R 155   U 105 

Beschreibung von Hohenmühl1 

Hohenmühl liegt im Greifswalder Distrikt und im Kirchspiel Dersekow. Es grenzt im Norden und im Osten an die Stadt Greifswald und an Helmshagen, im Süden und Westen an Hinrichshagen. Es soll eine Ritterhufe2  sein und gehört der Witwe des Assessors Engelbrecht3 . Seine Vorfahren haben es als Unterpfand für eine Summe Geldes erhalten, die noch nicht zurückbezahlt worden ist. Man meint hier, in früheren Zeiten habe es zum Amt Eldena gehört. Bei Hinrichshagen liegen auch zwei Stücke Acker sowie ein Wald, die hierher gehören. Darüberhinaus beansprucht die Assessorin ein Stück Heideland bei Hinrichshagen neben ihrem dortigen Land, wofür es aber keinen besonderen Nachweis gibt.

 R 156   U 106 

Arealausrechnung von Hohenmühl

Der Acker

[H]   19M 80R
Ha , ein Stück, Möllenberg, hügeliger, sandiger Lehmhumus  5M 240R
Hb , ein Stück, guter lehmiger Humus  2M 180R
Hc , ein Stück, Sandberg, Lehmhumus, teils sandvermengt  3M 120R
Hd , ein Stück, Leimberg, durchschnittlich guter Lehmhumus  1M 240R
He , zwei Stücke, Sandhumus  6M

Wiese

[I]  [Ertrag] 10 Heufuder  9M 120R
I , drei Stücke, Wiese von hohem festem Boden, die früher Acker war  1M 180R
Ia , zwei Stücke, sumpfige Wiese, die prächtiges Gras trägt  7M 240R

Weide undWald

[K,Ka]   24M 240R
K , sechs Stücke, sumpfiges Land mit Erlen undWeidenbüschen  14M 30R
Ka , sechs Stücke, fester hoher Boden mit Eichen, Hasel und Erle etc.  10M 210R

Hofstellen

[Hofstellen gesamt]   6M 120R
Symbol 73  Trift  1M
Symbol 27  Kräutergärten  1M 240R
θ  Kälberkoppel  120R
Symbol 32  Obstgärten  1M 120R
Symbol 29  Hofstellen  1M 120R
g  Fischtümpel  120R

Summe

Acker: 19M 180R
Wiese: 9M 120R
Heufuder: 10
Weide undWald: 24M 240R
Hofstellen: 6M 120R

 RRev 157   URev 341 

Am 18. Mai des Jahres 1705 habe ich unterzeichnet, Hohenmühl revidiert und wie folgt befunden zu haben

Neuer Acker, der seit der früheren Vermessung aufgebrochen wurde

Symbol 27  ein Stück, das bei der letzten Vermessung als Obstgarten angelegt worden ist, und auf der Karte mit Symbol 27  bezeichnet ist, hat der Bewohner inzwischen aufgebrochen. Der Boden besteht aus recht gutem Sandhumus, der allerlei verschiedene Saat tragen kann. Rings um den Acker stehen lauter Frucht tragende Bäume. Das aufgepflügte Stück beinhaltet  1M 90R
Wüsten Acker oder einen anderen Flecken, der die Kultivierung lohnen würde, gibt es hier nicht.

Summe

Neuer Acker: 1M 90R

 R 158   U 107 

Annotationen über Hohenmühl

Vom Acker

Der Acker liegt nicht in gewissen Feldern, sondern es werden jährlich zwei bis drei Morgen brach liegen gelassen. Der Acker ist überall hügelig und sandig, aber durchschnittlich gut. Die Aussaat hierbei beträgt an Roggen sechs bis sieben Scheffel, sechs Scheffel Gerste und drei Scheffel Hafer.

Wiese

Die Wiese ist durchschnittlich gut, teils fest und hoch, teils niedrig, gibt an Ertrag zwischen zehn und zwölf Fuder Heu.

Wald und Weideland

Weide gibt es hier nicht besonders, alles liegt im Wald und besteht meist aus hohem festen Grund, deshalb müssen sie sich hier der nachbarlichen Wiesen bedienen. So werden hier zwölf Tiere Vieh und acht Pferde, sowie zwei Ochsen zur Feldarbeit gehalten. Der Wald besteht aus kleinen Hasel-, Erlen- und Eichenbüschen, so dass sie notdürftig über Brennholz verfügen.

Gesinde

Zum Ackerbau werden hier zwei Knechte gehalten.

Abgaben

Hohenmühl besteht aus einer Ritterhufe, und hält dafür ein Viertel eines Adelsreiters. Die Assessorin gibt jährlich neun Reichstaler Kopfsteuer4 .

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2010, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Johan Gabriel Höök
Revision:
Anmerkungen:

1 Laut Urkarte vermessen von Johan Gabriel Höök.

2  Ritterhufen waren in Schwedisch-Pommern durch die zu leistenden Roßdienste bis 1715 von Abgabenlasten und Steuern befreit, außer wenn die Ritterschaft freiwillig Ritterhufensteuer zahlte. Der Haupt-Commißions-Receß, vom 12ten April 1681.  Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 6, Seite 402 ff.

3  Die Familie Engelbrecht, bzw. von Engelbrecht stellte einige Juristen und Bürgermeister von Greifswald. Vermutlich handelt es sich bei der Witwe um Elisabeth Mevius, die 1663 Georg von Engelbrecht (1626-6.1.1693) geheiratet hat. Dieser war 1652 in Greifswald zum Dr. iur. promoviert worden und später Appellationsrat und Konsistorialdirektor in Wismar. Im Jahre 1685 ist er noch als Assessor am Wismarer Tribunal nachgewiesen. 

4  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.