Beschreibung Gladrows1
Gladrow ist ein Amtshof im Distrikt Wolgast und Kirchspiel Hanshagen, es liegt nach Rechnungsart der Einwohner eineinhalb Meilen von Wolgast, eineinhalb Meilen von Greifswald und zwei Meilen von Anklam entfernt, innerhalb des Waldes. Im Norden grenzt es an Hanshagen und die Karbower Heide, im Osten an Wrangelsburg, im Süden an Krebsow und im Westen an die Kronheide Benthorst. Das Dorf wird jetzt von folgenden Einwohnern bewohnt:
| 1 . Jacob
Krüger 2 . Petter Sager 3 . Hans Langhoff |
Kleinpächter |
| 4 . Christian
Skröder 5 . Christian Steenbrinck |
Diensbauern und Untertänige |
6 . Ostin
Burgmeister
7 . Petter
Gröning,Viehhirte
8 . Mardelows
Witwe, wohnt bei Nr. 2.
Die alte Zustand des Dorfes
1. In uralten Zeiten hat dieses Gut zum Amt Wolgast gehört, und nach
R 449
U 421 den Berichten, die ich mir von den Einwohner einholen konnte, hat das Konsistorium in Greifswald2 den östlichen Teil des Dorfes gehabt, der bestand aus zwei Bauernhöfen, drei
Kossatenstellen3 und sonst einer Kate, zu der kein Acker gehörte. Dann
hat ein Bürger aus Greifswald, Paul
Klinkenberg, diesen Teil bekommen. Aber die andere Seite des Dorfes hat
Nienkirken bekommen, der den betreffenden Teil während seiner Zeit an seinen Bedienten, Parken mit Namen, verschenkte. Dieser nutzte ihn
auch, bis der Generalgouverneur
Wrangel4 schließlich Vorwerk bekam. Damals nahm er diesen Teil wieder und brachte den anderen Teil durch
Einlösen an sich, so dass er dann das gesamte Dorf im Besitz hatte, nach ihm bekamen es
seine Erben. Nun in diesem Jahr ist es durch die Königliche Reduktion
an das Amt zurück gegangen.
2. Hier sagt man haben früher sechs Bauern und vier Kossaten gewohnt, die alles Land unter sich gehabt haben, das nun
zu einem großen Teil wüst liegt und unter dem Weidegang. Dieses verursachte der langwierige Deutsche Krieg5 , der die Dörfer verwüstete. Die drei Kossaten haben kleine Ackerstellen und außerdem etwas Acker, jeder bis zu fünf Morgen Land. Aber der vierte hatte kein
Land, sondern bewohnte Freistelle, wo jetzt Nr. 6 wohnt.
Die Lage der Einwohner
Nr. 1 bewohnt einem Bauernhof, den er zugleich mit einem anderen wüsten Hof nun zwei Jahre für eine jährlich Pacht von 28 Rthl gehabt hat.
Früher saß er, wo Nr. 6 wohnt und hatte acht Jahre lang nur den wüsten Hof
gepachtet, der gänzlich unbebaut ist. Dafür gab er jährlich zehn Rthl, er hatte sonst auch bei der Kate etwas Land, welches die Kossaten von alters her
hatten. Dafür musste er in den Obstgarten von Wrangelsburg Dienst leisten. Die Hofstelle, auf der er jetzt wohnt, hatte früher jemand für 18 Rthl jährliche Pacht.
U 422 Nr. 2 wohnt auch gegen Pacht auf einem Bauernhof, gibt jedes Jahr 18 Rthl und saß da vier Jahre lang, vor ihm war das Grundstück
unbebaut. Der Schäfer von Wrangelsburg hatte es sechs Jahre gepachtet und gab
jährlich zehn Rthl.
Nr. 3 wohnt auch auf einer Bauernhofstelle für 18 Rthl Pacht im Jahr. Das gab auch der
vorherige Einwohner und dieses Grundstück war nach dem letzten Krieg immer besetzt.
Nr. 4 und 5 sind untertänige Bauern und ihre Grundstücke waren lange bewohnt, sie leisten ihren Dienst in Krebzow, was
ständig geschehen ist, seit Wrangel das Gut bekommen hat.Aber in uralten Zeiten sollen die Einwohner ihren Dienst in Diedrichshagen
verrichtet haben.
R 451 Nr. 6 sitzt auf einer kleinen Kossatenstelle, die ihm Nr. 1, sein
Schwiegervater, überlassen hat. Er hat größtenteils das Land zu bestellen, das die Kossaten seit alters her gehabt haben. Außer, dass ein Kossate in Wrangelsburg
ein Stück davon zu drei Scheffel für einen Morgen zur Bewirtschaftung hat, das ihm, so wird gesagt, von seiner Herrschaft
überlassen
ist. Zu Wrangels Zeit ist alles Kossatenland zu dieser einen Kate
gelegt worden und der Obstgartendienst dafür angeordnet, der zuvor nicht gewesen war, glaubt man. Deswegen muss
nun dieser Einwohner im Obstgarten zu Wrangelsburg dienen, das
geschieht vier Tage in jeder Woche mit einer Person, und wenn
er etwas von den Früchten in die Städte fortfährt, werden ihm zwei Tage für einen abgerechnet. Er ernährt sich sonst
vom Schneiderhandwerk.
Die Hufenzahl
Wieviel Hufen hier von alters her gewesen waren, war den Einwohnern unbekannt, desgleichen wie hoch dieses Dorf jetzt in den Abgaben steht, denn Hufensteuer6 wird ihnen von Wrangelsburg angesagt und es haben nur zwei Dienstbauern damit zu tun.
R 452 U 423Arealausrechnung für Gladrow
DerAcker
wird hier in vier Klassen geteilt, nämlich drei Felder und etwas anderer davon abgetrennter Acker
A
Winterfeld
47M 135R
Aa
ebenes und mittelgelegener Acker aus Sandhumus und etwas sandvermischtem Humusland
bestehend
42M
Ab
Sandhumus, ein Querstück beim Feld
3M 210R
Ac
Sandland
B
Die Brache
50M 255R
Ba
teils Humusacker, etwas sandvermischt, teils tiefliegender
Ackerboden
47M 255R
Bb
zwei Ackerstücke aus Sandboden, etwas schwarzvermischt
3M
C
Sommerfeld
46M 120R
Ca
Acker aus sandvermischten Humus und tiefliegender Boden
19M 120R
Cb
Hundehörn teils sandvermischter Humusacker, teils
tiefer und niedriger Boden
20M
Cc
Steenhorst, Humusland med Sand vermengt
7M
D
Acker außerhalb der Felder
17M 99R
Da
neu aufgebrochenes Sandland, in Nähe des Vorsprungs wenig
Sandhumus, wird in keinem bestimmten Feld bestellt
12M 210R
Db
kleine Ackerstellen aus Humusboden unweit des Dorfes, die jährlich
besät werden
3M 129R
Dc
eine Stelle von tiefem und nassem Ackerboden
1M 60R
E: wüstes Land, das seit uralten Zeiten unbestellt lag und nun gänzlich mit Heidekraut bedeckt ist
[E]
167M 120R
Ea
kahles und ebenes wüstes Sandland
29M
Eb
wüster Acker auf Steenhorst, von sandig-humosen Grund
3M 120R
Ec
tiefliegendes und kahles wüstes Land zwischen denBrüchen
8M 120R
Ed
wüstes Land im Feld B, meist niedrig, doch bei Bb höher
16M 60R
Ee
wüstes Sandland meist hochgelegen und mit Kiefern bewachsen
8M
Ef ebenliegendes wüstes Land, meist kahl, doch ein kleiner Teil mit lichtem Kiefernwald bewachsen, ist von
sandigem und sandig-humosen Grund
109M 120R
Anmerkung: Es ist sonst mehr Acker unter dem Zeichen G inbegriffen.
F: Wiesen
[F]
[Ertrag:] 37 Heufuder
28M 90R
Fa
eine sumpfige und kahle Wiese von ziemlich gutem Wuchs
10M
Fb
teils sumpfig, teils tiefeWiese
7M
Fc
meist mit Büschen hier und da, bewachsene Wiese von geringem Wuchs
5M 270R
Fd
sumpfige Wiese von dünnem Weidegrund
beimAcker
4M 90R
Fe
eine kleine sumpfige, jedoch gute Wiese unweit des Dorfes
1M 30R
Nach Angaben der Einwohner sollen, wie in den Annotationen angegeben zu finden ist, von den Wiesen
jährlich 37 vollkommene Heufuhren geerntet werden können, die vier Pferde ziehen. 37 [Heu Fuder]
G: Wald undWeideland
[G,
]
241M 180R
G
ein ebenliegendes Heide- und Sandland, das wohl größtenteils in
früheren Zeiten als Acker bestellt wurde, wie dessen Furchen anzeigen. Aber ein Teil niederwärts zu
dem kleinen Morast, der sich darin befindet, war Weideland. Dieser Teil
ist teils kahl, teils mit Kiefernwald bewachsen, wie man auf der Karte sehen kann. Und weil man nicht
überall so gut erkennen kann, wie weit der wüste Acker reicht, habe ich inzwischen diesen Grund in
das Weideland einbezogen, wozu er jetzt genutzt wird. Hiervon kann auch sonst etwas brauchbar sein,
aufgebrochen zu werden. Das wüste Land ist hier von einem ziemlichen Umfang.
70M 210R
R 455
U 426
Ga
festes Land hier und da, mit größeren und kleineren Eichen, Espen und Haseln bewachsen
12M
Gb
Erlenbruch, sehr sumpfig, mit Weiden und Birken dazwischen
88M 150R
Gc
kahles und tiefes Grasland
20M 150R
Gd
steiniges und meist kahles Heideland, worauf doch einige Büsche zu finden sind
13M 210R
Ge
Heideland, teils etwas niedrig, teils mit Kiefern bewachsen
20M 60R
beinahe untauglicher Morast, und Pfützen mit Riedgras
bewachsen
16M
Das Dorf
[Dorf gesamt]
11M 201R
K
Tr
alle kleinen Gemüse-, Hopfen- und Obstgärtenstücke
1M
ö
alle Grundstücke, sowohl wüste als auch bebaute zusammen, wovon der größte Teil als Kleinviehweide genutzt wird; sind teilweise mit einigen Bäumen bewachsen
4M 180R
alle Wege, Triften und Gräben auf dem Grund und
Boden
3M 120R
Summe
Acker: 169M 9R
Wüstes Land: 167M 120R
Wiese: 28M 90R
Wald undWeide: 241M 180R
Das Dorf: 11M 201R
Heufuder: 37 Fuder
Annotationen von Gladrow
Die Beschaffenheit des Ackers
1. Der Acker ist von mittelmäßiger Güte und von den drei Feldern ist A das beste für Wintersaat, weil es
höher und trocken liegt und gut Roggen trägt. Die anderen sind sich gleich, von niedriger Lage und etwas
feuchtem Boden, deswegen sind sie gut für Sommerkorn, aber bei Roggen gibt es oft Misswuchs, das geschieht
gewöhnlich, wenn Herbst und Frühling nass sind und der Winter mild ist. Sind die Zeiten aber trocken und die Winter kalt mit
Frost,
tragen die Äcker doch einigermaßen Roggen, so dass sich die Einwohner damit behelfen
können. Sommergetreide ist hier das beste Mittel der der Einwohner für Gelderwerb und Unterhalt.
2. Ungeachtet dessen, dass
der Acker hier in drei Feldern liegt, von denen eines jährlich brach liegt, so ist doch zu bemerken, dass
die Einwohner auch einen Teil der Brache mit Gerste und Erbsen
besäen lassen, da die Felder klein sind. Erbsen gedeihen hier jedoch nicht gut, deswegen säen sie dort
meistens Gerste aus, jeder zwei bis drei Scheffel, je nachdem sie den Acker mehr oder
weniger gedüngt haben. Die kleinen Ackerstücke beim Dorf werden jährlich besät, Nr. 6 besät sein Land auch
jedes Jahr.
2. Die Aussaat, wie sie die Einwohner angaben
1. Im Feld A kann von jeder Hofstelle eineinhalb Drömt Roggen Wintersaat eingesät
werden, und wenn Sommersaat gesät wird ein Drömt Gerste, sechs bis sieben Scheffel Hafer
und zwei Scheffel Buchweizen.
Notiz: In diesem Feld haben einige Einwohner größere Stücke als die
anderen, deswegen können sie eineinhalb oder zwei Scheffel mehr aussäen.
U 428 2. In das Feld B, wenn es ganz mit Winter- oder Sommersaat besät wird, kann Nr.
1 an Wintersaat 39 Scheffel säen, Nr. 2 eineinhalb Drömt, Nr. 3 sät 22 Scheffel, Nr. 4 und 5 jeder ein Drömt. Aber Sommersaat
kann
Nr. 1 in betreffendes Feld zwei Drömt Gerste, eineinhalb Drömt Hafer säen. Nr. 2 ein
Drömt Gerste und acht Scheffel Hafer, Nr. 3 sät 14 Scheffel Gerste
und acht Scheffel Hafer, Nr. 4 und 5 jeder ein Drömt Gerste und sechs Scheffel Hafer. Buchweizen kann bei jeder Hofstelle zwei
Scheffel oder darüber ausgesät werden.
3. In das Feld C kann, wenn es besät wird, von jedem Hof ein Drömt Gerste, sechs bis sieben Scheffel Hafer und zwei Sch Buchweizen gesät werden, wie in Feld A, und Wintersaat eineinhalb Drömt.
In den Acker Da, der getrennt besät wird, können diese Einwohner ungefähr 14 Sch säen. Nr. 6 kann in den Acker, der nun bei der Kate liegt jährlich drei Scheffel Roggen
und eineinhalb Scheffel Gerste säen.
3.Das wüste Land
Ungeachtet dessen, dass der wüste Acker mager und sandig ist, so kann er doch brauchbar sein, als Roggenland aufgebrochen zu werden. Ein Teil ist von etwas besserem und sandig-humosen Boden und alles liegt so, dass die Feuchtigkeit dessen Bewirtschaftung nicht verhindern kann. Die Einwohner sagten, gerne etwas davon nach und nach aufzubrechen und mit Roggen zu besäen, was sie vor kurzem auch versuchten, aber es ist ihnen nicht erlaubt worden, welches ohne Zweifel wegen der Weide für die Schafherde auf dem Heideland geschehen sein wird.
4.Wiesen
Die Wiesen sind von ziemlich gutem Grasbewuchs und der eine Teil kann mit der Zeit mehr gerodet und
vermehrt werden, sofern man Arbeit und Mühe darauf verwendet.
Nr. 1 meinte jährlich von beiden Hofstellen 13 bis 14 Last zu bekommen.
Nr. 2 fünf Last.
Nr. 3 sechs Last.
Nr. 4 fünf Last.
Nr. 5 vier
Last, zu verstehen als solche, die vier Pferde ziehen.
Nr. 6 kann jährlich sechs Last Heu ernten, die
von zwei Pferden gezogen werden. Er hat die Wiese Fe und etwas bei der Ackerstelle, die er besitzt.
5. Wald
Wald haben diese Einwohner nicht nur zum notwendigen Brennen, sondern in Zeiten, wenn die Not drängt, bringen sie davon etwas in die Stadt, um es zu verkaufen, auf solche Weise müssen sie ihren Haushalt untestützen.
6. Weideland
Bei diesem Dorf liegt gute Weide, besonders nun, nachdem das wüste Land dafür genutzt wird. Aber diese Einwohner nutzen sie nicht allein, sondern das Vieh aus Wrangelsburg, sowohl Schafe als auch Vieh, desgleichen die Schafherde aus Krebzow suchen hier ihre Weide. In Benthorst hat dieses Dorf keine Freiheit, sein Vieh zu weiden.
7. Vieh
Nr. 1 sagte, auf seinem Teil über den Winter nicht mehr als zwölf Stück Rindvieh durchfüttern zu können
sowie sechs Pferde, die er auch nötig hat.
Nr. 2 hat drei Pferde und sechs Stück
Hornvieh.
Nr. 3 hat sieben Rinder und vier Pferde.
Nr. 4 und 5 haben jeder drei Pferde und sechs Stück Rindvieh.
Nr. 6 hat
zwei Kühe und zwei Pferde.
R 460
Schafe haben nur einige Einwohner ein oder zwei Stück oder darüber.
Notiz: Ein Teil ihres Viehs soll
anderen gehören, das sie für die betreffenden aufziehen.
U 430 Nr. 1 benötigt für seine Ackerbewirtschaftung vier Ochsen
und sechs Pferde und die anderen haben halb soviel dazu nötig. Die zwei Dienstbauern müssen außerdem zwei Ochsen für den Hofdienst halten. Sie haben zunächst jeder vier Ochsen von ihrer Herrschaft bekommen.
Nr. 7 hat eine Kuh.
Nr. 8 hat zwei Kühe.
8. Bienenstöcke
Bienen können hier gute Nahrung finden, Nr. 1 hatte nun einen alten Stock.
Nr. 2 vier Stöcke.
Nr. 3 zwei Stöcke.
Nr. 4 zwei Stöcke.
Nr. 6 hat drei alte Bienenstöcke, die er von den anderen zur Hälfte angenommen hat.
9. Dienst
1. Die zwei Halbbauern dienen in Krebzow vier
Tage in jeder Woche jeder mit zwei Ochsen und einer Person und den
fünften Tag nur mit einer Person, den sechsten Tag haben sie frei vom Dienst. Aber in der Saatzeit R 461 dienen sie alle fünf Tage mit zwei Ochsen und einer Person. In
der Mahd leisten sie die ganze Woche Dienst, täglich jeder mit zwei Personen, einer zum Mähen einer zum Binden.
2. Keiner der Einwohner hat fremdes Dienstvolk, sondern ihre Kinder helfen beim Dienst.
Ausgaben
1.Akzise7
Nr. 1 gibt jedes Vierteljahr 28 ß.
Nr. 2 gibt 21 ß.
Die anderen drei jeder 21 ß.
Nr. 6 gibt 14 ß.
Nr. 7 sieben ß.
Nr. 8 viereinhalb ß.
Sonst hat auch Nr. 2 seine Tochter bei sich, deren Mann bei der Fischerei in Greifswald ist, der auch viereinhalb ß im Vierteljahr gibt.
U 431 2. Kofsteuer:8
Nr. 1 gab diesen Frühling eineinhalb Rthl.
Nr. 2 und 3 gleichviel.
Nr. 4 und 5 jeder 36 ß.
Nr 6 fünf
Mark.
Nr. 7 gab 30 ß.
Sonst geben sie dann Nebenmodussteuer:9
Nr. 1 zwei Rthl.
Nr. 2 zweieinhalb Rthl.
Nr. 3 zwei Rthl.
Nr. 4 und 5 sind befreit.
Nr. 6
eineinhalb Rthl.
Nr. 7 vier Mark.
3. Nr. 4 und 5 geben im Jahr zwei SchMagazinkorn10 und an Reiterverpflegung jeden Monat elf lß.
R 462 4.Messkorn11 gibt Nr. 1 jährlich zwei Sch Roggen und zwei Sch Gerste und an den Küster zwei Sch Hafer. Die anderen vier geben jeder die Hälfte gegenüber Nr. 1,
nämlich einen Sch Roggen und einen Sch Gerste und an den Küster einen Sch Hafer.
11. Die Beschaffenheit der Grenzen
Die Eigentumsgrenzen zwischen diesem Dorf und Wrangelsburg sind nicht überall richtig, denn auf der einen Seite war war niemand, der sie mit Sicherheit auszuweisen wusste. Deswegen habe ich sie nach den Angaben der Bauern hier in Gladrow vermessen, die sich auf alte Berichte berufen wollen. Manchmal waren die alten Grenzen wohl zu sehen und wie die Furchen sich veränderten, aber unten im Bruch konnte man sie nicht genau wissen. Auch nicht nordwärts nach Kühlenborn im wüsten Land, wo die in Wrangelsburg ein Stück Sandland aufgepflügt haben, von dem diese einen Teil von zwei Morgen durch ihre Grenzen abtrennen wollen. Dieses Stück ist jedoch bis zu weiteren Gewissheit in der Wrangelsburger Ausrechnung aufgeführt. An diesem Ort erweist sich ein Zweifel, weil dort alte Zeichen auf dieser Seite des genannten Ackers vorzukommen scheinen. Sonst sind die anderen Grenzen um dieses Dorf ohne Tadel.
RRev 293 URev 417Arealausrechnung für den Acker, der in Gladrow seit 1694 aufgebrochen und bei der Revision 1704 besichtig worden ist.
Das Feld B
Bc
zwei Stücke etwas tiefgelegener Sandboden, humusvermischt, wird gleich mit dem Feld B
bestellt, ist von dem wüsten Acker Ed aufgebrochen
2M
[Neuer Acker] 28M 285R
Das Feld C
Cd
ein Stück Sandhumus, vom wüsten Acker Eb aufgebrochen
255R
[Db-De] 26M 30R
Db
zwei Stücke magerer und meist klarer Sand, der nur jedes dritte Jahr oder sechste Jahr
besät wird, vom wüsten Acker Ef aufgebrochen
22M
Da 12
ein Stück etwas tiefliegend von gleicher Beschaffenheit, ist vom wüsten
Acker Ed aufgebrochen
1M 90R
Dd
ein Stück magerer Sandboden, wird jedes sechste Jahr höchstens jedes dritte Jahr besät, von
Ec aufgebrochen
1M 240R
De
ein Stück ebenso, vom Weideland Ge aufgebrochen
1M
Df
zwei Stücke Acker, die Wrangelsburg über die Grenzen aufgepflügt
hat
285R
Anmerkung: Der Heidereiter hier im Dorf hat zwei Ackerstücke hier auf dem
Feld, eines auf dem alten Acker Da, nun mit H bezeichnet, 1M 30R. Und eines auf dem neu aufgebrochenen Acker Bc 187R, der seit alters her dem Heidereiter gehört haben soll, wie
berichtet wird.
Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
Ea
ist sehr tiefliegend und kaltgründig, als Acker nicht besonders
brauchbar, kann auch nicht als Weide entbehrt werden.
Eb ist von der Beschaffenheit wie der
bewirschaftete Acker Cc, als Acker brauchbar.
Der wüste Acker
Ec ist tiefliegend und kaltgründig,
als Acker nicht brauchbar.
Ed
ist etwas tiefliegend, aber kann wohl aufgebrochen werden.
Ee
etwas tiefliegend und sandig, kann wohl zur Not aufgebrochen werden.
URev 418
Ef
ist meist klare Sand mit hohem Heidekraut bewachsen, kann wohl
aufgebrochen werden, wenn es aber das erste Mal aufgebrochen wird, kann es wohl zwei bis drei Jahre im Schlag besät werden.
Aber dann nicht häufiger als jedes sechste bis neunte Jahr.
Der Teil hier des Weidelandes G war wüster Acker gewesen, bei der vorigen Messung mit Kiefernwald bewachsen, von dem wird berichtet, die Wrangelsburger haben ihn abgehauen. Diese Stelle ist der beste wüste Acker, den man hier beim Dorf findet und der mit Nutzen aufgebrochen werden könnte. Das wird ihnen
aber nicht gestattet, weil sowohl die Wrangelsburger als auch die Krebzower Schäfereien haben
und diese hier auf das Feld treiben. Diese machen die Weide so mager, dass ihr eigenes Vieh beinahe
umkommen muss und sie sind aus diesem Grund genötigt, RRev 295 hier und da etwas
von dem alten Acker wüst liegen zu lassen. Die Einwohner berichten, dass die Wrangelsburger Schäferei kein Recht hat hier auf das Feld zu kommen, sondern sich dieses vor einigen Jahren
angemaßt hat, worüber sie sich genügend beschwerten, aber nicht erhört worden.Von dem Wald haben sich die
Einwohner früher etwas Nutzen verschaffen können, aber jetzt ist er von den Wrangelsburgern ganz ruiniert. Dazu eignen diese
sich
auch den Erlenbruch über dem Teich an, so dass die
Einwohner jetzt kein Brennholz mehr haben, sondern es kaufen müssen.
Summe
NeuerAcker: 28M 285R
1 Wurde laut Urschrift von Brynolph Hesselgreen vermessen.
2 Das Greifswalder Konsistorium wurde 1556 errichtet. Die ersten sieben Jahre fungierte es als Spruchgremium, welches sich hin und wieder nur zu gegebenem Anlass zusammenfand. Durch einen Beschluss der Landstände wurde es 1563 als ständige Behörde eingerichtet. Sein Aufgabengebiet erstreckte sich im Bereich der kirchlichen Rechtssprechung. Das Konsistorium in Greifswald war in herzoglichen Zeiten für den Landesteil Pommern-Wolgast zuständig und danach für das Gebiet des Landesteils, der später zur schwedischen Krone gehörte. Greifswald als Sitz des Konsistoriums bot durch seine Universität vor allem personelle Vorteile. Professoren der juristischen und theologischen Fakultät wurden als Mitglieder ins Konsistorium berufen. Das Konsistorium diente als kirchliches Landesgericht zur Ausübung des landesherrlichen Kirchenregiments, sprach also im Namen der jeweiligen Landesherrschaft Recht und war dem Hofgericht gleichgestellt. In der Zeit des Dreißigjährigen Krieges, in der Übergangsphase zwischen herzoglicher und schwedischer Regierung löste sich das Greifswalder Konsistorium 1637 neben anderen Gerichten kurzzeitig auf. Aber die schwedische Militärregierung war sehr um die Wiederaufnahme der Arbeit der pommerschen Gerichte bemüht und mit der Anerkennung des pommerschen Kirchenrechts seitens der schwedischen Krone nahm das Greifswalder Konsistorium seine Arbeit 1642 wieder auf. Im Vergleich zu den anderen pommerschen Konsistorien wies das Greifswalder die größte Kontinuität auf. Zum einen bzgl. seines Standortes blieb es durch die Verknüpfung zur Greifswalder Universität von Verlegungen von Regierungssitzen unberührt und zum anderen bzgl. seiner Struktur und seiner Rechtsgrundlagen wurden nur geringe Weiterentwicklungen vorangetrieben zum Schutz des alten pommerschen Kircherechts vor schwedischen Einflüssen um seine Unabhängigkeit nicht zu gefährden. Nach einer Neuorganisation des Gerichtswesens im 19. Jahrhundert stellte das Konsistorium in Greifswald 1849 seine Arbeit ein. Buske, Norbert: Das alte Greifswalder Konsistorium: 300 Jahre kirchliche Rechtssprechung. In: Baltische Studien, Band 76, (1990), S. 48-80.
3 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
4 Carl Gustaf Wrangel: Der bekannte schwedische Feldherr Carl Gustaf Wrangel wurde am 13. Dezember 1613 geboren, seine Eltern waren der Sohn des baltisch-stämmigen Adligen Hermann Wrangel und der Margareta Grip (eine Cousine Gustav II. Adolfs). Wrangel erhielt die übliche Ausbildung eines jungen Adligen jener Zeit, wozu auch die Bildungsreise in andere europäische Länder zählte. Nach Aufenthalten in den Niederlanden und Frankreich schloss er sich den schwedischen Truppen in Deutschland an und durchlief eine außerordentliche militärische Karriere. Schon 1645 wird er Feldmarschall, sechs Jahre später erhält Wrangel einen Grafentitel, im Jahr 1657 ist er Admiral und 1664 Reichsmarschall. Außerdem gehört er in der Zeit 1660-1672 zur Vormundschaftsregierung Karls XI. Als Generalgouverneur Schwedisch-Pommerns (1648-1650 und 1661-1676) übernimmt er die Mittlerfunktion zwischen dem schwedischen Reich und dem Kontinent, wobei es ihm gelang, recht unabhängig in seiner Position zu wirken - schon seine Zeitgenossen nannten ihn, wegen seines Auftretens einen "norddeutschen Prinzen". Neben seinen umfangreichen Besitzungen in Pommern, besaß der Feldherr auch u. a. große Anwesen in Schweden und Finnland, und wirkte als einer der großen Bauherrn seiner Epoche. Wrangels glanzvolle militärische Laufbahn endete1675 wenig ruhmvoll mit der Niederlage bei Fehrbellin, wo er der Oberbefehlshaber über die schwedischen Truppen war. Schwer krank starb er am 25. Juni 1676 auf seinem Sitz Spyker auf Rügen. Da er keine überlebenden Söhne hatte, vererbte Wrangel seinen umfangreichen Nachlass seinen Schwiegersöhnen. Hofberg, Herman: Svenskt biografiskt handlexikon, Bd.II, Stockholm 1906, S. 746
5 Dreißigjähriger Krieg 1618-1648.
6 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
7 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
8 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
9 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.
10 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
11 Kirchenkorn oder Priesterkorn
12 Anstelle von Da steht in der Urschrift Dc