R 744   U 528 

Beschreibung des Adelsgutes Buggow, das im Juni des Jahres 1694 vermessen wurde1 

Namen der Bewohner

1 . Clas Henrik Steding,Adliger

2 . Daniel Discher
3 . David Harder
Kossaten2 

4 . Jörgen Johan,Einlieger
5 . Jochom Blys, ist ein freier Mann, der eine Hakenhufe Land in Pacht hat, wofür er dem Herrn Steding jährlich fünf Reichstaler gibt.
6 . Lorentz Brum,Garnweber
7 . Christian Cruus, Kuhhirt
8 . Paul Rooe, Freimann
Buggow ist ein Adelsgut und gehört zum Herrensitz Wahlendow und liegt im Distrikt Wolgast, anderthalb Meilen von Wolgast und eine Meile von Anklam entfernt. Dieses Dorf war früher eine Schäferei des Herrenhofes Wahlendow. Seine Grenzen gehen im Westen zusammen mit Bömitz und Wahlendow, im Norden mit der Wrangelsburger Kronheide und Zemitz, im Osten mit dem wüsten Hof Warnekow und Krenzow, im Süden mit Rubkow. Eine Kirche gibt es nicht im Dorf, sondern sie gehören zum Kirchspiel Rubkow.  R 745  Rechtmäßige Lehensfolger in Buggow sind die Erben des verstorbenen Clas Horn.  U 529  Gegenwärtig besitzt von diesen Clas Steding den Ort der Hypothek für 5000 Gulden, die seine Vorväter den rechtmäßigen Grunderben geliehen und diese aus einer Notlage befreit haben. Wenn er seine Bezahlung bekommt, muss er Horns Erben weichen.
Buggow war zu Beginn nicht sehr weitreichend an Landbesitz, sondern hier in Buggow ist in alten Zeiten durch Testament eines von Lepel3  an eine Edelfrau Eva Horn etwas von Rubkow dazu gekommen, ein Kossaten- oder Bauernhof von soviel Hufen wie es der Hälfte des vorher genutzten Landes in Buggow entsprach. Den Acker haben seit dieser Zeit, das war weit vor Banèrs Zeiten4 , die Erben Horns in Besitz, und er gehört noch heute einwandfrei zu Buggow. Ein Kossatenhof in Buggow von einer Hakenhufe Land hat einst zu Seckeritz5  gehört. Diese Hufe hat der nun dort  R 746  lebende Steding vor zwei Jahren vom Besitzer, Herrn Lepel, für 100 Rtlr zurückgekauft. Alle Hufen in Buggow sind steuerpflichtig und werden als reduzierte Hufen6  für eine reduzierte Hufe und zehn Morgen gerechnet, die der Besitzer vorher versteuerte. Die alte Hufenzahl beträgt nach der Kirchenmatrikel, zusammen mit der einen Hufe, die einst zu Seckeritz gehörte, alles zusammen elf Hakenhufen.
Ihr Pastor in Buggow erhält jährlich für jede Hakenhufe einen Scheffel Roggen, macht insgesamt elf Scheffel Roggen, der Küster bekommt von jeder Hufe einen Scheffel Hafer, insgesamt also elf Scheffel.

 R 747   U 613 

Arealausrechnung von Buggow

Ackerfelder

[A,B,C,D] 203M 10R

Feld A

[A]   40M 270R
Aa , Kaltgründiges Humusland, stellenweise aus Sand  39M 270R
Ab , Sandhumusacker, niedriges, sumpfiges Land  1M

Feld B

[B]   48M 30R
Ba , Kaltgründiges und sandiges Land  17M
Bb , Sandboden  2M 90R
Bc , ebenes Humusland, etwas sandhaltig  28M 240R

Feld C

[C]   47M 120R
Ca , Humusboden, der teils aus Lehmerde und kaltgründigem Sand besteht  26M 190R
Cb , kaltgründiges Sandhumusland  21M 30R

Feld D

[D]   203M 10R
Dieses Feld gehört zu den drei anderen, kann aber wegen seiner sandigen Beschaffenheit zu zwei Dritteln gewöhnlich nicht jährlich besät werden, sondern muss an manchen Stellen vier bis fünf Jahre liegen, wenn es ein Jahr besät wurde, da der Sand dort schärfer ist 136M 220R
 R 748  U 614 Da , gutes Humusland  7M 210R
Db , Sandhumus  8M 30R
Dc , Sandland, das jedes vierte, fünfte oder sechste Jahr besät wird  50M 150R

Wüster Acker

[Ca1,Cb2] ,  393M 90R
Ca1 , Altes sandiges Wüstland, mit Heide bewachsen, kann als Acker genutzt werden  33M 70R
Cb2 , eine große Heide mit Heidekraut und hie und da mit einigen Kiefern bewachsen, die in alten Zeiten Acker war. An manchen Stellen taugt sie noch jetzt, als Sandacker aufgebrochen zu werden, aber an anderen scheint es wegen des sandigen Bodens anders zu sein  359M 120R

Wiese

[da,Db2] ,  16M 210R
da , Sumpfige Wiesenflecken im Acker  2M 150R
Db2 , Die Heuwisch, eine sumpfige und stark bewachsene Wiese, die grobes Gras trägt  14M 60R

 R 749 

Heufuder

Nach Angaben des Besitzers können allerhöchstens 14 Fuder Heu von Heuwisch bekommen werden.

 U 615 

Viehweide

[Ea-Ei]   228M 40R
Ea , Bewachsenes Land im Feld, das stellenweise morastig ist  11M 180R
Eb , sumpfige Stellen mit Birkenbüschen in der Heide nach Rubkow hin  7M 60R
Ec , Borkbruck mit drei anderen Söllen dabei in der großenHeide  20M 210R
Ed , Moore, die dicht mit hohem Gras bewachsen sind und in derselben Heide liegen  11M 240R
Ef , der Erlenbruch, der zwischen Walendow und Buggow verläuft  40M 180R
Eg , eine Kälberkoppel beim Dorf  1M 120R
Eh , der Erlenbruch, der auf der Grenze zwischen Wahlendow und Buggow verläuft und an manchen Stellen zur Wiese gerodet werden kann  82M 240R
Ei , Kiefernheideland an der Grenze zur Wrangelsburger Heide, sowie ein Erlenbruch, der innerhalb der Grenze liegt  52M 240R

Fa , das Dorf mit Straßen, Hofstellen undObstgärten  5M 270R

Ga , Buggow See ist ein durchschnittlicht tiefer See, der einen festen Grund aufweist und über verschiedene Arten Fisch sowie Flusskrebse verfügt  11M 60R

Summe

Acker: 203M 10R
Wüster Acker: 393M 90R
Wiese: 16M 210R
Heufuder: 14
Wald undWeide: 228M 240R
Hofstellen: 5M 270R
Fischgewässer: 11M 60R

 R 750   U 530 

Annotationen über Buggow

Über denAcker

Der Acker wird dort wo er gut ist in drei Schläge geteilt, A Kobergsfeld, B Mittelfeld, C Mühlenbergsfeld. Diese Felder sind untereinander verschieden in der Güte, Kobergsfeld ist das beste, es ist ebenes Land. Danach wird Mühlenfeld 7  für ein besseres Feld gehalten als Mühlenbergsfeld, und das beste Land darin ist das, welches zum Dorf hin liegt, doch das an der Grenze zu Rubkow ist kaltgründig und sandig. Mühlenbergsfeld ist zur Hälfte gutes Land und die andere Hälfte schlecht. Der vierte Teil des Ackers wird Sandfeld genannt und ist mit D verzeichnet. Dieses Land, das äußerst sandig ist, kann lediglich jedes sechste Jahr besät werden, wofür sie besondere Abschnitte haben, die sechs Jahre brach liegen, welche von Jahr zu Jahr nacheinander besät werden. Doch gibt es Stücke beim Dorf, die jedes dritte Jahr besät werden. Dieser Acker, der zumeist sandig ist, trägt keine andere Saat als Buchweizen und Roggen, in einen Morgen können drei Scheffel gesät werden, wo nicht reines Sandland ist.

Über Aussaat

Nach Aussage des Besitzers ist die Aussaat der Herrenhofes  R 751  an Wintersaat ein Fuder und viereinhalb Scheffel, ergibt in Scheffeln 73 1/2. Die Sommersaat von sieben Drömt Gerste ergibt 84 Scheffel, Hafer 30 Scheffel, acht Scheffel Erbsen, die in die Brache gesät werden. In das Sandfeld D werden sieben Scheffel Buchweizen gesät, die Aussaat des Kossaten Daniel Discher ist an Wintersaat zwölf Scheffel, an Sommersaat sieben Scheffel Gerste und drei Scheffel Hafer.  U 531  Die Aussaat des Kossaten David Harder an Wintersaat beträgt zwölf Scheffel, an Sommersaat acht Scheffel Gerstensaat und an Hafer vier Scheffel. Jochom Blys säte im vergangenen Jahr in die Hufen, die er vom Besitzer gepachtet hat, neun Scheffel Wintersaat und an Sommersaat zusammen 16 Scheffel Gerste und Hafer. Es muss dabei beachtet werden, dass die Aussaat des genannten Jochom Blys nicht jedes Jahr gleich ist, sondern je nach Lage der Morgen in den Saatfeldern, die er pachtet, höher oder niedriger ist. Es gibt auch ein Wortland8 , das derselbe Mann bewirtschaftet, das nicht zu den gekauften Hufen gehört. Er leistet Dienst für diese Wurte, in die drei Scheffel Roggen gesät werden können. Zusammen gerechnet ergibt das Aufgezählte eine Aussaat von 271 1/2 Scheffeln.  R 752 

ÜberWiesen

Eine Wiese liegt bei Buggow, die sumpfig und morastig und mit grobem Gras bewachsen ist. Sie ist nicht besonders ergiebig und wirft laut Bericht höchstens zehn schwere Fuder ab. Wenn aber das Feld, das daneben liegt, Brache ist, können nicht mehr als sieben Fuder daraus gewonnen werden, da das Vieh, das auf der Brache seine freieTrift9  hat, die meisten Stellen der Wiese abweidet. Die beiden Kossaten haben auch in Grotwisch jeder Wiesen zu höchstens zwei Fuder, ergibt zusammen vier Fuder.  U 532  Auf der Feldmark des Anwesens können nicht so viel Fuder erwirtschaftet werden, dass das Vieh über den Winter gebracht werden könnte. Jedes Jahr muss dazu gekauft werden, und nach der Aussage Stedings pachtet er jährlich acht Morgen Wiese von den Bewohnern Anklams, für die er einen halben Reichstaler Pacht für jeden Morgen entrichtet.

Über Viehweiden

Die Schafherde hat wohl genug gute Weide vom Heidekraut auf den wüsten Äckern, aber für das Großvieh und die Pferde ist nichts besonders anderes da als das, was sie aus dem Morast und den Brüchen holen können.  R 753  Das reicht nicht aus, deshalb pachtet der Besitzer Weide für sein Vieh in der Wrangelsburger Kronheide, für die er jährlich ein Liespfund Flachs an Wrangelsburg entrichtet.

Über Brennholz

Kiefern gibt es genug hier und da auf den wüsten Äckern, die als Brennholz dienen können, auch kann man aus den Brüchen Erlenholz bekommen, das sehr jung ist. Der Besitzer sagt auch, dass er jährlich einen Abschnitt des Bruches in der Wrangelsburger Heide pachtet, für den er manchmal einen halben Reichstaler, manchmal acht Groschen Pacht entrichtet.

ÜberArbeitsvieh

Mit acht Pferden und acht Ochsen kann das Land bebaut und bewirtschaftet werden. 25 Stück Rindvieh können über den Winter gebracht werden. Die Schäferei mit 300 Tieren kann über den Winter gehalten werden.

ÜberBienen

Zu der Zeit, als die Vermessung durchgeführt wurde, hatte der Besitzer zwölf Bienenstöcke. Die Bienen finden hier viel Nahrung durch das Heidekraut und im Morast in den umliegenden Feldern.

 R 754   U 533 

ÜberFischerei

Buggow See ist ein kleiner Binnensee, durchschnittlich tief mit Sandboden. Er ist reich an allerhand Fischarten, wie Flusskrebse, Hechte, Barsche und Karauschen usw. Man kann ihn notdürftig befischen, wenn man es nötig hat.

Über Gesinde

Zur Verrichtung der Hofarbeit sind drei Knechte und drei Mägde nötig.

Über Dienste

Die Kossaten dienen das Sommerhalbjahr mit zwei Personen jede Woche vier Tage, zwei Tage mit Arbeistvieh und zwei zu Fuß. Im Winter dienen sie mit einer Person vier Tage in der Woche.

ÜberGärten

Es gibt einen Obstgarten, der keine alten Bäumen hat, sondern wohl genug junge eingepflanzte. Besonders ertragreich ist er an Kohl, Wurzeln und Rüben.

Über Abgaben

Reitergeld10  fällt in diesem Dorf jährlich zwölf Reichstaler und 36 vorpommersche Schilling an.Kopfgeld11  gibt Herr Steding für sich drei Reichstaler,Akzise12  pro Quartal für alle Standespersonen in Buggow drei Reichstaler zwölf lübsche Schilling, ergibt für das ganze Jahr 13 Rtlr. Jedes Quartal werden 26 lübsche Schilling Landkassensteuer13  entrichtet, ergibt pro Jahr zwei Reichstaler und acht lübsche Schilling. An Magazinkorn14  wurde im vergangenen Jahr zehn Scheffel gegeben.

 RRev 124   URev 200 

Im Jahre 1704 ist das Dorf Buggow revidiert und wie folgt befunden worden

Im Feld B

Bd , zwei Stücke, etwas humushaltiger Sandboden vom wüsten Acker CA1  2M 210R

Im Feld D

Dd , sechs Stücke, meist reine, etwas grobe Sanderde, die jedes sechste bis neunte Jahr besät werden, vom wüsten Acker Db2 aufgepflügt.  15M 90R

Anmerkung: Der wüste Acker CA1 besteht aus etwas hohem Sandboden, der grob und humushaltig ist. Er kann wohl aufgebrochen und alle vier Jahre besät werden.

CB2 besteht aus reinem Sand, der hier und da etwas grob ist; dort wo der Wald abgeholzt ist, ist es mit Kieferstümpfen bedeckt. Doch der Abschnitt auf der Karte, der Wald aufweist, steht noch immer und wird auch wohl bestehen bleiben. Von dem anderen Teil können wohl mit der Zeit die besten Teile ausgesucht werden, die zum Aufpflügen als Acker taugen. Der wird dann alle sechs bis neun Jahre besät werden können.

Summe

NeuerAcker: 18M

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2009, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Oloff (Olaus) Spaak
Revision:
Anmerkungen:

1 Laut Urkarte vermessen von Olaus Spaak.

2  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

3  Die Familie Lepel ist ein seit dem 14. Jahrhundert in Pommern und Mecklenburg bekanntes Adelsgeschlecht, welches über Güter auf der Insel Usedom, wie Karnin, Gnitz und Gellentin verfügte, sowie Pinnow bei Greifswald und anderen pommerschen Gütern, die im Verlauf des 15. und 16. Jahrhunderts hinzukamen. In Mecklenburg besaßen sie Grambow (Amt Lübs), Fincken (Amt Wredenhagen), Niederkrug bei Rostock und weitere Güter.  Kneschke, Ernst Heinrich: Neues allgemeines deutsches Adels-Lexikon. Bd. 5, Hildesheim [u.a.] 1996. S. 474.

4  Nach dem Tod des letzten pommerschen Herzogs Bogislaw XIV im März 1637, forderte der Kurfürst von Brandenburg die vertraglich zugesicherte Sukzession in Pommern, das aber weiterhin von Schweden besetzt blieb. Verbündete brandenburgische und kaiserliche Armeen drangen in Pommern ein, die schwedischen Generäle Wrangel und Banér konnten das Land mit Mühe halten. Als 1638 der Gouverneur Sten Bielke starb, regierten Banér und seine Offiziere für drei Jahre faktisch das Land. Die Forderungen des Militärs, die Kriegslasten, die Pommern leisten musste, stiegen ständig an. Dies änderte sich erst 1641 mit einer Beruhigung der kriegerischen Lage und der Berufung Torstenssons zum Generalgouverneur und Axel Lilies zum Gouverneur von Hinterpommern.  Lange, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 86. Stadtarchiv Wismar, Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 (x), Rep 3 (1) 0698.

5 Heute Teil von Zemitz.

6  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

7 Gemeint ist wohl das Mittelfeld.

8  Worte, Wurte, Wortland In Pommern ein kleines zu einem Haus oder einem Katen gelegenes Stück Land, das von dem übrigen Dorfacker abgesondert ist.  Busch, Michael: Krieg-Krise-Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden. Ein Vergleich. In: Wegner, Bernd (Hg.): Wie Kriege enden. Wege zum Frieden von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich 2000, S. 93-120, hier S. 106-109.

9  In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide.  Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.

10  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

11  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

12  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

13  Landkasten: Im Landkasten werden die Steuergelder verwaltet, die der Landesherr ausgeschrieben und die Landstände bewilligt hatte. Der rechnungs- und kassenführende Landschaftsmandatar führte drei unterschiedliche Kassen: eine für die allgemeinen Steuern, die zweite für die Mittel der Ritterschaft und die dritte für die Mittel der Städte. Zur besseren Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben betrieb der Landkasten der pommerschen Stände eine Fondwirtschaft. Eine Landkastensteuer ist demnach eine, die an den Landkasten gezahlt werden muss.  Buchholz, Werner: Öffentliche Finanzen und Finanzverwaltung im entwickelten frühmodernen Staat. Landesherr und Landesstände in Schwedisch-Pommern 1720-1806, Köln, 1992, S. 198-202.

14  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.