R 57   U 38 

Beschreibung des Dorfes Diedrichshagen1 , das EndeMai und Anfang Juni des Jahres 1697 vermessen wurde.

Dieses Dorf liegt im Distrikt Greifswald und gehört zum Amt Eldena. Im Norden grenzt es an Eldena, Friedrichshagen und Kemnitzerhagen, im Osten an Hanshagen, im Süden an Groß Kiesow und im Westen an Güst und Schönwalde. Hier sollen insgesamt 24 Hufen sein und hier ist immer ein Verwalterhof gewesen, der hier noch ist. Jetzt sind hier drei Halbbauern, die vierte Halbbauernstelle hat der Verwalter gepachtet. Zur Kirche gehen sie nach Groß Kiesow, in früheren Zeiten stand hier eine Kapelle, die nun bis auf die Grundsteine weg ist.

Namen der Einwohner

1 . Michael Wollischie, Verwalter.

2 . Peter Bidemwech, Halbbauer.
3 . Casten Hartloff, Halbbauer.
4 . Giörgen Haker, Halbbauer.
Untertänige

5 . Michael Albrecht, Schäfer.
6 . Christopher Fredich, Kuhhirte.
7 . Jacob Stawen, Häker.

 R 58   U 39 

Arealausrechnung von Diedrichshagen

Über den Acker, das Gerstenfeld mit A bezeichnet

[A]   84M 270R
Aa  ein Stück mittelmäßig guter Humus, sandvermischt und dicht beim Weg sandiger, teils auch nur Sand, Hofacker  45M 120R
Ab  fünf Stücke Sandhumus, bei der Heide teils nur Sand, Bauernacker  39M 150R

Das Brachfeld

[B]   111M 90R
Ba  ein Stück, dasselbe wie Aa, gehört demVerwalter  58M 240R
Bb  ein Stück, ebenso Sandacker des Verwalters  8M 90R
Bc  ein Stück, Sandhumus und teils nur Sand, gehört den Bauern  28M 60R
Bd  ein Stück, ebenso, etwas tiefliegend, sandig-humos  16M

DasRoggenfeld

[C]   94M 240R
Ca  ein Stück mittelmäßig guter Humus, wohl etwas sandig, trägt jedoch gut Gerste. Gehört dem Verwalter  48M 60R
Cb  ein Stück, ebenso Sandacker
Cc  ein Stück mittelmäßig gut, sandig-humos, gehört den Bauern  6M 30R
Cd  ein Stück, ebenfalls Sandacker  22M 120R
Ce  ein Stück Sandacker, westlich vom Dorf, humos  14M 210R

 R 59 

Wüster Acker

[D]   224M 30R
Da  zwei Stücke flaches, sandiges, hochgelegenes Heideland, alter wüster Acker  88M 180R
Db  ein Stück sandiges Heideland, das wohl früher Acker gewesen war, aber sehr schwach und nunmehr dazu beinahe unbrauchbar  90M 30R
Dc  drei Stücke hochgeleger, sandiger, von Heide umgebener alterAcker  7M 240R
De  ein Stück Sand, Heide, hochgelegener alterAcker  15M 210R
Df  ein Stück niedrige Heide, sandiger alterAcker  15M 30R
Dg  ein Stück flache, sandige Heide, wüster Acker  6M 240R

 U 40 

Wiese

E  sieben Stücke sumpfige Wiesenflecken hier und da beim Acker, 5 Heufuder  8M 210R

Wald undWeide

[F]   579M 150R
Fa  vier Stücke tiefgelegenes Heideland, flach, wird als Weide genutzt  182M 210R
Fb  acht Stücke flaches Moor  68M
 R 60 Fc  fünf Stücke teils fester Boden, teils morastiges Land, mit Erlen, Birken, einigen Eichen etc. bewachsen  45M 120R
Fd  drei Stücke fester Boden mit Eichen  3M 240R
Ff  acht Stücke, kleine Tümpel  1M 120R
Fg  zwei Stücke morastiges Land mit kleinem Erlen- undBirkenwald  109M 30R
Fh  ein Stück trockene, hochliegende Wiese, meistenteils mit Erlen, Birken, Hasel und einigen Eichen bewachsen  169M 30R

Hofstellen

[Hofstellen gesamt]   29M 120R
Symbol 27 ein Stück, eine Koppel, die früher aufgepflügt war und zur Kapelle gehört. Der Verwalter hat es jetzt für einen halben Rthl jährlich zur Pacht  2M 92R
θ  zwei Stücke, zwei Wassertümpel im Dorf  1M 150R
Symbol 68  Hofstellen sowie die Wege mit einigen wüsten Hofstellen, die als Kälberkoppeln eingezäunt sind  25M 180R

Summe

Acker: 291M
Wüster Acker: 224M 30R
Wiese: 8M 210R
Heufuder: 5 Heufuder
Wald und Weide: 579M 150R
Hofstellen: 29M 120R

 RRev 61   URev 371 

Am 8. Mai des Jahres 1705 habe ich unterzeichnet, das Dorf Diedrichshagen im Amt Eldena revidiert und wie folgt befunden zu haben

NeuerAcker

seit der vorigen Vermessung aufgebrochen

[D 1-D 5,o 6]   22M
D 1  sechs Stücke von Da aufgebrochen, bestehen aus etwas humosen Sandboden und werden bis zum Schlag Ab bestellt  8M 180R
D 2  ein Stück auch von Da aufgebrochen und besteht aus magerem, grobem Sandboden, wird ebenfalls bis zum Feld Bc bestellt  210R
D 3  zwei Stücke von Db aufgebrochen, sind hochgelegener, magerer, grober Sand, die nur jedes vierte bis sechste Jahr einmal bestellt werden können  5M 60R
D 4  ein Stück von Db aufgebrochen besteht aus magerem Sandland, das bis zum Schlag C bestellt wird  3M 270R
D 5  zwei Stücke von Dg aufgebrochen, bestehen aus magerem Sandboden, werden bis zum Feld C bestellt  2M 180R
o 6  ein Stück ein umzäuntes Ackerstück, von o aufgebrochen, ist humoser Sandboden, wird in den üblichen Schlägen bis Ce mitbestellt  1M

Beschreibung des übrigenwüsten Ackers

Da  ein Stück von Da, mit Nr. 7  bezeichnet, liegt an der Grenze zu Güst, besteht aus Sandboden, mit Heidekraut bewachsen, kann aufgebrochen werden  13M 60R
 RRev 62  Ebenso, mit Nr. 8  bezeichnet, ist sehr hochgelegen und grober Sand mit kurzer Heide bewachsen, das ebenfalls  URev 372  aufgebrochen werden kann, aber wenn es zum Acker aufgebrochen wäre, könnte es nicht häufiger als jedes achte bis neunte Jahr besät werden  19M
Noch ein Stück von Da mit Nr. 9  bezeichnet, besteht aus einem etwas niedrigen Sandboden, mit Heide bewachsen, das mit der Zeit aufgebrochen werden kann  9M 120R
Das übrige von Da liegt zu einem Teil sehr tief mit Tümpeln und Morasten darin, teils an der Grenze zu Schönwalde hochgelegene Sandhügel mit Gruben, als Acker ganz unbrauchbar.

Db  mit Nr. 10  bezeichnet, zwei Stücke, sind ebenes Sandland, im Untergrund findet man bis zu einem Viertel tief rötlichen Sand, überall mit Heide und Moos bewachsen, kann zur Not aufgebrochen werden  24M 30R
Das übrige von Db, insbesondere zwischen den beiden Wegen, die nach Hanshagen gehen, besteht aus Wegen, Gruben und flachem Sandgrund, war nie Acker. Der Teil oberhalb des Dorfes und beim Ackerfeld B ist ein hoher Sandhügel, ebenfalls als Acker unbrauchbar, und wenn es brauchbar wäre, ließe der Bauer ihn auch nicht unbestellt liegen, da das Stück so gut gelegen ist

 RRev 63  Dc  lag nun wie zuvor wüst, besteht aus magerem Sand, mit Heide bewachsen, kann wohl nicht aufgebrochen werden, da es im Weideland liegt. Und wegen dessen sandigem Grund würde es die Mühe nicht lohnen, es einzuzäunen oder Gräben auszuheben.

 URev 373  De  lag auch wie zuvor wüst, besteht aus magerem, hochliegendem Sandgrund, mit Heide bewachsen, kann zur Not aufgebrochen werden, aber nicht häufiger als jedes dritte, vierte bis sechste Jahr genutzt oder besät werden.

Df  lag wie zuvor wüst, ist unweit des Weges tiefgelegen, das andere liegt etwas höher, alles zusammen von magerem, schlechtem Sandgrund, mit Moos und Heide bewachsen, als Acker ganz unbrauchbar.

Dg  das übrige von Dg kann aufgebrochen werden und besteht aus gleicher Qualität wie D 5, ist mit kurzer Heide und Birkenbüschen bewachsen.

Summe

NeuerAcker: 22M
Übriger wüster Acker: 65M 210R

Vermessen am 18. Mai 1705 von A. Norrdahl
Geprüft von M: Hesselgren

 R 64   U 43 

Annotationen von Diedrichshagen

Über denAcker

Der Acker liegt überall in drei Schlägen, sowohl der Hof- als auch der Bauernacker. Der Hofacker ist mittelmäßig gut, doch teils mehr, teils weniger sandig. In nassen Jahren trägt er ziemlich gut Korn, aber insbesondere in trockenen Jahren gedeiht das Korn nicht. Der Bauernacker ist überall sehr sandig und teils reiner Sand, schwacher Acker. Der Verwalter sagt, in mittelmäßigen Jahren könne man nicht mehr als das dritte oder vierte Korn rechnen, welches er von einem Scheffel Aussaat erhält. Das Roggenfeld am Ostende hält er für das beste. Vergangenes Jahr hat er in den Hofacker sowie in den, der zu dem halben Bauernhof gehört, gesät: Roggen ungefähr eineinhalb Last, Gerste ein Last, Hafer sechs einhalb Drömt, Erbsen 18 Sch, Buchweizen 2 Sch. Jeder Bauer sät 14 Sch Roggen, acht Sch Gerste, acht Sch Hafer, einen bis ein einhalb Sch Erbsen, Buchweizen einen halben Sch.

Wüster Acker

Wüster Acker ist hier wohl genügend, aber meistens reiner Sand, der schließlich als Acker aufgebrochen werden könnte, aber einige Jahre nach jeder Aussaat liegen gelassen werden müsste, lohnt also kaum die Mühe. Im Wald war früher teilweise auch etwas aufgebrochen gewesen.

 R 65   U 44 

ÜberWiesen

Einige Wiesenflecken sind wohl hier beim Dorf, jedoch nicht besonders ertragreich. Der Verwalter kann hier nicht mehr als zwei bis drei Fuder bekommen, die Bauern zusammen ungefähr ein Fuder, von der Wiese des Hirten ein gutes Fuder. Der Verwalter bekommt von seiner Wiese bei Neuendorf 15 bis 16 Fuder, bei Friedrichshagen drei Fuder. Im Wald von Eldena ist eine sumpfige Wiese, die auch hierher gehört, Hoppenhof genannt, dort bekommt der Verwalter ungefähr zwölf Fuder. Auf dem Feld von Koitenhagen ist Swarte Landwisch, die gehört auch hierher, davon bekommt man zwei Fuder.

Über Wald undWeideland

Ihre Weide besteht hier überall aus Heide, teils aus kurzer Heide nach Kiesow hin und dort herum, teils auch aus Wald. Raum ist hier genug, aber sehr wenig Weide, so dass sie hier kaum Vieh für den Sommer über halten. In den Morasten nach Güst hin ist nichts für das Vieh. Der Verwalter hält immer acht alte Pferde, acht Ochsen, 40 Stück Rinder die kleinen Kälber ausgenommen. Die Schäferei oder Schafherde besteht insgesamt aus 750 Tieren.
Die Bauern haben vier bis fünf Pferde, Ochsen besitzt einer keinen, einer hat zwei und einer hat einen Ochsen, Rinder hat jeder drei bis vier Stück.

 R 66   U 45 

Über denWald

Der Wald besteht zumeist aus Erlen, Birken etc., nur zum Brennen brauchbar, wobei sie hier auch die Freiheit haben, Holz zu schlagen, aber nicht zum Verkauf.

Über den Herrenhofdienst und das Gesinde

Die Bauern dienen zwei Tage in der Woche mit Pferden und zwei Personen und einen Tag mit einer Person zu Fuß. 2  In der Erntezeit sowie bei den Amtsfuhren3  müssen sie wie die anderen Bauern im Amt dienen. Der Verwalter hat einen Häker, drei Knechte, drei Mägde und einen Jungen. Die Halbbauern ohne Kinder haben eine Magd oder einen Jungen.

ÜberFische

Hier sind einige kleine Tümpel, die der Verwalter mit Karauschen besetzt hat, einer ist im Dorf. Daraus kann der Verwalter mitunter einen guten Fisch haben.

 R 67   U 46 

Über Abgaben

Der Verwalter gibt jährlich 550 vorpom Gulden Pacht, nach zwei Jahren müsste er 300 Rthl geben
Nebenmodus4  im vergangenen Jahr 15 Rthl 12 lß
Kopfsteuer5  fünf Rthl 24 lß
Magazinroggen6  wird in die Pacht eingerechnet
Der Pastor bekommt vom Hof sechs Scheffel Roggen, einen halben Rthl für Eier und Wurst, aber für den Halbbauernteil bekommt er eineinhalb Scheffel Roggen, 20 Eier und eine Wurst.
Der Küster erhält sechs Sch Hafer und zwölf Sch vom Hof, aber für den Bauernacker eineinhalb Sch Hafer, 20 Eier und eine Wurst.
Alle drei Halbbauern steuern zusammen für eine reduzierte Hufe. 7 
Reitersteuer8  zusammen: einen Rthl
Magazinroggen jeder drei Sch
Jeder gibt dem Pastor eineinhalb Sch Roggen, 20 Eier und eine Wurst
Der Küster bekommt eineinhalb Scheffel Hafer, 20 Eier und eine Wurst.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2009, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Johan Gabriel Höök
Revision: A. Norrdahl, M. Hesselgreen
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Johan Gabriel Höök vermessen.

2  Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.

3  Fuhren, die die Untertanen eines Amtes leisten mußten.  Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Leipzig, Ausg. 1811, Bd. 1, Sp. 255.

4  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.

5  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

6  Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

7  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

8  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.