R 711   U 508 

Beschreibung des Ackerwerks1  und Adelsgutes Zarrentin, das im Distrikt Wolgast liegt und imJuli des Jahres 1694 vermessen wurde2 

Namen der Bewohner

1 . David Remer
2 . Jochom Bölck
sind zwei Kossaten3 

3 . Jödsche Scheffer

Zarrentin ist ein Adelsgut im Distrikt Wolgast und ein Ackerwerk Jamitzows, zu dem es, wie man glaubt, vor sechzig Jahren gemacht wurde. Dieses Dorf ist von gleicher Natur wie Krenzow, beziehungsweis von altem Besitz. Wie aber die hiesigen Hufen beschaffen sind, ob steuerpflichtig oder Ritteracker4 , wie viele Hufen es in alten Zeiten gewesen sind und wieviele gegenwärtig darunter gerechnet werden, darüber wusste hier niemand Bescheid, als ich danach fragte. Den Acker lässt sein Besitzer, der Präsident von Owstin5  selbst bewirtschaften und besäen; er hat hier eine Schäferei angelegt. Die Grenzen des Ortes stoßen im Süden und Westen an Murchin, im Osten an Lentschow und im Norden an Krenzow. Der Ort gehört zum Kirchspiel Rubkow.

 R 712   U 509 

Arealausrechnung von Zarrentin

Es gibt drei Felder, A war Brache

[A,B,C,] 214M
Aa , Ebenes Land, das aus gutem lehmhaltigen Sandhumus besteht  90M 90R
Ab , sandhaltiges Humusland, das den Kossaten gehört  19M 60R

Feld B Sommersaat

Ba , Besteht aus einer Sorte Boden und ist gutes Sandhumusland  43M 120R

Feld C Wintersaat

Ca , Hat überall die gleiche Bodengüte und ist Sandhumusland  61M 30R

Wüster Acker

[D]   114M 90R
Da , Wüster Acker mit Heide und Gras bewachsen, zum Bewirtschaften nutzbar  6M 50R
Db , kleiner Kiefernwald und Heide auf altem wüsten Acker, der auf der Seite, die an den bewirtschafteten Acker grenzt, nicht bewachsen ist und überall nutzbar ist  50M 160R
Dc , hügeliges und recht sandiges Heideland, das mit großen Kiefern, die gutes Brennholz geben, bewachsen ist. Es war in früheren Zeiten Acker.

Viehweide

[E]   20M 90R
Ea , Morast und Tümpel an den Seiten des bewirtschafteten Ackers  10M 240R
Eb , ein Erlenbruch an der Grenze zu Lentschow  9M 150R

Fa , das Dorf in seinem Umfang mit Straßen und Gärtchen  6M 210R

Summe

Acker: 214M
Wüster Acker: 114M 90R
Viehweide: 20M 90R
Hofstellen: 6M 210R

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Annotationen über Zarrentin

Über den Acker

Zarrentins Ackerland ist guter Acker, der zur Hälfte Roggensaat trägt. Es trägt aber auch gute und prächtige Gerstensaat, wenn die Jahre fruchtbar sind. Der Grund dafür ist seine warme Natur, die den Dünger schnell verarbeitet. Der Acker gibt das vierte Korn, drei gute Scheffel können in einen Morgen eingesät werden, der Acker liegt in drei Schlägen.

Die Aussaat

Im vergangenen Jahr sind 18 Drömt an Wintersaat im Herrenacker ausgesät worden, an Sommersaat Gerste sechs Drömt und sechs Scheffel, an Hafer sieben Drömt und sechs Scheffel, an Erbsen fünf Scheffel. Die Kossaten säen jeder an Winter- und Sommersaat drei Drömt, ergibt zusammen sechs Drömt. Die Summe der Aussaat ergibt 381 Scheffel.

Wiesen

Bei diesem Dorf gibt es keine Heuwerbung, weder hier noch auf anderen Besitzungen.

Viehweide

Auf dem wüsten Acker ist recht gute Weide, darüber hinaus findet sich nichts.

Brennholz

Sie haben einiges an Brennholz durch den Kiefernwald auf dem wüsten Land, doch zum Bauen holen sie Holz von Jamitzow.

Über Dienste

Die Kossaten haken und pflügen zwei Tage jede Woche, darüber hinaus dienen sie täglich mit einer Person.

Über Vieh

Den Sommer über wird auf dieser Besitzung lediglich die Schäferei zur Weide gehalten. Es können höchstens 400 Tiere gefüttert werden, außerdem werden hier auch noch 20 Stück Rindvieh über den Winter gebracht, die den Sommer über in Jamitzow auf der Weide stehen.

 RRev 320   URev 458 

Im Jahre 1704 ist das Dorf Zarrentin revidiert und wie folgt befunden worden

Im Feld B

Bb , ein Stück wie Ba, das zusammen mit A bewirtschaftet wird, von Db aufgepflügt  4M 180R
Anmerkung: Der übrige wüste Acker hier im Dorf ist zumeist mit Kiefernwald bewachsen, wie die Karte es aufweist. Seit der vorherigen Vermessung ist allerdings viel geschlagen worden, so dass hier innerhalb von zehn bis zwölf Jahren nichts mehr stehen wird, wenn sie so weitermachen. Das alles kann als Acker gebraucht werden, wenn sie es nicht als Weide benötigen. Der Boden ist meist von grobkörnigem Sand, der alle sechs bis sieben Jahre bestellt werden kann.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2009, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Oloff (Olaus) Spaak
Revision:
Anmerkungen:

1  Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird.  Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.

2 Laut Urkarte vermessen von Olaus Spaak.

3  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

4  Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen.  Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.

5  von Owstin, Joachim Rüdiger von Owstin (14. Oktober 1634 - 13. Okt. 1698). In den Jahren 1663 bis 1671 war von Owstin als Assessor tätig, daran anschließend übernahm er den Posten als pommerscher Regierungsrat. In der Zeit 1680 bis 1693 wirkte er als Vizepräsident des Wismarer Tribunals. Schließlich bekleidete er den Posten eines Geheimen Rats am Hofgericht des Herzogs von Würtemberg. Owstin starb 1698 und wurde in der St. Nicolaikirche zu Greifswald beigesetzt.  Asmus Ivo, Das Testament des Grafen – Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion, in: Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen, Jens E.: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Münster 2003, S. 242. Lang, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 237.