R 664   U 467 rechts 

Beschreibung vom Adelshof Moeckow, welcher im Juli 1694 vermessen wurde

Moeckow ist ein Adelshof im Distrikt Wolgast und Kirchspiel Zarnekow, zwei Meilen von den Städten Anklam, Greifswald und Lassan, anderhalb Meilen von Wolgast und Gützkow gelegen, wo es, nach Landgebrauch gerechnet, in der Mitte liegt. Nach Norden grenzt es an Krebsow, Wrangelsburg und Brüssow, das sich auch ein Teil zur Ostseite mit seiner Grenze krümmt, nach Osten wird es durch einen Grenzgraben an das Kirchdorf Zarnekow gefügt, dann grenzt es im Süden an die Feldmark von Gnatskow und im Westen an die Grenzen von Nepzin und Züssow.

Unter Moeckow liegt halb Brüssow und ein großer Teil von Zarnekow, deren Bauern hier Untertänige sind und ihren Hofdienst tun. In alten Zeiten hat ein Teil von besagtem Gut zu dem Prälaten Owstin gehört und  U 468  ein Teil dem alten Horn auf Ranzin. Und wie ich berichten hörte (weil sich keine schriftlichen Dokumente darüber finden lassen) war Moeckow früher ein Ackerwerk1  und eine Schäferei gewesen, auch wohnten hier sechs Bauern , von denen soll jeder zwei Hakenhufen Land zu bewirtschaften gehabt haben und 2 Scheffel Meßkorn2  gegeben haben. Aber das übrige Land gehörte zum Ackerwerk. Dann ist das in den langen früheren Kriegszeiten  R 665  vollkommen zerstört und wüst gelegt worden, so dass hier weder Haus noch Bauern mehr übrig blieben und lag folglich wüst bis zum Jahr 1654 als Kapitän Peterswald, der Vater der gegenwärtigen Besitzer, dieses Moeckow mitsamt den dazugehörigen Teilen in Brüssow und Zarnekow für 4.500 Rthl pommersch erstand, jedoch unter den Vertrag, daß das mit der Zeit wieder eingelöst werden könnte. Moeckow allein kostete 1.500 Rhtl, welches damals vollkommen ohne Kultur und der Boden überall gleich war. Owstins Vertrag lautete auf 50 Jahre, den jetzt danach der Präsident Owstin3  mit dem Rittmeister Peterswald wieder aufs Neue auf 50 Jahre aufgesetzt hat. Ebenso ist auch Horns früherer Anteil unter einlösbarem Brief und Vertrag gekauft, der jedoch kaum wieder eingelöst werden wird. Moeckows Anteil in Zarnekow soll gemäß der Kirchenmatrikel4  und alten Hufenzahl 9 Hakenhufen und fünf Höfe oder Grundstücke betragen, die alle Owstin gehörten und es ist erblich verkauft worden. In Brüssow sind vier Höfe, die hierzu gehören, von denen der eine auch von Owstin gekauft wurde, aber die anderen drei von Horn und sie sollen  R 666  alle einlösbar sein. Zu diesen 4 Höfen, meint man, sollen auch von alters her 9 Hakenhufen gehört haben. Mehr über ihre Beschaffenheit findet man in den Beschreibungen von besagten Dörfern.  U 469  Und als Peterswald dieses Moeckow wüst und unbebaut kaufte, hat es ihn auch nicht viel gekostet bevor es wieder instand gebraucht wurde.

Obwohl früher, wie gesagt, viele Bauern in Moeckow waren, wie man auch aus den wüsten Höfen ersehen kann, die auf beiden Seiten des Wrangelsburger Weges liegen und jetzt teilweise als Acker bestelltwerden und zum Teil mit Bäumen und Büschen bedeckt sind, so wird das jetzt alles von den Besitzern genutzt und ungeachtet dessen, daß Peterswalds Erben viele sind, besitzt und verfügt jetzt jedoch über das Gut:
1 . Herr Rittmeister Alexander Casimir von Peterswald.
Sonst sind hier keine Bauern außer anderen, die keine Wirtschaft haben wie:
2 . Christian Funcke, ein Einlieger, der für sich allein wohnt und sich durch Tagelohn ernährt.
3 . Clavs Müller, der Viehhirte
4 . und der Schäfer

 R 667 

Die Hufenzahl

1.) Was die alte Hufenzahl von Moeckow betrifft, so meinte der Rittmeister Peterswald keine schriftlichen Dokumente darüber zu haben, auch hier keine zu finden sind, denn im Vertrag und Kaufbrief ist nicht aufgeführt, was für Hufen und wie viele hier von alters her gewesen sind. Eine solche Unkenntnis des Landes haben auch die Kriegszeiten verursacht, denn das Gut wurde zerstört und verwüstet gekauft. Desgleichen auch die späteren Besitzer beim Militär waren und deshalb nicht so gut Kenntnisse über dessen Beschaffenheit einholen konnten. Sonst, wie die mündliche Angabe der Besitzer war, werden jährlich von Moeckow Meßkorn 21 Scheffel Roggen für das kultivierte  U 470  und 3 Scheffel für das wüste Land gegeben. Deshalb sollen hier in früheren Zeiten 24 Hakenhufen gewesen sein. Es liegen jedoch darin im Verhältnis mehr wüst, wie man aus der Ausrechnung sehen kann, teilweise soll hier auch Ritterland5 , teilweise steuerpflichtiges Land sein, aber wieviel von jeder Art war dem Besitzer unbekannt, erzählte nur, zum Halten des Lehnspferdes6  für 4 Landhufen und 20 Morgen zu geben, auch ist hier der Stamm. Sagte aber daneben, dass die Ritterschaft hier noch mehr Ritterhufen beanspruchen will, aus welchem Grunde war auch unbekannt. Und wenn es so ist, sollte man doch durch Vermutung beinahe schließen,  R 668  daß von alters her die Hälfte Ritterland war und die Hälfte steuerpflichtiges Land, wie man es auch andernorts fand, ebenfalls weil sechs Bauern hier gewohnt haben und jeder 2 Hakenhufen hatte.

2.) Wie es auch mit der Hufenzahl sein mochte, so hat Moeckow vor dem letzten Kriege jährlich 6 Hufen versteuert zusammen mit den darunterliegenden Teilen in Zarnekow und Brüssow. Aber dann ist es auf 3 Hufen reduziert worden, für die der Rittmeister jährlich alle Abgaben selbst entrichtet, weil seine Untertanen arm sind und größtenteilweise keine Steuern zahlen können. Ungeachtet dessen, daß die Hufenzahl jetzt zur Hälfte weniger ist, so soll doch die Abgabe so hoch zu sein wie früher.

 R 669   U 471 

Arealausrechnung von Moeckow

Der ganze bewirtschaftete Acker wird in drei Felder geteilt.

A Das Feld nach Krebsow, das als Brache lag

[A]   95M 135R
Aa1  Acker aus Humusboden und aus Lehmhumus bestehend, teilweise niedriger beim Weideland und ein kleiner Hügel beim Feld C, etwas sandig,  27M 30R
Ab1  ebener und niedrigerer liegender Ackerboden,  7M 75R
Ac2  etwas sandig-humoses und lockeres Land,  39M 159R
Ad3  magerer und sandvermischter Acker, der nur einmal innerhalb von acht Jahren besät war,  7M 96R
Ae3  schwaches und feinsandiges Land, das innerhalb von acht Jahren unbestellt lag,  14M 75R

B Mühlenfelt, das mit Sommersaat besät war

[B]   87M 180R
Ba1  zumeist Humusboden und guter Acker, vom Rand entfernt ein Teil etwas mager und ein kleiner Teil niedriger Boden,  19M 105R
 U 472 Bb1  Humusacker etwas mit Sand vermischt schlechter als der vorherige,  19M 195R
Bc2  magerer und sandiger Acker,  21M 240R
Bd3  zumeist Sandland, das hin und wieder besät wird und jetzt unbesät lag,  24M
Be  Sandheideland oben in der Ecke, das andere (die in Brüssow) aufgebrochen haben und besähen,  2M 240R

 R 670 

C Kleinefelt, war damals Winterfeld

[C]   69M 255R
Ca1  guter Acker aus Humusboden und teilweise aus Schwarzhumus bestehend, mittlere Lage,  32M
Cb2  Humusland von magerer Art,  37M 255R

Anmerkung: Dieses Feld wird in Bezug auf Bodengüte für das Beste gehalten.

D Wüstes Land mit Heidekraut bewachsen

[D]   138M 192R
Da  wüstes Land, vor 20 Jahren war es bestellt und gehört zum Feld C,  10M 60R
 U 473 Db  wüstes Land bei Bd3 aus Sandboden, das auch vor 20 Jahren in Bewirtschaftung war  5M
Dc  uralter ebener wüster Acker, mager und sandig,  14M 105R
Dd  ebenes wüstes Land und Heideland,  8M 150R
De  hochliegendes kahles Heideland, sehr reichhaltig an großen Steinen, ist von schwachem Sandboden, der nicht die Mühe lohnen würde wieder bewirtschaftet zu werden, ungeachtet dessen, dass alles in früheren Zeiten als Acker aufgepflügt war, kann außerdem als Schafweide etwas Nutzen bringen,  63M 210R
Df  altes festes wüstes Land,  5M 45R
 R 671 Dg  ebener wüster Acker,  12M 132R
Dh  im Feld C wüster Acker, der vor 16 Jahren bestellt war, aus humosem, jedoch magerem Boden bestehend,  12M 60R
Di  tiefliegendes wüstes Land seit Menschengedenken nicht bestellt, das nur mit Gras bewachsen ist,  7M 30R

 U 474 

E Wiesen

[E]   38M 273R
Ea  Wiese teilweise aus niedrigem, teilweise aus festerem Wiesenboden,  5M
Eb  meistenteilweise feste Wiese7 , jedoch ein Teil niedrig, wird nur so oft gemäht wie das Feld B bestellt wird,  5M 150R
Ec  niedrige Wiese im Feld C, war früher zumeist Acker gewesen,  5M 48R
Ed  Wiese zumeist aus Weideland, beim gleichen Feld, ebenso einige Flecken innen zwischen dem Acker,  4M 225R
Ee  in Wüste Neüe baumlose und ziemlich gute Wiese, zumeist von einigermaßen festem Grund,  9M 90R
Ef  teilweise festere, teilweise niedrige Wiese mit Erlenbusch bewachsen,  3M 150R
Eg  zumeist bültige Wiese und von sehr geringem Graswuchs,  5M 210R

Nach des Besitzers eigener Angabe sollen die Wiesen 40 Fuder Heu geben können, wie man aus den Annotationen ersehen kann.

 R 672 

F Wald und Weideland

[F]   175M 228R
Fa  Heidenholtz und Lütkebruch niedriger Bruch mit kleinen Erlen bewachsen und mit Weidengebüsch dazwischen  30M 90R
 U 475 Fb  zumeist festes Weideland, teilweise kahl, jedoch größtenteilweise mit Erlenbüschen bewachsen,  17M 135R
Fc  kleiner Eichenwald neben der Koppel und dem Obstgarten, wo sich auch einige Eschenbäume dazwischen befinden,  2M 75R
Fd  alle festen Flecken in den Ackerfeldern mit kleinen Eichen, Dornensträuchern und Weidebüschen zumeist bewachsen,  6M 60R
Fe  kahles Land, etwas bültig, teilweise trockener und mit Heidekraut darauf, teilweise wieder hier und dort im nassen Grasland auch Flecken einbegriffen, weisen zumeist Anzeichen von altem Acker auf, soll aber nur dem Weidegang dienen können,  27M 30R
Ff  bültiges zumeist kahles und niedriges Weideland, das auch zu einem großen Teil alte Furchen aufweist, aber am Besten als Weide dient  6M 270R
Fg  festes Weideland hier und dort in den Wiesen, teilweise etwas bültig und teilweise mit Büschen darauf  4M 210R
 R 673  U 476 Fh  niedrig gelegenes Land, teilweise mit kleinem Heidekraut, teilweise mit Gras bewachsen, auf welchem zum großen Teil alte Ackerfurchen zu sein scheinen, aber wegen des nassen Grundes und der großen Menge von Tümpeln und Wasserflecken kann es nur als Viehweide brauchbar sein. Hiervon wird auch ein geringer Teil unweit von Feld A gemäht, wenn der Acker daneben besäht wird. Das konnte ich jetzt nicht abtrennen, weil das Feld als Brache lag,  59M 60R
Fi  Pferdekoppel, teilweise von festem, teilweise von niedrigem Grasland,  4M 135R
Fk  eine kleine Koppel beim Obstgarten,  1M 138R
Fl  wüste Grundstücke beim Dorf und dem Weg mit Eichen und Eschen bewachsen,  2M 135R
Fm  kleine Moräste und Tümpel,  11M 90R
Fn  eine sumpfige Gegend an der Grenze von Zarnekow, trägt dickes Gras und Riedgras, das bisweilen abgemäht zu werden pflegt,  2M

 R 674   U 477 

Das Dorf

[das Dorf zusammen]   8M 237R
Tr.K.  Obst- und Kräutergarten, worin meist junge Bäume sind, jedoch in nicht zu großer Menge, desgleichen kleine Gemüsegärtchen beim Hof,  1M 195R
Symbol 68 1 die betreffende Hofstelle,  210R
Symbol 68 2 der Hof wo Nr. 2 wohnt, worunter auch ein kleines Obst- und Gemüsegehege zusammengefasst sind,  126R
Symbol 27  ein kleiner Fischteich bei der Koppel und einer an der Straße, worin Karauschen zu finden sind,  171R
Symbol 32  eine kleine Bleichwiese,  75R
Symbol 31  die Straße im Dorf,  2M 60R
Wege und Gräben auf der Feldmark, 3M

Summe:

Acker: 252M 270R
wüster Acker: 138M 192R
Wiese: 38M 273R
Heufuder: 40
Wald und Weideland: 175M 228R
das Dorf: 8M 237R

 R 675   U 478 

Annotationen über Moeckow

Der Acker

1.) Der Acker wird hier in drei Schlägen oder Feldern zu betrachten sein, da er jedes dritte Jahr als Brache liegen gelassen wird und er kann in drei Klassen nach seiner Bewirtschaftung und der Bonität geteilt werden:
1. [Klasse]: der beste, der ein Jahr mit Roggen, das zweite mit Gerste besät wird, ungeachtet dessen dass er nicht von schwerem Land ist, sondern sonst ziemlich guter Humusacker, dazwischen auch Stufungen sind. Diesen findet man auf der Karte in seinen Formen mit Nr. 1 bezeichnet.
2. [Klasse]: der mittlere, der humos aber schwächer als der vorige ist, und der nur mit Hafer und Roggen besät wird, findet man unter der Bezeichnung Nr. 2.
3. [Klasse]: der schlechteste, der sandig, feinsandig und sehr mager ist, wird zu einem Teil nur einmal in acht Jahren besät, ein Teil lag acht Jahre als Brache. Wird teilweise hin und wieder nur mit Roggen besät, ist mit Nr. 3 bezeichnet. Und es kann alles weitere aus der Ausrechnung ersehen werden.

Ungeachtet dessen, dass jetzt ein Teil von der mittelsten Klasse als erste angesehen werden sollte, scheint etwas besser zu sein, so kann man den Acker doch jetzt nicht anders verteilen in Anbetracht seiner Bestellung und des Besitzers Wort, der ihn sowohl geprüft hat, auch weil ich selbst augenscheinlich  R 676  zu einem großen Teil sah, wie er bestellt wird. Sonst ist der Acker so gelegen, dass Wasser ihm nicht leicht Schaden zufügen kann.

2.) Wie der Acker vor 50 Jahren ganz wüst und unbestellt lag, so ist er dann mit der Zeit mehr und mehr unter Kultur gekommen und ungeachtet dessen, dass die übrigen Felder noch viel in uralten Zeiten als Acker bestellt waren, so kann das alte wüste Land niemehr wieder so stark in Bewirtschaftung kommen,  U 479  denn ein großer Teil liegt wohl auf einem trockenem Untergrund, ist aber von Sand und Sandheideboden, teilweise steinig, welcher die Mühe gering oder nicht belohnen könnte. Ein Teil wiederum liegt sehr niedrig und feucht, voll vieler kleiner Tümpel und nasser Weideflecken, die nur den Anschein erwecken dem Weidegang zu unterliegen, wozu es auch nötig ist und deshalb ist es in dem Abschnitt Weide aufgeführt. Sonst war auch ein Teil vom wüsten Land vor 16 und 20 Jahren bestellt gewesen, aber weil es mager ist und nicht fruchtbar sein wollte, soll es dann nicht wieder in Bewirtschaftung gekommen sein und wenn schon etwas von dem wüsten Land mit der Zeit aufgebrochen wird, so muss doch der größte Teil als Vieh- und  R 677  Schafweide liegen gelassen werden, weil das Weideland hier zu gering ist. Wenn das wüste Land von guter Bodenart wäre, ließe der Rittmeister es nicht so lange unberührt liegen, der sonst Kraft und Leute hat, dieses zu bewirtschaften.

3.) Die Aussaat wurde mir angegeben nach eigenem Aufsatz, wie die Saat jetzt zuletzt ausgesät worden war und beträgt:
Roggen 2 Last 2 Drömt und 6 Scheffel
Gerste 1 Last 3 Drömt und 3 Scheffel
Hafer 1 Last und 8 Scheffel

Anmerkung: Demnach kommen auf einen Morgen an Roggen 3 1/5 Scheffel, an Sommerkorn zusammen nahezu 4 Scheffel. Erbsen pflegen hier jetzt nicht gesät zu werden auch nicht Weizen, weil diese Bodenart solche Saat nicht tragen will, sondern die Aussaat oft durch Schaden geprüft wird.

Heuernte

Wiesen sind hier kleine, nicht viele und von geringem Bewuchs, teilweise von festem teilweise niedrigem Boden, teilweise wird jährlich gemäht, teilweise unterliegen sie jedes dritte Jahr zusammen mit den Feldern dem Weidegang und weil sie nicht gleichmäßig geben, mehr oder weniger, wie die Jahre sind, so werden sie nicht höher angesetzt werden können als zu 36 bis 40 Fuder Heu, wenn man dem Mittelweg folgt, denn vergangenes Jahr, wie die eigene Angabe des Besitzers zeigte, hatten die  R 678   U 480  Wiesen nur 30 Fuder abgeworfen. Und weil nun in diesem Jahr furchtbares Wetter und reiches Wachstum war, wird man wieder etwas über 40 Fuder bekommen. Weil hier so wenig Heu geerntet werden kann, muss man andernorts etwas Wiese bei Brüssow pachten, damit das Vieh über Winter erhalten werden kann.

Fischgewässer

Zwei Fischteiche gibt es beim Dorf worin sich Karauschen befinden, aber kein anderer Fisch und es ist hier sonst keine Fischerei. Früher waren wohl Karauschen in ein oder zwei Tümpeln in den Feldern, die jedoch jetzt zumeist zugewachsen sind und keinen Nutzen bringen.

Wald

Wald findet man hier sehr wenig, nur kleinen Erlenwald mit Weidenbüschen dazwischen im Heidenholt an Nepzins Grenze. Sonst findet man vorn beim Dorf einige teilweise große und teilweise kleine Eichen, Eschen, Weiden und Linden. Sonst ist hier kein Wald, auch keiner, der zu großem Nutzen gebraucht wird, sondern Brennholz, Bauholz und Holz für Zaunstangen muss aus den Wäldern der Umgebung gekauft werden. Weil hier keine großen Bäume wachsen, kann auch das Jagen nichts einbringen.

 R 679 

Weideland und Vieh

Das Weideland ist hier sehr wenig und ungeachtet dessen, dass das wüste Land ebenfalls dafür gebraucht wird, bleibt sie doch knapp genug. Aus dem Grund können jährlich in Moeckow von dem was hier auf der Feldmark wächst nicht mehr als 50 Rinder gehalten werden. Auch ungeachtet dessen, dass man jetzt etwas darüber findet, so wird es von anderer Feldmark gepachtet  U 481 , wovon sie unterhalten werden, desgleichen acht Pferde, unter denen auch das Lehnspferd einbegriffen ist.
Schafherde wird gehalten und es können hier zu 600 Stück gehalten werden, nämlich der Herrschaft gehören 400, dem Schäfer 100 und seinem Knecht 100 Schafe.

Gesinde

Der Rittmeister hat drei Knechte in seinen Diensten, einen kleinen Jungen und vier Mägde.

Abgaben

Personalsteuer oder Akzise8  beträgt jetzt in diesem Jahr für Moeckow alle Quartale mit der Herrschaft und all ihrer Leute, die man hier findet, 3 Rthl 2 ß.
Septima oder Landkastensteuer9  viermal 1 Gulden vorpom. und 2 ß.
Reiterverpflegung beträgt jeden Monat von Moeckow und  R 680  was dazu gehört, 4 Rthl 18 ß. Das erstattet der Rittmeister auch allein.
Viehsteuer10  gab er 8 vorpom. ß. pro Stück. Der Schafhirte muss für 100 seiner Schafe 2 Rthl und 32 ß geben.
Jedes Jahr gibt der Rittmeister 4 ß, was Bede11  genannt wird, ist hier von einer alten Bewilligung gekommen, ohne Zweifel durch Bitten erhalten.
Andere Abgaben sind ungleichmäßig.

Die Beschaffenheit der Grenzen

Die Moeckower Grenzscheide ist an allen Seiten unstrittig und richtig zu finden durch Gräben, teilweise Steine und andere Zeichen auch ungeachtet dessen, dass ein Teil der Feldmark von Nepzin sich nicht mit seinen besonderen Kennmarken hiervon unterscheidet, übernehmen das jedoch zumeist alte Furchen und Tümpel. Sonst wurde auch diese Grenze von einem alten untertänigen Bauern in Nepzin, Chur genannt, ausgewiesen, der darüber gut Bescheid wissen sollte.

 RRev 174   URev 267 rechts 

1704 ist das Dorf Moeckow revidiert und wie folgt befunden worden

Dk  vom wüsten Acker Df sind 2 Morgen 120 Ruten bewirtschaftet, ist sehr tiefliegend und kaltgrundig, so soll er nach Aussage des Adeligen wieder wüst gelegt werden, war aber dieses Jahr besät.

NB  von dem kultivierten Acker Ae und Bd sind wegen Unfruchtbarkeit 10 Morgen 280 Ruten wüst gelegt worden, die jetzt ganz mit Heidekraut bewachsen sind.

Der wüste Acker Da und Dc bei Züssow und an Krebsows Grenze ist sehr hochgelegen und zumeist aus reinem Sand, so soll er nicht so leicht aufgebrochen werden können.

Den wüsten Acker Dg hat der Adlige vor sechs Jahren versucht zu bewirtschaften, aber weil er seine Aussaat nicht wiederbekam, so ist er jetzt wieder wüst gelegt.

Dh und Di können als Weide nicht entbehrt werden, sind außerdem auch kaltgründig.

Der wüste Acker an Wrangelsburgs und Brüssows Grenze scheint vollständig bewirtschaftet werden zu können, aber sowohl die Bauern als auch der Adlige gaben an, dass alles unbrauchbar ist und sie haben versucht, das Land zu düngen. Aaber der Dünger verbrennt, so dass es nicht die Mühe lohnt. Kann wohl auch so sein, denn es ist hochgelegen und der Boden zumeist überall reiner Sand. Die anderen kleinen Stücke sind auch nicht [bestellt].

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Brynolph (Bryniel) Hesselgreen
Revision:
Anmerkungen:

1  Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird.  Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.

2  Kirchenkorn oder Priesterkorn 

3  von Owstin, Joachim Rüdiger von Owstin (14. Oktober 1634 - 13. Okt. 1698). In den Jahren 1663 bis 1671 war von Owstin als Assessor tätig, daran anschließend übernahm er den Posten als pommerscher Regierungsrat. In der Zeit 1680 bis 1693 wirkte er als Vizepräsident des Wismarer Tribunals. Schließlich bekleidete er den Posten eines Geheimen Rats am Hofgericht des Herzogs von Würtemberg. Owstin starb 1698 und wurde in der St. Nicolaikirche zu Greifswald beigesetzt.  Asmus Ivo, Das Testament des Grafen – Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion, in: Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen, Jens E.: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Münster 2003, S. 242. Lang, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 237.

4  Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.

5  Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen.  Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.

6  Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß.  Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.

7 Der Text "feste Wiese" steht nur in der Urschrift.

8  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

9  Landkasten: Im Landkasten werden die Steuergelder verwaltet, die der Landesherr ausgeschrieben und die Landstände bewilligt hatte. Der rechnungs- und kassenführende Landschaftsmandatar führte drei unterschiedliche Kassen: eine für die allgemeinen Steuern, die zweite für die Mittel der Ritterschaft und die dritte für die Mittel der Städte. Zur besseren Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben betrieb der Landkasten der pommerschen Stände eine Fondwirtschaft. Eine Landkastensteuer ist demnach eine, die an den Landkasten gezahlt werden muss.  Buchholz, Werner: Öffentliche Finanzen und Finanzverwaltung im entwickelten frühmodernen Staat. Landesherr und Landesstände in Schwedisch-Pommern 1720-1806, Köln, 1992, S. 198-202.

10  Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird.  Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.

11  Allgemein geht die Bede ("Bitte") zurück auf eine ursprünglich unregelmäßige Abgabe zur Abdeckung außerordentlicher Bedürfnisse und Unterhaltung des Hofstaats eines weltlichen Herrn nach dem Vorbild der Lehenshilfe, die sich zur regelmäßigen zumeist jährlichen Abgabe weiterentwickelte. In Schwedisch Pommern hatte sich die Abgabe der Bede und des Hundekorns aus herzoglicher Zeit erhalten, die von ritterschaftlichen Gütern an die landesherrlichen Ämter entrichtet werden mussten.  Genicot, L.: Bede, 1. Allgemein. In: Lexikon des Mittelalters, Band 1. Stuttgart [u.a.] 1980, Sp. 1779f.; Ihro Königlichen Majestät Resolution, welche Sie auf dero Vor-Pommer- und Rügianischen Landständen von Prälaten und Ritterschaft, ..., schrift- und mündlich unterthänigst an- und vorgetragenen Beschwerden und Desiderien, gnädigst ertheilen wollen. Gegeben Stockholm, den 19. Dec. 1720. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765, X. Abteilung, Nr. 17, S. 1106.