Beschreibung des Ortes Krebsow, der im Monat August des Jahres 1694vermessen wurde1
Krebsow ist ein Ackerwerk2 im Distrikt Wolgast und gehört zum Kirchspiel Züssow. Der Ort liegt ungefähr zwei Meilen von Anklam, eineinhalb Meilen von
Wolgast und eineinhalb Meilen von Greifswald entfernt. Im Norden grenzt er an die Kronheide Benthorst und Gladerow, im Osten an Wrangelsburg3 , im Süden an Moeckow und Züssow und im Westen an Kessin. In früheren, uralten Zeiten ist Krebsow ein Bauerndorf gewesen,
das
zehn Bauern bewohnten, aber kein Kossat4 . Nur ein Schmied hat hier außerdem gewohnt, der vermutlich keinen Acker in den drei Ackerfeldern der Bauern gehabt hat,
außer etwas Land unten im Weideland, das das symbol Dc ausweist. Jeder Bauer hatte vier Hakenhufen zu bestellen, die zusammen
40
Hakenhufen ergeben, wie aus der Kirchenmatrikel Züssows aus dem Jahr 1581 zu ersehen ist. In diesem Dorf war früher auch eine
Kapelle, die mitten im Dorf stand, wo man NB findet, in der Freitagspredigten gehalten wurden, aber diese Ordnung drohte im
genannten Jahr zu verfallen. Zu der Zeit war Neuenkirchen5 hier Besitzer, R 433 der auf Vorwerk wohnte, das seitdem Wrangelsburg
genannt wird, wozu dieses Dorf seit alten auch Zeiten gehört hat. Damals haben auch alle Bauern ihren Hofdienst hier verrichtet,
aber während des langwierigen deutschen Krieges6 ist dieses Dorf völlig wüst gelegt und ruiniert worden. Seitdem sind hier keine Dienstbauern angesiedelt worden, sondern
als
es der Feldherr Wrangel7 schließlich bekam, ließ er es für sich selbst als ständigen Rittersitz unter Aufsicht eines Vogtes bewirtschaften, der über
alles Rechenschaft ablegen sollte. Nach Wrangel ist dieses Gut seinen Erben8
U 297 und besonders Fräulein
Wittenberg9 zugefallen. Es soll nun der Krone wieder zugefallen sein. Von Wrangels Erben hat Major Peterswald10 das Gut im Jahr 1689 in Pacht übernommen, der Krebsow auch im ersten Jahr unter Vogtsaufsicht bewirtschaften ließ. Aber im
Jahr 1690 zur Zeit der Michaelismesse11 verpachtete er es indessen für fünf Jahre an Steenbrink mit der Übereinkunft, die ersten drei Jahre R 434 jährlich 600 Rthl zu geben, aber in den beiden letzten Jahren jährlich 625 Rthl.
Diese Zeit ist noch nicht um, und das Dorf wird von dem erwähnten Pächter bewirtschaftet. Auf dem jetzigen Ackerwerk dienen
drei
Vollbauern aus Kessin, zwei Halbbauern aus Gladerow, zwei Vollbauern aus Spiegelsdorf, zwei Voll- und ein Halbbauer aus Kühlenhagen
und ein Vollbauer aus Giskenhagen. Alle Vollbauern haben den gleichen Dienst. Früher, berichtete der Pächter, haben hier in
Krebsow
mehrere gedient, die nun an Wrangelsburg Pacht oder Dienstgeld12 geben. Nun findet man hier in Krebsow wohnhaft wie folgt:
1 . Steffen Steenbrink, Pächter.
2 . Frederick Millow,
Schäfer.
3 . Jochom Baalman,
Häker.
4 . Hans Steenbrink,
Viehhierte.
Der Acker liegt hier in drei Schlägen oder Feldern, von denen eines als Brache gelassen wird, und
weil das Feld C gegenüber den anderen so klein ist, lässt der Pächter in diesen etwas unbesät liegen, was er dann zusammen
mit
diesem Feld C bestellt R 435 und sonst dafür vom wüsten Acker etwas neu
aufgepflügt. Das ordnet er aber alles nach eigenem Gutdünken an. Die alten Wohnstellen und Hofstellen liegen folglich meist
wüst,
sie werden jedoch teilweise als Acker, teilweise als Weide genutzt. Und sie sind etwas mit fruchtbaren Bäumen, wie Linden
und Eschen
bewachsen. Die Hofstelle, auf der der Pächter wohnt ist schön mit zwei guten und großen Scheunengebäuden bebaut, aber das
vordere
Gebäude ist ziemlich alt.
Arealausrechnung von Krebsow
A. Das nördliche Feld
[A]
138M
Aa
guter Acker, zumeist aus Humusboden bestehend
31M 180R
Ab
teils Sandhumus, teils sandvermischtes Humusland und Humusboden
45M 195R
Ac
meist sandvermischter Humusacker, aber ein Teil außen an den Seiten niedriger Boden
44M 210R
Ad
magerer Sandhumus, der nun unbesät lag
13M 60R
Ae
Dorpstedtberg, ein einzelnes Ackerstück vom
schwarzen Humus
2M 255R
B. Das östliche Feld
[B]
195M 195R
Ba
Humus und Sandhumus
83M
Bb
zumeist Humusacker, etwas sandvermischt, aber unten an den Seiten etwas tief liegender
Ackerboden
40M 150R
Bc
magerer, sandig-humoser Acker
27M 240R
Bd
Acker von gleicher Art, der nun unbesät lag
23M 240R
Be
neu aufgebrochener Acker, niedriger zum Weideland hin, der auch unbesät war
6M 105R
Bf
an der Grenze zu Wrangelsburg magerer, sandig-humoser Acker, der hierher gehört, aber von
Wrangelsburg bewirtschaftet worden ist
14M 60R
C. Das südliche Feld
[C]
76M 45R
Ca
Humusacker, etwas sandvermischt und magerer zur Grenze hin
72M 210R
Cb
ein niedriger gelegenes Ackerstück
3M 135R
D. Acker
liegt teils beim Dorf, teils unten beim Weideland, der eigentlich zu keinem Feld gehört oder bei keinem bestellt wird
[D]
16M 240R
Da
bezeichnet kleine Ackerstücke im und neben dem Dorf, die jährlich bestellt werden sollen
und mit Lein oder anderem besät werden
3M 150R
Db
weist etwas aus, dass in diesem Jahr von dem Weg oder der alten Trift13 innerhalb des Dorfes besät war
3M
Dc
neu aufgepflügt und noch unbesäter, alter, tief liegender, wüster Acker
6M 90R
Dd
drei Ackerstücke von sumpfigem Boden
4M
Notiz: Der Acker Dc und Dd, sagte der Verwalter, werden nach zwei Jahren
Bewirtschaftung wieder als Viehweide genutzt werden. Außerdem ist er ziemlich niedrig und Dd war in diesem Jahr sehr unfruchtbar
und
obwohl es ehemals bestellt war, so hat es früher lange wüst gelegen.
Wüstes Land
[E]
154M 165R
Ea
kahles und ebenes, wüstes Heideland, von etwas humusvermischtem Sandgrund, steinig und
überall mit Heide bewachsen
81M
Eb
alter, wüster Acker, niedriger gelegen als der vorherige
24M 210R
Ec
wüstes Land, etwas niedrig jedoch eben mit kurzer Heide darauf
25M
Ed
aufgewölbter, wüster Acker, Dorpstedberg
genannt
7M 90R
Ef
altes, wüstes Land und Heideboden, in der Ecke zu Radelow
6M 60R
F. Wiesen
[F]
[Ertrag:] 70 Heufuder
69M 30R
Fa
kahle Wiese, zumeist sumpfig, doch zum Graben hin von ziemlich festem Boden und ist von
ziemlich gutem Graswuchs
20M 150R
Fb
waldüberzogene Wiese, sehr sumpfig
18M
Fc
kahle und sumpfige Wiese, in Ackernähe von besserem Grund und Wuchs
12M 150R
[...]14
U 301
Fd
eine sumpfige Wiese teils mit Büschen bewachsen, kann auch weiter gerodet werden
6M
Fe
im Feld C bei der Grenze, sumpfige Wiese, aber beim Acker Weideland, dieses wird jedes
dritte Jahr uneingezäunt liegen gelassen, wenn der dabei liegende Acker Brache ist
7M 210R
Ff
eine kleine umzäunte Wiese
270R
Fg
im Weideland zwischen dem Acker, der dort bestellt war, lag auch etwas, das als Wiese
eingezäunt war, die jetzt wohl ertragreich war. Aber der Verwalter sagte, diese solle wieder zur Weide gelegt werden
3M 150R
Notiz. Die Wiesen, die jetzt gemäht wurden, konnten zusammen, nach
der Ausweisung, die man in den Annotationen findet, 70 vollständige Heufuder geben.
Weide und Wald
[Weide und Wald insgesamt:]
160M 45R
Ga
sumpfiger Erlenbruch, mit Weiden und kleinen Birken vermischt
74M 135R
Gb
ein kleiner Eichenhügel unten in der Wiese an der Grenze zu Gladerow
1M 60R
Gc
kleines sumpfiges Grasland, westlich zwischen der Grenze und dem Dorf
1M 210R
R 439 U 302 Gd
kahle Viehweide, fest und bültig, das was beim Benthorst liegt. Aber das andere an der Grenze zu Kessin zum Teil sumpfig; hierunter einbezogen wird auch
anderes niedriges Grasland, das man hier und da bei den Feldern findet. Desgleichen Weideflecken innerhalb der Felder, die
meist mit Büschen bewachsen sind
77M 150R
Ge
Wegplätze östlich des Dorfes, mit Heide und Eschen bedeckt
2M
Gf
ein Teil des alten Weges, der als Weide genutzt wird
1M 75R
kleine unbrauchbare Moraste und Tümpel teils mit Riedgras bewachsen
2M 15R
Das Dorf
[Das Dorf insgesamt:]
12M 45R
ö . T . wüste Hofstellen, die als Kleinviehweide genutzt werden, worin sonst einige fruchttragende und
andere Bäume zu finden sind
3M
Tr . K . Obst- und Gemüsegärten, der große Obstgarten besteht aus zwei wüsten Hofstellen
und ist mit Apfel- und Kirschbäumen bewachsen und auch mit einigen unfruchtbaren Bäumen, jedoch teilweise kahl
1M 255R
f
ein Fischteich im Dorf
126R
bebaute Grundstücke
1M 180R
der Weg innerhalb des Dorfes
3M 204R
Wege, die über die Feldmark verlaufen 1M 180R
Summe
Acker: 426M 180R
Wüster Acker: 154M 165R
Wiese: 69M 30R
Heu: 70 Heufuder
Wald und Weide: 160M 45R
Das Dorf: 12M
45R
Annotationen von Krebsow
1.Über die Beschaffenheit des Ackers
Dieses Jahr war Feld A das Sommerfeld, das Feld B das Winterfeld und C lag als Brache. Von den drei Feldern ist A von der Bodenart das beste, danach C und B das schlechteste. Der Acker hier ist jedoch zumeist von durchschnittlicher Güte, besonders gutes Roggenland, trägt meistenteils auch Gerste, wenn er gedüngt ist. Und er ist gut und eben gelegen, nur nördlich an den Seiten ein wenig niedriger als sonst, Feuchtigkeit kann bei ihm jedoch nicht leicht Misswuchs verursachen. Jedes dritte Jahr muss er gedüngt werden, und der Schafdung ist besonders gut für den mageren und sandigen Acker, so dass er dann gut Roggen tragen kann.
2. Die Aussaat für dieses Jahr nach Angaben des Verwalters
1. Wintersaat: drei Last und zwei Drömt ausgesät, das meiste war Roggen, jedoch zwei Drömt Weizen bei symbol Bb gesät, wo
der Acker
etwas niedrig ist und mit Schafdung gedüngt. Aber sonst, sagte er, gedeihe der Weizen hier nicht so gut, aus dem Grund pflegt
er
auch selten gesät zu werden. Zu Beginn, als er dieses Ackerwerk übernahm, waren hier wohl vier Last Roggen gesät, aber wieder
im R 441 Verhältnis soviel weniger Sommersaat, denn die Felder haben keine
beständige oder gleiche Teilung, sondern er lässt sie nach seiner Auffassung besäen, und das Sommerkorn ist nun wieder um
soviel
mehr.
2. Sommersaat ausgesät: zwei Last Gerste, ein Last Hafer und sechs Drömt 16 Sch Buchweizen und Sommerroggen drei Drömt und
zehn Sch. Sonst hat er zwölf Sch Erbsen in die Brache gesät.
Notiz: Nach Aussage des Verwalters sät er nur zwei Sch Roggen in
einen Morgen, weil der Acker weich ist und er deswegen dünn säen muss. Sommerroggen eineinhalb Sch auf einen Morgen, Gerste
drei
Sch, Hafer ungefähr vier Sch, Buchweizen und Erbsen eineienhalb Sch in einen Morgen Land. Hier wird nur das vierte Korn gerechnet,
obwohl der Acker wohl oft mehr geben wird.
3. Wüstes Land
Der wüste Acker hier ist mit der Zeit mehr und mehr aufgebrochen worden und wird mit der Zeit weiter in Bewirtschaftung kommen, obwohl er an der Grenze zu Wrangelsburg hin ziemlich mager und sandig ist, und ein Teil auf der anderen Seite ist etwas tief liegend. Sonst ist das wüste Land sehr nützlich für die Schafherde als Weide.
R 4424. Wiesen
1. Die Wiesen sind von durchschnittlichem Graswuchs, meist sumpfig und nass und zu einem Teil mit Wald überzogen. Wie der
Pächter
sagte, kann er jährlich 80 Heufuhren bekommen, die gut mit drei Pferden gefahren werden können. Von den Wiesen unten bei Gladerow
können aber nur 50 bis 60 vollständige Fuhren gerechnet werden, die hier anderswo genutzt werden. Von der Wiese Fd, sagte
er, könne
man einiges über sechs Fuhren bekommen. Und wenn Fe eingezäunt werde, könnte sie zehn gute Heufuder geben. Fg ist hier nicht
eingerechnet, denn der Pächter sagte, dass sie wieder für den Weidegang liegen gelassen wird.
2. Die waldüberzogenen Wiesen
können wohl gerodet und erweitert werden. Aber weil der Pächter das Ackerwerk nur für kurze Zeit übernommen hat, meinte er,
nicht so
große Mühen und Kosten darauf verwenden zu können
5. Wald
In dem Wald, den man hier auf der Feldmark findet, hat man jetzt notdürftig Holz zum Brennen, und wenn es mangeln sollte, gestattet sein Vertrag, mehr R 443 freies Holz aus dem Wrangelsburger Wald zu bekommen und auch notwendige Bäume zum Bauen.
U 3056. Weideland
Sein Großvieh weidet der Pächter nur innerhalb der Dorfgrenzen, obwohl man ihn früher das Vieh auch im Benthorst weiden ließ, und er weiß nicht, ob dieses Krebsow von alters her erlaubt war oder nicht. Aber seine Schafherde weidet er außerdem auf den Feldmarken von Kessin und Gladerow. Er könnte wohl die Freiheit haben, dieselben auf den zugehörigen Feldern der anderen Dienstdörfer zu weiden. Aber wegen der großen Entfernung kann er solche nicht nutzen. Die Viehweide, die hier bei Krebsow liegt, ist ziemlich gut, obwohl sie nicht weitläufig ist.
7. Vieh
An Klauenvieh können hier 60 Stück über den Winter gefüttert werden. Hier sind jetzt nur vier Pferde vorhanden, es könnten
wohl mehr
gehalten werden, aber weil der Pächter sie zur Ackerbewirtschaftung nicht so nötig hat, begnügt er sich damit. Nr. 3 und 4
haben
jeder zwei Stück Kühe. R 444 Eine Schafherde von 800 Stück wird über den
Winter gehalten; es sind wohl an die 1000 Stück gehalten worden, die auch gehalten werden können. Aber sie geben vor, dass
viele
wegsterben. 160 Schafe aus der Herde haben beide Schäfer frei; und von den übrigen steht ihnen jedes fünfte Schaf zu. Notiz:
39
Stück Hornvieh und 600 Schafe hat der Pächter bei seinem Antritt von der Herrschaft übernommen und soviel soll er bei seinem
Abtritt
hinterlassen.
Eine Menge Bienenstöcke werden hier ausgesetzt, die gute Tracht haben können.
8. Die Belohnung und Bedingung des Schäfers
Außer jedem fünften Schaf, das er hat, besitzt er auch acht Stück Hornvieh frei auf dem Hof zum Durchfüttern und er hat auch zwei Pferde zu halten, für die er einen Drömt Hafer und freies Stroh bekommt. Als Lohn erhält er für jedes hunderste Schaf einen Drömt Roggen, U 306 drei Sch Gerste und einen Sch Hafer, sowohl für seine eigenen als auch die Schafe des Pächters, aber die Knechte sind hiervon ausgeschlossen. Für jedes milchgebende Schaf, von denen, die dem Pächter gehören, gibt der Schäfer ihm drei Groschen R 445 jährlich, weil er die gesamte Milch demnach zu seinem eigenem Nutzen behält. Seine Milchschafe waren jetzt 250 Stück.
9. Gesinde
Der Pächter hat einen Knecht und zwei Mägde. Der Schäfer hat zwei Knechte.
10. Abgaben
1. Was die Hufensteuer15 betrifft, wusste der Pächter nicht, wie hoch dieses Ackerwerk in den Abgaben veranlagt ist, weil er damit nichts zu tun
hat.
2. Akzise16 kam dieses Jahr auf den Pächter und sein Haus einen Rthl, 42 lß. Der Schäfer gibt vierteljährlich für sich 42 ß und für die
Ehefrau seines Knechtes viereinhalb ß. Der Häker gibt 14 ß und der Schäfer sieben ß.
3. Kopfsteuer17 hat der Pächter im März 1694 für sich neun Rthl, für zwei Knechte 40 ß, für zwei Mägde zwölf ß, für den Häker 24 ß und den
Viehhirten 18 ß gegeben. Der Schäfer gibt für sich drei ß, für zwei Knechte einen Rthl 24 ß und für eine Magd sechs ß.
R 446 4. Der Pächter gab an Nebenmodus18 im Juni dieses Jahres für sich und seine Ehefrau einen Rthl acht ß. Für 39 Stück Hornvieh, das der Herrschaft gehört, gibt
er pro Stück vier ß, denn ergibt für dieses Vieh nur die Hälfte, beträgt drei Rthl zwölf ß. Für 600 Schafe der Herrschaft
zu fünf
Mark entspricht fünf Rthl, für 18 Stück eigenes Vieh acht ß das Stück, entspricht drei Rthl. Für 14 Bienenstöcke gibt er 28
ß, das
ergibt in der Summe 13 Rthl. Der Häker gibt für sich und sein Vieh an Nebenmodus einen Rthl 18 ß. Der Viehhirte gibt einen
Rthl zwei
ß. Der Schäfer gibt für seine Frau, Vieh und zwei Knechte neun Rthl 32 ß und eine Knechtsehefrau zwölf ß.
5. Messkorn19 wird von jeder Landhufe einviertel Sch gegeben, ergibt zusammen 25 Sch Roggen. Sonst gibt der Pächter an den Pastor jährlich
zwei Schafböcke, die für Wurst und Eier sein sollen, welche die Bauern seit alters her gegeben haben.
Er gibt auch 40 ß
Kapellengeld, das auf einem alten Recht beruht, weil hier in alten Zeiten eine Kapelle gestanden hat.
Der Küster bekommt 20 Sch
Hafer, vier Sch Roggen und vier ß Kapellengeld.
Über die Grenzen
Die Grenzauszeichnung ist an allen Seiten zumeist richtig und leicht zu finden, außer auf der Feldmark Wrangelsburgs, wo die Grenze auf einem Teil nicht sicher ausgewiesen zu sein scheint. Denn da diese immer ein gemeinsames Gut waren, hat man sich bis heute nicht sehr um die Eigentumstrennung gekümmert und kann so lange keine besondere Streitigkeit verursachen, wenn etwas bei der Anweisung falsch sein sollte.
RRev 290 URev 415Im Jahr1704 wurde Krebsow revidiert und wie folgt befunden
Das Feld A
[Af, Ag]
9M 150R
Af
Humusboden, etwas schwärzlich und sandvermischt, wird zwischen dem dreischlägigem Acker
bestellt, ist vom wüsten Acker Ed aufgepflügt
7M 30R
Ag
zwei Stücke etwas tief liegender Sandboden, vom wüsten Acker Ed aufgebrochen, die nur zwei
oder drei Jahre mit Rüben besät waren, und sie können nicht eingezäunt werden, weil sie im Weideland liegen und auch nicht
als
Weide entbehrt werden können. Sie werden hier also wieder liegen gelassen, wie der Pächter berichtete.
2M 120R
Das Feld B
[Bg, Bh]
55M 60R
Bg
Sandboden vom wüsten Acker Ea aufgebrochen, weil dieser Acker nicht gedüngt werden kann,
wird er nur jedes dritte Jahr mit Roggen besät
46M 90R
Bh
ebenso vom wüsten Acker Eb aufgebrochen
8M 270R
Das Feld C
Cc etwas humoser Sandboden, vom wüsten Acker Ef aufgebrochen, wird mit dem Feld C bestellt 6M 30R
Beschreibung des Ackers, der seit der letzten Vermessung wüst gelegt wurde
Drei Stücke von Ac, sind drei Stücke wüst gelegt und mit o bezeichnet, waren jetzt mit kurzer Heide und langem Gras bewachsen, das Besen genannt wird. Man berichtet, dass diese Stücke neun Jahre nicht bewirtschaftet waren. Sie umfassen 15 Morgen und 60 Ruten. [ 15M 60R]
RRev 291Im Feld B
Ein Stück von Bb mit o bezeichnet lag auch wüst, ist etwas tief liegend und war mit
kurzer Heide und Gras bewachsen. Man berichtet, dass es acht oder neun Jahre nicht bewirtschaftet wurde
9M 60R
Außerdem lagen Bc und Bd ganz und gar wüst und sind nun mit hohem
Heidekraut bewachsen. Man berichtet, dass sie innerhlab von elf Jahren nicht bewirtschaftet wurden. Dc und Dd lagen auch wüst,
sie
liegen im Weideland und können weder eingezäunt noch als Weide entbehrt werden, sondern werden nur manchmal mit Lein besät.
URev 416 Dieser Acker, der wüst gelegt wurde, nämlich das Stück von Bb sowie Bc und Bd,
scheint meinem Urteil nach, nicht wegen dessen Unbrauchbarkeit wüst gelegt worden zu sein. Denn zwischen dem Acker Züssows,
der bis
an Bc und Bb reicht, den sie ebenfalls in drei Schlägen bestellen, findet man keinen Unterschied. Und ich meine, da der Pächter
Bg
und Bh aufgebrochen hat und weder alles bestreiten noch düngen kann und noch weniger als Weide missen kann, denn hier wird
hier eine
große Schäferei mit 800 Schafen gehalten. So hat er hingegen das meiste liegen gelassen, Bc und Bd, aber die Stücke von Ac
sind
etwas tief liegend.
Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
Der übrige wüste Acker Ea ist von gleicher Beschaffenheit wie der neu aufgebrochene Acker. Der Pächter berichtete, wenn er
Ba so
lange bewirtschaftet hat, dass dieser völlig mager ist und nicht mehr tragen kann, dann wolle ihn wüst legen und den übrigen
Teil
von Ea aufbrechen. Was von Eb wüst liegt ist sehr tief liegend und als Acker unbrauchbar.
Ec ebenso, und kann nicht als Weide
entbehrt werden.
Ed ebenso.
Summe
Neuer Acker: 70M 240R
1 Wurde laut >Urschrift von Brynolph Hesselgreen vermessen.
2 Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird. Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.
3 Königin Christina verlieh 1643 das Gut Vorwerk mit seinen Ackerhöfen Groß Ernsthof und Spandowerhagen 1643 dem Herman Wrangel, dem Generalgouverneur von Livland für seine Dienste. Nach seinem Tode im selben Jahr erhielten es seine unmündigen Kinder aus dritter Ehe als Erbe. Seit 1649 verwalte Carl Gustav Wrangel die Güter und tauschte sie 1653 gegen seine Besitzungen in Livland ein. Um dem Gut Vorwerk einen repräsentativeren Charakter zu verleihen, benannte er es in Wrangelsburg um. Das Gut Nonnendorf u.a. mit dem Dorf Vierow war schon 1652 von dem Generalgouverneur gekauft worden. Asmus, Ivo: Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels. In: Wernicke, Horst und Werlich, Ralf Gunnar (Hg.): (Pommern. Geschichte-Kultur-Wissenschaft. 3. Kolloquium zur pommerschen Geschichte. 13. und 14. Oktober 1993), Greifswald 1996, S. 131-133. Derselbe: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 204-f.
4 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
5 Christoph von Neuenkirchen, Rat und Hauptmann (25. Juli 1567- 9. Juni 1641) und Johann (Hans) von Neuenkirchen , Pomm.-Wolgastischer Hofmarschall (?-14. Aug. 1624). Die Familie erlosch im 17. Jahrhundert.
6 Dreißigjähriger Krieg 1618-1648.
7 Carl Gustaf Wrangel: Der bekannte schwedische Feldherr Carl Gustaf Wrangel wurde am 13. Dezember 1613 geboren, seine Eltern waren der Sohn des baltisch-stämmigen Adligen Hermann Wrangel und der Margareta Grip (eine Cousine Gustav II. Adolfs). Wrangel erhielt die übliche Ausbildung eines jungen Adligen jener Zeit, wozu auch die Bildungsreise in andere europäische Länder zählte. Nach Aufenthalten in den Niederlanden und Frankreich schloss er sich den schwedischen Truppen in Deutschland an und durchlief eine außerordentliche militärische Karriere. Schon 1645 wird er Feldmarschall, sechs Jahre später erhält Wrangel einen Grafentitel, im Jahr 1657 ist er Admiral und 1664 Reichsmarschall. Außerdem gehört er in der Zeit 1660-1672 zur Vormundschaftsregierung Karls XI. Als Generalgouverneur Schwedisch-Pommerns (1648-1650 und 1661-1676) übernimmt er die Mittlerfunktion zwischen dem schwedischen Reich und dem Kontinent, wobei es ihm gelang, recht unabhängig in seiner Position zu wirken - schon seine Zeitgenossen nannten ihn, wegen seines Auftretens einen "norddeutschen Prinzen". Neben seinen umfangreichen Besitzungen in Pommern, besaß der Feldherr auch u. a. große Anwesen in Schweden und Finnland, und wirkte als einer der großen Bauherrn seiner Epoche. Wrangels glanzvolle militärische Laufbahn endete1675 wenig ruhmvoll mit der Niederlage bei Fehrbellin, wo er der Oberbefehlshaber über die schwedischen Truppen war. Schwer krank starb er am 25. Juni 1676 auf seinem Sitz Spyker auf Rügen. Da er keine überlebenden Söhne hatte, vererbte Wrangel seinen umfangreichen Nachlass seinen Schwiegersöhnen. Hofberg, Herman: Svenskt biografiskt handlexikon, Bd.II, Stockholm 1906, S. 746
8 Die Familie des Genaralgouverneurs Carl Gustaf Wrangel (1613-1676). Da er ohne männlichen Erben verstarb, ging sein umfangreicher Nachlass an seine Töchter b.z.w. an deren Ehemänner Nils Brahe und Leonhard Johan Wittenberg. Asmus, Ivo: Das Testament des Grafen-Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. In: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 195-226.
9 Gräfin Wittenberg: Mariana Wittenberg geb. 16? – gest. 9. August 1720. Sie ist eine Enkeltochter Carl Gustav Wrangels. Ihre Eltern waren Leonhard Johan Wittenberg und Polidora Christina Wrangel. Da es keine männlichen Nachkommen in der Familie gibt, erbt Mariana Wittenberg 1679 Wrangelsburg von ihrem Vater (der es von seinem Schwiegervater bekommen hatte). 1698 heiratet Mariana in Stockholm Christian Ludwig von Ascheberg, Graf zu Sövdborg und Ågrup, der als Oberst beim Leibregiment der Königinwitwe diente. Im Jahr 1700 schlossen die schwedisch-pommersche Regierung und Christian Ludwig von Ascheberg im Namen seiner Ehefrau einen Pachtvertrag über das Gut Wrangelsburg mit seinen Besitzungen. Nach dem Tod der Eheleute fiel ein Großteil des Besitzes zurück an die Krone, da die Ehe kinderlos geblieben war. Wrangelsburg und Krebzow mit Kessin verblieben bei der Familie Brahe. Asmus Ivo, Das Testament des Grafen – Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion, in: Asmus, Ivo, Droste Heiko (Hg.): Gemeinsame Bekannte: Schweden und Deutschland in der frühen Neuzeit, Berlin, Hamburg, Münster 2005, S. 197-223.
10 Major von Peterswald lebte auf Gut Divitz bei Barth, zu seinen Besitzungen gehörte Gahlkow. Im Jahr 1691 wird er als der Hauptmann von Wrangelsburg vermerkt. Asmus, Ivo, Das Testament des Grafen. Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion. Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen Jens: (Hg.) Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Berlin 2003, S. 217; 219.
11 Michaelis, ein Heiligentag, fällt auf den 29. September. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 90, Berlin 1803, Sp. 56.
12 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.
13 In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide. Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.
14 Gescante Seite liegt nicht vor.
15 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
16 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
17 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
18 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.
19 Kirchenkorn oder Priesterkorn