Beschreibung von Klein Zastrow, welches zuletzt im August 1697 vermessen wurde
Klein Zastrow liegt im Distrikt Loitz und im Kirchspiel Dersekow, grenzt im Norden an Dersekow, im Osten an Sestelin und den wüsten Hof Wendorff, im Süden an Böken, im Westen an Groß Zastrow. Es ist ein altes Blixen Lehn und gehört jetzt Oberstleutnant Blixens Witwe, besteht aus 20 Ritterhufen1 und 4 steuerspflichtigen Hufen.
Namen der Einwohner
1. Oberstleutnant Blixens Witwe
| 2. Jochom Nieman 3. Casten Heyer 4. Clas Bramborg 5. Christopher Casselyn |
Diese vier sind Halbbauern. |
6. Schäfer
7. Kuhhirte
8. Häker
9. der Müller
Arealausrechnung von Klein Zastrow
Über den Acker
Der Schlag nach der Heide
[A] 143M
Aa, ein Stück, mittelmäßiger guter Sandhumus, zumeist eben liegend, 78M 90R
Ab, ein Stück, Acker teils hoch und
sandig, teils niedrig und kaltgründig, 64M 210R
See Schlag
[B] 108M 60R
Ba, zwei Stücke, eben liegender Acker, etwas sandig und mittelmäßig gut, bei den Wiesenflecken niedrig und etwas
kaltgründig, 92M
Bb, zwei Stücke, mittelmäßig guter Humus, 16M 60R
Derschios Schlag
[C] 78M 90R
Ca, zwei Stücke, ebenes Land, sandiger Humus, in warmen Jahren mittelmäßig tragend, wegen des kalten Bodens, 56M
120R
Cb, ein Stück, Sandhumus nördlich niedriger und kaltgründiger, zumeist erst kürzlich aufgepflügt, 21M 270R
d, zwei Stücke, Ackerstellen, 8M 30R
Wüster Acker
[D] 167M 240R
Da, ein Stück, teils hochgelegener und sandiger, teils niedriger und kaltgründiger wüster Acker, 63M 210R
R 311 Db, ein Stück, flaches, sandiges Heideland, alter wüster Acker, eben liegend, 67M
90R
Dc, zwei Stücke, ebenes Heideland, alter wüster Acker, 17M 240R
De, drei Stücke, niedriger, flacher wüster Acker, 6M
60R
Df, ein Stück, Heidekraut, wüster Acker, der zwischen Böken und hier strittig ist, 12M 240R
Wiese
[E,Ea-Ec] 18 Heufuder, 25M 120R
E flache Wiesenflecken im Acker, 8M 90R
Ea flache, sumpfige Wiese, mittelmäßig gut, 9M
210R
Eb flache, sumpfige Wiese, 3M 120R
Ec ebenso, 4M
Wald und Weide
[F] 236M 210R
Fa trockene, hochliegende Wiese mit Eichen, Haseln usw., 31M 270R
Fb niedrig liegende, flache Heidelandweide,
20M 120R
Fc flaches Moor, 12M 180R
Fd strauchige Weide, dichter Wuchs, 8M 60R
R 312
Fe Erlenbruch, 94M
Fh mitten darin Morast, an den Seiten mit Haseln und Eichen, 10M 240R
Ff Heidekrauthügel, an den Seiten
teilweise mit Erlen bewachsen, 37M 30R
Fg Koppel, teils flach, von trockener, höher liegender Wiese, teils niedriger und
bewachsen, 21M 210R
Fischgewässer
[G] 22M 60R
Ga Neu Dyk, ein See mit Karauschen, Hechten und anderen Fischen, stark
bewachsen, 8M 240R
Gb Die See, ein See größtenteils mit Gras und Bülten bewachsen,
sonst ziemlich fischreich, 13M
Gc zwei Fischteiche, 120R
Hofstellen
[D] 19M 60R
Da, zwei Stücke, Obstgärten, 3M
Db, ein Stück, Kälberkoppel, 4M 60R
Hof und die
Strasse, 12M
Summe
Acker: 337M 180R
wüster Acker: 167M 240R
Wiese: 25M 120R
Heufuder: 18
Wald und Weide: 236M 210R
Fischgewässer:
22M 60R
Hofstellen: 19M 60R
Annotationen von Klein Zastrow
Über den Acker
Der Acker liegt in drei Schlägen, ist größtenteils mittelmäßig gut, außer der Roggenschlag, der in diesem Jahr war, ist wohl ziemlich guter Acker, aber sehr kaltgründig. Ebenso ist zuoberst in dem Brachfeld an Bökens Grenze der Acker ziemlich schwach. In etwas guten Jahren meinen sie das vierte Korn zu bekommen. Beim Ackerwerk werden in das jetzige Roggenfeld 3 Last, in das Gerstenfeld 5 Drömt Hafer, 2 Last 1 ½ Drömt Gerste ausgesät. Jeder Bauer sät 16 bis 17 Scheffel Roggen, 20 Scheffel Gerste und Hafer zusammen in den zweiten Schlag. Aber in das jetzige Brachfeld können sie jeder nicht mehr als 14 Scheffel Roggen säen.
[Wüster Acker]
Wüster Acker ist hier wohl einiges, aber teils steinig, teils auch sandig oder tiefliegend, sodass er nicht besonders die
Mühe lohnt
ihn zu bewirtschaften.
Anmerkung: Die Aussaat bei Sestelin ist hier auch eingerechnet.
[Über Wiese]
Die Wiesen sind hier nicht besonders. Die an Dersekows Grenze liegt, wird bloß jährlich umzäunt, ist in nassen Jahren nicht besonders tragend wegen des kalten Bodens. Beim R 314 Hof können auf dieser Wiese höchstens 10 Fuder Heu gemäht werden, die Bauern jeder 1 Fuder. Die Wiesenflecken, die im Acker liegen, sind teils nahezu ungeeignet, werden deshalb, wie der Jahreswuchs ist, teilweise gemäht, teils auch nicht bewirtschaftet, können jedoch wenig tragen, wenn sie gemäht werden.
[Über Viehweide und Wald]
Weideland ist hier nicht besonders, nur knapp für das Notwendige, wie man in der Ausrechnung sehen kann. Sie haben auch die
Freiheit
ihr Vieh auf dem wüsten Hof Wendorff zu weiden, also können beim Hof Pferde für die Ackerbestellung gehalten werden, vier
Pferde,
acht Ochsen, Rinder können sie etwa zwölf Stück halten. Jeder Bauer hat zwei Pferde, zwei Ochsen, zwei Kühe.
Die Schäferei hier
besteht jetzt aus 300 Schafen, jedoch können über den Winter einige mehr gehalten werden.
Der Wald besteht hier aus kleinen
Erlen, Haseln, Weiden, usw., sowie einigen Eichen, nur für das notwendige Brennholz.
[Über Fischgewässer]
Hier sind einige Teiche, die mit Karauschen, Hechten und anderen Fischen besetzt sind, sodass sie im Haushalt jetzt einiges haben können, jedoch sind die Teiche sehr bewachsen und die Fische schwer zu fangen.
[Über Dienst und Dienstleute]
Für die Ackerbestellung des Hofes werden gehalten: 1 Knecht, 1 Junge, 2 Mägde. Die Bauern dienen gewöhnlich 4 Tage in der Woche mit Hakochsen und einen zu Fuß, aber in der Erntezeit jeden Tag. R 315 Sie halten kein fremdes Gesinde, sondern behelfen sich mit ihren eigenen Kindern.
[Abgaben]
Für den Ritteracker wird ein Adelsreiter
gehalten,
der Pastor 19 Scheffel Roggen, sowie 1 ½ Rthl für Wurst und Eier,
der Küster 5 ½ Scheffel Roggen
Alle vier Bauern versteuern zusammen für 1 reduzierte Hufe2 und geben
dem Pastor 1 Scheffel Roggen, 1 Wurst, 12 Eier,
dem
Küster ½ Scheffel Roggen, 1 Wurst, 12 Eier.
Am 7. Juni 1705 wurde Klein Zastrow revidiert und wie folgt befunden
Neuer Acker, seit der letzten Vermessung bewirtschaftet
[D1,D3,D5,E4,F1,F2,F6,F7] 22M 60R
D1 von Da bewirtschaftet, ist mittelmäßiger Sandboden, wird in drei Schlägen zum Feld A
bestellt, 1M 210R
D3 von Db für zwei Jahre bewirtschaftet, mittelmäßig gelegener Sandboden, etwas kaltgrundig und voll von
großen Steinen, wird in drei Schlägen zum Feld A bestellt, 11M
D5 von De bewirtschaftet, etwas tiefliegender und kaltgründiger
Sandboden, wenig humushaltig, liegt zum Feld C in drei Schlägen, 180R
E4 von der Wiese E zwei Stücke bewirtschaftet,
humushaltiger Sandboden, etwas kaltgründig, wird in drei Schlägen zum Feld C bestellt, 180R
F1 zwei Stücke von Fa
bewirtschaftet, lehmhaltiger Sandboden, wird zumeist jedes Jahr bestellt, 1M 30R
F2 von Fb bewirtschaftet, humushaltiger
Sandboden, etwas niedrigliegend und kaltgründig, wird in drei Schlägen zum Feld B bestellt, 2M 150R
F6 von Ff vier Stücke, die
der Müller bewirtschaftet hat, besteht aus magerem, hochgelegenen Sandboden, zur Wiese Eb hin etwas tiefliegend und matschig,
liegt
an keinem bestimmten Feld, 2M 90R
F7 von Fg bewirtschaftet, lehmhaltiger Sandboden, wird zumeist jedes Jahr besät, 2M 120R
Beschreibung vom übrigen wüsten Acker
Da von Da mit Nr. 8 bezeichnet, besteht aus wenig kiesigem Sandboden, wo von den Bauern ein Anfang zum Aufpflügen gemacht
wurde, und
wird zumeist nächstes Jahr bewirtschaftet werden, 5M 30R
Das Übrige von Da besteht aus etwas magerem, steinig-kiesigen
Sandboden, mit Heidekraut bewachsen, zu den Tümpeln hin tiefliegend und kaltgründig, hier und da mit großen Steinen darin,
könnte
wohl schließlich bewirtschaftet werden, wenn der Verwalter es von der Schafweide entbehren könnte, und umfasst, wenn die Tümpel
abgezogen werden, 50M 240R
Dc von Dc mit Nr. 9 bezeichnet, besteht an einer Stelle aus mittelmäßig gelegenem Sandboden, der wohl bewirtschaftet werden
könnte,
wenn sie ihn von der Weide abziehen wollen, der Inhalt 10M
Db von Db mit Nr. 10 bezeichnet, besteht aus mittelmäßigem Sandboden,
wenig kiesig, ist aber sehr kaltgründig, hier und da einige große Steine darin, 7M 60R
Das Übrige von Db, Dc besteht aus
magerem, steinig-kiesigen Sandboden, sehr kaltgründig und matschig, mit Heidekraut bewachsen, RRev 463
URev 171 überall mit Bülten, hier und da große Steine, wegen des schlechten
Bodens nicht besonders zum Aufpflügen geeignet, ist gute Schafweide.
De von De mit Nr. 11 bezeichnet, war für drei bis vier Jahre aufgepflügt gewesen, aber lassen es zumeist liegen, denn es ist
sehr
tiefliegender, kaltgründiger Sandboden mit Gras und kleinem Heidekraut bewachsen, und weil sie es nicht von der Viehweide
abziehen
wollen, ist als Weide denn als Acker geeignet, 4M
Das Übrige von De besteht aus tiefliegendem, humushaltigem Sandboden, mit Gras
bewachsen, nicht besonders zum Aufpflügen geeignet, ist gute Weide.
Df könnte wohl alles bewirtschaftet werden, wenn es etwas näher läge, besteht aus mittelmäßigem Sandboden, wenig kaltgründig, mit Heidekraut bewachsen, hier und da einige große Steine darin, 12M 60R
Fg von Fg mit Nr. 12 bezeichnet, besteht aus lehmhaltigem, sandig-humosem Boden, der bewirtschaftet werden kann, 150R
Sonst findet man nicht mehr von dem Weideland Fa, Fb und Ff, die als Acker geeignet zu sein scheinen.
[Summe: Nr.8, Da, Nr.9, Nr.10, Nr.11, Df, Nr.12] 89M 240R
Summe
neuer Acker: 22M 60R
1 Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen. Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.
2 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.