R 187   U 132 

Beschreibung des Dorfes Pansow, das imAugust des Jahres 1697vermessen wurde1 

Pansow ist ein Bauerndorf des Amtes Eldena im Greifswalder Distrikt, es gehört zum Kirchspiel Dersekow. Im Norden grenzt es an Griebenow und Bisdorf, im Osten an Dersekow, im Süden an Großen Sastrow und Pustow und im Westen an Zetelwitz. Hier gibt es 14 Hufen, auf denen früher 11 Vollbauern und drei Kossaten2  lebten, die damals in Dersekow gedient haben, nun aber Dienstgeld3  entrichten.

Namen der Einwohner

1 . Claes Nemsow, Schulze und Vollbauer
2 . Michael Man, Vollbauer
3 . Samuel Gladrow, Vollbauer
4 . Bartolomäus Hagman, Vollbauer
5 . Christian Man, Vollbauer
6 . Hindrich Nemsow, Halbbauer
7 . Jochim Schmidt, Halbbauer
Einlieger

8 . Franz Libb
9 . Siem Möller
Tagelöhner

10 . Christian Bruhn, Leinweber im Haus des Küsters
11 . Der Kuhhirt

 R 188   U 133 

Arealausrechnung von Pansow

Ackerfeld A: Schlag achter dem Dorp

[A]   115M 270R
A1 , zwei Stücke, zum Dorf hin durchschnittlich guter Humus, je mehr südlich desto sandiger und schwächer, teils kaltgründig  93M
A2 , vier Stücke, schwacher, sandiger und kaltgründiger Acker  22M 270R

Moor Schlag, das diesjährige Brachfeld

B1 , zwei Stücke, durchschnittlich guter Humus, teils sandig, an den Seiten meist überall niedriger als in der Mitte, und dort teils kaltgründig  83M 150R

Kapp Schlag

C1 , zwei Stücke, durchschnittlich guter Humus, teils etwas sandig, an der nördlichen Seite hoch liegend, nach Süden hin abfallend  84M 240R

Im Holt-Feld

[D]   125M 30R
D1 , fünf Stücke, durchschnittlich guter Humus, der bei den Wiesenflecken niedrig und kaltgründig, an der südlichen Seite aber hoch liegend und am besten ist  105M 30R
D2 , sechs Ackerstücke beim Dorf von gutem Humus  10M

 R 189 

Wüster Acker

[E]   179M 180R
E1 , neun Stücke, eben gelegenes Heideland, sandiger, alter wüster Acker  13M 150R
E2 , sieben Stücke, flaches Heideland, zumeist niedrig liegend, schwacher, alter wüster Acker  166M 30R

Wiese

[F]  [Ertrag]  63M 270R
Fa , zehn Stücke, flache sumpfige Wiese hier und da beim Acker 10 Heufuder  19M 90R
Fb , drei Stücke, Radlands-Kawel 4  mit zwei gemähten Wiesenflecken, niedrige durchschnittlich gute Wiese zu einem großen Teil mit Weidenbüschen bestanden 14 Heufuder  44M 180R

 U 134 

Weide und Wald

[G]   213M 60R
G1 , zwei Stücke, niedriges, flaches Heideland, das früher gepflügt zu sein scheint, nun aber nur als Weide zu gebrauchen ist  43M 180R
G3 , drei Stücke, niedrige, flache Weide  30M 30R
G2 , drei Stücke, flache Heidelandweide  25M
G4 , zwei Stücke, festes aber niedriges Land mit Erlenbüschen bewachsen, an der Grenze morastig  36M
G5 , vier Stücke, flaches Moor  5M 90R
 R 190 G6 , zwei Stücke, Erlen-, Weiden- und Birkenbüsche auf etwas niedrigem Land  15M 210R
G7 , ein Stück, teils niedriger teils fester, höher gelegener Boden, mit Erlen-, Birken- und Weidenbüschen etc. bestanden  22M 270R
G8 , zwei Stücke, sumpfiges Land mit Weiden, Erlen etc. bestanden  24M 90R
G9 , sechs Stücke, buschiger wüster Acker  7M 30R
G10 , ein Stück, Hasel und Eichen usw. auf festem Boden  3M 60R

Hofstellen

[Hofstelle gesamt]   23M 240R
Symbol 27  Wüste Hofstellen, die als Weide genutzt werden  8M 240R
H , Hofstellen und Wege  15M

Summe

Acker: 399M 90R
Wüster Acker: 179M 180R
Wiesen: 63M 270R
Heufuder: 24
Wald und Weide: 213M 60R
Hofstellen: 23M 240R

 R 191   U 135 

Annotationen über das Bauerndorf Pansow

Über den Acker

Der Acker liegt in vier Schlägen, und ist durchschnittlich gut, wenn nicht allzu nasse oder trockene Jahre herrschen, nützlicher sind wegen der niedrigen Ackerstücke aber trockene Jahre. In durchschnittlich guten Jahren rechnet man hier das vierte Korn. Jeder Bauer sät im Holt-Schlag drei Drömt Roggen und Gerste, sowie etwa vier Drömt Hafer, im Kapp Schlag zweieinhalb Drömt Roggen und drei Drömt Hafer. Im Moor Schlag wird wie im Kapp Schlag gesät, im Schlag achter dem Dorp wie im Holt-Schlag drei Drömt Roggen. Der Acker, der im Heideland gepflügt wird, gehört zu keinem der Schläge, sondern wird abseits von dieser Aussaat berechnet.
Anmerkung: Hafer und Erbsen säen sie in einem Schlag, je mehr Hafer, desto weniger Erbsen, doch gewöhnlich jeder vier Scheffel. Das Heideland ist niedrig und kaltgründig. Als es in früheren Zeiten gepflügt wurde, war es ein abgetrennter Schlag, den sie meist mit Hafer besät haben. Anderes Korn, so sagen sie hier, könne er nicht sonderlich tragen.
Anmerkung: Beide Halbbauern werden wie ein Vollbauer gerechnet.  U 136 

Über die Wiesen

Radlands Kawel an der Grenze nach Gribenow, ist eine tief liegende Wiese, doch teils mit festerem, hoch liegenden Boden, ungefähr zur Hälfte bewachsen. Sie wird jedes Jahr umzäunt und gibt  R 192  höchstens zwölf gute Last. Diese Wiese ist kaltgründig und in kalten Jahren nicht sonderlich ertragreich. Die Wiesenflecken, die im Acker liegen, können zusammen etwa sechs Last tragen.

Wald und Weide

Viehweide gibt es hier nicht sonderlich, es reicht knapp für ihr notwendiges Vieh. Jeder Vollbauer hat acht Pferde, zwei Ochsen, etwa zehn Stück Rindvieh, sowie acht bis zehn Schafe. Ein Halbbauer hat drei Pferde, zwei Ochsen, zwei oder drei Stück Rindvieh und vier Schafe. Als notwendiges Brennholz können sie schlagen, was auf den Feldern steht, kleine Erlen, Weiden usw.

Gesinde

Jeder Vollbauer hält einen Knecht, eine Magd und einen Jungen. Die Halbbauern behelfen sich mit ihren eigenen Kindern.

 U 137 

Über Abgaben

Jeder Vollbauer wird für eine reduzierte Hufe5  veranlagt und beide Halbbauern zusammen für eine ganze. Jeder Vollbauer gibt neun Scheffel Magazinroggen6 , an Akzise7  geben sie nun jeder jedes Quartal sieben Mark, ehedem, als sie Akzise-Zettel nehmen sollten, gaben sie nur 5 Mark und 2 Lübschilling. Nach der Verordnung von 1696 entrichtet jeder drei Gulden, an Tribunalsteuer8  jeder 22 Lübschilling, für Februar und März veröffentlichte Steuer jeder vier Gulden. Deputationssteuer entrichtet jeder  R 193  13 Lübschilling Jeder Vollbauer gibt 36 Rtlr. Pacht. Der Pastor erhält von jedem vier Scheffel Roggen, zwei Würste und 40 Eier. Die alte Pastorenwitwe bekommt von jedem ein Viertel. Der Küster erhält aus dem gesamtem Dorf elf Scheffel Roggen und von jedem zwei Würste und 30 Eier. Die Halbbauern geben beide zusammen wie ein Vollbauer.

 RRev 210   URev 347 

Am 5. Juni des Jahres 1705 habe ich unterzeichnet, das Dorf Pansow revidiert und wie folgt befunden zu haben

Neuer Acker, der seit der letzten Vermessung aufgebrochen wurde

[Ea, Eb, Gc]   6M
Ea , vier Stücke, besteht aus Sandhumus, durchschnittlich hoch gelegen, wird in vier Schlägen bewirtschaftet  3M 60R
Eb , drei Stücke, von E2 aufgebrochen, und besteht aus niedrigem und kaltgründigem Sandboden, aber wird doch in vier Schlägen bewirtschaftet  1M 270R
Gc , drei Stücke, von G9 aufgebrochen, besteht aus Sanderde und wird in vier Schlägen mit dem anderen Acker bewirtschaftet  270R

Beschreibung des restlichen wüsten Ackers

E1 , Das Übrige von E1 ist alles als Acker nutzbar und besteht zu einem guten Viertel aus tiefem Sandhumus, doch darunter ist reiner Sand.
E2  ist überall sehr kaltgründiger und eisenrostiger Sandboden, der zum Acker völlig ungeeignet erscheint. Wie die Bauern berichten, sei er in früheren Zeiten in drei Schlägen bewirtschaftet worden, von denen lediglich einer mit Hafer besät und die anderen beiden brach zur Weide liegen gelassen wurden.
G1  ist in früheren Zeiten ebenfalls Acker gewesen, hat dieselbe Bodengüte wie E2 und ist als Acker ungeeignet.

Summe

Neuer Acker: 6M

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2010, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Johan Gabriel Höök
Revision:
Anmerkungen:

1 Laut Urkarte vermessen von Johan Gabriel Höök.

2  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

3  Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.

4  Kawel: ein zu beliebeigen Zwecken abgemessenes und abgeteiltes Flurstück (Acker, Wald, Wiese, Moor).  Wossidlos, Richard u. Teuchert, Hermann: Mecklenburgisches Wörterbuch, Bd. 4, Neumünster 1996, S. 202.

5  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

6  Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

7  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

8  Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen.  Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.