Beschreibung von Giesekenhagen, im Juni 1694 vermessen1
Giesekenhagen ist ein Gut im Distrikt Wolgast und Kirchspiel Zarnekow; 2 Meilen von Anklam, 2
1/2 Meilen von Greifswald und 1 1/2 Meilen von Wolgast entfernt gelegen. Es grenzt im Norden an Brüssows Feldmark, im Osten an den Kronwald, der neben Hohendorfs Grenze auch an Buddenhagens Grenze hinunter reicht,
im Süden an Steinfurth und im Westen stößt es an Gnatskow und Zarnekow.
Nach solcher Nachricht über den Zustand des Dorfes, die
ich hier bekommen konnte, war Giesekenhagen in früheren Zeiten ein Amtsdorf und leistete seine Dienste in
Wolgast, wo damals Fürsten residiert haben2 . Die Bauern dienten bei der Ackerbestellung und die Kossaten mit Briefaustragen und bei Jagden
mit Hundeführen und solcherlei mehr. Dann kam es zum Ackerwerk Pritzier unter Oberst
Mardefeld3 , der damals Buddenhagen zusammen mit Pritzier R 496
U 330 selbst bewirtschaften ließ und folglich die Bauern dann dort ihren Dienst tun mussten. Schließlich hat Feldherr Wrangel4 dieses Gut mit Pritzier bekommen, der dann den Dienst nach Wrangelsburg und Krebsow
legte, die unter einer Bewirtschaftung waren. Und jetzt ist es dieses Jahr wieder durch die königliche
Reduktion5 an das Amt und die Krone zurückgegangen, was bei der Vermessung nicht
erfolgt war.
In alten Zeiten haben hier wie mir gesagt wurde, 5 Bauern und 4 Kossaten gewohnt, außer einigen Einliegern die
auch hier ansässig waren. Aber zu Banérs Zeit6 wurde das Dorf so verwüstet, dass nur 2 Bauernhöfe übrig blieben, wo jetzt der Bauer wohnt und der wüste Hof gegenüber vom Hof des Pächters. Diese beiden allein blieben auch
nach der Zeit bewohnt und diese beiden Bauern dienten zuerst in Pritzier und dann in
Wrangelsburg. Aber im letzten Brandenburgischen Krieg7 wurde der eine Hof von den Feinden verbrannt und dann verarmte der eine Bauer so, dass er nicht R 497 mehr einer
Bauernwirtschaft vorstehen konnte, sondern hier, wo jetzt der Pächter wohnt, wie ein Einlieger eingesetzt und dann nach Wrangelsburg als ein Kossat genommen wurde.
Der andere trat sofort seinen Hof an, den er beständig hier besessen hatte und arbeitete
zumeist allein im Dorf, der auch nach Gelegenheit und Vermögen vom Land einen Teil bestellte, das noch zum größten Teil wüst
liegt,
bis vor 3 Jahren hier ein Pächter im Dorf eingesetzt wurde, der auf einem Bauernhof wohnt, bei dem er zwei Furchenrücken Acker in jedem Feld zu haben meinte, die einer vor
ihm hatte, der hier auf dem selben Hof saß und für seine Herrschaft Bienenstöcke bewachte; hat auch sonst zwei wüste Bauernhöfe und eine Kossatenstelle.
Die Namen der Einwohner
1 . David
Kelk,Pächter
2 . Ertman
Menick,Dienstbauer
3 . Peter
Nils,Heidereiter8
| 4 . Casten
Adeler 5 . Jonas Måns |
Einlieger |
6 . Jochom Swedes, eines Viehhirten Witwe
R 498Nr. 1 gab das erste Jahr für die Aussaat, die gesät wurde, 20 Rthl. Das zweite Jahr gab er 30 Rthl Pacht, das
dritte 38 Rthl und soll nun 40 Rthl geben, denn das Land wird jährlich mehr und mehr bestellt und verbessert.
Nr. 2 dient beim
Ackerwerk9 Krebsow, meinte auf einem Kossatenhof zu wohnen, hat aber auf der Südseite
neben sich einen wüsten Bauernhof.
Nr. 3 hat hier im Dorf eine ziemlich lange Zeit gewohnt
und sitzt auf einer Kossatenstelle, hatte, bevor der Pächter kam,
all das Land, das zu seiner Hofstelle gehört, zu bewirtschaften, dann aber nur 2 Morgen in
jedem Feld behalten, die er zu seinem Lohn in Bewirtschaftung hat. Er hatte die Aufsicht über alle Heide oder
allen Wald, die Wrangelsburg hier bis heute gehörte. Er bekam jährlich 20 Rthl als
Lohn und außerdem zum Unterhalt ein Drömt Roggen und ein Drömt Gerste und den Acker hat er für seine Pferde, die er für den Dienst und
Reisen hält, die ziemlich oft fällig sind. Aber vom Wald soll er sich außerdem keinen Gewinn
verschaffen.
R 499 Nr. 4 wohnte hier zwei Jahre, sitzt auf einem
alten Schulzenhof, nutzt aber nur das Haus und einen Gemüsegarten und pachtet 6 Morgen Acker vom Verwalter, gibt ihm für alles zusammen jährlich 7 Rthl, einen Rthl für jeden Morgen, den er im Jahr
bestellt, was 4 Rthl beträgt und 3 Rthl für Hauspacht. Vor ihm saß hier zwei Jahre ein Köhler, der das Haus baute, aber keinen Acker
bewirtschaftete. Besagte Nr. 4 ernährt sich außerdem vom Verkauf von Fischen, die er an der Peene kauft und zu den Dörfern ringsum im Lande fährt.
U 332 Nr. 5 wohnt einliegend beim Bauern, jedoch für
sich allein. Er pachtet von ihm ein wenig Acker und hilft ihm beim Dienst, dann wenn
es notwendig ist, so ernährt er sich.
Nr. 6 ernährt sich durch Viehhüten.
Anmerkung:
Die wüsten Höfe oder Gehöfte bewirtschaften Nr. 1 und 2
als Kleinviehweide
R 500 in denen auch sowohl einige fruchttragende als auch andere Bäume zu
finden sind. Die Höfe sind auch auf der Karte abgebildet und getrennt.
Hufen
1. Der Bauer versteuert einereduzierte Hufe10 , denn als es als eine Hufe bekannt gemacht wird, liefert er an Major
Peterswald auf Wrangelsburg11 , der die Verfügung über das Gut hat, der das Übrige für dieses Anwesen
entrichtet.
2. Wieviel Hufen hier in alten Zeiten berechnet waren, konnte ich nicht genau erfahren. Der Bauer sagte wohl, dass es zu 18 Hakenhufen veranschlagt war, denn jeder Bauer sollte 3 Hufen gehabt haben außer einem, ohne
Zweifel war das der Schulze, der 4 Hufen hatte, und alle 4 Kossaten zusammen nur 2 Hufen. Aber die Ausrechnung übersteigt das jedoch weit.
Die Verteilung des Landes
Der Acker wird hier in 3 Schläge oder Felder geteilt, von denen eines jährlich als Brache liegen gelassen wird. Es sind auch wohl kleine Ackerstellen bei den Gehöften, wurden aber bei den Feldern aufgeführt, neben denen sie liegen, mit denen sie auch
meist bestellt werden.
Anmerkung: Den Acker bestellen Nr. 1 und 2 wechselweise, nicht so als wenn er zu
bestimmten Höfen gehört, weil das in solchem Fall nicht so erfolgen kann.
Arealausrechnung von Giesekenhagen
A, das nördliche Feld, das die Einwohner Sumpefelt nennen, umfasst:
[A]
42M 60R
Aa
Humusboden und zumeist lehmig-humoses Land, teils etwas sandvermischt
28M 120R
Ab
sandvermischtes Humusland
8M 210R
Ac
Sandland
3M 180R
Ad
eine Stelle mit Humusboden, eingezäunt und wird jährlich bewirtschaftet
1M 150R
B Mÿllenfelt
[B]
54M 135R
Ba
Humusacker und lockeres Land
27M 30R
Bb
Sandhumus, teils dünner
8M 210R
Bc
Humusland
7M 195R
Bd
humushaltiges und meist sehr sandiges Land
9M
Be
Humus und Sandhumus an einer Stelle beim Dorf
2M
C, das Feld bei Gnatskow
[C]
52M 195R
Ca
Lehmvermischter Humusacker und lockeres Land
22M 105R
R 502 U 334 Cb
Sandhumus und mageres Land
17M 120R
Cc
lockerer Acker und Humus
5M 225R
Cd
Sandland
2M 105R
Ce
Humusboden an einer Stelle bei denHöfen
2M 30R
Cf
Sandhumus
2M 210R
D, wüstes Land und alles was früher hier Acker gewesen war
[D]
293M 135R
Da
im Feld A wüstes Land mit Kiefernwald
bewachsen, meist humoser, jedoch teils schwächerer und sandiger Boden
60M
Db
kahles und ausgehauenes wüstes Land, meist mit großen Baumstümpfen
noch besetzt, aus Humus und Sandboden bestehend
15M
Dc
ein Stück alter wüster Acker westlich beim Weg, das jetzt zumeist unter der Viehtrift liegt
1M 120R
Dd
altes wüstes Land im Mÿllenfelt, alles mit Heidekraut bedeckt und zumeist mit mittlerem Kiefernwald bewachsen, nur wenig kahl R 503 U 335 an Steinfurths Grenze, das sich zur Wiese und zum Bruch hin absengt, ist zum mittleren Teil zwischen dem Querweg von humoser Bodenart, sonst
schwächer und sandig
111M 165R
De
etwas hügeliges und zumeist leicht mit Kiefern bewachsenes wüstes Land von sandigem und wenig sandig-humosen Boden
28M 150R
Df
sonst ebenes Sandheideland im Feld C, zumeist kahl, nur hier und
da mit einigen Birkenbüschen bewachsen; magerer, trockener und sandiger Boden
77M
E Wiesen
[E]
9M 75R
Ea
im Bruch oder dem Erlenbruch östlich vor
dem Mÿllenfelt haben sich die Bauern hier
und dort kleine Wiesen und Wiesenstreifen gerodet, die jedoch Mÿllenwisch genannt werden, die zum Teil von etwas festerem Boden sind, und Noorwisch und Trinkenwisch, die alle niedrig und
sehr sumpfig sind
8M 60R
Eb
In der Harlingwisch und Dÿck sind auch kleine Wiesenflecken gerodet, ergeben zusammen
1M 15R
Laut eigener Angabe der Bauern können die Wiesen jährlich 13 Fuder Heu abwerfen, wie man aus der folgenden Annotation sehen kann.
R 504 U 336F Wald undWeideland
[F]
121 M
Fa
all der niedrige und morastige Wald bei und zwischen den Wiesen Ea, um den sich ein Graben biegt, war früher ohne Zweifel zum
größten Teil Wiese, nun aber zumeist mit Erlen und Weiden, jedoch etwas Hasel und Espen dazwischen bewachsen, davon kann auch
mit der Zeit gerodet werden.
48M
Fb
drei Brinke12 in erwähntem Fa, Knerkhorst, Op den
Kaveln und Swarten land, mit Eichen, Espen und Hasel bewachsen, desgleichen sonst oben neben dem wüsten Land festes Land mit kleinem Eichen- und Birkenwald bedeckt, etwas
Kiefer dazwischen oben an der Ecke bei Kams Hawg.
31M 150R
Fc
sonst niedriger Erlenwald und -bruch auf der Feldmark von
Giesekenhagen innerhalb der Grenze, die der Bauer mir auswies von der er sagte, dass sie von alters
her die Trennung war.
34M 120R
Fd
eine alte Viehtrift13 zwischen dem wüsten Land und sonst wenig Weideland anderswo.
5M 150R
kleine Tümpel hier und da.
1M 180R
G Kronwald
G Hierbei wird auch ein Teil vom Kronwald aufgeführt, soviel wie zwischen den Grenzen von Brüssow, Giesekenhagen, Buddenhagen und Hohendorf liegt, so wie sie von den Bauern der benannten Dörfer angegeben worden sind, alles bis zum Weg zwischen Brüssow und Pritzier, was man auch auf der Karte von Giesekenhagen findet; besteht zum Teil aus festem Land und großen Brinken mit Eichen-, Espen- und Kiefernwald bewachsen. Aber zum größten Teil ist es niedriger und morastiger Erlen-, Weiden- und Birkenwald, wie die Karte am Besten angibt, beträgt an Umfang insgesamt 237M 150R
Das Dorf mit seinem Zubehör
[Das Dorf insgesamt]
13M 240R
K.X.T.
Kohl-, Hopfen- und kleine Obstgärtchen, sowie ein kleiner Hanf-Acker
165R
alle bebauten Höfe
270R
Ö.T.
alle wüsten Höfe; da wo B steht, bedeutet es, dass
dort Bauern gewohnt haben
4M 105R
Baurenpohl, ein Teich
an derStraße
150R
die Trift innerhalb des Dorfes und zwischen den Ackerfeldern A und B; desgleichen alle Wege und Gräben auf der Feldmark
7M 150R
Summe
Acker: 149M 90R
Wüstes Land: 293M 135R
Wiese: 9M
75R
Wald undWeideland: 358M 150R
Dorf: 13M 240R
Heufuder: 13
Annotationen von Giesekenhagen
Beschaffenheit desAckers
Das Feld A halten die Bauern am besten für Sommer- und Wintersaat, dann Müllenfelt, das aus gutem Roggenland besteht. Aber das Feld C soll am schlechtesten sein, weil es zu einem so großen Teil zu Gnatskows Seite hin schwach und sandig ist. Wie sie sagten, verdorrt bisweilen die Saat. Jedoch ist allgemein zu bemerken, dass das Land hier größtenteils locker ist oder Humusacker für Roggensaat brauchbar, trägt auch Gerste, Hafer und Buchweizen. Aber Weizen und Erbsen finden hier nicht ihren richtigen Boden. Die Ackerfelder sind hier auch zum geringsten Teil, vom besten Boden beim Dorf. Wie man es doch sonst gewöhnlich vorfindet, dass das Land hier zumeist zwei Jahre nacheinander besät und das dritte als Brache liegen gelassen wird, denn was magerer ist, kann doch mit Hafer oder Buchweizen besät werden und es mangelt nur daran, dass das Land wohl mit Dünger bei Kräften gehalten wird, welches jedes dritte Jahr benötigt würde, aber dieses vermögen die Bauern nicht zu tun.
Über die Aussaat
1. Die Aussaat der Bauern war dieses Jahr 2 1/2 Drömt Roggen und Sommersaat R 507 2 Drömt Hafer, 1 Drömt Gerste und 2
Scheffel Buchweizen war etwas ins Brachfeld gesät worden, desgleichen 1 ScheffelErbsen
2. Die Aussaat des Pächters war dieses Jahr 4 1/2 Drömt Roggen, 3 Drömt im Müllen felt, das die Wintersaat trägt und das übrige hatte er in das Feld C gesät, das als Brache lag und in die Stellen beim Dorf. Die Sommersaat war im Feld A. 5 volle Drömt
Gerste und Hafer. Buchweizen wurde 2 Scheffel in das Roggenfeld gesät und 2 Scheffel Erbsen ins Brachfeld.
Der Heidereiter, der nicht anwesend war, scheint 3 Scheffel in jeden Morgen säen zu können, nach Meinung der
anderen, beträgt 6 Scheffel Roggen und 6 Scheffel Gerste. Aber was die anderen säen,
soll in der vorherigen Angabe eingeschlossen sein.
Wüstes Land
Das viele wüste Land, dass man hier findet, ist in seiner Lage wohl so beschaffen, dass es wieder bewirtschaftet werden kann, denn keine Niedrigkeit oder Feuchtigkeit verhindert dieses; ist auch zu einem großen Teil von ziemlich guter R 508 Bodenart, insbesondere weil es gutes Roggenland abgeben kann. Aber ein großer Teil ist wieder sehr mager und sandig, der nicht so leicht unter Bewirtschaftung kommen wird. In der Zwischenzeit ist das wüste Land gut als Vieh- und Schafweide, desgleichen steuert es mit dem Wald für den Hausbedarf mit nicht geringem Nutzen bei. Auch wird jährlich mehr und mehr davon bewirtschaftet.
Wiesen
1. Die Wiesen, trotzdem es jetzt sehr wenige sind, so können sie jedoch mit der Zeit gerodet und vermehrt
werden, denn auch der Bruch dort ringsum war früher ohne Zweifel baumlose Wiesen gewesen. Aber sie sind zumeist von so nassem und sumpfigem Grund, dass sie in nassen Jahren das Wasser beinahe
überschwemmt. Das fand ich bei der Vermessung zur Genüge und folglich haben die Bauern
kaum ihren rechten Nutzen von ihnen. Nr. 1 und 2 können jeder jährlich davon 6 Fuder Heu werben und sonst kann wohl von Eb
ein gutes
Fuder gemäht werden, was zusammen 13 Fuder Heu beträgt.
R 509 2. Der Heidereiter hat hier keine Wiese, außer bei Buddmÿhl wo er meinte 8 Fuder Heu bekommen zu
können. Diese Wiese findet man auf der Karte von Buddenhagen.
3. Mir wurde gesagt, dass RönbomscheWisch, die im Kronwald nördlich vom wüsten Land im Feld A liegt und jetzt ein Erlen- und Weidenbruch ist, in früheren Zeiten eine Wiese gewesen war, und die 4 Kossaten in Giesekenhagen hatten sie zu
bewirtschaften. Jeder hatte seine Kawel14 , welche außerdem auch wenig Wiese beim Swarten Land
zwischen den Horsten hatten.
Wald
1. Den Wald nutzen die Einwohner zum Brennen und Bauen, aber der Bauer hat außerdem die
Freiheit eine Fuhre Brennholz jede Woche zu verkaufen.
2. Kleinen Eichenwald
findet man hier bei Giesekenhagen wohl etliche, aber die Einwohner sagten, dass er nicht fruchtbar ist. Deshalb mästen sie
ihre Schweine zumeist mit Getreide. Ansonsten schicken sie dieselben auch in die
Wrangelsburger oder Kronheide zum Mästen, wo sie dann für jedes Stück 1 Gulden oder auch wohl 1 Rthl geben müssen.
R 510 3. Wild sieht man hier bisweilen, wie Rehe und
Wildschweine und die Herrschaft lässt bisweilen schießen.
4. Was sonst den Kronwald betrifft, der hierbei aufgeführt ist, so soll er von gleicher Beschaffenheit zu sein, wie
dessen größter Teil oder Pregel, den man bei Brüssow angehängt und beschrieben findet.
Vieh
1. Weil jetzt bei diesem Dorf gutes und reichlich Weideland vorhanden ist, folgt, dass man hier eine schöne
Menge Vieh halten kann, das auch neben dem Ackerbau das andere Nahrungsmittel der Einwohner ist.
Jetzt
meinte der Pächter 6 Kühe zu halten, 2 Ochsen, einen jungen
Ochsen und 13 Stück Jungvieh, 4 Pferde, ein Fohlen und nur 10 [fragwürdige] Schafe. Es sollte hier wohl sonst eine kleine Schafherde gehalten werden können bei dem Zustand, in dem sich das Dorf jetzt befindet.
Der Bauer hält 12 Stück Vieh und acht Pferde. Für den eigenen Bedarf und R 511 den Hofdienst benötigt er acht Pferde
und zwei Ochsen, könnte sich aber wohl im Notfall auch mit sechs Pferden behelfen.
Einige Schafe hat er wohl auch, gehören aber anderen, die er meinte im Herbst zum Füttern zu übernehmen und
gibt sie im Frühling zurück, behält demnach die Hälfte der Lämmer und die Hälfte von der Wolle.
U 341 Nr. 3 hat zwei Pferde, zwei Ochsen
und drei Kühe; Nr. 4 drei Klauentiere und zwei Pferde; Nr. 4
zwei Ochsen und zwei Kühe und Nr. 5 zwei Kühe.
2. Bienenstöcke haben die Einwohner auch, die hier gute Nahrung haben können. Nr. 1 hatte jetzt vier alte und Nr.
2 sechs alte Bienenstöcke.
Hofdienst und Gesinde
1. Der Bauer leistet seinen Dienst in Krebzow, einem Ackerwerk unter
Wrangelsburg, 3/4 Meile seiner Meinung nach von hier entfernt gelegen. Diese
Entfernung erschwert seinen Dienst um einiges. Er dient die 4 ersten Tage in der Woche mit
4 Pferden und 2 Personen, den 5. mit R 512 2 Personen zu Fuß aber am Sonnabend hat er frei. Aber in der Erntezeit
dient er alle 6 Tage solange der Roggen gemäht wird täglich mit 4
Personen, zwei zum Mähen und zwei zum Binden und außerdem jeden Tag mit 3 Personen und 4 Pferden. Wegen des langen Weges soll er mit Ochsen keinen
Dienst tun können.
2. Nr. 1 und 2 haben jeder einen Knecht und eine Magd
in Diensten, sonst niemand.
Abgaben
1.Akzise15 hat der Pächter jetzt jedes Vierteljahr 33 Schilling gegeben. Nr. 2 28 Schilling, Nr. 3 14
Schilling, Nr. 4 9 1/2 Schilling, Nr. 5 9 1/2 Schilling und Nr. 6 7 Schilling.
2.Kopfsteuer16 gab Nr. 1 vergangenes Jahr 5 1/2 Rthl. und jeder der anderen 1
Rthl.
3.Viehsteuer17 beläuft sich für alle freien Einwohner dieses Jahr, für jedes Stück R 513
Großvieh auf 4 Groschen, desgleichen einen Groschen für jeden alten Bienenstock.
U 342 4. Der Bauer gibt jährlich 8 ScheffelMagazinkorn18 und Reiterverpflegung gibt er jeden Monat 4 Mark und 3 lß.
5.Messkorn19 gibt der Pächter jährlich 5 Scheffel Roggen an den Pastor und an den Küster 2 1/2 Scheffel
Hafer. Nr. 2 gibt an den Pastor 3 Scheffel Roggen und an
den Küster 1 1/2 Scheffel Hafer. Der Pastor bekommt sonst jährlich 4 Schilling für jede Person, die das Abendmahl bekommt,
daneben andere kleine Einkünfte.
6. An Wrangelsburg gibt der Bauer jährlich 1 1/2 Rthl. Hauspacht und für dasRauchhuhn20 , das dafür gegeben wurde 3 Schilling. Er muss auch jährlich dorthin ein Fuder Heu geben.
Beschaffenheit der Grenzen
Giesekenhagens Grenzen werden zumeist mit denen hieran anstoßenden Dörfern richtig sein, ungeachtet dessen, dass die Einwohner auf beiden Seiten sie nicht überall gründlich ausweisen konnten, weil auch lange Zeit R 514 nach keiner Grenze gefragt worden war und die Alten, die hierüber sichere Kenntnisse haben sollten, zumeist verstorben sind. Aber die Grenze, die Giesekenhagen mit dem Kronwald zusammen hat, ist von mir soweit abgebildet, wie nur der Bauer, der doch hier aufgewachsen ist, sie mir ausgewiesen hat. Auch sind im Bruch keine alten Zeichen zu finden, wo man auch überall unmöglich an die Grenze kommen konnte. Jedoch kann solches jetzt keinen Streit verursachen, weil das Dorf und der Wald in einem Besitz sind.
RRev 184 URev 2791704 ist das Dorf Giesekenhagen revidiert und wie folgt befunden worden
Feld A
[Ad, Ad1, Ae]
6M 100R
Ad
mittelmäßiger Sandhumus, liegt in drei Schlägen; von Db bewirtschaftet,
1M 270R
Ad1
ebenso, etwas magerer, wird jedoch so oft besät wie das Feld; von Db bewirtschaftet,
2M 240R
Ae
Sandhumus, etwas lehmvermischt, von Db bewirtschaftet,
1M 190R
Feld B
[Be, Bg]
5M 30R
Be
Sand, ein wenig humos, liegt in drei Schlägen, von Dd bewirtschaftet
2M 120R
Bg
höher gelegener und magerer, von Dd bewirtschaftet
2M 210R
Feld C
[Cg, Ch, Ci]
18 M 40R
Cg
mittelmäßig guter Sandboden, drei schlägiger Acker, von Df bewirtschaftet
3M 120R
Ch
etwas strenger und hoch gelegen, von Df bewirtschaftet
3M 100R
Ci
Sand, etwas humos, alles in drei Schlägen, von Df bewirtschaftet
11M 120R
Summe
NeuerAcker: 29M 170R
RRev 185 URev 280 linksNota
Das wüste Land Da
ist humoser Boden, kann bestellt werden, wenn man die kleinen Eichen abhauen würde, die doch zu nichts
taugen.
Db
ist sandiger Grund, soll jedoch bestellt werden.
Dc
nahezu von gleicher Art
Dd
ist zum Bewirtschaften nahezu unbrauchbar, außer an der Grenze zu Steinfurt
De
ist sandiger Grund, kann jedoch bewirtschaftet werden, so weit, wie sich die Grenze zu
Zarnekow erstreckt.
Df
ist wohl etwas kaltgründig, soll jedoch wohl bewirtschaftet werden.
1 Giesekenhagen wurde von Brynolph (Bryniel) Hesselgreen vermessen.
2 Das Wolgaster Schloss: vermutlich ist die Zeit gemeint, als das Wolgaster Schloss noch Residenzsitz des Wolgaster Zweiges der Pommerschen Herzöge war. Mit dem Tod Herzogs Philipp Julius 1625 starb die Linie aus, gleichzeitig verlor das Schloss Wolgast seine Stellung als fürstliche Residenz. 1665 bis 1675 saßen die Generalgouverneure, die Regierung, das Hofgericht und die königliche Kammer im Wolgaster Schloss, nachdem noch 1663 eine Verlegung von Stettin nach Wolgast abgelehnt worden war. Nach den kriegsbedingten Zerstörungen im Jahre 1675 verlor das Schloss in Wolgast seine Rolle als Residenz und Verwaltungszentrum, das nunmehr Stettin wurde. Backhaus, Helmut: Das Schloss Wolgast als schwedisch-pommersche Residenz. In:Buchholz, Werner, Mangelsdorf, Günter (Hg.): Land am Meer. Pommern im Spiegel seiner Geschichte. Roderich Schmidt zum 70. Geburtstag, Köln, 1995, S. 494f. und S. 505f.
3 Die Familie Mardefeld stammte aus Geldern und trug ursprünglich den Namen Maasberg. 1628 trat Conrad Maasberg in schwedische Kriegsdienste. Am 20. Januar 1646 wurde er geadelt und am 9. Juni 1677 als Feldmarschall und Vizegouverneur von Pommern unter dem Namen Mardefeld in den schwedischen Freiherrenstand erhoben. Koser: Mardefeld, Gustav v. M.In: Allgemeine Deutsche Biographie Bd. 20, [Historische Commission bei der Königl. Akademie der Wissenschaften] Leipzig 1884. Seite 308 f.
4 Carl Gustaf Wrangel: Der bekannte schwedische Feldherr Carl Gustaf Wrangel wurde am 13. Dezember 1613 geboren, seine Eltern waren der Sohn des baltisch-stämmigen Adligen Hermann Wrangel und der Margareta Grip (eine Cousine Gustav II. Adolfs). Wrangel erhielt die übliche Ausbildung eines jungen Adligen jener Zeit, wozu auch die Bildungsreise in andere europäische Länder zählte. Nach Aufenthalten in den Niederlanden und Frankreich schloss er sich den schwedischen Truppen in Deutschland an und durchlief eine außerordentliche militärische Karriere. Schon 1645 wird er Feldmarschall, sechs Jahre später erhält Wrangel einen Grafentitel, im Jahr 1657 ist er Admiral und 1664 Reichsmarschall. Außerdem gehört er in der Zeit 1660-1672 zur Vormundschaftsregierung Karls XI. Als Generalgouverneur Schwedisch-Pommerns (1648-1650 und 1661-1676) übernimmt er die Mittlerfunktion zwischen dem schwedischen Reich und dem Kontinent, wobei es ihm gelang, recht unabhängig in seiner Position zu wirken - schon seine Zeitgenossen nannten ihn, wegen seines Auftretens einen "norddeutschen Prinzen". Neben seinen umfangreichen Besitzungen in Pommern, besaß der Feldherr auch u. a. große Anwesen in Schweden und Finnland, und wirkte als einer der großen Bauherrn seiner Epoche. Wrangels glanzvolle militärische Laufbahn endete1675 wenig ruhmvoll mit der Niederlage bei Fehrbellin, wo er der Oberbefehlshaber über die schwedischen Truppen war. Schwer krank starb er am 25. Juni 1676 auf seinem Sitz Spyker auf Rügen. Da er keine überlebenden Söhne hatte, vererbte Wrangel seinen umfangreichen Nachlass seinen Schwiegersöhnen. Hofberg, Herman: Svenskt biografiskt handlexikon, Bd.II, Stockholm 1906, S. 746
5 Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen. Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.
6 Nach dem Tod des letzten pommerschen Herzogs Bogislaw XIV im März 1637, forderte der Kurfürst von Brandenburg die vertraglich zugesicherte Sukzession in Pommern, das aber weiterhin von Schweden besetzt blieb. Verbündete brandenburgische und kaiserliche Armeen drangen in Pommern ein, die schwedischen Generäle Wrangel und Banér konnten das Land mit Mühe halten. Als 1638 der Gouverneur Sten Bielke starb, regierten Banér und seine Offiziere für drei Jahre faktisch das Land. Die Forderungen des Militärs, die Kriegslasten, die Pommern leisten musste, stiegen ständig an. Dies änderte sich erst 1641 mit einer Beruhigung der kriegerischen Lage und der Berufung Torstenssons zum Generalgouverneur und Axel Lilies zum Gouverneur von Hinterpommern. Lange, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 86. Stadtarchiv Wismar, Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 (x), Rep 3 (1) 0698.
7 Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.
8 Heidereiter: ein Förster zu Pferde mit der Aufgabe, die Heide zu bereiten. Darüber hinaus hatte er ebenfalls die Aufsicht über den Wald. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 22, Berlin,1789, Sp. 739; LAGreifswald Rep6a Band 4, Beschreibung von Karbow, Fol. 421.
9 Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird. Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.
10 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
11 Major von Peterswald lebte auf Gut Divitz bei Barth, zu seinen Besitzungen gehörte Gahlkow. Im Jahr 1691 wird er als der Hauptmann von Wrangelsburg vermerkt. Asmus, Ivo, Das Testament des Grafen. Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen Jens: (Hg.) Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Berlin 2003, S. 217; 219.
12 Brink: ein grüner Platz ohne Bäume, in Holzungen, Feldrändern oder Wäldern. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 55.
13 In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide. Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.
14 Kawel: ein zu beliebeigen Zwecken abgemessenes und abgeteiltes Flurstück (Acker, Wald, Wiese, Moor). Wossidlos, Richard u. Teuchert, Hermann: Mecklenburgisches Wörterbuch, Bd. 4, Neumünster 1996, S. 202.
15 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
16 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
17 Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird. Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.
18 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
19 Kirchenkorn oder Priesterkorn
20 Rauchhuhn: Das Rauchhuhn wird an den Grundherrn zur Anerkennung seiner Eigentumsrechte entrichtet. Es kann ebenfalls eine Abgabe an den Pastoren oder Schulmeister des Ortes zu einer bestimmten Zeit im Jahr sein, abhängig von diesem Zeitpunkt wird es regional auch Herbst-, Pfingst-, Sommer- oder Fastnachtshuhn genannt. Ursprünglich war diese Abgaben für das Haus oder genauer die Feuerstelle gedacht. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 121, Berlin 1812, Sp. 92.