Beschreibung von Hinrichshagen, das imAugust des Jahres 1697vermessen wurde1
Hinrichshagen liegt im Greifswalder Distrikt und im Kirchspiel Dersekow. Es grenzt im Norden und teilweise auch im Osten an die Stadt Greifswald, östlich an Hohenmühl und Helmshagen, im Süden an Subzow und Dersekow, westlich an Ungnade und Heilgeisthof. Hier liegen laut Aussage der Bauern insgesamt 24 Hufen, auf denen ein Freischulze gelebt hat und nun der Verwalter Sachow wohnt. Dieser Teil wurde in herzoglichen Zeiten verkauft und gehört nun einem von Rhaden und gehört zur Horster Vogtei. Doch diese Hufen, wie auch die nachstehenden, die nun dem Amt Eldena gehören, waren herzoglich, ebenso fünf Bauern und einige Kossaten2 , die einige Morgen besaßen und lediglich Fußdienst verrichtet haben. Dieses, so nimmt man an, sind 15 Hufen gewesen. Eine wüste Bauernstelle, die neben dem Hof Salchows, bzw. des Freischulzen liegt, hat Salchow gepachtet, zwei weitere Bauernstellen sind mit zwei Bauern besetzt, eine Hofstelle mit einem Halbbauern und zwei Kossaten. Die fünfte Hofstelle haben sich die beiden Bauern und der Halbbauer in drei gleiche Teile aufgeteilt, zusammen entrichten sie zehn Reichstaler dafür. Lütken Kronkamp, der auch zum Amt Eldena gehört, haben diese drei sich ebenfalls gleichmäßig geteilt. Dafür geben sie sechs Reichstaler. Vom Mönkefeld, das dem Verwalter Sachow gehört, wird berichtet, dass es einst allern Bauern im Dorf gehörte. Diese wollen es darum auch abgrenzen, da es direkt neben dem Weideland liegt. Doch zum Freischulzenhof, sagt der Verwalter, R 169 hätten früher auch der Große Kronkamp und der Epistelberg bei Greifswald gehört.
Namen der Einwohner
1 . Sachow, Verwalter
2 . Henning
Hagmann, Schulze und Vollbauer
3 . Jochim
Jösk,Vollbauer
4 . Hans
Kretloff,Halbbauer
5 . Stoffer
Dietrich,Kossat
6 . Michael
Diedrich, Kossat, Freimann
7 . Johan
Burmeister, Tagelöhner, Einlieger bei Nr. 1, Freimann
8 . Leinweber bei Nr. 2, Freimann
9 . Schneider
Clas
Rijsbeck ist untertänig und wohnt bei
Nr. 3
10 . Kuhhirt
Arealausrechnung von Hinrichshagen
Acker, den der Verwalter bewirtschaftet
[A]
112M 30R
Aa , zwei Stücke, eben liegender,
durchschnittlich guter Humus, etwas lehmhaltig
39M 60R
Ab , zwei Stücke, von gleicher Güte
wie Aa
22M 90R
Ac , ein Stück, durchschnittlich guter
Lehmhumus
3M 180R
Ad , fünf Stücke, durchschnittlich
guter Humus, niedrig und kaltgründig, und aus diesem Grund in nassen und trockenen Jahren nicht besonders ertragreich
47M
Bauernacker, den der Verwalter bewirtschaftet
[Ba,Bb]
16M 150R
Ba , vier Stücke, durchschnittlich
guter Humus, leicht sandig
15M 30R
Bb , ein Stück, Ackerflecken sandiger
Humus
1M 120R
Acker der Bauern
[Bc-Bi]
247M 270R
Bc , vier Stücke, in
ertragreichen Jahren teils durchschnittlich guter Humus, teils mehr sandiger und schwacher Acker, zur südlichen Seite zwischen
den Gebüschen hügeliger
139M 150R
Bd , ein Stück, Sandhumus
14M 150R
Be , vier Stücke, überall
durchschnittlich guter Humus
44M 120R
Bf , ein Stück, flach gelegener
Sandhumus
7M 150R
Bg , fünf Stücke, teils hoch, teils
niedrig liegender Sandhumus
21M 270R
Bh , vier Stücke, durchschnittlich
guter eben, aber niedrig liegenderAcker
11M 150R
Bi , vier Stücke, durchschnittlich
guter niedriger Humus, der zu Lütken Kronkamp gehört
8M 180R
Wüster Acker
[C]
42M 90R
Ca , ein Stück, niedriger,
kaltgründiger Acker, der einige Jahre unbebaut liegt
15M
Cb , ein Stück, niedriges flaches Heideland, alter wüster Acker
21M 150R
Cc , ein Stück, sandiges Heideland, wüster Acker
5M 240R
Der Bauernacker des Verwalters
Da , sechs Stücke, flaches sandiges Heideland, wüster Acker
41M
Db , fünf Stücke, sandiger wüster Acker der Bauern
5M 150R
Wiese des Verwalters
[E,Ea]
23M 270R
E , sieben Stücke, flache sumpfige Wiese
16M 120R
Ea , ein Stück, Üm Löp, flache Wiese, mitten darauf ist es sumpfiger, ziemlich
gut
7M 150R
Eb , fünf Stücke, Bauernwiese des Verwalters
13M 30R
[Ertrag E,Ea,Eb] 32 Heufuder
Ec , 17 Stücke, Bauernwiese, meist flach und sumpfig
24M 180R
Ed , zwei Stücke, sumpfige Wiese, gehört zu Lütken Kronkamp
6M 240R
[Ertrag Ec,Ed] 20 Heufuder
Weide und Wald
[Fa-F]
125M 30R
Fa , ein Stück, niedriges Grasland,
flache gute Weide, teils mit Heide vermengt
56M 270R
Fb , ein Stück, flaches Heideland, fester Boden,Weide
32M
Fc , ein Stück, flache, sumpfige gute
Weide
9M 30R
Fd , zwei Stücke, fester, hoch
liegender Grund mit Eichen, Hasel und anderem Gebüsch
bewachsen
17M 240R
Fe , ein Stück, Morast,
1M
Ff , ein Stück, Heideland bei den Hofstellen, das als Viehplatz und Weide genutzt wird
3M 270R
F , vier Stücke, Gräben und Triften
4M 120R
Bauernland des Verwalters
[Fg,Ff]
11M
Fg , vier Stücke, fester Boden mit
Eichen- und Haselbüschen usw.
5M
Ff , vier Stücke, sumpfiges Land mit
Erlen, Weiden, usw.
6M
Land der Bauern
[Fgt-Fo]
367M 270R
Fgt , ein Stück, sumpfiges Land mit
Erlen, wird zwischen den Büschen gemäht
5M 270R
Fh , zehn
Stücke, flache feuchteWeide
41M 210R
Fi , fünf Stücke, Morast undErlenbruch
11M 180R
Fk , fünf Stücke, teils fester
Heideboden, teils morastig, mit Eichen, Haseln, Erlen, Birken usw.
113M 120R
Fl , ein
Stück, Weidekoppel von festem Grund, meist flach
10M 210R
Fm , ein Stück, Koppel mit festem
Boden, mit allerlei Gebüsch bewachsen
4M 180R
Fn , vier Stücke, ebenes sandiges
Heideland, war früher teilweise Acker, kann nun aber lediglich als Weide genutzt werden
176M
Fo , drei Stücke, Gebüsch, gehört zu
Lütken Kronkamp
4M
Hofstellen
[Summe der Hofstellen]
17M 90R
I
die Hofstellen des Verwalters
1M 30R
Hofstellen der Bauern mit
kleinen Gärten undGärten
16M 60R
Fischgewässer
g , drei Fischteiche mit kleinen Fischen, die dem Verwalter gehören 1M 150R
Summe
Acker: 376M 150R
Wüster Acker: 88M 240R
Wiesen: 68M 120R
Heufuder: 52
Wald undWeide: 504M
Hofstellen: 17M
90R
Fischgewässer:1M 150R
Annotationen über Hinrichshagen
Vom Acker
Der Acker liegt nicht in besonderen Schlägen, da jeder sein Land vor seiner Hofstelle liegen hat. Sie lassen ihre Äcker aber jedes vierte Jahr
brach liegen; mit Ausnahme einiger Stücke, die sich in den Äckern der Bauern
finden und über sandigen und schwachen Grund verfügen. Diese können sie nur mit Roggen und Hafer besäen, deshalb müssen sie häufiger brach liegen. Der Acker des Verwalters Sachow ist ist zumeist recht guter Acker, sofern nicht sehr nasse Jahre eintreten. Er
bleibt durchgängig jedes vierte Jahr brach liegen. Der Verwalter kann auf dem Ackerwerk fünf bis sechs Drömt Roggen, sechs Drömt Gerste, fünf Drömt Hafer, dieses Jahr an Weizen neun Scheffel, drei bis vier Scheffel Erbsen säen. Auf dem wüsten Anwesen sät er acht bis zehn Scheffel.
Die beiden Bauern säen jeder zwei bis zweieinhalb Drömt Roggen, höchstens zwei Drömt Gerste, zwei Drömt Hafer und inzwischen einen Scheffel Erbsen. Sie
wollen hier nicht recht gedeihen. Der Halbbauer sät einen Drömt Roggen, zehn
Scheffel Gerste und ein Drömt Hafer. Die Kossaten säen jeder
acht Scheffel Roggen, sechs Scheffel Gerste und acht Scheffel Hafer.
Über den wüsten Acker
Wüsten Acker gibt es hier sowohl eben und flach als auch mit Gebüsch bewachsen. Besonders beim wüsten Anwesen des Verwalters findet sich gutes Heideland, das aufgebrochen werden kann. Beim Ackerwerk ist alles eben, doch ist es meist niedrig. Was die Bauern besitzen, ist jedoch teils mit Gebüsch bewachsen, teils auch flach, sandig und schwach. Es kann auch als Weide nicht entbehrt werden.
Wiese
Der Verwalter hat ausreichend Wiese beim Hof und erhält 16 Fuder Heu, und in guten Jahren auch beim wüsten Anwesen 16 Fuder. Die Wiesenflecken der Bauern sind nicht sehr ansehnlich, sie müssen sogar jährlich Heu dazu kaufen. Nr. 1 kann etwa vier bis fünf Fuder Heu bekommen, Nr. 2 jährlich drei Fuder, Nr. 3 zwei Fuder und Nr. 4 und 5 jeder zwei Fuder.
Wald und Weide
Die Weide der Bauern besteht hier aus Heide und Waldland und ist knapp ausreichend. Darüber hinaus treiben die umliegenden Dörfer ihre Schafherden ebenfalls darauf. Nr. 1 hält zehn bis zwölf Pferde und zwölf Stück Vieh, Nr. 4 drei Pferde und vier Stück Vieh, Nr. 2 acht Pferde und zehn Stück Vieh, Nr. 5 drei Pferde, sowie Nr. 3 vier Pferde und fünf Stück Vieh. R 175 Schafe haben sie hier nicht, da sie alle verendet sind, sonst hatten sie jeder immer einige Tiere. U 120 An Wald gibt es hier Hasel, Erlen und einige Eichen, aber alles Buschwerk, das nur als Brennholz und nicht zum Bauen taugt. Der Verwalter Sachow hat beim Ackerwerk3 keinen besonderen Wald, lediglich einige Eichen bei den Gräben, außerdem Weiden als Zaunholz. Im Übrigen gibt es hier prächtige Weide. Er hält zwölf alte Pferde, vier Ochsen und 50 Stück Vieh über den Sommer, allerdings nicht ganz so viel über den Winter. Solange er das wüste Anwesen hat, hält er 350 Schafe, ansonsten kann er hier keine halten. Anmerkung.
Gesinde
Der Verwalter hält zwei Knechte, zwei Jungen, zwei
Mägde, einen Häker sowie einen Schäferknecht.
Nr. 1 hält zwei Knechte, eine Magd, eine Jungen
sowie seine Kinder, Nr. 2 hat einen Knecht, eine Magd und einen Jungen, Nr. 3 hat eine Magd und einen Jungen, die
Kossaten haben jeder eine Magd.
Anmerkung: Für die Wiese
Üm Löp sowie die Weide bei Heilgeisthof gibt der Verwalter an die Akademie 37 Gulden und neun Lübschilling, die ihm an
seiner Pacht vom Eigentümer gutgeschrieben werden
Über Abgaben
Nr. 1 versteuert für anderthalb Hufen, Nr. 2 für eineinviertel Hufen und Nr. 3 für fünf Achtel Hufen. An Dienstgeld4 geben Nr. 1 50 Rtlr., Nr. 2 30 Rtlr. und Nr. 3 zehn Rtlr., außerdem müssen die drei zusammen für ihr gemeinsames wüstes Anwesen zehn Rtlr. entrichten. Früher gaben sie acht Reichstaler, sowie für Lütken Kronkamp sechs Reichstaler. Der Schulze gab im vergangenen Jahr einen Drömt Magazinroggen5 , die anderen beiden im Verhältnis dazu. Der Schulze gibt jeden Monat einen Reichstaler und 20 1/2 Lübschilling Reitersteuer6 , die anderen beiden im Verhältnis dazu. Nr. 2 oder der Schulze geben dem Pastor jeder drei Scheffel Roggen, eine Wurst und 20 Eier, dem Küster jeder einen Scheffel Roggen, eine Wurst und 15 Eier. Nr. 3 gibt die Hälfte. Doch für das wüste Anwesen, das die drei besitzen , geben sie dem Pastor und dem Küster zusammen wie für eine Hofstelle. Die Kossaten geben jeder zehn Rtlr. und einen Karolin Hofgeld und nicht mehr, ausgenommen beide zusammen anderthalb Scheffel Roggen, 40 Eier und vier Würste an den Pastor und einen halben Scheffel Roggen, 40 Eier und vier Würste an den Küster. Die beiden Bauern geben jedes Quartal sieben Mark Akzise7 ; früher entrichteten sie fünf Mark und zwei Lübschilling. Der Halbbauer gibt prozentual zu den anderen, ein Kossat gibt jedes Vierteljahr 19 und der andere 18 Lübschilling an Akzise. R 177 U 122 Der Verwalter gibt 100 Rtlr. an Pacht für den Hof, Kopfgeld8 mitNebenmodus9 32 Lübschilling, darüber hinaus für sich allein zwei Reichstaler. Für drei Morgen wird der Hof versteuert, indem er für eine Hufe an den Pastor sechs Scheffel und an den Küster drei Scheffel Roggen gibt. Für das wüste Anwesen gibt er 20 Rtlr Pacht, dem Pastor einen Scheffel und dem Küster ebenfalls einen Scheffel Roggen.
RRev 198 URev 342Am 20. Mai des Jahres 1705 habe ich unterzeichnet, Hinrichshagen revidiert und wie folgt befunden zu haben
Neuer Acker seit der letzten Vermessung
[D1-F4]
15M 90R
D1 , ein Stück, vom wüsten Acker Da aufgebrochen, besteht aus gutem, ertragreichen Sandhumus, ist vierschlägig bis zum
Feld Ba oder dem sogenannten Wüsten Hoff
270R
D2 , ein Stück, von Da aufgebrochen,
ist noch nie besät, sondern erst letztens aufgepflügt worden, wird wohl mit der Zeit einiges an Saat tragen können, da der
Boden aus durchschnittlicher Sanderde besteht, umfasst
8M 240R
Der Verwalter auf dem Freischulzenhof hatte diese Wüste Hufe für sich, als er sie als Weideland für seine Schafe benötigte, doch dieses Jahr haben die Bauern sie bekommen und wollen sie in vier Schlägen nutzen.
D3 , drei Stücke, vom wüsten Acker Db aufgebrochen, ist aus magerer und loser Sanderde, die in vier Schlägen gut
bewirtschaftet wird, trägt jedoch keine andere Saat als Roggen und Buchweizen,
beinhaltet
2M 120R
RRev 199 URev 343 F4 , zwei Stücke, vom Waldland FK aufgebrochen, besteht aus humoser Sanderde, liegt in vier Schlägen zu Bc
210R
F5 , zwei Stücke, aus der Weide Fn aufgebrochen, ist vollständig vierschlägiger Acker, aber nicht
außergewöhnlich ertragreich, wenn nasse Jahre herrschen, da der Grund aus tief liegender kalter Sanderde besteht
2M 150R
Beschreibung des restlichenwüsten Ackers
Ca , ein Stück, der wüste Acker, der mit Ca bezeichnet ist, liegt noch wüst, der Boden besteht aus tief
liegender schwärzlicher Sanderde, sollte gut aufgebrochen werden können, und in trockenen Jahren recht gute Saat tragen.
Cb , ein Stück, liegt auch wüst, der
Boden ist magerer und kälter als der vorher genannte, sollte gleichwohl jedes fünfte bis sechste Jahr Gerste tragen können, wenn es als Weide entbehrt werden kann
Cc , ein Stück, besteht aus hoch
liegendem mageren Sandland, zur Kultivierung ungeeignet.
RRev 200 Da , zwei Stücke, das übrige von Da zusammen, besteht aus durchschnittlicher, etwas tief
liegender Sanderde, kann allmählich ganz aufgebrochen werden, nachdem die Bauern, wie bereits gesagt, es jetzt besitzen.
Die wüste Hofstelle, die mit Ffi bezeichnet ist, soll auch wieder
aufgebaut werden.
Db , das Übrige von Db ist reiner Sand
und zur Kultivierung ungeeignet
Fn, von der Weide Fn
können die beiden Stücke, die mit
Nr. 6
bezeichnet sind, aufgebrochen und genutzt werden wie das voriges Jahr von der Weide neu aufgebrochene F5. Der Boden besteht aus hoch liegender Sanderde, ist in früheren Zeiten Acker gewesen
11M
Summe
Neuer Acker: 15M 90R
1 Laut Urkarte vermessen von Johan Gabriel Höök.
2 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
3 Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird. Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.
4 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.
5 Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
6 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
7 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
8 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
9 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.