Beschreibung des Ortes Alt-Negentin der im September 1697 vermessen wurde1
Alt-Negentin liegt im Kirchspiel Behrenhof2 und grenzt im Norden an Sestelin und Dargelin, im Osten an Stresow, im Süden an Schmoldow und Göslow und im Westen an das wüste Dorf Wentland. Zum Amt Loitz gehören 14 einhalb Hufen, davon hat der Bauer Christiopher Jung drei Hufen weniger sechs Morgen. Den übrigen Teil hat Landrat Blixen in Pacht. Landrat Blixen hat hier auch seine eigenen vier Hufen Ritterland. Diese gehören alle zum Distrikt Loitz. Im Distrikt Greifswald liegen zehn einviertel Hufen, die zum Heiligen Geist Kloster in Greifswald gehören. Eine Hufe, die der Bauer Christopher Jung für zehn Reichstaler gepachtet hat, besitzt die Kirche in Behrenhof. Außer der Kirchenhufe sind diese alle von Beginn an Bauernhufen gewesen, von Bauern bewohnt.
Namen der Einwohner
1 . Der Verwalterhof.
2 . Christopher
Jung, Kronbauer.
3 . Jochim
Tabel, Schulz.
4 . Jochim
Struwen, Bauer.
R 300 Diese beiden letztgenannten haben zehn einhalb Hufen Land unter sich
aufgeteilt, die zum Heiligen Geist Kloster in Greifswald gehören.
Einlieger
| 5 . Petter
Busk, Schneider. 6 . Jochim Becher, Tagelöhner. |
Bei Nr. 3 |
7 . Casten
Müggenborg, untertänig beim Amt, Tagelöhner.
8 . Clas
Skult, Schäfer oder Schafhirte.
9 . Viehhirte.
Arealausrechnung von Alt-Negentin
DerAcker
liegt in drei Schlägen, wovon das Brachfeld, das sonst Karkenfelt heißt, aus mittelmäßig gutem Lehmhumus besteht. Je näher zum Dorf, desto besser, aber nach Dargelin hin noch sandiger und schwächer, eben liegender Acker. Hierin haben wie folgt:
[A1-A2, A]
135M 165R
A1
sechs Stücke zum Hof, der zum Amt
gehört
38M 45R
A2
sieben Stücke der Bauern, gehören zum Amt
17M 210R
A
neun Stücke Adels-, Stadt- und Kirchenacker
79M 210R
Smoldows Felt, besteht aus etwas hügeligem Lehmhumus, mehr oder weniger sandvermischt, in mittelmäßig nassen und trockenen Jahren ziemlich gut und ertragreich. Hierzu gehören:
[A1-A2, A]
124M 210R
A1
neun Stücke dem Hof, der zum Amt
gehört
38M 30R
A2
vier Stücke den Amtsbauern
14M
A
neun Stücke Adels-, Stadt- und Kirchenacker
72M 180R
Koppelfelt, besteht aus mittelmäßig gutem Lehmhumus, trägt in fruchtbaren Jahren gut.
[A1, A2, A]
107M
A1
neun Stücke, gehören dem Amtshof
37M
A2
sechs Stücke, gehören den Amtsbauern
12M 240R
A
neun Stücke Adels-, Stadt- und Kirchenenacker
57M 60R
Stellen mit gutem Humus beim Dorf
[A1o, A2o, Ao]
11M 75R
A1o
sieben Stücke zum Amtshof
3M 165R
A2o
drei Stücke zu den
Amtsbauern
1M 120R
Ao
fünf Stücke Adels-, Stadt- und Kirchenhacker
6M 90R
Der geteilte wüste Acker in allen drei Feldern, wie die Ackerrücken verlaufen
[A1o, A2o, A]
138M 180R
[Db]
119M 30R
A1o
gehört zum Amtshof
73M 120R
A2o
zu den Amtsbauern
10M 240R
A
Adels-, Stadt- und Kirchenacker, wüst
54M 120R
Db vier Stücke ungeteilter wüster Acker, sandiges Heideland 119M 30R
R 303 U 248Wiese
hat jeder in seinem Ackerfeld mit e bezeichnet.
[A1e, A2e, Ae, E] [Ertrag:] 10 Heufuder 17M 240R
Wiesenflecken im Acker, die jedes dritte Jahr als Weide dienen:
A1e
gehört zum Amtshof
7M 150R
A2e
gehört den Amtsbauern
3M
Ae
gehört zu dem Adligen, der Stadt
Greifswald und der Kirche in Behrenhof
6M 60R
E
ein Stück Wiese bei der Grenze zu Dargelin, worin sie kleine,
ungewisse Kaweln3 haben, die jährlich gewechselt werden
1M 30R
Weide und Wald sowie Moraste
[Fc-Fk]
302M 45R
Fc
ein Stück morastiger Boden mit Erlen, Weiden
und Birken etc.
19M 180R
Fd
37 Stücke ebener, morastiger Boden, sowieTümpel
46M 285R
R 304 Fe
zwölf Stücke ebene, sumpfigeWeide
27M 60R
Ff
zwei Stücke niedrige Heidelandweide
17M 30R
Fg
ein Stück feste Koppel mit Hasel, Eichen und Birkenbüschen etc.
17M 150R
Fh
acht Stücke schlichtes, hügeliges Heideland
73M
Fi
ein Stück hügeliges Heideland mit kleinen Birkenbüschen, scheint teils aufgepflügt gewesen zu sein
95M 60R
Fk
ein Stück trockene, hochliegende Wiese teils bewachsen, Kälberkoppel
5M 180R
Hofstellen
Hofstellen und Wege ergeben zusammen
22M 120R
Summe
Acker: 378M 150R
Wüster Acker: 257M 210R
Wiese:
17M 240R
Heu: 10 Heufuder
Wald und Weideland: 302M 45R
Hofstellen: 22M
120R
Annotationen von Alt-Negentin
Über denAcker
Der Acker liegt in drei Schlägen, ist in durchschnittlich nassen und trockenen mittelmäßig ertragreich. Ist teils hügelig und sowohl die Berge als auch die Senken sind nicht besonders ertragreich. Sie rechnen hier das vierte bis fünfte Korn in mittelmäßigen Jahren.
Die Aussaat beim Ackerwerk
Nr. 2 sät zweieinhalb Sch Roggen, 20 Sch Gerste, 18 Sch Hafer,
zwei bis drei Sch Erbsen. In den Kirchenacker sät er in zwei Felder 14 bis 15
Scheffel, aber in das Koppelfelt nur acht Sch.
Nr. 3 und 4 säen dieses Jahr jeder einen
halben Last Roggen, zwei Drömt Gerste und drei Drömt Hafer.
Über den wüsten Acker
Der wüste Acker kann hier wohl zu einem Teil aufgepflügt werden, ist jedoch meistenteils schlüpfriger und schwacher Acker, der nur als Weide genutzt werden kann.
U 251 U 325ÜberWiese
Wiese ist hier sehr wenig, nur einige kleine Tümpel im Acker, die jedoch nicht sehr ertragreich sind. Beim Hof können höchstens
eineinhalb Fuder geerntet werden.
R 306 Der Bauer Nr. 1 erntet einen bis
eineinhalb Fuder, die beiden anderen jeder einen Fuder, teils mehr, teils weniger.
ÜberWeide
Wenn sehr trockene Jahre sind, ist Weide hier ziemlich knapp. Sonst in durchschnittlich nassen und warmen
Jahren ist diese hier gut, jedoch besteht all ihr Weideland teils aus Morasten,
teils aus Heide. Zur Ackerbestellung werden hier vier Pferde, acht Ochsen 14 Stück Rinder gehalten. Die Schäferei besteht aus 400
und teils 450 Stück.
Nr. 2 besitzt acht Pferde, zwei Ochsen, zwölf Rinder, drei Schafe.
Nr. 3 und 4 haben jeder acht Pferde,
zwei Ochsen, zwölf Rinder sowie zehn Schafe.
Wald
Wald ist hier nichts anderes als Erlen- und Birkensträucher, so müssen sie Holz sowohl zum Brennen als auch Bauen meist kaufen.
ÜberFischerei
Fischerei ist hier nicht besonders, jedoch findet man in den Tümpeln im Feld Karauschen, R 307 die sie bisweilen zum Hausbedarf fangen können, obleich sie selten etwas daraus bekommen.
Über Dienst und Dienstleute
Beim Ackerwerk sind ein Vollknecht und ein Halbknecht, ein Junge, eine Magd und ein Mädchen.
Nr. 1 hat einen Knecht, einen Jungen,
ein Mädchen, denn er hat keine eigenen Kinder. Er leistet auch vier Tagwerke4 in der Woche mit Vieh oder Pflug und den Fünften Tag mit zwei Leuten zu Fuß.5 In der Erntezeit muss er fünf Tage mit vier Leuten dienen.
Früher musste er nur drei Tage in der Woche mit dem Pflug und den vierten Tag zu
Fuß dienen.
Nr.3 und Nr. 4 geben jeder 100 GuldenDienstgeld6 und haben an Diensleuten einen Knecht und eine Magd, sofern sie keine eigenen Kinder haben.
Abgaben
Nr. 2 gibt dem Pastor eineinhalb Sch Roggen, 20 Eier und eine Wurst. Dem Küster eineinhalb Sch Hafer, zehn Eier und eine Wurst.
Nr. 3 und Nr. 4
versteuern jeder für zwei reduzierte Hufen7 . Reitersteuer8 gibt jeder drei Gulden und 17 lß monatlich. Daneben müssen R 308 sie
mit dem einen Bauern aus Müssow jederzeit zwei Reiter im Quartier haben.
Jeder gibt dem Pastor drei Scheffel Roggen, 40 Eier und zwei Würste. Und dem Küster drei Scheffel Hafer, 24 Eier und zwei Würste.
Am 11. Juni im Jahr 1705 ist das Dorf Alt-Negentin revidiert und wie folgt befunden worden.9
Neuer Acker seit der vorigen Messung
[Aa-Ac, D1-D2]
52M 180R
Aa
von Aö acht Morgen 180 Ruten, A1ö zwölf Morgen und von A 2ö ein Morgen 60 Ruten
aufgebrochen, besteht aus humosen Sandboden, etwas hoch gelegen, werden in drei Schlägen beim Karkenfelt bestellt und ergeben zusammen
21M 240R
Ab
ebenso von Aö elf Morgen 30 Ruten, fünf Morgen 150 Ruten und von A2ö ein Morgen 150R
aufgebrochen, ist humoser Sandboden, der Boden darunter scheint eine halbe Elle tief zu sein mit wenig Lehm vermischt, wird
in
drei Schlägen beim Koppelfelt bestellt, ergibt zusammen
18M 30R
Ac
ebenfalls von Aö vier Morgen, A 1 ö drei Morgen 60 Ruten, A 2 ö ein Morgen 30 Ruten
aufgebrochen, besteht aus einem etwas niedrigem, kaltgründigem Sandboden, wird jedoch in drei Schlägen beim Smoldowfelt bestellt, ergibt zusammen
8M 90R
D1
drei Stücke von Db aufgebrochen, mageres und feinkörniges Sandland, wird jedoch gleichwohl
in drei Schlägen beim Smoldowfelt bestellt
8M 30R
D2
ein Stück, ebenso von Db aufgebrochen, bestehen aus durchschnittlich gutem Sandboden, liegt
in drei Schlägen beim Smoldowfelt
240R
Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
Aö, A1ö, A2ö von Aö 21 Morgen; von A1ö 22 Morgen 270 Ruten
und von A2ö fünf Morgen 210 Ruten mit dem Buchstaben D bezeichnet,
bestehen aus einem humosen Sandboden, jedoch sehr mager, mit Heide
bewachsen. Kann wohl als Acker aufgebrochen werden, und wenn dieselben aufgebrochen wären, könnten
sie wohl mit dem alten Acker in drei Schlägen genutzt werden. Ergeben zusammen
49M 210R
Noch von Aö: sechs Morgen 60 Ruten;
von A1ö 20 Morgen 180 Ruten; von A2ö 30 Ruten mit dem Buchstaben E
gekennzeichnet. Bestehen aus einem niedrigem und kaltgründigem Sandboden, mit kurzer Heide und kurzem Gras bewachsen. Sind als Acker geeignet, aber wenn dieselben
aufgebrochen wären, könnten sie nicht häufiger als jedes dritte bis vierte Jahr genutzt werden. Ergeben zusammen
26M 270R
Das übrige von Aö, A1ö, A2ö besteht aus aus einem niedrigen und
kaltgründigem Sandgrund, mit Heide, Gras und kleinen Weidebüschen bewachsen. Als Acker ganz ungeeignet.
Db von Db zwei Stücke mit Nr. 3 bezeichnet, bestehen aus einem
mageren RRev 468
URev 177 und feinkörnigen Sandboden. Der Grund darunter ist bis zu einer
halben Elle tief, ist mit wenig Lehm vermischt, war mit kurzer Heide und Birkenbüschen bewachsen. Kann als Acker aufgebrochen werden, aber nicht häufiger als jedes
fünfte, sechste oder siebente Jahr einmal genutzt werden.
25M 240R
Noch drei Stücke von Db mit
Nr. 4 gekennzeichnet, bestehen aus
magerem Sandland, mit Heide bewachsen, kann aufgebrochen werden, aber nicht häufiger als jedes fünfte
oder sechste Jahr genutzt werden.
Das übrige von Db besteht überall aus einem sehr feinkörnigen und mageren Sandgrund, mit
Heide bewachsen. Als Acker nicht besonders geeignet.
108M 240R
Summe
NeuerAcker: 52M 180R
1 Wurde laut Urschrift von Johan Gabriel Höök vermessen.
2 Das Dorf Behrenhoff führt diesen Namen erst seit Beginn des 19. Jahrhunderts. Zur Zeit der Landesaufnahme hieß der Ort Bussdorf. Berghaus, Heinrich: Landbuch der Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen. Enthaltend Schilderung der Zustände dieser Lande in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Teil IV Bd. 2, Anklam 1868, S. 39.
3 Kawel: ein zu beliebeigen Zwecken abgemessenes und abgeteiltes Flurstück (Acker, Wald, Wiese, Moor). Wossidlos, Richard u. Teuchert, Hermann: Mecklenburgisches Wörterbuch, Bd. 4, Neumünster 1996, S. 202.
4 Tagewerk, „die Handarbeit, die Tagelöhner oder Fröhner jeden Tag zu verrichten haben.“ Krünitz, Oekonomische Encyklopädie, Bd. 188, Berlin 1846, Sp. 64.
5 Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.
6 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.
7 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
8 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
9 Laut Revisionsurschrift Bd. 30 Folio 174 vermessen von And: Norrdahl und geprüft von N. Gernman.