R 110   U 79 

Beschreibung des Bauerndorfes Sanz, das im Juli des Jahres 1697 vermessen wurde.1 

Dieses Bauerndorf liegt im Distrikt Greifswald sowie im Kirchspiel Groß-Kiesow, es grenzt im Osten an Güst, im Süden an Groß-Kiesow und Klein-Kiesow, im Westen an Dargezin, im Norden an Müssow und Weitenhagen und gehört dem Armenhaus St. Georg2  in der Stadt Greifswald, welches diesem von einem der von Behren geschenkt worden ist, dem es in früheren Zeiten gehört hat. Hier haben früher 16 Bauern gewohnt, die das gesamte Dorf gehabt haben, man meint, dass außer diesen hier auch ein paar Halbbauern oder Kossaten3  waren. Das gesamte Dorf besteht aus 28 Hufen, die nun von sieben Bauern bewohnt werden, von denen jeder zwei Anwesen hat, aber die zwei übrigen Höfe haben sechs der Bauern unter sich geteilt, der siebente besitzt soviel weniger als die anderen. Früher haben sie Tagwerke geleistet, aber jetzt geben sie Dienstgeld4 .

Namen der Einwohner

1 . Daniel Rick, Schulz.
2 . Claes Bydemwech, Bauer.
3 . Paul Hardloff, Bauer.
4 . Hans Poggendorff, Bauer.
5 . Jochim Wägner, Bauer.
6 . Christian Emke, Bauer.
7 . Jonas Albrecht, Bauer.

Einlieger

Peter Kruus, Tagelöhner liegt bei Nr. 2.
8 . Hans Wägner, Tagelöhner, gibt Grundgeld5  an die Stadt.
Paul Clement, Tagelöhner bei Nr. 4

Augustin Kägel, Leinweber
Michel Präkel, Tagelöhner
bei Nr. 5

Christian Hardloff, Tagelöhner bei Nr. 6.
Der Schweinehirte wohnt bei Nr. 7.
9 . Der Kuhhirte.

 R 111   U 80 

Arealausrechnung von Sanz

Der Acker liegt in drei Schlägen

Grosse Lang Feldt, das Brachfeld

[A]   209M 90R
Aa  acht Stücke etwas sandig-humoser, magerer und schwacher Acker an der Grenze  57M 210R
Ab  ein Stück guter Lehmhumus, meist eben gelegen  142M 150R
Ac  ein Stück tiefgelegener Sandboden mit kleinen Steinen, nicht besonders gut  9M 30R

Das Roggenfeld

[B]   205M 270R
Ba  drei Stücke sandig-humoser, sandiger und schwacher Acker an der Grenze  28M 150R
Bb  ein Stück Dorfsteden Feldt, mittelmäßig guter Humus, lehmvermischt und besser, teils auch sandig und schlecht  83M 240R
Bc  ein Stück Kleine Lang Feld und Krum-Feldt, ziemlich guter Lehmhumus mitten darin hochgelegen, an den Seiten teils tiefer gelegen und folglich an einigen Stellen schwacher Acker  93M 180R

Das Gerstenfeld

[C]   186M 210R
Ca  zwei Stücke Stat-Felt sandig-humos, eben liegend, nahe zum Dorf mittelmäßig gut, aber je weiter davon entfernt desto sandiger und schwächer  134M 210R
Cb  ein Stück Köterbrinck und Bölbrug, Sandhumus mittelmäßig gut  15M
Cd  ein Stück Gilland guter Sandhumus  3M 90R
 R 112 Cc  zwei Stücke Wicken Radh, Sandhumus, trägt nicht sonderlich, wird meist jedes zweite Jahr brach gelegt  33M 210R

D  vier Stücke Ackerstellen beim Dorf  5M 270R

Wüster Aker

[D,Da,Db]   249M 60R
D  20 Stücke flaches Heideland, sandiger wüster Acker  98M 60R
Da  drei Stücke zumeist flaches Heideland, das früher als Acker aufgepflügt war, aber nun nur als Weide genutzt wird  142M 180R
Db  ein Stück wüster Acker, der zwischen Groß-Kiesow und Sanz liegt, ist von keiner Seite ausgewiesen worden  8M 120R

 U 81 

Wiese

[E,Ea]  [Ertrag] 20 Heufuder  41M 150R
E  15 Stücke kleine niedrige Wiesenflecken im Acker  32M 240R
Ea  ein Stück buschige, sumpfige Wiese  8M 210R

Wald und Weide

[F]   628M 240R
Fa  elf Stücke flaches Moor, das an den Seiten als Weide genutzt wird  18M
Fb  elf Stücke Weide teils flach teils mit kleinem Gebüsch  28M 90R
Fc  ein Stück teils fest doch meist morastiger Boden, mit Hasel, Weiden, Erlen, Birken etc. bewachsen  122M
 R 113 Fd  fünf Stücke Erlen, Birken, Hasel etc. auf fester Koppel, die früher Acker war  33M 240R
Fe  ein Stück Heideland teils flach teils mit Hasel, Erlen, Birken etc. bewachsen, war früher zumeist Acker  71M 180R
Ff  fünf Stücke morastiger Boden, mit Erlen, Birken, Weiden und einigen Eichen  199M 90R
Fg  ein Stück, Barn Host etwas feste Koppel mit Erlen, Hasel, Birken, Eichen  20M 180R
Fh  ein Stück, ein bodenloser Morast  1M 240R
f  Viehtrift, teils flach, teils bewachsen  14M
Fi  ein Stück, morastiger Erlen- und Birkenwald mit einigen Eichen  46M 120R
Ffa  ein Stück, Morast bei der Grenzen zu Weitenhagen und Güst, von der ich nicht genau weiß, ob das alles hierher gehört, denn ich bin darüber nicht genau unterrichtet worden. Denn die Einwohner aus Sanz sagen, ihnen gehöre nicht alles, wie es die anderen in Weitenhagen und Güst auswiesen  73M

Hofstellen

[Hofstellen gesamt]   26M 120R
Symbol 27 wüste Grundstücke mit fruchtbaren Bäumen, werden als Kälberkoppeln genutzt  7M 60R
θ  zwei Wasserteiche im Dorf  1M 90R
Symbol 29 der Weg mit den Häusern  17M 270R

Symbol 32 ist ein Stück Wald, das zwischen Groß-Kiesow und Sanz strittig ist, liegt bei Fi

Summe

Acker: 607M 240R
Wüster Acker: 249M 60R
Wiese: 41M 150R
Heufuder: 20 Fuder
Wald und Weide: 628M 240R
Hofstellen: 26M 120R

 RRev 114   URev 375 

Am 26. und 27. Mai im Jahr 1705 habe ich unterzeichnet, das Dorf Sanz im Amt Eldena revidiert und wie folgt befunden zu haben

Neuer Acker, seit der vorigen Vermessung aufgebrochen

[D1-D4, H5]   46M 105R
D1  14 Stücke von D aufgebrochen; bestehen aus mittelmäßig gelegenem Sandland, können alle zwei, drei bis vier Jahre einmal bestellt werden  37M
D2  sechs Stücke, ebenso von D aufgebrochen, sind humoser Sandboden mit wenig Lehm vermischt, werden in den üblichen Schlägen bestellt  2M 120R
D3  drei Stücke, ebenfalls von D aufgebrochen, bestehen aus einem niedrigen und kaltgründigen Sandboden, werden in den üblichen Schlägen beim Feld C bestellt  1M 120R
D4  drei Stücke von Da aufgbrochen, bestehen aus einem mageren groben Sandland. Der Grund darunter, bis zu einem Quarter tief, scheint mit wenig Lehm vermischt zu sein, wird in den üblichen Schlägen bei Ca bestellt  4M 180R
H5  ein Stück von H aufgebrochen, ist in nassen Jahren niedriger, kaltgründiger und mooriger Boden, trägt nicht sonderlich, liegt jedoch bei den üblichen Schlägen C  195R

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

Von D  acht Stücke mit Nr. 6  bezeichnet, sind von der gleichen Beschaffenheit wie  RRev 115  das Land von dem sie aufgebrochen sind, nämlich von einem mittelmäßigen hochgelegenen Sandland, mit Heidekraut bewachsen. Es kann als Acker aufgebrochen werden, und wenn es aufgebrochen ist, könnte es nicht häufiger als alle zwei. drei bis vier Jahre einmal genutzt werden.  48M 150R
Das übrige von D besteht aus einem niedrigen und schlechten Sandgrund mit kurzem Heidekraut und Gras bewachsen, als Acker gänzlich unbrauchbar.

Da  davon vier Stücke, mit Nr. 7  bezeichnet, bestehen aus einem mageren und groben Sandland. Der Grund darunter ist bis zu einem Quarter tief und mit wenig Lehm vermischt, könnte zur Not aufgebrochen werden, aber wenn es aufgebrochen wäre, nicht häufiger als jedes sechste bis achte Jahr einmal genutzt werden. War mit kleinen Birken und Heide bewachsen.  64M 210R
Das übrige von Da besteht aus einem teils ebenen, teils etwas niedrigen, kaltgründigen und groben Sandland; mit kleinen Erlen- und Birkenbüschen bewachsen, als Acker nicht sonderlich brauchbar.

Db  dieses Stück, mit Db bezeichnet, gehört nach dem Bericht des Schulzen Jochim Wagner aus Sanz zu Groß-Kiesow. Dieses Stück ist von gleicher Beschaffenheit wie Nr. 6, kann zum Acker aufgebrochen werden, wenn es  RRev 116   URev 376  aufgebrochen wäre. Es könnte nicht häufiger als jedes dritte bis vierte Jahr einmal besät werden.

Anmerkung: Die Bauern hier im Dorf geben an, dass sie unmöglich den wüsten Acker als Weideland missen können, mit dem Grund, weil sie besonders in nassen Jahren ihr Vieh nicht in den Wald oder die Moraste treiben können. Nach Bericht, seien alle so tief, dass sie oftmals ihr Vieh dort heraustragen mussten.

Summe Revision

Neuer Acker: 46M 105R
Übriger wüster Acker: 113M 60R

 R 117   U 82 

Annotationen zu Sanz

Über den Acker

Der Acker liegt in drei Feldern. Das Brachfeld, das nahe am Dorf aus gutem Boden besteht ist das beste, aber an der Grenze zu Dargezin hin ist es sandig, laut Bericht der Bauern trägt es nicht gut Gerste, sondern Roggen, Hafer und Buchweizen. Im Roggenschlag halten sie das Stück Dorfstedh für das beste, auf den anderen Teilen sind teils schlechtere, teils bessere Stücke, denn alles ist Lehmhumus, teils sandiges und schwaches Land. Statfällt im Sommerschlag ist zum Dorf hin auch ziemlich guter Acker, aber zu Güst hin sandiger und schwächer, weil es tief liegt trägt es in sehr nassen Jahren in den Gründen nicht besonders. Wicken Radh ist ein schwacher, sandiger Acker, doch werden hier viele Stücke brach gelegt, wenn es besät werden soll. Dieses gibt die Ausrechnung noch genauer an. In mittelmäßigen Jahren bekommen sie das vierte Korn wieder, sagen sie. Die sechs Bauern, die gleichen Acker haben, säen gleich viel aus wie dieses Jahr: Roggen drei Drömt und drei Scheffel, Gerste eineinhalb Drömt, Hafer 20 Scheffel, Buchweizen einhalb, einen bis eineinhalb Scheffel, Erbsen in das Brachfeld zwei höchstens drei Scheffel. Der Schulz sät etwas mehr in seinen Schulzenacker: Roggen vier Sch und ebensoviel Gerste und Hafer. Paul Hardloff hat nicht soviel Acker wie die anderen und sät deswegen zweieinhalb Drömt Roggen, 14 bis 15 Sch Gerste, eineinhalb Drömt Hafer.  R 118  In den Brachschlag kann jeder Bauer dreieinhalb Drömt Roggen, 18 oder 20 Sch Gerste, zwei Drömt Hafer säen.

Wüster Acker

 U 83  Wüster Acker ist hier genügend, jedoch meist sandig und schwach, so dass sie sich größeren Nutzen davon versprechen, ihn für das Vieh liegen zu lassen, als ihn aufzubrechen. Er ist meist flach, mit Heidekraut bewachsen und deswegen sollte es einfach sein, ihn aufzubrechen.

Über Wiesen

Wiese haben sie hier nur wenig, also müssen sie von ihren Nachbarn Wiesen pachten. Dijkhoff ist eine mittelmäßig gute Wiese, in mittelmäßig guten Jahren kann sie drei Fuder Heu bringen. Insgesamt können sie jeder zwei höchstens drei Fuder bekommen.

Über Weide

An Weide ist hier nur das Notwendige, sie besteht aus Heideland und Morasten. Raum ist hier genug, aber die Heide ist trocken und die Moraste tief, doch haben sie dort an den Seiten ziemlich gute Weide. Ihre beste ist in der Nacht-Koppel und die Eek Sölle. Jeder der Bauern hält für die Ackerbestellung gewöhnlich vier Pferde, vier Ochsen, vier bis fünf Kühe, außerdem hält jeder Kälber, Schafe haben sie jeder 20 höchstens 30 Stück.
 R 119  Bienen wollen hier nicht gedeihen, dennoch hat jeder einen oder zwei Stöcke.

 U 84 

Über den Wald

Wald ist hier im Morast genug an Erlen, Birken etc., jedoch meist dürftig. Zum Brennen haben sie genug, ebenso zum Bauen, aber verkaufen können sie hiervon nichts. Die Familie Behr auf Vargartz und Kagenow, von deren Vorfahren dieses Gut verschenkt worden ist, haben hier in den Morasten auch Wald stehen. Graukloster hat ein paar Enden Wald, ebenso hat St. Jürgen einen Teil im Morast liegen, der von dem Wald der Bauern abgeteilt ist.

Über den Herrenhofdienst und das Gesinde

Während der Ernte dienen sie in Helmeshagen und Wakerow, wie es ihnen befohlen wird, einen Tag jeder mit einem Mäher und einem Binder. Amtsfuhren6  müssen sie auch leisten, wie es ihnen befohlen wird. Jeder hat einen Knecht, eine Magd und einen Jungen, sofern sie keine eigenen Kinder haben.

 R 120 

Über Abgaben

Das gesamte Dorf steuert für zehn reduzierte Hufen7 . Jetzt haben sie drei Reiter im Quartier und geben jeden Monat neun Rthl 17 ß Reitersteuer8 , Kopfgeld9  geben sie teils zwei, teils drei Mal im Jahr und jeder jedesmal eineinhalb Rthl, außer das Gesinde.
Magazinroggen10  gab dieses Jahr jeder 21 Sch.
Der Pastor bekommt zwei Sch, eineinhalb Viert Roggen, 40 Eier, zwei Würste.
Der Küster bekommt zwei Sch Hafer, eineinhalb Viert, 40 Eier, zwei Würste von jedem Bauer. Aber Nr. 3 gibt an Gerste nur zwei Sch, das übrige aber gleich wie die anderen.
Dienstgeld gibt jeder 50 Gulden für die zwei Hufen, die sie haben. Dann geben die sechs zusammen für die zwei Hufen, die sie untereinander aufgeteilt haben Dienstgeld und Pacht 39 Gulden 16 ß.
Pacht gibt sonst jeder für seine Hufen neun Gulden, acht ß.
Bedegeld11  nach Wolgast gibt jeder zwei Gulden, zwölf lß.
Hufensteuer wird ihnen von Greifswald angekündigt, und weil sie dafür keine Quittung bekommen, wissen sie selbst nicht, wieviel es das Jahr hindurch beträgt. Da es ihnen von der Kanzel abgekündigt wird, kommen sie damit nicht zurecht.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2009, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Johan Gabriel Höök
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Johan Gabriel Höök vermessen.

2  Das Hospital St. Georg in Greifswald findet in den Quellen erstmalig in den Jahren 1301 und 1304 Erwähnung. In der Einrichtung, die außerhalb der Stadtmauern lag wurden ausschließlich Leprakranke untergebracht, für die ein eigener Friedhof in der Nähe vorgesehen war. Die wirtschaftliche Grundlage des Hospitals bestand aus Schenkungen von Laien und Klerikern, auf diese Weise kam es u.a. in den Besitz der Hölzung Sanz. Heute erinnert das St.-Georgsfeld an den früheren Standort der Einrichtung. Detleff Kattinger: Die Stadtentwicklung vom Ende des 13. Jahrhunderts bis 1500. In: Horst Wernicke (Hg.): Greifswald, Geschichte der Stadt, Schwerin 2000, S. 49f.

3  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

4  Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.

5  Grundpacht ist die Grundsteuer für Grund und Boden.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd. 4. Weimar 1939 – 1951. Sp. 1206

6  Fuhren, die die Untertanen eines Amtes leisten mußten.  Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Leipzig, Ausg. 1811, Bd. 1, Sp. 255.

7  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

8  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

9  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

10  Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

11  Allgemein geht die Bede ("Bitte") zurück auf eine ursprünglich unregelmäßige Abgabe zur Abdeckung außerordentlicher Bedürfnisse und Unterhaltung des Hofstaats eines weltlichen Herrn nach dem Vorbild der Lehenshilfe, die sich zur regelmäßigen zumeist jährlichen Abgabe weiterentwickelte. In Schwedisch Pommern hatte sich die Abgabe der Bede und des Hundekorns aus herzoglicher Zeit erhalten, die von ritterschaftlichen Gütern an die landesherrlichen Ämter entrichtet werden mussten.  Genicot, L.: Bede, 1. Allgemein. In: Lexikon des Mittelalters, Band 1. Stuttgart [u.a.] 1980, Sp. 1779f.; Ihro Königlichen Majestät Resolution, welche Sie auf dero Vor-Pommer- und Rügianischen Landständen von Prälaten und Ritterschaft, ..., schrift- und mündlich unterthänigst an- und vorgetragenen Beschwerden und Desiderien, gnädigst ertheilen wollen. Gegeben Stockholm, den 19. Dec. 1720. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765, X. Abteilung, Nr. 17, S. 1106.