Beschreibung von Steinfurth, vermessen im Juni 1694
Steinfurth ist ein Krongut im Distrikt Wolgast und in Zarnekows Kirchspiel, 1 1/2 Meilen von Wolgast, 2 1/2 Meilen von Greifswald und 1 1/2 Meilen von Anklam, nach Art und Weise der Einwohner gerechnet, gelegen. Im Norden grenzt es an Giesekenhagen und den wüsten Hof Buddenhagen, im Osten an den wüsten Hof Pamitz, im Süden an Groß und Klein Bünzow und im Westen an das Adelsgut Gnatskow und Pretschow.
Es war früher ein Amtsdorf, jetzt aber in späteren Zeiten ist es in die Hand verschiedener Besitzer gekommen, die es zum Teil an andere verpachtet haben, zum Teil auch selbst ihren Hof bewohnen. Und weil es von den fürstlichen Tafelgütern veräußert worden ist, ist es dieses Jahr durch die königliche Reduktion1 wieder eingezogen worden. Weil aber bei der Vermessung nur einige Höfe reduziert waren, U 309 will ich jedoch hier, nach Aussage der Einwohner, etwas über die Beschaffenheit der Höfe einfügen.
Hier zu Steinfurth soll ein kleiner wüster Hof mit Namen Krankhorst gehört haben, R 464 wie die Einwohner das Land nennen, der seit alten Zeiten wüst lag, denn
man findet ihn auch in der Kirchenmatrikel von 1584 und das wüste Ackerland wird Krankass
genannt. Auf diesem Hof hat früher nach einer alten Sage ein Adliger gewohnt, der es besaß und seine Wohnung auf einem kleinen
Holmen
2 unten in der Wiese Ed vorn vor dem Acker Krankhorst hatte, das
jetzt mit Espen bewachsen ist. Man sagt aber auch, dass sich Räuber während der langen Kriegszeiten auf dem besagten Land
in einer
großen Höhle oder Grube aufgehalten haben, die nördlich von der Wiese oben auf dem Waldhügel zu sehen ist, die noch Reuberkuhl genannt wird. Dieses trug sich ohne Zweifel im langen deutschen Krieg3 zu, als diese Feldmark durch Wüstliegen überwachsen wurde, und zu der Zeit soll hierüber ein Landweg von Greifswald und
Wrangelsburg nach Anklam gegangen sein. Aus dem Grunde hatten die Räuber gute Gelegenheit, ihr böses Vorhaben zu vollbringen.
Ich
sage, dass dieses durch Krieg wüst gelegt wurde und folglich so zu Steinfurth gekommen ist, obwohl sie sonst sagen wollen,
dass R 465 besagter Adliger es mit diesen Räubern gehalten haben soll. Deshalb
wurde es vom Weg abgeschnitten und sein kleiner Hof wurde als ein Amtshof zu Steinfurth gelegt. Dieses Krankhorst hatte damals seine bestimmten Grenzen und ich habe jetzt diese alte Grenze auf der Karte oben durch das
wüste Land aufgezeichnet. Aber wieviel Acker hierzu gehörte, konnte ich nicht in Erfahrung bringen, auch stand es nicht in
der
Kirchenmatrikel4 , sondern es scheint bei Steinfurths Hufen enthalten zu sein. Sonst meinten die Einwohner, dass 3 Hakenhufen hierzu gehörten,
wovon nur einige Stücke bewirtschaftet sind. Jetzt waren hier im Dorf folgende Einwohner:
Namen der Einwohner:
1 . Fiskal des Hofrats
Magdeburg lässt einige Höfe bewirtschaften, hat hier seinen Häker Hans Lemmick zu sitzen
2 . Jochom Thessenow, war selbst Besitzer von seinem
Hof
3 . Christoffer
Kraseman, Pächter
| 4 . Ertman
Wÿs 5 . Hans Foss 6 . Michel Freud |
Dienstbauern zu Gnatskow |
7 . Clawes Prinitz
Witwe
8 . Jacob
Frengd
9 . Michel Gens,
Leinweber
10 . Jochom
Heidman, Viehhirte
Die Hofstellen
Wie viele hier von alters her gewohnt haben, konnte ich nicht so genau in Erfahrung bringen. Aber mir wurde gesagt, das es neun Bauern und neun Kossaten6 waren, denn früher waren hier 18 Höfe. Da aber sowohl dieses Dorf als auch andere in den Kriegszeiten zerstört und verwüstet wurden, haben noch nicht alle Höfe aufgebaut und bewohnt werden können, sondern viele liegen noch wüst, die jedoch die anderen Einwohner unter sich haben. Aber das Land reichte nicht so sehr zum Bewirtschaften, sondern der größte Teil davon liegt noch wüst und ist mit Heidekraut und zum Teil mit Kiefern bewachsen.
Anmerkung 1):
Einige Höfe oder Hofstellen, demnach angeblich drei Bauernhöfe und zwei Kossatenstellen, sind hier, die
Hagemeister von alters her hatte, und dann bekam Weisenfeld sie durch Erbschaft, dessen Erben haben sie auch gehabt, bis sie dieses Jahr an das Amt zurückgeführt wurden. Zu diesem Teil
zählen Schulzenhof, Krugstelle und Schmiedehof, die von alters her hier im R 466 Dorf waren, jetzt aber wüst liegen. Dieser Teil war zumeist wüst gewesen, aber
die Erben von Weisenfeld hatten davon eine Zeit lang zwei in Pacht und der eine saß auf dem Hof, der jetzt bebaut ist, und
der
andere auf der Straße, gaben zusammen jährlich 24 oder 25 Rthl und bewirtschafteten soviel, wie sie konnten. Dann übernahm
Herr
Bohl in Gnatskow diese Höfe gegen Pacht, der hierauf einen Verwalter hatte, U 311
der ihm jährlich 30 Rthl gab, bis jetzt vor zwei Jahren Herr Fiskal Magdeburg, der Vormund der Erben, betreffenden Hof für
sich
nahm, um ihn zu bewirtschaften, und baute dort ein Wohnhaus, das noch nicht ganz fertig ist. Aber die zwei anderen alten Häuser
standen ehemals dort. Hierzu, sagt man, sollen 11 Hakenhufen gehören.
2.) Der Teil, den Nr. 2 besitzt, besteht aus einem Bauernhof und zwei Kossatenstellen, hat früher Herrn Horn auf Wahlendow gehört, und nach ihm hat Herr Lancken auf Schlatkow denselben mit seiner Frau, Horns Tochter, bekommen. Von ihm hat Elwer besagten Teil zusammen mit Schlatkow erworben, den R 467 schließlich Melchior Thessenow für 150 Rthl ganz wüst als Unterpfand unter der Bedingung bekam, dass ihm alle Baukosten und Hufensteuern erstattet und die Höfe nach einer gewissen Zeit eingelöst werden sollten. Aber als dieser Teil also dann ganz kleiig stehen gelassen wurde und die Baukosten inzwischen in Elwers Gegenwart auf 572 vorpom. Gulden geschätzt wurden und andere Abgaben ebenso viel betrugen7 , hat Thessenow ihn dann wie Eigentum genutzt und behalten, bestellt auch alles selbst, außer das er Nr. 9 auf dem einen Kossatenhof sitzen hat, der nur ein kleines Stück Acker daneben zu bestellen hat, gibt 3 Rthl Pacht und hat kein Vieh. Zu diesem Teil sollen 4 Hakenhufen gehören, eine zu den beiden Kossatenhöfen und drei zum Bauernhof, den er besitzt.
3.) Der Hof, den Nr. 3 gegen Pacht besitzt, war auch früher Hagemeisters gewesen, aber der Bürgermeister Marquard in Anklam bekam ihn von ihm, der ihn für 500 vorpom. Gulden an Jochom Thessenow (Nr. 2 Onkel) verkaufte, jedoch geschah das zum Teil durch Tausch, denn Thessenow hatte eine Hufe R 468 Land auf Anklams Feld. Diese gab er dafür und gab Geld hinzu, dass sich alles zusammen auf 250 Rthl belief. Und der Hof war damals wüst und unbebaut. Dann bekam Balser Güntern, Thessenows Schwiegersohn, ein Büchsenmacher in Anklam, besagten Hof, der jetzt seit drei Jahren Nr. 3 hierauf sitzen hat gegen jährliche Pacht von 24 Rthl. U 312 Vor ihm saß hier eine lange Zeit Casper Bejer, der Thessenows Witwe hatte. Dieser Hof hat drei kleine Ackerstücke und eine kleine Wiese östlich im Winkel von Krankhorst. Sonst gehört zu ihm außerdem ein gleicher Anteil an den drei Ackerfeldern Steinfurths. Mir wurde gesagt, dass ein Lepel aus Gnetzer Land oder Netzelkow dieses vom Fürsten bekommen hat. Und der Teil von Krankhorst scheint hinzugefügt worden zu sein, denn in dem Vertrag der späteren Besitzer findet man angezeigt, zu welcher Zeit der Hof in gutem Zustand war. Dann bekam Hagemeister diesen, der vorn genannt ist. Hierzu gehören 3 Hakenhufen.
4.) Der Bauernhof, auf dem Nr. 4 sitzt, gehört zu Gnatskow, wo er untertänig ist und seinen Hofdienst leistet. Zu diesem Hof soll alles gehören R 469 was zu Krankhorst zählt, außer was soeben genannt ist. Dazu gehört auch von der Wiese Ed das, was auf der Westseite vom Bach liegt. Sonst hat dieser Hof 1 Hakenhufe Land in den drei Ackerfeldern Steinfurths. Eine Zeit lang wohnte hier ein alter Oberst darauf, der mit Bohl in der Schlacht war.
5.) Nr. 5 und Nr. 6 gehören auch zu Gnatskow, haben zusammen, wie es von alters her war, 6 Hakenhufen, ungeachtet dessen,
das davon
wie bei anderen viel Land wüst liegt. Hierzu gehörten drei Höfe, sie wissen nicht von welcher Art, meinen jedoch, dass jeder
dieser
drei Einwohnern gleich viel hatte, nämlich 2 Hufen. Nr. 5 sitzt auf einem dieser Höfe und hat einen wüsten Hof neben sich,
den er
mit diesem Ort bewirtschaftet. Aber Nr. 6 hat den dritten Hof in Bewirtschaftung, der nördlich von der Kirche wüst liegt,
wohnt
selbst bei der Kirche auf deren Grund und gibt dafür dem Pastor jährlich 23 vorpom. ß Grundgeld. Das Haus gehört ihm selbst,
welches
der vorige Mann seiner Ehefrau gebaut hat. Diese drei Höfe und 6 Hufen waren von alters her Eigentum der Horns in Wahlendow,
dahin
auch diese Einwohner Dienst leisten.
R 470 Anmerkung: Nr. 4, 5 und 6 bestellen alle durcheinander den ganzen
Acker, der zum Gnatskower Anteil gehört, sowohl auf Krankhorst, wo nicht viel
bewirtschaftet ist, als auch in den anderen Feldern. U 313 Aber Nr. 4 und 5 haben
gleiche Wirtschaft, deshalb gleiche Dienste und Lasten zu tragen. Und Nr. 6 hat weniger Acker, wie man aus seiner Aussaat
ersehen
kann. Deshalb hat er auch nicht so viel Dienst und Abgaben.
6.) Der Hof, den Nr. 7 besitzt, ist ein Bauernhof, der zu Schlatkow gehörte, und Netzow hatte ihn, den ein Mann, Gysen mit
Namen, so
übel mit Schlägen behandelte, dass er dazu verurteilt wurde, ihm 300 Gulden zu geben, welche ihm als Bezahlung auf diesen
Hof
angelegt wurden, weil er mit Geld sonst nicht bezahlte. Ein Stellmacher hier im Dorf hatte auch auf den betreffenden Hof 100
Gulden
gegeben, welches zusammen Claus Piritz bezahlte, außer etwas wird von den 300 Gulden übrig sein, und demnach übernahm er vor
dem
letzten Krieg diesen Hof, der damals wüst lag. Früher bewirtschafteten andere wenig R 471 vom Acker gegen Pacht, die sie an besagten Gysen gaben. Piritz ließ diesen Hof
wohl bebauen, und man findet hierauf zwei Wohnhäuser. Hierzu gehören 3 Hakenhufen, und alles scheint für 700 Gulden versteuert
zu
sein. Da damals die Baukosten angerechnet werden sollten, meint der Einwohner den Hof bezahlt zu haben.
Nr. 7 hat auf seinem Hof
Nr. 8 sitzen, der etwas Land vom Hof zu bewirtschaften hat, welches unter Nr. 1 aufgeführt ist, und tut dafür Dienst. Sonst
pachten
auch Nr. 8 und Nr. 6 Acker von dem wüsten Dorf Pamitz hier an der Grenze, geben dafür nach Bünzow 5 Mark Pacht für jeden Morgen
und
Nr. 6 hat dort wohl nur 7 Morgen.
Die Hufenzahl
Nach dem Verzeichnis, das der Pastor in Zarnekow mir zeigte, welches der Kirchenmatrikel gleich sein sollte, sind hier von alters her 29 Hufen gerechnet worden, aber nach der Aussage der Einwohner 31 Hakenhufen. Was jedoch jetzt mit dem wüsten Land und Krankhorst vorhanden ist, geht weit darüber hinaus. Der ganze Acker ist steuerpflichtig und kein Kirchenland, welches jedoch der Pastor bis zu 2 Hufen für die Kirche beanspruchen wollte, das ihm in einer Kommission nicht lange vor dieser abgeschlagen wurde.
R 472 U 314Arealausrechnung von Steinfurth
Der ganze bewirtschaftete Acker wird in drei Felder geteilt, denn obwohl der Acker, der auf Krankhorst liegt, von alters her auch verschiedener Natur war, so wird er jetzt unter das Feld B gerechnet, mit dem er bestellt wird, nach diesem so klein ist. Auch bleibt der Acker jedes dritte Jahr als Brache liegen, außer kleinen Ackerstellen vorn im Gut, die auch einzeln aufgeführt werden.
A Das Feld zu Zarnekow
[A]
114M 255R
Aa
Nedenfelt, teils aus Lehmhumus, teils aus
Sandhumus mit niedrigem Ackerboden bei der Wiese, auch Gerstenland,
62M 90R
Ab
niedriger Leinacker
1M 75R
Ac
Paradise Block, Humusacker, etwas niedriger zur
Wiese und zum Bruch
7M 150R
Ad
Hohenfelt, lockeres und sandig-humoses ebenes
Land
33M 90R
Ae
schwacher und sandiger Acker
10M 150R
B Bornfelt, das seinen Namen von einer sprudelnden Quelle im Acker hat
[B]
94M 33R
Ba
zumeist Sandhumus, jedoch um die Wiesenflecken herum niedriger und feuchter Ackerboden,
sonst auch ein kleiner Teil lehmhaltiger und niedriger humoser Acker beim Weg zum Bruch hin,
66M 270R
R 473 U 315 Bb
Sandland,
2M
Bc
schwaches sandig-humoses Sandheideland,
12M 120R
Bd
Krankhorst, hügeliges Land, zumeist
lehmig-humos, oben mager und feinsandhaltig,
9M 108R
Be
drei kleine Stücke von sandvermischtem Humus fern im Winkel von Krankhorst,
3M 135R
C Witte Zollsfelt
[C]
107M 132R
Ca
teils sandvermischter, teils lehmhaltiger Humusacker, teils auch Sandhumus und unten an
den Enden etwas tiefliegender Ackerboden, jedoch zumeist humos und locker,
77M
Cb
Sandland, teils humushaltig,
8M 225R
Cc
Sandhumus,
11M 228R
Cd
auch zumeist Sandhumus, aber niedriger gelegen,
4M 234R
Ce
etwas niedrig liegender Ackerboden, teilweise schwärzlich,
5M 45R
Kleine Ackerstellen im Dorf von Humusboden, teilweise etwas sandvermischt, mit der Nummer des Eigentümers bezeichnet
[Nr.1-Nr.7]
10M 27R
Nr.1
4M 240R
R 474 U 316 Nr.2
1M 51R
Nr.3
270R
Nr.4
30R
Nr.5
2M 30R
Nr.6
180R
Nr.7
126R
D Wüstes Land
Da
Hohenfelt; ursprünglich ebenes wüstes Land,
ganz mit Heidekraut bedeckt und stellenweise mit kleinen Birkenbüschen bewachsen, aus sandig-humosem, sandigem und
feinsandigem Boden bestehend und etwas konnte wohl mit der Zeit bewirtschaftet werden,
141M 120R
Db
wüstes Land, außerdem mit Kiefern bewachsen,
26M 240R
Dc
kahles wüstes Land, stückweise im Feld A liegend, kann bewirtschaftet werden, ist aus
sandig-humoser Bodeart,
18M
Dd
bei Paradise Bruch alter wüster Acker mit
Heidekraut und einigen Birkenbüschen darauf,
5M 135R
De
Sand und Heideland zum Dorf hin, beim gleichen Feld, das auch früher Acker war, ganz
kahl,
6M
Df
altes Sandheideland, kahl und teilweise hügelig, mit Heidekraut bewachsen, gehört zu
Krankhorst,
56M 105R
R 475 U 317 Dg
Krankhorst, Heideland an den Seiten zu den
Brüchen hin niedrig, sonst höher und zum Teil hügelig, ganz mit Kiefernwald, teils licht, teils dicht bewachsen und es gibt
an den Seiten neben den Brüchen einige Laubbäume. Alles war in früheren Zeiten Acker, besteht zumeist aus Sand und
Sandheideboden, doch zu einem Teil aus humosen Boden,
95M 150R
Dh
altes wüstes Land mit mittlerem Kiefernwald und Heidekraut bewachsen und kleinem
Eichenwald beim Bruch, aus humushaltigem Sandboden, kann mit der Zeit bewirtschaftet werden,
56M 90R
Di
kleine Stücke wüster Acker im Feld B, kann bewirtschaftet werden,
4M
Dk
altes wüstes Sand- und Sandheideland, ganz mit Heidekraut überzogen und baumlos, teils
steinig und teils humushaltig,
67M
Dl
wüster Acker unten im Feld C, hier und da stückweise zumeist tauglich, mit Heidekraut
darauf,
18M
Dm
ursprünglich wüstes Land, zumeist mit Heidekraut überdeckt, aus Sand- und
Sandheideboden, teilweise auch beim Graben niedriger und aus Grasland bestehend,
26M 240R
E Wiesen
[E]
57M 15R
Ea
im Feld A, niedrige und sumpfige Wiese, hierin ist auch sumpfige Riedwiese von 195
Ruten,
9M 120R
Eb
im gleichen Feld, Wiese, die früher Acker war,
2M 15R
Ec
Bornwisch, eine sehr sumpfige Wiese und zumeist
aus weichem Boden bestehend, zum größten Teil sumpfig, sehr wenig ergiebig, trägt ein Teil Schilf und dickes Riedgras, ein
Teil an den Seiten ist mit kleinen Birkenbüschen überzogen,
24M 150R
Ed
sumpfige Wiese, außerdem zumeist von besserem Graswuchs, teilweise einige Birkenbüsche
darauf,
10M 150R
Ee
Wiesenflecken auf Krankhorst, von gutem
Wachstum,
2M 240R
Ef
sumpfige Wiese beim Weg an Buddenhagens Grenze, teilweise mit Schilf vermischt und eine
kleine Wiese dazwischen,
3M 90R
Eg
Wiesenflecken im Feld C und B, die jedes dritte Jahr uneingezäunt bleiben
4M 150R
Anmerkung: Nach Aussage der Einwohner und Beschaffenheit der Wiesen, sowie hier oben und in den Annotationen zu finden ist, sollen sie jährlich ungefähr bis zu 30 Fuder Heu geben können.
F Wald und Weideland
R 477[F]
315M 138R
Fa
Eichen-, Espen- und Haselwald, teils mit einigen Birken dazwischen, hier und da auf
festem Land beim Bruch gelegen,
28M
U 319 Fb
Kattenstadh, Eichen-, Espen- und Weidenwald mit
Erlen dazwischen, teils fest teils sumpfig,
18M 240R
Fc
zumeist Sandland, zum größten Teil mit kleinem Kiefernwald bewachsen,
8M
Fd
Paradise Bruch ebenso alle anderen sumpfigen
Wälder oder Erlenbrüche mit Weiden und kleinen Birken dazwischen,
138M
Fe
ein Erlenbruch, der nicht von den hieran angrenzenden Dörfern beansprucht wurde, sondern
nach der ungleichen Ausweisung der Grenzen, die auch zumeist ohne Markierung und sicherer Gewissheit sind, ist er übrig
geblieben, wie ich deshalb hier in der Ausrechnung anführe, gemäß diesen Einwohnern, die auch im erwähnten Ort keine genaue
Grenze kannten,
17M
Ff
kahl und zumeist sumpfige Grasweide,
28M 150R
Fg
Gras- und Heideland-Weide , teils bültig und war teilweise in alten Zeiten Acker aber
wegen seiner Niedrigkeit, dient er jetzt besser als Weide,
33M
Fh
Morast und Tümpel,
12M 198R
R 478 U 320 Fi
ein strittiges Weideland zwischen Steinfurth, Pretschow und Klein Bünzow, zumeist aus
Heideland, etwas bültigem und wenig sumpfigem Grasland am östlichen Ende bestehend, das Zeichen von alten Furchen aufweist.
Das führe ich hier bis zur weiteren Gewissheit an und deren Streitigkeit wird in den Annotationen beschrieben.
23M 240R
Fk
Morast und morastige Weide im erwähnten strittigen Ort,
7M 210R
Das Dorf und dessen Zubehör
[Dorf]
19M 60R
Ö.T.K. 8
alle wüsten Höfe, die zumeist mit Obstbäumen bewachsen sind, ebenso alle Obst- und
Gemüsegärten,
6M 150R
alle bebauten Höfe und der Kirchhof,
3M
Koppel bei Nr. 4,
159R
#
ein Teil der Trift9 , die Nr. 1 mit Leinen besät hatte,
195R
die Straße oder die Trift im Dorf, die zumeist aus einem flachen und ebenen Platz
besteht,
5M 6R
Alle Wege und Gräben auf der Feldmark, 3M 150R
ist Zarnekows Waldgehege und Wiese, die man dort aufgeführt und beschrieben
findet.
Summe
Acker: 326M 147R
Wüstes Land: 521M 180R
Wiesen: 57M 15R
Wald und Weideland: 315M 138R
das Dorf: 19M 60R
Heu:
30 Fuder
Annotationen von Steinfurth
Über die Beschaffenheit des Ackers
1.) Alle drei Felder werden an Güte und Bodenart nahezu für gleich gehalten, sowohl für Wintersaat als auch für Sommersaat. Und alles ist mittelmäßig gutes Land, das auch überall mit Sommersaat besät werden kann, weil sich in allen Feldern vermischt zum Teil besseres zum Teil schlechteres findet, so wird der mehr magere und sandige Acker mit Hafer und Buchweizen besät und der andere mit Gerste. Sonst halten jedoch die Einwohner das Bornfelt als etwas besser für Sommersaat als die anderen, weil dort nicht so viel Unkraut zwischen der Saat wächst.
2.) Der Acker muss jedes vierte Jahr gedüngt werden, aber die Einwohner können das nicht so ganz. Nach dem Düngen wird zuerst Roggen gesät, denn dieses Land soll, wie die Einwohner sagten, die Gerste verbrennen, wenn sie in den Dünger gesät wird, aber dem Roggen, der über Winter draußen steht, kann das nicht schaden. Im zweiten Jahr wird es mit Gerste besät, im dritten liegt es als Brache, im vierten wird es wieder mit Roggen besät und im fünften mit Hafer oder Buchweizen, denn nicht alles kann so oft gedüngt werden.
Die Aussaat, laut Angabe der Einwohner
1.) In das Feld A kann Nr. 1 drei Drömt Roggen säen (und Sommersaat zweieinhalb Drömt). R 480 Nr. 2 kann drei Drömt aussäen, Nr. 3 zwei Drömt acht Scheffel, Nr. 4 und 5 jeder zwei Drömt, Nr. 6 zwölf Scheffel, Nr. 7 zwei Drömt.
2.). In das Feld B kann Nr. 1 zweieinhalb Drömt Sommersaat säen, Nr. 2 zweieinhalb Drömt, Nr. 3 zwei Drömt, Nr. 4 und 5 jeder, wenn Krankhorst auch dazugerechnet wird, zwei Drömt, Nr. 6 neun Scheffel und Nr. 7 ein Drömt Gerste, drei Scheffel Hafer und ein Scheffel Buchweizen.
3.) In das Feld C kann Nr. 1 dreieinhalb 3 Drömt Roggen säen, Nr. 2 drei Drömt und einige Scheffel, Nr. 3 zwei Drömt vier
Scheffel,
Nr. 4 und 5 jeder 22 Scheffel, Nr. 6 sechs Scheffel und Nr. 7 anderthalb Drömt. Nr. 8 kann in jedes Feld fünf Scheffel säen.
Die
Aussaat ist bei den Einwohnern ganz ungleich, weil einige mehr, andere weniger von ihre Hufen bewirtschaftet haben, auch weil
die
Höfe teilweise länger wüst lagen.
U 322 Anmerkung 1.) Die Einwohner meinten, zumeist gleich viel Sommer- und Wintersaat
in jedes Feld säen zu können, und unter Sommersaat fasst man R 481 Hafer und
Buchweizen zusammen, welche sehr dünn gesät werden müssen. Und die Einwohner sagten, dass wohl ein Viertel Unterschied in
Bezug auf
die andere Saat ist. Erbsen säen sie auch etwas, sagten aber, dass diese hier nicht gedeihen, denn der Boden soll hierfür
nicht
recht brauchbar sein, welche daher auch beim Sommerkorn einbezogen sind.
2.) Sie sagten, in einem Morgen 2 1/2 Scheffel säen zu können, auch wohl 2 ¾ Scheffel Roggen und gleich viel
Sommerkorn. Ihr Getreide setzen sie in Stiegen oder 20 Garben zusammen, wovon sie meinten, nur einen Scheffel bekommen zu
können.
Man rechnet hier jedes 4. Korn oder dass ein Scheffel nur 4 Scheffel wiedergibt, jedoch bisweilen mehr, bisweilen weniger
und das
eine hilft also dem anderen.
Über das wüste Land
Von dem vielen wüsten Land, das man hier findet, ist jedoch nicht alles so zum bewirtschaften geeignet, denn ein großer Teil ist von so magerem und sandigem Sandheideboden, dass er wahrscheinlich nicht die Mühe lohnt, bewirtschaftet zu werden. Aber wiederum ist ein großer Teil von humosem und humushaltigem Sandheideboden, der wohl wieder in Bewirtschaftung kommen kann, was auch mit der Zeit geschehen wird, denn die Einwohner R 482 haben noch nicht mehr schaffen können. In der Zwischenzeit wird das wüste Land als Viehweide genutzt, welches sonst auch zum Halten einer Schafherde sehr brauchbar wäre.
Über Wiesen
Wie die Wiesen zum größten Teil von schlechtem Untergrund und sehr geringem Wuchs sind, dazu zu einem Teil jährlich mit den Feldern dem Weidegang überlassen werden, wurde ebenfalls auch gesagt, dass die Wiese Ec neben Bornfelt jedes dritte Jahr, wenn es als Brache liegt, uneingezäunt gelassen wird. Folglich gestanden die Einwohner sehr wenig von der Heuernte jährlich mähen zu können, die daran auch ganz ungleich beteiligt sind. U 323 Nr. 2 hat nur zwei Fuder Heu, weil er seine Wiese nur bei und in den Feldern hat und keine, die jedes Jahr gemäht wird. Nr. 3 hat jährlich hier bis heute fünf Fuder in den zwei Feldern und drei Fuder auf der linken Seite von Faulfort bekommen können. Nr. 4 und 5 jeder vier Fuder, drei auf Krankhorst und einen in den Feldern B und C. Im Bornfelt wollen sie jetzt, dass ihre Anteile von ihren Ackerstücken hinunter in die Wiese gehen sollen, das früher durch Kaweln oder Los unter den Einwohnern erfolgt ist. R 483 Nr. 6 bekommt ein Fuder Heu, Nr. 7 anderthalb Fuder in jedem Feld von A und C, denn im Bornfelt hat er keine Wiese. Aber was Nr. 1 bekommen kann, welches auch wenig zu sein scheint, wurde mir nicht kund. Ihre Wiesen können wohl auch durch mehrere Rodungen mit der Zeit etwas verbessert und vermehrt werden.
Anmerkung: Zarnekow hat eine Wiese hier neben der Grenze nördlich von Krankhorst, die jetzt zum größten Teil bewachsen ist, das sie dort seit alten Zeiten gehabt hat, und man findet sie in dessen Ausrechnung aufgeführt.
Wald
Aus dem Wald haben die Einwohner ihr Holz zum Brennen, fahren auch bisweilen einige Fuhren zur Stadt Wolgast und verkaufen. Paradise Bruch, Müllenbruch und Baurholt haben die Einwohner zusammen und der Kiefernwald auf dem wüsten Land gehört zu dem, dem der Acker gehört, auf dem er gewachsen ist. Aber über den Wald auf Krankhorst und den Brüchen bei Zarnkow Wisch haben die Besitzer wegen diesen wohl nicht überein kommen können. R 484 Eichen- und Haselwald ist hier nicht viel, jedoch findet man ihn hier und dort, wie man aus der Karte und der Ausrechnung ersehen kann. Ich erfuhr aber nicht, welchen Nutzen er bringen kann.
Über Vieh
1.) Weil zu diesem Dorf ziemlich gutes Weideland gehört, U 324 soll hier auch eine
schöne Menge Vieh zur Weide gehalten werden können.
Nr. 1 hatte jetzt auf seinem Teil 27 Stück Vieh von größerem und kleinerem,
vier Pferde, und er soll wohl seine Ackerbestellung, wie sie jetzt war, mit vier Ochsen und vier Pferden verrichten können,
obwohl
das jetzt jedoch sechs Ochsen waren. Schafe hat er noch keine, gedenkt aber eine Schäferei anzulegen und hat einen Schäferknecht
angenommen, der 80 Schafe hat.
Nr. 2 kann auf seinem Hof zwei Ochsen, vier Kühe, 4 Pferde und sechs Stück kleineres Vieh halten.
Er kann seine Ackerbestellung mit drei Pferden und zwei Ochsen bestreiten. Schafe hat er zehn Stück.
Nr. 3 drei Pferde, zwei
Ochsen, drei Kühe, drei Stück kleineres Vieh, drei Schafe, damit meinte er auskommen zu können und hält nicht mehr.
R 485 Nr. 4 hat zwei Ochsen, vier Kühe, vier Pferde und zehn Schafe. Nr. 5
vier Pferde, zwei Ochsen, drei Kühe, zwei Stück Jungvieh und drei Schafe. Nr. 6 drei Ochsen, zwei Pferde und ein Fohlen, vier
Kühe
und sieben Schafe. Und folglich müssen diese drei Einwohner wegen des Hofdienstes und der Ackerbestellung versehen sein.
Nr. 7
hält drei Pferde, zwei Ochsen, drei Kühe, aber keine Schafe; Nr. 8 drei Pferde, zwei Kühe, drei Schafe und Nr. 10 eine Kuh
und 12
Schafe, aber Nr. 9 hat kein Vieh.
2.) Einige Bienenstöcke haben auch die Einwohner aber wenige, wie sie sagten, jeder bis zu zwei Stück alte.
Hofdienst
Nr. 4 und 5 machen täglich Dienst in Gnatskow und jeder dient zwei Tage in der Woche mit vier Pferden und zwei Personen, einen
Tag
mit zwei Ochsen und einer Dienstperson und die anderen drei Tage mit einer Person zu Fuß. Aber in der Erntezeit dienen sie
zumeist
mit zwei Personen alle Tage in der Woche, einer zum Mähen und einer zum Binden, und wenn es nötig ist, müssen sie außerdem
Zugvieh
mitschicken, beklagen sich folglich R 486 oft wegen des schweren Dienstes,
gezwungen zu sein, etwas Zeit vom Sonntag für die eigene Arbeit zu verwenden. Ja hier in der Gegend ist nicht neu und keiner
wundert
sich, dass der Bauer am Sonntag auf dem Acker arbeitet von Tagesanbruch bis 9 Uhr. In der Erntezeit wird vorgeschützt, dass
wenn er
nicht sonntags den Morgen mit zu Hilfe nähme, müssten seine beiden, Acker und Wiese, ungeerntet stehen bleiben wegen des schweren
Hofdienstes. Nach 9 Uhr geht er zur Kirche, um ein wenig nach der Sonntagsarbeit weiter zu schlafen, das sich ganz schlecht
verhält.
U 325 Nr. 6 dient in Gnatskow zur Zeit des Pflügens drei Tage in der
Woche mit zwei Ochsen und einer Person und einen Tag mit einer Person zu Fuß. Wenn der Roggen gemäht wird, hält er fünf Tage
in der
Woche zwei Personen für den Dienst, sonst aber in der Erntezeit nur eine Person an den fünf Tagen in der Woche, ebenso auch
in der
Heuernte.
Gesinde
Nr. 1 hat einen Häker, einen Schäferknecht und einen Dienstburschen; Nr. 5 einen Knecht, Nr. 6 seinen Stiefsohn und Nr. 7 hat seine zwei Söhne für seinen Dienst. Die anderen behelfen sich zum Teil mit ihren Kindern, zum Teil auch sonst.
R 487Abgaben
1.) Hufensteuer10 , der Hof Nr. 1 war auch jetzt bei der Vermessung nur reduziert gewesen, haben ihn früher zu 15 Morgen versteuert aber wie es jetzt damit beschaffen war, erfuhr ich nicht. Nr. 2 hat seit langer Zeit 22 Morgen versteuert. Nr. 3 versteuert 17 Morgen, Nr. 7 auch 17 Morgen. Nr. 4 und 5 meinten jeder 10 Morgen zu versteuern, denn wenn 1 Rthl für eine Hufe verkündet wird, gibt jeder 8 Groschen und Nr. 6 gibt die Hälfte gegenüber einem der anderen. Die drei entrichten ihre Steuer an Gnatskow.
2.) Reiterverpflegung gibt Nr. 2 jeden Monat 28 vorpom. Schilling, Nr. 3 22 Schilling, auch Nr. 7 22 Schilling, Nr. 4 und 5 jeder 12 Schilling, Nr. 6 nichts.
3.) Magazinkorn11 gab dieses Jahr Nr. 2 6 1/4 Scheffel, Nr. 3 und Nr. 7 jeder 4 Scheffel, Nr. 4 und 5 jeder 2 1/2 Scheffel.
4.) Akzise12 gibt Nr. 2 jedes Vierteljahr 1/2 Rthl 1/2 Schilling, Nr. 3 4 Mark 2 Schilling, Nr. 7 25 Schilling, Nr. 4 und 5 jeder 14 Schilling, Nr. 6 14 Schilling, R 488 Nr. 8 10 Schilling, Nr. 9 9 1/2 Schilling und Nr. 10 7 Schilling.
U 3265.) Tribunalssteuer13 beläuft sich auf jede Hufe 22 Schilling. Das wird viermal jährlich abgegeben, sagten sie.
6.) Kopfsteuer14 gaben dieses Jahr Nr. 2, 3 und 7 jeder 8 Rthl, jedoch an zwei Terminen. Die anderen Einwohner, wie Nr. 4, 5 und die anderen darunter, gaben jeder 1 1/2 Rthl.
7.) Messkorn15 wird 1 Scheffel von jeder Hakenhufe an den Pastor in Zarnekow gegeben und an den Küster 1/2 Scheffel Hafer.
Alte Monumente
1.) Mitten im Dorf steht eine Kirche, jetzt wüst und zumeist ohne Dach, nur dass der Chor, der neuer ist und aus Ziegeln gemauert, noch mit Decke erhalten ist. Es stehen auch noch ganz die anderen Mauern, die nahezu aus Feldsteinen erbaut sind. Auch kann die Kirche wohl noch leicht ausgebessert werden, die vor ungefähr 30 Jahren durch starkes Sturmwetter zerstört wurde, denn auf ihr war ein Turm, der umgeblasen wurde, längs auf die Kirche fiel R 489 und dadurch das Dach beschädigte. Seit dieser Zeit stand sie also verfallen und die Einwohner gingen stets in Zarnekows Kirche, lassen aber hier auf dem Kirchhof ihre Toten begraben. Dann kommt ihr Pastor hierher. Wie aber die Einwohner sagten, wurde in früheren uralten Zeiten der Gottesdienst abwechselnd von Mittags- und Abends-, ebenso Donnerstagspredigten hier und in Zarnekow gehalten. Wie man sich jedoch erinnern kann, wurde hier nur einmal in jedem Vierteljahr gepredigt, wenn die Einwohner das Abendmahl bekamen. Eine schöne Glocke hatte diese Kirche auch, die vor sechs Jahren gegen den Willen der Einwohner genommen und nach Zarnekow gefahren wurde, wo sie jetzt gebraucht wird. Früher hatten sie dieselbe hier auf dem Kirchhof in einem Gestell hängen und mit ihr wurde geläutet, wenn Leichen begraben wurden, nachdem sie verstorben sind und in Betstunden. Sie soll sich auf 800 Rthl Kosten belaufen, wie sie meinten.
U 3272.) Es wurde mir andernorts gesagt, dass die Kirche in uralten Zeiten oben im Feld A gestanden haben soll.
R 4903.) Nach alten Berichten ist früher hier im Dorf Markt gehalten worden, dreimal jährlich, wie der alte Wys in Gnatskow sagte. Die Kaufleute hatten damals hier auf der Straße, die auch ein geeigneter Platz ist, ihre Stände und Waren.
4.) Früher wohnte hier im Dorf ein Schulze, bei dem dieser Distrikt seine Zusammenkünfte hatte. Hier wurde auch ein Krug unterhalten, der zu den Marktzeiten wohl einträglich gewesen sein soll. Hier führen sonst auch die Wege nach Lassan und Usedom hindurch, die von Greifswald kommen. Desgleichen war hier ein Schmiedehof, zu dem jedoch kein Acker gehörte.
Von Streitigkeiten
1.) Unten vor dem Feld C hat Steinfurth eine strittige Stelle Weideland mit Bünzow und Pretschow und weil davon keiner von diesen Parteien zuverlässige Gründe hat sich darauf zu stützen, habe ich zur weiteren R 491 Sicherheit diese Stelle, die Steinfurth zu behaupten sucht, hier in der Ausrechnung aufgeführt, außer dass ich die Grenze etwas anders an Pretschows Seite mir als Hilfe in dieser Ungewissheit gebildet habe, dass wenigstens etwas hiervon zu jeder Partei gelegt werden konnte, weil sie nirgendwo überein kommen, sondern es schien nämlich fast jeder nach eigener Willkür sich eine Grenze machen zu wollen. Steinfurths Einwohner beziehen sich auf Steine als Zeichen an deren ausgewiesene Grenze, von welcher sie sagten, dass eine alte vernünftige Frau aus diesem Dorf, da sonst keine alten Einwohner zu finden sind, vor langer Zeit im Beisein anderer als Grenze Zeichen ausgewiesen hat, weil das ihr von Alten gesagt wurde, welches auch auf der Karte bezeichnet und beschrieben zu finden ist. Darüber hinaus scheint es R 492 U 328 links ihnen auch untypisch, dass dieses Dorf nicht von alters her ein solches Stück Weideland bei diesen ihren Feldern gehabt haben soll. Und dass Pretschow einen solchen Haken mit seiner Grenze umschlängelt. Aber obwohl ich beobachtete, dass diese ihre Grenze, wo er sich auf der Ostseite herab schiebt, schräg von Einschnitten alter wüster Furchen, die dort zu finden sind, gekennzeichnet ist, meinten sie doch solches nicht verhindern zu können, weil solche Irritation woanders an den Grenzen zu finden ist, die durch das eine oder andere freie Pflügen in langen wüsten Zeiten verursacht wurde (ist doch das Gebiet niedrig und wohl viele Male wüst gelegt). Und was die Gräben betrifft, die hierin und bei dieser Stelle zu finden sind, meinen diese Einwohner, dass die anderen Parteien sie vergeblich würden benutzen wollen, weil sie teils wegen der Feld- und Ackerbegrenzung und teils für Wasserablauf oder auch teils in Kriegszeiten aufgeworfen wurden. Und weil zwischen den Gräben in symbol Fg etwas R 493 alter niedriger wüster Acker zu finden ist, scheint es demnach, dass er von alters her unstrittig dazu gehört hat und wegen Feuchtigkeit dem Weidegang überlassen werden musste, weshalb die anderen Äcker wieder zumeist mit neuem Graben umgeben werden.
U 328 rechts2.) Was Pretschow betrifft, meinte es sonst zu kurz zu kommen, wenn es nicht mit seiner Grenze eine solchen Schritt machen kann und ist der Meinung, dass der Graben, der unten an Scharkow Morast ist, ein unfehlbares Zeichen sein müsste, wo auch westlich am Ende wie Mauern sind und voller Steine ist. Sonst zeigen sie auch anderswo Zeichen und Furchen und versuchen mit ihrer Grenze diese Stelle abzutrennen, die hier zu Steinfurth gerechnet ist, so viel wie die hellgrüne Farbe umschließt. Davon kann man mehr bei Pretschows Ausrechnung sehen und auf dieser Karte, worauf diese Stelle verzeichnet ist, soweit sie sie beanspruchen wollen.
R 4943.) Aber was Bünzow betrifft, bin ich nicht von deren Gründe unterrichtet worden oder wie weit diese versuchen hier ihre Grenze zu bestimmen.
4.) Zwischen Steinfurth, Buddenhagen, Wahlendow und Pamitz ist die Grenze auch oben an der Spitze nicht richtig geblieben, die hier in der Ausrechnung vermerkt ist. Und die andere Grenze mit Buddenhagen wurde mir von diesen Einwohnern so ausgewiesen, wie sie auf der Karte zu finden ist.
RRev 186 URev 2811704 ist das Dorf Steinfurth revidiert und wie folgt befunden worden
Im Feld A
[Af-Ak]
36M 30R
Af
ist sandiger Acker, vom wüsten Acker Da und De bewirtschaftet, ist ziemlich hochgelegen,
wird alle drei bis vier Jahre besät,
14M 240R
Ag
niedriger gelegen, ebenso, der auch ein wenig humoser ist, wird auch alle drei Jahre besät,
von Db bewirtschaftet,
5M 150R
Ah . mittelmäßiger Sandhumus, der jedoch mehrenteils so oft wie das Feld besät wird, obwohl es
mager ist, von Dc bewirtschaftet,
7M 120R
Ai
ebenso niedrig gelegen und von gleicher Beschaffenheit, von De bewirtschaftet,
4M 120R
Ak
tiefliegender Humusboden, etwas sumpfig und kühl, wird wie das Feld besät, 180 Ruten von
Dc, das Übrige von Dd bewirtschaftet,
4M
Das Feld B
[Bf-Bh]
49M 30R
Bf
sandiger Acker, vom wüsten Land Dh und Di bewirtschaftet wie das Feld und trägt ziemlich
gutes Getreide,
11M 180R
Bg
Sandhumus, etwas mager und hochgelegen, trägt nicht besonders gut Getreide, von Dk
bewirtschaftet,
29M
Bh
mehr tiefliegend und humos, ebenso, will jedoch nicht tragen, sondern es wird gesagt kalt
zu sein, von Dk bewirtschaftet,
8M 150R
Das Feld C
[Cf-Ch]
16M 90R
Cf
mittelmäßiger Sandhumus von Dl bewirtschaftet, trägt ziemlich gutes Getreide,
6M 210R
Cg
etwas tiefliegender und kaltgründiger und von Dl bewirtschaftet,
5M 150R
Ch
noch tiefliegender und morastartig, wird auch alles wie das Feld besät, von Dl
bewirtschaftet,
4M 30R
Da+ ist ein Stück freies Land oder Gilland, das einer von den Bauern bestellt und dafür gibt er eine Tonne Bier an seine Nachbarn, das vom wüsten Acker Dk bewirtschaftet wird, 5M 30R
URev 282 linksAnnotationen vom wüsten Land
Da und Df
sind flaches Land und mittelmäßiger Sandboden, kann wohl zu Acker gemacht
werden.
Db und Dg
steht Wald darauf, sie meinen ihn nicht entbehren zu können. Der Grund ist
außerdem sehr mager und er soll also nicht bewirtschaftet werden.
Dh
ist Sand, etwas humos, könnte wohl zu Acker gemacht werden aber die Bauern berichten diesen
nicht als Weide entbehren zu können, weil Herr Major Fürstenberg ihnen ihre beste Weide wegnahm, denn er änderte die Grenze, wie auf der Karte eingezeichnet ist.
Dk
ist etwas mager und die Bauern sagen, dass es nicht hilft, auch wenn es gedüngt wird, soll
also nach deren Worten nicht bewirtschaftet werden. Aber ich meine, dass es wohl tragen würde.
Dm
sie sagen, scheint kühl als auch ähnlich zu sein.
Summe
neuer Acker: 106M 180R
RRev 330 URev k.A.Arealausrechnung vom adligen Anteil in Steinfurth, der Herrn von Bohlen in Gnatskow gehört, welcher im Juni 1708 ausgemessen und wie folgt befunden wurde, nämlich:
Acker
Im Feld A oder Kattenstart Felt genannt
[B2-B4]
34M
B4
fünf Stücke, in Aa,
16M 30R
B2
drei Stücke, in Ac oder Paradis Block
genannt,
4M 60R
B3
vier Stücke, in Ad,
13M 210R
Im Feld B oder Bornfeldt genannt
[B4-B7]
28M 288R
B4
sieben Stücke, in Ba,
15M 60R
B5
ein Stück, in Bb,
90R
B6
zwei Stücke, in Bc,
4M 30R
B7
ein Stück, in Bd oder Krankhorst genannt
9M 108R
Im Feld C oder Witsollenfelt genannt
[B8-B11]
25M 135R
B8
neun Stücke, in Ca,
20M
B9
drei Stücke, in Cb,
2M 135R
B10
drei Stücke, in Cd,
1M 270R
B11
zwei Stücke, in Ce,
1M 30R
B12
zwei Stücke, in Nr. 5,
2M 30R
[B13-B16]
5M 120R
B13
zwei Stücke, in Af,
1M 270R
B14
drei Stücke, in Ag,
1M 30R
B15
sechs Stücke, in Ah,
180R
B16
acht Stücke, in Ai,
1M 210R
[B17-B19]
16M 240R
B17
zwei Stücke, in Bf,
3M 240R
B18
vier Stücke, in Bg,
9M 210R
B19
fünf Stücke, in Bh,
3M 90R
[B20-B22]
2M 240R
B20
ein Stück, in Cf,
270R
B21
zwei Stücke, in Cg,
270R
B22
ein Stück, in Df,
1M
Seit der letzten Revisionsvermessung neu bewirtschafteter Acker
[B23,B24, B24+]
5M 270R
B23
zwei Stücke, von Da bewirtschaftet, reines Sandland, das alle drei bis vier Jahre einmal
besät werden kann,
3M 90R
B24
ein Stück, von Dl bewirtschaftet, besteht aus einem niedrigen und kaltgründigen
Sandboden,
1M
B24+
ein Stück, von Dk bewirtschaftet, magerer Sandboden, wo der Sand überwiegt,
1M 180R
Wüster Acker
[B25-B28]
12M 240R
B25
zwei Stücke, in Da,
270R
B26
sechs Stücke, in Db,
7M
B27
zwei Stücke, in Dg,
1M 270R
B28
zwei Stücke, in Dk,
3M
Anmerkung
Der übrige wüste Acker, der auf den Feldern dieses Dorfes zu finden ist, war keiner, der mir jedes einzelne Stück eigentlich ausweisen konnte, sondern er wird jetzt als Allmende genutzt.
Summe
Acker: 121M 123R
wüster Acker: 12M 240R
Im Juni 1708 wurde auf Befehl der Amtsacker in Steinfurth verteilt und befunden wie folgt
Acker
Im Feld A oder Kattenstart Felt genannt
[C1-C5]
47M 240R
C1
sechs Stücke, in Aa
29M 60R
C2
ein Stück, in Ab,
120R
C3
fünf Stücke, in Ac,
2M 90R
C4
zwei Stücke, in Ad,
10M 210R
C5
ein Stück, in Ae,
5M 60R
Im Feld B oder Bornfelt gebnannt
[C6-C9]
33M 15R
C6
acht Stücke, in Ba,
23M 60R
C7
zwei Stücke, in Bb,
240R
C8
ein Stück, in Bc,
5M 180R
C9
drei Stücke, in Be,
3M 135R
Im Feld C oder Witsollenfelt genannt
[C10-C14]
43M 60R
C10
zehn Stücke, in Ca,
30M 180R
C11
vier Stücke, in Cb,
4M 60R
C12
ein Stück, in Cc,
5M 240R
C13
ein Stück, in Cd,
90R
C14
drei Stücke, in Ce,
2M 90R
[C15,C16]
5M 210R
C15
fünf Stücke, in Nr. 1,
4M 240R
C16
ein Stück, in Nr. 3,
270R
[C17-C21]
22M 210R
C17
vier Stücke, in Af,
10M 180R
C18
acht Stücke, in Ah
3M 210R
RRev 333 C19
sieben Stücke, in Ai,
2M 210R
C20
drei Stücke, in Ak,
2M 210R
C21
vier Stücke, in Ag,
3M
[C22-C24]
18M 210R
C22
fünf Stücke, in Bf,
4M 120R
C23
zwei Stücke, in Bg,
10M 30R
C24
fünf Stücke, in Bh,
4M 60R
[C25,C26]
9M 240R
C25
zwei Stücke, in Cf,
5M 240R
C26
drei Stücke, in Cg,
4M
Wüster Acker
[C27-C33]
15M 285R
C27
vier Stücke, in Db,
5M 60R
C28
ein Stück, in Dd,
45R
C29
zwei Stücke, in De,
270R
C30
ein Stück, in Dh,
4M 30R
C31
ein Stück, in Di,
180R
C32
ein Stück, in Dk,
4M 240R
C33
ein Stück, in Dl,
60R
Seit der letzten Revisionsvermessung neu bewirtschafteter Amtsacker
[C34-C37]
8M
C34
ein Stück, von Dd bewirtschaftet, magerer Sandboden,
180R
C35
ein Stück, von Dh bewirtschaftet, mageres Sandland,
1M
C36
ein Stück, von Dk bewirtschaftet, Sandboden, wo der Sand überwiegt,
6M
C37
ein Stück, von Fc bewirtschaftet und von oben genannter Beschaffenheit,
120R
Summe
Acker: 180M 285R
wüster Acker: 15M 285R
Obenstehenden Acker haben folgende Bauern ausgewiesen, nämlich: Jochim Gartner, Jacob Piritz, Jochim Tessner und Ertman Wils.
RRev 334Seit der letzten Revisionsvermessung noch neu bewirtschafteter Acker , der zu den anderen beiden Anteilen gehört, die hier im Dorf sind, nämlich:
[
1-
4]
3M 270R
1
zwei Stücke, von Da bewirtschaftet und reines Sandland, das nur jedes dritte oder vierte
Jahr einmal besät werden kann,
2M
2
ein Stück, von Dd bewirtschaftet, magere Sandboden,
210R
3
ein Stück, von Dk bewirtschaftet, bestehend aus einem etwas hochgelegenem Sandboden,
120R
4
ein Stück, von Fc bewirtschaftet und von oben genannter Beschaffenheit,
240R
Gilland
G5
ein Stück, in Aa,
210R
G6
ein Stück, in Ba,
1M 90R
G7
ein Stück, in Bh
2M 90R
Summe
neu bewirtschafteter Acker: 4M 90R
Gilland: 3M 270R
Anmerkung
Der übrige wüste Acker, der auf den Feldern des Dorfes zu finden ist, war keiner, der richtig ausgewiesen werden konnte, wird ansonsten jetzt als Allmende genutzt.
1 Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen. Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.
2 Das symbol ist auf der Urkarte auf der Fläche Fa eingetragen und fehlt auf der Reinkarte.
3 Dreißigjähriger Krieg 1618-1648.
4 Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern. Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.
5 Die Folionummer 465 wurde doppelt vergeben.
6 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
7 Die Übersetzung folgt an dieser Stelle dem Text der Urschrift, weil die Reinschrift hier unvollständig zu sein scheint (siehe Textkritik der Transkription).
8 Das symbol in der Urschrift lautet Ö.Tr.K.
9 In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide. Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.
10 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
11 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
12 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
13 Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen. Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.
14 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
15 Kirchenkorn oder Priesterkorn