R 448   U 420 

Beschreibung Gladrows1 

Gladrow ist ein Amtshof im Distrikt Wolgast und Kirchspiel Hanshagen, es liegt nach Rechnungsart der Einwohner eineinhalb Meilen von Wolgast, eineinhalb Meilen von Greifswald und zwei Meilen von Anklam entfernt, innerhalb des Waldes. Im Norden grenzt es an Hanshagen und die Karbower Heide, im Osten an Wrangelsburg, im Süden an Krebsow und im Westen an die Kronheide Benthorst. Das Dorf wird jetzt von folgenden Einwohnern bewohnt:

1 . Jacob Krüger
2 . Petter Sager
3 . Hans Langhoff
Kleinpächter

4 . Christian Skröder
5 . Christian Steenbrinck
Diensbauern und Untertänige

6 . Ostin Burgmeister
7 . Petter Gröning,Viehhirte
8 . Mardelows Witwe, wohnt bei Nr. 2.

Die alte Zustand des Dorfes

1. In uralten Zeiten hat dieses Gut zum Amt Wolgast gehört, und nach  R 449   U 421  den Berichten, die ich mir von den Einwohner einholen konnte, hat das Konsistorium in Greifswald2  den östlichen Teil des Dorfes gehabt, der bestand aus zwei Bauernhöfen, drei Kossatenstellen3  und sonst einer Kate, zu der kein Acker gehörte. Dann hat ein Bürger aus Greifswald, Paul Klinkenberg, diesen Teil bekommen. Aber die andere Seite des Dorfes hat Nienkirken bekommen, der den betreffenden Teil während seiner Zeit an seinen Bedienten, Parken mit Namen, verschenkte. Dieser nutzte ihn auch, bis der Generalgouverneur Wrangel4  schließlich Vorwerk bekam. Damals nahm er diesen Teil wieder und brachte den anderen Teil durch Einlösen an sich, so dass er dann das gesamte Dorf im Besitz hatte, nach ihm bekamen es seine Erben. Nun in diesem Jahr ist es durch die Königliche Reduktion an das Amt zurück gegangen.
2. Hier sagt man haben früher sechs Bauern und vier Kossaten gewohnt, die alles Land unter sich gehabt haben, das nun zu einem großen Teil wüst liegt und unter dem Weidegang. Dieses verursachte der langwierige Deutsche Krieg5 , der die Dörfer verwüstete. Die drei Kossaten haben kleine Ackerstellen und außerdem etwas Acker, jeder bis zu fünf Morgen Land. Aber der vierte hatte kein Land, sondern bewohnte Freistelle, wo jetzt Nr. 6 wohnt.

 R 450 

Die Lage der Einwohner

Nr. 1 bewohnt einem Bauernhof, den er zugleich mit einem anderen wüsten Hof nun zwei Jahre für eine jährlich Pacht von 28 Rthl gehabt hat. Früher saß er, wo Nr. 6 wohnt und hatte acht Jahre lang nur den wüsten Hof gepachtet, der gänzlich unbebaut ist. Dafür gab er jährlich zehn Rthl, er hatte sonst auch bei der Kate etwas Land, welches die Kossaten von alters her hatten. Dafür musste er in den Obstgarten von Wrangelsburg Dienst leisten. Die Hofstelle, auf der er jetzt wohnt, hatte früher jemand für 18 Rthl jährliche Pacht.
 U 422 Nr. 2 wohnt auch gegen Pacht auf einem Bauernhof, gibt jedes Jahr 18 Rthl und saß da vier Jahre lang, vor ihm war das Grundstück unbebaut. Der Schäfer von Wrangelsburg hatte es sechs Jahre gepachtet und gab jährlich zehn Rthl.
Nr. 3 wohnt auch auf einer Bauernhofstelle für 18 Rthl Pacht im Jahr. Das gab auch der vorherige Einwohner und dieses Grundstück war nach dem letzten Krieg immer besetzt.
Nr. 4 und 5 sind untertänige Bauern und ihre Grundstücke waren lange bewohnt, sie leisten ihren Dienst in Krebzow, was ständig geschehen ist, seit Wrangel das Gut bekommen hat.Aber in uralten Zeiten sollen die Einwohner ihren Dienst in Diedrichshagen verrichtet haben.
 R 451  Nr. 6 sitzt auf einer kleinen Kossatenstelle, die ihm Nr. 1, sein Schwiegervater, überlassen hat. Er hat größtenteils das Land zu bestellen, das die Kossaten seit alters her gehabt haben. Außer, dass ein Kossate in Wrangelsburg ein Stück davon zu drei Scheffel für einen Morgen zur Bewirtschaftung hat, das ihm, so wird gesagt, von seiner Herrschaft überlassen ist. Zu Wrangels Zeit ist alles Kossatenland zu dieser einen Kate gelegt worden und der Obstgartendienst dafür angeordnet, der zuvor nicht gewesen war, glaubt man. Deswegen muss nun dieser Einwohner im Obstgarten zu Wrangelsburg dienen, das geschieht vier Tage in jeder Woche mit einer Person, und wenn er etwas von den Früchten in die Städte fortfährt, werden ihm zwei Tage für einen abgerechnet. Er ernährt sich sonst vom Schneiderhandwerk.

Die Hufenzahl

Wieviel Hufen hier von alters her gewesen waren, war den Einwohnern unbekannt, desgleichen wie hoch dieses Dorf jetzt in den Abgaben steht, denn Hufensteuer6  wird ihnen von Wrangelsburg angesagt und es haben nur zwei Dienstbauern damit zu tun.

 R 452   U 423 

Arealausrechnung für Gladrow

DerAcker

wird hier in vier Klassen geteilt, nämlich drei Felder und etwas anderer davon abgetrennter Acker

A  Winterfeld  47M 135R
Aa  ebenes und mittelgelegener Acker aus Sandhumus und etwas sandvermischtem Humusland bestehend  42M
Ab  Sandhumus, ein Querstück beim Feld  3M 210R
Ac  Sandland

B  Die Brache  50M 255R
Ba  teils Humusacker, etwas sandvermischt, teils tiefliegender Ackerboden  47M 255R
Bb  zwei Ackerstücke aus Sandboden, etwas schwarzvermischt  3M

C  Sommerfeld  46M 120R
Ca  Acker aus sandvermischten Humus und tiefliegender Boden  19M 120R
Cb  Hundehörn teils sandvermischter Humusacker, teils tiefer und niedriger Boden  20M
Cc  Steenhorst, Humusland med Sand vermengt  7M

 R 453   U 424 

D  Acker außerhalb der Felder  17M 99R
Da  neu aufgebrochenes Sandland, in Nähe des Vorsprungs wenig Sandhumus, wird in keinem bestimmten Feld bestellt  12M 210R
Db  kleine Ackerstellen aus Humusboden unweit des Dorfes, die jährlich besät werden  3M 129R
Dc  eine Stelle von tiefem und nassem Ackerboden  1M 60R

E: wüstes Land, das seit uralten Zeiten unbestellt lag und nun gänzlich mit Heidekraut bedeckt ist

[E]   167M 120R
Ea  kahles und ebenes wüstes Sandland  29M
Eb  wüster Acker auf Steenhorst, von sandig-humosen Grund  3M 120R
Ec  tiefliegendes und kahles wüstes Land zwischen denBrüchen  8M 120R
Ed  wüstes Land im Feld B, meist niedrig, doch bei Bb höher  16M 60R
Ee  wüstes Sandland meist hochgelegen und mit Kiefern bewachsen  8M
Ef  ebenliegendes wüstes Land, meist kahl, doch ein kleiner Teil mit lichtem Kiefernwald bewachsen, ist von sandigem und sandig-humosen Grund  109M 120R
Anmerkung: Es ist sonst mehr Acker unter dem Zeichen G inbegriffen.

 R 454   U 425 

F: Wiesen

[F]  [Ertrag:] 37 Heufuder  28M 90R
Fa  eine sumpfige und kahle Wiese von ziemlich gutem Wuchs  10M
Fb  teils sumpfig, teils tiefeWiese  7M
Fc  meist mit Büschen hier und da, bewachsene Wiese von geringem Wuchs  5M 270R
Fd  sumpfige Wiese von dünnem Weidegrund beimAcker  4M 90R
Fe  eine kleine sumpfige, jedoch gute Wiese unweit des Dorfes  1M 30R
Nach Angaben der Einwohner sollen, wie in den Annotationen angegeben zu finden ist, von den Wiesen jährlich 37 vollkommene Heufuhren geerntet werden können, die vier Pferde ziehen. 37 [Heu Fuder]

G: Wald undWeideland

[G,Symbol 03 Symbol 66 ]  241M 180R
G  ein ebenliegendes Heide- und Sandland, das wohl größtenteils in früheren Zeiten als Acker bestellt wurde, wie dessen Furchen anzeigen. Aber ein Teil niederwärts zu dem kleinen Morast, der sich darin befindet, war Weideland. Dieser Teil ist teils kahl, teils mit Kiefernwald bewachsen, wie man auf der Karte sehen kann. Und weil man nicht überall so gut erkennen kann, wie weit der wüste Acker reicht, habe ich inzwischen diesen Grund in das Weideland einbezogen, wozu er jetzt genutzt wird. Hiervon kann auch sonst etwas brauchbar sein, aufgebrochen zu werden. Das wüste Land ist hier von einem ziemlichen Umfang.  70M 210R
 R 455   U 426  Ga  festes Land hier und da, mit größeren und kleineren Eichen, Espen und Haseln bewachsen  12M
Gb  Erlenbruch, sehr sumpfig, mit Weiden und Birken dazwischen  88M 150R
Gc  kahles und tiefes Grasland  20M 150R
Gd  steiniges und meist kahles Heideland, worauf doch einige Büsche zu finden sind  13M 210R
Ge  Heideland, teils etwas niedrig, teils mit Kiefern bewachsen  20M 60R
Symbol 03 Symbol 66 beinahe untauglicher Morast, und Pfützen mit Riedgras bewachsen  16M

Das Dorf

[Dorf gesamt]   11M 201R
K Symbol 32  Tr alle kleinen Gemüse-, Hopfen- und Obstgärtenstücke  1M
Symbol 68 Symbol 32 ö alle Grundstücke, sowohl wüste als auch bebaute zusammen, wovon der größte Teil als Kleinviehweide genutzt wird; sind teilweise mit einigen Bäumen bewachsen  4M 180R
Symbol 31 alle Wege, Triften und Gräben auf dem Grund und Boden  3M 120R

Summe

Acker: 169M 9R
Wüstes Land: 167M 120R
Wiese: 28M 90R
Wald undWeide: 241M 180R
Das Dorf: 11M 201R
Heufuder: 37 Fuder

 R 456   U 427 

Annotationen von Gladrow

Die Beschaffenheit des Ackers

1. Der Acker ist von mittelmäßiger Güte und von den drei Feldern ist A das beste für Wintersaat, weil es höher und trocken liegt und gut Roggen trägt. Die anderen sind sich gleich, von niedriger Lage und etwas feuchtem Boden, deswegen sind sie gut für Sommerkorn, aber bei Roggen gibt es oft Misswuchs, das geschieht gewöhnlich, wenn Herbst und Frühling nass sind und der Winter mild ist. Sind die Zeiten aber trocken und die Winter kalt mit Frost, tragen die Äcker doch einigermaßen Roggen, so dass sich die Einwohner damit behelfen können. Sommergetreide ist hier das beste Mittel der der Einwohner für Gelderwerb und Unterhalt.
2. Ungeachtet dessen, dass der Acker hier in drei Feldern liegt, von denen eines jährlich brach liegt, so ist doch zu bemerken, dass die Einwohner auch einen Teil der Brache mit Gerste und Erbsen besäen lassen, da die Felder klein sind. Erbsen gedeihen hier jedoch nicht gut, deswegen säen sie dort meistens Gerste aus, jeder zwei bis drei Scheffel, je nachdem sie den Acker mehr oder weniger gedüngt haben. Die kleinen Ackerstücke beim Dorf werden jährlich besät, Nr. 6 besät sein Land auch jedes Jahr.

 R 457 

2. Die Aussaat, wie sie die Einwohner angaben

1. Im Feld A kann von jeder Hofstelle eineinhalb Drömt Roggen Wintersaat eingesät werden, und wenn Sommersaat gesät wird ein Drömt Gerste, sechs bis sieben Scheffel Hafer und zwei Scheffel Buchweizen.
Notiz: In diesem Feld haben einige Einwohner größere Stücke als die anderen, deswegen können sie eineinhalb oder zwei Scheffel mehr aussäen.
 U 428  2. In das Feld B, wenn es ganz mit Winter- oder Sommersaat besät wird, kann Nr. 1 an Wintersaat 39 Scheffel säen, Nr. 2 eineinhalb Drömt, Nr. 3 sät 22 Scheffel, Nr. 4 und 5 jeder ein Drömt. Aber Sommersaat kann Nr. 1 in betreffendes Feld zwei Drömt Gerste, eineinhalb Drömt Hafer säen. Nr. 2 ein Drömt Gerste und acht Scheffel Hafer, Nr. 3 sät 14 Scheffel Gerste und acht Scheffel Hafer, Nr. 4 und 5 jeder ein Drömt Gerste und sechs Scheffel Hafer. Buchweizen kann bei jeder Hofstelle zwei Scheffel oder darüber ausgesät werden.
3. In das Feld C kann, wenn es besät wird, von jedem Hof ein Drömt Gerste, sechs bis sieben Scheffel Hafer und zwei Sch Buchweizen gesät werden, wie in Feld A, und Wintersaat eineinhalb Drömt.
In den Acker Da, der getrennt besät wird, können diese Einwohner ungefähr 14 Sch säen. Nr. 6 kann in den Acker, der nun bei der Kate liegt jährlich drei Scheffel Roggen und eineinhalb Scheffel Gerste säen.

 R 458 

3.Das wüste Land

Ungeachtet dessen, dass der wüste Acker mager und sandig ist, so kann er doch brauchbar sein, als Roggenland aufgebrochen zu werden. Ein Teil ist von etwas besserem und sandig-humosen Boden und alles liegt so, dass die Feuchtigkeit dessen Bewirtschaftung nicht verhindern kann. Die Einwohner sagten, gerne etwas davon nach und nach aufzubrechen und mit Roggen zu besäen, was sie vor kurzem auch versuchten, aber es ist ihnen nicht erlaubt worden, welches ohne Zweifel wegen der Weide für die Schafherde auf dem Heideland geschehen sein wird.

4.Wiesen

Die Wiesen sind von ziemlich gutem Grasbewuchs und der eine Teil kann mit der Zeit mehr gerodet und vermehrt werden, sofern man Arbeit und Mühe darauf verwendet.
Nr. 1 meinte jährlich von beiden Hofstellen 13 bis 14 Last zu bekommen.
Nr. 2 fünf Last.
Nr. 3 sechs Last.
Nr. 4 fünf Last.
Nr. 5 vier Last, zu verstehen als solche, die vier Pferde ziehen.
Nr. 6 kann jährlich sechs Last Heu ernten, die von zwei Pferden gezogen werden. Er hat die Wiese Fe und etwas bei der Ackerstelle, die er besitzt.

 R 459   U 429 

5. Wald

Wald haben diese Einwohner nicht nur zum notwendigen Brennen, sondern in Zeiten, wenn die Not drängt, bringen sie davon etwas in die Stadt, um es zu verkaufen, auf solche Weise müssen sie ihren Haushalt untestützen.

6. Weideland

Bei diesem Dorf liegt gute Weide, besonders nun, nachdem das wüste Land dafür genutzt wird. Aber diese Einwohner nutzen sie nicht allein, sondern das Vieh aus Wrangelsburg, sowohl Schafe als auch Vieh, desgleichen die Schafherde aus Krebzow suchen hier ihre Weide. In Benthorst hat dieses Dorf keine Freiheit, sein Vieh zu weiden.

7. Vieh

Nr. 1 sagte, auf seinem Teil über den Winter nicht mehr als zwölf Stück Rindvieh durchfüttern zu können sowie sechs Pferde, die er auch nötig hat.
Nr. 2 hat drei Pferde und sechs Stück Hornvieh.
Nr. 3 hat sieben Rinder und vier Pferde.
Nr. 4 und 5 haben jeder drei Pferde und sechs Stück Rindvieh.
Nr. 6 hat zwei Kühe und zwei Pferde.
 R 460  Schafe haben nur einige Einwohner ein oder zwei Stück oder darüber.
Notiz: Ein Teil ihres Viehs soll anderen gehören, das sie für die betreffenden aufziehen.
 U 430  Nr. 1 benötigt für seine Ackerbewirtschaftung vier Ochsen und sechs Pferde und die anderen haben halb soviel dazu nötig. Die zwei Dienstbauern müssen außerdem zwei Ochsen für den Hofdienst halten. Sie haben zunächst jeder vier Ochsen von ihrer Herrschaft bekommen.
Nr. 7 hat eine Kuh.
Nr. 8 hat zwei Kühe.

8. Bienenstöcke

Bienen können hier gute Nahrung finden, Nr. 1 hatte nun einen alten Stock.
Nr. 2 vier Stöcke.
Nr. 3 zwei Stöcke.
Nr. 4 zwei Stöcke.
Nr. 6 hat drei alte Bienenstöcke, die er von den anderen zur Hälfte angenommen hat.

9. Dienst

1. Die zwei Halbbauern dienen in Krebzow vier Tage in jeder Woche jeder mit zwei Ochsen und einer Person und den fünften Tag nur mit einer Person, den sechsten Tag haben sie frei vom Dienst. Aber in der Saatzeit  R 461  dienen sie alle fünf Tage mit zwei Ochsen und einer Person. In der Mahd leisten sie die ganze Woche Dienst, täglich jeder mit zwei Personen, einer zum Mähen einer zum Binden.
2. Keiner der Einwohner hat fremdes Dienstvolk, sondern ihre Kinder helfen beim Dienst.

Ausgaben

1.Akzise7 
Nr. 1 gibt jedes Vierteljahr 28 ß.
Nr. 2 gibt 21 ß.
Die anderen drei jeder 21 ß.
Nr. 6 gibt 14 ß.
Nr. 7 sieben ß.
Nr. 8 viereinhalb ß.
Sonst hat auch Nr. 2 seine Tochter bei sich, deren Mann bei der Fischerei in Greifswald ist, der auch viereinhalb ß im Vierteljahr gibt.
 U 431  2. Kofsteuer:8 
Nr. 1 gab diesen Frühling eineinhalb Rthl.
Nr. 2 und 3 gleichviel.
Nr. 4 und 5 jeder 36 ß.
Nr 6 fünf Mark.
Nr. 7 gab 30 ß.
Sonst geben sie dann Nebenmodussteuer:9 
Nr. 1 zwei Rthl.
Nr. 2 zweieinhalb Rthl.
Nr. 3 zwei Rthl.
Nr. 4 und 5 sind befreit.
Nr. 6 eineinhalb Rthl.
Nr. 7 vier Mark.
3. Nr. 4 und 5 geben im Jahr zwei SchMagazinkorn10  und an Reiterverpflegung jeden Monat elf lß.
 R 462  4.Messkorn11  gibt Nr. 1 jährlich zwei Sch Roggen und zwei Sch Gerste und an den Küster zwei Sch Hafer. Die anderen vier geben jeder die Hälfte gegenüber Nr. 1, nämlich einen Sch Roggen und einen Sch Gerste und an den Küster einen Sch Hafer.

11. Die Beschaffenheit der Grenzen

Die Eigentumsgrenzen zwischen diesem Dorf und Wrangelsburg sind nicht überall richtig, denn auf der einen Seite war war niemand, der sie mit Sicherheit auszuweisen wusste. Deswegen habe ich sie nach den Angaben der Bauern hier in Gladrow vermessen, die sich auf alte Berichte berufen wollen. Manchmal waren die alten Grenzen wohl zu sehen und wie die Furchen sich veränderten, aber unten im Bruch konnte man sie nicht genau wissen. Auch nicht nordwärts nach Kühlenborn im wüsten Land, wo die in Wrangelsburg ein Stück Sandland aufgepflügt haben, von dem diese einen Teil von zwei Morgen durch ihre Grenzen abtrennen wollen. Dieses Stück ist jedoch bis zu weiteren Gewissheit in der Wrangelsburger Ausrechnung aufgeführt. An diesem Ort erweist sich ein Zweifel, weil dort alte Zeichen auf dieser Seite des genannten Ackers vorzukommen scheinen. Sonst sind die anderen Grenzen um dieses Dorf ohne Tadel.

 RRev 293   URev 417 

Arealausrechnung für den Acker, der in Gladrow seit 1694 aufgebrochen und bei der Revision 1704 besichtig worden ist.

Das Feld B
Bc  zwei Stücke etwas tiefgelegener Sandboden, humusvermischt, wird gleich mit dem Feld B bestellt, ist von dem wüsten Acker Ed aufgebrochen  2M

[Neuer Acker] 28M 285R
Das Feld C
Cd  ein Stück Sandhumus, vom wüsten Acker Eb aufgebrochen  255R
[Db-De] 26M 30R
Db  zwei Stücke magerer und meist klarer Sand, der nur jedes dritte Jahr oder sechste Jahr besät wird, vom wüsten Acker Ef aufgebrochen  22M
Da 12  ein Stück etwas tiefliegend von gleicher Beschaffenheit, ist vom wüsten Acker Ed aufgebrochen  1M 90R
Dd  ein Stück magerer Sandboden, wird jedes sechste Jahr höchstens jedes dritte Jahr besät, von Ec aufgebrochen  1M 240R
De  ein Stück ebenso, vom Weideland Ge aufgebrochen  1M
Df  zwei Stücke Acker, die Wrangelsburg über die Grenzen aufgepflügt hat  285R
Anmerkung: Der Heidereiter hier im Dorf hat zwei Ackerstücke hier auf dem Feld, eines auf dem alten Acker Da, nun mit H bezeichnet, 1M 30R. Und eines auf dem neu aufgebrochenen Acker Bc 187R, der seit alters her dem Heidereiter gehört haben soll, wie berichtet wird.

 RRev 294 

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

Ea  ist sehr tiefliegend und kaltgründig, als Acker nicht besonders brauchbar, kann auch nicht als Weide entbehrt werden.
Eb  ist von der Beschaffenheit wie der bewirschaftete Acker Cc, als Acker brauchbar.
Der wüste Acker Ec  ist tiefliegend und kaltgründig, als Acker nicht brauchbar.
Ed  ist etwas tiefliegend, aber kann wohl aufgebrochen werden.
Ee  etwas tiefliegend und sandig, kann wohl zur Not aufgebrochen werden.
 URev 418  Ef  ist meist klare Sand mit hohem Heidekraut bewachsen, kann wohl aufgebrochen werden, wenn es aber das erste Mal aufgebrochen wird, kann es wohl zwei bis drei Jahre im Schlag besät werden. Aber dann nicht häufiger als jedes sechste bis neunte Jahr.
Der Teil hier des Weidelandes G war wüster Acker gewesen, bei der vorigen Messung mit Kiefernwald bewachsen, von dem wird berichtet, die Wrangelsburger haben ihn abgehauen. Diese Stelle ist der beste wüste Acker, den man hier beim Dorf findet und der mit Nutzen aufgebrochen werden könnte. Das wird ihnen aber nicht gestattet, weil sowohl die Wrangelsburger als auch die Krebzower Schäfereien haben und diese hier auf das Feld treiben. Diese machen die Weide so mager, dass ihr eigenes Vieh beinahe umkommen muss und sie sind aus diesem Grund genötigt,  RRev 295  hier und da etwas von dem alten Acker wüst liegen zu lassen. Die Einwohner berichten, dass die Wrangelsburger Schäferei kein Recht hat hier auf das Feld zu kommen, sondern sich dieses vor einigen Jahren angemaßt hat, worüber sie sich genügend beschwerten, aber nicht erhört worden.Von dem Wald haben sich die Einwohner früher etwas Nutzen verschaffen können, aber jetzt ist er von den Wrangelsburgern ganz ruiniert. Dazu eignen diese sich auch den Erlenbruch über dem Teich an, so dass die Einwohner jetzt kein Brennholz mehr haben, sondern es kaufen müssen.

Summe

NeuerAcker: 28M 285R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2009, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Brynolph (Bryniel) Hesselgreen
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Brynolph Hesselgreen vermessen.

2  Das Greifswalder Konsistorium wurde 1556 errichtet. Die ersten sieben Jahre fungierte es als Spruchgremium, welches sich hin und wieder nur zu gegebenem Anlass zusammenfand. Durch einen Beschluss der Landstände wurde es 1563 als ständige Behörde eingerichtet. Sein Aufgabengebiet erstreckte sich im Bereich der kirchlichen Rechtssprechung. Das Konsistorium in Greifswald war in herzoglichen Zeiten für den Landesteil Pommern-Wolgast zuständig und danach für das Gebiet des Landesteils, der später zur schwedischen Krone gehörte. Greifswald als Sitz des Konsistoriums bot durch seine Universität vor allem personelle Vorteile. Professoren der juristischen und theologischen Fakultät wurden als Mitglieder ins Konsistorium berufen. Das Konsistorium diente als kirchliches Landesgericht zur Ausübung des landesherrlichen Kirchenregiments, sprach also im Namen der jeweiligen Landesherrschaft Recht und war dem Hofgericht gleichgestellt. In der Zeit des Dreißigjährigen Krieges, in der Übergangsphase zwischen herzoglicher und schwedischer Regierung löste sich das Greifswalder Konsistorium 1637 neben anderen Gerichten kurzzeitig auf. Aber die schwedische Militärregierung war sehr um die Wiederaufnahme der Arbeit der pommerschen Gerichte bemüht und mit der Anerkennung des pommerschen Kirchenrechts seitens der schwedischen Krone nahm das Greifswalder Konsistorium seine Arbeit 1642 wieder auf. Im Vergleich zu den anderen pommerschen Konsistorien wies das Greifswalder die größte Kontinuität auf. Zum einen bzgl. seines Standortes blieb es durch die Verknüpfung zur Greifswalder Universität von Verlegungen von Regierungssitzen unberührt und zum anderen bzgl. seiner Struktur und seiner Rechtsgrundlagen wurden nur geringe Weiterentwicklungen vorangetrieben zum Schutz des alten pommerschen Kircherechts vor schwedischen Einflüssen um seine Unabhängigkeit nicht zu gefährden. Nach einer Neuorganisation des Gerichtswesens im 19. Jahrhundert stellte das Konsistorium in Greifswald 1849 seine Arbeit ein. Buske, Norbert: Das alte Greifswalder Konsistorium: 300 Jahre kirchliche Rechtssprechung. In: Baltische Studien, Band 76, (1990), S. 48-80.

3  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

4  Carl Gustaf Wrangel: Der bekannte schwedische Feldherr Carl Gustaf Wrangel wurde am 13. Dezember 1613 geboren, seine Eltern waren der Sohn des baltisch-stämmigen Adligen Hermann Wrangel und der Margareta Grip (eine Cousine Gustav II. Adolfs). Wrangel erhielt die übliche Ausbildung eines jungen Adligen jener Zeit, wozu auch die Bildungsreise in andere europäische Länder zählte. Nach Aufenthalten in den Niederlanden und Frankreich schloss er sich den schwedischen Truppen in Deutschland an und durchlief eine außerordentliche militärische Karriere. Schon 1645 wird er Feldmarschall, sechs Jahre später erhält Wrangel einen Grafentitel, im Jahr 1657 ist er Admiral und 1664 Reichsmarschall. Außerdem gehört er in der Zeit 1660-1672 zur Vormundschaftsregierung Karls XI. Als Generalgouverneur Schwedisch-Pommerns (1648-1650 und 1661-1676) übernimmt er die Mittlerfunktion zwischen dem schwedischen Reich und dem Kontinent, wobei es ihm gelang, recht unabhängig in seiner Position zu wirken - schon seine Zeitgenossen nannten ihn, wegen seines Auftretens einen "norddeutschen Prinzen". Neben seinen umfangreichen Besitzungen in Pommern, besaß der Feldherr auch u. a. große Anwesen in Schweden und Finnland, und wirkte als einer der großen Bauherrn seiner Epoche. Wrangels glanzvolle militärische Laufbahn endete1675 wenig ruhmvoll mit der Niederlage bei Fehrbellin, wo er der Oberbefehlshaber über die schwedischen Truppen war. Schwer krank starb er am 25. Juni 1676 auf seinem Sitz Spyker auf Rügen. Da er keine überlebenden Söhne hatte, vererbte Wrangel seinen umfangreichen Nachlass seinen Schwiegersöhnen.  Hofberg, Herman: Svenskt biografiskt handlexikon, Bd.II, Stockholm 1906, S. 746

5  Dreißigjähriger Krieg 1618-1648. 

6  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

7  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

8  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

9  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.

10  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

11  Kirchenkorn oder Priesterkorn 

12 Anstelle von Da steht in der Urschrift Dc