R 696   U 496 

Beschreibung des Adelsgutes Rubkow, das im Distrikt Wolgast liegt und im Juni 1694 geometrisch vermessen wurde1 

Namen der Einwohner

1 . Mathias Wild, ist Hofvogt auf Rubkow,
2 . Reth, ist der Schafhirte

3 . Chasten Werner
4 . Martinus
Sind zwei Häker.

Rubkow ist ein Adelsgut, gelegen im Distrikt Wolgast und ist, wie ein alter Bauer aus Klitschendorf berichtete, in alten Zeiten ein Lepelsches2  Lehen gewesen. Ein Rittmeister mit Namen Caspar Kirsteen bekam das Dorf als Brautschatz von Lepel und verkaufte es an den Präsidenten Owstin3 . Diesem gehört das Gut nun und läßt es mit der eigenen Viehzucht bewirtschaften. Es war niemand zur Hand, der über die alte oder neue Hufenzahl Bescheid wußte oder von welcher Beschaffenheit das Land ist, ob es Ritterhufen4  oder steuerpflichtige sind. An Priesteracker sind hier im Dorf zwei Hakenhufen, welche der Pastor aus Groß Bönzow an den Schäfer aus Rubkow für 15 Rthl jährlich verpachtet. Desgleichen bekommt der Pastor jährlich von Rubkow einen Drömt Roggen und der Küster zwei Drömt Hafer. Dieses Dorf grenzt im Süden an Murchin, im Osten an Kretzow, im Norden an Buggow und im Westen an Bömitz. Die Kirche befindet sich auch im Dorf, der Pastor wohnt aber in Groß Bünzow.

 R 697   U 497 

Arealausrechnung für Rubkow

Über denAcker

Der Acker wird in drei Felder geteilt und ist von folgender Bodenart

Das Feld A , die Brache  56M 150R
Aa  gutes Sandhumusland  23M 270R
Ab  sandvermischter Humus  14M 90R
Ac  Humusland kaltgründig beim Morast und irgendwo sandig  16M 90R
Ad  Humuskämpe

Das Feld B , die Sommersaat  89M 90R
Ba  guter Sandhumus, der jedoch irgendwo sumpfig und kaltgründig ist  87M 240R
Bb  ein Humuskamp von  1M 150R

Das Feld C , die Wintersaat  62M 60R
Ca  hochgelegener und scharfer Sandhumus  23M
Cb  guter Sandhumus, der bei den Tümpeln sumpfig und rauh ist  36M 60R
Cc  Humusland beim Dorf  3M

 R 698   U 498 

Wüster Acker

[D]   243M 270R
Da  alter wüster Acker mit Heidekraut bewachsen aus Sandhumusgrund bestehend und kann als Acker genutzt werden  52M 240R
Db  alter wüster Acker mit Heideland bewachsen worin sich reichlich Tümpel befinden, kann als Acker genutzt werden  191M 30R

Wiese

Ea  eine morastige Wiese mit grobem Heu bewachsen  7M 30R

DieHeufuderanzahl

Laut Aussage kann man von selbiger Wiese zehn gute Fuder bekommen 10M

Weideland

[F]   69M 60R
Fa  Tümpel und Moore, die man hier und dort im wüsten Acker findet, darin wächst hohes Riedgras, brauchbar als Viehfutter  11M 60R
 R 699 Fb  sumpfiger Bruch sowie die Wiese, die an den Seiten zum festen Land hin mit Eichen bewachsen ist  9M 90R
 U 499 Fc  Morast mit Gras zugewachsen, liegt teils im wüsten, teils im bestellten Acker, zugleich mit einigen Eichenstreifen im und bei dem Acker, ergibt  44M 240R
Fd  eine Pferdekoppel

Ga  das Dorf mit einem alten Obstgarten und den Wegen, ergibt zusammen  6M 240R

Summe

Acker: 208M 90R
Wüster Acker: 243M 270R
Wiese: 7M 30R
Heufuder: 10 Fuder
Wald und Weideland: 69M 60R
Grundstücke: 6M 240R

 R 700   U 500 

Annotationen von Rubkow

Über den Acker

Das Ackerfeld Rubkows ist mittelmäßig gutes Land, es wird in drei Felder geteilt. Davon wird das Feld B für das beste gehalten, danach kommt das Feld C in Anbetracht des besseren Saatbodens als das Feld A, welches der schlechteste Acker ist. Allgemein über alle drei Felder: sie sind von derartiger Beschaffenheit, dass sie in nassen Sommern besser Saat tragen als in trockenen Jahren und sie geben das dritte und vierte Korn. In einen Morgen können drei Scheffel eingesät werden, dieser kann nach dem Düngen gleichwohl drei Mal mit Streusaat besät werden, bevor er wieder Dünger benötigt.

Über die Aussaat

Dieses Jahr war die Roggenaussaat auf den Hofacker 18 Drömt und 11 Sch, ergibt zusammen 227Sch
die Sommersaat an Gerste betrug zwölf Drömt, acht Sch, ergibt 152 Sch
an Hafer 9 Drömt, ergibt 108 Sch
Erbsen 9 Sch, ergibt 9 Sch

Wiesen

Auf allen Besitzungen des Hofes ist keine Wiese, als die in der Arealausrechnung angegebene, aber bei Bömitz sind zwei R 701  Wiesenflecken, die hierher gehören. Der eine heißt Diepenwisch und ist ein Teil der strittigen Wiese, um die Wahlendow und Rubkow streiten, darüber kann man besseren Bericht von dem Kossaten aus Bömitz erhalten. Der andere Wiesenfleck heißt Kirckenwort und liegt an dem Weg nach Wahlendow, davon kann man höchstens sechs Heufuder bekommen.

Über das Weideland

Bei Rubkow ist gute Viehweide, sowohl für Großvieh als auch für die Schafherde, auf dem wüsten Acker und in den Morasten zu bekommen.

 U 501 

Über Brennholz

Wald aus Buschwerk und Kiefern zum notwendigen Brennen sind hier auf dem Besitz wohl zu bekommen. Aber was zum Bauen verlangt wird, muss anderswo gegen Bezahlung gekauft werden.

Über das Vieh

40 Stück große und kleine Rinder können im Winter auf dem Hof durchgefüttert werden, und die Schäferei zu 500 Stück wird zum Winter geschlachtet.

 R 702 

Über die Windmühle

Auf dem Krenzower Feld ist eine Windmühle, die im Grunde jedoch zu Jamitzow gehört. Der Müller gibt für sie jährlich zehn Drömt Roggen Grundpacht5  und soll dazu den halben Stein und Eisenschliff halten, sie sagen, das sei der Mühlenhaken.

Über die Hufenzahl

Das ganze steuerpflichtige Land auf dem Gut beträgt acht reduzierte Hufen,6  wie der Schreiber berichtete.

Über alte Monumente

Auf diesem Grund in Db nicht weit von den kleinen Tümpeln Fa und dem Weg findet man zwei Plätze, die in ovaler Form mit großen Steinen besetzt sind, sie sind in der Länge einige 40 Ellen und einige 20 Ellen in der Breite. Diese Gräber nennen die Bauern Hünengräber, in unserer schwedischen Sprache bedeutet es jätte gravor.

 RRev 317   URev 457 

Im Jahre 1704ist das Dorf Rubkow vermessen und wie folgt befunden worden

Im Feld A
[Ae,Af] 16M 165R
Ae  ein Stück wie Aa, von Db aufgepflügt  75R
Af  drei Stücke, Sandboden, etwas hochgelegen, hier und da einige große Steine darin, scheint als sollten die Stücke etwas humushaltig sein, sind vor einem Jahr von Da aufgepflügt worden und sollen zugleich mit dem dem Feld A bestellt werden  16M 90R

Im Feld B
Bc  ein Stück, kürzlich von Da aufgepflügt, besteht aus Sandboden, dreischschlägiger Acker  1M 210R

Im Feld C
Ce  zwei Stücke Sandboden, ein wenig grob, sind dreischlägig Acker und werden mit Roggen, Hafer oder Buchweizen besät, vom wüsten Acker Db bei Murchins und Daugzins Grenze gelegen  15M 180R

 RRev 318 

Arealausrechnung des Pastorenackers in Rubkow, der bei der Vermessung abgeteilt worden ist

Im Feld A
[Pa-Pd] 7M 157 1/2R
Pa  zwei Stücke von der Güte wie Aa  2M 232 1/2
Pb  ein Stück wie Ab  1M 105R
Pc  drei Stücke neuer Acker im selben Feld zumeist von der Güte wie Af oder die Stücke in denen sie liegen, von Da aufgepflügt  1M 180R
Pd  ein Stück Ackerstück, das auch zu diesem Feld gehören soll, von der Güte wie Bb  1M 240R

Im Feld B
Pe  vier Stücke von der gleichen Beschaffenheit wie Ba  7M 210R

Im Feld C
[Pf-Ph] 7M 120R
Pf  ein Stück wie Ca  1M 60
Pg  zwei Stücke neuer Acker  3M 240R
Ph  ein Stück neuer Acker  2M 120R
Der Pastor kann, wenn er will, den wüsten Acker noch aufpflügen. Und wenn es jemanden gäbe, der ihm, wie es sich gehört, seine rechtmäßigen und zugehörigen Stücke im Heideland zuweisen könnte, schnitte er es gern. Aber bei der vorigen Messung fand sich niemand, der sie ausweisen konnte.
Anmerkung: Der übrige wüste Acker hier im Dorf besteht zumeist von der Güte und insbesondere Da, das aufgebrochen werden könnte. Da ist von etwas hochgelegenem Sandboden, wenig humushaltig, aber Db ist etwas niedrigliegend und von sandigerem Grund, es scheint als wäre es ein wenig kaltgründig und in nassen Jahren trägt es nicht gut. Aber sie geben vor, dass hier nicht mehr von der Weide aufgepflügt werden kann.

Summe

Neuer Acker: 33M 255R
Neuer Pastorenacker: 22M 187 1/2R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2009, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Oloff (Olaus) Spaak
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Oloff Spaak vermessen.

2  Die Familie Lepel ist ein seit dem 14. Jahrhundert in Pommern und Mecklenburg bekanntes Adelsgeschlecht, welches über Güter auf der Insel Usedom, wie Karnin, Gnitz und Gellentin verfügte, sowie Pinnow bei Greifswald und anderen pommerschen Gütern, die im Verlauf des 15. und 16. Jahrhunderts hinzukamen. In Mecklenburg besaßen sie Grambow (Amt Lübs), Fincken (Amt Wredenhagen), Niederkrug bei Rostock und weitere Güter.  Kneschke, Ernst Heinrich: Neues allgemeines deutsches Adels-Lexikon. Bd. 5, Hildesheim [u.a.] 1996. S. 474.

3  von Owstin, Joachim Rüdiger von Owstin (14. Oktober 1634 - 13. Okt. 1698). In den Jahren 1663 bis 1671 war von Owstin als Assessor tätig, daran anschließend übernahm er den Posten als pommerscher Regierungsrat. In der Zeit 1680 bis 1693 wirkte er als Vizepräsident des Wismarer Tribunals. Schließlich bekleidete er den Posten eines Geheimen Rats am Hofgericht des Herzogs von Würtemberg. Owstin starb 1698 und wurde in der St. Nicolaikirche zu Greifswald beigesetzt.  Asmus Ivo, Das Testament des Grafen – Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion, in: Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen, Jens E.: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Münster 2003, S. 242. Lang, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 237.

4  Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen.  Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.

5  Grundpacht ist die Grundsteuer für Grund und Boden.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd. 4. Weimar 1939 – 1951. Sp. 1206

6  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.