Beschreibung des Adelsgutes Bömitz, das im Distrikt Wolgast liegt und wurde im Juli 1694 geometrisch vermessen1
Namen der Einwohner
1.
Fridrick
Warner, ein Halbbauer und hat sich als
Untertan angegeben,
2.
Jochom
Becker, Kossate
Bömitz ist ein Adelsgut im Distrikt Wolgast und ist ein Dienstdorf unter Rubkow und nun
im Besitz des Präsidenten
Owstin.2 Aber in alten Zeiten hat ein Adliger auf Bömitz gewohnt, wie mir der Pastor aus Groß Bünzow berichtete, als dieses Dorf bezüglich der Hufenzahl zu 14 Hakenhufen Land berechnet war. Ob sie Ritter- oder steuerpflichtige Hufen waren, weiß er nicht Bescheid, nur das, was aus der Kirchenmatrikel über
die 14 Hakenhufen zu entnehmen ist. Von denen ist damals an Messkorn3 ein halber Scheffel von jeder Hufe abgegeben worden. Dieser Hof hat lange Zeit wüst
gelegen und ist erstmals vor acht Jahren unter Kultur gebracht worden, als der Bauer Nr. 1 mit Aufräumen
und Bauen einen Anfang machte, jetzt versteuert er zwei Hufen und der Kossate4 eine halbe Hufe, seit sie reduziert sind. Mit seinen Grenzen stößt dieses Dorf im Süden an
Daugzin, im Osten an Rubkow und Buggow, im Norden an Buggow und Wahlendow, im Westen an Pamitz und Wahlendow. Es gehört zum
Kirchspiel Rubkow.
Arealausrechnung für Bömitz
Der Acker
A
Der Acker wird in drei Felder geteilt und das Feld A war dieBrache
24M 210R
Aa
Sandhumusland
17M 150R
Ab
sandvermischter Humus
7M 60R
B
Das Feld B, dieSommersaat
20M 180R
Ba
Humusland sandvermischt
19M 180R
Bb
ein Sandhumuskamp an der Grenze zu Buggow
1M
C
Das Feld C, dieWintersaat
17M
Ca
Humusland, kalt und sumpfig zum Morast hin
5M
Cb
hochgelegenr Sandhumus
7M 90R
Cd
vier sandhumose Kämpe, aus dem wüsten Acker gerodet
Wüster Acker
[E]
349M 120R
Ea
wüster Acker im Feld B, der stückeweise zwischen dem
aufgebrochenen Acker liegt und von gleicher Natur ist wie der aufgebrochene, und er wird innerhlab
kurzer Zeit zum Acker gemacht werden
8M 270R
U 513 Eb
alter wüster Acker aus Sandhumusboden mit Heide bewachsen und einige wenige Flecken Kiefern darin, R 716
U 513 ist brauchbar, wieder aufgebrochen zu werden
104M 30R
Ec
altes, gutes wüstes Land, mit Gras und wenig
Heidekraut bewachsen, kann zu Acker gemacht werden
37M 240R
Ed
sehr altes wüstes Land mit Heidekraut
bewachsen, von Sandgrund kann daselbst wieder als Acker taugen und ist voll großer Steine
126M 90R
Ef
alter wüster Acker von sandhumosen Grund zwischen Rubkower und
Klitschendorfer Feldern, die mit Heide und Grasland bewachsen sind, kann taugen,
aufgebrochen zu werden
73M 90R
Wiesen
[F]
7M 180R
Fa
Wiesenflecken beimAcker
3M 210R
Fb
Kirckenvort, eine sumpfige Wiese mit grobem Gras
2M 30R
Fc
Diepenwisch, eine sumpfige Wiese an der Grenze zu Wahlendow
1M 240R
Die Heufuderzahl
Von den Wiesen, die man beim Acker findet, kann man drei Fuder bekommen, von Kirckenvort und Diepenwisch, die die Herrschaft selbst bewirtschaftet, kann man laut Aussage, neun Fuder bekommen, ergibt zusammen 12 Fuder Heu
R 717 U 514Weideland
[G]
220M 210R
Ga
der Teil von Reebruch, der zu Bömitz gehört, ist
mit Erlen und anderen Laubbüschen bewachsen
33M 190R
Gb
Die Born ist ein Morast oder ein Bruch mit Erlen und anderem Laubwald bewachsen und kann daselbst zur Wiese gemacht werden, umfasst mit dem ganzen
morastigen und bewachsenen Abschnitt, der an der Grenze zwischen Wahlendorf, Buggow und Bömitz verläuft, mit den anderen
sumpfigen Stellen im wüsten Acker
116M 180R
Gc
mit Heidekraut, Laubbüschen und einigen Kiefern
bewachsenens Land, teis hart, teils niedrig und sumpfig
31M
Gd
ein Erlenbruch, der zwischen dem wüsten Acker und dem aufgebrochenen Land an der Grenze zu Rubkow liegt
39M 180R
Ha
das Dorf mit den Grundstücken, Gemüsegärten und Wegen, ergibt zusammen
1M 180R
NB
der strittige Ort, den man auf der Karte findet, und von dem Besitzer
von Wahlendow und von dem Besitzer von Bömitz beansprucht wird, ist auf der Karte für
Wahlendow ausgerechnet und aufgeführt, damit alle diese Umstände aufgenommen werden können,
Summe
Acker: 62M 90R
Wüster Acker: 349M 120R
Wiese:
7M 130R
Heu: 12 Fuder
Wald undWeideland: 220M 210R
Grundstücke: 1M
180R
Annotationen von Bömitz
Über den Acker
Der Acker ist leichtes Land, er besteht aus Sandhumus, der warm ist. Der Acker wird in drei Felder geteilt, trägt gut Gersten- und Roggensaat, alle drei Felder sind von gleich guter Beschaffenheit, das dritte und vierte Korn wird von ihnen wiedergegeben. In den Dünger wird die Dreisaat an Streukorn eingesät, in einen Morgen werden drei Scheffel eingesät.
Die Aussaat
An Wintersaat hat Nr. 1 bis zu zweieinhalb Drömt, an Sommersaat an Gerste und Hafer zwei Drömt [ausgesät]. Bei Nr. zwei ist die Wintersaat ein Drömt und die Sommersaat 10 Sch, ergibt zusammen 76 Sch.
Über Wiesen
Bei dem Dorf ist keine andere Heuernte zu bekommen, als die von den gerodeten Wiesenstreifen, die man bei den Brüchen beim Acker findet. Die beiden Wiesen Kirckenwort und Diepenwisch bewirtschaftet die Herrschaft von Rubkow selbst. Irgendetwas im Bornbruch Gb kann zur Wiese gerodet werden, wenn fleißig Holz geladen wird.
Weideland
Gute Viehweide sowohl für Großvieh als auch für Schafe ist auf dem Grund und Bodes dieses Dorfes vorhanden.
Wald
Von dem Buschwerk in den Morasten und von dem Kiefernwald im wüsten Acker kann man notdürftig Brennholz und Zaunsträucher bekommen, aber was zum Hausbau benötigt wird, muss andernorts gekauft werden.
Über Vieh
Der Bauer Nr. 1 füttert über den Winter höchstens acht Häupter Vieh, sechs Pferde und sechs Schweine.
Nr. 2 hat ein Pferd und
sechs Häupter Vieh.
Über Dienst
Der Bauer Nr. 1 dient sechs Tage in der Woche in Rubkow, zwei Tage leistet er Fußdienst5 und die anderen dient er mit Pferd und Knecht. Der Kossate leistet täglich Fußdienst.
RRev 193 URev 289Im Jahre 1704 ist das Dorf Bömitz revidiert und wie folgt befunden worden
Das Feld A
Ae
hochgelegener Sandboden vom wüsten Acker Eb aufgebrochen, liegt in
drei Schlägen
8M 120R
Ad
etwas niedrigeres Land, humos, wird auch in drei Schlägen besät
8M 210R
Ae
Sandboden, etwas humos und kaltgründig, liegt ebenfalls in drei Schlägen
240R
Af
Sand, etwas humos, den der Verwalter von Rubkow, der dieses Dorf
ebenfalls in Pacht hat, aufgebrochen hat
11M 60R
Das Feld B
Bb etwas magerer und hochgelegener Sandhumus, vom wüsten Acker Ea aufgebrochen, wovon ein Teil bisher noch nicht besät worden war. Wird jedoch in drei Schlägen liegengelassen 8M 120R
Das Feld C
Cc
Sandboden etwas hochliegend, vom wüsten Acker Ec aufgebrochen, ist
dreischlägiger Acker
4M
Cd
niedriger gelegen und auch humos
240R
Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
Ea
hochgelegener und magerer Sandhumus kann und wird aufgebrochen werden
Eb
etwas niedriger und von besserem Grund, den sie nun nach und nach aufbrechen werden
Ec
ist etwas bergig und teil kaltgründig, wird nicht besonders gern aufgebrochen
werden
Ed
ist ebener, doch ein wenig steinig und wird nun als Weide genutzt,
ein Teil davon könnte gern zum Acker aufgebrochen werden, alle vier Jahre könnte er tragen oder besät
werden
Ef
ist ebengelegener Sandboden, etwas humos, kann sehr wohl aufgebrochen werden, aber wenn
hier im Dorf nicht mehr als zwei Bauern und ein Kossate wohnen, werden sie es nicht schaffen ihn zu bestellen. Eine Kossatenstelle ist hier seit der letzten Messung
aufgebaut worden, und selbiger Einwohner bewirtschaftet den Krug, weil die Wolgaster Post nach Anklam dort entlangfährt. Der Kossate,
der bei der letzten Vermessung hier wohnte ist jetzt Vollbauer.
1 Wurde laut Urschrift von Oloff Spaak vermessen.
2 von Owstin, Joachim Rüdiger von Owstin (14. Oktober 1634 - 13. Okt. 1698). In den Jahren 1663 bis 1671 war von Owstin als Assessor tätig, daran anschließend übernahm er den Posten als pommerscher Regierungsrat. In der Zeit 1680 bis 1693 wirkte er als Vizepräsident des Wismarer Tribunals. Schließlich bekleidete er den Posten eines Geheimen Rats am Hofgericht des Herzogs von Würtemberg. Owstin starb 1698 und wurde in der St. Nicolaikirche zu Greifswald beigesetzt. Asmus Ivo, Das Testament des Grafen – Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion, in: Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen, Jens E.: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Münster 2003, S. 242. Lang, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 237.
3 Kirchenkorn oder Priesterkorn
4 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
5 Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.