R 41   U 29 

Beschreibung des Dorfes Hanshagen, das im Mai des Jahres 1697 vermessen wurde1 

Dieses Dorf liegt im Greifswalder Distrikt und im Amt Eldena, es grenzt im Norden an Kemnitzerhagen, im Nordosten an Rappenhagen, östlich an Rappenhagen und Karbow, im Südosten an Gladrow und Krebsow, im Süden an Kessin und Schlagtow, doch im Westen an an Groß Kiesow und an Diedrichshagen. Hier wohnten früher vier Bauern, zwei Halbbauern und zwei Kossaten2 , die hier auf dem Hof dienten, denn hier ist früher, wie auch jetzt noch, immer einAckerwerk3  gewesen. Doch der Verwalter hat außer dem alten Hofacker den Acker, der zu dem nicht errichteten Bauernhof gehört, den er meist selbst bewirtschaftet, teils anderes verpachtet.
Nun wohnen hier außer dem Verwalter vier Halbbauern, ein Pächter auf der Hufe, die dem Pastor gehört, sowie ein Müller, der auch zum Teil seinen eigenen Acker hat, der bei der Mühle liegt. Sie haben hier ihre eigene Kirche und früher auch ihren eigenen Geistlichen gehabt, doch jetzt predigt hier jeden zweiten Sonntag der Pastor von Kemnitz.

Namen der Einwohner

1 . Hans Kröger,Verwalter
2 . Petter Bidembeck, untertäniger Halbbauer
3 . Hindrich Richter, freier Halbbauer
4 . Casten Jödh, untertäniger Halbbauer
5 . Hindrich Wanghals, untertäniger Halbbauer
6 . Gabriel Becker, Pächter des Pastors
7 . Petter Schwanbeck,Müller
8 . Rousch mit Koubrusch, zwei Witwen, wohnen im Haus des Pastors
9 . & 10 . Haker und Hirt
11 . ein Schneider in einem Haus des Müllers
12 . derKüster
13 . Schäfer

 R 42   U 30 

Arealausrechnung von Hanshagen

Der Acker

[A]   517M 225R
Aa , ein Stück, Kamp biem Sandport, durchschnittlich gut humos, westlich niedriger und lehmiger, guter Acker, doch an der östlichen Seite sandig und teilweise reiner Lehm  32M 60R
Ab , ein Stück, Fünf Morgen, teils sandig teils lehmig  2M 285R
Ac , ein Stück, Middelkamp, zumeist schwererLehmacker  16m 270R
Ad , ein Stück, ebenfalls Sandacker,  7M 60R
Ae , ein Stück, Sandhumus, teils nur Sand  5M 60R
Af , zwei Stücke, feiner Sandacker  45M 240R
Ag , fünf Stücke, Sandhumus  13M 120R
Ah , ein Stück, meist Acker der Kirche und des Küsters  2M 180R
Ai , ein Stück, feiner Sandhumus, teils auch nur Sand  53M 60R
Ak , drei Stücke, Sandhumus, ein Teil nur aus Sand  52M 210R
Al , ein Stück, biem Hölting bohm, Sandhumus, teils reiner Sand  7M 180R
Am , ein Stück, durchschnittlich guter Lehmhumus, teils etwas sandvermischt  61M 210R
An , ein Stück, sandhaltiger Lehmhumus, durchschnittlich gut  19M 270R
Ao , zwei Stücke, sandiger Lehmhumus  7 M 30R
Ap , ein Stück, Lehmhumus  4M 210R
 R 43 Aq , sieben Stücke, Sandkampen  17M 180R
AQ , ein Stück, durchschnittlich guter sandhaltiger Lehmhumus, teils mehr teils weniger  36M 60R
Ar , fünf Stücke, sandhaltiger Lehmhumus, teils hoch gelegen, teils tiefliegend  45M 270R
As , ein Stück, Sandhumus  8M 120R
At , ein Stück, Sandhumus, nach Osten hin höher und aus reinem Sand  11M 30R
Au , ein Stück, niedriger Lehmhumus  3M 90R
Aw , ein Stück, hügeliger Sandboden  34M 120R
Ax , vier Stücke, etwas humoser Sand, Acker des Müllers  6M 240R
Aÿ , drei Stücke, Sand, Acker des Müllers  20M 270R

Wiese

[B,Ba]  [Der Ertrag beträgt] 16 Heufuder  25M 270R
B , sieben Stücke, kleine, sumpfige Wiesenflecken beim Acker, durchschnittlich gut  9M 270R
Ba , ein Stück, Neuwisch, sumpfige, dicht bewachsene Wiese  16M

Heideland, Wald undWeide

[C ]  1671M 210R
Ca , vier Stücke, niedriges Land mit kleinenBüschen  22M 90R
Cb , 28 Stücke, flacher Morast und Tümpel  22M
 R 44  U 31 Cc , zwei Stücke, zumeist fester Boden mit allerlei Laubwald wie Birke und Eiche  83M 210R
Cd , ein Stück, Weideland, teils eben, teils bewachsen  8M 120R
Ce , ein Stück, etwas tiefliegendes Land mit Erlen, Birken, Hasel undEichen  41M 30R
Cf , ein Stück, ebenes Heideland mit Birken- und Haselwald, sowei einigen Eichen und Kiefern, wird als Weide gebraucht  226M 240R
Cg , zwei Stücke, zumeist fester Boden mit Erlen, Birken undHaseln  90M 150R
Ch , ein Stück, durchschnittlich hoher Kiefernwald, teils auf ebenem teils auf hügeligem Heidegrund, der teilweise früher Acker war  328M 150R
Ci , zehn Stücke, sandige Heide, die früher zumeist Acker war, mit lichtem Kiefernwald bestanden  758M
Ck , ein Stück, ebene niedrige Heide, Weideland  64M 150R
Cl , zwei Stücke,Erlenbruch  25M 270R

 R 45 

Hofstellen

Symbol 68  Die Hofstellen mit der Straße betragen zusammen  21M 150R
davon beinhaltet der Mühlenteich 120R

[Cm-Co Wald] 497M 150R
Cm , zwei Stücke, der Kronwald Benthorst besteht aus niedrigem Grund mit lichten hohen Eichen, darunter kleine dünne Eichen und reichlich Haselbüsche undBirken  418M 120R
Cn , ein Stück, Eichen- und Espenwald  27M 30R
Co , ein Stück, Speikenbruk, ein Erlen- und Birkenbruch  52M

Summe

Acker: 517M 225R
Wiese: 25M 270R
Heuertrag: 21 Fuder
Wald undWeide: 1671M 210R
Hofstellen: 21M 150R

 RRev 46   URev 313 

Am 14. Mai des Jahres 1705 habe ich unterzeichnet, das Dorf Hanshagen revidiert und wie folgt befunden zu haben

Neuer Acker seit der früheren Vermessung

[C]   75M 105R
C1 , drei Stücke, von Ch aufgebrochen, ist magerer Sand, kann lediglich jedes dritte, vierte oder fünfte Jahr ein Mal mit Roggen besät werden  6M 120R
C2 , zwei Stücke, von Ch aufgebrochen, etwas humose Sanderde, werden mit dem Schlag AQ bewirtschaftet  1M 90R
C3 , ein Stück, neu aufgebrochen von Ch, wo die Stoppeln noch stehen, ist magerer, loser Sand, der nur jedes sechste Jahr besät werden kann  1M 15R
C4 , ein Stück, von Ci aufgebrochen, besteht aus sandig humosem Boden, wird mit dem Schlag Am bewirtschaftet  2M 150R
C5 , drei Stücke, von Ca aufgebochen, etwas tief liegender Sandhumus, kann auch in gewöhnlichen Schlägen bewirtschaftet werden  1M 150R
C6 , ein Stück, von Ch aufgebrochener Sandboden, etwas humos, kann ebenfalls in üblichen Schlägen bestellt werden  3M 120R
C7 , sieben Stücke, von Ci aufgebrochen, besteht aus magerem, steinig kiesigem Sandland, das nur jedes vierte Jahr besät wird  20M 270R
 RRev 47  C8 , ein Stück, ebenfalls von Ci aufgebrochen, hoch liegender, magerer grober rötlicher Sand, wird jedes sechste bis neunte Jahr bestellt  28M 180R
 URev 314  C9 , ein Stück, von Ci aufgebrochen, ist ein hoher magerer Sandhügel, der sich sehr selten besäen läßt  7M 150R
C10 , ein Stück, von Ci aufgebrochen, etwas humose Sanderde, wird in gewöhnlichen Schlägen bewirtschaftet  1M 270R

Der Pastorenacker

[P1-P5]   33M 165R
P1 , drei Stücke, in AF  9M 90R
P2 , ein Stück, in Ag  255R
P3 , ein Stück, in Ah  120R
P4 , ein Stück, in Ai  7M 120R
P5 , drei Stücke, in Ak  15M 180R

 RRev 48 

Wüster Pastorenacker

[P6-P8]   17M 270R
P6 , ein Stück, in Ch, besteht aus Sanderde, wo der Wald gefällt ist, und wird mit der Zeit bestellt werden  9M 180R
P7 , ein Stück, in Ci, wo der Wald gefällt ist, wird bestellt werden, besteht aus magerem Sand  1M
P8 , ein Stück in Cg, war in früheren Zeiten Acker, sandiger Boden, mit Birken und Kiefernwald bestanden  7M 90R

 URev 315 

Pastorenwald

[P9-P11]   70M 120R
P9 , ein Stück, in Ch, niedriges Land, mit hohem Eichenwald sowie mit Erlen und Weidenbüschen bestanden  5M 180R
P10 , zwei Stücke, in Ci großer Kiefernwald auf sandigemHeideland  61M 90R
P11 , ein Stück, in Cb Papen Mohr  3M 150R

Kirchenacker

[K]   1M 210R
K1 , ein Stück, in Ag  120R
K2 , zwei Stücke, in Ah  1M 90R

 RRev 49 

Kirchenwald

K3 , ein Stück, in Ci, großer Kiefernwald auf sandigem Heideland, aber viel ist gefällt. Um diesen Wald herum ist in alten Zeiten ein großer Graben ausgehoben worden  31M 150R

Küsteracker

Ka , ein Stück in Ah  180R

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

Cg, ein Stück von Cg mit Nr. 13  bezeichnet, und an der Grenze zu Kemnitzerhagen gelegen, besteht aus sandig humosem Boden mit einigen Birkenbüschen bestanden, kann gut bewirtschaftet werden  4M 30R
 URev 316  Das übrige von Cg ist mit Birken- und Kiefernwald sowie einigen großen Eichen bestanden, der Boden ist ziemlich sandig und wird kaum zu bewirtschaften sein.

 RRev 50  Ch, fünf Stücke von Ch mit Nr. 11  bezeichnet, bestehen aus magerer Sanderde, der Wald ist meist gefällt, wird mit der Zeit bewirtschaftet werden, doch wenn es bestellt wird, wird es nicht häufiger als jedes dritte oder vierte bis sechste Jahr ein Mal besät werden können  26M 60R
Ch, auch ein Stück von Ch mit der Nr. 12  bezeichnet, liegt an der Grenze zu Kemnitzerhagen, besteht aus sandig humosem Boden und ist mit Heide bewachsen. Es kann mit Nutzen bewirtschaftet werden  1M 150R
Das übrige von Ch ist teilweise sehr mager und sandig mit durchschnittlich hohem Kiefernwald, teilweise auch tief liegend und mit Eichenwald bestanden. Es scheint kaum zu Acker gemacht werden zu können.

Ci, sechs Stücke von Ci mit der Nr. 14  bezeichnet, bestehen aus vielem mageren Sandland, wo der Wald meist  RRev 51  abgeschlagen ist. Doch ist es mit einigen kleinen Kiefernbüschen bewachsen, und wird mit der Zeit bewirtschaftet werden können. Dort wo es bestellt wird, wird es aber nicht öfter als jedes sechste, siebte oder achte Jahr besät werden können  26M 60R
Ci, zwei Stücke von Ci an der Grenze zu Rappenhagen,  URev 317  die mit Nr. 15  bezeichnet sind, können bewirtschaftet werden, bestehen aus tief liegendem sandig humosem Boden  2M 60R
Das übrige von Ci ist zu einem Teil sehr hoch gelegen und hügelig, zum anderen tief liegend und moorig, zumeist mit durchschnittlich hohem Kiefernwald und Heide bewachsen. Alles besteht aus einem groben sandigen Boden und wird nicht als tauglicher Acker eingeschätzt, sofern nicht die zwei Stücke, die bei den Grenzen zu Karbow und Gladerow liegen und mit Nr. 16  bezeichnet und nicht sehr mit Wald bewachsen sind, mit geringer Mühe bestellt werden. Doch auch sie haben einen schlichten, sandigen und mageren Boden, der bei Bewirtschaftung wie C7 nicht öfter als jedes fünfte bis sechste Jahr besät werden könnte  22M 180R

Vermessen am 14. Mai 1705 durch A. Norrdahl, geprüft von M. Hesselgreen.

 R 52   U 33 

Annotationen über das Dorf Hanshagen

Acker

Der gesamte Acker liegt stückweise hier und da im Wald, teils lehmig und durchschnittlich gut, teils auch sandiger und recht schwacher Acker, wie aus der Ausrechnung ersichtlich wird. Der Verwalter hat seinen Acker in drei Schlägen liegen, den er erst mit Roggen, dann mit Gerste und Hafer besät. Doch werden die sandigen Stücke nicht so regelmäßig bestellt, da ein Teil davon lediglich mit Roggen und Buchweizen besät werden kann. Der Verwalter sagt, in durchschnittlichen Jahren, gute und schlechte zusammen gerechnet, bekäme er das dritte Korn. Er sät höchstens zwölf Drömt Roggen, eine Last oder acht Drömt Gerste, sechs Drömt Hafer und vier bis sechs Scheffel Erbsen aus. In den lehmigen Acker kann er bisweilen einige Scheffel Weizen säen, der beim Roggen mit eingerechnet ist. Die Bauern haben ihren Acker nicht in bestimmten Schlägen liegen, sondern er bleibt jedes dritte Jahe brach liegen. Der sandige Acker aber wird nur jedes dritte oder vierte Jahr besät. Ihre Aussaat ist wie folgt:
Nr. 2 sät jährlich zwei Drömt Roggen, zehn Scheffel Gerste, einen Drömt Hafer und einen Scheffel Buchweizen. Nr. 3 sät jährlich zwölf Scheffel Gerste und acht Drömt Hafer. Nr. 4 sät jährlich zwei Drömt Roggen, zehn Scheffel Gerste, acht Drömt Hafer und einen halben Scheffel Erbsen. Der Müller hat dieses Jahr 20 Scheffel Roggen, zehn Scheffel Gerste und elf Scheffel Hafer gesät, sowie zwei Scheffel Sommerroggen und einen Scheffel Buchweizen. Nr. 6 zwei Drömt Roggen, zehn Scheffel Gerste, zehn Scheffel Hafer, einen halben Scheffel Erbsen und einen halben Scheffel Buchweizen.  R 53  Nr. 5 sät 16 Scheffel Roggen, zehn Scheffel Gerste, einen Drömt Hafer und anderthalb Scheffel Buchweizen. Wüsten Acker gibt es hier reichlich, aber er ist sandig und zumeist mit Kiefernwald bestanden. Er ist nicht besonders geeignet, um bewirtschaftet zu werden.

 U 34 

Wiese

Wiese gibt es hier beim Dorf nur sehr wenig, Neuwisch ist die größte, die aber sehr bewachsen ist und höchstens neun Fuder Heu gibt, von der Wiese beim Middelkamp vier Fuder. Diese gehören dem Verwalter, er besitzt zusätzlich Wiesen bei Neundorf, die in guten Jahren 15 Fuder geben. Außerdem hat er eine Wiese im Kronwald Prägel bei Wrangelsburg, die in trockenen Jahren sechs Fuder gibt, in nassen Jahren wegen ihres sumpfigen Bodens aber erheblich weniger einbringt. Nr. 2 erhält ein Fuder Heu, Nr. 3 und Nr. 4 ebenfalls ein Fuder, Nr. 5 nichts.

Weide

Weide gibt es dem Umfang nach wohl genug, doch besteht sie meist aus niedrigem Heideland, mit etwas Gras und kleinen Birken bewachsen, sowie dem Heideland mit Kiefernwald, das sehr trocken ist. Doch sie haben die notwendige Weide. Der Verwalter hält acht Pferde, acht Ochsen, 50 Tiere großes und kleines Rindvieh und 500 bis 600 Schafe. Er kann im Wald das nötige Brennholz schlagen, darf aber nichts verkaufen.  R 54  Nr. 2 hat vier Pferde, zwei Ochsen und fünf Tiere Rindvieh; Nr. 3 vier Pferde, zwei Ochsen, drei eigene und vier Stück Rindvieh der Herrschaft; Nr. 4 vier Pferde, zwei Ochsen und fünf Stück Rindvieh. Nr. 6 drei Pferde, zwei Ochsen, drei Kühe; Nr. 7, der Müller hat fünf Pferde, zwei Ochsen und acht Stück Rindvieh.

 U 35 

Dienste und Gesinde

Der Verwalter hat drei Knechte, zwei, bisweilen drei Mägde, einige Jungen, die auf die Pferde und die Schweine achten, darüber hinaus hat er die Tagwerke4  der Bauern Nr. 2, 3 und 4, die jeder zwei Tage in der Woche mit Pferden und den dritten mit einem Mann zu Fuß dienen. Doch in der Erntezeit dienen sie vier Wochen lang vier Tage in der Woche mit Pferden und leisten dafür keinen Fußdienst. Nr. 5 ist neu angenommen und hat mit dem Verwalter einen Vertrag für neun Jahre geschlossen, dass er sich ein eigenes Haus bauen und jährlich acht Rtlr. geben soll, aber keine Hufensteuer5 , außerdem soll er jährlich einen Tag Roggen und einen Gerste mähen und einen Tag einfahren, drei Tage für die Roggensaat pflügen und drei für Gerste. Außerdem soll er einen Tag Dünger fahren und einen Gras mähen. Die Bauern müssen auch Amtsfuhren6  erledigen, wenn es ihnen befohlen wird. Brennholz schlagen sie in erforderlicher Menge. Nr. 2 hat einen Knecht, der Müller hat einen halben Knecht und eine Magd, die anderen haben keine, außer einem Jungen, der auf die Pferde aufpasst.

 R 55   U 36 

Abgaben

Der Verwalter gibt jährlich 300 Gulden Pacht und für sich 32 Schilling Kopfgeld7 , sowie Magazinkorn8  jährlich einen Drömt. Wenn ein Kriegszug durch das Land führt, ist er verpflichtet, für eine Nacht sechs Soldaten bei sich einzuquartieren. Nr. 6, der Pächter des Pastors, zahlt elf Rtlr. an Pacht und hilft dem Pastor für zwei Tage mit dem Mähen. Er gibt zwei Hühner, eines dem Pastor und das andere dem Konsistorium.9  Nr. 2, 3 und 4 geben jeder für eine halbereduzierte Hufe10  zwei bis drei Scheffel Magazinkorn. Der Pastor bekommt von Nr. 2 und 3 dreieinviertel Scheffel Roggen, der Küster die Menge an Hafer; eine Wurst und eine Stiege Eier, der Küster eine Wurst und zehn Eier. Nr. 5 gibt dem Pastor anderthalb Scheffel Roggen, dem Küster anderthalb Scheffel Hafer, eine Wurst und eine Stiege Eier. Nr. 4 gibt dem Pastor drei Scheffel Roggen, einen Gerste, dem Küster drei Scheffel Hafer, eine Wurst und eine Stiege Eier. Der Verwalter gibt dem Pastor 23 1/2 Scheffel Roggen und sechs Scheffel Gerste, einen Hammel, statt Wurst und Eier einen Stein11  Schafwolle, dem Küster 23 1/2 Scheffel Hafer, sechs Würste und drei Stiegen Eier. Der Müller gibt dem Pastor einen Scheffel Roggen, einen Gerste, eine Wurst und 20 Eier, dem Küster einen Scheffel Hafer, eine Wurst und zehn Eier.

 R 56   U 37 

Die Mühle

Die Wassermühle mit dem Acker, der dort liegt, teils aufgepflügt, teils mit Wald bewachsen ist und eine Sandhufe sein soll, gehört dem Müller. Bis er sein darauf geliehenes Geld erhält, gibt er der Universität Greifswald12  dafür jährlich fünf Drömt Mehl.

 RRev 811   URev 318 

Am 17. Juni des Jahres 1705 ist der Kronwald Benthorst im Amt Eldena revidiert und wie folgt befunden worden

Acker

C17 , ein Stück, ein Ackerstück, das lange bewirtschaftet, doch bei der früheren Vermessung nicht begutachtet wurde. Es besteht aus etwas tief liegender Lehmerde. Diesen Acker bebaut der Heidereiter in Gladrow  3M 270R

Wüster Acker

Cm, ein Stück in Cm, das mit Nr. 18  bezeichnet ist. Es ist in früheren Zeiten Acker gewesen. Doch ist es nun mit einem großen Eichenwald und Haselbäumen bedeckt, so dass es nicht mehr aufgebrochen werden kann. Ansonsten besteht es aus lehmig-humosem Grund.

Der ganze Ort zwischen den Gräben und Hügeln, berichten die Einwohner von Hanshagen, soll seit alters her zu Hanshagen gehört und der Müller des Ortes diesen Acker in Bewirtschaftung gehabt haben; doch habe der Herr Oberst Borck ihm diesen abgenommen und dem Heidereiter in Gladrow zugelegt.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2009, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Johan Gabriel Höök
Revision: A. Norrdahl, M. Hesselgreen
Anmerkungen:

1 Laut Urkarte vermessen von Johan Gabriel Höök.

2  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

3  Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird.  Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.

4  Tagewerk, „die Handarbeit, die Tagelöhner oder Fröhner jeden Tag zu verrichten haben.“  Krünitz, Oekonomische Encyklopädie, Bd. 188, Berlin 1846, Sp. 64.

5  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

6  Fuhren, die die Untertanen eines Amtes leisten mußten.  Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Leipzig, Ausg. 1811, Bd. 1, Sp. 255.

7  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

8  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

9  Das Greifswalder Konsistorium wurde 1556 errichtet. Die ersten sieben Jahre fungierte es als Spruchgremium, welches sich hin und wieder nur zu gegebenem Anlass zusammenfand. Durch einen Beschluss der Landstände wurde es 1563 als ständige Behörde eingerichtet. Sein Aufgabengebiet erstreckte sich im Bereich der kirchlichen Rechtssprechung. Das Konsistorium in Greifswald war in herzoglichen Zeiten für den Landesteil Pommern-Wolgast zuständig und danach für das Gebiet des Landesteils, der später zur schwedischen Krone gehörte. Greifswald als Sitz des Konsistoriums bot durch seine Universität vor allem personelle Vorteile. Professoren der juristischen und theologischen Fakultät wurden als Mitglieder ins Konsistorium berufen. Das Konsistorium diente als kirchliches Landesgericht zur Ausübung des landesherrlichen Kirchenregiments, sprach also im Namen der jeweiligen Landesherrschaft Recht und war dem Hofgericht gleichgestellt. In der Zeit des Dreißigjährigen Krieges, in der Übergangsphase zwischen herzoglicher und schwedischer Regierung löste sich das Greifswalder Konsistorium 1637 neben anderen Gerichten kurzzeitig auf. Aber die schwedische Militärregierung war sehr um die Wiederaufnahme der Arbeit der pommerschen Gerichte bemüht und mit der Anerkennung des pommerschen Kirchenrechts seitens der schwedischen Krone nahm das Greifswalder Konsistorium seine Arbeit 1642 wieder auf. Im Vergleich zu den anderen pommerschen Konsistorien wies das Greifswalder die größte Kontinuität auf. Zum einen bzgl. seines Standortes blieb es durch die Verknüpfung zur Greifswalder Universität von Verlegungen von Regierungssitzen unberührt und zum anderen bzgl. seiner Struktur und seiner Rechtsgrundlagen wurden nur geringe Weiterentwicklungen vorangetrieben zum Schutz des alten pommerschen Kircherechts vor schwedischen Einflüssen um seine Unabhängigkeit nicht zu gefährden. Nach einer Neuorganisation des Gerichtswesens im 19. Jahrhundert stellte das Konsistorium in Greifswald 1849 seine Arbeit ein. Buske, Norbert: Das alte Greifswalder Konsistorium: 300 Jahre kirchliche Rechtssprechung. In: Baltische Studien, Band 76, (1990), S. 48-80.

10  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

11  Ein Stein war ein Gewicht von 10 (leichter Stein) oder 21 Pfund (Stein) für Abgaben von Wolle, Flachs, Werg, Federn etc.  Grimm, Johann und Wilhelm: Deutsches Wörterbuch, Bd. 26, Leipzig 1951, Sp. 1526.

12  Nachdem Herzog Bogislaw XIV. 1626 bereits Teile des Amtes Eldena (Gut Grubenhagen mit den dazugehörigen Dörfern Subsow, Pansow und Weitenhagen) zur Versorgung der Professoren vorgesehn hatte, erklärte er 1632, er wolle das gesamte Amt Eldena der Universität Greifswald abtreten, um die wirtschaftliche Situation der Universität zu verbessern. Nachdem eine Kommission im Januar 1632 eine Visitation durchgeführt und den Zustand des Amtes protokolliert hatte, erfolgte die Schenkung am 28. März 1634. Der Herzog behielt sich allerdings Reichs-, Kreis- und Landsteuern, Jagd- und Strandgerechtigkeiten, weitere lokale Abgaben sowie Wochendienste aus einigen Dörfern vor. Die Universität besaß insgesamt 25 Orte und wurde durch diesen umfangreichen Grundbesitz, den sie bis 1945 nahezu unverändert behielt, zu einer der reichsten Hochschulen Deutschlands. Edmund Lange: Die Greifswalder Sammlung Vitae Pomeranorum, Baltische Studien, Erste Folge, Ergänzungsband, Greifswald 1898, S. 266.