Beschreibung Schlagtows, welches imSeptember 1694 zuerst vermessen wurde1
Schlagtow ist ein Adelsgut und Rittersitz im Distrikt Wolgast und Kirchspiel Groß Kiesow. Es liegt ungefähr eineinhalb Meilen
von
Greifswald, eindreiviertel Meilen von Wolgast und zweieinhalb Meilen von Anklam entfernt, nicht weit entfernt vom großen Landweg.
Hat auf der Nordseite und nach Osten hin die Kronheide Benthorst mit ihrem dazugehörigen Besitz. Im Osten und Süden grenzt
es an
Kessin, südwärts an Klein-Kiesow und im Westen an das Kirchdorf Groß-Kiesow.
Auf diesem Rittergut sind zwei Besitzer, die es
allein besitzen, Herr Balthasar Detloff von Buggenhagen und Herr Hans Jürgen von Behr, diese zwei Adligen haben an der Ackerbestellung gleichen Anteil. Was sonst den Zustand des Gutes und die Beschaffenheit
allen zugehörigen Eigentums angeht, darüber findet man eine angemessene Erklärung in einem hier beigefügten Bericht, den mir
die
Besitzer auf mein Memorial schriftlich zur Antwort gaben. So dass ich es für unnötig halte, weiterhin mehr hierüber aufzuschreiben,
als es die Ausrechnung selbst in die Hand gibt.
Arealausrechnung von Schlagtow
Der Acker
wird in drei Felder geteilt, von denen eines jährlich als Brache liegen gelassen wird. Außerdem sind einige kleine Ackerstellen beim Dorf, die zumeist vom anderen Acker getrennt sind und meistenteils jährlich bestellt werden.
A Knerkfelt, welches dieses Jahr Winterfeld war
[A] 78M
60R
Aa
Humusacker, alles eben und von mittelmäßiger Lage
69M
Ab
Bohlbrygg, niedrig gelegen und teils schwarzer
Ackerboden
8M 15R
Ac
ein kleines gesondertes Ackerstück, von Humusboden
1M 45R
B das Feld, das nach Süden liegt und Sommersaat trägt
[B] 156M
120R
Ba
teils Humusboden, teils sandvermischtes Humusland, an den Seiten und bei den
Wiesenflecken niedrigerer Ackerboden
55M 195R
Bb
Lütkefelt, Sandhumus und schwächeres Land
17M 15R
Bc
Wolffzwinkel teils humos, teils niedriggelegener
Ackerboden
5M 150R
C Mühlenfelt, das seinen Namen von einer
Wassermühle hat, die bei dem symbol
oben in der Ecke stand, betreffendes Feld lag nun
brach
[C] 81M
180R
Ca
lehmig-humoser Acker
29M 120R
Cb
meistenteils niedriger und feuchter Ackerboden, etwas lehmartig
15M 150R
Cc
teils niedriggelegener Acker, teils etwas lehmiger und sandvermischter Humusboden
33M 120R
Cd
ein Ackerstück von niedrigem Boden
3M 90R
D und E kleine Ackerstellen beim Gut und etwas wüstes Land in den Feldern
[D,E] 12M
135R
Da
einige gesonderte Ackerstücke von Humusboden, die in alten Zeiten meistens
Kossatenstellen waren
9M 15R
Db
zwei kleine Ackerstücke beim Feld B, von denen das eine früher ein einzelner Ort bei den
Hofstellen war, und das andere neben dem Obstgarten wurde auch als Obstgarten genutzt, sagt man. Diese beiden hängen jetzt
mit dem Feld zusammen und werden bestellt
1M 180R
E
hierbei werden einige kleine Enden des wüsten Ackers aufgeführt, die man nun in den
Feldern findet
1M 240R
F Wiesen
[F]
50M 120R
Fa
Kleinewisch, sumpfige Wiese, zum Teil mit Erlen
und Weidenbüschen bewachsen, zwischen denen jedoch etwas gemäht wird, ist auch etwas sumpfige Wiese vorn beim Weg und dem
Acker
11M 180R
Fb
eine Menge Wiesenflecken in den Feldern B und C, die teils aus sumpfigen teils aus nassem
Weideland bestehen
9M
Fc
tiefgelegene Weide im Feld A
5M 270R
Fd
Haberland, eine kleine Wiese meist aus festem
Boden
1M 180R
Fe
Grossewisch, war in alten Zeiten eine große Wiese
und ganz von Gräben umgeben. Aber nun ist sie zum größten Teil bewachsen, doch ein Teil war bei der Messung meist kahl nur
mit
kleinen Büschen hier und da. Sie wird zum größten Teil gemäht, ist sehr sumpfig und von geringem Wuchs, diesen ich hier nur
aufführe, ungeachtet dessen, dass auch sonst mancherorts zwischen den Büschen gemäht wird
20M 90R
Ff
eine kleine sumpfige Wiese dabei, gehört zu Stresow, die sich früher weiter in den
Erlenbruch erstreckte, welcher jetzt dort ringsum liegt, kann mit der Zeit mehr gerodet und vermehrt werden
2M
Notiz: Nach Herrn Buggenhagens vorausgegangener Designation können die Wiesen zusammen sofern trockene Sommer sind 50 Fuder Heu geben.
R 536 U 390Wald und Weideland
G
259M 240R
Ga
fester Boden, war früher zumeist Acker, nun mit kleinen Eichen und Hasel bewachsen
11M 90R
Gb
fester Wald, dicht mit kleinen Eichen bewachsen und mit Hasel, Espen und kleinen Buchen
vermischt
30M 150R
Gc
Hägböök, Hasel-, Espen-, Weiden- und Erlenwald,
teils fest, teils sumpfig und bruchartig
8M 195R
Gd
in Grossewisch, kleiner Erlen- und Weidenwald,
sehr sumpfig, die früher reine Wiese war, es wird hier ein kleiner fester Hügel mitten in der Wiese miteingeschlossen
28M 270R
Ge
Grosse Haug, dazu mehr derartig sumpfiger und
morastiger Boden, mit Erlen- und Weidenwald, an einigen Stellen mit etwas Hasel, Espen und Birken vermischt, überall
bewachsen
108M
Gf
festes Weideland mit einigen Eichen, Hasel und Weidenbäumen bewachsen, doch teils kahl
16M 45R
Gg
Koppel bei Nr. 2 sowohl von sumpfigem als auch festem Boden, mit Erlen, Weiden, Espen,
Eschen, Eichen und Hasel bewachsen
9M 210R
Gh
eine andere Koppel von sumpfigem und festem Boden, zumeist mit Büschen bewachsen
8M
R 537
U 391
Gi
tiefgelegenes, nasses und kahles Grasland, war früher meistenteils Acker, aber nun als
Weide brauchbar
18M 180R
Gk
sonst niedriges und festes Weideland, hier und da im Feld, teils kahl, teils mit Weiden und
Espen bewachsen
15M
kleine Moraste und Tümpel in den Ackerfeldern
5M
Das Dorf
[Das Dorf:]
15M 135R
T. K.
bezeichnet alle Obst- und Gemüsegärten, die teilweise ziemlich gut mit fruchtbaren Bäumen
bewachsen sind
3M 60R
ö
weist die wüste Kossatenstelle aus, die teils bewachsen ist, teils besät war, und
schließlich als Weide genutzt werden kann
2M 150R
der betreffende Hof und bebaute Grundstücke
1M 180R
f
drei kleine Teiche und Gewässer, in welchen man Fische findet
f
drei alte zugewachsene Teiche oder Fischteiche, die nun Schilf und Rohr tragen
1M 225R
die Straßen oder Triften im Dorf, zugleich alle anderen Triften, Wege und Graben auf dem
Grund und Boden
15M 135R
Summe
Acker: 205M 135R
Wiesen: 50M 120R
Wald und Weideland: 259M 240R
Dorf: 15M 135R
Heufuder: 50 Fuder
Annotationen für Schlagtow
Memorial
1. Welche von alters zu Slagetow possessores gewesen seiet? Nahmen auff den hiesigen possessoribus, wie sie und andere hier sint Interessiret?
2.Wie viel Lant oder hakenhufen hier zu sint in alten Zeiten gelägen, ob sie alle Ritter huf.n gewesen, und wie hoch sie nun gerächnet werden an Lehnspferd2 zu halten.
3. Ob keine Bauren und Cossaten3 von uhr alters hier gewohnet. Welche hier Zu gedienet haben, undt welche nun dienen. Item, ob Cossaten, einlieger undt hantwärkzleute einer hier etliche verhanden seint, ihrer nahmen und nahringzmittel, ob sie vihe und acker haben und wie viel?
4. Außaat in jedem felt, so Sommer als wintersaat in Specie jeder sort. angezeuchnet.
5. Wie viel fuder hev jährlich hier zu konnen geworben werden?
6. Wie viel häupter rindvihe, und pferde werden gehalten und uber winter können ausgefüttert werden.
R 539 U 384 7. Wie viel Schaffe jeder hoff zuvor hat halten können und zu Winter Slagen; ob Schaffe nun verhanden seint und wie viel?
8. Was vor abnützung die possessoren jährlich von holtzung haben können als mitt verkauffen, mast und jacht. welche und wie andere auch dar in Interessieret seint?
9. Eine Aufsatz der Contributionen und ausgaben in einem Jahre.
U 384a 10. Wie viel Scheffel meßkorn4 den Priester Jährlich gegeben werden.
11. Wie groß antheil H.r Buggenhagen hat in große Kisow, wie är im bekommen und wohin dieser theil von uhr alten Zeiten gehöret?
12. dienstleute wie viel hier seint auff Jeder hof.
13. Ob hier auch vor alters eine windmühle gestanden.
R 540Auf deß Königl. Landtmessers H.r Hesselgreens mihr Eingereichtes Memorial, wegen Nachrichtung vber Einige, zu Einreichtung einer vollkommenen Matricul dienende puncta; habe ich nach benandter So viel mihr wißendt, folgendes Zur Nachricht andienen sollen.
1.ter Punkt: Ist dieses Schlagetow Ein alt Bähren Lehn, vor vielen Jahren hero gewesen, vnd ist dieses mein anteil am Letzten, von henningk andreas Bähren bewohnet, welcher Anno 1663 Zu Wolgast beij der Erbhuldigung, vor den Königl. hohen H.n Commissarijs, den Lehneijdt, nebest seinen Vettern abgestatet, auch druf die Lehne sambt seinen vettern, hin wieder Empfangen, weile aber dieses sein väterliches lehn guet, so hoch verschuldet gewesen, das Er genötiget worden, einen Concursum Creditorum Zu excitiren, da dan in der Ergangenen prioritet vrtel, dieses guet mit allen, da beij R 541 Legenen pertinentien, den großväterlichen Creditoren Zu Ihrer bezahlung Zuerkanndt worden, nach welchen Ich dan mit Ermelten großväterlichen Creditoribus umb Ihr jus gehandelt, und dies anteil mit allen dar Zu gehörigen pertinentien, als 7 hufen in Brüssou, 4 hufen mit dar beij belegenen pertinentien, in großen Kijsou, vnd dan daß dörflein Strellin worbeij 7 hufen belägen sein Sollen, an mich pfandes-weise, Erhandelt, vnd weilen der Lehnsfolger henningk andres Bähr in dieser handlung, mit seines Seel. großvaters Creditoren, Consentiret, hat Er mihr dies sein väterliches Lehn guet mit denen darzugehörigen pertinentien / außer Strellin, welches sich ein ander Creditor angewießen, mit welchem ich noch diese stunde, vor dem königl. hohen Tribunal in process stehe / abgestanden, und hat er sich, mit seiner familiæ nacher Mechelnburg, zu Tangrin / welches Er mit seiner frauen geheijrahtet, allwo Er biß itzo noch wohnet, das Sonsten die Bähren, von Bandelihn, R 542 Vnd Streesow, mit in die höltzung und wiesen Zu Schlagetow und Kijsow Interessiren U 384b hat es die bewandtnuß, daß die beide güter, vor alters nach Schlagetow gehöret, nachgehents aber durch brüderliche theilung, darvon separiret worden, weiln aber beij denen gütern keine höltzung oder wiesen, haben sich die gebrüdere, denen Stresow vnd Bandelin, gefallen, die höltzung vnd wiesen zu Kijsow so woll, alß zu Schlagetow, reserviret, vnd wie nun die güter, an frembde gerahten, haben sich dieselbe, dieser pertinentien eben woll bis hero beij behalten.
2.An hufen Sollen Zu diesen anteil 7 Landthufen vnd zu meines schwieger Sohns anteil, auch 7 landthufen belegen Sein, welches Sämbtlich Ritterhufen sein, weiln aber nach der außsaat, es Sich nur Zu Jeden anteil beträgt auf 3 Landthufen 26 ½ Morgen, So muß das vbrige, mit in den wiesen und der höltzung stecken, welche mit denen beiden gütern Bandelin und Stresow muß geteilet werden, Zu dem R 543 Lehn pferde werden von Jeden hofe aus Schlagetow 3 landthufen 26 ½ Morgen versteuret.
3. Vor alters haben hier zu Schlagetow beij Jeden hofe 2 Cossaten gewohnet, welchen Jedem, auß dem Ritteracker in Jedem Schläge 2 Morgen acker eingetan, vnd Seint darbeij vom hofe, wan Sie gedienet, gespeiset, auch haben Sie Ihre gewiße kafeln in der weichen höltzung vnd wiesen gehabt, alß aber wegen der vielfeltigen kriege, die Cossaten teils verstorben, teils verlaufen vnd die heuser hervntergerißen, ist alles wieder zu den höfen genommen worden, daß also itzo weder Cossat noch katen, außer den beiden höker katen, vnd lieget in meinem höker katen, itzo der hirte mit ein, Sonsten seint vor diesen in Strüssow, 3 pflugdienste, gewesen, So Zu meinem anteil gehöret, wovon beij meinem antrit noch 2 höfe, im etwänigen stande gewesen, welche ich dan völlig eingerichtet, daß sie mihr haben Dienste thun können, weiln Sie aber weit abgelegen, R 544 Und H.r Capitein Kirchbach wie er Streesow von den Creditoren gehandelt an großen Kijsow, 3 hufen So nach Streesow gehörig mit an Sich gehandelt, Solche aber mihr gelegner wahren, hiniegen Ihme meine Strijssowwer höfe und hufen Ihm gelegner, So habe mit demselben eine vmbewechselung, ad intrim, So lange die güter von den Lehnsfolgern, nicht reluiret wurden, getroffen, also daß Er mihr Seine 3 baurhufen in großen Kijsow, sambt seinem anteil, an der kleinen Rehe vnd habichtshorst daselbst Zu geschlagen, auch vbrigens mihr baar geldt, Zu bezahlung Einiger Creditoren Zu gegeben, daß nun ich daß Streesower qanteil in großen Kijsou, ich gantz an mich Erhandelt, hinjegen itzo in Brüsow, nichts mehr habe, ferner haben Zu großen Kijsow 1 Vollpaur so 2 hufen vnd dan 2 halbbauren, So Jeder eine hufe gehabt, gewohnet, So Zu dießen meinen anteil gehörig R 545 Und hieher gedienet haben, Es ist aber beij meinem antritt darselbst nicht stock noch stiel, gestanden, itzo habe ich 2 Cossaten dahin geleget, So Jeder eine Landthufe, solten unter Sich haben, Es ist aber an Sandigem acker nicht mehr alß 15 Morgen. vnd also nur eine Landthufe, Sie dienen mihr den Sommer durch 3 tage mit den ochßen vnd 1 tagk Zu fueße, den windter vber, thun sie nur fuesdienste, die andern vbrigen 5 hufen habe ich vor 2 Jahren Zu einem kleinem ackerwerke, gegelegt, welches itzo auff pension außgethan, und giebt der pensionarius biß dießer Zeit darvon 37 ½ rdlr kan beijgesäet werden, im Jeden Schlage, 6 drbt. Rocken, an gersten aber im stadtfelde nur 4 drbt. vnd 2 ½ drbt. habern, in den anderen 2 Schlägen, aber in Jeden 5 drbt. gersten, 2 ½ drbt. habern, ferner hat noch Strellihn hieher gehöret umb welches noch process führen muß, Es ist vor diesem alda ein hammelstall gelegen, Noch ist Zu großen Kijsow, die kruglage, So zu diesem anteihl gehörig R 546 Weilen aber Schlechter abgangk wirt derselbe, von mihr nicht beleget, wirt itzo von meinem Cossaten bewohnet, welcher dan vnd wan 1 tl. bier außschencket, vnd davor die accijse5 entrichtet.
4. die außsaat bey Schlagetow, ist Zu meinem anteil im Muhlenfelde, Rocken 1 Last 1 drbt. gersten 5 drbt. biß in 6 drbt. haber, 3 in 4 drbt.. Im kierckfelt, Rocken 1 last 2. drbt. gersten 7 drbt. haber 3 in 4 drbt. Im Radelowerfelt wan die wuerdten und blöcke in der pferde koppel mit besäät werden, Rocken 1 Last 1 drbt. gersten 6 in 7 drbt. habern 3 drbt. Erbßen werden in Jeden Schlage, wan keine schafe gehalten, von Jedem Hofe 12 in 15 Scheffel gesäet, Sonsten aber, wan schafe gehalten werden, können wegen mangel der weijde, nur von Jedem hofe 7 in 8 schfl. gesäet werden weiln aberd die Erbßen Jmmer in den braeck schlag gesäet werden, kan diese außsaat mir a parte auf die hufen gerechnet werden.
5.An hev, hat vor alters, da die gräben, offen vnd die wiesen, nicht so Sehr vertiefet, noch bewuchßen wie an itzo Zu diesem anteil vnd bandelihn. R 547 U 384c Mit welchem Jährlich teihlung halten müßen, woll in die 80 fuder können geworben werden, itzo aber, weiln die graben gantz Zu gewachßen wodurch die wiesen vertiefet vnd gantz verwuchßen, daß auch kein heubt vieh durch daß buschwerck mehr kommen kan, auch die Mittel nicht Seint Sie wieder in standt bringen Zu laßen, können kaum, wan trockene sommer, 25 füder, zusamen geworben, vnd bin ich, weiln so wenig wiesenwachß nunmehr, hierbeij ist, genötiget, meine 4 wüeste hufen, So wägen meiner Seel. frawen in strüßou noch gehabt, welche zu wulf bähren hoff, in dargetzihn vor dehm, gehörig, jegen die wiesen vnd höltzunge vo von diesen anteil nach Bandelihn gehöret, zu vertauschen, also daß ich anitzo diß Bandelihnsche anteil, an wiesen vnd höltzung, mit habe zu genießen vnd habe doch dies Jahr nicht 18. füder werben können, vnd verwachßen die wiesen, noch von Jahr zu Jahren, mehr vnd mehr. Beij meines Schwiegersohns hofe, weilen der noch mit streesou, in der theilung stehet, wirt nur halb so viel geworben.
6. An Rindvieh haben vor alters, da die wiesen und weijde noch freij vnd R 548 Vnbewachßen, gewesen, nicht 60 heubter von Jeden hofe können gehalten werden, weilen, wan die wiesen gehäget und die felder besäet, es knappe weijde hatt, weswegen dan vor etzliche 100 Jahren, die Bähren, von denen hochseel. fürsten zu wollgast, Erhalten daßIhnen Jegen eine gewiße recognition, ins ampt Wollgast, Jährlich Zu erlegen an dem Hanßhäger feldt Markal, Ein gewißer ohrt, der weijde bringk genandt, zur weijde vor ihr vieh, ist vberlaßen welcher ohrt, aber vor 2 Jahren vns von der Greifswaldischen Uniuersitet, gestritten vnd an daß ambt Eldenou, wolte gezogen werden, weilen wihr biß dato noch darbeij geschützet worden, können von Jeden hofe, So lange keine schäferejen, woll 35 in 40 stücke Rindtviehe klein vnd groß gehalten werden an pferden 8 in 12 stÿcke. Jetzo habe ich, weiln keine Schafe, 35 heubter rindtvieh und 8 Pferde. H.r bähr wirt haben 30 heubter rindtvieh, 12 Pferde.
7. Schafe Seint vor alters von Jedem hofe 300 gehalten worden, vnd hat Jeder hoff, die abtrifft auff großen Kijsowwer felt, 2 tage in der wochen gehabt, itzo aber, weilen, wie beij vorigen punct. Erwehnet man weinig R 549 Hevgraß, vnd weijde, haben wihr von beiden hofen resoluiret, die Schafe, auff ein Zeit langk, abzuschafen vnd es auf Rindtvieh Zu legen, weiln die Situation, des feldes doch sehr viedensamb vor die Schafe, daß Sie hier nicht woll stehen wollen, inmittelst vnd bemühen, die weijde, mit außreumung der bewuchßenen weijde, wieder in etwaß Zu vergrößern, wie dan der anfang Schon darbeij gemacht, ob man hernegst will wieder Schafe zulegen,
8. Die höltzung, weidn Bandelihn und stressou, mit dran Intressiren, wie anfanges, darvon nachricht zu finden vnd also in 4 theile verteihlet werden müßen,da Jeder theil, waß an Eichen verhanden gewesen, Sein theil, Zu Seinem benötigten auffenthalt hat müßen angreifen, also daß anitzo weder bauholtz noch Mast mehr Zu hohlen die Jungen Eichen können in vielem noch keinen abnutz geben, die weiche höltzunge, wan ein Jeder seine portion Zu benötigter feurunge genommen, hat auch nichtes können R 550 Verkauffet werden vnd ob ich gleich daß Bandelihnsche anteil an mich gehandelt, So ist doch alles nur noch Jungkholtz, So in etzlichen Jahren, noch so stark nicht wachßen kan daß es Zu faden geschlagen und verkauffet werde ich kan doch Jahr für Jahr, den abnutz meiner höltzung nicht höher als 10 fl. rechnen, da ich doch guten theil acker Eichen, habe fellen laßen vnd verkaufft, welches, wan die ackerhöltzunge, wirt sein ausgerahdet ein Ende nehmen wirt, Mein Schwiger Son, H.r Bähr aber, weiln Streesou, noch mit Ihm in wiesen vnd holtz intressiret, kan den abnutz nuhr auff 6 fl. rechnen, die Jagten, obgleich die Bähren von den hochseel. fürsten6 , mit der hohen vnd Niederen Jacht7 , belohnet, So kan doch darvon kein abnutz gerechnet werden, weilen es so viel nicht inportiret, einen Schützen drauf Zu halten, auch man Selten ein Stück hochwildt auf diese höltzer tritt.
9. Die Contribution betreffent, ergehet hierbeij eine Designation. R 551 Der Seit Januarij Ergangenen steuren, ob Zwar beij der hufensteur wegen meiner bavt in großen Kijsow so woll alß hier, da in vorgewester recedine die meisten Zimmer, heruntergebrochen, auf eine halbe reducirte hufe, vom District bin verträgen So habe doch beij der Accise wegen meiner lieben vielen kinder, So noch Immer zuwachßen, Ein mehres thun müßen, da beij Zunehmenden Jahren, die Accise auch mit Sie anwechßet.
U 384d 10. An Meßkorn, hat der pastor von jeder landthufe 1/2 schfl. Rocken, der küster 1/2 schfl. haber, vnd gebe ich also von meinem hofe 3 1/2 schfl. Rocken, 3 1/2 Scheffel habern, desgleichen auch mein Schwieger Sohn H.r Bähr Ein gleichmeßiges muß auch geben, von meinen 7 hufen in großen Kijsow.
11. Waß mein anteil in großen Kijsow ist mehrenteils bereits angeführet, außer: daß noch von H.r R:tm. Schwerin Zu Bandelihn, eine katenstelle vnd 2 wuerdten, einer kleinen wischen zu 1 füder hev vnd den seinen 4ten theil an der Rehe und habicht horst beij der vmbwechßlung R 552 Der 4 hufen in Strüssow, wovon vorhin schon bericht, geschehen, an mich gehandelt, die wuerdten Sein Jede von 1 1/2 schfl. Ein Saat, der Caten Lieget hervnter.
12. Dienstboten halte ich 2 knechte, 1 höker und 3 Mägde, Mein Schwiger Sohn 2 knechte, 2 höker, 3 mägde.
13. Sonsten ist allhier beij Schlagetou vor alters, eine windtmühle gestanden, an welcher diese beide höfe sambt Bandelihn vnd Streesow, gleich intressiret ist aber vber 50. Jahr Schon hervnter gelegen.
Schlagetow d 8 Septembr. Anno 1694
Baltsar Detloff von Buggenhagens
vnd in vollmacht Hans Jurgen Bähr
Designation waß von January Laufenden Jahres Biß Dato an Contribution außgeben müßen
Zum vnterhalt des Ēstats a hufe 2 rdl.r Ist meine Contingent von 1 1/4 hufe 5fl.
Zu der Capitation Steur8 erleget 18 fl. 13 ß
Zu den Schwedischen Reise kosten 1fl. 6ß
Zu der Reiterverpflegung a Monat 1 fl. 14 ßthut von 1 1/4 hufen auf 9 Monat 17 fl. 19 1/2 ß
Tribunalsteur 9 quartaliter a hufen 22 ßthut von 1 1/4 hufe, aufs Jahr 4 fl. 14 ßZum
Lehngewehr bezahlt 8 fl. 20 ß
Zu bezahlung Districts Schulden å hufe 20 ßthut von 1 1/4 hufe 1 fl 1 ß
An nebenmodum10 von meinen leuten entrichtet 7 fl. 18 1/2 ß
Accise ißt
quartaliter, königl. anteil 4 rdl.r 36 ßthut die Septima in den Landkasten 38 1/2 ß thut auff en Jahr königs anteil 37 fl.
die Septima 6 fl 8 ß
noch muß dies iahr
zahlen 3 Monat reuter verpflegung a 38 ß thut von 1 1/4 hufen 3 Monat 5 fl. 22
1/2 ß
Summa 114 fl. 2 1/2 ß
an Magasihn korn geben å hufe 8 schf. Rockenvon 1 1/4 hufe 10 schf. á schf. 32 ß thut 13 fl. 8 ß
Hr Bähr hat bezahlt zur
Capitation steur 18 fl 21 ß
die Accise quartaliter 4 f. 7 ß thut das Jahr 17 fl 4ß
worunter die Septima mitgerechnet, zum
lehngewehr 8 fl. 20 ß
neben Modus vor 2 höker å 1 f thut 2 fl.
Summe
Abgaben: 46 fl. 21 ß
RRev 288 URev 411Im Jahre 1704 ist das Dorf Schlagtow revidiert und folgendermaßen befunden worden.
Das Feld C
Ce ein Stück vom wüsten Acker E aufgebrochen, besteht aus Humus, etwas sandvermischt 150R
Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
Hier scheint fast nichts von den kleinen Stücken, die hier und da liegen, als Acker aufgebrochen werden zu können.
Summe
Neuer Acker: 150R
1 Wurde laut Urschrift von Brynolph Hesselgreen vermessen.
2 Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.
3 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
4 Kirchenkorn oder Priesterkorn
5 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
6 Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen. Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.
7 Die hohe und niedere Jagd: Die Unterscheidung in „hohe“ und „niedere“ Jagd stammt aus dem Mittelalter. Dabei war dem Adel die Jagd auf das Hochwild (u.a. Wildschweine, Hirsche) vorbehalten, während der niedere Adel kleiner Tiere wie Hasen, Fasane und Rehe erlegen durfte. Die Unterscheidung in Hoch- und Niederwild hat sich bis in den heutigen Sprachgebrauch erhalten. Grimm, Johann und Wilhelm: Deutsches Wörterbuch, Bd. 10, Leipzig 1854-1960, Sp. 2205. Adelung, Johann Christoph: Grammatisch kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Wien 1811, Image 0707.
8 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
9 Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen. Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.
10 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.