R 159   U 108 

Beschreibung von Subzow, das am Monatsende des Juli 1697 vermessen wurde1 

Subzow liegt im Greifswalder Distrikt und im Kirchspiel Dersekow. Es grenzt im Norden an Hinrichshagen, östlich an Helmshagen und Grubenhagen, südlich an Sestelin und westlich an Dersekow. Es gehört zum Amt Eldena und besteht aus siebendreiviertel Hufen, die früher mit sieben Bauern besetzt waren. Doch nun leben hier ein Verwalter und ein untertäniger Bauer, der zweieinviertel Hufen besitzt. Der Verwalter soll vierdreiviertel Hufen besitzen, es fehlen also noch dreiveirtel zur Gesamtsumme. Zwei Greifswalder Fräulein aus der Familie der Völschows2  haben durch ihren Vater Anspruch darauf, so dass sie eine jährliche Pacht des Verwalters dafür in Höhe von 100 Rtlr. nutzen.

Namen der Einwohner

1 . Paul Döhn, Verwalter
2 . Hans Pansow, untertänig, besitzt zweieinviertel Hufen, hat das Haus, in dem er wohnt, selbst erbaut, nachdem das vorige abgebrannt ist. Daher genießt er drei Jahre Freiheit.
3 . Hans Knack, ein alter Mann, hat in jedem Feld einen Morgen frei für seinen Lebensunterhalt
4 . Kuhhirt

 R 160   U 109 

Arealausrechnung von Subzow

Der Acker besteht aus drei Schlägen, das Brachfeld ist

Aa , ein Stück, zumeist guter Acker, besonders beim Dorf und beim Roggenfeld, zur Heide hin sind einige Stücke niedrig und schwach  74M 240R

Das Roggenfeld

[B]   66M 270R
Ba , zwei Stücke, durchschnittlich guter Humus, teils an den Seiten und bei den Wiesenflecken etwas niedrig  37M 210R
Bb , zwei Stücke, niedriger, kaltgründiger und schwacher Acker  7M 270R
Bc , ein Stück, sandiger ebener Acker, nicht besonders ertragreich  9M 240R
Bd , ein Stück schwacher Sandacker  11M 150R

Das Gerstenfeld

[Ca-Cb,d]   65M 180M
Ca , ein Stück, Humus, zum Dorf hin guter Acker, doch im Bereich der Grenze sandig und schwach  37M 210R
Cb , zwei Stücke, niedrig, zumeist kaltgründiger Humus  13M
Cc , ein Stück, schwacher Sandacker, der jedes dritte Jahr mit Roggen oder Hafer besät wird  10M 150R
d , ein Stück, guter Humus, der jedes Jahr besät wird  4M 120R

 R 161 

Wüster Acker

Da , neun Stücke, ebenes Heideland, etwas niedrig und sandig, ist früher Acker gewesen  94M 120R

Wiese

[E]   58M 270R
Ea , acht Stücke, sumpfige, ebene Wiesenflecken, durchschnittlich ertragreich, 20 Heufuder,  38M 270R
Eb , ein Stück, sumpfige Wiese, in trockenen Jahren ziemlich ertragreich, doch in nassen Jahren viel zu sumpfig, wird Dijk genannt, 15 Heufuder,  58M 270R

 U 110 

Wald und Weide

[F,f]   129M 270R
Fa , drei Stücke, ebene, niedrige Heidelandweide, ist früher zumeist Acker gewesen  39M
Fb , zehn Stücke, ebene, niedrige Weide  10M 270R
Fc , ein Stück, teils feste teils morastige Weide mit kleinen Büschen  6 M 270R
Fd , zwei Stücke, morastiges Weideland mit kleinen Erlenbüschen  29M
Fe , zwei Stücke, buschige, hoch liegende Wiese mit einigen Eichen, war früher Acker  9M 90R
Ff , ein Stück, teils fester, teils morastiger Grund, an den Grenzen mit niedrigem Laubwald und einigen Eichen  33M 180R
f , sieben Stücke, Eichenrämel3  mit kleine Büschen  1M 60R

 R 162 

Hofstellen und die Straße

[Hofstellen und Straße gesamt]   15M 60R
Symbol 27  ein Stück, ebene Weidekoppel  1M 180R
θ , ein Stück, alte Hofstelle mit Kirschbäumen  4M 120R
Symbol 39  eine Trift  4M 210R
Symbol 29  Die Hofstelle mit der Straße  4M 150R

Summe

Acker: 207M 90R
Wüster Acker: 94M 120R
Wiese: 58M 270R
Heufuder: 35
Wald und Weide: 129M 270R
Hofstellen: 15M 60R

 RRev 163   URev 344 

Am 4. Juni des Jahres 1705 habe ich unterzeichnet, das Dorf Subzow revidiert und wie folgt befunden zu haben

Neuer Acker, der seit der früheren Vermessung aufgebrochen wurde

[D1-D3]   9M 240R
D1 , ein Stück, vor einem Jahr vom wüsten Acker Da aufgepflügt, besteht aus Sanderde, ein wenig humos, kann mit Roggen, Hafer und Buchweizen besät werden, doch Gerste wird es nicht tragen, liegt in drei Schlägen bei Aa  1M 60R
D2 , zwei Stücke, dieses Jahr vom wüsten Acker Da aufgebrochen und noch nicht besät, ist gänzlich dreischlägiger Acker, aber wird wegen seines mageren Bodens, der aus tief liegender Sanderde besteht, nicht sehr ertragreich sein, gehört zum Feld Bd,  5M
D3 , ein Stück, ist vor zwei Jahren von Da aufgebrochen und mit Roggen besät worden, der Boden besteht aus leicht kalter Sanderde, wird auch in drei Schlägen bei Cb genutzt, trägt in trockenen Jahren recht ansehnliche Gerste, beinhaltet  3M 180R

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

Da , vier Stücke, vom wüsten Acker Da können die Stücke, die mit Nr. 4  bezeichnet sind, einigermaßen kultiviert werden. Der Boden besteht überall aus tief liegender Sanderde, die lediglich in trockenen Jahren gute Saat tragen wird  28M
 RRev 164  URev 345 Da, ein Stück wüster Acker mit Nr. 5  bezeichnet, liegt noch wüst und ist mit Heidekraut bewachsen, kann mit größerem Nutzen bewirtschaftet werden, als der vorher beschriebene, da er trotz gleicher Bodengüte höher liegt  4M 90R
Das Restliche von Da taugt nicht zur Kultivierung, teils liegt es so niedrig, das es in nassen Jahren ganz von Wasser bedeckt ist, teils ist es so mager, dass es nicht die Aussaat wieder bringt, außerdem, sagen die Einwohner, könne es als Weide nicht entbehrt werden.
Fa, zwei Stücke, sofern die beiden Stücke Weideland, die mit Nr. 6  bezeichnet sind, als Weide entbehrt werden könnten, wie die Einwohner angeben, könnte es durchaus aufgebrochen werden und jedes fünfte oder sechste Jahr tragen. Der Boden besteht aus durchschnittlich tiefer Sanderde. In früheren Zeiten ist der größte Teil davon Acker gewesen  13M 240R

Summe

Neuer Acker: 9M 240R
übriger wüster Acker: 46M 30R

Jh. Hesselgreen
Kontrolliert von A. Norrdahl

 R 165   U 111 

Annotationen über Subzow

Vom Acker

Der Acker liegt in drei Schlägen, von denen das Brachfeld das beste ist. Es folgt das Roggenfeld, dann das Sommerfeld. Abgesehen davon, was den sandigsten Acker angeht, tragen die Höhen das beste Getreide, doch das was niedrig liegt, ist kaltgründiger, schwacher Acker. Roggen pflegt hier gut zu wachsen, aber die Sommergerste nicht besonders. Der Verwalter sät in das Brachfeld neun Drömt Roggen, sechs Drömt Sommergerste und Gerste, sowie dreieinhalb Drömt Hafer. Nr. 2 sät zumeist fünf Drömt Roggen, drei Drömt Gerste und anderthalb bis höchstens zwei Drömt Hafer. Der Verwalter sät in das Roggenfeld achteinhalb Drömt Roggen, fünfeinhalb Drömt Gerste und drei Drömt Hafer. Das Roggenfeld ist in der Aussaat gleich mit dem diesjährigen Brachfeld.

Vom wüsten Acker

Hier gibt es ebenen wüsten Acker, der mit Heide bewachsen ist. Einige Morgen davon könnten durchaus aufgepflügt werden, sofern sie als Weide entbehrt werden könnten. Er ist aber zumeist niedrig und kalt.

Über die Wiese

Wiese gibt es hier ausreichend, wenn die Jahre fruchtbar sind. Die Wiese Dijk ist sumpfig, und in nassen Jahren nicht sehr bewachsen. Sie wird jedes Jahr gemäht.  R 166  Die anderen sind von festerem Grund und an den Seiten teils höher liegend aber weniger ertragreich. In der Mitte der Wiesen wächst das Gras am besten, sie werden jedes dritte Jahr als Weide genutzt. In der Wiese Dijk können in durchschnittlichen Jahren insgesamt 15 Fuder geerntet werden. In den anderen Wiesen erhält der Verwalter noch acht bis zehn Fuder Heu. Nr. 2 kann insgesamt neun Fuder Heu erhalten.  U 112 

Über Weide, Vieh und Wald

Weide gibt es hier im Sommer nicht besonders solange das Getreide auf den Feldern steht, doch sie haben ausreichend für ihren Bedarf in der Nähe. Ihre beste Weide für das Vieh ist im Wald, der aus kleinen Birken, Erlen, Hasel und einigen Eichen besteht; von ihm erhalten sie auch hinreichend Brennholz. Der Verwalter hält acht Pferde, sechs Ochsen, 25 Tiere Vieh und 300 Schafe. Nr. 2 hält acht Pferde, drei Ochsen, fünf Stück Vieh und acht Schafe.

Gesinde

Der Verwalter verfügt über zwei Knechte, zwei Mägde, einen Jungen und einen Schäferknecht. Nr. 2 hat einen Knecht, eine Magd und einen Jungen.

Abgaben

Der Verwalter gibt 100 Rtlr. Pacht,  R 167  Kopfgeld4  für sich 32 Schilling und für seine Frau einen halben Reichstaler. Akzise5  gibt er vierteljährlich zwei Rtlr. und 16 Schilling. Dazu hat ihn der Akziseeinnehmer gezwungen, nachdem er es sonst verweigert hatte, ihm den Akzisezettel zu geben und darauf zu quittieren, wie es nach der öffentlichen Verordnung der Königlichen Regierung zu geschehen habe. Darüberhinaus musste er dem Einnehmer versprechen, ihm neben den anderen Nebeneinnahmen eine Last Holz ohne Bezahlung zu bringen. Der Pastor erhält zehn Scheffel Roggen, vier Würste und 60 Eier, der Küster vier Scheffel Roggen, vier Würste und 60 Eier. Nr. 2 gibt 100 fl oder 50 Rtlr. Dienstgeld6  sowie Hufen- und Reitersteuer7 , wie es sich für seinen Anteil belaufen kann. Wie hoch das sein wird, weiß er nicht, da er erst kürzlich hierher gezogen ist. Der Pastor erhält sechs Scheffel Roggen, 60 Eier und drei Würste, der Küster drei Scheffel Roggen, drei Würste und 30 Eier, die alte Pastorenwitwe erhält ein Viertel Scheffel Roggen. Akzise muss auch er nach der Auflage des Einnehmers leisten, vierteljährlich einen Reichstaler, obgleich auch er nicht gemäß der Verordnung der königl. Regierung bei den Zetteln bleiben will.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2010, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Johan Gabriel Höök
Revision: A. Norrdahl, M. Hesselgreen
Anmerkungen:

1 Laut Urkarte vermessen von Johan Gabriel Höök.

2  Georg III. Völschow (1602-1662) entstammte einer angesehenen Greifswalder Patrizierfamilie. Als am 28. März 1634 die Dörfer des Amtes Eldena der Universität Greifswald von Herzog Bogislaw XIV.übertragen wurden, wurde Georg zum Hauptmann des Amtes Eldena ernannt. Für einen Kredit in Höhe von 7000 fl., den er der Universität leistete, bekam er die Orte Diedrichshagen, Ungnade, Levenhagen "und weitere Pertinenzien" als Pfand. Aus diesem Zusammenhang scheint der Anspruch der beiden Fräulein Völschow im Jahre 1697 zu resultieren.  

3  Rämel bezeichnet einen schmalen Strich Landes um oder an der Seite eines Feldes oder einer Hölzung, Weide u.a.. Krünitz, Johann Georg: Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft, Bd. 179, Berlin 1842, Sp. 298.

4  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

5  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

6  Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.

7  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.