acht Vollbauern, anderthalb, die so viel besitzen wie anderthalb Bauern, so dass hier insgesamt mit zehn Vollbauern gerechnet wird. Die acht geben jeder einen halben Rtlr, wenn es von der Kanzel verkündigt wird, einen Rtlr von jeder reduzierten Hufe7  und Nr. 13 40 lß. Jeder der Kossaten gab noch vor einigen Jahren acht lß für jeden Rtlr, aber seit zwei bis drei Jahren geben sie die Hälfte weniger, jeder vier lß. Die acht Vollbauern geben einen halben Rtlr Kopfgeld für den Ackerbau. Der Krüger gibt außerdem zusammen 20 Rtlr Krugpacht und Dienstgeld8  und jeder der acht Vollbauern gibt ebenfalls die gleiche Akzise von 21 lß und 16 lß in jedem Quartal. Reitersteuer9  geben  R 110  Nr. 3 und Nr. 13 zusammen im Monat so viel wie drei der anderen Bauern.
Jeder Kossat gibt jedes Quartal 12 lß Akzise, Tribunal10 - und andere Hufensteuer11  gibt jeder soviel im Verhältnis, wie von der Kanzel verlesen wird.  U 138 
Was die Hufenschläge betrifft, so wissen sie es nicht besser wie viele Hufen hier berechnet werden, als dass jeder der acht Bauern 25 Morgen hat und Nr. 3 zwölf Morgen, wofür er zehn Rtlr Dienstgeld12  gibt. Nr. 13 gibt für zehn Morgen siebeneinhalb Rtlr Dienstgeld.

Vom Dienst

Sie dienen so viel wie alle der acht Bauern, von denen jeder in der Pflugzeit mit einem Pflug, vier Pferden und zwei Mann dient. In der Erntezeit mit zwei Mann samt Pferden und Wagen, wenn das Heu und Getreide eingefahren werden ebenso. Das ganze Jahr über mit einer Person wie alle Tage, und Pferde und Wagen, wenn es so befohlen wird.

 R 111   U 89 

Arealausrechnung von Vilmnitz

Acker

[Insgesamt]   370M 105R
Der Acker ist sechsschlägig, doch liegt nicht jeder für sich, siehe in den Annotationen, und ist von folgender Bodengüte
A1  lehmhaltiger Sandhumus, zur Wiese C 22 hin tiefer liegend  30M 160R
2  Sand- und Lehmerde  2M 120R
3  mehr humos und tief liegend, etwas schwarzhaltig, zwei Stücke  4M 60R
4  lehm- und sandhaltige Erde, etwas humos  14M 180R
5  humus-, sand- und lehmhaltiger Boden  17M 255R
6  sandiger  3M 105R
7  sand- och lehmhaltige Erde, zum Erlenbruch und dem Wiesenstück hin humos und tief liegend, zwei Stücke beinhalten  28M 255R
8  Lehmhumus, an der Wiese tief liegend  8M 270R
9  etwas humoser Sandboden  4M 210R
10  magerer Sand  2M 30R
11  sand- und lehmhaltiger Boden, etwas humos  18M 45R
12  sand- und lehmhaltige Humuserde, tief liegend aber humoser bei der Viehweide  10M
13  sandhaltiger Lehmhumus  34M 255R
14  lehm- und sandhaltiger Humus  27M 30R
 R 112 15  humos, sand- und lehmhaltiger Grund, an der Wiese tief liegend, gehört Nr. 3  17M 30R
16  etwas humoser Sand- und Lehmgrund, vier Stücke, liegen im Gehölz Ghor  16M 225R
17  sand-, humus- und lehmhaltiger Boden  74M 105R
18  Sanderde, die an einigen Stellen humos und etwas sandiger ist  43M 160R
19  schwarz vermengter Lehmhumus  4M 270R
20  fünf Stücke Humuserde innerhalb des Dorfes  6M 45R

 U 90 

Von wüstem Acker

[Insgesamt]   4M 30R
  Hoch liegende, magere und sandige Brache  2M 120R
β  bessere Brache und tauglich zum neuen Bewirtschaften  1M 210R

Wiese

[Insgesamt]   35M 75R, 49 Heufuder
C21  Eine Wiese etwas buschig zwischen A1  2M 240R 3 Heufuder
22  zehn Stücke mittelmäßiger Grasweide, beinhalten zusammen  9M 75R 18 Heufuder
23  eine Wiese, sumpfig beim Erlenbruch aber mit besserem Gras beim Acker, der Diepwisch genannt wird.  4M 90R 6 Heufuder
24  vier Stücke gute Grasweide  3M 7 Heufuder
25  eine sumpfige und buschige Wiese, Roorkoppel genannt, macht zusammen mit einer anderen feuchten Wiese beim Ackerstück A7  5M 60R 5 Heufuder
26  eine Wiese, die Bresow heißt, ist von durchschnittlichem Grasbewuchs, sie beinhaltet mit einem Stück, das beim Acker A5 liegt  4M 90R 8 Heufuder
 R 113    eine gute Weidewiese, die dem Pastor gehört  270R 2 Heufuder
27  eine feuchte Wiese mit Büschen und Grasflecken bei A 17 ganz im Osten gehört dem Pastor.  5M 150R
Von der letzten können keine Heufuderzahlen bestimmt werden, da die Flecken abgemäht werden

Wald

[Insgesamt]   9M 180R
D28 , 14 Stücke, Laubwaldhügel beinhalten  3M 180R
29  vier Stücke mit Erlen und anderem Gebüsch  6M

Viehweide

[Insgesamt]   91M 120R
E30  Eine Viehweide bei A 5, die von Morast umgeben ist  135R
31  sumpfige Viehweide  39M 120R
32  zwei magere Sandhügel mit Wacholderbüschen  20M 135R
33  zwei Sandstücke mit grobem Gras, fast unbrauchbar  17M 210R
34  Viehweide mit kurzem Gras, die teilweise von der See überspült wird, wenn diese ansteigt  10M 180R
35  ebenso sumpfiger, teils bültiger Morast  2M 240R

 U 91 

Tümpel

F  Fünf Stücke liegen im Acker,  1M 120R
die anderen, die in der Viehweide liegen, sind hier mit eingerechnet.

 R 114 

Arealausrechnung der Insel Vilm, die zur Herrschaft Putbus gehört und im Juli 1696 vermessen wurde

Hofstellen

G  Nr. 1 hat Gemüse- und Obstgarten zusammen, Nr. 13 auch einen durchschnittlichen Obst- und Gemüsegarten, wie auch Nr. 2, Nr. 6
Nr. 14, 15, 16, 17, 18, 20 haben auch einige Bäume darin.
Nr. 19 hat einen kleinen Obstgarten abseits; die anderen haben alle ihre Gemüsegärten, und einige haben auch einige Bäume darin, welche alle zusammen mit dem Kirchhof, den Hofstellen und den Wegen an Acker beinhalten  13M
H  Der Strand, so lang wie die Dorfmark reicht, beträgt  7M 150R
Folgender Besitz, der bei diesem Dorf liegt, gehört der Herrschaft Putbus
  Ein Wald, der Ghor heißt, besteht aus Eichen, Buchen und anderem Laubwald, der jedes 15. 16. bis 18. Jahr gefällt und verkauft wird. Doch gibt es auch durchschnittlich gro sse Eichen, Buchen und andere Laubbäume, die nun so oft geschlagen werden wie der andere Wald. Einige Jahre nach dem Fällen der Bäume wird der Wald eingezäunt, so dass kein Vieh hinein kommt, bis der Wald so gewachsen ist, dass das Vieh nicht schaden kann. Dann lassen die Einwohner ihr Vieh dort weiden. Der Wald beinhaltet  116 210R
Cg  eine Wiese Goppenburg , beim Wiesenstück B 26 feucht, aber beim Acker von besserem Gras, an Fläche  3M 225R
Sie könnte zwei Heufuder pro Morgen geben, ergibt 7 Heufuder

 R 115   U 92 

Wald

[Dβ, Dg]   96M 120R
  Eichen-, Buchen- und anderer großer Laubwald, kleinere Bäume dazwischen, die gefällt werden können, wenn im Ghor -Wald bei Vilmnitz geschlagen wird, doch die großen Bäume bleiben bei dieser Arbeit stehen. Zwei Stücke ergeben an Fläche  82M 120R
Dg  hoher Berg mit gleichen Bäumen wie Dβ, doch gibt es hier verschiedene wilde Apfel- und Birnbäume darunter. Die zwei Stücke verfügen über eine Fläche von  14M
Dd  Zwischen beiden Stränden sind Sanddünen, teils mit kleinen Eichenbüschen, teils auch eben in die Fläche des Meeresstrandes übergehend  39M 270R
  eine kleine Insel, Snakenwerder genannt, eine Schlangeninsel mit einigen Büschen darauf  210R

Weide

[Insgesamt]   20M 270R
E1  Gute Grasweide, Kooberg genannt  5M 90R
2  Zwei Stücke von kurzem Gras, die das Wasser überspült, wenn die See ansteigt.  15M 180R

 R 116 

Tümpel

F1  Vier Wassertümpel beinhalten an Fläche  3M
#  Wo dieses Zeichen steht, sind Ruinen einer Mauer zu sehen, wo m. E. eine Kirche stand, und in Vorzeiten Götter angebetet worden sind. Diese Insel ist sehr als Viehweide ge-
1  eignet, im Sommer sind die jungen Pferde der Herrschaft, und andere Tiere, die auf dem Hof nicht gebraucht werden, hier. Sie überführen das Vieh zum Weiden, Mästen und Schlachten, auch einige Schweine. Dies geschieht im Wald, der Ghor heißt, wenn die Eicheln und Bucheckern gewachsen sind.

Summe

Acker: 370M 105R
Wüster Acker: 4M 30R
Wiese: 39M
Heu: 56 Fuder
Wald: 223M 120R
Viehweide und Tümpel: 116M210R
Hofstellen: 60M 120R

 R 117   U 138 

Annotationen von Vilmnitz

Vom Acker

Der Acker liegt hier überall in sechs Schlägen, doch liegt kein Feld separat, sondern jeder lässt ein Sechstel seines Ackers brach liegen, wovon er soviel Dünger nimmt wie er kann. Nr. 13 belässt nach eigenen Angaben ein Fünftel seines Ackers in Brache. Die Beschaffenheit gewisser Äcker und die Aussaat nach der Karte ist in den Jahren nach eigener Angabe unterschiedlich, doch meist pro Morgen zwei Sch Roggen, drei Sch Gerste, vier Sch Hafer und zwei Sch Erbsen. Genauer können sie nicht sagen, wie viel Aussaat pro Schlag es ist. Die Kirche hat keinen eigenen Acker, aber der Pastor hat 20 Morgen, die hier und da zwischen den anderen Äckern liegen und zu jeweils zwei Sechsteln mit Roggen und mit Gerste besät werden, ein Sechstel mit Hafer und Erbsen und ein Sechstel liegt brach.

Wiese

Von der Wiese Breslow bekommt jeder der acht Bauern ein Heufuder, von Diepewisch vier gute Fuder, jeder der Kossaten erhält ein kleines Fuder Heu. Von den anderen Flecken erhalten sie drei bis vier Fuder, wie sie hier sagen, oder Fuhren mit drei Pferden vor dem Wagen.

 R 118 

Von Monumenten

Beim Haus Nr. 20 zeugen Ruinen von einem Schloss, das Borckwald geheißen haben soll. Nun sieht man aber nur noch die Grundmauern davon, und keiner  U 139  hat nähere Kenntnisse darüber, als das, was jeder von seinen Ahnen gehört hat, nämlich nur den Namen. Auch weiß niemand, zu welcher Zeit das gewesen sein könnte
Fischerei üben sie, wie sie selber sagen, nicht aus. Bauholz wird von denjenigen bezahlt, die es sich leisten können, die anderen, die durch Feuer Schaden genommen haben, oder so arm sind, dass sie nicht bezahlen können, können sich im Herrschaftswald frei Holz holen. Was sie außerdem zum Heizen und Kochen oder als Zaun benötigen, kaufen sie vom herrschaftlichen Wald. Sowohl die Bauern als auch die Kossaten kaufen jährlich für einen bis anderthalb Rtlr.
Jeder der acht Bauern gibt zweieinhalb Rtlr Pachtgeld13 , fünf Pachthühner und darüber hinaus siebeneinhalb lß Bargeld für fünf Pachthühner, das mit den Hühnern zusammen bezahlt wird.
Nr 13 gibt fünf Rtlr 15 lß Pachtgeld, sowie zehn Pachthühner.
 R 119  Jeder der sechs Kossaten gibt an Pacht 39 lß.
Der Müller gibt neun Drömt Roggen für die Mühle14  und erhält den halben Stein samt das halbe eiserne Zeug, sowie Essen und Trinken die, die damit arbeiten. Die andere Hälfte und alles andere Holzwerk erhält die Herrschaft.
Der Müller gibt zusammen sechseinhalb Rtlr Kopfgeld und Nebenmodus. Jedes Quartal 30 lß Akzise, 20 1/8 lß Reitersteuer und der Schmied gibt gleich viel. Was auf die Kossaten kommt wissen sie nicht, und niemand hat seine Quittungen zu Haus. Sie behaupten, die wären nunmehr alle in Putbus. Die Kossaten dienen jeden Tag das ganze Jahr über mit einer Person, jeder alle Gemeindetage zu Fuß.
 U 140  Magazinkorn15  von den acht Bauern fünf Sch, Nr. 13 achteinviertel und Nr. 3 so viel wie ein Halbbauer, jeder Kossat gibt einen Scheffel.
Bischofsroggen16  vom ganzen Dorf vier Sch, die anderen Einlieger können nicht gewiss sagen, wie viel sie geben, da hier niemand seine Quittungen zu Haus aufbewahrt.
 R 120   U 140  Nr. 13 hat acht Mark oder einen Rtlr 1 16 lß Kopfgeld gegeben, Akzise jedes Quartal 28 lß.

Eingepfarrte des Kirchspiels

1 Das Haus Putbus
2 Vilmnitz
3 Groß Stresow
4 Nadelitz
5 Freetz
6 Niendorf
7 Lonvitz
8 Wreechen mit der Wassermühle
9 Darsband
10 Moistitz
11 Pastitz
12 Grebshagen
13 Dolgemost
14 Dÿke, ein håff
15 Posewald

 URev 120 

Revisionsbuch von Rügen, Vilmnitz im Jahre 1704, den 29. Mai

Bb , ein Stück, Sig. Bα wurde vor zwei Jahren ganz aufgebrochen,  URev 121  2M 180R bestehen aus hoch liegendem, reinem Sandland, das nach eigener Aussage alle acht, neun oder zehn Jahre ein Mal besät werden kann.
Bc , zwei Stücke, Sig Bβ besteht aus tief liegendem, schwachen Lehmhumusland, das ebenfalls vor zwei Jahren bewirtschaftet wurde. Es wird jedes vierte oder fünfte Jahr ein Mal besät, die Fläche beträgt  1M 60R.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2008, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Simon Skragge
Revision:
Anmerkungen:

1 Laut Urkarte vermessen vom Landmesser Simon Skragge.

2  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

3  Hofdienst: Dienste, die dem Grundherrn eines Dorfes geleistet werden.  Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 24, Berlin 1781, Sp. 158.

4  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.

5  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

6  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

7  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

8  Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.

9  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

10  Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen.  Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.

11  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

12  Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.

13  Pachtgeld ist der Betrag, den ein Pächter für die Nutzung einer gepachteten Sache an den Eigentümer zahlt, wie z.B. die Pacht für einen Hof, eine Mühle, einen Krug u.a.m Pachtgeld. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 106. Berlin 1807. Sp. 64.

14  Mühlenpacht: Für die Festlegung der Mühlenpacht waren die Anschläge und der Pachtkontrakt notwendig. Unter den Anschlägen versteht man, wieviel eine Mühle unter bestimmten Vorraussetzungen mahlen konnte (wie z.B.: Wasserverlauf, Quantität des Wassers, Konstruktion der Mühle). Aus den Administrationsrechnungen wurde der Durchschnittsertrag der Mühle aus den letzten sechs, zehn oder zwölf Jahren als Pacht errechnet. Da diese Methode eher unzuverlässig war, wurden spezielle Mühlen-Tabellen für den jeweiligen Ort erstellt, aus denen sich anhand der Einwohner der Verbrauch und damit die Pacht berechnen ließ. Im Pachtkontrakt war u.a. das Inventar der Mühle, dazugehörigen Äcker, Wiesen usw., sowie Dauer der Pacht und die Höhe des Pachtgeldes festgehalten.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 96 Berlin 1804, Sp. 388-404.

15  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

16  Der Bischofsroggen war eine jährliche Abgabe von Getreide, welche ursprünglich dem Bischof von Roskilde, als dem geistlichen Oberhaupt der Kirche auf Rügen, von den rügianischen Gütern zu entrichten war. Nach der Reformation blieb diese Abgabe erhalten und während der Schwedenzeit auf Rügen kamen die jährlichen 4 Last Bischofsroggen der General-Superintendanz von Vorpommern und Rügen zugute.