Beschreibung des Adelsgutes Stresow1
Stresow liegt im Wolgaster Distrikt, drei Meilen westlich vor der Stadt, so rechnen die Bauern. Im Südwesten grenzt es an Schmoldow, westlich an Negentin, nördlich an Dargelin und östlich und südlich an
Behrenhoff2 , Kammin und Bandelin.
Es ist ein altes Lehen der Behrs und besteht nach der Kirchenmatrikel Behrenhoffs aus 19 1/2 Landhufen, von denen nach dem Bericht Kapitän
Kirchbachs, der dieses Gut vor einigen Jahren kaufte und nun selbst bewirtschaftet, neun
Hufen Ritterland3 sein. In der Kirchemmatrikel von 1579 jedoch steht, dass nur sechs Hufen zum Hof
gehören, von denen ich glaube, dass sie Ritterhufen gewesen sind. Die übrigen Hufen wurden von vier Hufenbauern, einem Halbbauern und einem Viertelbauern bewirtschaftet. Nun leben hier vier Bauern, die Kapitän
Kirchbach als Untertanen
gekauft hat, die jeder in allen drei Feldern neun Morgen besitzen. Das Übrige bebaut er selbst. Das gesamte
Dorf ist ohne das Ritterland mit zweieinhalb reduzierten Hufen4 veranschlagt. Es gehört zum Kirchspiel Behrenhoff.
Namen der Einwohner
1 . Kapitän
Hans Haubold
von Kirchbach
| 2 . Martin
Schröder, Bauer 3 . Martin Petters, Bauer 4 . Jochom Kugelman 5 . Jacob Seephart |
Diese haben jeder in jedem Feld neun Morgen |
6 . einSchäfer
R 942 U 866Arealausrechnung von Stresow
[A,B,C] 244M 210R
A. Winterfeld
Aa , guter, etwas sandhaltiger
Lehmhumus
66M 150R
Ab , tiefliegender Humus
5M
Ac , ausreichend sandiger
Lehmhumus
7M 180R
B. Sommerfeld
Ba , durchschnittlich guter eben
liegender Lehmhumus
54M 180R
Bb , tief liegender Humus
24M 270R
Bc , lehmhaltiger sandiger Humus
4M 120R
C. Das Brachfeld
Ca , durchschnitlich guter Lehmhumus,
etwas sandhaltig
59M 30R
Cb , etwas tieferer und niedrigerer
Acker
15M 120R
Cc , sand- und steinhaltiger lehmiger
Boden, neu aufgebrochenerAcker
7M 60R
wüster Acker
[D Gesamt]
229M
Da , hoch liegender und sandiger aber
flacher wüster Acker, der mit Heide bewachsen ist,
davon sind 210
Ruten mit Kiefernwald bewachsen
98M 120R
Db , flaches, sumpfdurchsetztes Heideland, alterwüster Acker
130M 180R
E.Wiese
E , sumpfige
Wiesenflecken hier und dort im Acker, [Ertrag] 14
Heufuder
F. Weideland
[F]
122M
Fa , Sumpfiges Weideflecken im wüsten Acker, ergeben zusammen
42M 60R
R 943 Fb , sumpfiges, flaches Weideland, ist vor kurzem mit einem Graben umgeben worden, und soll als Wiese eingezäunt werden
18M 270R
Fc , Weideland, südwestlich des Hofes, ist am nördlichen Ende von festem Boden, doch
die andere Hälfte ist sumpfig, außerdem ist es überall mit Eichen, Birken, Eschen und Weiden sowie Erlenbüschen bestanden
35M 270R
Fd , Weidekoppel, mit Erlen, Birken usw. bestanden
1M 270R
Fe , sumpfige Tümpel mit Gras bewachsen, können inzwischen in trockenen Jahren auch als Weide genutzt
werden
7M 150R
Fg , sehr sumpfiger Morast mit Erlen, Birken und Weidenbüschen bewachsen, kann lediglich an den Seiten als Weide genutzt werden
4M 270R
Fh , Heidehügel, die nur als Weide brauchbar sind
10M 210R
G , Stresows
See sowie zwei kleine Teiche, in denen es Barsche, Hechte und Brassen für den Hausbedarf gibt
17M
[Hofstellen gesamt]
9M 180R
die Hofstelle
7M 120R
X
ein Obst- undKräutergarten
2M 60R
Summe
Acker: 244M 210R
wüster Acker: 229M
Wiese: 9M 150R
Heufuder: 14
Weideland: 122M
Fischgewässer: 17M
Hofstellen: 9M 180R
Annotationen über Stresow
VomAcker
Der Acker liegt verteilt in drei Feldern, wovon sie Feld B für das beste halten, vor allem, wenn es mit
Gerste besät ist. Es ist gegen den Hof etwas hoch liegend, aber zur
Grenze nach Kammin je näher am wüsten Acker gelegen desto niedriger, wo der Roggen
nicht so gut gedeiht. Das Feld A oder das Roggenfeld kommt als nächstes. Es ist zum östlichen Ende hin nicht
so sehr sumpfig, daher wächst hier gewöhnlich schöner Roggen, und das, obwohl diese Felder recht sandig sind.
Aber Feld C ist noch sandiger und schlechter als die anderen, sagen die Bauern. Vor allem
über diesen aufgebrochenen Acker gibt es nichts zu klagen, denn in etwas fruchtbaren Jahren gedeiht hier
für gewöhnlich recht gute Saat, doch muss man immer fremdes Saatkorn einsetzen. An Wintersaat sind dieses Jahr zwei Fuder
und zwei
Drömt gesät worden und etwas mehr Gerste und Hafer.
Wüster Acker, der westlich des Hofes liegt, ist etwas hoch liegend und
sandig und könnte gut als Acker bewirtschaftet werden, aber die östliche Seite ist so sumpfig, dass sie
nicht so einfach aufgebrochen werden kann.
Wiese
Wiese gibt es hier lediglich einige kleine Flecken, die im Acker liegen und etwas sumpfig sind. Sie können jährlich 8 Fuder Heu ergeben.
R 945Weideland und Wald samt Vieh
Das Weideland, das in der Nähe des Hofes liegt und mit einem Graben umgeben ist, ist prächtige Weide und soll, wenn das Wasser durch die Gräben ablaufen kann, als Wiese eingezäunt werden. Neben diesem sind die
sumpfigen Flecken im wüsten Acker bei Kammin die beste Weide für das Großvieh, denn die Koppel, die beim Hof auf der
Südseite liegt, ist nur für die Pferde. Der Bruch, der daneben liegt, ist mit Niederwald, Erlen und Birken bestanden, die die Bewohner als Brennholz nutzen. Allerdings reicht es insgesamt nicht aus.
Es können hier 500 Schafe und 50 Tiere Großvieh gehalten werden. Zum Ackerbau werden vier Paar Ochsen und ebenso viele Pferde benötigt.
VomFischgewässer
Im Stresower See, der beim Hof liegt, gibt es allerlei kleine Fische wie Hechte, Barsche, Brassen und
Plötzen usw., doch nicht im Überfluss, aber so viel, dass sie zuweilen eine Mahlzeit davon bereiten können.
Die Bauern dienen fünf Tage in der Woche mit einem Mann.
Auff die von Monsieur Joh. Gab. Höök mir überreichte, und specificirte Punkte, dienet folgendes zur Nachricht und antwort, daß zum
1.
Wir daß guth Stresow zwar vor 19 1/2 hufwe zugeschlagen, ob eß aber haken oder Landthufen, haben bißhero nicht erfahren können, sondern erwarte eß durch dieße Landesmeßung zu erfahren. Zum Wenigsten haben bißhero angezweifelt, daß es Landhufen seijn, weilen auch nur 1/2 scheffel meßkorn5 dem Priester nur gegeben worden.
2.
Vermöge der ältesten nachrichtungen sowohl beim District alß Vormahlig angangenen Profession mit Matricul seint erweißlig hiezu belägen 9 Ritterhufe, daß andere mußen Paurhuffe sein.
3.
Weil in der gäntzen Nachbarschafft die älteste Leüte von 70 biß 80 Jahren nicht wißen daß daß Dorff ist in so vielen langen Jahren bebaut und instande gewesen, habe hievon keine nachricht, so viel wir auch darnach bemühet erhalten können.
4.
Ein Rittersitze ist nur jederzeit allhie gewesen, und von alters Vermöge der uhralten Lähnbriefe und brüderligen Vorträge ein alt Barenlähn;
R 9475.
Drittehalb hufe muß versteüren nach itzigem reducirten modo ohne die Ritterhufen worin mir doch Wegen der von Ihro Königl. Maij:t meines allergnädigste Königs undt Herren denen Fremden U 865a so hier im Lande gantz wüste Güter würden anbauen allergnädigst 10 Jahrlig von denen Cantzelen Publicirte Freijheiten nicht zustatten kommen oder hatt gegönnet werden wollen ohne daß doch landes kundig, daß alß ein Frembden dieses guth von grund auff gäntz öde undt wüste auffgebauet, waß wegen mir auch annoch Vorbehalten, daß wegen Ihro Königl. Maijsteten remonstration zuthun, undt wegen bißhero nicht genoßenen Freijheit sondern nebst anderen meinen nachbaren gleich getragenen große Contributionen nebst der ihrer undt kostbaren anbaute Ihr Königl. Maij.ten ümb einige andere begnadigung anzutreffen, die 4 Cossaten6 so ich allhie erst besetzet, gäben anderes nicht als Accijse7 und Koppsteüren8 andere onera undt Contributionen muß ich Vor Sie, weil sie nichts zum Bästen undt mitt mir auch gantz wüst angefangen abtragen.
6.
Von die 9 Ritterhufen habe auch Vorschlag der Königl. Regierung die helfften zu einen Ritterpfärd beijtragen mußen wozu auch wircklig dem Reüter mitt dem pfärde halte wegen der Mundirung ist nur Zulage zum solche geschehen;
R 9487.
Weil nicht eigentlig mit bestande sagen kann welches äben der acker ist so zum Ritterhuffe gehört, kan Positirerment auch hiervon nicht Specificiren, daß aber der acker so itzo zum Hoffe gebrauche Vor diesem muß auch zum Ritteracker gehöret haben, hatt man daher beglaubiget machen wollen, weil er am nechsten beijm hoffe undt darumb gelegen, welcher auch wir wohl noch nicht allda der meiste in der Cultur. Eß sind aber die Schläge wie bekannt nicht gleich sondern in einen mehr in anderen weniger auß der heide gebrochen, in dieser Schläge ist dis Jahr laut Specification meiner Register an Wintersaat auch nicht mehr als 2 Last 2 Drömpt 9 Scheff. geseeten.
8.
An Vie kann wohl gehalten werden 500 Schafe 50 Heüpter Rindtvie, pfärde muß nicht unkosten, undt wieder meinen Willen mehr halten als mir lieb ist, wegen der Statt führen undt anderen dienste;
9.
Heü Werbung ist wie bekannt fast nicht der mühe wert zu benennen undt können andere Wischen, alß waß vor
dem korn hir undt dar gehaut wirdt zum allerhöchsten auff 8 fuder zu rechnen wen es recht wohl zugetragen.
Stresow, d. 2 Julij
A.o 1694
Hans Haubold von Kirchbach
Im Jahr 1704 ist das Dorf Stresow revidiert und wie folgt befunden worden
Das Feld D
Dd , zwei Stücke, vom wüsten Acker Db aufgebrochen, ist Sanderde und dreischlägigerAcker 2M 240R
Vom übrigen wüsten Acker
Da
ist niedriges und sandiges Land, das gut als Acker genutzt werden könnte, doch der Besitzer
sagt, es sei als Weide nicht zu entbehren.
Db
scheint auch meistenteils kultivierbar zu sein, doch sind einige Stücke hier und da
niedriger und sehr feucht, sie bestehen aus sandiger Erde, sind beim Morast aber etwas kaltgründig.
Summe
NeuerAcker: 2M 240R
1 Laut Urkarte vermessen von Johan Gabriel Höök.
2 Das Dorf Behrenhoff führt diesen Namen erst seit Beginn des 19. Jahrhunderts. Zur Zeit der Landesaufnahme hieß der Ort Bussdorf. Berghaus, Heinrich: Landbuch der Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen. Enthaltend Schilderung der Zustände dieser Lande in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Teil IV Bd. 2, Anklam 1868, S. 39.
3 Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen. Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.
4 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
5 Kirchenkorn: Das Kirchenkorn war eine Unterhaltsabgabe an die Geistlichen in Form von Geld oder Naturalien. Backhaus, Helmut: Reichsterritorium und schwedische Provinz. Vorpommern unter Karls XI. Vormündern 1660-1672, Göttingen 1969, S. 243f. (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 25
6 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
7 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
8 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.