R 137   U 95 

Beschreibung des Dorfes Weitenhagen das zuletzt imJuli vermessen wurde.1 

Dieses Dorf liegt im Distrikt Greifswald und grenzt im Norden an Schönwalde, im Osten an Guest und Sanz, im Süden an die Heide Koskijt und Behrenhof, im Westen an Grubenhagen und Helmeshagen, im Norden an das Greifswalder Stadtfeld. Hier haben früher vier Vollbauern und vier Kossaten2  gewohnt, nun wohnen hier vier Verwalter. Das Dorf gehört zum Amt Eldena, das Gut ist jedoch an Major Peterswald3  für 100 Gulden verpachtet, außerdem soll eine Hufe der Witwe des Doktoren Gerdes gehören, diese gehört zu den elf Hufen, die sie in Schönwalde hat. Darum streiten sie jedoch. Sie haben hier im Dorf eine Kirche, sowie einen Pastor, der hier wohnt.
1 . Jochim Bödchen, Verwalter, hat sechs Hufen Acker.
2 . Jürgen Allbrecht, Verwalter, hat zwei Hufen.
3 . David Helgendorff, Verwalter, hat eine Hufe.
4 . Gehört zu Peterswald, in dem Haus wohnt ein Häker. Der Verwalter ist Wille in Schönwalde.
5 . Leinenweber.
6 . Pastor.
7 . Küster.
8 . Hier hat früher ein Krug gestanden.

 R 138   U 96 

Geometrische Ausrechnung von Weitenhagen

Der Acker

[Ga-Gh,Gia-Gic,G]   261M 210R
Ga  fünf Stücke Sandhumus  31M 270R
Gb  zwei Stücke klarer Sand  5M 270R
Gc  ein Stück mittelmäßig guter Humus  44M 240R
Gd  fünf Stücke lehmiger Humus, teils sandig, mittelmäßig gut  36M
Ge  drei Stücke mittelmäßig guter Humus  20M 270R
Gf  sieben Stücke Sandhumus, mittelmäßig gut, teils bloßer Sand  47M
Gg  vier Stücke Sandhumus etwas tief, doch eben gelegen  20M 150R
Gh  zwei Stücke Sandboden, schwach  6M 210R
Gia  zwei Stücke tiefer, kaltgründiger Acker  6M 180R
Gib  ein Stück mittelmäßig guter Humus, bei der Wiese tief und kaltgründig, gehört zum Teil des Majoren Peterswald  12M 180R
Gic  ein Stück mittelmäßig guter Lehmhumus, teils etwas sandig  26M 210R
G  drei Ackerstücke beim Dorf, davon gehören Schönwalde 210 Ruten, die Gi angibt  2M 30R

Gci  wie Gc, gehört zu Schönwalde  6M 30R

Wüster Acker

[H]   267M 270R
Ha  neun Stücke sandiger Heideboden, teils tiefer, teils höher liegend  260M 60R
Hb  ein Stück gehört zu Schönwalde  7M 120R

 R 139 

Wiese

[J]  [Ertrag:] 10 Heufuder  22M 30R
Ja  zehn Stücke sumpfige Wiesenflecken, hier und da beim Acker gelegen  16M 60M
Jb  vier Stücke tiefe Wiesenflecken, gehören zum Teil Peterswalds  5M 270R

Wald und Weide

[Ka-Km,K]   744M 210R

[Ka-Ke,K]   361M 210R
Ka  drei Stücke etwas trockene Wiese, mit Eichen-, Hasel- und Weidenbüschen  50M 90R
Kb  sechs Stücke teils trockene Wiese, teils morastig, mit Eichen- und Haselbüschen etc.  49M 270R
K  vier Stücke flaches Weideland  6M 180R
Kd  zwei Stücke tiefliegender und teils morastiger Boden, mit Hasel, Erlen, Birken und einigen Eichen sowie Eschen  208M 90R
Kc  zwei Stücke Erlenbruch  35M 30R
Ke  fünf Stücke flacher Morast  11M 150R

 U 97  Kf  ein Stück buschiges Heideland, war meistens Acker gewesen  58M 90R
Kg  ein Stückf laches, tiefes Heideland, Weide  80M 90R
Kh  ein Stück flaches, sumpfiges Moor, aus dem sie früher Torf gestochen haben  87M 210R
Kk  ein Stück sandiges Heideland, mit kleinem, lichtem Kiefernwald, alter Acker  31M 240R
Kl  ein Stück Barem Host, etwas trockene Wiese, mit Hasel, Erlen, Birken, Eichen und Eschen bewachsen  86M 210R
 R 140 Ki  ein Stück buschiges Weideland, davon wird ein Morgen als Wiese genutzt, ebenso eine Trift, ergibt zusammen  9M 90R
Km  meisten trockene Wiese mit kleinen Eichen-, Hasel- und Weidenbuschen bewachsen, gehören Peterswald  34M 120R

Anmerkung: Von der Weide und dem Wald hier in Weitenhagen gehören Kg, Ke, Kf nach der Breite im wüsten Acker berechnet zu den Hufen, die zu Schönwalde gehören, wie man sagt 16M 150R

Hofstellen

[Hofstellen gesamt]   18M 150R
Symbol 29  Hofstellen  11M 150R
Symbol 27  Triften  7M

Summe

Acker: 267M 240R
Wüster Acker: 267M 270R
Wiese: 22M 30R
Heu: 10 Heufuder
Wald und Weide: 744M 210R
Hofstellen: 18M 150R

 RRev 141   URev 289 

Am 6. Juni des Jahres 1705 habe ich unterzeichnet, das Dorf Weitenhagen im Amt Eldena revidiert und wie folgt befunden zu haben4 

Neuer Acker

seit der vorigen Vermessung aufgebrochen

[H 1 - H 5]   56M 60R
H 1  ein Stück von Ha aufgebrochen, ist humoser Sandboden auf dem ebenen Land, kann gut Winter- und Sommerkorn tragen, liegt in drei Schlägen beim Feld Ga  15M 60R
H 2  ein Stück ebenso von Ha aufgebrochen, besteht aus hochliegendem, mageren Sandland, wird beim Feld Ga in den üblichen Schlägen bestellt, war jetzt mit Roggen besät  12M 60R
H 3  drei Stücke sind ebenfalls von Ha aufgebrochen, bestehen aus etwas niedrigerem und besserem Sandland als H 2. Wird bei Ga in den übleichen Schlägen bestellt  15M 210R
H 4  sieben Stücke sind ebenfalls von Ha aufgebrochen, bestehen aus ebengelegenem Sandland, etwas tiefliegend, wird in den üblichen Schlägen bei Gc und Gf bestellt  12M 60R
H 5  ein Stück von Hb aufgebrochen, von obengenannter Beschaffenheit, wird bei Gc ebenfalls in den üblichen Schlägen bestellt  270R

 RRev 142   URev 290 

Pastoren-Acker

[P 1 - P 5]   35M 90R
P 1  ein Stück in Gc  12M 150R
P 2  drei Stücke in Ge  9M 60R
P 3  zwei Stücke in Gg  9M 60R
P 4  ein Stück in Gh  2M 270R

Neuer Pastorenacker

P 5  ein Stück in K, eine Wurt genannt  1M 150R

Wüster Acker des Pastors

[P 6 - P 7]   10M 90R
P 6  ein Stück in Ha besteht aus magerem Sandgrund auf ebenem Land, wird mit der Zeit aufgebrochen werden  7M 30R
P 7  ein Stück ebenfalls in Ha, besteht aus niedrigem, kaltgründigem Sandland, als Acker unbrauchbar  4M 60R

Küster-Acker

K1  ein Stück in Gf  150R

 RRev 143   URev 291 

Neuer Küster Acker

K 2  ein Stück von O aufgebrochen, besteht aus humosen Sandboden, wird in den üblichen Schlägen beim Feld Gf bestellt  165R

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

[Ha, Hb]   40M 240R
Ha  von Ha drei Stücke mit der Nr. 6  bezeichnet, bestehen aus etwas magerem Sandboden, mit Heide bewachsen, können mit Nutzen aufgebrochen werden, und wenn es aufgebrochen wird, könnte es wohl alle zwei bis drei Jahre einmal genutzt werden.  28M 120R
Noch zwei Stücke von Ha mit Nr. 7  bezeichnet, bestehen aus einem eben gelegenen mageren Sandland, mit Heide bewachsen, scheinen als Acker aufgebrochen werden zu können, aber nicht häufiger als jedes sechste bis siebente Jahr einmal genutzt werden zu können, sofern sie aufgebrochen werden.  6M 270R
 RRev 144   URev 292 
Das übrige von Ha besteht zu einem teil aus sehr hochgelegenem und teils aus sehr niedrigem und magerem Sandand, mit Heide bewachsen. Als Acker unbrauchbar.
Hb  von Hb ein Stück mit Nr. 8  bezeichnet, besteht aus magerem Sandland mit Heide bewachsen, kann als Acker umgebrochen werden, aber wenn es in Kultur gebracht würde, könnte es nicht häufiger als sechste bis siebente Jahr einmal genutzt werden.  5M 150R
Das übrige von Hb besteht aus hochgelegenen Sandhügeln, mit kurzer Heide bewachsen, als Acker unbrauchbar.

Summe

Neuer Acker: 56M 60R
Pastoren-Acker: 35M 90R
Wüster Pastoren-Acker: 10M 90R
Küster-Acker: 150R
Neuer Küster-Acker: 165R

 R 145   U 98 

Annotationen von Weitenhagen

Über den Acker

Der Acker liegt noch nicht in bestimmt Schlägen, jedoch wird der Acker jedes dritte Jahr brach liegen gelassen. Hier ist meistens schwacher Sandacker, da der größte Teil unbestellt liegen gelassen wird, jedoch wird nun jährlich mehr aufgepflügt.
Nr. 1 hat letztes Jahr ein halbes Last Roggen, Korn und Hafer gesät, zusammen drei Drömt, Buchweizen einen Scheffel.
Nr. 3 hat eineinhalb Drömt Roggen, eineinhalb Drömt Gerste, acht Sch Hafer, einen Sch Buchweizen, drei Sch Erbsen gesät.
Nr. 2 hat dreieinhalb Drömt Roggen, eineinhalb Drömt Gerste, eineinhalb Drömt Hafer, zwei Sch Buchweizen, zwei Sch Erbsen gesät.
Nr. 4 säte dieses Jahr vier Drömt Roggen, eineinhalb Drömt Gerste, eineinhalb Drömt Hafer.
Der wüste Acker ist sehr sandig, jedoch flach, teils auch etwas tiefliegend und scheint besser zu sein. Er kann also zum Teil die Mühe lohnen, wenn man die besten Enden zum Aufpflügen aussucht.

Über Wiese

Wiese ist hier nur sehr wenig, Nr. 1 bekommt höchstens vier Fuder Heu, Nr. 2 kann eine Karre voll bekommen, wenn die Stelle hinter Nr. 1 besät ist, wo er vier Morgen hat. Nr. 3 kann dieses Jahr auch ein kleines Fuder bekommen. Bei dem Hof Peterswald können im Roggenfeld zwei Fuder geerntet werden, im Brachfeld ein kleines Fuder.

 R 145   U 99 

Über Weideland

Weide ist hier gut, teils auf dem Heideland, teils im Wald. Die beiden Verwalter in Schönwalde, Will und Bulle, sowie Wollitsche in Diedrichshagen haben das Recht, hier eine bestimmte Menge Vieh im Sommer auf dem Feld zu weiden.
Nr. 1 hat vier Pferde, vier Ochsen sowie vier bis fünf Rinder.
Nr. 2 hat vier Pferde, vier Ochsen und acht Rinder.
Nr. 3 hat fünf Pferde, zwei Ochsen und acht Rinder.
Peterswalds Hof bewirtschaftet der Verwalter zumeist mit dem Vieh, das er bei Schönwalde hat, hier hält er jedoch gewöhnlich vier Ochsen und vier junger Rinder.

Über Wald

Wald ist hier genug, meistens jedoch nur aus Hasel, Birke etc., kleiner Wald mit Eichen und Eschen teils vermischt. Notwendiges Brennholz können sie schlagen, aber nicht verkaufen.

Über Gesinde

Nr. 1 hat einen Knecht, einen Jungen und ein Mädchen.
Nr. 2 hat eigene kleine Kinder, sonst muss er einen Knecht und einen Jungen haben.
Nr. 3 hat auch eigene kleine Kinder, kann kein fremdes Gesinde halten.

 R 147   U 100 

Abgaben

Nr. 1 gibt 40 Rthl Pacht,
Kopfsteuer5  für sich 32 lß und seine Frau 24 lß.
Der Pastor bekommt 3 Sch Roggen, eine Wurst und 20 Eier.
Der Küster bekommt drei Sch Hafer, eine Wurst, 20 Eier.
Nr. 2 gibt 30 Rthl Pacht.
Kopfsteuer für sich 32lß.
Der Pastor bekommt 2 Sch Roggen, eine Wurst, 20 Eier.
Der Küster bekommt zwei Sch Hafer, eine Wurst, 20 Eier.
Nr. 3 gibt 15 Rthl Pacht.
Kopfsteuer für sich 32 lß und seine Frau 24 lß.
Der Pastor bekommt einen Sch Hafer, eine Wurst, 20 Eier.
Der Küster bekommt einen Sch Hafer, eine Wurst, 20 Eier.
Nr. 4 gibt 34 Rthl Pacht für den Peterswalder Hof.
Der Pastor bekommt drei Sch Roggen, eine Wurst, 20 Eier.
Der Küster bekommt drei Sch Hafer, eine Wurst, 20 Eier.
Dieser Teil ist bei der Hufensteuer für zwei reduzierte Hufen6  veranschlagt.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2009, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Johan Gabriel Höök
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Johan Gabriel Höök vermessen.

2  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

3  Major von Peterswald lebte auf Gut Divitz bei Barth, zu seinen Besitzungen gehörte Gahlkow. Im Jahr 1691 wird er als der Hauptmann von Wrangelsburg vermerkt. Asmus, Ivo, Das Testament des Grafen. Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen Jens: (Hg.) Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Berlin 2003, S. 217; 219.

4 In der Reinschrift steht vermutlich falsch die Jahreszahl 1704.

5  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

6  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.