Beschreibung des Bauerndorfes Sanz, das im Juli des Jahres 1697 vermessen wurde.1
Dieses Bauerndorf liegt im Distrikt Greifswald sowie im Kirchspiel Groß-Kiesow, es grenzt im Osten an Güst, im Süden an Groß-Kiesow und Klein-Kiesow, im Westen an Dargezin, im Norden an Müssow und Weitenhagen und gehört dem Armenhaus St. Georg2 in der Stadt Greifswald, welches diesem von einem der von Behren geschenkt worden ist, dem es in früheren Zeiten gehört hat. Hier haben früher 16 Bauern gewohnt, die das gesamte Dorf gehabt haben, man meint, dass außer diesen hier auch ein paar Halbbauern oder Kossaten3 waren. Das gesamte Dorf besteht aus 28 Hufen, die nun von sieben Bauern bewohnt werden, von denen jeder zwei Anwesen hat, aber die zwei übrigen Höfe haben sechs der Bauern unter sich geteilt, der siebente besitzt soviel weniger als die anderen. Früher haben sie Tagwerke geleistet, aber jetzt geben sie Dienstgeld4 .
Namen der Einwohner
1 . Daniel Rick, Schulz.
2 . Claes Bydemwech, Bauer.
3 . Paul Hardloff, Bauer.
4 . Hans Poggendorff, Bauer.
5 . Jochim Wägner, Bauer.
6 . Christian Emke, Bauer.
7 . Jonas Albrecht, Bauer.
Einlieger
Peter Kruus, Tagelöhner liegt bei Nr. 2.
8 . Hans Wägner, Tagelöhner, gibt
Grundgeld5 an die Stadt.
Paul Clement, Tagelöhner bei Nr. 4
| Augustin Kägel, Leinweber Michel Präkel, Tagelöhner |
bei Nr. 5 |
Christian Hardloff, Tagelöhner bei Nr. 6.
Der Schweinehirte wohnt bei Nr. 7.
9 . Der Kuhhirte.
Arealausrechnung von Sanz
Der Acker liegt in drei Schlägen
Grosse Lang Feldt, das Brachfeld
[A]
209M 90R
Aa
acht Stücke etwas sandig-humoser, magerer und schwacher Acker an der Grenze
57M 210R
Ab
ein Stück guter Lehmhumus, meist eben gelegen
142M 150R
Ac
ein Stück tiefgelegener Sandboden mit kleinen Steinen, nicht besonders gut
9M 30R
Das Roggenfeld
[B]
205M 270R
Ba
drei Stücke sandig-humoser, sandiger und schwacher Acker an der Grenze
28M 150R
Bb
ein Stück Dorfsteden Feldt, mittelmäßig guter
Humus, lehmvermischt und besser, teils auch sandig und schlecht
83M 240R
Bc
ein Stück Kleine Lang Feld und Krum-Feldt, ziemlich guter Lehmhumus mitten darin hochgelegen, an den Seiten teils tiefer
gelegen und folglich an einigen Stellen schwacher Acker
93M 180R
Das Gerstenfeld
[C]
186M 210R
Ca
zwei Stücke Stat-Felt sandig-humos, eben
liegend, nahe zum Dorf mittelmäßig gut, aber je weiter davon entfernt desto sandiger und schwächer
134M 210R
Cb
ein Stück Köterbrinck und Bölbrug, Sandhumus mittelmäßig gut
15M
Cd
ein Stück Gilland guter Sandhumus
3M 90R
R 112 Cc
zwei Stücke Wicken Radh, Sandhumus, trägt nicht
sonderlich, wird meist jedes zweite Jahr brach gelegt
33M 210R
D vier Stücke Ackerstellen beim Dorf 5M 270R
Wüster Aker
[D,Da,Db]
249M 60R
D
20 Stücke flaches Heideland, sandiger wüster Acker
98M 60R
Da
drei Stücke zumeist flaches Heideland, das früher als Acker aufgepflügt war, aber nun nur
als Weide genutzt wird
142M 180R
Db
ein Stück wüster Acker, der zwischen Groß-Kiesow und Sanz liegt, ist von keiner Seite
ausgewiesen worden
8M 120R
Wiese
[E,Ea]
[Ertrag] 20 Heufuder
41M 150R
E
15 Stücke kleine niedrige Wiesenflecken im Acker
32M 240R
Ea
ein Stück buschige, sumpfige Wiese
8M 210R
Wald und Weide
[F]
628M 240R
Fa
elf Stücke flaches Moor, das an den Seiten als Weide genutzt wird
18M
Fb
elf Stücke Weide teils flach teils mit kleinem Gebüsch
28M 90R
Fc
ein Stück teils fest doch meist morastiger Boden, mit Hasel, Weiden, Erlen, Birken etc.
bewachsen
122M
R 113 Fd
fünf Stücke Erlen, Birken, Hasel etc. auf fester Koppel, die früher Acker war
33M 240R
Fe
ein Stück Heideland teils flach teils mit Hasel, Erlen, Birken etc. bewachsen, war früher
zumeist Acker
71M 180R
Ff
fünf Stücke morastiger Boden, mit Erlen, Birken, Weiden und einigen Eichen
199M 90R
Fg
ein Stück, Barn Host etwas feste Koppel mit Erlen,
Hasel, Birken, Eichen
20M 180R
Fh
ein Stück, ein bodenloser Morast
1M 240R
f
Viehtrift, teils flach, teils bewachsen
14M
Fi
ein Stück, morastiger Erlen- und Birkenwald mit einigen Eichen
46M 120R
Ffa
ein Stück, Morast bei der Grenzen zu Weitenhagen und Güst, von der ich nicht genau weiß, ob
das alles hierher gehört, denn ich bin darüber nicht genau unterrichtet worden. Denn die Einwohner aus Sanz sagen, ihnen
gehöre nicht alles, wie es die anderen in Weitenhagen und Güst auswiesen
73M
Hofstellen
[Hofstellen gesamt]
26M 120R
wüste
Grundstücke mit fruchtbaren Bäumen, werden als Kälberkoppeln genutzt
7M 60R
θ
zwei Wasserteiche im Dorf
1M 90R
der Weg mit den
Häusern
17M 270R
ist ein Stück Wald, das zwischen Groß-Kiesow und Sanz strittig ist, liegt bei Fi
Summe
Acker: 607M 240R
Wüster Acker: 249M 60R
Wiese: 41M 150R
Heufuder: 20 Fuder
Wald und Weide: 628M 240R
Hofstellen: 26M 120R
Am 26. und 27. Mai im Jahr 1705 habe ich unterzeichnet, das Dorf Sanz im Amt Eldena revidiert und wie folgt befunden zu haben
Neuer Acker, seit der vorigen Vermessung aufgebrochen
[D1-D4, H5]
46M 105R
D1
14 Stücke von D aufgebrochen; bestehen aus mittelmäßig gelegenem Sandland, können alle
zwei, drei bis vier Jahre einmal bestellt werden
37M
D2
sechs Stücke, ebenso von D aufgebrochen, sind humoser Sandboden mit wenig Lehm vermischt,
werden in den üblichen Schlägen bestellt
2M 120R
D3
drei Stücke, ebenfalls von D aufgebrochen, bestehen aus einem niedrigen und kaltgründigen
Sandboden, werden in den üblichen Schlägen beim Feld C bestellt
1M 120R
D4
drei Stücke von Da aufgbrochen, bestehen aus einem mageren groben Sandland. Der Grund
darunter, bis zu einem Quarter tief, scheint mit wenig Lehm vermischt zu sein, wird in den üblichen Schlägen bei Ca
bestellt
4M 180R
H5
ein Stück von H aufgebrochen, ist in nassen Jahren niedriger, kaltgründiger und mooriger
Boden, trägt nicht sonderlich, liegt jedoch bei den üblichen Schlägen C
195R
Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
Von D
acht Stücke mit Nr. 6 bezeichnet,
sind von der gleichen Beschaffenheit wie RRev 115 das Land von dem sie aufgebrochen sind, nämlich von einem mittelmäßigen
hochgelegenen Sandland, mit Heidekraut bewachsen. Es kann als Acker aufgebrochen werden, und wenn es aufgebrochen ist, könnte
es
nicht häufiger als alle zwei. drei bis vier Jahre einmal genutzt werden.
48M 150R
Das übrige von D besteht aus einem niedrigen und schlechten Sandgrund mit kurzem Heidekraut
und Gras bewachsen, als Acker gänzlich unbrauchbar.
Da davon vier Stücke, mit Nr. 7 bezeichnet, bestehen aus einem
mageren und groben Sandland. Der Grund darunter ist bis zu einem Quarter tief und mit wenig Lehm vermischt, könnte zur Not
aufgebrochen werden, aber wenn es aufgebrochen wäre, nicht häufiger als jedes sechste bis achte Jahr einmal genutzt werden.
War
mit kleinen Birken und Heide bewachsen.
64M 210R
Das übrige von Da besteht aus einem teils ebenen, teils etwas niedrigen, kaltgründigen und
groben Sandland; mit kleinen Erlen- und Birkenbüschen bewachsen, als Acker nicht sonderlich brauchbar.
Db dieses Stück, mit Db bezeichnet, gehört nach dem Bericht des Schulzen Jochim Wagner aus Sanz zu Groß-Kiesow. Dieses Stück ist von gleicher Beschaffenheit wie Nr. 6, kann zum Acker aufgebrochen werden, wenn es RRev 116 URev 376 aufgebrochen wäre. Es könnte nicht häufiger als jedes dritte bis vierte Jahr einmal besät werden.
Anmerkung: Die Bauern hier im Dorf geben an, dass sie unmöglich den wüsten Acker als Weideland missen können, mit dem Grund, weil sie besonders in nassen Jahren ihr Vieh nicht in den Wald oder die Moraste treiben können. Nach Bericht, seien alle so tief, dass sie oftmals ihr Vieh dort heraustragen mussten.
Summe Revision
Neuer Acker: 46M 105R
Übriger wüster Acker: 113M 60R
Annotationen zu Sanz
Über den Acker
Der Acker liegt in drei Feldern. Das Brachfeld, das nahe am Dorf aus gutem Boden besteht ist das beste, aber an der Grenze zu Dargezin hin ist es sandig, laut Bericht der Bauern trägt es nicht gut Gerste, sondern Roggen, Hafer und Buchweizen. Im Roggenschlag halten sie das Stück Dorfstedh für das beste, auf den anderen Teilen sind teils schlechtere, teils bessere Stücke, denn alles ist Lehmhumus, teils sandiges und schwaches Land. Statfällt im Sommerschlag ist zum Dorf hin auch ziemlich guter Acker, aber zu Güst hin sandiger und schwächer, weil es tief liegt trägt es in sehr nassen Jahren in den Gründen nicht besonders. Wicken Radh ist ein schwacher, sandiger Acker, doch werden hier viele Stücke brach gelegt, wenn es besät werden soll. Dieses gibt die Ausrechnung noch genauer an. In mittelmäßigen Jahren bekommen sie das vierte Korn wieder, sagen sie. Die sechs Bauern, die gleichen Acker haben, säen gleich viel aus wie dieses Jahr: Roggen drei Drömt und drei Scheffel, Gerste eineinhalb Drömt, Hafer 20 Scheffel, Buchweizen einhalb, einen bis eineinhalb Scheffel, Erbsen in das Brachfeld zwei höchstens drei Scheffel. Der Schulz sät etwas mehr in seinen Schulzenacker: Roggen vier Sch und ebensoviel Gerste und Hafer. Paul Hardloff hat nicht soviel Acker wie die anderen und sät deswegen zweieinhalb Drömt Roggen, 14 bis 15 Sch Gerste, eineinhalb Drömt Hafer. R 118 In den Brachschlag kann jeder Bauer dreieinhalb Drömt Roggen, 18 oder 20 Sch Gerste, zwei Drömt Hafer säen.
Wüster Acker
U 83 Wüster Acker ist hier genügend, jedoch meist sandig und schwach, so dass sie sich größeren Nutzen davon versprechen, ihn für das Vieh liegen zu lassen, als ihn aufzubrechen. Er ist meist flach, mit Heidekraut bewachsen und deswegen sollte es einfach sein, ihn aufzubrechen.
Über Wiesen
Wiese haben sie hier nur wenig, also müssen sie von ihren Nachbarn Wiesen pachten. Dijkhoff ist eine mittelmäßig gute Wiese, in mittelmäßig guten Jahren kann sie drei Fuder Heu bringen. Insgesamt können sie jeder zwei höchstens drei Fuder bekommen.
Über Weide
An Weide ist hier nur das Notwendige, sie besteht aus Heideland und Morasten. Raum ist hier genug, aber die Heide ist trocken
und
die Moraste tief, doch haben sie dort an den Seiten ziemlich gute Weide. Ihre beste ist in der Nacht-Koppel und die Eek Sölle. Jeder der Bauern hält für die
Ackerbestellung gewöhnlich vier Pferde, vier Ochsen, vier bis fünf Kühe, außerdem hält jeder Kälber, Schafe haben sie jeder
20
höchstens 30 Stück.
R 119 Bienen wollen hier nicht gedeihen, dennoch hat jeder einen oder zwei
Stöcke.
Über den Wald
Wald ist hier im Morast genug an Erlen, Birken etc., jedoch meist dürftig. Zum Brennen haben sie genug, ebenso zum Bauen, aber verkaufen können sie hiervon nichts. Die Familie Behr auf Vargartz und Kagenow, von deren Vorfahren dieses Gut verschenkt worden ist, haben hier in den Morasten auch Wald stehen. Graukloster hat ein paar Enden Wald, ebenso hat St. Jürgen einen Teil im Morast liegen, der von dem Wald der Bauern abgeteilt ist.
Über den Herrenhofdienst und das Gesinde
Während der Ernte dienen sie in Helmeshagen und Wakerow, wie es ihnen befohlen wird, einen Tag jeder mit einem Mäher und einem Binder. Amtsfuhren6 müssen sie auch leisten, wie es ihnen befohlen wird. Jeder hat einen Knecht, eine Magd und einen Jungen, sofern sie keine eigenen Kinder haben.
R 120Über Abgaben
Das gesamte Dorf steuert für zehn reduzierte Hufen7 . Jetzt haben sie drei Reiter im Quartier und geben jeden Monat neun Rthl 17 ß Reitersteuer8 , Kopfgeld9 geben sie teils zwei, teils drei Mal im Jahr und jeder jedesmal eineinhalb Rthl, außer das Gesinde.
Magazinroggen10 gab dieses Jahr jeder 21 Sch.
Der Pastor bekommt zwei Sch, eineinhalb Viert Roggen, 40 Eier, zwei Würste.
Der
Küster bekommt zwei Sch Hafer, eineinhalb Viert, 40 Eier, zwei Würste von jedem Bauer. Aber Nr. 3 gibt an Gerste nur zwei
Sch, das
übrige aber gleich wie die anderen.
Dienstgeld gibt jeder 50 Gulden für die zwei Hufen, die sie haben. Dann geben die sechs
zusammen für die zwei Hufen, die sie untereinander aufgeteilt haben Dienstgeld und Pacht 39 Gulden 16 ß.
Pacht gibt sonst
jeder für seine Hufen neun Gulden, acht ß.
Bedegeld11 nach Wolgast gibt jeder zwei Gulden, zwölf lß.
Hufensteuer wird ihnen von Greifswald angekündigt, und weil sie dafür
keine Quittung bekommen, wissen sie selbst nicht, wieviel es das Jahr hindurch beträgt. Da es ihnen von der Kanzel abgekündigt
wird,
kommen sie damit nicht zurecht.
1 Wurde laut Urschrift von Johan Gabriel Höök vermessen.
2 Das Hospital St. Georg in Greifswald findet in den Quellen erstmalig in den Jahren 1301 und 1304 Erwähnung. In der Einrichtung, die außerhalb der Stadtmauern lag wurden ausschließlich Leprakranke untergebracht, für die ein eigener Friedhof in der Nähe vorgesehen war. Die wirtschaftliche Grundlage des Hospitals bestand aus Schenkungen von Laien und Klerikern, auf diese Weise kam es u.a. in den Besitz der Hölzung Sanz. Heute erinnert das St.-Georgsfeld an den früheren Standort der Einrichtung. Detleff Kattinger: Die Stadtentwicklung vom Ende des 13. Jahrhunderts bis 1500. In: Horst Wernicke (Hg.): Greifswald, Geschichte der Stadt, Schwerin 2000, S. 49f.
3 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
4 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.
5 Grundpacht ist die Grundsteuer für Grund und Boden. Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd. 4. Weimar 1939 – 1951. Sp. 1206
6 Fuhren, die die Untertanen eines Amtes leisten mußten. Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Leipzig, Ausg. 1811, Bd. 1, Sp. 255.
7 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
8 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
9 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
10 Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
11 Allgemein geht die Bede ("Bitte") zurück auf eine ursprünglich unregelmäßige Abgabe zur Abdeckung außerordentlicher Bedürfnisse und Unterhaltung des Hofstaats eines weltlichen Herrn nach dem Vorbild der Lehenshilfe, die sich zur regelmäßigen zumeist jährlichen Abgabe weiterentwickelte. In Schwedisch Pommern hatte sich die Abgabe der Bede und des Hundekorns aus herzoglicher Zeit erhalten, die von ritterschaftlichen Gütern an die landesherrlichen Ämter entrichtet werden mussten. Genicot, L.: Bede, 1. Allgemein. In: Lexikon des Mittelalters, Band 1. Stuttgart [u.a.] 1980, Sp. 1779f.; Ihro Königlichen Majestät Resolution, welche Sie auf dero Vor-Pommer- und Rügianischen Landständen von Prälaten und Ritterschaft, ..., schrift- und mündlich unterthänigst an- und vorgetragenen Beschwerden und Desiderien, gnädigst ertheilen wollen. Gegeben Stockholm, den 19. Dec. 1720. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765, X. Abteilung, Nr. 17, S. 1106.