Beschreibung des Bauerndorfes Koitenhagen, das im Juni des Jahres 1697 vermessen wurde1
Dieses Dorf gehört zum Amt Eldena und liegt im Distrikt Greifswald, eine kleine halbe Meile von Greifswalds südlicher Seite
entfernt. Es grenzt im
Süden und Westen an Schönwalde, im Osten und Norden an Eldena. Hier haben früher drei Halbbauern und dreiKossaten2 gelebt, die alle Eldena gedient haben. Nun besitzen zwei Kossaten bis auf zwe
iWurten3 den ganzen Kossatenacker. Diese Kossaten leisten Eldena noch Fußdienst, doch die
Halbbauern geben Dienstgeld4 . Das Dorf gehört zum Kirchspiel Weitenhagen.
Namen der Einwohner
1 . Peter Neuenkarck, Halbbauer und Schulze
2 . Peter Meier,Halbbauer
3 . Hans Lang, Krüger und Freimann, er besitzt Land wie ein Halbbauer zur Pacht
4 . Hans Ihlfeldt,Kossat
5 . Jacob Kens,Kossat
6 . Clas Has hat zwei Wurten und einen Morgen Acker und wohnt auf einer Kossatenstelle
Arealausrechnung Koitenhagen
DerAcker
[A]
112M 90R
Aa , ein Stück, Lehmhumus, je näher am
Wald oder östlicher, je niedriger und schlechter, kalter Acker, doch je näher am Weg je höher und besser
72M
Ab , zwei Stücke, hoch liegender
sandiger Humus
8M 270R
Ad , ein Stück,Sandberg
7M 60R
Ae , neun Stücke, guter, etwas
tiefliegender Humus, wird meist jedes Jahr bewirtschaftet
24M 60R
Wiese
[B]
[Ertrag] 20 Heufuder
25M 30R
Ba , zwei Stücke, Flacher niedriger
Acker, gehört zu Diedrichshagen, wird Swarte Landswisch genannt
2M 270R
Bb , 13 Stücke, kleine Wiesenflecken,
sumpfig, mittelmäßig gut
20M 60R
Bc , ein Stück, Wiese mit festerem
Boden
2M 60R
Wald undWeide
[C]
35M 60R
Ca , ein Stück, Weidekoppel, teils flach teils bewachsen
8M 210R
Ca , ein Stück, meist flache Weidekoppeln, doch teilweise bewachsen
7M
Ca , vier Stücke, kleine Weidekoppeln
2M 90R
Cb , buschiges Land
5M 120R
Cc , dieTriften5 mit den anderen Wegen sowie denGräben
11M 240R
Die Hofstellen
Summe
Acker: 112M 90R
Wiese: 25M 30R
Heufuder: 20M
Wald undWeide: 35M 60R
Hofstellen: 3M 90R
Am 9. Mai des Jahres 1705 habe ich unterzeichnet, Koitenhagen revidiert und befunden zu haben, dass dort seit der letzten Messung
nirgends Acker aufgebrochen worden ist, und dass es dort künftig keine Gelegenheit geben wird, dass etwas aufgebrochen werden
könnte.
Ein kleines Haus ist im Dorf errichtet worden, in dem jemand wohnt, der die Aufsicht über den umliegenden Wald haben soll.
Annotationen über das Bauerndorf Koitenhagen
Vom Acker
Der Acker liegt nicht in bestimmten Schlägen, sondern sie lassen nach Belieben soviel brach liegen, wie sie wollen, den dritten oder vierten Teil. Der Acker hat recht gute Erde, ist aber etwas niedrig liegend, so dass er in nassen Jahren vor allem in den Senken nicht besonders ertrageich ist. In guten Jahren können sie das sechste Korn bekommen, doch in sehr nassen Jahren, wie sie sagen, wenig mehr als die Aussaat. Jeder der Halbbauern sät jährlich mehr oder weniger 20 Scheffel Roggen, anderthalb Drömt Gerste, fünf bis sieben Scheffel Hafer, einen oder zwei Scheffel Erbsen, Buchweizen will hier nicht wachsen, doch säen sie bisweilen ein Viertel oder einen halben Scheffel. Die Kossaten besitzen hier keinen Acker, außer kleinen Plätzen bei den Häusern, sondern dieser liegt teils bei Eldena bei der Wiese Hoppenhoff, der andere liegt bei den Schönwalder Feldern. Sie können jeder R 80 acht bis zehn Scheffel Roggen, vier Scheffel Gerste und zehn Scheffel Hafer säen. Nr. 6 hat anderthalb Scheffel Roggen und zwei Scheffel Gerste in die kleinen Stücke gesät, in den Morgen, den er im Feld hat, hat er zwei Scheffel Gerste und einen halben Scheffel Erbsen gesät. Nr. 2 besitzt bei den Greifswalder Stadtfeldern ein Ackerstück und eine Wiese, außerdem haben die Halbbauern hier auch ein Ackerstück bei den Schönwalder Feldern.
Wiese
Ihre Wiesen liegen teils bei den Häusern, teils zwischen den Äckern im Feld. Jeder Halbbauer erhält höchstens 5 Fuder Heu, die Kossaten gar nichts. Nr. 6 bekommt zwei Fuder Heu. Swarte Landswisch gehört zu Diedrichshagen.
U 59Über Weide und Vieh
Sie besitzen hier keine Weiden, sondern müssen ihr Vieh in den Wald von Eldena treiben, wo es kaum für die Tiere ausreicht. So kann jeder Halbbauer vier Pferde, zwei Ochsen und acht bis zehn Tiere kleines und großes Vieh halten. Zusammen haben sie über 20 Schafe. Die Kossaten besitzen jeder drei Pferde und zwei bis drei Stück Vieh. Nr. 6 hat zwei Pferde und drei Kühe. Der Wald liefert lediglich das notwendige Brennholz.
R 81Über Dienste und Gesinde
Beide Kossaten dienen Eldena vier Tage in der Woche mit einem Mann, doch in der Erntezeit mit zwei Personen. Die beiden Halbbauern pflügen und mähen dem Amtmann jeder zwei Morgen und leisten wie die anderen hier im Amt Amtsfuhren, wenn es ihnen befohlen wird. Diejenigen der Halbbauern, die keine Kinder haben, halten sich eine Magd oder jemanden anderen, die Kossaten ebenfalls wegen der Dienste eine Magd.
Über denKrug
Der Krug gehört dem Amt, der Krüger gibt dafür lediglich einen Reichstaler. Das Bier wird aus dem Amt bezogen.
Abgaben
Der Krüger gibt 50 fl Pacht für seinen Acker, Kopfgeld6 undNebenmodus7 leistete er im vergangenen Jahr fünf Rtlr.
Der Pastor einen Scheffel Roggen, eine Wurst, 20 Eier. Der Küster einen Scheffel Hafer, eine Wurst,
20 Eier.
Anmerkung: Bei Eldena liegen zwei Ackerstücke, die hierher gehören. R 82
U 60 Jeder der Halbbauern gibt fürt eine reduzierte Hufe8 , Rittersteuer9 jeder jeden Monat drei Reichsort,Tribunalsteuer10 jeder 18 Schilling,Magazinkorn11 jeder teils sechs teils sieben Scheffel. Dem Pastor geben sie einen Scheffel Roggen, eine Wurst und 20 Eier, dem Küster einen Scheffel Hafer, eine
Wurst und 20 Eier. Die Kossaten bezahlen Steuern für drei reduzierte
Hufen, jeder zwei Scheffel Magazinroggen. Dem Pastor gibt jeder eine Wurst
und zehn Eier, dem Küster jeder eine Wurst und zehn Eier.
1 Laut Urkarte vermessen von Johan Gabriel Höök.
2 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
3 Worte, Wurte, Wortland In Pommern ein kleines zu einem Haus oder einem Katen gelegenes Stück Land, das von dem übrigen Dorfacker abgesondert ist. Busch, Michael: Krieg-Krise-Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden. Ein Vergleich. In: Wegner, Bernd (Hg.): Wie Kriege enden. Wege zum Frieden von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich 2000, S. 93-120, hier S. 106-109.
4 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.
5 In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide. Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.
6 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
7 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.
8 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
9 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
10 Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen. Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.
11 Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.