Beschreibung des Adelsgutes Wahlendow, das im Juni 1694 geometrisch erfasst wurde1
Namen der Einwohner
1 . Johan Ernest von Brandenburg, Adliger, der Wahlendow als Lehen hat.
| 2 . Christoffer
Wongendorff 3 . Christian Löpens Witwe |
Kossaten |
| 4 . Michel Horn,
Schäfer 5 . Michel Zyrian, Hüter |
Einlieger |
Wahlendow ist ein Adelsgut und liegt im Distrikt Wolgast, eineinhalb Meilen von Anklam und eineinhalb Meilen von
Wolgast entfernt, nach der gewöhnlichen Rechnung.Mit seinen Grenzen stößt es im Westen an Pamitz und Steinfurth, im Norden
und Osten
grenzen die Wrangelsburger Heide und Buggow hieran, im Süden und Südosten grenzt Bömitz an das Dorf. Im Dorf befindet sich
eine
Kirche, es gehört aber zum Kirchspiel Rubkow. Das Land in Wahlendow ist von zweier Art, Ritterland und steuerpflichtiges Land. U 522 Das Ritterland in seiner eigentlichen Hufenzahl kenne er nicht, sagt der Besitzer
von Brandenburg. Deshalb kann man nichts weiter daraus schließen, als aus der Proportion entnommen werden kann, was der Wahlendower
Lehnfolger leisten muss, an einem Lehnpferd2 zu halten. Dieses beträgt für Wahlendow ein halbes Lehnpferd, und da in der Regel zehn Ritterhufen auf den Unterhalt eines
Lehnpferdes entfallen, folgt, dass Wahlendow fünf Ritterhufen haben muss. R 724 Das steuerpflichtige Land wird zu ein einviertel reduzierte Hufen gerechnet, das vom Adligen selbst mit eigener Viehzucht
bewirtschaftet und versteuert wird.Von diesem steuerpflichtigen Land haben die beiden Kossaten jeder in jedem Feld drei Morgen,
das
ergibt für alle drei Felder zusammen neun Morgen Acker, die jeder hat; ist also in all dem Land, das sie in den drei Schlägen
haben.
Außerdem zu 18 Morgen was die beiden Vorländer oder Ackerwurten betragen, die sich im Dorf befinden und von den Kossaten bestellt
werden.
Auf Wahlendow haben in alten Zeiten drei Bauern gewohnt, die das steuerpflichtige Land bestellt haben, ihre Hofstellen
oder Grundstücke waren an der Stelle gewesen, die der Adlige inne hat. Der richtige Adelshof hat an einem Ort nach Gd hin
gestanden,
Langhaug Bruck, der auf der Karte mit dem symbol
bezeichnet ist.
Ein wüster Kossatenhof ist auch auf Wahlendow, dessen Wurt oder Ackerstück jetzt zum herrschaftlichen Acker geschlagen worden
ist.
Die richtigen Grunderben oder Lehnfolger zu Wahlendow sind die Erben des verstorbenen Horn. Und Buggow ist eine Pertinenz zu Wahlendow, das jetzt an einen von Steding verpfändet ist, der betreffendes Gut selbst besitzt, bis es von dessen Lehnsfolgern ausgelöst wird.
Arealausrechnung von Wahlendow
Der Acker
Der Acker in Wahlendow liegt in drei Schlägen oder Feldern und besteht aus folgenden Bodenarten:
A
Das Feld A
80M 270R
Aa
lehmiges Land, etwas humushaltig und an den Seiten niedrig und sumpfig
67M 30R
Ab
Sandhumus, mageres Land
11M 150R
Ac
zwei Wurten oder eingezäunte Stücke bei den Häusern, aus Humusland bestehend
2M 90R
B
Das Feld B
64M 60R
Ba
Sandhumusland
16M 210R
Bb
Lehmland, etwas sand- und humusvermischt
35M 120R
Bc
Sandboden etwas humusvermsicht
12M 30R
C
Das Feld C
75M 180R
Ca
Sandhumusland, das auf den Bergen von schärferem Sand ist
29M 120R
Cb
kaltgrundiges Sandhumusland
10M 30R
Cd
Humusland, am Grund kalt, und auf den Höhen mit Sand vermischt
33M 120R
U 606 Ce
Humusstücke bei den Häusern
2M 210R
R 726
D
14M 180R
Da
sind zwei Stücke Sandkämpe, die im Wald an der Grenze zu Buddenhagen liegen
14M 180R
Wüster Acker
[E]
186M 60R
Ea
flaches, altes wüstes Land mit Heide bewachsen, ist als Acker brauchbar
37M 180R
Eb
kaltgründiges und sumpfiges wüstes Land
7M 30R
Ec
mit Kiefern bewachsenens sandiges, altes wüstes Land
5M 150R
Ef
niedriger und unbewachsener wüster Acker bei Olte
Dorpstadt
6M 270R
Eg
wüstes Land mit Eschen bewachsen
2M 90R
Eh
sehr altes wüstes Land mit Birkenbüschen sowie Kiefern bewachsen, sandiges wüstes Land
worin man reichlich große Steine findet, kann als Acker genutzt werden
104M 30R
Ei
altes wüstes Land mit Kiefernwald sowie mit Heidekraut bewachsen, von Sandgrund
21M 30R
Ek
Kiefernbergrücken, der früher Acker war
1M 180R
Wiesen
[F]
34M 210R
Fa
Grotwisch ist eine sumpfige Wiese, trägt kurzes
Heu und ist in manchen Jahren gut an Ertrag
20M 30R
R 727 Fb
Bömikerwisch, ist eine sumpfige und bewachsene
Wiese
2M 60R
Fc
Weitzmühlenwisch ist eine sumpfige und bewachsene
Wiese
2M
Fd
Kirckortwisch ist sumpfig mit grobem Heu
1M 270R
Ff
Poltzenhagen ist ein morastiger Wiesenfleck mit
einem Wiesenfleck bei der strittigen Wiese zwischen Bömitz und Wahlendow
2M 240R
Fg
Wiesenflecken in und an den Seiten des Ackerfeldes
5M 210R
Die Heufuderanzahl
Nach Angabe des Besitzers beträgt die Heufuderzahl aller dieser Wiesen, wenn sie gut tragen 35 [Fuder]
Wald und Weideland
[G]
482M 30R
Ga
Tümpel und Moraste in dem bestellten und wüsten Acker
5M 150R
Gb
Kiefernheide mit Heidekraut bewachsen mit einem Teil eines zugewachsenen Sees, worin jetzt
Kiefern und Birkenbüsche stehen
34M 60R
U 608 Gc
Die Brede Koppel ist mit Eichen, Espen und anderen
Laubwald bewachsen, hat an Areal mit dem Eichenwäldchen Die Schössel und einem
flachen Wiesenboden dabei
32M 180R
R 728 Gd
Langhaug ist ein tiefer Sumpf oder Bruch, den die
Bauern manchmal stellenweise zu mähen pflegen, enthält mit dem Eichenwald und dem Bach, der unten an der Grenze zu Buggow
und
Bömitz verläuft
41M 30R
Gf
Der Borchwald ist ein Eichenwäldchen, ergibt an
Areal mit den umliegenden Platz, der mit Buchen, Espen und Erlen bewachsen ist
11M 120R
Gh
hartes Land, das mit Birkenbüschen und anderem Laubwald bewachsen ist, ergibt zusammen mit
einem Morast oder sumpfigen Bruch von Erlen undHaselbüschen, der an dem Ort vorbeiläuft
27M 180R
Gi
schöner Eichenwald jung und gut zwischen dem Acker und der Heide gewachsen, dazu bei der
Wiese Fg ein kleiner Eichenhügel, ergibt
27M 180R
Gk
Birkenwald, teils größer, teils kleiner auf der Heide und dem Grasland, dazwischen sind
auch einige Kiefern, man findet auch Spuren von Fahrrinnen darin
148M 240R
Gl
Hundewinkel und Lang
Ellerholtz ein Erlenbruch
25M 180R
R 729
Gm
ist eine Heide mit großem Kiefernwald und Heidekraut bewachsen, in der man unten zum
Lang Ellerhotz Gl große Eichen findet und dieselben U 609 interessieren sowohl Wahlendow als auch Wrangelsburg, jeder hat sechs Kaveln von
gleicher Größe. Ihr gesamtes Gebiet ist
91M 31R
Für Wahlendow beträgt es also die
Hälfte 45 M 165R und ebensoviel der Wrangelsburger Teil. Diese Heide scheint in früheren Zeiten zu einem großen Teil Acker
gewesen zu sein.
Gn
das Stück Land von erwähnter Heide steht Wahlendow gesondert zu und ist von gleicher Art
wie oben genanntes und an Umfang
36M 240R
Ha Gebiet des Dorfes mit Wegen, Obst-, Gemüse- und Kräutergärtenchen, und die Triften durch und bei dem Feld C, ergeben zusammen 10M 240R
Fischgewässer
Hb Wahlendow See ist sehr zugewachsen entgegen wie es in alten Zeiten war, besteht aus Schlickboden und man fängt nur Karauschen hieraus 5M 12R
Summe
Acker: 235M 90R
Wüster Acker: 186M 60R
Wiese: 34M 210R
Heufuder: 35
Wald und Viehweide: 482M 30R
Hofstellen: 10M
240R
Fischgewässer: 5M 12R
Arealausrechnung über das strittige Land, das sich zwischen Wahlendow und Bömitz befindet, und einen weiteren strittigen Ort, um den sich Buggow und Wahlendow streiten
Das Land, um das sich Besitzer von Wahlendow und Bömitz streiten, hat seinen Anfang beim Reebruch A, von dort aus will der Besitzer von Wahlendow zu einem großen Stein b im Heidekraut gehen, bis zu einer
Entfernung von 625 Ellen vom ersten Punkt gemessen. Von dort führt die Grenze zu einer großen geschalmten Birke C, in 340 Ellen schwedischen Abstand von dieser Birke liegt ein großer spitzer Stein d, in 50 Ellen Abstand. Von
diesem Ort aus wies der Besitzer von Wahlendow die Grenzen durch Buschwerk und einen kleinen Morast auf einen alten Graben
oder Bach
zu, Einschnitt F, der gegenüber in die strittige Wiese Ka läuft. Hiervon führt die Grenze über erwähnte Wiese auf die Landzunge
von
Borckwald G, dort endet der strittige Ort. Wie die Wahlendower und Bömitzer Grenzen dann
weiter zusammen laufen, kann aus der beigefügten Beschreibung entnommen werden, die mir der Besitzer mitteilte. Bömitz wiederum
beginnt seine Grenzen von berührtem Punkt A beim Reebruch und geht folglich, nach Verweis
eines alten Mannes in Klitschendorfendorf, Michel Herbst genannt, R 731 von
dort neben dem Morast zu einem Weg, der durch selbigen Ort auf Wahlendow zuläuft und an einem quadratischen Steinhaufen 1
liegt. Von
dort wies der der genannte Mann auf eine junge Eichengrenze 2, die in 240 Ellen Abstand davon stand, von derselben wiederum
ging
selbiger Mann zu einem Stein 3, der an der Breite des Eichenschlages lag. Dort, wo sich das kleine Buschwerk von dem großen
Wald
trennt, mit einem Abstand von 455 Ellen. Von dort ging er gleich durch einen Eichenwaldhügel zu der strittigen Wiese, dort
wo eine
Menge nacheinander in Kreise gelegte Steine 4 lagen. Der genannte Mann wies von dort die Grenzen über die morastigen Wiesen
gleich
auf den betreffenden Ort G, auf Borckwald, den hatte der Besitzer von Wahlendow vorher ausgewiesen. Folglich wird das strittige
Land
in besagter Wiese an Areal wie folgt
Ka der Teil war besagte Wiese, strittig ist ihr Umfang 1M 240R
U 611 Kb das strittige Weideland zwischen Bömitz und Wahlendow, ist mit Heidekraut und
Birkenbüschen überwachsen, enthält 19M 180R
Strittiges Land zwischen Buggow und Wahlendow
Der Bereich des strittigen Landes zwischen Buggow und
Wahlendow beginnt beim Weg, der von Wahlendow nach Buggow verläuft, wo er durch den Morast geht 1. Wahlendow will von dort
seine
Grenze gerade auf einen Steinhaufen, 2, haben, der liegt auf einem Heideberg oben vor dem Buggower See. Von dort will der
Besitzer
von Wahlendow die Grenze gerade durch eine Kante des Swart Sees führen an einen Ort 3, davon läuft ein kleiner Morast in den
besagten bewachsenen See hinein. Buggow wiederum will von dem berührten Punkt 1 seine Grenze, soweit das feste Land und der
wüste
Acker gehen, führen; nämlich neben Langhaugbruch bis zum Wahlendower See a. Von besagter
Seekante folgt die Grenze dem Strand nach bis zu eine Querfuhre b, wo teils Ackerstücke aneinander stoßen, wie sie in alten
Zeiten
aufgepflügt worden waren, als der Acker bestellt wurde. Die Grenzen werden von dort mitten durch den Swart See auf den betreffenden
Ort gewiesen, den sie in Wahlendow auf die gleiche Art ausgewiesen hatten 3. An Areal und Natur ist das betreffende Land wie
folgt:
La ist Heideland, bewachsen mit einigen Kiefern beim Swart See, das in alten Zeiten Acker war, könnte dazu an einigen
Stellen noch genutzt werden 10M 30R
Lb Swart See, ein zugewachsener See, umfasst an der Stelle, wo er strittig ist 2M 90R
Summe des strittigen Landes zwischen Bömitz, Buggow und Wahlendow
Wiese: 1M 240R
Wald und Weideland: 31M 200R
Beschreibung der Wahlendowschen Scheide und grentzen
Anfangs lag dem von Walendow am weitesten
belegenen kirchvordt ist der Grabe und Bache die Scheide, zwischen Walendow und Bömitz, welches sich erstrecket in der mitten
durch daß
moraß biß hinter dem borchwald im moraß woselbst ein kleiner lauff oder bäch hinter der
Eichhorst quer über den Vort woselbsten beij klemptzen Zeiten ein schlacht bauren zum
warzeichen der Scheiden zwischen zwischen Walendow und Bömitz gestanden, am gemeldeten moraß stehet eine große Scheide Eller mitt anschalmen gezeüget, diese Eller weiset nach dem Rehebruche wertz auf
unterscheidl. Schalme und einen über ende gesetzeten hohensteine, von diesen gehet dieScheide nach unterschiedl. Schlmen auff
eine
große breite und hohe gelegenen Stein welcher ohn weit von dem Rehenbruche lieget, dieser
zeiget querr durch daß Rehebruch, an der anderen Zeiten des Rehenbruchs zeigen die alten fahren des ackers die wahre Scheide zwischen dem Walendower und Pamtzower Felde welches
sich aber ober halb dem Walendower birkholtz auf der heijd quer über R 734 Den Steinvorder weg über die heijde oberhalb dem Hundewinkel ohnweit doch etwa auf 60 Schrit dieser seiten des kleinen auf der heijde belegenen Ellerbruchs, so
ohngefähr 4 a 500 schrit im begriff und auf dem Pamtzower felde belegen da dan ein hoher mittelrücken die Scheide gerade,
in daß große
Ellerbrok woselbsten ferner die Viel angeschlnieten eller und Birken in die länge des
Bruches die Walendower und Pamtzower Scheide weisen und gehöret gemeldetes große moraßholtz nach Walendow immer Vorlangs dem
harten
lande weck biß da die große Scheide bäume und Eller so angeschalmet wieder angehen welche von da daß moraß endlang quer über
den
mühlenvort biß an den graben an der Bonniker
Wiesen die rechte scheide zwischen Walendow und der zweijtenen mühlen als der weißen und der Budden mühlen zeigen;
gemeldeten Bömiken wiese gehöret gantz nach Walendow wie eß der graben so darumb ist satzam
beweiset, Nun befindet sich an der Bömicken wiese hinter dem holtze die Botterforst genand an den graben eine groß Scheide Eller welche auff die andern angeschalmeten scheide
bäüme R 735 weiset, biß an die große Walendowschen Wiesen, da dan ein kleiner
lauff und bach hinter der Walendowschen großen Wiese quer über den alten Richtsteig und ferner hinter gemelter wiesen, und
ferner
hinter dem großen Ellerbruch der Langehaug genandt quer über den weg deß Libben Vordeß biß in
die bache, so ümb die Lipegarten fleüßet; die richtige Scheide zwischen Walendow und dem
großen hagen oder Walckmühlen ackerholtz zeiget; in gemelte große bache kömpt und flüßet ein kleiner lauf und bache auß dem
Walendower
Schwartzen See welcher dan de Scheide zwischen Walendow und Buggow zeiget und gehöret der Schwartze See gantz nach Walendow
wiedan auch
der halbe heijdeberg so zwischen dem Walendower und Buggower See lieget; Diese Scheide gehet nun ferner auf jener seiten dem
Buggower
Vorde an der harte Vorlangst dem Ellerbruch hinter daß große Eich und dannenholtz die Ilse
Schule genandt woselbsten die von Buggower Vorde und die von kirchvorde
kommenden R 736 Zween Bäcken, so hernacher in eins nach Buggow fleiße die Bäche
nun Scheiden Walendow, Buggow und Bömitzer felder, die bäche so hinter gemelten Eich und Dannholtz von dem am fernesten von
Walendow
belegenen kirchwordt flüßet, ist die Scheide zwischen Walendow und Bömitz; Daß sich dieser
grentzen bericht vorgeschrieber maßen meines wißens und wahrheit also verheldt, so habe ich solches allhie zur steüre der
warheit den
meinigen und jeder männigl. so daran gelegen zur guther nachricht, mit meiner eigenen Hand auffsetzen und unterschrieben wollen,
so
geschehen zu Walendow d. 17. Aug. A.o 1675
Claus Horn
Annotation von Wahlendow
Über den Acker
Das Ackerland wird in drei Schläge geteilt und ist teils gutes, teils mittelmäßiges Land. Das beste Feld ist die Brache A, die anderen beiden können unter eine Güte kommen. Die Bodenart ist an einigen Stellen kaltgründig und sandig, wo er niedrig liegt, aber der hochgelegene Acker ist in den Feldern A und B, es ist gutes, strenges Land. Aber im Feld C ist der Acker auf den Höhen sandig.Über den Acker im allgemeinen ist zu sagen, er ist fruchtbares Land sowohl für Gerste als auch für Roggen. Wahlendow ist bezüglich des Ackers, eines der besten umliegenden Dörfer, seine Nachbarn halten es dafür. Wie der Besitzer selbst berichtet, sollen auf Wahlendow reichlich drei Scheffel eingesät werden können. Und der Acker wird jährlich soviel gedüngt, wie man es zustande bringen kann; die Stellen, die am meisten Dünger bedürfen sind in den Schlägen, die brach liegen. Über die drei Ackerkämpe, die sich im Wald beim Wolgaster Weg zur Weitenmühl befinden, ist zu bemerken, dass sie von einem Schäfer aus Groß Bünzow bestellt und besät werden. Dieser pachtet sie jährlich von Herrn von Brandenburg, er hat an Mietgeld oder Pacht jährlich drei Rthl.
R 738Über die Aussaat
Auf dem Ritterland und dem Bauern- oder steuerpflichtigen Land in Wahlendow kann,
laut Bericht, zusammen an Wintersaat zwei Last Roggen ausgesät werden. Ergibt zusammen an Scheffeln 138 Sch
Sommersaat an
Erbsen elf einhalb Sch
U 524 Hafer fünf Drömt, ergibt in Scheffeln 60 Sch
[Insgesamt] 209 einhalb Sch
Gerste werden 11 Drömt und vier Sch ausgesät, ergibt in Scheffeln 136 Sch
Buchweizen 3 Sch
Die Aussaat der Kossaten an Wintersaat wird nach Hern von Brandenburgs Angabe für jeden ein Drömt sein, beträgt für beide
Anteile 24 Sch
Die Sommersaat ist gleichviel für jeden, zusammen werden das 24 Sch [Insgesamt] 186 Scheffel
Die Summe von
all dem angezeigten beläuft sich auf 396 einhalb Scheffel
Über Wiesen
Der Heuschlag gehört zu Wahlendow und ist nicht von besonders guter Beschaffenheit, bedingt durch dessen feuchten Grund R 739 und teils daher, weil er insgesamt sehr bewachsen ist. Der beste ist auf Grot Neüenwisch, wovon man höchstens 20 bis 26 Wagenfuhren bekommen kann, mit vier Pferden vor jede Fuhre gespannt. Von Bömikerwisch kann man nur zwei gute Fuder oder Last bekommen, weil sie sehr bewachsen ist, in Kirckenvort drei Fuder, in Poltzenhagen und in Weitzmühlenwisch können aus dem Buschwerk bis zu zwei Fuder gemäht werden. Die Summe wird aus dem erwähnten Ansatz nach der höchsten Zahl zu 35 Last Heu berechnet. Die Wiesenflecken, die im Feld C zu finden sind, können wohl nicht jedes Jahr als rechte Wiesen betrachtet werden, weil die Plätze als Weide liegen, wenn das Feld Brache ist.
U 525Über Weideland
Auf dem Grund von Wahlendow ist gutes Weideland sowohl für Schafherden den Sommer über, als auch für allerhand Großvieh und Pferde. Der Wald dort ist festes Land bewachsen mit Heide und Grasland, der Morast mit allerlei hohem Gras, es ist R 740 als Viehfutter brauchbar. Das Vieh kann in allen Brüchen und Morasten bei Wahlendow seine Trift haben, außer in dem Teil des einen Morastes, der beimWahlendower See liegt, auch Langhaugbruch genannt, welcher ein sehr tiefer und schlammiger Ort ist.
Über Wald
Der zu Wahlendow gehörende Wald ist teilweise Kiefernwald, teils Birken- mit Eichen- und anderer Laubwald. Den Kiefernwald anbelangend, steht er wohl recht gut gewachsen, aber für Bauvorhaben ist er noch nicht vollkommen brauchbar, mit der Zeit könnte wohl der größte Teil dazu taugen. Der Laubwald aus Birken ist teils sehr jung, teils groß und steht auf dem wüsten Land, ist aber sehr dünn gesät und desgleichen auch mit Kiefern bewachsen. An den Seiten der Felder und der Moraste findet man den Eichenwald, ist schön und recht gewachsen, aber er ist noch jünger, trägt jedoch Mast oder Eicheln. Über den Wald zwischen Hundewinkel, Lanngellerbruch und dem Morast R 741 Weitmühlendijk und dem Weg nach Wolgast gelegen ist zu notieren, dass auf den Seiten zwischen Pfelenort und genanntem Wolgaster Weg die Besitzer zu Wahlendow mit den Besitzern von Wrangelsburg gleich großen Anteil am selben Wald haben. Jedem Teil sind sechs Kaweln von gleicher Größe zugeschlagen. Die Ursache dieser Teilung hat ihren Ursprung in den beiden Mühlen mit Namen Weitenmühl und Bodenhagensmühl, als sie früher in gutem Zustand waren, U 526 ist die ganze Heide von dem Müller der genannten Mühlen genutzt worden. Damals war diese Gegend reiner Acker gewesen und jede Mühle hat gleich große Stücke oder Ackerrücken Land in dem genannten Gebiet gehabt. Und als diese Mühlen verschiedene Eigentümer hatten / Weitmühl hat nämlich zu Wahlendow gehört und Bodenhagens Mühle zu Wrangelsburg / da ist es so gekommen, dass diese Mühlen durch Zerstörungen des Krieges wüst gelegt sind und ihre Landwurten zugleich bewachsen sind. Dann ist dieser R 742 Waldabschnitt Gm nach alten Zeichen geteilt und jedem Besitzer sein Recht daran zugesprochen worden, wie es sich bis in diese Zeiten befindet. Wahlendow hat in dieser Heide eine Kawel3 , die auf der höheren Seite des Wolgaster Weges liegt, wenn man von Wahlendow nach Wolgast reist. Diese ist in ihrem Gebiet und Areal größer als irgendeine der anderen sechs, die Wahlendow auf der anderen Seite hat. Ihr Areal kann man in der Ausrechnung bei Gn sehen.
Über Vieh und Schafherden
Nach Aussage des Besitzers können 50 Rinder den Winter über gehalten werden und in der Schäferei können bis zu 450 Schafe aufgezogen werden.
Über Bienenstöcke
Bienen können ihre Nahrung von Heidekraut und anderem Gras, das in den Morasten zu finden ist, auf dem Wahlendower Feld haben. Nun waren sechs alte Bienenstöcke auf selbigem Hof und zwei hatte jeder Kossat.
U 527Fischgewässer
Wahlendows See ist das einzige Fischgewässer, das bei diesem Gut zu finden ist, welches von Schlammboden ist. Die Fische, die darin gefangen werden können sind Karauschen und Hechte, anderen Fisch findet man nicht darin, sagt man.
R 743Über Dienste
Die beiden Kossaten dienen auf dem Hof das halbe Jahr über mit zwei Personen zu Fuß, und ein halbes wiederum mit einer Person und das immer fünf Tage in der Woche.
Obst- und Gemüsegärten
Von den Obstgärten kann nicht so viel eingebracht werden, weil in ihnen ausgewachsene Bäume sind, die wegen des Alters nicht so viel einbringen und die jungen sind noch nicht im vollkommenen Wuchs. An Kohl, Karotten und Rüben ist gute Möglichkeit davon zu bekommen.
Über Abgaben
Ohne gewöhnliche Steuer, die nach königlicher Verordnung jährlich erfolgt, wird von dem Herrn von Brandenburg jährlich sechs
Rthl
Kopfgeld4 gegeben.
Akzise5 entfällt auf alle Standespersonen in Wahlendow drei Rthl acht stett. lß
Landkastensteuer6 26 stett. lß
Reiterverpflegung monatlich jeder wie die Hufenzahl proportioniert ist.
Magazinkorn7 wurde vergangenes Jahr sieben einhalb Scheffel gegeben.
Im Jahre 1704 ist das Dorf Wahlendow revidiert und wie folgt befunden worden.
Im Feld A
[Ac 1,Ad 2] 4M 255R
Ac 1
[Stück] wenig humusvermischter Sandboden vor zwei oder drei Jahren vom wüsten Land Ea
gerodet, soll etwas kaltgründiges Land sein
3M 270R
Ad 2
[Stücke] vom wüsten Acker Eb, von vorgenannter Güte
285R
[keine Angabe] Ein Stück von dem symbol Cb, das wegen seiner flachen Lage und seiner Kaltgründigkeit wüst gelegt worden ist und als Weide genutzt wird, es umfasst 3M 60R
Anmerkung: Was den wüsten Acker betrifft, so ist er von nachfolgender Beschaffenheit.
Ea ebenes Heidekrautland von sandigem
Grund, etwas sandvermischt, östlich vom Postweg, der nach Wolgast geht, und zur Wiese Fa etwas tiefliegend und überall sehr
kaltgründig, so dass es nicht aufgebrochen werden kann, wie berichtet wird. Aber westlich vom erwähnten Weg ist es etwas höher
gelegen, aber doch kaltgründig, es könnte wohl aufgebrochen werden, wenn hier Bauern wären, die es gebrauchen könnten.
Ef und Eg
sind sehr tiefliegend und mit jungen Espen und Birken bewachsen, scheinen nicht zur Kultur brauchbar zu sein, auf sandigem
Grund
dazwischen etwas Humus.
RRev 126 Eh alles durchweg mit großem Kiefernwald bewachsen, auf sandigem Boden,
der sein Lebtag nicht mehr zum Acker aufgebrochen werden wird und überall sehr kaltgründig sein soll.
Ei mit jungem Kiefernwald
auf sandigem Grund bewachsen, der auch nicht so einfach zum Acker aufgebrochen werden soll, und wenn es geschehen sollte,
könnte er
nicht häufiger als jedes sechste bis neute Jahr einmal besät werden.
Summe
Neuer Acker: 4M 255R
Ein Stück von Cb 3M 60R
1 Wurde laut Urschrift von Oloff Spaak vermessen.
2 Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.
3 Kawel: ein zu beliebeigen Zwecken abgemessenes und abgeteiltes Flurstück (Acker, Wald, Wiese, Moor). Wossidlos, Richard u. Teuchert, Hermann: Mecklenburgisches Wörterbuch, Bd. 4, Neumünster 1996, S. 202.
4 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
5 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
6 Landkasten: Im Landkasten werden die Steuergelder verwaltet, die der Landesherr ausgeschrieben und die Landstände bewilligt hatte. Der rechnungs- und kassenführende Landschaftsmandatar führte drei unterschiedliche Kassen: eine für die allgemeinen Steuern, die zweite für die Mittel der Ritterschaft und die dritte für die Mittel der Städte. Zur besseren Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben betrieb der Landkasten der pommerschen Stände eine Fondwirtschaft. Eine Landkastensteuer ist demnach eine, die an den Landkasten gezahlt werden muss. Buchholz, Werner: Öffentliche Finanzen und Finanzverwaltung im entwickelten frühmodernen Staat. Landesherr und Landesstände in Schwedisch-Pommern 1720-1806, Köln, 1992, S. 198-202.
7 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.