R 642   U 448 rechts 

Beschreibung von Gantskow und Pretschow1 , welche im vergangenen Juni 1694 geometrisch vermessen worden sind.2 

Gantskow und Pretschow sind jetzt zusammen ein Gut und unter einer Wirtschaft, im Distrikt Wolgast gelegen, das erste im Kirchspiel Zarnekow und das andere im Kirchspiel Ranzin, anderthalb Meilen von Wolgast entfernt und 7/4 Meilen von Anklam. Sie grenzen im Norden an Moeckow, Zarnekow und Giesekenhagen, im Osten an Steinfurth und Klein Bünzow, im Süden an Groß Jasedow und im Westen an Oldenburg und Nepzin.

Über den Zustand des Guts habe ich vom Besitzer selbst noch keine Nachricht bekommen können, obwohl ich ihm schon vor einem halben Jahr bei der Vermessung gleich ein Memorial darüber, was man hier zu wissen verlangte, übergab. Aber in der Zwischenzeit will ich dergleichen anhand der Nachrichten beschreiben, die ich von den Einwohnern bekommen konnte. Was den alten Zustand betrifft, hörte ich unter anderem einen alten hier untertänigen Bauern, Wÿs genannt, berichten, teils aus eigenem Wissen, teils auch von dem, was er von seinen alten Vorfahren erfahren hat, dass Gnatskow und Pretschow in früheren Zeiten  U 449  verschiedene Güter waren und jedes seine bestimmten Grenzen und Einwohner gehabt hat.
In Gantskow hat ein von Horn gewohnt, der hiervon nur die Hälfte  R 643  unter sich hatte, aber außerdem vier Vollbauern, von denen jeder drei Hakenhufen zu bestellen hatte und fünf Kossaten3 , die wenig Land hatten, nur kleine Stücke hier und dort. Die vier Bauern meinten, zum Amt Wolgast gehört zu haben und auf dem einen Bauernhof, auf dem jetzt Wÿs sitzt, hat ein Holzvogt gewohnt, der hier die Aufsicht über den Wald hatte, der auch zum Amt gehört haben soll und der deshalb hier frei wohnte. Horns Anteil hat dann ein von Normann4  bekommen, der herzoglicher Geheimrat war und schließlich den Amtsteil hier vom Gut bekam. Er ließ hier ein großes Stein- und Lehmgebäude errichten, welches hier noch steht, aber sehr zerstört ist, teilweise wüst liegt und teilweise einzufallen droht.
In Pretschow waren früher vier Bauern und ein Kossat, die früher auch zum Amt gehört haben sollen und jeder soll drei Hakenhufen gehabt haben und der Kossat eine, wie ich es aus dem Meßkorn5  beurteilen kann, weil noch 13 Sch dafür jährlich nach Ranzin gegeben werden. Auch wenn es ein Amtsdorf war, so soll es auch mit dem halben Teil in Gnatskow veräußert worden sein. Nach Normann hat der derzeitige Besitzer Bohl mit seiner Frau, Normanns Tochter, das ganze Gut bekommen,  R 644  der es früher selbst bewohnt hat, jetzt aber auf Wittow auf dem Land Rügen in Presenke wohnt und vor fünf Jahren dieses dem hier ansässigen Pächter für jährlich 650 Rthl Pacht übertragen hat, aber gemäß den eigenen Worten des Pächters jetzt nach neuem Vertrag jährlich 500 Rthl geben werden soll. Sonst aber hörte ich andernorts sagen, dass die Pacht mehr betragen hat, ist also hierin von einer Seite falsch angegeben.
Beide Güter werden jetzt zusammen bestellt. Und nach der Zerstörung durch den Krieg war Pretschow weder von irgendwelchen Einwohnern bewohnt noch mehr bebaut als nötig ist  U 450  zum Einlagern und Verbrauch des Getreides, denn dort gibt es nur eine Scheune, einen Viehstall und eine Hütte, in der jetzt ein Einlieger wohnte, der auf die Bienenstöcke des Pächters achtete. Obwohl ich mich sehr bemühte, die richtigen alten Grenzen zwischen Gnatskow und Pretschow in Erfahrung zu bringen, konnte ich sie doch nicht ausfindig machen, denn teils hieß es, der Watterloop hält die Grenze und teils der Weg, der auf der Südseite über das wüste Land Vor der BollBrücke führt und sonst wäre es der Graben oben durch den  R 645  Wald. Bei Gnatskows Wiesen waren Grenzzeichen. Diese Güter haben ziemlichen guten Acker und Wiese. Jedoch gibt es zwischen dem Acker einen großen Teil Sandland aus schwachem Boden. Aber die verschiedenen Arten Wald bergen großen Überfluss und zum anderen den Vorteil, dass er mit den vielen wüsten Gebieten und anderem Land gute Vieh- und Schafweide gibt. Nur das Fischgewässer und die Mühle fehlen ganz.

Die Namen der Einwohner

1 . der Pächter

2 . Hans Klinkenberg
3 . Erenst Wÿs
4 . Jochom Foss
5 . Erenst Wockesin
Diese vier tragen wohl die Bezeichnung Bauer, haben aber wenig zu bestellen, jedoch alle gleich viel.

6 . Gottfried Petters
7 . Michel Bong
Diese beiden haben auch gleich große Ackerbestellung, aber weniger als die vorhergehenden.

8 . Hans Lanck, Schäfer
9 . Andreas Schüt, Schäfer
10 . Cunrad Hool, ein alter Amtmann, wohnt hier einliegend
11 . bei Nr. 3 wohnt eine Leinweberin6  einliegend

Die Hufenzahl

1. Nach der Kirchenmatrikel7  wurden in Gnatskow von alters her 24 Hakenhufen gerechnet, von denen mindestens die Hälfte steuerbares Land gewesen sein soll, wenn der Grund stimmt, der in der Beschreibung steht.
2. Aber in Pretschow sollen es 13 Hakenhufen gewesen sein.
3. Jetzt haben Herrn Bohls Untertänige zusammen mit den drei Einwohnern, die er in Steinfurt hat, zwei reduzierte Hufen versteuert, laut Angabe der Einwohner.

 R 646   U 451 

Arealausrechnung von Gantskow und Pretschow

Der gesamte bestellte Acker hier auf dem Gut wird in fünf Teile geteilt. Das zweite Katten-Stadschefelt, das erste Groten Gern und Kirkenfelt, das dritte Bawholtz Felt, welches die drei Hoffelder sind, die jedes dritte Jahr als Brache liegen gelassen werden; viertens das Kleine Felt, das hauptsächlich die Bauern haben und zumeist jedes Jahr bestellt wird und fünftens Pretschows Acker, der in drei Schlägen liegt aber nicht in bestimmte Felder geteilt wird.

A Das erste Feld

[A]   118M 180R
Aa  Kirckenfelt, guter Acker aus Humusboden bestehend, teilweise mit wenig Sand vermischt, Symbol 18  davon jetzt 9 Morgen mit Erbsen besät waren, weil sie in Brache lagen,  36M 30R
Ab  sandvermischter Humusacker,  33M 15R
Ac  Sandhumus,  22M 225R
Ad  magerer und schwächerer Sandhumus,  21M 210R
Ae  humushaltiges Sandland in kleinen bewirtschafteten Stücken oben an der Grenzecke,  5M

 R 647   U 452 

B Katten Stadschefelt

[B]   117M 180R
Ba  mittelmäßig guter Humusboden, ein Teil ist etwas sandvermischt, ein Teil aus tiefliegendem Boden, insbesondere bei den Wiesenflecken, wo jetzt auf zwei Morgen, wie die Ausrechnung ergibt, das Wasser die Saat zumeist ertränkt hatte. Aber zum Dorf hin ist der Acker besser als der mehr entlegene,  85M 90R
Bb  Sandhumus,  17M
Bc  humushaltiger Sandboden,  15M 90R

C Drittes Feld

[C]   123M 171R
Ca  guter Acker, zumeist aus Humusboden bestehend, insbesondere ist der Teil besser, der zum Dorf hin liegt, ist innen hochgelegen, an den Seiten niedriger,  44M 240R
Cb  Humusland, ein Teil ist sandvermischt, aber an den Tümpeln und Wiesenflecken ist es tiefliegender und sumpfiger Boden, etwas kaltgründig,  47M 105R
Cc  ein Stück tiefliegender Acker,  2M 75R
Cd  Strid Kamp, sandig-humos und ein Teil niedriger Ackerboden,  12M 21R
Anmerkung: Von diesem Kamp8  wird gesagt, dass er in alten Zeiten strittig war zwischen Gantskow und Moeckow und daher diesen Namen bekommen hat.  R 648   U 453 
Ce  Hohenheck, Sandboden, etwas humushaltig, neu bewirtschaftet, trägt nur Roggen und Hafer,  17M 30R

D Kleine Felt

[D]   34M 132R
Da  zumeist Humusboden, ein Teil zum Bruch hin, zwischen hier und Db und Dc sandvermischt,  7M 72R
Db  Sandhumus,  5M 135R
Dc  Sandland, humusvermischt,  16M 150R
Dd  Sandland,  1M 150R
De  hier werden auch einigeWurten9  oder Ackerstücke aufgeführt bei und innerhalb von den Hofstellen, die aus gutem Humusboden sind und jährlich mit Lein und anderer Saat besät werden,  3M 225R

E PretschowsAcker

[E]   82M 138R
Ea  die Ackerstücke aus Humusboden, teilweise mit wenig Sand vermischt,  4M 129R
Eb  teils Sandland, teils Sandhumus, von jeder Art zur Hälfte, das Beste unten zum Dorf hin,  13M 270R
Ec , Ed Sandland,  20M 54R
Ee  Sandland, an der Ostseite etwas humushaltig,  8M 120R
 R 649  U 454 Ef  im Jamkenland niedriger Boden und Sandhumus und ein Stück daneben bei Gebrauch,  4M 180R
Eg  humushaltiges Sandland im Jamkenland,  3M 225R
Eh  Magdeback, Humus teils lehmvermischt,  14M 60R
Ei  Schwarzhumus auf Swartenland,  3M 270R
Ek  schwächeres Humusland daselbst,  6M 150R
El  drei Stücke Sandland, einzeln am Weg zur Bohlbrÿgg gelegen,  2M 180R

F Daswüste Land

[F]   400M 108R
Fa  Wohl, undenklich altes wüstes Sandheideland im Feld A mit kleinem Heidekraut überzogen, sonst kahl, zum Teil etwas steinig, kleine Hügel aus schwachem Boden,  34M 180R
Fb  Tannen Camp im Feld B, größtenteils mit Kiefernwald zumeist dicht bewachsen, sandiges Land, war früher alles Acker gewesen,  42M 225R
Fc  kleine wüste Ackerstücke im Feld B,  1M 198R
Fd  altes wüstes Land im Feld C mit Heidekraut bewachsen und daneben etwas aus niedrigem Grasland, mit Gräben umgeben,  12M 180R
 R 650  U 455 Fe  zumeist fest und mit kleinem Heidekraut bewachsen, etwas bültiges Land, jedoch, teilweise mit Gras bewachsen, war früher Acker, soll jedoch nur als Weide genutzt werden,  15M
Ff  Im Breden Land, altes wüstes Land, teilweise bültig aus Sandheide- und Sandboden,  12M
Fg  altes Sandland im Kleinen Fält,  5M 75R
Fh  Vor der Bollbrück, kahles wüstes Sandheideland, welches teilweise eben ist, teilweise sich in Hügeln erhebt, am östlichen Ende wenig mit kleinen Kiefern bewachsen ist,  60M
Fi  Heidekraut- und Sandland, war früher Acker, zumeist kahl, jedoch zu 12 Morgen mit Kiefern bewachsen, dient am besten als Weide; hinzukommen auch einige Stücke wüstes Land im Wald,  53M
Fk  altes wüstes Sand- und Sandheideland bei Pretschow, hügelig, kahl und mit kleinem Heidekraut bewachsen,  140M
Fl  wüstes Sandland daselbst mit kleinem Kiefernwald bewachsen,  18M
Fm  andere kleine Stücke wüstes Land hier und da,  5M 150R

 R 651   U 456 

G Wiesen

[G]   76M 120R
Ga  Paradise-wisch und Grote Hwetegrund, ebenfalls kleine Flecken im Acker, alle gute und baumlose Wiese als Weideland und von festem Grund beim Acker, sonst zum Bruch hin niedrig,  15M 180R
Gb  niedrige und nasse Wiese daneben, von ziemlichem Graswuchs, etwas mit Erlenbüschen bewachsen, die gerodet werden können, wird zumeist Gripswald genannt,  15M 285R
Gc  beim Kleinen Felt mittelmäßig ertragreiche Wiese, unweit vom Acker besser und von niedrigem Wiesengrund, sonst niedrig und teilweise sehr sumpfig, etwas mit Büschen bewachsen, kann aber mit der Zeit gerodet und vergrößert werden. Der gegenwärtige10  auch größere Teil beim Dorf gehört den Bauern,  18M 90R
Gd  Oldenwisch, niedrige Wiese, kann durch Rodung erweitert werden,  3M 90R
Ge  zwischen den Feldern C und A gute Wiese, teilweise mit dichtem Wuchs, teilweise niedrig,  2M 270R
Gf  Wiesenflecken in den Feldern C und D,  6M 45R
Gg  Wust Nÿe, gute Wiese, teilweise fest, ein Teil war früher Acker,  6M 270R
Gh  bei Pretschow gute niedrige Wiese, beim Acker Wiesengrund,  4M 240R
Gi  Limkulen Zäck, Morast mit Riedgras bewachsen, zwischen Ca und Cb pflegt gemäht zu werden,  2M 150R

 R 652   U 457 

Die Wiesen sollen zusammen jährlich 100 Heufuder geben können, worüber man in den Annotationen nachsehen kann.

H Wald undWeideland

[H]   635M 105R
Ha  Koppel beim Hof, oben von festem Land, sonst aber zur Wiese und dem Bruch hin sehr niedrig und morastig,  6M
Hb  reine Grasweide hier und da in der Feldmark, teilweise fest, aber größtenteils sumpfig und niedrig,  60M
Anmerkung: Einige kleine Flecken hiervon beim Feld C wurden früher wohl auch bewirtschaftet, wie aus den Furchen zu erkennen ist, sind aber wegen ihre Niedrigkeit und ihres nassen Bodens jetzt dafür unbrauchbar.
Hc  bültige Heideland-Weide gibt es an verschiedenen Stellen, alles baumlos,  30M
Hd  Im Rusch, teilweise nass und etwas niedrig, teilweise festes und bültiges Land, ist mit Erlenbusch licht bewachsen,  22M 210R
He  Bawholt, niedrige Viehweide, mit Erlen bewachsen,  19M
Hf  Erlenbruch hier und da auf der Feldmark mit Weiden und kleinen Birken dazwischen,  76M
Hh  verschiedene Moraste und Tümpel, überall kahl und zumeist unbrauchbar,  19M 195R
 R 653  U 458 Hg  All der große Wald, der sich von Gantskow hinunter zwischen den Feldern von Pretschow und den wüsten Ländereien auf der Westseite bis zur Grenze von Groß Jasedow erstreckt, wo er sich zur Feldmark von Oldenburg ausbreitet und sich von Osten um einige Ackerstücke von Pretschow herum krümmt oben an der Grenze von Klein Bünzow, besteht aus ziemlich großen Eichen, Espen, Hasel, Erlen, Weiden und Birken. Der Eichenwald befindet sich zum größten Teil an den Ackerseiten und beim wüsten Land, wo das Land fest ist und sich an einigen Stellen in Horsten11  oder langen Hügeln undBrinken12  in den niedrigen Wald und die weitläufigen Erlenbrüche hinein erstreckt, welches auch sonst viele Eichenhorste mit einschließt, so dass niedriger Erlenwald und dichte Eichenhorste miteinander vermischt sind. Aber der Eichenwald ist wieder vermischt mit Espen und Hasel, und der Erlenwald mit Weiden und Birken. Und der niedrige Wald ist viel mehr als der dichte, die ich bei der Vermessung nicht voneinander trennen konnte wegen ihrer Weitläufigkeit und beschwerlichen Lage, welches ein großes Hindernis bei dieser Arbeit war.  402M

 R 654   U 459 

Inhalt der Dörfer

[die Dörfer mit Zubehör]   23M 66R
tr.K.1  Baum- und Gemüsegarten beim Hof Nr.1,  1M 240R
tr.K.  alle anderen Baum- und Gemüsegärten in Gnatskow,  2M 15R
Symbol 68  Symbol 27  alle Hofstellen, sowohl wo die Häuser stehen, als auch außerhalb davon, wo ein Teil genutzt als Kleinviehweide wird und es stehen einige Bäume unten auf den Hofstellen bei Nr. 5 und 6,  5M 195R
Symbol 67  die Straße oder dieTrift13  innerhalb des Dorfes, in Gnatskow,  3M 90R
tr.K.  Obstgarten und Gemüsegärtchen in Pretschow  66R
Die Straße und die Hofstelle daselbst, 2M 210R
Alle Wege, Gräben und Triften außerhalb des Dorfes, 7M 150R

Summe

Acker: 476M 201R
Wüster Acker: 400M 108R
Wiese: 76M 120R
Heufuder: 100
Weideland undWald: 635M 105R
Die Dörfer mit ihrem Zubehör: 23M 66R

 R 655 

Annotationen über Gnatskow und Pretschow

Über Streitigkeiten

1.) Mit Nepzin hat dieses Gut einen strittigen Ort von 96 Morgen Inhalt, der bedeutend ist wegen dem Erlen- und Kiefernwald, mit dem er bewachsen ist. Man findet seine Beschaffenheit beschrieben und ihn aufgeführt bei der Ausrechnung von Nepzin.

2.) Sonst besteht auch ein Streit mit Steinfurth und Klein Bünzow, denn diese drei beantragen ihre Grenzen jeweils übereinander zu haben, aber es gibt niemand, der sich auf unzweifelhafte Gründe zurückziehen kann. Aus dem Grunde machte ich mir bis auf weitere Gewissheit eine Hilfsgrenze für besagten  U 460  strittigen Ort von einem Brink über das Heideland auf eine alte Furche zu, die mir hierfür als Grenze angewiesen wurde und ist also das, was auf der Westseite zu finden ist, in der Ausrechnung hier beim Gut aufgeführt, welches jedoch Klein Bünzow zum Teil strittig zu machen scheint. Aber das übrige, das dieses Gut für sich beansprucht, ist teils bei Steinfurth, teils bei Klein Bünzow einberechnet, was jedoch hier auf der Karte abgesetzt zu finden ist mit den Grenzen und Zeichen, welche Steine, alte Furchen und ein Graben sind, die der Pächter anwies. Das symbol Ia aus Heideland und Sandheideland bestehend, findet man in der Ausrechnung von Steinfurth, an Inhalt 28 Morgen 30 Ruten und symbol Ib ist einbezogen in die Ausrechnung von Klein Bünzow, an Fläche 8 Morgen 150 Ruten, die aus Heideland bestehen. Über diesen Streit kann man mehr in der Ausrechnung von Steinfurth erfahren.

 R 656 

Über die Beschaffenheit desAckers

1.) Das Feld A lag jetzt als Brache, welches zumeist eben und gut gelegen ist. Das Feld B war mit Wintersaat besät, welches zur Wiese hin etwas niedriger gelegen ist und das Feld C war Sommerfeld, welches teilweise von niedriger und kaltgründiger Bodenart ist, aber gut zum Dorf hin, ist auch ziemlich uneben und hügelig. Diese drei Felder können zumeist überall mit Sommergetreide besät werden, wenn sie gut behandelt werden und der Acker muss jedes dritte Jahr gedüngt werden.

2.) Kleine Felt bestellen die Bauern wohl zum größten Teil jährlich und das düngen sie, so oft sie es leisten können, müssen aber doch etwas als Brache liegen lassen, weil es so schwach und sandig ist.

3.) Vom Pretschower Acker lagen jetzt Jamkenland, Mägdebäck, ein Teil von Swartenland und die Sandlandkämpe Ed und El als Brache, aber das andere war besät.

 U 461 

Die Aussaat

1.) Beim Hof in Gnatskow wird jährlich nach Aussage des Pächters ausgesät: 2 Last 6 Drömt Wintersaat, es beträgt jedoch bisweilen mehr, aber Sommersaat 18 Drömt Gerste und 4 Drömt Hafer. Erbsen werden in die Brache bis zu 7 Sch gesät, die, wie er sagte, hier nicht besonderes gut gedeihen.  R 657  Aber sonst um einzeln über jedes Feld etwas zu sagen, so können nach seiner Aussage in die Brache 2 1/2 Last Wintersaat gesät werden und Sommersaat ebenso viel an Hafer und Gerste zusammen.
In das Feld B soll ebenso Wintersaat gesät werden können und Sommersaat 18 Drömt Gerste und 4 Drömt Hafer.
Das Feld C, welches etwas größer ist, soll 3 Last Aussaat zu vertragen, in welchem jedoch, wie der Pächter sagte, die Saat dünn gesät zu werden pflegt, weil ein Teil so niedrig ist.

2.) In Pretschow hat der Verwalter dieses Jahr in den Acker Ea 13 Sch Gerste gesät und 2 Drömt Hafer in das Swartenland und sonst 1 Last oder 8 Drömt Roggen. Aber an Wintersaat, meinte er, kommen hierhin sonst zumeist 6 Drömt.

3.) Jeder von den vier ersten Bauern, welche gleichen Acker in den drei Hoffeldern haben, kann ein Drömt Saat in jedes Feld säen. Und in das Kleine Felt, das nur den Bauern gehört, kann jeder jährlich 6 Sch von beiden Sorten Saat säen.
Jeder von Nr. 6 und 7 kann in jedes Hoffeld 9 Sch säen und in das Kleine Felt 4 Sch.

Anmerkung 1: Nach Aussage des Pächters beträgt die Aussaat in Pretschow im  R 658  Verhältnis auf einen Morgen 4 Sch Hafer, 3 Sch Gerste und 2 1/3 Sch Roggen.

Anmerkung 2: Eine Zeit lang hat der Pächter hier viele Missernten erlitten.

 U 462 

Daswüste Land

Obwohl ich in der Ausrechung all das als wüstes Land aufgeführt habe, was hier auf dem Gut alte Furchen aufweist, außer dass auch im Eichen- und Espenwald beim Jamkenland ein Teil in alten Zeiten Acker war, so ist doch zu bemerken, dass wenig und der geringste Teil hiervon wieder in Bewirtschaftung kommen können soll, weil es zum größten Teil von so magerem Sanduntergrund und Sandboden ist, dass er nicht die Mühe lohnen würde. Und solcher Acker kann nicht viel mit Dünger verbessert werden und ist außerdem sehr weit abgelegen. Er ist auch etwas tiefliegend, das Feuchtigkeit abhalten soll. Aber wieder ein Teil sollte wohl bestellt und gedüngt werden können, wovon auch jetzt etwas unter die Düngung gebracht wird von symbol Fa bei Ad. Das ist jedoch zumeist alles wüstes Land von magerem und sandigem Boden und durch sein Wüstliegen bringt es den Nutzen, dass die Schafherden darauf ihre beste Weide haben.

Wiesen

Die Wiesen sind zum größten Teil von ziemlich gutem Graswuchs  R 659  und ohne Zweifel waren in früheren Zeiten mehr Wiesen im Bruch. Die Wiesen können auch noch durch Roden verbessert und erweitert werden. Von der Wiese Ga und Gb meinte der Pächter jährlich 40 Fuder Heu bekommen zu können und von Gc 10 Fuder, aber er sagte, er meine kleine Heufuder, jedoch sollen vollständige Fuder gerechnet werden zu können. Insbesondere bekam er dieses Jahr wohl mehr, denn das Jahr war sehr fruchtbar; von Oldenwisch 4 Fuder, aber was er von den übrigen Wiesen bekommt, wurde mir nicht gesagt, welche teilweise mit den Ackerfeldern jedes dritte Jahr als Weide liegen gelassen werden. Es sollen jedoch ungefähr 20 Fuder gerechnet werden können, wie es dieses Jahr war.
 U 463  Jeder von den vier ersten Bauern kann jährlich 5 Fuder Heu werben und jeder von den zwei anderen 4 Fuder. Alle diese haben ihre Wiese zumeist in symbol Gc, worin sie auch alle gleichen Anteil haben. Sonst aber haben sie auch Wiesenflecken in den Feldern bei ihren Ackerstücken, die an den Orten liegen, welche den Unterschied hierin unter ihnen bewirken, solche müssen auch teilweise mit der Brache jedes dritte Jahr uneingefriedet liegen gelassen werden. Der Viehhirte kann auch jährlich in dem Winkel auf der Wiese Gc 4 Fuder Heu bekommen.

Wald

1.) An Holz hat dieses Gut keinen Mangel und kann sich nicht nur  R 660  zum eigenen Bedarf davon bedienen, sondern jährlich eine Menge an andere verkaufen. Der Pächter hat den Wald nicht unter seinem Vertrag, sondern davon wird an die Besitzer der hier umliegenden Dörfer verkauft, welches auf solche Weise geschieht, dass für ein Stück im Erlenbruch oder für den niedrigen Wald von 7 Ruten Länge und 5 Ruten Breite 1 Rthl gegeben wird. Aber wo der Wald nicht so dicht und hoch ist, wird eine Rute oder etwas hinzugelegt. Hiervon kann man ungefähr 12 Fuhren bekommen. Nach der Aussage des Pächters wird jährlich bis zu 30 Rthl verkauft.
Anmerkung: Die Bauern haben auch die Freiheit, bisweilen einige Fuhren in die Stadt zu fahren und zu verkaufen. Sie bekommen für jede Fuhre 10 bis 11 vorpom. ß.

2.) Was den Mastwald betrifft, der hier aus Eichen- und Haselwald besteht, hier und da in Horsten und neben den Äckern gelegen, so hat der Pächter diesen unter seinem Vertrag, sagte aber, dass er selten von besonderer Fruchtbarkeit ist. Dieses Jahr waren keine Früchte in ihm, aber wenn er fruchtbar ist, können in ihm wohl 150 Schweine gemästet werden. Man bekommt für das Stück von denen, die hier gegen Miete eingelassen werden, 1 Gulden oder auch 5 Mark. Aber die Jahre, in denen keine Mast ist, sollen dem Pächter 15 Gulden von seiner Pacht erlassen werden.

 R 661   U 464 

3.) Der Pächter ist frei Hasen und Vögel zu schießen aber Wildschweine, Hirsche und Hirschkühe sind ihm nicht erlaubt, welche bisweilen hier auch zu finden sind.

Vieh

1.) Da das Weideland hier reichlich und viel ist, hindert es nicht, dass man im Sommer hier doch eine große Menge Vieh gut füttern kann. Und wie der Pächter sagte, können hier auf dem Hof über den Winter 50 Stück Klauenvieh, 8 Pferde und 700 Schafe gehalten werden, außer denen, die der Schäfer hat, die einhundert Stück betragen.

2.) Nr. 2 hat 4 Pferde, 2 Kühe und 1Ochsen
Nr. 3 hat 4 Pferde, 3 Kühe und 2Ochsen
Nr. 4 hat 4 Pferde, 4 Kühe und 2 Ochsen
Nr. 5 hat 4 Pferde, 4Kühe
Nr. 6 hat 2 Pferde, 2 Ochsen und 3Kühe
Nr. 7 hat 2 Pferde, 2 Ochsen und 2 Kühe
Diese Einwohner haben auch einige Schafe, bis zu vier oder fünf Stück jeder.
Der Viehhirte hier hat 3 Stück Hornvieh und die Leineweberin 2 Kühe.

3.) Bienenstöcke hat der Pächter eine Menge in Pretschow: 7 alte und 14 junge. Die Bauern haben jeder ein oder zwei Stück und diese können hier gute Nahrung finden.

Hofdienst

Nr. 2, 3, 4 und 5 dienen alle sechs Tage in der Woche, jeder  R 662  die zwei ersten Tage mit vier Pferden und zwei Personen und die vier letzten mit einer Person täglich aber während der Heuernte und in der Erntezeit alle Tage mit zwei Personen und wenn eingelagert wird außerdem mit vier Pferden.
Nr. 6 und 7 dienen jeder an drei Tagen in der Woche mit zwei Ochsen und einer Person und den vierten Tag nur mit einer Person, aber die anderen zwei Tage sind frei. In der Zeit der Ernteeinlagerung dienen sie jeder mit zwei Dienstleuten fünf Tage und den sechsten Tag haben sie frei.

 U 465  14 

Gesinde

Der Pächter hat zwei Knechte, einen Schafhirten und einen Burschen, aber die Bauern haben niemand.

Abgaben

Akzise15  gibt der Pächter jedes Vierteljahr 3 Gulden und 19 ß. Jeder von Nr. 2, 3, 4, 5 vierteljährlich 14 ß und Nr. 6 und 7 jeder 9 1/2 lß; Nr. 8 42 ß; Nr. 9 7 ß; Nr. 10 9 1/2 ß und Nr. 11 3 1/2 ß.
Kopfsteuer16  gab der Pächter jetzt dieses Jahr für sich 9 Rthl und jeder von den vier ersten Bauern 1/2 Rthl.
Viehsteuer17  gab der Pächter dieses Jahr pro Stück 8 ß, pro hundert Schafe 1 Rthl 32 ß, für jeden Bienenstock 3 Dreier.
 R 663  Jeder von Nr. 2, 3, 4 und 5 gibt jetzt für jeden Monat an den Reiter18  12 vorpom. ß, aber Nr. 6 und 7 sind davon frei.
Magazinkorn19  kommt auf eine Hufe 8 Sch
Tribunalsteuer20  kommt auf eine Hufe 22 ß zweimal jährlich. Sie wird zu Weihnachten und Mittsommer gegeben.
Meßkorn gibt der Pächter jährlich nach Zarnekow für Gnatskow 2 Drömt Roggen und an den Küster 1 Drömt Hafer, aber für Pretschow an den Pastor in Ranzin 13 Sch Roggen und an den Küster 6 1/2 Sch Hafer. Diese Abgaben muss er ohne Abschlag leisten.

Anmerkung: Andere Abgaben sind mir nicht bekannt geworden, welche jedoch mit einem Teil von den benannten jährlich verändert werden. Von alters her sind hier in Gnatskow Krug und Schmied gewesen, jetzt aber nicht.

 RRev 157   URev 247 

1704 ist das Dorf Gnatskow revidiert und wie folgt befunden worden

[Bd,Cf,Df]   5M 180R

Im Feld B

Bd  ein Stück, ist Sandland vom wüsten Acker mit der Bezeichnung Fc, ist dreischlägiger Acker  1M 120R

Im Feld C

Cf  ein Stück, vom wüsten Acker mit der Bezeichnung Ff, ist Sandland, das alle sechs Jahre einmal Roggen tragen kann  1M 225R

Im Feld D

Df  ein Stück, vom wüsten Acker Fg, ist hochgelegenes Sandland, kann jedes 7. Jahr besät werden  2M 135R

Anmerkung

Die vier Ackerstücke an der Grenze zu Giesekenhagen und mit der Bezeichnung Ae sind vor sieben Jahren wüst gelegt worden, denn das ist solch ebenes Sandland, wie die Einwohner sagen, dass es nicht die Aussaat wiedergeben kann.

Über die Wüstung

Das symbol Fa  scheint beinahe als Acker untauglich, wie der Adlige sagt und kann nicht dazu dienen, denn das ist reiner und grober Sand und steinig.
Fb  ist mit Kiefernwald bewachsen und von der gleichen Beschaffenheit wie symbol Fa.
 RRev 158  URev 248 links Fc  kann bewirtschaftet werden, besteht aus kaltgründigem Boden.
Fd  meint der Adlige, ist als Acker vollständig unbrauchbar, weil es so niedrig ist, dass das Wasser in der Frühlingszeit darauf stehen soll. Es ist uneben, denn hier und da sind kleine Erhebungen und wieder kleine Wasserlöcher.
Fe  meint der Adlige, ist nicht zur Kultur tauglich, ist sehr bültig und unebenes Land.
Ff  meint der Adlige, ist auch zur Kultur untauglich, weil es so flacher Grund ist und nicht als Weide entbehrt werden kann, denn es ist so nahe beim Dorf und liegt zur Hand, jedoch scheint es mir, dass es wohl als Acker gebraucht werden könnte, obwohl es jedoch etwas bültig und von sandigem Grund ist.
Fg  meint der Adlige, weil es so hochgelegen und sandiges Land ist, scheint als Acker nicht brauchbar zu sein, jedoch scheint es mir, dass es wohl Roggen und Buchweizen tragen könnte.

Summe

Neuer Acker: 5M 180R

 RRev 159   URev 249 

1704 ist das Dorf Pretschow revidiert worden

Ab  ein Stück, in dem wüsten Acker, mit der Bezeichnung Fk ist reines Sandland, welches jedes 9. oder 10. Jahr einmal besät werden kann.  18M

Anmerkung

Em  ist ein Stück vom Acker Ec beim wüsten Land, von welchem der Adlige sagt, dass es nicht mehr als Acker genutzt werden kann, weil er davon seine Aussaat nicht bekommen kann, beträgt an Inhalt  8M 120R.

Über die Wüstung

Fh  an einigen Stellen eben und an einigen Stellen uneben und steinig, wie die Einwohner sagen, zur Kultur ist es nicht brauchbar, was auch zu sein scheint, weil es so sehr sandiges Land ist.
Fi  als Acker vollkommen untauglich, besteht aus weißem, klarem Sand.
Fk  ist hügelig und hochgelegenes Sandland, wie die Einwohner sagen, als Acker nicht brauchbar.
Fl  ist von gleicher Beschaffenheit wie Fk und scheint als Acker etwas flach zu sein.
Fm  ist wohl vollkommen als Acker brauchbar, aber der Adlige sagt, dass die kleinen Stücke dafür nicht bestellt werden können, weil sie so in der Weide liegen und nicht wert sind, dass man einen Zaun darum macht.

Summe

NeuerAcker: 18M

 RRev 160   URev 250 links 

Der Adlige Herr Bohl glaubt, in der Annotation zur Bodenart etwas benachteiligt zu sein, denn er fordert, dass das jetzt nachgesehen werden sollte, sowie auch seine Schilderung darüber aufgeschrieben wird und sie ist wie folgt:

1. Gnatskow

In Grote Gern oder das symbol Ab1, sagt er, kann nicht viel Sommergetreide tragen, sondern nur Roggen.
Kattenstartscher Felt oder das symbol Ba, sagt er, ist kaltgründig und wenn nasse Jahre sind, ertrinkt die Saat darauf.

2. Pretschow

Das symbol Eh, sagt er, ist so schlechter Boden, dass er seine Aussaat davon nicht wiederbekommen kann. Er ist wohl dem Augenschein nach so einigermaßen, aber wenn man es etwas genauer nimmt, so ist es kaltgründiger und eisenrostiger Boden und er kann nichts anderes als Roggen tragen.
Das ganze strittige Stück an der Grenze zu Nepzin gehört jetzt vollständig zu Nepzin.
Das strittige Stück an der Grenze zu Klein Bünzow gehört jetzt zu Klein Bünzow.

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Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Brynolph (Bryniel) Hesselgreen
Revision:
Anmerkungen:

1 Gnatskow und Pretschow sind heute ein Ort namens Karlsburg.

2 Beide Orte wurden laut Urschrift von Brynolph (Bryniel) Hesselgreen vermessen.

3  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

4  Die Familie von Normann (auch Narmann, Nahrmann und Norrmann) zählte zu den ältesten Adelsgeschlechtern auf der Insel Rügen und im Gebiet des Herzogtums Pommern-Wolgast. Sie hatten Güter u.a. im Gebiet von Rügen, Anklam, Grimmen und Demmin. Bereits im 13. Jahrhundert zählten sie zum auf Rügen gesessenen Adel und über pommersche Grenzen hinaus waren Teile der Familie in späterer Zeit auch in Dänemark, Schweden, Schlesien, Ostpreußen, Mecklenburg, Württemberg u.a. ansässig.  Normann. In: Kneschke, Ernst Heinrich (Hg.): Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexikon. Bd. 6, Leipzig 1865. S. 527ff.

5  Kirchenkorn oder Priesterkorn 

6 Wörtlich übersetzt "Leinwebersche", kann Berufsbezeichnung sein oder Standesangabe: die Frau bzw. Witwe eines Leinwebers.

7  Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.

8  Ackerkämpe ein Boden, der Getreide trägt oder tragen soll. Zum Schutz vor dem weidenden Vieh wird die Fläche mit Wällen und Hecken abgegrenzt.  Seedorf, Heinrich und Meyer, Hans (Hg.): Landeskunde Niedersachsen. Natur- und Kulturgeschichte eines Bundeslandes. Band II Niedersachsen als Wirtschafts- und Kulturraum, Neumünster 1996.

9  Worte, Wurte, Wortland In Pommern ein kleines zu einem Haus oder einem Katen gelegenes Stück Land, das von dem übrigen Dorfacker abgesondert ist.  Busch, Michael: Krieg-Krise-Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden. Ein Vergleich. In: Wegner, Bernd (Hg.): Wie Kriege enden. Wege zum Frieden von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich 2000, S. 93-120, hier S. 106-109.

10 Gemäß der Urschrift würde der Anfang des Satzes lauten: "Der nähere und größere Teil beim Dorf ..."

11  1. Buschiges Landstück mit Morast umgeben oder 2. ein erhöhter Ort im Wald. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 467.

12  Brink: ein grüner Platz ohne Bäume, in Holzungen, Feldrändern oder Wäldern.  Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 55.

13  In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide.  Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.

14 Die Folio-Seite 465 im Band 35 fehlt in der djvu-Ausgabe, ist aber im Original vorhanden.

15  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

16  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

17  Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird.  Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.

18  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

19  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

20  Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen.  Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.