Beschreibung des Dorfes Hanshagen, das im Mai des Jahres 1697 vermessen wurde1
Dieses Dorf liegt im Greifswalder Distrikt und im Amt Eldena, es grenzt im Norden an Kemnitzerhagen, im Nordosten an Rappenhagen,
östlich an
Rappenhagen und Karbow, im Südosten an Gladrow und Krebsow, im Süden an Kessin und Schlagtow, doch im Westen an an Groß Kiesow
und an
Diedrichshagen. Hier wohnten früher vier Bauern, zwei Halbbauern
und zwei Kossaten2 , die hier auf dem Hof dienten, denn hier ist früher, wie auch jetzt noch, immer
einAckerwerk3 gewesen. Doch der Verwalter hat außer dem alten Hofacker den Acker, der zu dem nicht errichteten Bauernhof gehört, den er meist selbst
bewirtschaftet, teils anderes verpachtet.
Nun wohnen hier außer dem Verwalter vier Halbbauern, ein Pächter
auf der Hufe, die dem Pastor gehört, sowie ein Müller, der auch zum Teil seinen eigenen Acker hat, der bei der Mühle liegt. Sie haben hier ihre eigene Kirche und früher auch
ihren eigenen Geistlichen gehabt, doch jetzt predigt hier jeden zweiten Sonntag der Pastor von Kemnitz.
Namen der Einwohner
1 . Hans
Kröger,Verwalter
2 . Petter
Bidembeck, untertäniger Halbbauer
3 . Hindrich
Richter, freier Halbbauer
4 . Casten
Jödh, untertäniger Halbbauer
5 . Hindrich
Wanghals, untertäniger Halbbauer
6 . Gabriel
Becker, Pächter des Pastors
7 . Petter
Schwanbeck,Müller
8 . Rousch mit Koubrusch, zwei Witwen, wohnen im Haus des Pastors
9 . & 10 . Haker und Hirt
11 . ein Schneider in einem Haus des Müllers
12 . derKüster
13 . Schäfer
Arealausrechnung von Hanshagen
Der Acker
[A]
517M 225R
Aa , ein Stück, Kamp biem Sandport, durchschnittlich gut humos, westlich niedriger und lehmiger, guter Acker, doch an der östlichen Seite sandig und teilweise reiner Lehm
32M 60R
Ab , ein Stück, Fünf Morgen, teils sandig teils lehmig
2M 285R
Ac , ein Stück, Middelkamp, zumeist schwererLehmacker
16m 270R
Ad , ein Stück, ebenfalls Sandacker,
7M 60R
Ae , ein Stück, Sandhumus, teils nur
Sand
5M 60R
Af , zwei Stücke, feiner Sandacker
45M 240R
Ag , fünf Stücke, Sandhumus
13M 120R
Ah , ein Stück, meist Acker der Kirche und des Küsters
2M 180R
Ai , ein Stück, feiner Sandhumus,
teils auch nur Sand
53M 60R
Ak , drei Stücke, Sandhumus, ein Teil
nur aus Sand
52M 210R
Al , ein Stück, biem Hölting bohm, Sandhumus, teils reiner Sand
7M 180R
Am , ein Stück, durchschnittlich guter
Lehmhumus, teils etwas sandvermischt
61M 210R
An , ein Stück, sandhaltiger
Lehmhumus, durchschnittlich gut
19M 270R
Ao , zwei Stücke, sandiger
Lehmhumus
7 M 30R
Ap , ein Stück, Lehmhumus
4M 210R
R 43 Aq , sieben Stücke, Sandkampen
17M 180R
AQ , ein Stück, durchschnittlich guter
sandhaltiger Lehmhumus, teils mehr teils weniger
36M 60R
Ar , fünf Stücke, sandhaltiger
Lehmhumus, teils hoch gelegen, teils tiefliegend
45M 270R
As , ein Stück, Sandhumus
8M 120R
At , ein Stück, Sandhumus, nach Osten
hin höher und aus reinem Sand
11M 30R
Au , ein Stück, niedriger
Lehmhumus
3M 90R
Aw , ein Stück, hügeliger
Sandboden
34M 120R
Ax , vier Stücke, etwas humoser Sand,
Acker des Müllers
6M 240R
Aÿ , drei Stücke, Sand, Acker des Müllers
20M 270R
Wiese
[B,Ba]
[Der Ertrag beträgt] 16 Heufuder
25M 270R
B , sieben Stücke, kleine, sumpfige
Wiesenflecken beim Acker, durchschnittlich gut
9M 270R
Ba , ein Stück, Neuwisch, sumpfige, dicht bewachsene Wiese
16M
Heideland, Wald undWeide
[C ] 1671M 210R
Ca , vier Stücke, niedriges Land mit
kleinenBüschen
22M 90R
Cb , 28 Stücke, flacher Morast und Tümpel
22M
R 44 U 31 Cc , zwei Stücke, zumeist fester Boden
mit allerlei Laubwald wie Birke und Eiche
83M 210R
Cd , ein Stück, Weideland, teils eben, teils bewachsen
8M 120R
Ce , ein Stück, etwas tiefliegendes
Land mit Erlen, Birken, Hasel undEichen
41M 30R
Cf , ein Stück, ebenes Heideland mit Birken- und Haselwald, sowei einigen Eichen und Kiefern, wird als Weide gebraucht
226M 240R
Cg , zwei Stücke, zumeist fester Boden
mit Erlen, Birken undHaseln
90M 150R
Ch , ein Stück, durchschnittlich hoher
Kiefernwald, teils auf ebenem teils auf hügeligem Heidegrund, der teilweise
früher Acker war
328M 150R
Ci , zehn Stücke, sandige Heide, die früher zumeist Acker war, mit lichtem Kiefernwald bestanden
758M
Ck , ein Stück, ebene niedrige Heide, Weideland
64M 150R
Cl , zwei Stücke,Erlenbruch
25M 270R
Hofstellen
Die Hofstellen mit der Straße betragen zusammen
21M 150R
davon beinhaltet der Mühlenteich 120R
[Cm-Co Wald] 497M 150R
Cm , zwei Stücke, der Kronwald Benthorst besteht aus niedrigem Grund mit lichten hohen Eichen, darunter kleine dünne Eichen und reichlich Haselbüsche undBirken
418M 120R
Cn , ein Stück, Eichen- und Espenwald
27M 30R
Co , ein Stück, Speikenbruk, ein Erlen- und Birkenbruch
52M
Summe
Acker: 517M 225R
Wiese: 25M 270R
Heuertrag: 21 Fuder
Wald undWeide: 1671M 210R
Hofstellen: 21M 150R
Am 14. Mai des Jahres 1705 habe ich unterzeichnet, das Dorf Hanshagen revidiert und wie folgt befunden zu haben
Neuer Acker seit der früheren Vermessung
[C]
75M 105R
C1 , drei Stücke, von Ch aufgebrochen,
ist magerer Sand, kann lediglich jedes dritte, vierte oder fünfte Jahr ein Mal mit Roggen besät
werden
6M 120R
C2 , zwei Stücke, von Ch aufgebrochen,
etwas humose Sanderde, werden mit dem Schlag AQ bewirtschaftet
1M 90R
C3 , ein Stück, neu aufgebrochen von
Ch, wo die Stoppeln noch stehen, ist magerer, loser Sand, der nur jedes sechste Jahr besät werden kann
1M 15R
C4 , ein Stück, von Ci aufgebrochen,
besteht aus sandig humosem Boden, wird mit dem Schlag Am bewirtschaftet
2M 150R
C5 , drei Stücke, von Ca aufgebochen,
etwas tief liegender Sandhumus, kann auch in gewöhnlichen Schlägen bewirtschaftet werden
1M 150R
C6 , ein Stück, von Ch aufgebrochener
Sandboden, etwas humos, kann ebenfalls in üblichen Schlägen bestellt werden
3M 120R
C7 , sieben Stücke, von Ci
aufgebrochen, besteht aus magerem, steinig kiesigem Sandland, das nur jedes vierte Jahr besät wird
20M 270R
RRev 47
C8 , ein Stück, ebenfalls von Ci
aufgebrochen, hoch liegender, magerer grober rötlicher Sand, wird jedes sechste bis neunte Jahr bestellt
28M 180R
URev 314
C9 , ein Stück, von Ci aufgebrochen,
ist ein hoher magerer Sandhügel, der sich sehr selten besäen läßt
7M 150R
C10 , ein Stück, von Ci aufgebrochen,
etwas humose Sanderde, wird in gewöhnlichen Schlägen bewirtschaftet
1M 270R
Der Pastorenacker
[P1-P5]
33M 165R
P1 , drei Stücke, in AF
9M 90R
P2 , ein Stück, in Ag
255R
P3 , ein Stück, in Ah
120R
P4 , ein Stück, in Ai
7M 120R
P5 , drei Stücke, in Ak
15M 180R
Wüster Pastorenacker
[P6-P8]
17M 270R
P6 , ein Stück, in Ch, besteht aus
Sanderde, wo der Wald gefällt ist, und wird mit der Zeit bestellt werden
9M 180R
P7 , ein Stück, in Ci, wo der Wald gefällt ist, wird bestellt werden, besteht aus magerem Sand
1M
P8 , ein Stück in Cg, war in früheren
Zeiten Acker, sandiger Boden, mit Birken und Kiefernwald bestanden
7M 90R
Pastorenwald
[P9-P11]
70M 120R
P9 , ein Stück, in Ch, niedriges Land,
mit hohem Eichenwald sowie mit Erlen und Weidenbüschen bestanden
5M 180R
P10 , zwei Stücke, in Ci großer Kiefernwald auf sandigemHeideland
61M 90R
P11 , ein Stück, in Cb Papen Mohr
3M 150R
Kirchenacker
[K]
1M 210R
K1 , ein Stück, in Ag
120R
K2 , zwei Stücke, in Ah
1M 90R
Kirchenwald
K3 , ein Stück, in Ci, großer Kiefernwald auf sandigem Heideland, aber viel ist gefällt. Um diesen Wald herum ist in alten Zeiten ein großer Graben ausgehoben worden 31M 150R
Küsteracker
Ka , ein Stück in Ah 180R
Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
Cg, ein Stück von Cg mit Nr.
13
bezeichnet, und an der Grenze zu Kemnitzerhagen gelegen, besteht aus sandig humosem Boden
mit einigen Birkenbüschen bestanden, kann gut bewirtschaftet werden
4M 30R
URev 316 Das übrige von Cg ist mit Birken- und Kiefernwald sowie einigen großen Eichen bestanden, der Boden
ist ziemlich sandig und wird kaum zu bewirtschaften sein.
RRev 50
Ch, fünf Stücke von Ch mit Nr.
11
bezeichnet, bestehen aus magerer Sanderde, der Wald ist meist gefällt, wird mit der Zeit
bewirtschaftet werden, doch wenn es bestellt wird, wird es nicht häufiger als jedes dritte oder vierte bis sechste Jahr ein
Mal besät werden können
26M 60R
Ch, auch ein Stück von Ch mit der Nr.
12
bezeichnet, liegt an der Grenze zu Kemnitzerhagen, besteht aus sandig humosem Boden und ist
mit Heide bewachsen. Es kann mit Nutzen bewirtschaftet werden
1M 150R
Das übrige von Ch ist teilweise sehr mager und sandig mit
durchschnittlich hohem Kiefernwald, teilweise auch tief liegend und mit Eichenwald bestanden. Es scheint kaum zu Acker gemacht
werden zu können.
Ci, sechs Stücke von Ci mit der Nr.
14
bezeichnet, bestehen aus vielem mageren Sandland, wo der Wald
meist RRev 51 abgeschlagen ist. Doch ist es mit einigen kleinen Kiefernbüschen bewachsen, und wird mit der Zeit bewirtschaftet werden können. Dort wo es bestellt wird,
wird es aber nicht öfter als jedes sechste, siebte oder achte Jahr besät werden können
26M 60R
Ci, zwei Stücke von Ci an der Grenze zu Rappenhagen, URev 317 die mit Nr.
15
bezeichnet sind, können bewirtschaftet werden, bestehen aus tief liegendem sandig humosem
Boden
2M 60R
Das übrige von Ci ist zu einem Teil sehr hoch gelegen und hügelig, zum anderen tief liegend
und moorig, zumeist mit durchschnittlich hohem Kiefernwald und Heide bewachsen. Alles besteht aus einem groben sandigen Boden und wird nicht als tauglicher Acker eingeschätzt, sofern nicht die zwei Stücke, die bei den Grenzen zu Karbow und Gladerow liegen und mit Nr.
16
bezeichnet und nicht sehr mit Wald bewachsen sind, mit geringer
Mühe bestellt werden. Doch auch sie haben einen schlichten, sandigen und mageren Boden, der bei Bewirtschaftung wie C7 nicht
öfter als jedes fünfte bis sechste Jahr besät werden könnte
22M 180R
Vermessen am 14. Mai 1705 durch A. Norrdahl, geprüft von M. Hesselgreen.
R 52 U 33Annotationen über das Dorf Hanshagen
Acker
Der gesamte Acker liegt stückweise hier und da im Wald, teils lehmig und
durchschnittlich gut, teils auch sandiger und recht schwacher Acker, wie aus der Ausrechnung ersichtlich
wird. Der Verwalter hat seinen Acker in drei Schlägen liegen, den er erst mit
Roggen, dann mit Gerste und Hafer besät. Doch werden die
sandigen Stücke nicht so regelmäßig bestellt, da ein Teil davon lediglich mit Roggen und Buchweizen besät werden kann. Der Verwalter sagt, in durchschnittlichen Jahren, gute und
schlechte zusammen gerechnet, bekäme er das dritte Korn. Er sät höchstens zwölf Drömt Roggen, eine Last oder
acht Drömt Gerste, sechs Drömt Hafer und vier bis sechs Scheffel Erbsen aus. In den lehmigen Acker kann er bisweilen einige Scheffel Weizen
säen, der beim Roggen mit eingerechnet ist. Die Bauern haben ihren Acker nicht in bestimmten Schlägen liegen, sondern er bleibt jedes dritte Jahe brach liegen. Der sandige Acker aber wird nur jedes dritte oder vierte Jahr besät. Ihre Aussaat ist wie folgt:
Nr. 2 sät jährlich
zwei Drömt Roggen, zehn Scheffel Gerste, einen Drömt Hafer und
einen Scheffel Buchweizen. Nr. 3 sät jährlich zwölf Scheffel Gerste und acht Drömt Hafer. Nr. 4 sät jährlich zwei Drömt Roggen, zehn Scheffel Gerste,
acht Drömt Hafer und einen halben Scheffel Erbsen. Der Müller
hat dieses Jahr 20 Scheffel Roggen, zehn Scheffel Gerste und elf Scheffel Hafer gesät, sowie zwei Scheffel Sommerroggen und einen Scheffel Buchweizen. Nr. 6 zwei Drömt Roggen, zehn Scheffel Gerste, zehn Scheffel Hafer, einen halben Scheffel Erbsen und einen halben Scheffel Buchweizen. R 53 Nr. 5 sät 16 Scheffel Roggen,
zehn Scheffel Gerste, einen Drömt Hafer und anderthalb Scheffel Buchweizen. Wüsten Acker gibt es hier reichlich, aber er ist sandig und zumeist mit Kiefernwald bestanden. Er ist nicht besonders geeignet, um bewirtschaftet zu werden.
Wiese
Wiese gibt es hier beim Dorf nur sehr wenig, Neuwisch ist die größte, die aber sehr bewachsen ist und höchstens neun Fuder Heu gibt, von der Wiese beim Middelkamp vier Fuder. Diese gehören dem Verwalter, er besitzt zusätzlich Wiesen bei Neundorf, die in guten Jahren 15 Fuder geben. Außerdem hat er eine Wiese im Kronwald Prägel bei Wrangelsburg, die in trockenen Jahren sechs Fuder gibt, in nassen Jahren wegen ihres sumpfigen Bodens aber erheblich weniger einbringt. Nr. 2 erhält ein Fuder Heu, Nr. 3 und Nr. 4 ebenfalls ein Fuder, Nr. 5 nichts.
Weide
Weide gibt es dem Umfang nach wohl genug, doch besteht sie meist aus niedrigem Heideland, mit etwas Gras und kleinen Birken bewachsen, sowie dem Heideland mit Kiefernwald, das sehr trocken ist. Doch sie haben die notwendige Weide. Der Verwalter hält acht Pferde, acht Ochsen, 50 Tiere großes und kleines Rindvieh und 500 bis 600 Schafe. Er kann im Wald das nötige Brennholz schlagen, darf aber nichts verkaufen. R 54 Nr. 2 hat vier Pferde, zwei Ochsen und fünf Tiere Rindvieh; Nr. 3 vier Pferde, zwei Ochsen, drei eigene und vier Stück Rindvieh der Herrschaft; Nr. 4 vier Pferde, zwei Ochsen und fünf Stück Rindvieh. Nr. 6 drei Pferde, zwei Ochsen, drei Kühe; Nr. 7, der Müller hat fünf Pferde, zwei Ochsen und acht Stück Rindvieh.
U 35Dienste und Gesinde
Der Verwalter hat drei Knechte, zwei, bisweilen drei Mägde, einige Jungen, die auf die Pferde und die Schweine achten, darüber hinaus hat er die Tagwerke4 der Bauern Nr. 2, 3 und 4, die jeder zwei Tage in der Woche mit Pferden und den dritten mit einem Mann zu Fuß dienen. Doch in der Erntezeit dienen sie vier Wochen lang vier Tage in der Woche mit Pferden und leisten dafür keinen Fußdienst. Nr. 5 ist neu angenommen und hat mit dem Verwalter einen Vertrag für neun Jahre geschlossen, dass er sich ein eigenes Haus bauen und jährlich acht Rtlr. geben soll, aber keine Hufensteuer5 , außerdem soll er jährlich einen Tag Roggen und einen Gerste mähen und einen Tag einfahren, drei Tage für die Roggensaat pflügen und drei für Gerste. Außerdem soll er einen Tag Dünger fahren und einen Gras mähen. Die Bauern müssen auch Amtsfuhren6 erledigen, wenn es ihnen befohlen wird. Brennholz schlagen sie in erforderlicher Menge. Nr. 2 hat einen Knecht, der Müller hat einen halben Knecht und eine Magd, die anderen haben keine, außer einem Jungen, der auf die Pferde aufpasst.
R 55 U 36Abgaben
Der Verwalter gibt jährlich 300 Gulden Pacht und für sich 32 Schilling Kopfgeld7 , sowie Magazinkorn8 jährlich einen Drömt. Wenn ein Kriegszug durch das Land führt, ist er verpflichtet, für eine Nacht sechs Soldaten bei sich einzuquartieren. Nr. 6, der Pächter des Pastors, zahlt elf Rtlr. an Pacht und hilft dem Pastor für zwei Tage mit dem Mähen. Er gibt zwei Hühner, eines dem Pastor und das andere dem Konsistorium.9 Nr. 2, 3 und 4 geben jeder für eine halbereduzierte Hufe10 zwei bis drei Scheffel Magazinkorn. Der Pastor bekommt von Nr. 2 und 3 dreieinviertel Scheffel Roggen, der Küster die Menge an Hafer; eine Wurst und eine Stiege Eier, der Küster eine Wurst und zehn Eier. Nr. 5 gibt dem Pastor anderthalb Scheffel Roggen, dem Küster anderthalb Scheffel Hafer, eine Wurst und eine Stiege Eier. Nr. 4 gibt dem Pastor drei Scheffel Roggen, einen Gerste, dem Küster drei Scheffel Hafer, eine Wurst und eine Stiege Eier. Der Verwalter gibt dem Pastor 23 1/2 Scheffel Roggen und sechs Scheffel Gerste, einen Hammel, statt Wurst und Eier einen Stein11 Schafwolle, dem Küster 23 1/2 Scheffel Hafer, sechs Würste und drei Stiegen Eier. Der Müller gibt dem Pastor einen Scheffel Roggen, einen Gerste, eine Wurst und 20 Eier, dem Küster einen Scheffel Hafer, eine Wurst und zehn Eier.
R 56 U 37Die Mühle
Die Wassermühle mit dem Acker, der dort liegt, teils aufgepflügt, teils mit Wald bewachsen ist und eine Sandhufe sein soll, gehört dem Müller. Bis er sein darauf geliehenes Geld erhält, gibt er der Universität Greifswald12 dafür jährlich fünf Drömt Mehl.
RRev 811 URev 318Am 17. Juni des Jahres 1705 ist der Kronwald Benthorst im Amt Eldena revidiert und wie folgt befunden worden
Acker
C17 , ein Stück, ein Ackerstück, das lange bewirtschaftet, doch bei der früheren Vermessung nicht begutachtet wurde. Es besteht aus etwas tief liegender Lehmerde. Diesen Acker bebaut der Heidereiter in Gladrow 3M 270R
Wüster Acker
Cm, ein Stück in Cm, das mit Nr. 18 bezeichnet ist. Es ist in früheren Zeiten Acker gewesen. Doch ist es nun mit einem großen Eichenwald und Haselbäumen bedeckt, so dass es nicht mehr aufgebrochen werden kann. Ansonsten besteht es aus lehmig-humosem Grund.
Der ganze Ort zwischen den Gräben und Hügeln, berichten die Einwohner von Hanshagen, soll seit alters her zu Hanshagen gehört und der Müller des Ortes diesen Acker in Bewirtschaftung gehabt haben; doch habe der Herr Oberst Borck ihm diesen abgenommen und dem Heidereiter in Gladrow zugelegt.
1 Laut Urkarte vermessen von Johan Gabriel Höök.
2 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
3 Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird. Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.
4 Tagewerk, „die Handarbeit, die Tagelöhner oder Fröhner jeden Tag zu verrichten haben.“ Krünitz, Oekonomische Encyklopädie, Bd. 188, Berlin 1846, Sp. 64.
5 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
6 Fuhren, die die Untertanen eines Amtes leisten mußten. Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Leipzig, Ausg. 1811, Bd. 1, Sp. 255.
7 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
8 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
9 Das Greifswalder Konsistorium wurde 1556 errichtet. Die ersten sieben Jahre fungierte es als Spruchgremium, welches sich hin und wieder nur zu gegebenem Anlass zusammenfand. Durch einen Beschluss der Landstände wurde es 1563 als ständige Behörde eingerichtet. Sein Aufgabengebiet erstreckte sich im Bereich der kirchlichen Rechtssprechung. Das Konsistorium in Greifswald war in herzoglichen Zeiten für den Landesteil Pommern-Wolgast zuständig und danach für das Gebiet des Landesteils, der später zur schwedischen Krone gehörte. Greifswald als Sitz des Konsistoriums bot durch seine Universität vor allem personelle Vorteile. Professoren der juristischen und theologischen Fakultät wurden als Mitglieder ins Konsistorium berufen. Das Konsistorium diente als kirchliches Landesgericht zur Ausübung des landesherrlichen Kirchenregiments, sprach also im Namen der jeweiligen Landesherrschaft Recht und war dem Hofgericht gleichgestellt. In der Zeit des Dreißigjährigen Krieges, in der Übergangsphase zwischen herzoglicher und schwedischer Regierung löste sich das Greifswalder Konsistorium 1637 neben anderen Gerichten kurzzeitig auf. Aber die schwedische Militärregierung war sehr um die Wiederaufnahme der Arbeit der pommerschen Gerichte bemüht und mit der Anerkennung des pommerschen Kirchenrechts seitens der schwedischen Krone nahm das Greifswalder Konsistorium seine Arbeit 1642 wieder auf. Im Vergleich zu den anderen pommerschen Konsistorien wies das Greifswalder die größte Kontinuität auf. Zum einen bzgl. seines Standortes blieb es durch die Verknüpfung zur Greifswalder Universität von Verlegungen von Regierungssitzen unberührt und zum anderen bzgl. seiner Struktur und seiner Rechtsgrundlagen wurden nur geringe Weiterentwicklungen vorangetrieben zum Schutz des alten pommerschen Kircherechts vor schwedischen Einflüssen um seine Unabhängigkeit nicht zu gefährden. Nach einer Neuorganisation des Gerichtswesens im 19. Jahrhundert stellte das Konsistorium in Greifswald 1849 seine Arbeit ein. Buske, Norbert: Das alte Greifswalder Konsistorium: 300 Jahre kirchliche Rechtssprechung. In: Baltische Studien, Band 76, (1990), S. 48-80.
10 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
11 Ein Stein war ein Gewicht von 10 (leichter Stein) oder 21 Pfund (Stein) für Abgaben von Wolle, Flachs, Werg, Federn etc. Grimm, Johann und Wilhelm: Deutsches Wörterbuch, Bd. 26, Leipzig 1951, Sp. 1526.
12 Nachdem Herzog Bogislaw XIV. 1626 bereits Teile des Amtes Eldena (Gut Grubenhagen mit den dazugehörigen Dörfern Subsow, Pansow und Weitenhagen) zur Versorgung der Professoren vorgesehn hatte, erklärte er 1632, er wolle das gesamte Amt Eldena der Universität Greifswald abtreten, um die wirtschaftliche Situation der Universität zu verbessern. Nachdem eine Kommission im Januar 1632 eine Visitation durchgeführt und den Zustand des Amtes protokolliert hatte, erfolgte die Schenkung am 28. März 1634. Der Herzog behielt sich allerdings Reichs-, Kreis- und Landsteuern, Jagd- und Strandgerechtigkeiten, weitere lokale Abgaben sowie Wochendienste aus einigen Dörfern vor. Die Universität besaß insgesamt 25 Orte und wurde durch diesen umfangreichen Grundbesitz, den sie bis 1945 nahezu unverändert behielt, zu einer der reichsten Hochschulen Deutschlands. Edmund Lange: Die Greifswalder Sammlung Vitae Pomeranorum, Baltische Studien, Erste Folge, Ergänzungsband, Greifswald 1898, S. 266.