Beschreibung von Hohenmühl1
Hohenmühl liegt im Greifswalder Distrikt und im Kirchspiel Dersekow. Es grenzt im Norden und im Osten an die Stadt Greifswald und an Helmshagen, im Süden und Westen an Hinrichshagen. Es soll eine Ritterhufe2 sein und gehört der Witwe des Assessors Engelbrecht3 . Seine Vorfahren haben es als Unterpfand für eine Summe Geldes erhalten, die noch nicht zurückbezahlt worden ist. Man meint hier, in früheren Zeiten habe es zum Amt Eldena gehört. Bei Hinrichshagen liegen auch zwei Stücke Acker sowie ein Wald, die hierher gehören. Darüberhinaus beansprucht die Assessorin ein Stück Heideland bei Hinrichshagen neben ihrem dortigen Land, wofür es aber keinen besonderen Nachweis gibt.
R 156 U 106Arealausrechnung von Hohenmühl
Der Acker
[H]
19M 80R
Ha , ein Stück, Möllenberg, hügeliger, sandiger Lehmhumus
5M 240R
Hb , ein Stück, guter lehmiger
Humus
2M 180R
Hc , ein Stück, Sandberg, Lehmhumus, teils sandvermengt
3M 120R
Hd , ein Stück, Leimberg, durchschnittlich guter Lehmhumus
1M 240R
He , zwei Stücke, Sandhumus
6M
Wiese
[I]
[Ertrag] 10 Heufuder
9M 120R
I , drei Stücke, Wiese von hohem festem Boden, die früher Acker war
1M 180R
Ia , zwei Stücke, sumpfige Wiese, die prächtiges Gras trägt
7M 240R
Weide undWald
[K,Ka]
24M 240R
K , sechs Stücke, sumpfiges Land mit Erlen undWeidenbüschen
14M 30R
Ka , sechs Stücke, fester hoher Boden
mit Eichen, Hasel und Erle etc.
10M 210R
Hofstellen
[Hofstellen gesamt]
6M 120R
Trift
1M
Kräutergärten
1M 240R
θ
Kälberkoppel
120R
Obstgärten
1M 120R
Hofstellen
1M 120R
g
Fischtümpel
120R
Summe
Acker: 19M 180R
Wiese: 9M 120R
Heufuder: 10
Weide undWald: 24M 240R
Hofstellen: 6M 120R
Am 18. Mai des Jahres 1705 habe ich unterzeichnet, Hohenmühl revidiert und wie folgt befunden zu haben
Neuer Acker, der seit der früheren Vermessung aufgebrochen wurde
ein Stück, das bei der letzten Vermessung als Obstgarten angelegt
worden ist, und auf der Karte mit
bezeichnet ist, hat der Bewohner inzwischen aufgebrochen. Der Boden
besteht aus recht gutem Sandhumus, der allerlei verschiedene Saat tragen kann. Rings um den Acker
stehen lauter Frucht tragende Bäume. Das aufgepflügte Stück beinhaltet
1M 90R
Wüsten Acker oder einen anderen Flecken, der die Kultivierung lohnen würde, gibt es hier nicht.
Summe
Neuer Acker: 1M 90R
R 158 U 107Annotationen über Hohenmühl
Vom Acker
Der Acker liegt nicht in gewissen Feldern, sondern es werden jährlich zwei bis drei Morgen brach liegen gelassen. Der Acker ist überall hügelig und sandig, aber durchschnittlich gut. Die Aussaat hierbei beträgt an Roggen sechs bis sieben Scheffel, sechs Scheffel Gerste und drei Scheffel Hafer.
Wiese
Die Wiese ist durchschnittlich gut, teils fest und hoch, teils niedrig, gibt an Ertrag zwischen zehn und zwölf Fuder Heu.
Wald und Weideland
Weide gibt es hier nicht besonders, alles liegt im Wald und besteht meist aus hohem festen Grund, deshalb müssen sie sich hier der nachbarlichen Wiesen bedienen. So werden hier zwölf Tiere Vieh und acht Pferde, sowie zwei Ochsen zur Feldarbeit gehalten. Der Wald besteht aus kleinen Hasel-, Erlen- und Eichenbüschen, so dass sie notdürftig über Brennholz verfügen.
Gesinde
Zum Ackerbau werden hier zwei Knechte gehalten.
Abgaben
Hohenmühl besteht aus einer Ritterhufe, und hält dafür ein Viertel eines Adelsreiters. Die Assessorin gibt jährlich neun Reichstaler Kopfsteuer4 .
1 Laut Urkarte vermessen von Johan Gabriel Höök.
2 Ritterhufen waren in Schwedisch-Pommern durch die zu leistenden Roßdienste bis 1715 von Abgabenlasten und Steuern befreit, außer wenn die Ritterschaft freiwillig Ritterhufensteuer zahlte. Der Haupt-Commißions-Receß, vom 12ten April 1681. Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 6, Seite 402 ff.
3 Die Familie Engelbrecht, bzw. von Engelbrecht stellte einige Juristen und Bürgermeister von Greifswald. Vermutlich handelt es sich bei der Witwe um Elisabeth Mevius, die 1663 Georg von Engelbrecht (1626-6.1.1693) geheiratet hat. Dieser war 1652 in Greifswald zum Dr. iur. promoviert worden und später Appellationsrat und Konsistorialdirektor in Wismar. Im Jahre 1685 ist er noch als Assessor am Wismarer Tribunal nachgewiesen.
4 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.