R 463   U 308 rechts 

Beschreibung von Steinfurth, vermessen im Juni 1694

Steinfurth ist ein Krongut im Distrikt Wolgast und in Zarnekows Kirchspiel, 1 1/2 Meilen von Wolgast, 2 1/2 Meilen von Greifswald und 1 1/2 Meilen von Anklam, nach Art und Weise der Einwohner gerechnet, gelegen. Im Norden grenzt es an Giesekenhagen und den wüsten Hof Buddenhagen, im Osten an den wüsten Hof Pamitz, im Süden an Groß und Klein Bünzow und im Westen an das Adelsgut Gnatskow und Pretschow.

Es war früher ein Amtsdorf, jetzt aber in späteren Zeiten ist es in die Hand verschiedener Besitzer gekommen, die es zum Teil an andere verpachtet haben, zum Teil auch selbst ihren Hof bewohnen. Und weil es von den fürstlichen Tafelgütern veräußert worden ist, ist es dieses Jahr durch die königliche Reduktion1  wieder eingezogen worden. Weil aber bei der Vermessung nur einige Höfe reduziert waren,  U 309  will ich jedoch hier, nach Aussage der Einwohner, etwas über die Beschaffenheit der Höfe einfügen.

Hier zu Steinfurth soll ein kleiner wüster Hof mit Namen Krankhorst gehört haben,  R 464  wie die Einwohner das Land nennen, der seit alten Zeiten wüst lag, denn man findet ihn auch in der Kirchenmatrikel von 1584 und das wüste Ackerland wird Krankass genannt. Auf diesem Hof hat früher nach einer alten Sage ein Adliger gewohnt, der es besaß und seine Wohnung auf einem kleinen Holmen Symbol 56 2  unten in der Wiese Ed vorn vor dem Acker Krankhorst hatte, das jetzt mit Espen bewachsen ist. Man sagt aber auch, dass sich Räuber während der langen Kriegszeiten auf dem besagten Land in einer großen Höhle oder Grube aufgehalten haben, die nördlich von der Wiese oben auf dem Waldhügel zu sehen ist, die noch Reuberkuhl genannt wird. Dieses trug sich ohne Zweifel im langen deutschen Krieg3  zu, als diese Feldmark durch Wüstliegen überwachsen wurde, und zu der Zeit soll hierüber ein Landweg von Greifswald und Wrangelsburg nach Anklam gegangen sein. Aus dem Grunde hatten die Räuber gute Gelegenheit, ihr böses Vorhaben zu vollbringen. Ich sage, dass dieses durch Krieg wüst gelegt wurde und folglich so zu Steinfurth gekommen ist, obwohl sie sonst sagen wollen, dass  R 465  besagter Adliger es mit diesen Räubern gehalten haben soll. Deshalb wurde es vom Weg abgeschnitten und sein kleiner Hof wurde als ein Amtshof zu Steinfurth gelegt. Dieses Krankhorst hatte damals seine bestimmten Grenzen und ich habe jetzt diese alte Grenze auf der Karte oben durch das wüste Land aufgezeichnet. Aber wieviel Acker hierzu gehörte, konnte ich nicht in Erfahrung bringen, auch stand es nicht in der Kirchenmatrikel4 , sondern es scheint bei Steinfurths Hufen enthalten zu sein. Sonst meinten die Einwohner, dass 3 Hakenhufen hierzu gehörten, wovon nur einige Stücke bewirtschaftet sind. Jetzt waren hier im Dorf folgende Einwohner:

 U 310 

Namen der Einwohner:

1 . Fiskal des Hofrats Magdeburg lässt einige Höfe bewirtschaften, hat hier seinen Häker Hans Lemmick zu sitzen
2 . Jochom Thessenow, war selbst Besitzer von seinem Hof
3 . Christoffer Kraseman, Pächter

4 . Ertman Wÿs
5 . Hans Foss
6 . Michel Freud
Dienstbauern zu Gnatskow

7 . Clawes Prinitz Witwe
8 . Jacob Frengd
9 . Michel Gens, Leinweber
10 . Jochom Heidman, Viehhirte

 R 465  5 

Die Hofstellen

Wie viele hier von alters her gewohnt haben, konnte ich nicht so genau in Erfahrung bringen. Aber mir wurde gesagt, das es neun Bauern und neun Kossaten6  waren, denn früher waren hier 18 Höfe. Da aber sowohl dieses Dorf als auch andere in den Kriegszeiten zerstört und verwüstet wurden, haben noch nicht alle Höfe aufgebaut und bewohnt werden können, sondern viele liegen noch wüst, die jedoch die anderen Einwohner unter sich haben. Aber das Land reichte nicht so sehr zum Bewirtschaften, sondern der größte Teil davon liegt noch wüst und ist mit Heidekraut und zum Teil mit Kiefern bewachsen.

Anmerkung 1):
Einige Höfe oder Hofstellen, demnach angeblich drei Bauernhöfe und zwei Kossatenstellen, sind hier, die Hagemeister von alters her hatte, und dann bekam Weisenfeld sie durch Erbschaft, dessen Erben haben sie auch gehabt, bis sie dieses Jahr an das Amt zurückgeführt wurden. Zu diesem Teil zählen Schulzenhof, Krugstelle und Schmiedehof, die von alters her hier im  R 466  Dorf waren, jetzt aber wüst liegen. Dieser Teil war zumeist wüst gewesen, aber die Erben von Weisenfeld hatten davon eine Zeit lang zwei in Pacht und der eine saß auf dem Hof, der jetzt bebaut ist, und der andere auf der Straße, gaben zusammen jährlich 24 oder 25 Rthl und bewirtschafteten soviel, wie sie konnten. Dann übernahm Herr Bohl in Gnatskow diese Höfe gegen Pacht, der hierauf einen Verwalter hatte,  U 311  der ihm jährlich 30 Rthl gab, bis jetzt vor zwei Jahren Herr Fiskal Magdeburg, der Vormund der Erben, betreffenden Hof für sich nahm, um ihn zu bewirtschaften, und baute dort ein Wohnhaus, das noch nicht ganz fertig ist. Aber die zwei anderen alten Häuser standen ehemals dort. Hierzu, sagt man, sollen 11 Hakenhufen gehören.

2.) Der Teil, den Nr. 2 besitzt, besteht aus einem Bauernhof und zwei Kossatenstellen, hat früher Herrn Horn auf Wahlendow gehört, und nach ihm hat Herr Lancken auf Schlatkow denselben mit seiner Frau, Horns Tochter, bekommen. Von ihm hat Elwer besagten Teil zusammen mit Schlatkow erworben, den  R 467  schließlich Melchior Thessenow für 150 Rthl ganz wüst als Unterpfand unter der Bedingung bekam, dass ihm alle Baukosten und Hufensteuern erstattet und die Höfe nach einer gewissen Zeit eingelöst werden sollten. Aber als dieser Teil also dann ganz kleiig stehen gelassen wurde und die Baukosten inzwischen in Elwers Gegenwart auf 572 vorpom. Gulden geschätzt wurden und andere Abgaben ebenso viel betrugen7 , hat Thessenow ihn dann wie Eigentum genutzt und behalten, bestellt auch alles selbst, außer das er Nr. 9 auf dem einen Kossatenhof sitzen hat, der nur ein kleines Stück Acker daneben zu bestellen hat, gibt 3 Rthl Pacht und hat kein Vieh. Zu diesem Teil sollen 4 Hakenhufen gehören, eine zu den beiden Kossatenhöfen und drei zum Bauernhof, den er besitzt.

3.) Der Hof, den Nr. 3 gegen Pacht besitzt, war auch früher Hagemeisters gewesen, aber der Bürgermeister Marquard in Anklam bekam ihn von ihm, der ihn für 500 vorpom. Gulden an Jochom Thessenow (Nr. 2 Onkel) verkaufte, jedoch geschah das zum Teil durch Tausch, denn Thessenow hatte eine Hufe  R 468  Land auf Anklams Feld. Diese gab er dafür und gab Geld hinzu, dass sich alles zusammen auf 250 Rthl belief. Und der Hof war damals wüst und unbebaut. Dann bekam Balser Güntern, Thessenows Schwiegersohn, ein Büchsenmacher in Anklam, besagten Hof, der jetzt seit drei Jahren Nr. 3 hierauf sitzen hat gegen jährliche Pacht von 24 Rthl.  U 312  Vor ihm saß hier eine lange Zeit Casper Bejer, der Thessenows Witwe hatte. Dieser Hof hat drei kleine Ackerstücke und eine kleine Wiese östlich im Winkel von Krankhorst. Sonst gehört zu ihm außerdem ein gleicher Anteil an den drei Ackerfeldern Steinfurths. Mir wurde gesagt, dass ein Lepel aus Gnetzer Land oder Netzelkow dieses vom Fürsten bekommen hat. Und der Teil von Krankhorst scheint hinzugefügt worden zu sein, denn in dem Vertrag der späteren Besitzer findet man angezeigt, zu welcher Zeit der Hof in gutem Zustand war. Dann bekam Hagemeister diesen, der vorn genannt ist. Hierzu gehören 3 Hakenhufen.

4.) Der Bauernhof, auf dem Nr. 4 sitzt, gehört zu Gnatskow, wo er untertänig ist und seinen Hofdienst leistet. Zu diesem Hof soll alles gehören  R 469  was zu Krankhorst zählt, außer was soeben genannt ist. Dazu gehört auch von der Wiese Ed das, was auf der Westseite vom Bach liegt. Sonst hat dieser Hof 1 Hakenhufe Land in den drei Ackerfeldern Steinfurths. Eine Zeit lang wohnte hier ein alter Oberst darauf, der mit Bohl in der Schlacht war.

5.) Nr. 5 und Nr. 6 gehören auch zu Gnatskow, haben zusammen, wie es von alters her war, 6 Hakenhufen, ungeachtet dessen, das davon wie bei anderen viel Land wüst liegt. Hierzu gehörten drei Höfe, sie wissen nicht von welcher Art, meinen jedoch, dass jeder dieser drei Einwohnern gleich viel hatte, nämlich 2 Hufen. Nr. 5 sitzt auf einem dieser Höfe und hat einen wüsten Hof neben sich, den er mit diesem Ort bewirtschaftet. Aber Nr. 6 hat den dritten Hof in Bewirtschaftung, der nördlich von der Kirche wüst liegt, wohnt selbst bei der Kirche auf deren Grund und gibt dafür dem Pastor jährlich 23 vorpom. ß Grundgeld. Das Haus gehört ihm selbst, welches der vorige Mann seiner Ehefrau gebaut hat. Diese drei Höfe und 6 Hufen waren von alters her Eigentum der Horns in Wahlendow, dahin auch diese Einwohner Dienst leisten.
 R 470  Anmerkung: Nr. 4, 5 und 6 bestellen alle durcheinander den ganzen Acker, der zum Gnatskower Anteil gehört, sowohl auf Krankhorst, wo nicht viel bewirtschaftet ist, als auch in den anderen Feldern.  U 313  Aber Nr. 4 und 5 haben gleiche Wirtschaft, deshalb gleiche Dienste und Lasten zu tragen. Und Nr. 6 hat weniger Acker, wie man aus seiner Aussaat ersehen kann. Deshalb hat er auch nicht so viel Dienst und Abgaben.

6.) Der Hof, den Nr. 7 besitzt, ist ein Bauernhof, der zu Schlatkow gehörte, und Netzow hatte ihn, den ein Mann, Gysen mit Namen, so übel mit Schlägen behandelte, dass er dazu verurteilt wurde, ihm 300 Gulden zu geben, welche ihm als Bezahlung auf diesen Hof angelegt wurden, weil er mit Geld sonst nicht bezahlte. Ein Stellmacher hier im Dorf hatte auch auf den betreffenden Hof 100 Gulden gegeben, welches zusammen Claus Piritz bezahlte, außer etwas wird von den 300 Gulden übrig sein, und demnach übernahm er vor dem letzten Krieg diesen Hof, der damals wüst lag. Früher bewirtschafteten andere wenig  R 471  vom Acker gegen Pacht, die sie an besagten Gysen gaben. Piritz ließ diesen Hof wohl bebauen, und man findet hierauf zwei Wohnhäuser. Hierzu gehören 3 Hakenhufen, und alles scheint für 700 Gulden versteuert zu sein. Da damals die Baukosten angerechnet werden sollten, meint der Einwohner den Hof bezahlt zu haben.
Nr. 7 hat auf seinem Hof Nr. 8 sitzen, der etwas Land vom Hof zu bewirtschaften hat, welches unter Nr. 1 aufgeführt ist, und tut dafür Dienst. Sonst pachten auch Nr. 8 und Nr. 6 Acker von dem wüsten Dorf Pamitz hier an der Grenze, geben dafür nach Bünzow 5 Mark Pacht für jeden Morgen und Nr. 6 hat dort wohl nur 7 Morgen.

Die Hufenzahl

Nach dem Verzeichnis, das der Pastor in Zarnekow mir zeigte, welches der Kirchenmatrikel gleich sein sollte, sind hier von alters her 29 Hufen gerechnet worden, aber nach der Aussage der Einwohner 31 Hakenhufen. Was jedoch jetzt mit dem wüsten Land und Krankhorst vorhanden ist, geht weit darüber hinaus. Der ganze Acker ist steuerpflichtig und kein Kirchenland, welches jedoch der Pastor bis zu 2 Hufen für die Kirche beanspruchen wollte, das ihm in einer Kommission nicht lange vor dieser abgeschlagen wurde.

 R 472   U 314 

Arealausrechnung von Steinfurth

Der ganze bewirtschaftete Acker wird in drei Felder geteilt, denn obwohl der Acker, der auf Krankhorst liegt, von alters her auch verschiedener Natur war, so wird er jetzt unter das Feld B gerechnet, mit dem er bestellt wird, nach diesem so klein ist. Auch bleibt der Acker jedes dritte Jahr als Brache liegen, außer kleinen Ackerstellen vorn im Gut, die auch einzeln aufgeführt werden.

A Das Feld zu Zarnekow

[A]   114M 255R
Aa  Nedenfelt, teils aus Lehmhumus, teils aus Sandhumus mit niedrigem Ackerboden bei der Wiese, auch Gerstenland,  62M 90R
Ab  niedriger Leinacker  1M 75R
Ac  Paradise Block, Humusacker, etwas niedriger zur Wiese und zum Bruch  7M 150R
Ad  Hohenfelt, lockeres und sandig-humoses ebenes Land  33M 90R
Ae  schwacher und sandiger Acker  10M 150R

B Bornfelt, das seinen Namen von einer sprudelnden Quelle im Acker hat

[B]   94M 33R
Ba  zumeist Sandhumus, jedoch um die Wiesenflecken herum niedriger und feuchter Ackerboden, sonst auch ein kleiner Teil lehmhaltiger und niedriger humoser Acker beim Weg zum Bruch hin,  66M 270R
 R 473  U 315 Bb  Sandland,  2M
Bc  schwaches sandig-humoses Sandheideland,  12M 120R
Bd  Krankhorst, hügeliges Land, zumeist lehmig-humos, oben mager und feinsandhaltig,  9M 108R
Be  drei kleine Stücke von sandvermischtem Humus fern im Winkel von Krankhorst,  3M 135R

C Witte Zollsfelt

[C]   107M 132R
Ca  teils sandvermischter, teils lehmhaltiger Humusacker, teils auch Sandhumus und unten an den Enden etwas tiefliegender Ackerboden, jedoch zumeist humos und locker,  77M
Cb  Sandland, teils humushaltig,  8M 225R
Cc  Sandhumus,  11M 228R
Cd  auch zumeist Sandhumus, aber niedriger gelegen,  4M 234R
Ce  etwas niedrig liegender Ackerboden, teilweise schwärzlich,  5M 45R

Kleine Ackerstellen im Dorf von Humusboden, teilweise etwas sandvermischt, mit der Nummer des Eigentümers bezeichnet

[Nr.1-Nr.7]   10M 27R
Nr.1   4M 240R
 R 474  U 316 Nr.2   1M 51R
Nr.3   270R
Nr.4   30R
Nr.5   2M 30R
Nr.6   180R
Nr.7   126R

D Wüstes Land

Da  Hohenfelt; ursprünglich ebenes wüstes Land, ganz mit Heidekraut bedeckt und stellenweise mit kleinen Birkenbüschen bewachsen, aus sandig-humosem, sandigem und feinsandigem Boden bestehend und etwas konnte wohl mit der Zeit bewirtschaftet werden,  141M 120R
Db  wüstes Land, außerdem mit Kiefern bewachsen,  26M 240R
Dc  kahles wüstes Land, stückweise im Feld A liegend, kann bewirtschaftet werden, ist aus sandig-humoser Bodeart,  18M
Dd  bei Paradise Bruch alter wüster Acker mit Heidekraut und einigen Birkenbüschen darauf,  5M 135R
De  Sand und Heideland zum Dorf hin, beim gleichen Feld, das auch früher Acker war, ganz kahl,  6M
Df  altes Sandheideland, kahl und teilweise hügelig, mit Heidekraut bewachsen, gehört zu Krankhorst,  56M 105R
 R 475  U 317 Dg  Krankhorst, Heideland an den Seiten zu den Brüchen hin niedrig, sonst höher und zum Teil hügelig, ganz mit Kiefernwald, teils licht, teils dicht bewachsen und es gibt an den Seiten neben den Brüchen einige Laubbäume. Alles war in früheren Zeiten Acker, besteht zumeist aus Sand und Sandheideboden, doch zu einem Teil aus humosen Boden,  95M 150R
Dh  altes wüstes Land mit mittlerem Kiefernwald und Heidekraut bewachsen und kleinem Eichenwald beim Bruch, aus humushaltigem Sandboden, kann mit der Zeit bewirtschaftet werden,  56M 90R
Di  kleine Stücke wüster Acker im Feld B, kann bewirtschaftet werden,  4M
Dk  altes wüstes Sand- und Sandheideland, ganz mit Heidekraut überzogen und baumlos, teils steinig und teils humushaltig,  67M
Dl  wüster Acker unten im Feld C, hier und da stückweise zumeist tauglich, mit Heidekraut darauf,  18M
Dm  ursprünglich wüstes Land, zumeist mit Heidekraut überdeckt, aus Sand- und Sandheideboden, teilweise auch beim Graben niedriger und aus Grasland bestehend,  26M 240R

 R 476   U 318 

E Wiesen

[E]   57M 15R
Ea  im Feld A, niedrige und sumpfige Wiese, hierin ist auch sumpfige Riedwiese von 195 Ruten,  9M 120R
Eb  im gleichen Feld, Wiese, die früher Acker war,  2M 15R
Ec  Bornwisch, eine sehr sumpfige Wiese und zumeist aus weichem Boden bestehend, zum größten Teil sumpfig, sehr wenig ergiebig, trägt ein Teil Schilf und dickes Riedgras, ein Teil an den Seiten ist mit kleinen Birkenbüschen überzogen,  24M 150R
Ed  sumpfige Wiese, außerdem zumeist von besserem Graswuchs, teilweise einige Birkenbüsche darauf,  10M 150R
Ee  Wiesenflecken auf Krankhorst, von gutem Wachstum,  2M 240R
Ef  sumpfige Wiese beim Weg an Buddenhagens Grenze, teilweise mit Schilf vermischt und eine kleine Wiese dazwischen,  3M 90R
Eg  Wiesenflecken im Feld C und B, die jedes dritte Jahr uneingezäunt bleiben  4M 150R

Anmerkung: Nach Aussage der Einwohner und Beschaffenheit der Wiesen, sowie hier oben und in den Annotationen zu finden ist, sollen sie jährlich ungefähr bis zu 30 Fuder Heu geben können.

F Wald und Weideland

 R 477 

[F]   315M 138R
Fa  Eichen-, Espen- und Haselwald, teils mit einigen Birken dazwischen, hier und da auf festem Land beim Bruch gelegen,  28M
 U 319 Fb  Kattenstadh, Eichen-, Espen- und Weidenwald mit Erlen dazwischen, teils fest teils sumpfig,  18M 240R
Fc  zumeist Sandland, zum größten Teil mit kleinem Kiefernwald bewachsen,  8M
Fd  Paradise Bruch ebenso alle anderen sumpfigen Wälder oder Erlenbrüche mit Weiden und kleinen Birken dazwischen,  138M
Fe  ein Erlenbruch, der nicht von den hieran angrenzenden Dörfern beansprucht wurde, sondern nach der ungleichen Ausweisung der Grenzen, die auch zumeist ohne Markierung und sicherer Gewissheit sind, ist er übrig geblieben, wie ich deshalb hier in der Ausrechnung anführe, gemäß diesen Einwohnern, die auch im erwähnten Ort keine genaue Grenze kannten,  17M
Ff  kahl und zumeist sumpfige Grasweide,  28M 150R
Fg  Gras- und Heideland-Weide , teils bültig und war teilweise in alten Zeiten Acker aber wegen seiner Niedrigkeit, dient er jetzt besser als Weide,  33M
Fh  Morast und Tümpel,  12M 198R
 R 478  U 320 Fi  ein strittiges Weideland zwischen Steinfurth, Pretschow und Klein Bünzow, zumeist aus Heideland, etwas bültigem und wenig sumpfigem Grasland am östlichen Ende bestehend, das Zeichen von alten Furchen aufweist. Das führe ich hier bis zur weiteren Gewissheit an und deren Streitigkeit wird in den Annotationen beschrieben.  23M 240R
Fk  Morast und morastige Weide im erwähnten strittigen Ort,  7M 210R

Das Dorf und dessen Zubehör

[Dorf]   19M 60R
Ö.T.K. 8  alle wüsten Höfe, die zumeist mit Obstbäumen bewachsen sind, ebenso alle Obst- und Gemüsegärten,  6M 150R
Symbol 68  alle bebauten Höfe und der Kirchhof,  3M
Symbol 27  Koppel bei Nr. 4,  159R
#  ein Teil der Trift9 , die Nr. 1 mit Leinen besät hatte,  195R
Symbol 67  die Straße oder die Trift im Dorf, die zumeist aus einem flachen und ebenen Platz besteht,  5M 6R
Alle Wege und Gräben auf der Feldmark, 3M 150R

Symbol 18  ist Zarnekows Waldgehege und Wiese, die man dort aufgeführt und beschrieben findet.

Summe

Acker: 326M 147R
Wüstes Land: 521M 180R
Wiesen: 57M 15R
Wald und Weideland: 315M 138R
das Dorf: 19M 60R
Heu: 30 Fuder

 R 479   U 321 

Annotationen von Steinfurth

Über die Beschaffenheit des Ackers

1.) Alle drei Felder werden an Güte und Bodenart nahezu für gleich gehalten, sowohl für Wintersaat als auch für Sommersaat. Und alles ist mittelmäßig gutes Land, das auch überall mit Sommersaat besät werden kann, weil sich in allen Feldern vermischt zum Teil besseres zum Teil schlechteres findet, so wird der mehr magere und sandige Acker mit Hafer und Buchweizen besät und der andere mit Gerste. Sonst halten jedoch die Einwohner das Bornfelt als etwas besser für Sommersaat als die anderen, weil dort nicht so viel Unkraut zwischen der Saat wächst.

2.) Der Acker muss jedes vierte Jahr gedüngt werden, aber die Einwohner können das nicht so ganz. Nach dem Düngen wird zuerst Roggen gesät, denn dieses Land soll, wie die Einwohner sagten, die Gerste verbrennen, wenn sie in den Dünger gesät wird, aber dem Roggen, der über Winter draußen steht, kann das nicht schaden. Im zweiten Jahr wird es mit Gerste besät, im dritten liegt es als Brache, im vierten wird es wieder mit Roggen besät und im fünften mit Hafer oder Buchweizen, denn nicht alles kann so oft gedüngt werden.

Die Aussaat, laut Angabe der Einwohner

1.) In das Feld A kann Nr. 1 drei Drömt Roggen säen (und Sommersaat zweieinhalb Drömt).  R 480  Nr. 2 kann drei Drömt aussäen, Nr. 3 zwei Drömt acht Scheffel, Nr. 4 und 5 jeder zwei Drömt, Nr. 6 zwölf Scheffel, Nr. 7 zwei Drömt.

2.). In das Feld B kann Nr. 1 zweieinhalb Drömt Sommersaat säen, Nr. 2 zweieinhalb Drömt, Nr. 3 zwei Drömt, Nr. 4 und 5 jeder, wenn Krankhorst auch dazugerechnet wird, zwei Drömt, Nr. 6 neun Scheffel und Nr. 7 ein Drömt Gerste, drei Scheffel Hafer und ein Scheffel Buchweizen.

3.) In das Feld C kann Nr. 1 dreieinhalb 3 Drömt Roggen säen, Nr. 2 drei Drömt und einige Scheffel, Nr. 3 zwei Drömt vier Scheffel, Nr. 4 und 5 jeder 22 Scheffel, Nr. 6 sechs Scheffel und Nr. 7 anderthalb Drömt. Nr. 8 kann in jedes Feld fünf Scheffel säen.
Die Aussaat ist bei den Einwohnern ganz ungleich, weil einige mehr, andere weniger von ihre Hufen bewirtschaftet haben, auch weil die Höfe teilweise länger wüst lagen.

 U 322  Anmerkung 1.) Die Einwohner meinten, zumeist gleich viel Sommer- und Wintersaat in jedes Feld säen zu können, und unter Sommersaat fasst man  R 481  Hafer und Buchweizen zusammen, welche sehr dünn gesät werden müssen. Und die Einwohner sagten, dass wohl ein Viertel Unterschied in Bezug auf die andere Saat ist. Erbsen säen sie auch etwas, sagten aber, dass diese hier nicht gedeihen, denn der Boden soll hierfür nicht recht brauchbar sein, welche daher auch beim Sommerkorn einbezogen sind.
2.) Sie sagten, in einem Morgen 2 1/2 Scheffel säen zu können, auch wohl 2 ¾ Scheffel Roggen und gleich viel Sommerkorn. Ihr Getreide setzen sie in Stiegen oder 20 Garben zusammen, wovon sie meinten, nur einen Scheffel bekommen zu können. Man rechnet hier jedes 4. Korn oder dass ein Scheffel nur 4 Scheffel wiedergibt, jedoch bisweilen mehr, bisweilen weniger und das eine hilft also dem anderen.

Über das wüste Land

Von dem vielen wüsten Land, das man hier findet, ist jedoch nicht alles so zum bewirtschaften geeignet, denn ein großer Teil ist von so magerem und sandigem Sandheideboden, dass er wahrscheinlich nicht die Mühe lohnt, bewirtschaftet zu werden. Aber wiederum ist ein großer Teil von humosem und humushaltigem Sandheideboden, der wohl wieder in Bewirtschaftung kommen kann, was auch mit der Zeit geschehen wird, denn die Einwohner  R 482  haben noch nicht mehr schaffen können. In der Zwischenzeit wird das wüste Land als Viehweide genutzt, welches sonst auch zum Halten einer Schafherde sehr brauchbar wäre.

Über Wiesen

Wie die Wiesen zum größten Teil von schlechtem Untergrund und sehr geringem Wuchs sind, dazu zu einem Teil jährlich mit den Feldern dem Weidegang überlassen werden, wurde ebenfalls auch gesagt, dass die Wiese Ec neben Bornfelt jedes dritte Jahr, wenn es als Brache liegt, uneingezäunt gelassen wird. Folglich gestanden die Einwohner sehr wenig von der Heuernte jährlich mähen zu können, die daran auch ganz ungleich beteiligt sind.  U 323  Nr. 2 hat nur zwei Fuder Heu, weil er seine Wiese nur bei und in den Feldern hat und keine, die jedes Jahr gemäht wird. Nr. 3 hat jährlich hier bis heute fünf Fuder in den zwei Feldern und drei Fuder auf der linken Seite von Faulfort bekommen können. Nr. 4 und 5 jeder vier Fuder, drei auf Krankhorst und einen in den Feldern B und C. Im Bornfelt wollen sie jetzt, dass ihre Anteile von ihren Ackerstücken hinunter in die Wiese gehen sollen, das früher durch Kaweln oder Los unter den Einwohnern erfolgt ist.  R 483  Nr. 6 bekommt ein Fuder Heu, Nr. 7 anderthalb Fuder in jedem Feld von A und C, denn im Bornfelt hat er keine Wiese. Aber was Nr. 1 bekommen kann, welches auch wenig zu sein scheint, wurde mir nicht kund. Ihre Wiesen können wohl auch durch mehrere Rodungen mit der Zeit etwas verbessert und vermehrt werden.

Anmerkung: Zarnekow hat eine Wiese hier neben der Grenze nördlich von Krankhorst, die jetzt zum größten Teil bewachsen ist, das sie dort seit alten Zeiten gehabt hat, und man findet sie in dessen Ausrechnung aufgeführt.

Wald

Aus dem Wald haben die Einwohner ihr Holz zum Brennen, fahren auch bisweilen einige Fuhren zur Stadt Wolgast und verkaufen. Paradise Bruch, Müllenbruch und Baurholt haben die Einwohner zusammen und der Kiefernwald auf dem wüsten Land gehört zu dem, dem der Acker gehört, auf dem er gewachsen ist. Aber über den Wald auf Krankhorst und den Brüchen bei Zarnkow Wisch haben die Besitzer wegen diesen wohl nicht überein kommen können.  R 484  Eichen- und Haselwald ist hier nicht viel, jedoch findet man ihn hier und dort, wie man aus der Karte und der Ausrechnung ersehen kann. Ich erfuhr aber nicht, welchen Nutzen er bringen kann.

Über Vieh

1.) Weil zu diesem Dorf ziemlich gutes Weideland gehört,  U 324  soll hier auch eine schöne Menge Vieh zur Weide gehalten werden können.
Nr. 1 hatte jetzt auf seinem Teil 27 Stück Vieh von größerem und kleinerem, vier Pferde, und er soll wohl seine Ackerbestellung, wie sie jetzt war, mit vier Ochsen und vier Pferden verrichten können, obwohl das jetzt jedoch sechs Ochsen waren. Schafe hat er noch keine, gedenkt aber eine Schäferei anzulegen und hat einen Schäferknecht angenommen, der 80 Schafe hat.
Nr. 2 kann auf seinem Hof zwei Ochsen, vier Kühe, 4 Pferde und sechs Stück kleineres Vieh halten. Er kann seine Ackerbestellung mit drei Pferden und zwei Ochsen bestreiten. Schafe hat er zehn Stück.
Nr. 3 drei Pferde, zwei Ochsen, drei Kühe, drei Stück kleineres Vieh, drei Schafe, damit meinte er auskommen zu können und hält nicht mehr.
 R 485  Nr. 4 hat zwei Ochsen, vier Kühe, vier Pferde und zehn Schafe. Nr. 5 vier Pferde, zwei Ochsen, drei Kühe, zwei Stück Jungvieh und drei Schafe. Nr. 6 drei Ochsen, zwei Pferde und ein Fohlen, vier Kühe und sieben Schafe. Und folglich müssen diese drei Einwohner wegen des Hofdienstes und der Ackerbestellung versehen sein.
Nr. 7 hält drei Pferde, zwei Ochsen, drei Kühe, aber keine Schafe; Nr. 8 drei Pferde, zwei Kühe, drei Schafe und Nr. 10 eine Kuh und 12 Schafe, aber Nr. 9 hat kein Vieh.

2.) Einige Bienenstöcke haben auch die Einwohner aber wenige, wie sie sagten, jeder bis zu zwei Stück alte.

Hofdienst

Nr. 4 und 5 machen täglich Dienst in Gnatskow und jeder dient zwei Tage in der Woche mit vier Pferden und zwei Personen, einen Tag mit zwei Ochsen und einer Dienstperson und die anderen drei Tage mit einer Person zu Fuß. Aber in der Erntezeit dienen sie zumeist mit zwei Personen alle Tage in der Woche, einer zum Mähen und einer zum Binden, und wenn es nötig ist, müssen sie außerdem Zugvieh mitschicken, beklagen sich folglich  R 486  oft wegen des schweren Dienstes, gezwungen zu sein, etwas Zeit vom Sonntag für die eigene Arbeit zu verwenden. Ja hier in der Gegend ist nicht neu und keiner wundert sich, dass der Bauer am Sonntag auf dem Acker arbeitet von Tagesanbruch bis 9 Uhr. In der Erntezeit wird vorgeschützt, dass wenn er nicht sonntags den Morgen mit zu Hilfe nähme, müssten seine beiden, Acker und Wiese, ungeerntet stehen bleiben wegen des schweren Hofdienstes. Nach 9 Uhr geht er zur Kirche, um ein wenig nach der Sonntagsarbeit weiter zu schlafen, das sich ganz schlecht verhält.
 U 325  Nr. 6 dient in Gnatskow zur Zeit des Pflügens drei Tage in der Woche mit zwei Ochsen und einer Person und einen Tag mit einer Person zu Fuß. Wenn der Roggen gemäht wird, hält er fünf Tage in der Woche zwei Personen für den Dienst, sonst aber in der Erntezeit nur eine Person an den fünf Tagen in der Woche, ebenso auch in der Heuernte.

Gesinde

Nr. 1 hat einen Häker, einen Schäferknecht und einen Dienstburschen; Nr. 5 einen Knecht, Nr. 6 seinen Stiefsohn und Nr. 7 hat seine zwei Söhne für seinen Dienst. Die anderen behelfen sich zum Teil mit ihren Kindern, zum Teil auch sonst.

 R 487 

Abgaben

1.) Hufensteuer10 , der Hof Nr. 1 war auch jetzt bei der Vermessung nur reduziert gewesen, haben ihn früher zu 15 Morgen versteuert aber wie es jetzt damit beschaffen war, erfuhr ich nicht. Nr. 2 hat seit langer Zeit 22 Morgen versteuert. Nr. 3 versteuert 17 Morgen, Nr. 7 auch 17 Morgen. Nr. 4 und 5 meinten jeder 10 Morgen zu versteuern, denn wenn 1 Rthl für eine Hufe verkündet wird, gibt jeder 8 Groschen und Nr. 6 gibt die Hälfte gegenüber einem der anderen. Die drei entrichten ihre Steuer an Gnatskow.

2.) Reiterverpflegung gibt Nr. 2 jeden Monat 28 vorpom. Schilling, Nr. 3 22 Schilling, auch Nr. 7 22 Schilling, Nr. 4 und 5 jeder 12 Schilling, Nr. 6 nichts.

3.) Magazinkorn11  gab dieses Jahr Nr. 2 6 1/4 Scheffel, Nr. 3 und Nr. 7 jeder 4 Scheffel, Nr. 4 und 5 jeder 2 1/2 Scheffel.

4.) Akzise12  gibt Nr. 2 jedes Vierteljahr 1/2 Rthl 1/2 Schilling, Nr. 3 4 Mark 2 Schilling, Nr. 7 25 Schilling, Nr. 4 und 5 jeder 14 Schilling, Nr. 6 14 Schilling,  R 488  Nr. 8 10 Schilling, Nr. 9 9 1/2 Schilling und Nr. 10 7 Schilling.

 U 326 

5.) Tribunalssteuer13  beläuft sich auf jede Hufe 22 Schilling. Das wird viermal jährlich abgegeben, sagten sie.

6.) Kopfsteuer14  gaben dieses Jahr Nr. 2, 3 und 7 jeder 8 Rthl, jedoch an zwei Terminen. Die anderen Einwohner, wie Nr. 4, 5 und die anderen darunter, gaben jeder 1 1/2 Rthl.

7.) Messkorn15  wird 1 Scheffel von jeder Hakenhufe an den Pastor in Zarnekow gegeben und an den Küster 1/2 Scheffel Hafer.

Alte Monumente

1.) Mitten im Dorf steht eine Kirche, jetzt wüst und zumeist ohne Dach, nur dass der Chor, der neuer ist und aus Ziegeln gemauert, noch mit Decke erhalten ist. Es stehen auch noch ganz die anderen Mauern, die nahezu aus Feldsteinen erbaut sind. Auch kann die Kirche wohl noch leicht ausgebessert werden, die vor ungefähr 30 Jahren durch starkes Sturmwetter zerstört wurde, denn auf ihr war ein Turm, der umgeblasen wurde, längs auf die Kirche fiel  R 489  und dadurch das Dach beschädigte. Seit dieser Zeit stand sie also verfallen und die Einwohner gingen stets in Zarnekows Kirche, lassen aber hier auf dem Kirchhof ihre Toten begraben. Dann kommt ihr Pastor hierher. Wie aber die Einwohner sagten, wurde in früheren uralten Zeiten der Gottesdienst abwechselnd von Mittags- und Abends-, ebenso Donnerstagspredigten hier und in Zarnekow gehalten. Wie man sich jedoch erinnern kann, wurde hier nur einmal in jedem Vierteljahr gepredigt, wenn die Einwohner das Abendmahl bekamen. Eine schöne Glocke hatte diese Kirche auch, die vor sechs Jahren gegen den Willen der Einwohner genommen und nach Zarnekow gefahren wurde, wo sie jetzt gebraucht wird. Früher hatten sie dieselbe hier auf dem Kirchhof in einem Gestell hängen und mit ihr wurde geläutet, wenn Leichen begraben wurden, nachdem sie verstorben sind und in Betstunden. Sie soll sich auf 800 Rthl Kosten belaufen, wie sie meinten.

 U 327 

2.) Es wurde mir andernorts gesagt, dass die Kirche in uralten Zeiten oben im Feld A gestanden haben soll.

 R 490 

3.) Nach alten Berichten ist früher hier im Dorf Markt gehalten worden, dreimal jährlich, wie der alte Wys in Gnatskow sagte. Die Kaufleute hatten damals hier auf der Straße, die auch ein geeigneter Platz ist, ihre Stände und Waren.

4.) Früher wohnte hier im Dorf ein Schulze, bei dem dieser Distrikt seine Zusammenkünfte hatte. Hier wurde auch ein Krug unterhalten, der zu den Marktzeiten wohl einträglich gewesen sein soll. Hier führen sonst auch die Wege nach Lassan und Usedom hindurch, die von Greifswald kommen. Desgleichen war hier ein Schmiedehof, zu dem jedoch kein Acker gehörte.

Von Streitigkeiten

1.) Unten vor dem Feld C hat Steinfurth eine strittige Stelle Weideland mit Bünzow und Pretschow und weil davon keiner von diesen Parteien zuverlässige Gründe hat sich darauf zu stützen, habe ich zur weiteren  R 491  Sicherheit diese Stelle, die Steinfurth zu behaupten sucht, hier in der Ausrechnung aufgeführt, außer dass ich die Grenze etwas anders an Pretschows Seite mir als Hilfe in dieser Ungewissheit gebildet habe, dass wenigstens etwas hiervon zu jeder Partei gelegt werden konnte, weil sie nirgendwo überein kommen, sondern es schien nämlich fast jeder nach eigener Willkür sich eine Grenze machen zu wollen. Steinfurths Einwohner beziehen sich auf Steine als Zeichen an deren ausgewiesene Grenze, von welcher sie sagten, dass eine alte vernünftige Frau aus diesem Dorf, da sonst keine alten Einwohner zu finden sind, vor langer Zeit im Beisein anderer als Grenze Zeichen ausgewiesen hat, weil das ihr von Alten gesagt wurde, welches auch auf der Karte bezeichnet und beschrieben zu finden ist. Darüber hinaus scheint es  R 492   U 328 links  ihnen auch untypisch, dass dieses Dorf nicht von alters her ein solches Stück Weideland bei diesen ihren Feldern gehabt haben soll. Und dass Pretschow einen solchen Haken mit seiner Grenze umschlängelt. Aber obwohl ich beobachtete, dass diese ihre Grenze, wo er sich auf der Ostseite herab schiebt, schräg von Einschnitten alter wüster Furchen, die dort zu finden sind, gekennzeichnet ist, meinten sie doch solches nicht verhindern zu können, weil solche Irritation woanders an den Grenzen zu finden ist, die durch das eine oder andere freie Pflügen in langen wüsten Zeiten verursacht wurde (ist doch das Gebiet niedrig und wohl viele Male wüst gelegt). Und was die Gräben betrifft, die hierin und bei dieser Stelle zu finden sind, meinen diese Einwohner, dass die anderen Parteien sie vergeblich würden benutzen wollen, weil sie teils wegen der Feld- und Ackerbegrenzung und teils für Wasserablauf oder auch teils in Kriegszeiten aufgeworfen wurden. Und weil zwischen den Gräben in symbol Fg etwas  R 493  alter niedriger wüster Acker zu finden ist, scheint es demnach, dass er von alters her unstrittig dazu gehört hat und wegen Feuchtigkeit dem Weidegang überlassen werden musste, weshalb die anderen Äcker wieder zumeist mit neuem Graben umgeben werden.

 U 328 rechts 

2.) Was Pretschow betrifft, meinte es sonst zu kurz zu kommen, wenn es nicht mit seiner Grenze eine solchen Schritt machen kann und ist der Meinung, dass der Graben, der unten an Scharkow Morast ist, ein unfehlbares Zeichen sein müsste, wo auch westlich am Ende wie Mauern sind und voller Steine ist. Sonst zeigen sie auch anderswo Zeichen und Furchen und versuchen mit ihrer Grenze diese Stelle abzutrennen, die hier zu Steinfurth gerechnet ist, so viel wie die hellgrüne Farbe umschließt. Davon kann man mehr bei Pretschows Ausrechnung sehen und auf dieser Karte, worauf diese Stelle verzeichnet ist, soweit sie sie beanspruchen wollen.

 R 494 

3.) Aber was Bünzow betrifft, bin ich nicht von deren Gründe unterrichtet worden oder wie weit diese versuchen hier ihre Grenze zu bestimmen.

4.) Zwischen Steinfurth, Buddenhagen, Wahlendow und Pamitz ist die Grenze auch oben an der Spitze nicht richtig geblieben, die hier in der Ausrechnung vermerkt ist. Und die andere Grenze mit Buddenhagen wurde mir von diesen Einwohnern so ausgewiesen, wie sie auf der Karte zu finden ist.

 RRev 186   URev 281  

1704 ist das Dorf Steinfurth revidiert und wie folgt befunden worden

Im Feld A

[Af-Ak]   36M 30R
Af  ist sandiger Acker, vom wüsten Acker Da und De bewirtschaftet, ist ziemlich hochgelegen, wird alle drei bis vier Jahre besät,  14M 240R
Ag  niedriger gelegen, ebenso, der auch ein wenig humoser ist, wird auch alle drei Jahre besät, von Db bewirtschaftet,  5M 150R
Ah . mittelmäßiger Sandhumus, der jedoch mehrenteils so oft wie das Feld besät wird, obwohl es mager ist, von Dc bewirtschaftet,  7M 120R
Ai  ebenso niedrig gelegen und von gleicher Beschaffenheit, von De bewirtschaftet,  4M 120R
Ak  tiefliegender Humusboden, etwas sumpfig und kühl, wird wie das Feld besät, 180 Ruten von Dc, das Übrige von Dd bewirtschaftet,  4M

Das Feld B

[Bf-Bh]   49M 30R
Bf  sandiger Acker, vom wüsten Land Dh und Di bewirtschaftet wie das Feld und trägt ziemlich gutes Getreide,  11M 180R
Bg  Sandhumus, etwas mager und hochgelegen, trägt nicht besonders gut Getreide, von Dk bewirtschaftet,  29M
Bh  mehr tiefliegend und humos, ebenso, will jedoch nicht tragen, sondern es wird gesagt kalt zu sein, von Dk bewirtschaftet,  8M 150R

Das Feld C

[Cf-Ch]   16M 90R
Cf  mittelmäßiger Sandhumus von Dl bewirtschaftet, trägt ziemlich gutes Getreide,  6M 210R
Cg  etwas tiefliegender und kaltgründiger und von Dl bewirtschaftet,  5M 150R
Ch  noch tiefliegender und morastartig, wird auch alles wie das Feld besät, von Dl bewirtschaftet,  4M 30R

 RRev 187 

Da+  ist ein Stück freies Land oder Gilland, das einer von den Bauern bestellt und dafür gibt er eine Tonne Bier an seine Nachbarn, das vom wüsten Acker Dk bewirtschaftet wird,  5M 30R

 URev 282 links 

Annotationen vom wüsten Land

Da  und Df  sind flaches Land und mittelmäßiger Sandboden, kann wohl zu Acker gemacht werden.
Db  und Dg  steht Wald darauf, sie meinen ihn nicht entbehren zu können. Der Grund ist außerdem sehr mager und er soll also nicht bewirtschaftet werden.
Dh  ist Sand, etwas humos, könnte wohl zu Acker gemacht werden aber die Bauern berichten diesen nicht als Weide entbehren zu können, weil Herr Major Fürstenberg ihnen ihre beste Weide wegnahm, denn er änderte die Grenze, wie auf der Karte eingezeichnet ist.

Dk  ist etwas mager und die Bauern sagen, dass es nicht hilft, auch wenn es gedüngt wird, soll also nach deren Worten nicht bewirtschaftet werden. Aber ich meine, dass es wohl tragen würde.
Dm  sie sagen, scheint kühl als auch ähnlich zu sein.

Summe

neuer Acker: 106M 180R

 RRev 330   URev k.A. 

Arealausrechnung vom adligen Anteil in Steinfurth, der Herrn von Bohlen in Gnatskow gehört, welcher im Juni 1708 ausgemessen und wie folgt befunden wurde, nämlich:

Acker

Im Feld A oder Kattenstart Felt genannt

[B2-B4]   34M
B4  fünf Stücke, in Aa,  16M 30R
B2  drei Stücke, in Ac oder Paradis Block genannt,  4M 60R
B3  vier Stücke, in Ad,  13M 210R

Im Feld B oder Bornfeldt genannt

[B4-B7]   28M 288R
B4  sieben Stücke, in Ba,  15M 60R
B5  ein Stück, in Bb,  90R
B6  zwei Stücke, in Bc,  4M 30R
B7  ein Stück, in Bd oder Krankhorst genannt  9M 108R

Im Feld C oder Witsollenfelt genannt

[B8-B11]   25M 135R
B8  neun Stücke, in Ca,  20M
B9  drei Stücke, in Cb,  2M 135R
B10  drei Stücke, in Cd,  1M 270R
B11  zwei Stücke, in Ce,  1M 30R
B12  zwei Stücke, in Nr. 5,  2M 30R

[B13-B16]   5M 120R
B13  zwei Stücke, in Af,  1M 270R
B14  drei Stücke, in Ag,  1M 30R
B15  sechs Stücke, in Ah,  180R
B16  acht Stücke, in Ai,  1M 210R

[B17-B19]   16M 240R
B17  zwei Stücke, in Bf,  3M 240R
B18  vier Stücke, in Bg,  9M 210R
B19  fünf Stücke, in Bh,  3M 90R

 RRev 331 

[B20-B22]   2M 240R
B20  ein Stück, in Cf,  270R
B21  zwei Stücke, in Cg,  270R
B22  ein Stück, in Df,  1M

Seit der letzten Revisionsvermessung neu bewirtschafteter Acker

[B23,B24, B24+]   5M 270R
B23  zwei Stücke, von Da bewirtschaftet, reines Sandland, das alle drei bis vier Jahre einmal besät werden kann,  3M 90R
B24  ein Stück, von Dl bewirtschaftet, besteht aus einem niedrigen und kaltgründigen Sandboden,  1M
B24+  ein Stück, von Dk bewirtschaftet, magerer Sandboden, wo der Sand überwiegt,  1M 180R

Wüster Acker

[B25-B28]   12M 240R
B25  zwei Stücke, in Da,  270R
B26  sechs Stücke, in Db,  7M
B27  zwei Stücke, in Dg,  1M 270R
B28  zwei Stücke, in Dk,  3M

Anmerkung

Der übrige wüste Acker, der auf den Feldern dieses Dorfes zu finden ist, war keiner, der mir jedes einzelne Stück eigentlich ausweisen konnte, sondern er wird jetzt als Allmende genutzt.

Summe

Acker: 121M 123R
wüster Acker: 12M 240R

 RRev 332   URev k.A. 

Im Juni 1708 wurde auf Befehl der Amtsacker in Steinfurth verteilt und befunden wie folgt

Acker

Im Feld A oder Kattenstart Felt genannt

[C1-C5]   47M 240R
C1  sechs Stücke, in Aa  29M 60R
C2  ein Stück, in Ab,  120R
C3  fünf Stücke, in Ac,  2M 90R
C4  zwei Stücke, in Ad,  10M 210R
C5  ein Stück, in Ae,  5M 60R

Im Feld B oder Bornfelt gebnannt

[C6-C9]   33M 15R
C6  acht Stücke, in Ba,  23M 60R
C7  zwei Stücke, in Bb,  240R
C8  ein Stück, in Bc,  5M 180R
C9  drei Stücke, in Be,  3M 135R

Im Feld C oder Witsollenfelt genannt

[C10-C14]   43M 60R
C10  zehn Stücke, in Ca,  30M 180R
C11  vier Stücke, in Cb,  4M 60R
C12  ein Stück, in Cc,  5M 240R
C13  ein Stück, in Cd,  90R
C14  drei Stücke, in Ce,  2M 90R

[C15,C16]   5M 210R
C15  fünf Stücke, in Nr. 1,  4M 240R
C16  ein Stück, in Nr. 3,  270R

[C17-C21]   22M 210R
C17  vier Stücke, in Af,  10M 180R
C18  acht Stücke, in Ah  3M 210R
 RRev 333 C19  sieben Stücke, in Ai,  2M 210R
C20  drei Stücke, in Ak,  2M 210R
C21  vier Stücke, in Ag,  3M

[C22-C24]   18M 210R
C22  fünf Stücke, in Bf,  4M 120R
C23  zwei Stücke, in Bg,  10M 30R
C24  fünf Stücke, in Bh,  4M 60R

[C25,C26]   9M 240R
C25  zwei Stücke, in Cf,  5M 240R
C26  drei Stücke, in Cg,  4M

Wüster Acker

[C27-C33]   15M 285R
C27  vier Stücke, in Db,  5M 60R
C28  ein Stück, in Dd,  45R
C29  zwei Stücke, in De,  270R
C30  ein Stück, in Dh,  4M 30R
C31  ein Stück, in Di,  180R
C32  ein Stück, in Dk,  4M 240R
C33  ein Stück, in Dl,  60R

Seit der letzten Revisionsvermessung neu bewirtschafteter Amtsacker

[C34-C37]   8M
C34  ein Stück, von Dd bewirtschaftet, magerer Sandboden,  180R
C35  ein Stück, von Dh bewirtschaftet, mageres Sandland,  1M
C36  ein Stück, von Dk bewirtschaftet, Sandboden, wo der Sand überwiegt,  6M
C37  ein Stück, von Fc bewirtschaftet und von oben genannter Beschaffenheit,  120R

Summe

Acker: 180M 285R
wüster Acker: 15M 285R

Obenstehenden Acker haben folgende Bauern ausgewiesen, nämlich: Jochim Gartner, Jacob Piritz, Jochim Tessner und Ertman Wils.

 RRev 334 

Seit der letzten Revisionsvermessung noch neu bewirtschafteter Acker , der zu den anderen beiden Anteilen gehört, die hier im Dorf sind, nämlich:

[Symbol 66 1-Symbol 66 4]  3M 270R
Symbol 66 1 zwei Stücke, von Da bewirtschaftet und reines Sandland, das nur jedes dritte oder vierte Jahr einmal besät werden kann,  2M
Symbol 66 2 ein Stück, von Dd bewirtschaftet, magere Sandboden,  210R
Symbol 66 3 ein Stück, von Dk bewirtschaftet, bestehend aus einem etwas hochgelegenem Sandboden,  120R
Symbol 66 4 ein Stück, von Fc bewirtschaftet und von oben genannter Beschaffenheit,  240R

Gilland

G5  ein Stück, in Aa,  210R
G6  ein Stück, in Ba,  1M 90R
G7  ein Stück, in Bh  2M 90R

Summe

neu bewirtschafteter Acker: 4M 90R
Gilland: 3M 270R

Anmerkung

Der übrige wüste Acker, der auf den Feldern des Dorfes zu finden ist, war keiner, der richtig ausgewiesen werden konnte, wird ansonsten jetzt als Allmende genutzt.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Brynolph (Bryniel) Hesselgreen
Revision:
Anmerkungen:

1  Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen.  Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.

2 Das symbol ist auf der Urkarte auf der Fläche Fa eingetragen und fehlt auf der Reinkarte.

3  Dreißigjähriger Krieg 1618-1648. 

4  Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.

5 Die Folionummer 465 wurde doppelt vergeben.

6  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

7 Die Übersetzung folgt an dieser Stelle dem Text der Urschrift, weil die Reinschrift hier unvollständig zu sein scheint (siehe Textkritik der Transkription).

8 Das symbol in der Urschrift lautet Ö.Tr.K.

9  In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide.  Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.

10  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

11  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

12  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

13  Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen.  Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.

14  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

15  Kirchenkorn oder Priesterkorn