Beschreibung von Müssow, einem Dorf1 , das im Wolgaster Distrikt liegt, 1694 vermessen wurde und von dem hier zwei Hufen dem Amt gehören
Müssow liegt am nordwestlichen Ende des Wolgaster Distrikts, ungefähr drei Meilen vor Wolgast, drei von Anklam und eine Meile von Greifswald entfernt. Es gehört zur Kirche von Behrenhoff2 . Das Dorf gehört unterschiedlichen Besitzern. Das gesamte Dorf soll nach Ausssage der Bauern 27 Hufen haben, die alle steuerpflichtig seien. Hier haben nach Meinung der Bauern früher 14 Bauern und einKossat3 gelebt. Mit Ausnahme von zwei Hufen, die immer herzoglich waren, hat das gesamte Dorf einem Adligen mit Namen Behr gehört. Es gehört zum Kirchspiel Behrenhoff.
Namen der Einwohner
1 . Jorgen
Jensen, Pächter, hat sechs Hufen, die
Behr auf Kagenow gehören, für die
er 50 Rtlr Pacht zahlt, 6 Hufen
2 . Jochom
Ämek, Bauer, hat sechs Hufen, die dem Greifswalder Hospital gehören, 6 Hufen
3 . Matthias
Waldeck, Bauer, hat dreieinhalb Hufen,
die Kapitän
Kirchbach in Stresow gehören, 3 1/2 Hufen
4 . Hans
Hagman, Pächter, hat sechs Hufen, die alle dem Rittmeister
Schwerin gehören, doch nun sind zwei davon, die herzoglich waren, von der Krone reduziert4 worden. Für diese sechs Hufen zahlt er 50 Rtlr Pacht, 6 Hufen
5 . Casten
Bensin, Bauer, hat dreieinhalb Hufen, die Kapitän
Kirchbach gehören, 3 1/2 Hufen
6 . Hans
Brunst, Pächter, hat zwei Hufen, die Behr in Schlagtow
gehören, für die er jährlich 23 Rtlr Pacht entrichtet, 2 Hufen
Summe: 27 Hufen
Einlieger
7 . Ein Schäfer und eine Magd, die Schweine hütet
8 . Hier stand früher eine Kapelle. Aber der Geistliche wohnt in
Behrenhoff.
Arealausrechnung des Dorfes Müssow
A. Der Acker ist auf drei Felder verteilt und das Feld A oder das Roggenfeld südlich des Dorfes besteht aus
[A]
125M 150R
Aq , guter Lehmhumus, eben liegender
Acker
36M 210R
At , mehr hoch liegender und hügeliger
lehmig humoser Acker, mit Sand und Steinen vermengt
61M 30R
Der Acker an der nördlichen Seite des Dorfes, der auch zu diesem Feld
gehört.
As , guter Lehmhumus zumeist eben
20M
Au , am südlich Ende, sandhaltiger,
beinhaltet
7M 210R
B Das Sommerfeld
[B]
120M 60R
Bq , Etwas sandiger aber guter
Lehmhumus am Morast und an der Pferdekoppel etwas sumpfig, der übrige Acker ist etwas höher liegend
43M 90R
Bt , hügeliger Acker, sandhaltig mit
kleinen Steinen, je näher am Moor desto tiefer liegend
15M 150R
Bs , dieser Acker ist in der Mitte
hoch liegend und besteht aus schwacher sandiger Erde, die etwas roten Lehmhumus enthält, an den Rändern zum Morast hin fällt
er ab und ist dort bessererAcker
16M 120R
R 1037
U 888 An der nördlichen Seite des Dorfes gehört zu diesem Feld
Bu , guter etwas niedriger Humus
8M
Bx , hoch liegender und sandhaltiger
lehmiger Humus
37M
C Das Brachfeld oder die Brache an der südlichen Seite des Dorfes
[C]
121M 90R
Cq , guter Lehmhumus, ebenes
Land
Ct , lehmig humoser Acker mit kleinen
Steinen und Sand vermengt
21M 90R
Cs , tief liegende schwarze humose
Erde
8M
Cu , guter Lehmhumus, je näher an der
Wiese, die an der westlichen Seite liegt, desto tiefer
30M
Co , ein Stück aufgebrochener guter
Acker, den sich die Bewohner Behrenhoffs aneignen wollen
1M 60R
wüster Acker
K , Flaches Heideland, das früher Acker war, und insgesamt in einem Zustand ist, dass es erneut aufgebrochen werden kann 206M
R 1038 U 889Wiese
[Wiese gesamt]
3M 90R
n , Die Hälfte vom Kiwitsmohr, das nahe der Äcker liegt, ist sumpfig und wird als Wiese genutzt
10M
sumpfiges Land, das auch als Wiese genutzt wird, aber nicht
sonderlich viel Gras trägt
3M 90R
flache sumpfige Wiesenflecken beim Acker,
die durchschnittlich ertragreich sind
21M
Heufuder
Auf der Wiese
kann man ein Fuder pro jeden Morgen rechnen und auf den Wiesen
anderthalb.
Weideland
[Weide gesamt]
143M 180R
V , Sumpfiges Land, das mit Erlenbüschen bestanden ist und als Weide genutzt wird
27M 120R
U 890 W , ein Teil vom Kiwitsmohr , der nahe der Grenze zu Sanz liegt, kann
lediglich in trockenen Jahren als Weide genutzt werden
6M 60R
ÿ , flaches sumpfiges Land, das als
Weide genutzt wird
43M 210R
H , Heidehügel, die etwas sumpfig liegen, so dass sie zu wenigem anderem brauchbar sind als
zurWeide
12M 30R
eine Pferdekoppel östlich des Dorfes, etwas sumpfig sowie
flach
54R 60R
Tümpel und Moräste
P , Tümpel und Moräste, die zu nichts zu gebrauchen sind
4M 120R
Hofstellen
[Hofstellen gesamt]
17M 240R
ein Ackerstreifen beimHof
1M 60R
L
Hofstellen, sowohl bebaut als auch wüst liegend
9M 150R
Die Straße zwischen den Häusern, sowie zwei ringsherum eingezäunte
Gärtchen 7M 30R
Summe
Acker: 367M
wüster Acker: 206M
Wiese: 34M 90R
Heufuder: 50
Weideland: 143M 180R
Tümpel und Moräste: 4M 120R
Hofstellen: 17M 240R
Annotationen über Müssow
VomAcker
Der Acker ist überall dreischlägig und von durchschnittlicher Güte. Meist ist er fest, aber zu einem Teil
ist er sandiger, wie die Ausrechnung ausweist. Doch ist es recht guter Acker, der gute Saat tragen kann,
wenn er gut gedüngt wird. Eine Ausnahme bildet Bs, den die Bauern für den schlechtesten
halten.
Nr. 1 und 2 säen jeder sechs Drömt Roggen in das Roggenfeld und fünf Drömt und neun Scheffel Roggen in das Brachfeld. Die Sommersaat mit Gerste und Hafer fällt etwas höher aus als der Roggen.
3 sät drei Drömt Roggen in das Roggenfeld, in das Sommerfeld werden 18 Scheffel Gerste und ein Drömt und ein Scheffel
Hafer gesät.
4 sät fünfeinhalb Drömt [Roggen] in das Winterfeld, fünfeinhalb Drömt Sommergerste, und fünf Drömt Roggen in die Brache.
5 sät in alle drei
Felder gleichviel Roggen, nämlich dreieinhalb Drömt.
wüster Acker
Der wüste Acker ist überall flach und mit Heide bewachsen und außerdem etwas sandig, dennoch kann er gut als Acker aufgebrochen werden.
Wiese
Wiese gibt es hier nicht besonders viel, sondern nur einige kleine Flecken, die hier und da bei den Äckern liegen. Sie sind alle sumpfig und tragen durchschnittlich gutes Gras. Das Weideland, das mit W bezeichnet ist, kann recht gut zur Wiese gerodet werden, die es einst war, denn es ist lediglich mit einigen kleinen Birken- und Weidenbüschen bewachsen. Sie geben an, zusammen jährlich mehr als 20 Fuder Heu zu erhalten.
U 892Über Weide und Vieh sowie Zugvieh
Das Weideland ist zumeist sumpfig und flach, mit Ausnahme an der Grenze zu Sanz, wie die Karte es
ausweist. Dort liegen einige Heidehügel zwischen dem sumpfigen, bewachsenen Weideland, das vor einer langen Zeit Acker gewesen sein soll. Vieh kann hier wie
folgt gehalten werden.
R 1041 Nr. 1 hat vier Ochsen, sechs Pferde, zwölf Kühe und 80 Schafe, Nr. 2 hat vier Ochsen, sechs Pferde, zwölf Kühe und 40 Schafe, Nr. 3
besitzt vier Ochsen, sechs Pferde, fünf Kühe und 16 Schafe, Nr. 4 hält vier Ochsen, vier Pferde, sieben Kühe und 80 Schafe, Nr. 5 hat vier Ochsen, sechs Pferde, zehn Kühe und 33 Schafe und Nr. 6 besitzt vier Ochsen, drei Pferde, fünf Kühe und 20 Schafe. Der Schäfer hat auch Schafe, und zwar 24.
Wald
Wald gibt es hier nicht mehr als die Erlenbüsche, die an der Grenze zu Sanz auf dem Weideland stehen. Sie reichen als ihr notwendiges Brennholz nicht aus, daher müssen sie sowohl ihr Brenn- als auch ihr Bauholz von anderen Orten, wie beispielsweise Sanz, kaufen.
U 893Von Abgaben
Nr. 1 erlegte im Februar 1694 zwei Reichstaler und 38 Schilling Kopfsteuer5 und am 23. Juni 13 vorpommersche Gulden und zwölf Schilling, für jede Kuh, jedes Pferd und jeden Ochsen gab er vier Groschen.Reitersteuer6 für jede Hufe jeden Monat 38 Schilling, macht für anderthalb reduzierte Hufe7 57 Schilling pro Monat,Akzise8 jedes Vierteljahr 33 Schilling.
Nr. 2 versteuert für eine reduzierte Hufe, so kommen monatlich 28
Schilling auf ihn, Kopfsteuer und Akzise zahlt er wie der vorher genannte Nr. 1.
Nr.
3 und 5 versteuern zusammen eine und eine viertel reduzierte Hufe.
Diese reduzierten
Hufen der Bauern stehen in keinem Verhältnis zu den anderen Hufen der Bauern.
Im Jahr 1704 ist das Dorf Müssow revidiert und wie folgt befunden worden
Das Feld A
[A]
18M 60R
Ax , ein Stück, Sandhumus, vom wüsten Acker aufgebrochent
5M 240R
Aÿ , fünf Stücke, schwarze Sanderde,
aufgebrochen vom wüsten Acker K
12M 120R
Das Feld B
[B]
30M 240R
Bÿ , 15 Stücke, vom wüsten Acker K aufgebrochen, bestehen aus etwas kaltgründiger Sanderde
30M 120R
Bz , ein Stück, sandhaltiger Humus,
aufgebrochen von K
120R
Das Feld C
[C]
19M 60R
Cx , drei Stücke, vom wüsten Acker K aufgebrochen, bestehen aus etwas kaltgründigem Sandhumus
4M
Cÿ , ein Stück, von K aufgebrochener
Sandhumus
180R
Cz , zwei Stücke, schwarze Sanderd,
vom wüsten Acker K aufgebrochen, werden mit dem alten Acker zusammen
besät
14M 180R
Vom übrigen wüsten Acker
Die Bauern behaupten, der übrige wüste Acker könne gut aufgebrochen werden, allerdings sei er als Weide unverzichtbar.
Summe
NeuerAcker: 68M 60R
RRev 272 URev 476Arealausrechnung über den Anteil Elbings in Müssow, der am 15. Januar 1706 abgeteilt wurde
Das Feld A
[E1-E4]
29M 45
E1 , sieben Stücke, in Aq
8M 210R
E2 , vier Stücke, in As
2M
E3 , zehn Stücke, in At
16M 280R
E4 , drei Stücke, in Au
1M 150R
Das Feld B
[E5-E9]
20M 285R
E5 , zehn Stücke, in Bq
10M75R
E6 , fünf Stücke, in Bs
3M 195R
E7 , drei Stücke, in Bt
3M 165R
E8 , ein Stück, in Bu
120R
E9 , fünf Stücke, in Bx
3M 30R
Das Feld C
[E10-E13]
26M 210R
E10 , elf Stücke, in Cq
13M 195R
E11 , vier Stücke, in Cs
1M 180R
E12 , vier Stücke, in Ct
4M 240R
E13 , sieben Stücke, in Cu
6M 195R
NeuerAcker
[E14-E18]
9M 165R
E14 , ein Stück, in Ax
1M
E16 , sechs Stücke, in Bÿ
4M 195R
E17 , ein Stück, in Cÿ
150R
E18 , vier Stücke, in Cz
3M 120R
wüster Acker
E , 32 Stücke, in K 48M 285R
Wiese
E19 , 19 Stücke, in N 6M 240R
RRev 274 URev 478Hofstellen
E20 , drei Stücke, in L 2M 45R
Weideland
Das Weideland ist noch nicht abgeteilt worden, nachdem niemand seinen Anteil darin ausweisen konnte, doch nach der Aussage der anderen Interessenten, muss er auch seinen Teil daraus erhalten. Daher habe ich ihm im Verhältnis zum Acker an Weideland zugeteilt 35M 225R
Summe
Acker: 86M 100R
wüster Acker: 48M 285R
Wiese: 6M
240R
Hofstellen: 2M 45R
Weideland: 35M 225R
Im Juli des Jahres 1708 ist der Amtsacker in Müssow vermessen und wie folgt befunden worden
Acker
[Acker gesamt] 33M 225R
In Feld A
[C1-C5]
9M 82 1/2R
C1 , zwei Stücke, in Aq
2M 60R
C2 , zwei Stücke, in As
1M 112 1/2R
C3 , zwei Stücke, in At
4M 90R
C4 , ein Stück, in Au
1M 30R
C5 , ein Stück, in Aÿ
90R9
Das Feld B
[C6-C10]
14M 247 1/2R
C6 , zwei Stücke, in Bq
2M 60R
C7 , zwei Stücke, in Bs sind 2M 75R
und eins in Bt10 1M 60R, ergibt
zusammen
3M 135R
C8 , zwei Stücke, in Bu
1M 7 1/2R
C9 , drei Stücke, in Bx
5M 45R
C10 , vier Stücke, in Bÿ sind 2M
270R und eines in Bz von 30R11 , macht
zusammen
3M
Das Feld C
[C11-C17]
9M 195R
C11 , zwei Stücke, in Cq
2M 105R
C12 , zwei Stücke, in Cs
135R
C13 , zwei Stücke, in Ct
1M 240R
C14 , vier Stücke, in Cu
3M
C15 , ein Stück, in Cx
90R
C16 , ein Stück, in Cÿ
135R
C17 , ein Stück, in Cz
1M 90R
Seit der letzten Revision neu aufgebrochener Acker
C18 , zwei
Stücke, von K aufgebrochen
240R
wüster Acker
C19 , vier Stücke, in K 3M 285R
Gilland, das das ganze Dorf gemeinsam besitzt
[Gesamt Gilland]
2M 15R
In A5
285R
in Bu
1M 30R
Das Übrige vom wüsten Acker hier auf dem
Feld konnte nicht verteilt werden, da niemand vorhanden war, der die Amtsstücke bezeichnen konnte.
Summe
Acker: 33M 225R
NeuerAcker: 240R
wüster Acker: 3M 285R
In der Abtrennungsausrechnung über den Amtsacker in Müssow ist folgendes zu beachten
Zum ersten, C5
in Aÿ steht allein als ein Stück, mit 90 Ruten aufgeführt, es müssen aber zwei Stücke sein
und beinhalten
1M 150R
Zweitens ist in Bz
ein Stück mit 30 Ruten aufgeführt. Es kommt dort ganz heraus, denn dort besitzt das Amt
nichts, doch die 30 Ruten, die von Bz abgehen, müssen bei Bt geführt werden, so bleibt dieses Stück in Bt
1M 90R
Arealausrechnung des Anteils, den das Kloster Heilig Geist in Greifswald in Müssow besitzt, das im Juli des Jahres 1708 abgeteilt wurde
Acker
In Feld A
[G1-G4]
28M 150R
G1 , sechs Stücke, in Aq
5M 240R
G2 , fünf Stücke, in As
4M 270R
G3 , sieben Stücke, in At
16M 30R
G4 , ein Stück, in Au
1M 210R
In Feld B
[G5-G9]
21M 270R
G5 , neun Stücke, in Bq
7M 210R
G6 , fünf Stücke, in Bs
3M 240R
G7 , vier Stücke, in Bt
2M 150
G8 , vier Stücke, in Bu
1M 270R
G9 , fünf Stücke, in Bx
6M
In Feld C
[G10-G13]
24M 240R
G10 , neun Stücke, in Cq
12M 210R
G11 , sieben Stücke, in Cs
3M
G12 , drei Stücke, in Ct,
3M 120R
G13 , sechs Stücke, in Cu
5M 210R
Revisionsacker, der 1704 begutachtet wurde
[G14-G18]
13M 90R
G14 , ein Stück, in Ax
2M 90R
G15 , vier Stücke, in Aÿ
4M 30R
G16 , vier Stücke, in Bÿ
2M 240R
G17 , ein Stück, in Bz
120R
G18 , drei Stücke, in Cz
3M 210R
Acker, der seit der Revisionsvermessung aufgebrochen ist und zu diesem Anteil gehört
[G19-G20]
3M 150R
G19 , ein Stück, von K aufgebrochene
kaltgründige Sanderde
2M 150R
G20 , ein Stück, auch von K
aufgebrochen und von oben genannter Beschaffenheit
1M
Wüster Acker
G21 , neun Stücke, in K
7M 180R
G22 , ein Stück, ein kleines Ackergärtchen beim Dorf
1M 60R
Anmerkung
[Gesamt]
5M 120R
Neuer Acker, der zu den anderen Anteilen im Dorf gehört und seit der letzten Revision
aufgebrochen wurde:
Az , ein Stück, etwas kaltgründiger
Sandboden von K aufgebrochen und bebaut in den üblichen Schlägen bei C
270R
Bæ , ein Stück, von K aufgebrochen,
und von oben genannter Beschaffenheit, wird bei Feld B in den gewöhnlichen Schlägen bebaut
Summe
Acker: 93M 60R
wüster Acker: 7M 180R
1 Laut Urkarte vermessen von Johan Gabriel Höök.
2 Das Dorf Behrenhoff führt diesen Namen erst seit Beginn des 19. Jahrhunderts. Zur Zeit der Landesaufnahme hieß der Ort Bussdorf. Berghaus, Heinrich: Landbuch der Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen. Enthaltend Schilderung der Zustände dieser Lande in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Teil IV Bd. 2, Anklam 1868, S. 39.
3 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
4 Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen. Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.
5 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
6 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
7 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
8 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
9 Vgl. die Korrekturen vom August 1708 auf Folio 277
10 Vgl. die Korrekturen vom August 1708 auf Folio 277
11 Vgl. die Korrekturen vom August 1708 auf Folio 277