R 714   U 511 

Beschreibung des Adelsgutes Bömitz, das im Distrikt Wolgast liegt und wurde im Juli 1694 geometrisch vermessen1 

Namen der Einwohner

1.  Fridrick Warner, ein Halbbauer und hat sich als Untertan angegeben,
2.  Jochom Becker, Kossate
Bömitz ist ein Adelsgut im Distrikt Wolgast und ist ein Dienstdorf unter Rubkow und nun im Besitz des Präsidenten Owstin.2  Aber in alten Zeiten hat ein Adliger auf Bömitz gewohnt, wie mir der Pastor aus Groß Bünzow berichtete, als dieses Dorf bezüglich der Hufenzahl zu 14 Hakenhufen Land berechnet war. Ob sie Ritter- oder steuerpflichtige Hufen waren, weiß er nicht Bescheid, nur das, was aus der Kirchenmatrikel über die 14 Hakenhufen zu entnehmen ist. Von denen ist damals an Messkorn3  ein halber Scheffel von jeder Hufe abgegeben worden. Dieser Hof hat lange Zeit wüst gelegen und ist erstmals vor acht Jahren unter Kultur gebracht worden, als der Bauer Nr. 1 mit Aufräumen und Bauen einen Anfang machte, jetzt versteuert er zwei Hufen und der Kossate4  eine halbe Hufe, seit sie reduziert sind. Mit seinen Grenzen stößt dieses Dorf im Süden an Daugzin, im Osten an Rubkow und Buggow, im Norden an Buggow und Wahlendow, im Westen an Pamitz und Wahlendow. Es gehört zum Kirchspiel Rubkow.

 R 715   U 512 

Arealausrechnung für Bömitz

Der Acker

A  Der Acker wird in drei Felder geteilt und das Feld A war dieBrache  24M 210R
Aa  Sandhumusland  17M 150R
Ab  sandvermischter Humus  7M 60R

B  Das Feld B, dieSommersaat  20M 180R
Ba  Humusland sandvermischt  19M 180R
Bb  ein Sandhumuskamp an der Grenze zu Buggow  1M

C  Das Feld C, dieWintersaat  17M
Ca  Humusland, kalt und sumpfig zum Morast hin  5M
Cb  hochgelegenr Sandhumus  7M 90R
Cd  vier sandhumose Kämpe, aus dem wüsten Acker gerodet

Wüster Acker

[E]   349M 120R
Ea  wüster Acker im Feld B, der stückeweise zwischen dem aufgebrochenen Acker liegt und von gleicher Natur ist wie der aufgebrochene, und er wird innerhlab kurzer Zeit zum Acker gemacht werden  8M 270R
 U 513 Eb  alter wüster Acker aus Sandhumusboden mit Heide bewachsen und einige wenige Flecken Kiefern darin,  R 716   U 513 ist brauchbar, wieder aufgebrochen zu werden  104M 30R
Ec  altes, gutes wüstes Land, mit Gras und wenig Heidekraut bewachsen, kann zu Acker gemacht werden  37M 240R
Ed  sehr altes wüstes Land mit Heidekraut bewachsen, von Sandgrund kann daselbst wieder als Acker taugen und ist voll großer Steine  126M 90R
Ef  alter wüster Acker von sandhumosen Grund zwischen Rubkower und Klitschendorfer Feldern, die mit Heide und Grasland bewachsen sind, kann taugen, aufgebrochen zu werden  73M 90R

Wiesen

[F]   7M 180R
Fa  Wiesenflecken beimAcker  3M 210R
Fb  Kirckenvort, eine sumpfige Wiese mit grobem Gras  2M 30R
Fc  Diepenwisch, eine sumpfige Wiese an der Grenze zu Wahlendow  1M 240R

Die Heufuderzahl

Von den Wiesen, die man beim Acker findet, kann man drei Fuder bekommen, von Kirckenvort und Diepenwisch, die die Herrschaft selbst bewirtschaftet, kann man laut Aussage, neun Fuder bekommen, ergibt zusammen 12 Fuder Heu

 R 717   U 514 

Weideland

[G]   220M 210R
Ga  der Teil von Reebruch, der zu Bömitz gehört, ist mit Erlen und anderen Laubbüschen bewachsen  33M 190R
Gb  Die Born ist ein Morast oder ein Bruch mit Erlen und anderem Laubwald bewachsen und kann daselbst zur Wiese gemacht werden, umfasst mit dem ganzen morastigen und bewachsenen Abschnitt, der an der Grenze zwischen Wahlendorf, Buggow und Bömitz verläuft, mit den anderen sumpfigen Stellen im wüsten Acker  116M 180R
Gc  mit Heidekraut, Laubbüschen und einigen Kiefern bewachsenens Land, teis hart, teils niedrig und sumpfig  31M
Gd  ein Erlenbruch, der zwischen dem wüsten Acker und dem aufgebrochenen Land an der Grenze zu Rubkow liegt  39M 180R
Ha  das Dorf mit den Grundstücken, Gemüsegärten und Wegen, ergibt zusammen  1M 180R
NB  der strittige Ort, den man auf der Karte findet, und von dem Besitzer von Wahlendow und von dem Besitzer von Bömitz beansprucht wird, ist auf der Karte für Wahlendow ausgerechnet und aufgeführt, damit alle diese Umstände aufgenommen werden können,

Summe

Acker: 62M 90R
Wüster Acker: 349M 120R
Wiese: 7M 130R
Heu: 12 Fuder
Wald undWeideland: 220M 210R
Grundstücke: 1M 180R

 R 718   U 515 

Annotationen von Bömitz

Über den Acker

Der Acker ist leichtes Land, er besteht aus Sandhumus, der warm ist. Der Acker wird in drei Felder geteilt, trägt gut Gersten- und Roggensaat, alle drei Felder sind von gleich guter Beschaffenheit, das dritte und vierte Korn wird von ihnen wiedergegeben. In den Dünger wird die Dreisaat an Streukorn eingesät, in einen Morgen werden drei Scheffel eingesät.

Die Aussaat

An Wintersaat hat Nr. 1 bis zu zweieinhalb Drömt, an Sommersaat an Gerste und Hafer zwei Drömt [ausgesät]. Bei Nr. zwei ist die Wintersaat ein Drömt und die Sommersaat 10 Sch, ergibt zusammen 76 Sch.

Über Wiesen

Bei dem Dorf ist keine andere Heuernte zu bekommen, als die von den gerodeten Wiesenstreifen, die man bei den Brüchen beim Acker findet. Die beiden Wiesen Kirckenwort und Diepenwisch bewirtschaftet die Herrschaft von Rubkow selbst. Irgendetwas im Bornbruch Gb kann zur Wiese gerodet werden, wenn fleißig Holz geladen wird.

Weideland

Gute Viehweide sowohl für Großvieh als auch für Schafe ist auf dem Grund und Bodes dieses Dorfes vorhanden.

Wald

Von dem Buschwerk in den Morasten und von dem Kiefernwald im wüsten Acker kann man notdürftig Brennholz und Zaunsträucher bekommen, aber was zum Hausbau benötigt wird, muss andernorts gekauft werden.

Über Vieh

Der Bauer Nr. 1 füttert über den Winter höchstens acht Häupter Vieh, sechs Pferde und sechs Schweine.
Nr. 2 hat ein Pferd und sechs Häupter Vieh.

Über Dienst

Der Bauer Nr. 1 dient sechs Tage in der Woche in Rubkow, zwei Tage leistet er Fußdienst5  und die anderen dient er mit Pferd und Knecht. Der Kossate leistet täglich Fußdienst.

 RRev 193   URev 289 

Im Jahre 1704 ist das Dorf Bömitz revidiert und wie folgt befunden worden

Das Feld A

Ae  hochgelegener Sandboden vom wüsten Acker Eb aufgebrochen, liegt in drei Schlägen  8M 120R
Ad  etwas niedrigeres Land, humos, wird auch in drei Schlägen besät  8M 210R
Ae  Sandboden, etwas humos und kaltgründig, liegt ebenfalls in drei Schlägen  240R
Af  Sand, etwas humos, den der Verwalter von Rubkow, der dieses Dorf ebenfalls in Pacht hat, aufgebrochen hat  11M 60R

Das Feld B

Bb  etwas magerer und hochgelegener Sandhumus, vom wüsten Acker Ea aufgebrochen, wovon ein Teil bisher noch nicht besät worden war. Wird jedoch in drei Schlägen liegengelassen  8M 120R

Das Feld C

Cc  Sandboden etwas hochliegend, vom wüsten Acker Ec aufgebrochen, ist dreischlägiger Acker  4M
Cd  niedriger gelegen und auch humos  240R

 RRev 194   URev 290 

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

Ea  hochgelegener und magerer Sandhumus kann und wird aufgebrochen werden
Eb  etwas niedriger und von besserem Grund, den sie nun nach und nach aufbrechen werden
Ec  ist etwas bergig und teil kaltgründig, wird nicht besonders gern aufgebrochen werden
Ed  ist ebener, doch ein wenig steinig und wird nun als Weide genutzt, ein Teil davon könnte gern zum Acker aufgebrochen werden, alle vier Jahre könnte er tragen oder besät werden
Ef  ist ebengelegener Sandboden, etwas humos, kann sehr wohl aufgebrochen werden, aber wenn hier im Dorf nicht mehr als zwei Bauern und ein Kossate wohnen, werden sie es nicht schaffen ihn zu bestellen. Eine Kossatenstelle ist hier seit der letzten Messung aufgebaut worden, und selbiger Einwohner bewirtschaftet den Krug, weil die Wolgaster Post nach Anklam dort entlangfährt. Der Kossate, der bei der letzten Vermessung hier wohnte ist jetzt Vollbauer.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2009, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Oloff (Olaus) Spaak
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Oloff Spaak vermessen.

2  von Owstin, Joachim Rüdiger von Owstin (14. Oktober 1634 - 13. Okt. 1698). In den Jahren 1663 bis 1671 war von Owstin als Assessor tätig, daran anschließend übernahm er den Posten als pommerscher Regierungsrat. In der Zeit 1680 bis 1693 wirkte er als Vizepräsident des Wismarer Tribunals. Schließlich bekleidete er den Posten eines Geheimen Rats am Hofgericht des Herzogs von Würtemberg. Owstin starb 1698 und wurde in der St. Nicolaikirche zu Greifswald beigesetzt.  Asmus Ivo, Das Testament des Grafen – Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion, in: Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen, Jens E.: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Münster 2003, S. 242. Lang, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 237.

3  Kirchenkorn oder Priesterkorn 

4  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

5  Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.