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Beschreibung von Karbow und dessen Heide Kuhlenborn, die imAugust des Jahres 1694 vermessen wurde1 

Karbow mit seiner zugehörigen Waldheide Kuhlenborn liegt im Wolgaster Distrikt und im Kirchspiel Hanshagen, ungefähr anderthalb Meilen von den Städten Wolgast und Greifswald entfernt. Im Norden grenzt es an einer Ecke an Rappenhagen, sonst an die Äcker von Boltenhagen. Im Osten sind die Besitzungen Kühlenhagens und der Kronwald Prägel. Im Süden grenzt es an Wrangelsburg und Gladrow und im Westen an Hanshagen. Dieses Karbow ist an Acker und Wiese nur ein kleiner Hof, aber mit großen Waldungen. Es scheint in uralten Zeiten ein Dorf mit einigen Einwohnern gewesen zu sein, denn in der Heide sieht man reichlich Anzeichen von ehemaligem Acker, wie an der westlichen Seite des Weges von Wrangelsburg nach Boltenhagen. Was seinen Besitzer angeht, so war es seit Urzeiten ein Gut der Familie von Owstin2 , und einst gehörte eine Hälfte zu Jamitzow und eine zu Quilow. Auf diesen Höfen haben zwei Owstins gewohnt, doch der Owstin auf Jamitzow hat die zweite Hälfte gegen Menzlin, ein Dorf an der Peene, eingetauscht. Nach seinem Tode bekam es sein Sohn, Herr  R 422  Christoffer Owstin auf Klein Bünzow. Dieser besaß es bis zu seinem kürzlich erfolgten Tod. Dann fiel das besagte Karbow an dessen Bruder, Herrn Präsidenten Jochim Owstin auf Jamitzow, der es nunmehr besitzt. Nun wohnt hier lediglich einHeidereiter3 , der die Aufsicht über den Wald hat. Er bewirtschaftet die Wiese und den Acker, die hier beim Gehöft liegen. Folglich lebt hier nur ein Bewohner, seit Karbow in die Hände eines Besitzers gekommen ist. Als es noch zwei Besitzer hatte, hatten hier zwei Heidereiter und ein Vogelfänger ihre Wohnstellen. Der Name des Heidereiters, der hier seit drei Jahren lebt, ist Hans Christoffer Wahl. Er gab für die beiden ersten Jahre 16 Rtlr an jährlicher Pacht, aber dieses Jahr gab er 20. Vor ihm lebte sein Schwiegervater hier, der wegen seiner Dienste und der Aufsicht von solchen Abgaben befreit war.

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Arealausrechnung von Karbow

Der Acker ist in drei Felder geteilt

[A,B;C] 95M 120R

A. Beckfeld

[A]   27M 60R
Aa , Sandig humoserAcker  8M 75 R
Ab , humushaltiger Sandboden  11M 90R
Ac , Sandland  7M 195R

B. Medelfeld

[B]   29M 225 R
Ba , Humus und Sandhumus, mitten darauf auch besserer Acker, sonst aber zu den Seiten hin mager, teils auch humushaltiger Sandboden  25M 180R
Bb , Humuserde  1M 120R
Bc , Sandland  2M 225R

C. Das Feld westlich desHofes

[C]   38M 135R
Ca , Sandig humoserAckerboden  9M 90R
Cb , Sandland  14M
Cd , Sandland südlich vomHof  3M 30R
Ce , steiniger Sandboden  5M 225R
Cf , zwei Stücke Sandland, teils neu aufgebrochen

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D. Wiesen

[D]  [Ertrag] 13 Heufuder  17M 285R
Da , Gute und baumlose Wiese, je näher am Borckwall, deste besserer Wuchs  3M 30R
Db , sumpfige Wiese mit einigen Büschen  4M 255R
Dc , sumpfige Wiese mit durchschnittlich hohemGras  3M 120R
Anmerkung: Obenstehende Wiesen heißen zusammen Lütke Karbow Wisch
Dd , Die Grosse Karbow Wisch, sumpfige, meist baumloseWiese  6M 180R
Anmerkung: Darüber hinaus wird ein Teil der Wiesen zwischen den Büschen und dem Bruch durchaus gemäht, da aber der größere Teil nicht gemäht wird und alles bewachsen ist, wird er unter der Rubrik Wald unter dem Buchstaben E aufgeführt.

E. Wald undViehweide

[E-Em]   833M 195R
E , Große und Kleine Karbow Wisch, sumpfiger Boden, überall mit Birkenbüschen bewachsen, war in früheren Zeiten Wiese, wird noch jetzt zwischen den Büschen an einigen Stellen etwas gemäht  19M 270R
Ea , ziemlich dichter und großer Wald östlich des Weges nach Boltenhagen, teils eben teils etwas hügelig, überall fester Boden und mit verschiedenen Baumarten wie Kiefern bewachsen, die als Bauholz nutzbar sind, teils große Eichen, die Mastfrüchte tragen und auch zu anderem dienen, teils kleinere. Darüber hinaus gibt es im Wald vermischt Haselbüsche und Espen,  R 425   U 290  aber nur selten hier und da kleine Buchen. Große Eichen gibt es meist auf den Horsten4  und neben dem sumpfigen Wald, aber für gewöhnlich überwiegt der Kiefernwald, doch überall mit anderen Bäumen gemischt  337M 165R
Eb , ein versteckter und niedriger Wald bei Beckfeld mit Eichen, Haseln, Espen und einigen Erlen bewachsen  19M
Ec , Wischenbruch, der früher Wiese gewesen zu sein scheint und einige weitere sumpfige Brüche auf dieser Seite, die mit Erlen, Birken und Weiden bewachsen ist  44M
Ed , ein sumpfiger Bruch nördlich des Hofes an der Grenze mit Erlen, Weiden, Hasel und etwas Rohr bewachsen  17M 180R
Ee , Eichen- und Haselwald daneben
Ef , Sandland innerhalb des Ackers C, teils dicht bewachsen mit mittelhohem Kiefernwald, wie in der Karte gesehen werden kann, aber meist kahl und abgeholztes Land, das früher Acker war, worauf sich doch noch einige Bäume finden  45M 150R
Eg , kahles, ausgehauenes Sandland  37M 60R
Eh , Heideland, mit kleinen Birkenbüschen bewachsen  40M
Ei , kahlesHeideland  10M 150R
 R 426   U 291  Ek , ebenes Heidesandland westlich des Weges von Wrangelsburg nach Boltenhagen, etwas mit lichtem Kiefernwald bestanden, mit Eichen und Haselbüschen vermischt, auf der östlichen Seite zwischen den Wegen ziemlich üppiger Wald, aber westlich immer lichter werdend, so dass am Ende des Waldes lediglich hier und da einige Bäume stehen. Vor elf Jahren ist alles durch einen Waldbrand zerstört worden. Man sieht auch im Wald Spuren von altem Acker  240M
El , bei Medelfeld ein Abschnitt Sandland mit Kiefernbüschen darauf  4M
Em , kleine Moore und Morast, zumeist mit kleinen Büschen bewachsen  11M 180R

DerHof

f , Ein Leinackerstückchen auf dem Hof, das nun besät wird. Es scheint demnach auch ein Stück der Straße besät zu werden  105R
K.tr ., Gemüsegärten und Obstgärtchen  150R
Symbol 67 , weiterer Umfang des Hofes  2M 45R

Summe

Acker: 95M 120R
Wiesen: 17M 285R
Heufuder: 13
Wald undWeide: 833M 195R
Hofstellen: 3M

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Annotationen über Karbow

1. Über die Beschaffenheit des Ackers und die Aussaat

1. Der Acker ist hier zumeist mager und sandig, er kann zumindest mit Gerste besät werden. Von den drei Schlägen ist Medelfeld das beste, das nun Wintersaat hatte, doch die anderen sind meist Roggenland und schwacher Acker, was man auch an der Aussaat merken kann. A war Sommerfeld und B. lag brach. Doch so wie es ist, können nasse Jahre diesem Acker keinen Schaden zufügen.
2. Im Beckfeld können vier Drömt Roggen an Wintersaat gesät werden, wenn es mit Sommersaat besät wird, zwölf Scheffel Gerste und 17 1/2 Scheffel Hafer. Im Medelfeld werden jährlich an Wintersaat ausgesät: vier Drömt und fünf Scheffel Roggen. Darüber hinaus können an Sommersaat 16 bis 18 Sch Gerste, 18 Sch Hafer und ein bis zwei Scheffel Buchweizen gesät werden. Im Feld C können vier Drömt Roggen an Wintersaat gesät werden. Die Sommersaat beträgt acht bis neun Scheffel Gerste, denn dort ist nicht mehr von solcher Bodenart, sowie ein Drömt Hafer und zwei Scheffel Buchweizen. Anmerkung: Die Ausaat muss hier sehr dünn erfolgen, nach Auskunft des Heidereiters lediglich zwei oder anderthalb Scheffel pro Morgen, da das Land hier so mager sei.
3. Von dem hiesigen wüsten Sandland, das in einem ziemlichen Ausmaß früher Acker war, müsste mit der Zeit auch noch einiges bewirtschaftet werden können. Sofern es die Mühe lohnen würde, könnte es unterdessen mit Roggen besät werden, doch da der eine Bewohner mit dem bewirtschafteten Acker auskommt,  R 428  wird er sich mit neuem Landumbruch nicht viel bemühen.

2. DieWiesen

Die Wiesen sind beim Graben von ziemlich gutem Graswuchs, sonst aber nicht so. Sie können auch gerodet und um einiges ausgeweitet werden, sofern Arbeit darauf verwendet wird. In alten Zeiten waren hier ohne Zweifel prächtige Wiesen. Der Heidereiter sagt, dass er nun pro Jahr lediglich zehn Fuder Heu, die vier Pferde ziehen, von den Wiesen bekäme. Die Angabe erscheint jedoch in Anbetracht der Ausrechnung ein wenig zu gering. Wenn nichts an andere verpachtet wird, scheint man bis zu genauerer Gewissheit von 13 Fudern sprechen zu können.

3.Viehweide

Hier im Wald gibt es gute und üppige Viehweide, die der Heidereiter allein für sein Vieh nutzt. Niemand sonst hat das Privileg hier zu weiden.

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4. DerWald

1. Von den Kiefern kann hier Holz zum Bauen und für Sägeblöcke verkauft werden. Geeigneten Eichenwald für Bretter oder Schwellen unter dem Haus giebt es hier nicht, denn er ist nicht so gleich und gerade, doch zum Schiffbau könnte ein Teil wohl dienen, allerdings nicht in großem Ausmaß. Der Heidereiter sagte, dass Brennholz, wie Erle, Birke und Weide, hier nicht verkauft wird, da  R 429  es hier nicht viel solchen Waldes gibt. Owstins Witwe auf Klein Bünzow darf hier frei Brennholz holen, aber sonst niemand. Bauholz wird jährlich etwas verkauft, nach Angaben des Heidereiters ist es im letzten Jahr auf 100 Gulden gestiegen. Sonst aber werden meist nur 30 Rtlr. im Jahr eingenommen. Wenn etwas verkauft werden soll, bekommt der Heidereiter den Befehl dazu von Wahl in Anklam, der die Aufsicht über die Güter des Präsidenten hat, und er macht anschließend die Rechnung darüber. Die Nebeneinkunft des Heidereiters ist das Stammgeld, denn wenn etwas verkauft wird, kann er etwa sechs Schilling entsprechend dem, was mit einem Reichstaler bezahlt wird, bekommen. Darüber hinaus hat er das Privileg, trockenes und morsches Brennholz zu seinem Nutzen zu verwenden. Der Wald auf der westlichen Seite des Weges nach Boltenhagen wurde vor elf Jahren durch ein Feuer arg verwüstet, so dass ein Teil sofort vertrocknete, und seit der Zeit ist nach und nach etwas mehr vertrocknet.
2. Der Eichen- und Haselwald ist nicht sehr fruchtbar, und nur selten trägt er Früchte zur Mast, meistens an den Bäumen, die beim Acker zu finden sind.  R 430  Da das so ist, werden hier keine fremden Schweine angenommen; der Heidereiter meinte, er wisse nicht, dass dies geschehen sei, sondern der verstorbene Owstin ließ lediglich seine eigenen Schweine hier mästen, höchstens aber 40 Tiere. Der Heidereiter darf zwei Schweine zwischen denen der Herrschaft halten.

5.Jagd

Widtiere gibt es hier im Wald unterdessen von der einen und anderen Art, wie Hirsche und Hirschkühe, Wildschweine, Rehwild und Hasen, allerdings in keiner bemerkenswerten Anzahl, zudem wechseln die Tiere das Revier, und wenn etwas geschossen wird, liefert der Heidereiter es der Witwe auf Klein Bünzow ab, die während der Abwesenheit des Präsidenten das Jagdnutzungsrecht innehat.

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6. Vieh

1. Über den Winter kann er vier Pferde und 16 Stück Rindvieh halten. Aber im Sommer hindert nichts daran, dass hier eine ziemlich große Menge Vieh gefüttert werden kann. Der Heidereiter sagte, er habe nun eine Atempause wegen der Weide. Zum Ackerbau benötigt er vier Pferde und vier Ochsen, Schafe werden hier nicht gehalten.
 R 431 
2. Er hat zwei alte Bienenstöcke, die Bienen finden hier gute Nahrung.

7. Gesinde

Zu seinen Diensten hat er seinen Bruder und eine Magd.

8. Abgaben

1. Er gibt jährlich sechs Scheffel Meßkorn5  an den Pastor in Hanshagen und an den Küster sechs Scheffel Hafer
2. Auf ihn kommt jedes Quartal viereinhalb Mark an Akzise6 
3. Er gab dieses Jahr das erste Mal Kopfsteuer7  in Höhe von viereinhalb Mark, dann gab er die Nebenmodussteuer8  oder Kopf- und Viehsteuer vier Reichstaler und vier Schilling; für sich und seine Frau kommt er auf fünf Mark, das andere für das Vieh, je acht Schilling pro Tier.

 RRev 296   URev 419 

Im Jahre 1704 ist das Dorf Karbow revidiert und wie folgt befunden worden

[Cg;Ch] 9M 30R
Cg , drei Stücke, hoch gelegener Sand, die alle sechs bis neun Jahre besät werden, von Ef aufgebrochen  4M
Ch , ein Stück, ist etwas niedriger und aus rötlichem Sand, das auch nur alle sechs Jahre tragen kann, von Ef aufgebrochen  5M 30R
Beschreibung des anderen Heidelandes
Ef  ist von der gleichen Güte wie dieser neu bewirtschaftete Acker, es ist aber die Arbeit nicht wert, die daruf verwandt werden müsste, wenn es umgepflügt würde.
Eg  ist Heideland, das unmöglich als Acker genutzt werden kann, da es aus reinem rotem Sand besteht.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2009, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Brynolph (Bryniel) Hesselgreen
Revision:
Anmerkungen:

1 Laut Urkarte vermessen von Brynolph (Bryniel) Hesselgreen.

2  von Owstin, Joachim Rüdiger von Owstin (14. Oktober 1634 - 13. Okt. 1698). In den Jahren 1663 bis 1671 war von Owstin als Assessor tätig, daran anschließend übernahm er den Posten als pommerscher Regierungsrat. In der Zeit 1680 bis 1693 wirkte er als Vizepräsident des Wismarer Tribunals. Schließlich bekleidete er den Posten eines Geheimen Rats am Hofgericht des Herzogs von Würtemberg. Owstin starb 1698 und wurde in der St. Nicolaikirche zu Greifswald beigesetzt.  Asmus Ivo, Das Testament des Grafen – Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion, in: Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen, Jens E.: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Münster 2003, S. 242. Lang, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 237..

3  Heidereiter: ein Förster zu Pferde mit der Aufgabe, die Heide zu bereiten. Darüber hinaus hatte er ebenfalls die Aufsicht über den Wald. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 22, Berlin,1789, Sp. 739; LAGreifswald Rep6a Band 4, Beschreibung von Karbow, Fol. 421..

4  1. Buschiges Landstück mit Morast umgeben oder 2. ein erhöhter Ort im Wald. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 467.

5  Kirchenkorn oder Priesterkorn 

6  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

7  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

8  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.