R 299   U 246   U 321 

Beschreibung des Ortes Alt-Negentin der im September 1697 vermessen wurde1 

Alt-Negentin liegt im Kirchspiel Behrenhof2  und grenzt im Norden an Sestelin und Dargelin, im Osten an Stresow, im Süden an Schmoldow und Göslow und im Westen an das wüste Dorf Wentland. Zum Amt Loitz gehören 14 einhalb Hufen, davon hat der Bauer Christiopher Jung drei Hufen weniger sechs Morgen. Den übrigen Teil hat Landrat Blixen in Pacht. Landrat Blixen hat hier auch seine eigenen vier Hufen Ritterland. Diese gehören alle zum Distrikt Loitz. Im Distrikt Greifswald liegen zehn einviertel Hufen, die zum Heiligen Geist Kloster in Greifswald gehören. Eine Hufe, die der Bauer Christopher Jung für zehn Reichstaler gepachtet hat, besitzt die Kirche in Behrenhof. Außer der Kirchenhufe sind diese alle von Beginn an Bauernhufen gewesen, von Bauern bewohnt.

Namen der Einwohner

1 . Der Verwalterhof.
2 . Christopher Jung, Kronbauer.
3 . Jochim Tabel, Schulz.
4 . Jochim Struwen, Bauer.
 R 300 Diese beiden letztgenannten haben zehn einhalb Hufen Land unter sich aufgeteilt, die zum Heiligen Geist Kloster in Greifswald gehören.

Einlieger

5 . Petter Busk, Schneider.
6 . Jochim Becher, Tagelöhner.
Bei Nr. 3

7 . Casten Müggenborg, untertänig beim Amt, Tagelöhner.
8 . Clas Skult, Schäfer oder Schafhirte.
9 . Viehhirte.

 R 301   U 247   U 322 

Arealausrechnung von Alt-Negentin

DerAcker

liegt in drei Schlägen, wovon das Brachfeld, das sonst Karkenfelt heißt, aus mittelmäßig gutem Lehmhumus besteht. Je näher zum Dorf, desto besser, aber nach Dargelin hin noch sandiger und schwächer, eben liegender Acker. Hierin haben wie folgt:

[A1-A2, A]   135M 165R
A1  sechs Stücke zum Hof, der zum Amt gehört  38M 45R
A2  sieben Stücke der Bauern, gehören zum Amt  17M 210R
A  neun Stücke Adels-, Stadt- und Kirchenacker  79M 210R

Smoldows Felt, besteht aus etwas hügeligem Lehmhumus, mehr oder weniger sandvermischt, in mittelmäßig nassen und trockenen Jahren ziemlich gut und ertragreich. Hierzu gehören:

[A1-A2, A]   124M 210R
A1  neun Stücke dem Hof, der zum Amt gehört  38M 30R
A2  vier Stücke den Amtsbauern  14M
A  neun Stücke Adels-, Stadt- und Kirchenacker  72M 180R

 R 302 

Koppelfelt, besteht aus mittelmäßig gutem Lehmhumus, trägt in fruchtbaren Jahren gut.

[A1, A2, A]   107M
A1  neun Stücke, gehören dem Amtshof  37M
A2  sechs Stücke, gehören den Amtsbauern  12M 240R
A  neun Stücke Adels-, Stadt- und Kirchenenacker  57M 60R

Stellen mit gutem Humus beim Dorf

[A1o, A2o, Ao]   11M 75R
A1o  sieben Stücke zum Amtshof  3M 165R
A2o  drei Stücke zu den Amtsbauern  1M 120R
Ao  fünf Stücke Adels-, Stadt- und Kirchenhacker  6M 90R

 U 323 

Der geteilte wüste Acker in allen drei Feldern, wie die Ackerrücken verlaufen

[A1o, A2o, A]   138M 180R
[Db]   119M 30R
A1o  gehört zum Amtshof  73M 120R
A2o  zu den Amtsbauern  10M 240R
A  Adels-, Stadt- und Kirchenacker, wüst  54M 120R

Db  vier Stücke ungeteilter wüster Acker, sandiges Heideland  119M 30R

 R 303   U 248 

Wiese

hat jeder in seinem Ackerfeld mit e bezeichnet.

[A1e, A2e, Ae, E]  [Ertrag:] 10 Heufuder  17M 240R

Wiesenflecken im Acker, die jedes dritte Jahr als Weide dienen:

A1e  gehört zum Amtshof  7M 150R
A2e  gehört den Amtsbauern  3M
Ae  gehört zu dem Adligen, der Stadt Greifswald und der Kirche in Behrenhof  6M 60R
E  ein Stück Wiese bei der Grenze zu Dargelin, worin sie kleine, ungewisse Kaweln3  haben, die jährlich gewechselt werden  1M 30R

Weide und Wald sowie Moraste

[Fc-Fk]   302M 45R
Fc  ein Stück morastiger Boden mit Erlen, Weiden und Birken etc.  19M 180R
Fd  37 Stücke ebener, morastiger Boden, sowieTümpel  46M 285R
 R 304 Fe  zwölf Stücke ebene, sumpfigeWeide  27M 60R
Ff  zwei Stücke niedrige Heidelandweide  17M 30R
Fg  ein Stück feste Koppel mit Hasel, Eichen und Birkenbüschen etc.  17M 150R
Fh  acht Stücke schlichtes, hügeliges Heideland  73M
Fi  ein Stück hügeliges Heideland mit kleinen Birkenbüschen, scheint teils aufgepflügt gewesen zu sein  95M 60R
Fk  ein Stück trockene, hochliegende Wiese teils bewachsen, Kälberkoppel  5M 180R

Hofstellen

Symbol 29  Hofstellen und Wege ergeben zusammen  22M 120R

Summe

Acker: 378M 150R
Wüster Acker: 257M 210R
Wiese: 17M 240R
Heu: 10 Heufuder
Wald und Weideland: 302M 45R
Hofstellen: 22M 120R

 R 305   U 250   U 324 

Annotationen von Alt-Negentin

Über denAcker

Der Acker liegt in drei Schlägen, ist in durchschnittlich nassen und trockenen mittelmäßig ertragreich. Ist teils hügelig und sowohl die Berge als auch die Senken sind nicht besonders ertragreich. Sie rechnen hier das vierte bis fünfte Korn in mittelmäßigen Jahren.

Die Aussaat beim Ackerwerk

Nr. 2 sät zweieinhalb Sch Roggen, 20 Sch Gerste, 18 Sch Hafer, zwei bis drei Sch Erbsen. In den Kirchenacker sät er in zwei Felder 14 bis 15 Scheffel, aber in das Koppelfelt nur acht Sch.
Nr. 3 und 4 säen dieses Jahr jeder einen halben Last Roggen, zwei Drömt Gerste und drei Drömt Hafer.

Über den wüsten Acker

Der wüste Acker kann hier wohl zu einem Teil aufgepflügt werden, ist jedoch meistenteils schlüpfriger und schwacher Acker, der nur als Weide genutzt werden kann.

 U 251   U 325 

ÜberWiese

Wiese ist hier sehr wenig, nur einige kleine Tümpel im Acker, die jedoch nicht sehr ertragreich sind. Beim Hof können höchstens eineinhalb Fuder geerntet werden.
 R 306 Der Bauer Nr. 1 erntet einen bis eineinhalb Fuder, die beiden anderen jeder einen Fuder, teils mehr, teils weniger.

ÜberWeide

Wenn sehr trockene Jahre sind, ist Weide hier ziemlich knapp. Sonst in durchschnittlich nassen und warmen Jahren ist diese hier gut, jedoch besteht all ihr Weideland teils aus Morasten, teils aus Heide. Zur Ackerbestellung werden hier vier Pferde, acht Ochsen 14 Stück Rinder gehalten. Die Schäferei besteht aus 400 und teils 450 Stück.
Nr. 2 besitzt acht Pferde, zwei Ochsen, zwölf Rinder, drei Schafe.
Nr. 3 und 4 haben jeder acht Pferde, zwei Ochsen, zwölf Rinder sowie zehn Schafe.

 U 252   U 326 

Wald

Wald ist hier nichts anderes als Erlen- und Birkensträucher, so müssen sie Holz sowohl zum Brennen als auch Bauen meist kaufen.

ÜberFischerei

Fischerei ist hier nicht besonders, jedoch findet man in den Tümpeln im Feld Karauschen,  R 307  die sie bisweilen zum Hausbedarf fangen können, obleich sie selten etwas daraus bekommen.

Über Dienst und Dienstleute

Beim Ackerwerk sind ein Vollknecht und ein Halbknecht, ein Junge, eine Magd und ein Mädchen.
Nr. 1 hat einen Knecht, einen Jungen, ein Mädchen, denn er hat keine eigenen Kinder. Er leistet auch vier Tagwerke4  in der Woche mit Vieh oder Pflug und den Fünften Tag mit zwei Leuten zu Fuß.5  In der Erntezeit muss er fünf Tage mit vier Leuten dienen. Früher musste er nur drei Tage in der Woche mit dem Pflug und den vierten Tag zu Fuß dienen.
Nr.3 und Nr. 4 geben jeder 100 GuldenDienstgeld6  und haben an Diensleuten einen Knecht und eine Magd, sofern sie keine eigenen Kinder haben.

 U 253   U 327 

Abgaben

Nr. 2 gibt dem Pastor eineinhalb Sch Roggen, 20 Eier und eine Wurst. Dem Küster eineinhalb Sch Hafer, zehn Eier und eine Wurst.
Nr. 3 und Nr. 4 versteuern jeder für zwei reduzierte Hufen7 . Reitersteuer8  gibt jeder drei Gulden und 17 lß monatlich. Daneben müssen  R 308  sie mit dem einen Bauern aus Müssow jederzeit zwei Reiter im Quartier haben.
Jeder gibt dem Pastor drei Scheffel Roggen, 40 Eier und zwei Würste. Und dem Küster drei Scheffel Hafer, 24 Eier und zwei Würste.

 RRev 466   URev 175 

Am 11. Juni im Jahr 1705 ist das Dorf Alt-Negentin revidiert und wie folgt befunden worden.9 

Neuer Acker seit der vorigen Messung

[Aa-Ac, D1-D2]   52M 180R
Aa  von Aö acht Morgen 180 Ruten, A1ö zwölf Morgen und von A 2ö ein Morgen 60 Ruten aufgebrochen, besteht aus humosen Sandboden, etwas hoch gelegen, werden in drei Schlägen beim Karkenfelt bestellt und ergeben zusammen  21M 240R
Ab  ebenso von Aö elf Morgen 30 Ruten, fünf Morgen 150 Ruten und von A2ö ein Morgen 150R aufgebrochen, ist humoser Sandboden, der Boden darunter scheint eine halbe Elle tief zu sein mit wenig Lehm vermischt, wird in drei Schlägen beim Koppelfelt bestellt, ergibt zusammen  18M 30R
Ac  ebenfalls von Aö vier Morgen, A 1 ö drei Morgen 60 Ruten, A 2 ö ein Morgen 30 Ruten aufgebrochen, besteht aus einem etwas niedrigem, kaltgründigem Sandboden, wird jedoch in drei Schlägen beim Smoldowfelt bestellt, ergibt zusammen  8M 90R
D1  drei Stücke von Db aufgebrochen, mageres und feinkörniges Sandland, wird jedoch gleichwohl in drei Schlägen beim Smoldowfelt bestellt  8M 30R
D2  ein Stück, ebenso von Db aufgebrochen, bestehen aus durchschnittlich gutem Sandboden, liegt in drei Schlägen beim Smoldowfelt  240R

 RRev 467   URev 176 

Beschreibung des übrigen wüsten Ackers

Aö, A1ö, A2ö von Aö 21 Morgen; von A1ö 22 Morgen 270 Ruten und von A2ö fünf Morgen 210 Ruten mit dem Buchstaben D  bezeichnet, bestehen aus einem humosen Sandboden, jedoch sehr mager, mit Heide bewachsen. Kann wohl als Acker aufgebrochen werden, und wenn dieselben aufgebrochen wären, könnten sie wohl mit dem alten Acker in drei Schlägen genutzt werden. Ergeben zusammen  49M 210R
Noch von Aö: sechs Morgen 60 Ruten; von A1ö 20 Morgen 180 Ruten; von A2ö 30 Ruten mit dem Buchstaben E  gekennzeichnet. Bestehen aus einem niedrigem und kaltgründigem Sandboden, mit kurzer Heide und kurzem Gras bewachsen. Sind als Acker geeignet, aber wenn dieselben aufgebrochen wären, könnten sie nicht häufiger als jedes dritte bis vierte Jahr genutzt werden. Ergeben zusammen  26M 270R
Das übrige von Aö, A1ö, A2ö besteht aus aus einem niedrigen und kaltgründigem Sandgrund, mit Heide, Gras und kleinen Weidebüschen bewachsen. Als Acker ganz ungeeignet.
Db von Db zwei Stücke mit Nr. 3  bezeichnet, bestehen aus einem mageren RRev 468   URev 177  und feinkörnigen Sandboden. Der Grund darunter ist bis zu einer halben Elle tief, ist mit wenig Lehm vermischt, war mit kurzer Heide und Birkenbüschen bewachsen. Kann als Acker aufgebrochen werden, aber nicht häufiger als jedes fünfte, sechste oder siebente Jahr einmal genutzt werden.  25M 240R
Noch drei Stücke von Db mit Nr. 4  gekennzeichnet, bestehen aus magerem Sandland, mit Heide bewachsen, kann aufgebrochen werden, aber nicht häufiger als jedes fünfte oder sechste Jahr genutzt werden.
Das übrige von Db besteht überall aus einem sehr feinkörnigen und mageren Sandgrund, mit Heide bewachsen. Als Acker nicht besonders geeignet.  108M 240R

Summe

NeuerAcker: 52M 180R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2010, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Johan Gabriel Höök
Revision: A. Norrdahl, N. Gernman
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Johan Gabriel Höök vermessen.

2  Das Dorf Behrenhoff führt diesen Namen erst seit Beginn des 19. Jahrhunderts. Zur Zeit der Landesaufnahme hieß der Ort Bussdorf. Berghaus, Heinrich: Landbuch der Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen. Enthaltend Schilderung der Zustände dieser Lande in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Teil IV Bd. 2, Anklam 1868, S. 39.

3  Kawel: ein zu beliebeigen Zwecken abgemessenes und abgeteiltes Flurstück (Acker, Wald, Wiese, Moor).  Wossidlos, Richard u. Teuchert, Hermann: Mecklenburgisches Wörterbuch, Bd. 4, Neumünster 1996, S. 202.

4  Tagewerk, „die Handarbeit, die Tagelöhner oder Fröhner jeden Tag zu verrichten haben.“  Krünitz, Oekonomische Encyklopädie, Bd. 188, Berlin 1846, Sp. 64.

5  Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.

6  Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.

7  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

8  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

9 Laut Revisionsurschrift Bd. 30 Folio 174 vermessen von And: Norrdahl und geprüft von N. Gernman.