R 723   U 521 

Beschreibung des Adelsgutes Wahlendow, das im Juni 1694 geometrisch erfasst wurde1 

Namen der Einwohner

1 . Johan Ernest von Brandenburg, Adliger, der Wahlendow als Lehen hat.

2 . Christoffer Wongendorff
3 . Christian Löpens Witwe
Kossaten

4 . Michel Horn, Schäfer
5 . Michel Zyrian, Hüter
Einlieger

Wahlendow ist ein Adelsgut und liegt im Distrikt Wolgast, eineinhalb Meilen von Anklam und eineinhalb Meilen von Wolgast entfernt, nach der gewöhnlichen Rechnung.Mit seinen Grenzen stößt es im Westen an Pamitz und Steinfurth, im Norden und Osten grenzen die Wrangelsburger Heide und Buggow hieran, im Süden und Südosten grenzt Bömitz an das Dorf. Im Dorf befindet sich eine Kirche, es gehört aber zum Kirchspiel Rubkow. Das Land in Wahlendow ist von zweier Art, Ritterland und steuerpflichtiges Land. U 522  Das Ritterland in seiner eigentlichen Hufenzahl kenne er nicht, sagt der Besitzer von Brandenburg. Deshalb kann man nichts weiter daraus schließen, als aus der Proportion entnommen werden kann, was der Wahlendower Lehnfolger leisten muss, an einem Lehnpferd2  zu halten. Dieses beträgt für Wahlendow ein halbes Lehnpferd, und da in der Regel zehn Ritterhufen auf den Unterhalt eines Lehnpferdes entfallen, folgt, dass Wahlendow fünf Ritterhufen haben muss. R 724 Das steuerpflichtige Land wird zu ein einviertel reduzierte Hufen gerechnet, das vom Adligen selbst mit eigener Viehzucht bewirtschaftet und versteuert wird.Von diesem steuerpflichtigen Land haben die beiden Kossaten jeder in jedem Feld drei Morgen, das ergibt für alle drei Felder zusammen neun Morgen Acker, die jeder hat; ist also in all dem Land, das sie in den drei Schlägen haben. Außerdem zu 18 Morgen was die beiden Vorländer oder Ackerwurten betragen, die sich im Dorf befinden und von den Kossaten bestellt werden.
Auf Wahlendow haben in alten Zeiten drei Bauern gewohnt, die das steuerpflichtige Land bestellt haben, ihre Hofstellen oder Grundstücke waren an der Stelle gewesen, die der Adlige inne hat. Der richtige Adelshof hat an einem Ort nach Gd hin gestanden, Langhaug Bruck, der auf der Karte mit dem symbol Symbol 27 bezeichnet ist. Ein wüster Kossatenhof ist auch auf Wahlendow, dessen Wurt oder Ackerstück jetzt zum herrschaftlichen Acker geschlagen worden ist.
Die richtigen Grunderben oder Lehnfolger zu Wahlendow sind die Erben des verstorbenen Horn. Und Buggow ist eine Pertinenz zu Wahlendow, das jetzt an einen von Steding verpfändet ist, der betreffendes Gut selbst besitzt, bis es von dessen Lehnsfolgern ausgelöst wird.

 R 725   U 605 

Arealausrechnung von Wahlendow

Der Acker

Der Acker in Wahlendow liegt in drei Schlägen oder Feldern und besteht aus folgenden Bodenarten:

A  Das Feld A  80M 270R
Aa  lehmiges Land, etwas humushaltig und an den Seiten niedrig und sumpfig  67M 30R
Ab  Sandhumus, mageres Land  11M 150R
Ac  zwei Wurten oder eingezäunte Stücke bei den Häusern, aus Humusland bestehend  2M 90R

B  Das Feld B  64M 60R
Ba  Sandhumusland  16M 210R
Bb  Lehmland, etwas sand- und humusvermischt  35M 120R
Bc  Sandboden etwas humusvermsicht  12M 30R

C  Das Feld C  75M 180R
Ca  Sandhumusland, das auf den Bergen von schärferem Sand ist  29M 120R
Cb  kaltgrundiges Sandhumusland  10M 30R
Cd  Humusland, am Grund kalt, und auf den Höhen mit Sand vermischt  33M 120R
 U 606 Ce  Humusstücke bei den Häusern  2M 210R
 R 726  D   14M 180R
Da  sind zwei Stücke Sandkämpe, die im Wald an der Grenze zu Buddenhagen liegen  14M 180R

Wüster Acker

[E]   186M 60R
Ea  flaches, altes wüstes Land mit Heide bewachsen, ist als Acker brauchbar  37M 180R
Eb  kaltgründiges und sumpfiges wüstes Land  7M 30R
Ec  mit Kiefern bewachsenens sandiges, altes wüstes Land  5M 150R
Ef  niedriger und unbewachsener wüster Acker bei Olte Dorpstadt  6M 270R
Eg  wüstes Land mit Eschen bewachsen  2M 90R
Eh  sehr altes wüstes Land mit Birkenbüschen sowie Kiefern bewachsen, sandiges wüstes Land worin man reichlich große Steine findet, kann als Acker genutzt werden  104M 30R
Ei  altes wüstes Land mit Kiefernwald sowie mit Heidekraut bewachsen, von Sandgrund  21M 30R
Ek  Kiefernbergrücken, der früher Acker war  1M 180R

 U 607 

Wiesen

[F]   34M 210R
Fa  Grotwisch ist eine sumpfige Wiese, trägt kurzes Heu und ist in manchen Jahren gut an Ertrag  20M 30R
 R 727 Fb  Bömikerwisch, ist eine sumpfige und bewachsene Wiese  2M 60R
Fc  Weitzmühlenwisch ist eine sumpfige und bewachsene Wiese  2M
Fd  Kirckortwisch ist sumpfig mit grobem Heu  1M 270R
Ff  Poltzenhagen ist ein morastiger Wiesenfleck mit einem Wiesenfleck bei der strittigen Wiese zwischen Bömitz und Wahlendow  2M 240R
Fg  Wiesenflecken in und an den Seiten des Ackerfeldes  5M 210R

Die Heufuderanzahl

Nach Angabe des Besitzers beträgt die Heufuderzahl aller dieser Wiesen, wenn sie gut tragen 35 [Fuder]

Wald und Weideland

[G]   482M 30R
Ga  Tümpel und Moraste in dem bestellten und wüsten Acker  5M 150R
Gb  Kiefernheide mit Heidekraut bewachsen mit einem Teil eines zugewachsenen Sees, worin jetzt Kiefern und Birkenbüsche stehen  34M 60R
 U 608 Gc  Die Brede Koppel ist mit Eichen, Espen und anderen Laubwald bewachsen, hat an Areal mit dem Eichenwäldchen Die Schössel und einem flachen Wiesenboden dabei  32M 180R
 R 728 Gd  Langhaug ist ein tiefer Sumpf oder Bruch, den die Bauern manchmal stellenweise zu mähen pflegen, enthält mit dem Eichenwald und dem Bach, der unten an der Grenze zu Buggow und Bömitz verläuft  41M 30R
Gf  Der Borchwald ist ein Eichenwäldchen, ergibt an Areal mit den umliegenden Platz, der mit Buchen, Espen und Erlen bewachsen ist  11M 120R
Gh  hartes Land, das mit Birkenbüschen und anderem Laubwald bewachsen ist, ergibt zusammen mit einem Morast oder sumpfigen Bruch von Erlen undHaselbüschen, der an dem Ort vorbeiläuft  27M 180R
Gi  schöner Eichenwald jung und gut zwischen dem Acker und der Heide gewachsen, dazu bei der Wiese Fg ein kleiner Eichenhügel, ergibt  27M 180R
Gk  Birkenwald, teils größer, teils kleiner auf der Heide und dem Grasland, dazwischen sind auch einige Kiefern, man findet auch Spuren von Fahrrinnen darin  148M 240R
Gl   Hundewinkel und Lang Ellerholtz ein Erlenbruch  25M 180R
 R 729  Gm  ist eine Heide mit großem Kiefernwald und Heidekraut bewachsen, in der man unten zum Lang Ellerhotz Gl große Eichen findet und dieselben  U 609 interessieren sowohl Wahlendow als auch Wrangelsburg, jeder hat sechs Kaveln von gleicher Größe. Ihr gesamtes Gebiet ist  91M 31R
Für Wahlendow beträgt es also die Hälfte 45 M 165R und ebensoviel der Wrangelsburger Teil. Diese Heide scheint in früheren Zeiten zu einem großen Teil Acker gewesen zu sein.
Gn  das Stück Land von erwähnter Heide steht Wahlendow gesondert zu und ist von gleicher Art wie oben genanntes und an Umfang  36M 240R

Ha  Gebiet des Dorfes mit Wegen, Obst-, Gemüse- und Kräutergärtenchen, und die Triften durch und bei dem Feld C, ergeben zusammen  10M 240R

Fischgewässer

Hb  Wahlendow See ist sehr zugewachsen entgegen wie es in alten Zeiten war, besteht aus Schlickboden und man fängt nur Karauschen hieraus  5M 12R

Summe

Acker: 235M 90R
Wüster Acker: 186M 60R
Wiese: 34M 210R
Heufuder: 35
Wald und Viehweide: 482M 30R
Hofstellen: 10M 240R
Fischgewässer: 5M 12R

 R 730   U 610 

Arealausrechnung über das strittige Land, das sich zwischen Wahlendow und Bömitz befindet, und einen weiteren strittigen Ort, um den sich Buggow und Wahlendow streiten

Das Land, um das sich Besitzer von Wahlendow und Bömitz streiten, hat seinen Anfang beim Reebruch A, von dort aus will der Besitzer von Wahlendow zu einem großen Stein b im Heidekraut gehen, bis zu einer Entfernung von 625 Ellen vom ersten Punkt gemessen. Von dort führt die Grenze zu einer großen geschalmten Birke C, in 340 Ellen schwedischen Abstand von dieser Birke liegt ein großer spitzer Stein d, in 50 Ellen Abstand. Von diesem Ort aus wies der Besitzer von Wahlendow die Grenzen durch Buschwerk und einen kleinen Morast auf einen alten Graben oder Bach zu, Einschnitt F, der gegenüber in die strittige Wiese Ka läuft. Hiervon führt die Grenze über erwähnte Wiese auf die Landzunge von Borckwald G, dort endet der strittige Ort. Wie die Wahlendower und Bömitzer Grenzen dann weiter zusammen laufen, kann aus der beigefügten Beschreibung entnommen werden, die mir der Besitzer mitteilte. Bömitz wiederum beginnt seine Grenzen von berührtem Punkt A beim Reebruch und geht folglich, nach Verweis eines alten Mannes in Klitschendorfendorf, Michel Herbst genannt, R 731  von dort neben dem Morast zu einem Weg, der durch selbigen Ort auf Wahlendow zuläuft und an einem quadratischen Steinhaufen 1 liegt. Von dort wies der der genannte Mann auf eine junge Eichengrenze 2, die in 240 Ellen Abstand davon stand, von derselben wiederum ging selbiger Mann zu einem Stein 3, der an der Breite des Eichenschlages lag. Dort, wo sich das kleine Buschwerk von dem großen Wald trennt, mit einem Abstand von 455 Ellen. Von dort ging er gleich durch einen Eichenwaldhügel zu der strittigen Wiese, dort wo eine Menge nacheinander in Kreise gelegte Steine 4 lagen. Der genannte Mann wies von dort die Grenzen über die morastigen Wiesen gleich auf den betreffenden Ort G, auf Borckwald, den hatte der Besitzer von Wahlendow vorher ausgewiesen. Folglich wird das strittige Land in besagter Wiese an Areal wie folgt
Ka der Teil war besagte Wiese, strittig ist ihr Umfang 1M 240R
 U 611 Kb das strittige Weideland zwischen Bömitz und Wahlendow, ist mit Heidekraut und Birkenbüschen überwachsen, enthält 19M 180R

 R 732 

Strittiges Land zwischen Buggow und Wahlendow

Der Bereich des strittigen Landes zwischen Buggow und Wahlendow beginnt beim Weg, der von Wahlendow nach Buggow verläuft, wo er durch den Morast geht 1. Wahlendow will von dort seine Grenze gerade auf einen Steinhaufen, 2, haben, der liegt auf einem Heideberg oben vor dem Buggower See. Von dort will der Besitzer von Wahlendow die Grenze gerade durch eine Kante des Swart Sees führen an einen Ort 3, davon läuft ein kleiner Morast in den besagten bewachsenen See hinein. Buggow wiederum will von dem berührten Punkt 1 seine Grenze, soweit das feste Land und der wüste Acker gehen, führen; nämlich neben Langhaugbruch bis zum Wahlendower See a. Von besagter Seekante folgt die Grenze dem Strand nach bis zu eine Querfuhre b, wo teils Ackerstücke aneinander stoßen, wie sie in alten Zeiten aufgepflügt worden waren, als der Acker bestellt wurde. Die Grenzen werden von dort mitten durch den Swart See auf den betreffenden Ort gewiesen, den sie in Wahlendow auf die gleiche Art ausgewiesen hatten 3. An Areal und Natur ist das betreffende Land wie folgt:
La ist Heideland, bewachsen mit einigen Kiefern beim Swart See, das in alten Zeiten Acker war, könnte dazu an einigen Stellen noch genutzt werden 10M 30R
Lb Swart See, ein zugewachsener See, umfasst an der Stelle, wo er strittig ist 2M 90R

Summe des strittigen Landes zwischen Bömitz, Buggow und Wahlendow

Wiese: 1M 240R
Wald und Weideland: 31M 200R

 R 733 

Beschreibung der Wahlendowschen Scheide und grentzen

Anfangs lag dem von Walendow am weitesten belegenen kirchvordt ist der Grabe und Bache die Scheide, zwischen Walendow und Bömitz, welches sich erstrecket in der mitten durch daß moraß biß hinter dem borchwald im moraß woselbst ein kleiner lauff oder bäch hinter der Eichhorst quer über den Vort woselbsten beij klemptzen Zeiten ein schlacht bauren zum warzeichen der Scheiden zwischen zwischen Walendow und Bömitz gestanden, am gemeldeten moraß stehet eine große Scheide Eller mitt anschalmen gezeüget, diese Eller weiset nach dem Rehebruche wertz auf unterscheidl. Schalme und einen über ende gesetzeten hohensteine, von diesen gehet dieScheide nach unterschiedl. Schlmen auff eine große breite und hohe gelegenen Stein welcher ohn weit von dem Rehenbruche lieget, dieser zeiget querr durch daß Rehebruch, an der anderen Zeiten des Rehenbruchs zeigen die alten fahren des ackers die wahre Scheide zwischen dem Walendower und Pamtzower Felde welches sich aber ober halb dem Walendower birkholtz auf der heijd quer über  R 734  Den Steinvorder weg über die heijde oberhalb dem Hundewinkel ohnweit doch etwa auf 60 Schrit dieser seiten des kleinen auf der heijde belegenen Ellerbruchs, so ohngefähr 4 a 500 schrit im begriff und auf dem Pamtzower felde belegen da dan ein hoher mittelrücken die Scheide gerade, in daß große Ellerbrok woselbsten ferner die Viel angeschlnieten eller und Birken in die länge des Bruches die Walendower und Pamtzower Scheide weisen und gehöret gemeldetes große moraßholtz nach Walendow immer Vorlangs dem harten lande weck biß da die große Scheide bäume und Eller so angeschalmet wieder angehen welche von da daß moraß endlang quer über den mühlenvort biß an den graben an der Bonniker Wiesen die rechte scheide zwischen Walendow und der zweijtenen mühlen als der weißen und der Budden mühlen zeigen; gemeldeten Bömiken wiese gehöret gantz nach Walendow wie eß der graben so darumb ist satzam beweiset, Nun befindet sich an der Bömicken wiese hinter dem holtze die Botterforst genand an den graben eine groß Scheide Eller welche auff die andern angeschalmeten scheide bäüme  R 735  weiset, biß an die große Walendowschen Wiesen, da dan ein kleiner lauff und bach hinter der Walendowschen großen Wiese quer über den alten Richtsteig und ferner hinter gemelter wiesen, und ferner hinter dem großen Ellerbruch der Langehaug genandt quer über den weg deß Libben Vordeß biß in die bache, so ümb die Lipegarten fleüßet; die richtige Scheide zwischen Walendow und dem großen hagen oder Walckmühlen ackerholtz zeiget; in gemelte große bache kömpt und flüßet ein kleiner lauf und bache auß dem Walendower Schwartzen See welcher dan de Scheide zwischen Walendow und Buggow zeiget und gehöret der Schwartze See gantz nach Walendow wiedan auch der halbe heijdeberg so zwischen dem Walendower und Buggower See lieget; Diese Scheide gehet nun ferner auf jener seiten dem Buggower Vorde an der harte Vorlangst dem Ellerbruch hinter daß große Eich und dannenholtz die Ilse Schule genandt woselbsten die von Buggower Vorde und die von kirchvorde kommenden  R 736  Zween Bäcken, so hernacher in eins nach Buggow fleiße die Bäche nun Scheiden Walendow, Buggow und Bömitzer felder, die bäche so hinter gemelten Eich und Dannholtz von dem am fernesten von Walendow belegenen kirchwordt flüßet, ist die Scheide zwischen Walendow und Bömitz; Daß sich dieser grentzen bericht vorgeschrieber maßen meines wißens und wahrheit also verheldt, so habe ich solches allhie zur steüre der warheit den meinigen und jeder männigl. so daran gelegen zur guther nachricht, mit meiner eigenen Hand auffsetzen und unterschrieben wollen, so geschehen zu Walendow d. 17. Aug. A.o 1675
Claus Horn

 R 737   U 523 

Annotation von Wahlendow

Über den Acker

Das Ackerland wird in drei Schläge geteilt und ist teils gutes, teils mittelmäßiges Land. Das beste Feld ist die Brache A, die anderen beiden können unter eine Güte kommen. Die Bodenart ist an einigen Stellen kaltgründig und sandig, wo er niedrig liegt, aber der hochgelegene Acker ist in den Feldern A und B, es ist gutes, strenges Land. Aber im Feld C ist der Acker auf den Höhen sandig.Über den Acker im allgemeinen ist zu sagen, er ist fruchtbares Land sowohl für Gerste als auch für Roggen. Wahlendow ist bezüglich des Ackers, eines der besten umliegenden Dörfer, seine Nachbarn halten es dafür. Wie der Besitzer selbst berichtet, sollen auf Wahlendow reichlich drei Scheffel eingesät werden können. Und der Acker wird jährlich soviel gedüngt, wie man es zustande bringen kann; die Stellen, die am meisten Dünger bedürfen sind in den Schlägen, die brach liegen. Über die drei Ackerkämpe, die sich im Wald beim Wolgaster Weg zur Weitenmühl befinden, ist zu bemerken, dass sie von einem Schäfer aus Groß Bünzow bestellt und besät werden. Dieser pachtet sie jährlich von Herrn von Brandenburg, er hat an Mietgeld oder Pacht jährlich drei Rthl.

 R 738 

Über die Aussaat

Auf dem Ritterland und dem Bauern- oder steuerpflichtigen Land in Wahlendow kann, laut Bericht, zusammen an Wintersaat zwei Last Roggen ausgesät werden. Ergibt zusammen an Scheffeln 138 Sch
Sommersaat an Erbsen elf einhalb Sch
 U 524 Hafer fünf Drömt, ergibt in Scheffeln 60 Sch
[Insgesamt] 209 einhalb Sch
Gerste werden 11 Drömt und vier Sch ausgesät, ergibt in Scheffeln 136 Sch
Buchweizen 3 Sch
Die Aussaat der Kossaten an Wintersaat wird nach Hern von Brandenburgs Angabe für jeden ein Drömt sein, beträgt für beide Anteile 24 Sch
Die Sommersaat ist gleichviel für jeden, zusammen werden das 24 Sch [Insgesamt] 186 Scheffel
Die Summe von all dem angezeigten beläuft sich auf 396 einhalb Scheffel

Über Wiesen

Der Heuschlag gehört zu Wahlendow und ist nicht von besonders guter Beschaffenheit, bedingt durch dessen feuchten Grund  R 739 und teils daher, weil er insgesamt sehr bewachsen ist. Der beste ist auf Grot Neüenwisch, wovon man höchstens 20 bis 26 Wagenfuhren bekommen kann, mit vier Pferden vor jede Fuhre gespannt. Von Bömikerwisch kann man nur zwei gute Fuder oder Last bekommen, weil sie sehr bewachsen ist, in Kirckenvort drei Fuder, in Poltzenhagen und in Weitzmühlenwisch können aus dem Buschwerk bis zu zwei Fuder gemäht werden. Die Summe wird aus dem erwähnten Ansatz nach der höchsten Zahl zu 35 Last Heu berechnet. Die Wiesenflecken, die im Feld C zu finden sind, können wohl nicht jedes Jahr als rechte Wiesen betrachtet werden, weil die Plätze als Weide liegen, wenn das Feld Brache ist.

 U 525 

Über Weideland

Auf dem Grund von Wahlendow ist gutes Weideland sowohl für Schafherden den Sommer über, als auch für allerhand Großvieh und Pferde. Der Wald dort ist festes Land bewachsen mit Heide und Grasland, der Morast mit allerlei hohem Gras, es ist R 740 als Viehfutter brauchbar. Das Vieh kann in allen Brüchen und Morasten bei Wahlendow seine Trift haben, außer in dem Teil des einen Morastes, der beimWahlendower See liegt, auch Langhaugbruch genannt, welcher ein sehr tiefer und schlammiger Ort ist.

Über Wald

Der zu Wahlendow gehörende Wald ist teilweise Kiefernwald, teils Birken- mit Eichen- und anderer Laubwald. Den Kiefernwald anbelangend, steht er wohl recht gut gewachsen, aber für Bauvorhaben ist er noch nicht vollkommen brauchbar, mit der Zeit könnte wohl der größte Teil dazu taugen. Der Laubwald aus Birken ist teils sehr jung, teils groß und steht auf dem wüsten Land, ist aber sehr dünn gesät und desgleichen auch mit Kiefern bewachsen. An den Seiten der Felder und der Moraste findet man den Eichenwald, ist schön und recht gewachsen, aber er ist noch jünger, trägt jedoch Mast oder Eicheln. Über den Wald zwischen Hundewinkel, Lanngellerbruch und dem Morast R 741  Weitmühlendijk und dem Weg nach Wolgast gelegen ist zu notieren, dass auf den Seiten zwischen Pfelenort und genanntem Wolgaster Weg die Besitzer zu Wahlendow mit den Besitzern von Wrangelsburg gleich großen Anteil am selben Wald haben. Jedem Teil sind sechs Kaweln von gleicher Größe zugeschlagen. Die Ursache dieser Teilung hat ihren Ursprung in den beiden Mühlen mit Namen Weitenmühl und Bodenhagensmühl, als sie früher in gutem Zustand waren, U 526 ist die ganze Heide von dem Müller der genannten Mühlen genutzt worden. Damals war diese Gegend reiner Acker gewesen und jede Mühle hat gleich große Stücke oder Ackerrücken Land in dem genannten Gebiet gehabt. Und als diese Mühlen verschiedene Eigentümer hatten / Weitmühl hat nämlich zu Wahlendow gehört und Bodenhagens Mühle zu Wrangelsburg / da ist es so gekommen, dass diese Mühlen durch Zerstörungen des Krieges wüst gelegt sind und ihre Landwurten zugleich bewachsen sind. Dann ist dieser  R 742  Waldabschnitt Gm nach alten Zeichen geteilt und jedem Besitzer sein Recht daran zugesprochen worden, wie es sich bis in diese Zeiten befindet. Wahlendow hat in dieser Heide eine Kawel3 , die auf der höheren Seite des Wolgaster Weges liegt, wenn man von Wahlendow nach Wolgast reist. Diese ist in ihrem Gebiet und Areal größer als irgendeine der anderen sechs, die Wahlendow auf der anderen Seite hat. Ihr Areal kann man in der Ausrechnung bei Gn sehen.

Über Vieh und Schafherden

Nach Aussage des Besitzers können 50 Rinder den Winter über gehalten werden und in der Schäferei können bis zu 450 Schafe aufgezogen werden.

Über Bienenstöcke

Bienen können ihre Nahrung von Heidekraut und anderem Gras, das in den Morasten zu finden ist, auf dem Wahlendower Feld haben. Nun waren sechs alte Bienenstöcke auf selbigem Hof und zwei hatte jeder Kossat.

 U 527 

Fischgewässer

Wahlendows See ist das einzige Fischgewässer, das bei diesem Gut zu finden ist, welches von Schlammboden ist. Die Fische, die darin gefangen werden können sind Karauschen und Hechte, anderen Fisch findet man nicht darin, sagt man.

 R 743 

Über Dienste

Die beiden Kossaten dienen auf dem Hof das halbe Jahr über mit zwei Personen zu Fuß, und ein halbes wiederum mit einer Person und das immer fünf Tage in der Woche.

Obst- und Gemüsegärten

Von den Obstgärten kann nicht so viel eingebracht werden, weil in ihnen ausgewachsene Bäume sind, die wegen des Alters nicht so viel einbringen und die jungen sind noch nicht im vollkommenen Wuchs. An Kohl, Karotten und Rüben ist gute Möglichkeit davon zu bekommen.

Über Abgaben

Ohne gewöhnliche Steuer, die nach königlicher Verordnung jährlich erfolgt, wird von dem Herrn von Brandenburg jährlich sechs Rthl Kopfgeld4  gegeben.
Akzise5  entfällt auf alle Standespersonen in Wahlendow drei Rthl acht stett. lß
Landkastensteuer6  26 stett. lß
Reiterverpflegung monatlich jeder wie die Hufenzahl proportioniert ist.
Magazinkorn7  wurde vergangenes Jahr sieben einhalb Scheffel gegeben.

 RRev 125   URev 200b 

Im Jahre 1704 ist das Dorf Wahlendow revidiert und wie folgt befunden worden.

Im Feld A

[Ac 1,Ad 2] 4M 255R
Ac 1  [Stück] wenig humusvermischter Sandboden vor zwei oder drei Jahren vom wüsten Land Ea gerodet, soll etwas kaltgründiges Land sein  3M 270R
Ad 2  [Stücke] vom wüsten Acker Eb, von vorgenannter Güte  285R

[keine Angabe]  Ein Stück von dem symbol Cb, das wegen seiner flachen Lage und seiner Kaltgründigkeit wüst gelegt worden ist und als Weide genutzt wird, es umfasst  3M 60R

Anmerkung: Was den wüsten Acker betrifft, so ist er von nachfolgender Beschaffenheit.
Ea ebenes Heidekrautland von sandigem Grund, etwas sandvermischt, östlich vom Postweg, der nach Wolgast geht, und zur Wiese Fa etwas tiefliegend und überall sehr kaltgründig, so dass es nicht aufgebrochen werden kann, wie berichtet wird. Aber westlich vom erwähnten Weg ist es etwas höher gelegen, aber doch kaltgründig, es könnte wohl aufgebrochen werden, wenn hier Bauern wären, die es gebrauchen könnten.
Ef und Eg sind sehr tiefliegend und mit jungen Espen und Birken bewachsen, scheinen nicht zur Kultur brauchbar zu sein, auf sandigem Grund dazwischen etwas Humus.
 RRev 126  Eh alles durchweg mit großem Kiefernwald bewachsen, auf sandigem Boden, der sein Lebtag nicht mehr zum Acker aufgebrochen werden wird und überall sehr kaltgründig sein soll.
Ei mit jungem Kiefernwald auf sandigem Grund bewachsen, der auch nicht so einfach zum Acker aufgebrochen werden soll, und wenn es geschehen sollte, könnte er nicht häufiger als jedes sechste bis neute Jahr einmal besät werden.

Summe

Neuer Acker: 4M 255R
Ein Stück von Cb 3M 60R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2009, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Oloff (Olaus) Spaak
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Oloff Spaak vermessen.

2  Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß.  Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.

3  Kawel: ein zu beliebeigen Zwecken abgemessenes und abgeteiltes Flurstück (Acker, Wald, Wiese, Moor).  Wossidlos, Richard u. Teuchert, Hermann: Mecklenburgisches Wörterbuch, Bd. 4, Neumünster 1996, S. 202.

4  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

5  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

6  Landkasten: Im Landkasten werden die Steuergelder verwaltet, die der Landesherr ausgeschrieben und die Landstände bewilligt hatte. Der rechnungs- und kassenführende Landschaftsmandatar führte drei unterschiedliche Kassen: eine für die allgemeinen Steuern, die zweite für die Mittel der Ritterschaft und die dritte für die Mittel der Städte. Zur besseren Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben betrieb der Landkasten der pommerschen Stände eine Fondwirtschaft. Eine Landkastensteuer ist demnach eine, die an den Landkasten gezahlt werden muss.  Buchholz, Werner: Öffentliche Finanzen und Finanzverwaltung im entwickelten frühmodernen Staat. Landesherr und Landesstände in Schwedisch-Pommern 1720-1806, Köln, 1992, S. 198-202.

7  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.