R 622   U 433 

Beschreibung von Nepzin, das im Juli des Jahres 1694 vermessen wurde1 

Nepzin ist ein Adelsgut im Wolgaster Distrikt. Es liegt jeweils anderthalb Meilen von Anklam und von Wolgast und zwei Meilen von Greifswald entfernt und gehört zum Kirchspiel Züssow. Im Osten grenzt es an Möckow, Gnatzkow und Pretschow2 , im Süden an Oldenburg und Ranzin, im Westen an Thurow und Züssow und im Norden schließt es an die Grenzen von Züssow und Möckow an. Da die Eigentümer nicht anwesend waren, konnte ich über die Beschaffenheit des Gutes nur mündliche Auskünfte der Bewohner einholen, die ich hier als Bericht einfüge:
In früheren Zeiten, vor dem Dreißigjährigen Krieg, als das Dorf im guten Zustand und mit allen Einwohnern vollständig besetzt war, gehörte es zu drei Herrschaften. Der größte Teil gehörte Nienkirchen3  auf Vorwerk - nun Wrangelsburg - der große Bauernhof, wo jetzt der Pächter seine Schäferei hat,  U 434  gehörte Balsar Horn auf Ranzin, und ein halber Bauernhof oder kleine Hofstelle gehörte zu Schlagtow. Nienkirchen hatte hier eine Meierei oder viel großes Hornvieh. Doch wieviel Bewohner damals hier lebten, konnte mir keiner berichten,  R 623  obwohl einige doch hin und her ihren Hofdienst geleistet haben. Wie gesagt wird, kaufte Nienkirchen Schlagtows Anteil nach dem Krieg, als alles wüst und zerstört war, für 500 Gulden. In der Zwischenzeit war das Gut an Owstin4  auf Jamitzow verpachtet worden. Von den früheren Bewohnern ist nur noch Peter Chur übrig, der dann Nepzin pachtete, als er die Dienste nicht leisten konnte. Er sollte jährlich 100 Gulden entrichten, denn zu Anfang konnte nicht viel bewirtschaftet werden. Dann kaufte vor ungefähr 40 Jahren ein Dr. Schöner5  aus Stralsund das Gut von Owstin. Was er dafür zahlte, ist nicht bekannt, da erneut Peter Chur das Gut pachtete, erst für 300 und dann für 500 Gulden jährlich. In dieser Zeit erwarb Dr. Schöner ebenfalls den oben genannten Hornschen Hof für 1100 Gulden, der anschließend auf zwei Bewohner geteilt wurde. Dieser Teil war nicht im Vertrag Peter Churs enthalten, der hier auf dem Hof drei dienstverpflichtete Kossaten6  hielt. Darüber hinaus verpachtete Schöner es an einen gewissen Dehne, der hier einige Zeit saß. Damals waren hier vier Dienstbauern, von denen einer Chur war, der seinen früheren Dienst wieder antreten musste. In der Zwischenzeit  R 623b  starb Schöner, das war vor ungefähr 30 Jahren. Daraufhin übernahm seine Witwe das Gut, um es selbst zu bewirtschaften. Drei Jahre lang hielt sie hier Häker und Zugvieh, dann verpachtete sie es erneut für 500 Gulden an einen Tesselow, der es vor dem letzten Krieg für drei Jahre bewirtschaftete und seine Pacht vergrößerte. Daraufhin kaufte Hopp7 , damals Lizentverwalter in Wolgast, Nepzin von der Witwe Schöners für angeblich 9000 Gulden.  U 435  Er bewirtschaftete es eine Zeit lang selbst, bis der letzte Krieg8  ausbrach; damals wurde alles wieder zerstört und verwüstet. Nach dem Krieg gehörte es Hopps Witwe und ein Leborius Will pachtete das Gut; im ersten Jahr nur eine Hufe und im zweiten nur zwei, dafür konnte keine große Pacht anfallen. Dennoch saß er hier einige Jahre. Weil dann aber der aus Stettin stammende Schilling9  ein Gläubiger Hopps war, bekamen nach Hopps Tod dessen Vormünder das Gut als Besitz zugeteilt. Daraufhin wurde es vom Rittmeister Peterswald für eine Zeit von sechs Jahren gepachtet, der es wiederum zuerst für ein Jahr an Leborius Will und anschließend für zwei Jahre an Will und Koophammel für 120 Rtlr jährlich verpachtete, dann wieder ein Jahr an Koophammel für 125 Rtlr und zuletzt für zwei Jahre für 150 Rtlr jährlich. Nach dieser Zeit nahm Schilling selbst die Verwaltung in die Hand und vereinbarte mit Koophammel eine jährliche Pacht von 150 Rtlr über eine Laufzeit von sieben Jahren. Von diesem Vertrag sind nun fünf Jahre verstrichen. Alle Abgaben, wie Hufensteuer10 , Reiterverpflegungs11 - und Magazinkorn12  werden von der Pachtsumme abgezogen.
Der Züssower Kirchenmatrikel aus dem Jahre 1581 konnte ich entnehmen:
1. Dass Rüdiger Nienkirchen damals bei seinem "Bauhoff" wohl sieben Hakenhufen Acker liegen hatte, wie man aus den dreieinhalb Scheffeln Messkorn13  schließen kann, die entrichtet wurden. Von alters her wurde in diesem Kirchspiel ein Scheffel nur von einer Landhufe genommen, und dies war ohne Zweifel Ritterland. Nienkirchen hat seinen Bauhof von Jochim Clot bekommen. U 436 
2. Zu dieser Zeit wohnten in Nepzin acht Bauern, fünf von ihnen hatten jeder drei Hakenhufen, einer besaß vier Hakenhufen und jeder der anderen beiden hatte zwei Hakenhufen, ergibt 23 steuerpflichtige und sieben Ritterhufen, zusammen 15 Landhufen..
 R 625 Anmerkung: Nach der neuen Matrikel von 1699 ist Nepzin zu 13 Landhufen veranschlagt und gibt laut derselben Matrikel 5/4 Scheffel Messkorn für jede Landhufe.

Neue Hufenzahl

Nepzin steuert für ein Lehnpferd die Ausrüstung für zwei Hufen und siebeneinhalb Morgen Ritterland bei, und versteuert darüberhinaus zwei reduzierte Hufen und sieben Morgen, was seit langer Zeit so ist.
Anmerkung: Vor dem letzten Krieg14  lebten hier vier untertänige Dienstbauern, die in Kriegszeiten verschwunden und die Höfe verwüstet worden sind. Nur Peter Chur blieb übrig, der dem Pächter dient.

Namen der nun anwesenden Einwohner

1 . Christoffer Koophammel, Pächter, bewohnt die eigentliche Hofstelle
2 . Peter Chur, Dienstbauer, wohnt neben der einstigen Kapelle ganz nah bei der Schäferei
3 . Giörgen Ricter, wohnt allein als Einlieger

4 . Christoffer Borckart, Schäfer
5 . Petter Ewert, Viehhirt
diese leben für sich allein auf wüsten Hofstellen

 R 626   U 437 

Arealausrechnung von Nepzin

Der bewirtschaftete Acker ist auf drei Felder verteilt, von denen eines abgeteilt wird und jährlich brach liegt, sowie in die Wurten und Ackerstücke bei den Höfen, die jährlich bebaut werden.

A. Das nördliche Ackerfeld

[A]   70M 282R
Aa , Guter, zumeist eben liegender Acker, der aus Humuserde besteht  37M 225R
Ab , etwas sandhaltiger Humusacker  9M 270R
Ac , Sandhumus  13M 195R
Ad , auch Sandhumus  5M 132R
Ae , Heideland, schwacher und sehr sandiger Acker  4M 60R

B Das Feld bei Gnatzkow

[B]   72M 33R
Ba , Lange Feld , teils von sandhaltigem Humus teils Humuserde, gut gelegener Acker  33M 15R
Bb , Kurze Feld , besteht meist aus Humuserde, aber zum Weg hin sandhaltiger Humus und bei der Wiese niedrigerer Acker  10M 24R
 U 438  Bc , Obenkoppel , niedrig gelegenes Ackerfeld, zumeist kaltgrundig  23M 165R
Bd , sandig humoser Boden in einem einzelnen Stück  1M 168R
 R 627  Be , Sandhumus und Sandland  1M 180R
Bf , schwarze Humuserde  1M 30R

C Das Feld bei Thurow, das brach liegt

[C]   78M 264
Ca , Krempelberg , guter Acker, zumeist Humuserde, aber ein Teil besteht aus sand- und lehmhaltigen Humus  36M 264R
Anmerkung: Hiervon werden jetzt nahe bei der Hofstelle des Verwalters 4M 45R mit Erbsen bepflanzt
Cb , sehr sandiges und schwaches Land, teilweise mit Steinen vermengt  7M 210R
Cc , teils Humusboden, teils Sandhumus, teils sandhaltiges Humusland, an der südlichen Seite auch kaltgrundiger Acker  23M 195R
Cd , Sandhumus  1M 60R
Ce , etwas tief liegender Humusboden  2M 105R
Cf , neu aufgebrochenes mageres und sandiges Land  7M 30R

D Acker, der jährlich bebaut wird

 U 439 [D]   10M 60R
Da , Humusboden in den alten Hofstellen  2M 285
Db , Humusboden östlich der Hofstellen  5M 255R
 R 628 Dc , Leinacker, besteht aus wüsten Gehöften  246R
Dd , ein Teil des Weges, der mit Hanf und Flachs bestanden ist  174R

E Wüstes Land

[E]   252M 129R
Ea , Sandiges Kiefernheideland, etwas hoch liegend, wurde vor dem letzten Krieg bebaut und kann noch bewirtschaftet werden  13M 240R
Eb , baumloses Heideland, nur Sand und Heide, wurde in uralten Zeiten alles als Acker bebaut, ist bei den Tümpeln und Morasten niedriger und von nassem Untergrund, sonst aber trocken und fest  67M
Ec , hier und dort stückweise liegendes wüstes Land mit sandig humosem und teilweise tief liegendem Grund, an einigen Stellen mit Büschen bestanden, meist Heideland  27M 270R
Ed , von alters her wüstes Land, meist mit kurzem Heidekraut bewachsen, zur Grenze hin mehr hoch liegend, doch beim Acker vor allem tief liegendes Land  31M 30R
 U 440 Ee , im Feld C, altes hügeliges Land, meist sandig und mit Heide bewachsen  5M 30R
 R 629 Ef , ebenfalls dort, an der Grenze sandiges Ödland  7M
Eg , Krempelhörn , altes Heideland mit Heidekraut überzogen, teils von humosem Grund  13M 240R
Eh , Mühlenberg , altes Sand-. und Heideland  9M 135R
Ei , Dicklandsches Feld , schon immer wüstes Land, eben und kahl mit kurzer Heide und Gras bewachsen, von festem sandig humosen und sandheideartigem Untergrund  30M 105R
Ek , Große und Kleine Gillbrink , von humosem und brauchbarem Boden, in früheren Zeiten wurde es wegen seiner Lage zu Trinkzusammenkünften und zum allgemeinen Vergnügen genutzt, daher hat das Feld auch seinen Namen15   3M 159R
El , Sandfeld , uraltes wüstes Sandland, teils kahl und mit Heide bestanden, teils mit kleinen Kiefernbüschen und teils mit Kiefernwald bestanden  43M 120R
Anmerkung: Neun Morgen davon sind mit Kiefernwald bestanden.
 R 630  Anmerkung: Hier gibt es doch noch etwas mehr, das einst Acker gewesen ist, doch wegen seines nassen Untergrundes und den vielen nassen Weideflecken darin, wird es unter der Rubrik "Weideland" aufgeführt, wozu es schließlich dient.

 U 441 

F Wiesen und Heuschlag

Fa , Hoppenhoff , an den Seiten beim Acker feste sonst etwas feucht und beim Sumpf morastige Wiese, etwas nördlich in der Ecke war früher Acker  31M 225R
Fb , meist tief liegendes Land, doch war ein Teil davon früher Acker, das nun alles gemäht wird, entweder von den Bewohnern oder es ist verpachtet  6M 126R
Fc , Wiesenflecken in und bei den Äckern Aa und Ba  2M 135R
Fd , Koppel , gute Wiese, nur an den Seiten etwas feucht, dort drei sumpfige Flecken von 1M 30R,  19M 132R
Fe , tief liegende Wiese beim Feld C, die gemäht wird, wenn das Feld bebaut wird, hierzu ist auch ein wenig von der feuchten Wiese bei Diklands Feld gelegt worden  2M 285R
 R 631 Ff , gute Wiese inmitten vom Feld C  3M 75R
Fg , noch im selben Feld, teils feucht, teils festerer Boden, der gemäht wird  4M 30R
Fh , Bülten Zoll und ein anderer Fleck in Ff, der mit Riedgras bewachsen ist und gewöhnlich gemäht wird  2M 285R
Anmerkung: Der größte Teil der Wiesen unterliegt zusammen mit dem Acker jedes dritte Jahr dem Weidegang, doch geben sie jährlich ungefähr 60 gute Heufuder, wie aus den Annotationen genauer ersehen werden kann.

 U 442 

Wald und Weideland

[G]   242M 150R
Ga , meist tief liegendes und nasses Land, fleckenweise mit Gras, Heide und anderem bewachsen, teils war es einst Acker, scheint aber als Weise am brauchbarsten zu sein, gibt es an drei Stellen  47M 180R
Gb , Weideland, meist baumlos, hier und dort stückweise in den Wiesen verteilt, teils tief liegend und etwas sumpfig, doch zumeist fest, teils auch bültig und  R 632  baumlos und mit Heide bewachsen, wie etwa beim Bruch Grote Gern . Doch der größte teil ist Grasland, das an einigen Stellen mit Büschen und Laubbäumen bestanden ist, wie auf der Karte gesehen werden kann  90M 120R
Gc  alle Brüche oder sumpfige Erlenbrüche mit einigen Weidenbüschen darunter, wie Krempelbruch , Spackenbruch , Krigholt , und Kleverwisch , die einst wohl alle Wiese waren, und dergleichen mehr auf den Feldern  4M 90R
Gd  Symbol 27  alle Moräste und Sumpflöcher, meist unbrauchbar  20R 60R

H Das Dorf

Ha , Alte Hofstücke, die der Verwalter als Koppel oder Weide nutzt, darin sind zwei kleine Teiche, die früher wohl Fischteiche waren.  3M 162R
Anmerkung: Hier finden sich auch Fundamente aus großen Steinen oder anderen Gebäudeumrissen, die hier einst in alten Zeiten standen.
 R 633  U 443 Hb , Kirschbaumgärten, die meist in wüsten Hofstellen wachsen, von denen der große Garten, der zum Hof gehört, meist dicht bestanden ist und schöne Früchte trägt  2M 99R
Hc , alle Hofstellen darüber hinaus, sowohl wüste als auch bebaute, die mit der Nummer der Bewohner bezeichnet sind  2M
Symbol 80 K Gemüse und Hopfengärten  105R
Hd , der Weg und die Trift innerhalb des Dorfes  3M 60R
He , rings um das Dorf gelegene Gräben und schmale Landstreifen, die teils mit großen Weiden und Espen, teils mit Dornenbüschen bestanden sind  3M
Hf , die große Trift zwischen den Feldern B und C, sowie alle Wege auf den Feldern und Äckern  4M 60R

J. Strittiges Land zwischen Nepzin, Gnatzkow und Pretschow

[J]   96M 240R
Ja , Sandfeld , Heide und Sandland, altes wüstes Sandheideland,  R 634  überall mit mittelhohem Kiefernwald bestanden  41M
Jb , altes wüstes und kahles Sandland, das mit Heide überzogen ist  10M 150R
Jc , Grote Gern , Im Hyr Säck und Die Hür , Erlenbruch mit Weidenbüschen darunter  28M 90R
Jd , Weideland bei den Brüchen, meist mit Heide bewachsen und südlich in der Ecke teils mit Laubwald bestanden  14M 210R
Je , Morast  1M 150R

Summe

Acker: 232M 39R
Wüster Acker: 252M 129R
Wiese: 73M 93R
Heufuder: 60
Wald und Weideland: 242M 150R
Das Dorf 18M 186R
Strittiges Land: 96M

 R 635   U 444 

Annotationen über Nepzin

Die Beschaffenheit des Streites16 

1. Gnatzkow und Nepzin wollen sich beide den Ort zuschlagen, der unter dem Zeichen J unmittelbar vorhergehend in der Ausrechnung aufgeführt ist. Beide berufen sich auf die Aussagen anderer, für Nepzins Rechte streitet einer seiner untertänigen Bauern, mit Namen Peter Chur, der anhand der Angaben, die er von seinem alten hier untertänigen Vater bekommen hat, die Grenze folgendermaßen angibt: Dass dieser Ort zu Nepzin gehören soll, sei vor fünf Jahren in einer Grenzkommission, die darüber abgehalten wurde, durch Eid auf besagte Grenze bekräftigt worden. Er, so Chur, wisse nichts anderes und niemand habe ihm anderes berichtet. Er kann sich auch daran erinnern, dass dieses wüste Sandland, dass er Sandfeld nennt, ganz kahl war, und mit dem anderen Sandland zusammenhing und ohne Zweifel zu Nepzin gehört hatte. Er meinte, dass einige Untertänige des Herrn Bohl wohl wüssten, dass es hierher gehörn müsse, wenn sie es nur sagen wollten. Unter ihnen soll ein alter Mann sein, der sich noch daran erinnern könne, dass die Nepziner in dem strittigen Ort Fuchskuhlen gesessen hätten.  R 636  Nepzin habe auch ohne allen Einspruch und Streit diesen Ort durch Holzschlagen und Weidenutzung bewirtschaftet, wozu er brauchbar sei, da er mit Wald bestanden sei. Ein Aufbrechen würde die Mühe jedoch nicht lohnen, da die Erde aus magerem Sand und Heideboden bestünde.
2. Hr. Bohl beruft sich auf einen seiner Bauern, der sagt, er habe als kleiner Junge einen anderen, als sie Pferde an diesem Ort hüteten, sagen hören: "Hier liegen wir auf Pretschower Land." Außerdem versucht er seine Stellung durch den Wechsel der Furchen zu belegen, indem er die Grenze über das Ödland ausweist. Er beruft sich ebenfalls auf kleine ausgewiesene Steine bei Kleverwisch .
Anmerkung: Zur weiteren Untersuchung habe ich diesen Ort zur Ausrechnung Nepzins hinzugefügt, da er früher von hier aus genutzt wurde.

 U 445 

Beschaffenheit und Aussaat des Ackers

1. In diesem Jahr war A Sommerfeld, B Winterfeld und C lag brach. Zur Bodengüte ist anzumerken, dass der Acker,  R 637  der näher beim Dorf liegt, besser ist, als der abgelegene, der außerdem gemeinschaftlich bestellt wird.
2. Das wüste Land sollte wohl zu einem Teil wieder aufgebrochen werden können, da es recht brauchbaren Boden besitzt, ein Teil lohnt die Mühe nicht, da es teils von sandigem teils von magerem Boden ist, teils auch etwas niedrig, so dass Nässe das Wachstum verhindert. Nun dient das wüste Land als Weide, insbesondere für die Schafherde.
3. Was die Aussaat angeht, so behauptet der Pächter jährlich etwa 17 bis 18 Drömt zumeist Roggen als Wintersaat und zehn Drömt Gerste, zwei Drömt Hafer und einen Drömt Roggen als Sommersaat zu säen. Erbsen werden in das Brachland gesät, nunmehr sind es vier Morgen.
Der Bauer kann 18 Scheffel Roggen säen, und in die Wurten fünf Scheffel, außerdem ein Drömt Gerste und einen Scheffel Hafer. Weizen wird hier kaum gesät, lediglich ein wenig vorn beim Dorf.
Anmerkung: In einen Morgen können zumeist drei Scheffel Roggen und Gerste gesät werden, wenn der Acker einigermaßen gut ist,  R 638  wie mir die Bewohner berichteten. Ein Scheffel Gerste soll, wenn die Jahresernte und der Boden gut sind, fünf bis sechs Scheffel Ernte ergeben. Anmerkung: Nach den Angaben des Pächters kommen nahezu dreieinhalb Scheffel Roggen auf einen Morgen.
Die anderen, die hier leben, besitzen keinen Acker zum Bebauen, nur Nr. 3 einen Platz beim Haus, das er bewohnt.

 U 446 

Die Beschaffenheit der Wiesen

1. Die Lage und die Größe der Wiesen findet man in der Ausrechnung, sie sind größtenteils von recht gutem Boden und Graswuchs, ein Teil gibt weniger. Anzumerken ist, dass sie, wenn sie zwischen den Äckern liegen, jedes dritte Jahr ohne Zaun sind. Nach den Worten des Verwalters, wird nur ein kleiner Teil der Wiese Hoppenhoff jährlich eingezäunt. Wenn das Feld brach liegt, werden dort Erbsen gesät, die beim Einhegen helfen.
2. Der Verwalter behauptet, von den Wiesen lediglich einen jährlichen Ertrag von 40 Fudern Heu, die vier Pferde ziehen, zu erhalten,  R 639  davon scheint der Bauer einige Fuder zu erhalten. Das scheint in Anbetracht der Ausrechnung aber viel zu wenig zu sein, besonders, wenn Hoppenhoff und Koppel beide genutzt werden, die meist gute Wiesen sind. Ungenutzt ist im Augenblick nur das, was in Feld C liegt, und deshalb ein Morgen kein Fuder geben kann. Außerdem erinnere ich mich, dass der Pächter den Teil verpachtet hatte, der an der Grenze zu Möckow gemäht wird, was allerdings nicht allzuviel zur Sache beitragen kann. Doch wie es aussieht, scheinen die Wiesen 60 vollständige Fuder geben zu können, ungeachtet dessen, dass nicht jedes Jahr gleiches Wachstum vorhanden ist und gleich gemäht wird.

Wald

Dieses Dorf hat Erlenwald in den Brüchen und etwas Kiefernwald auf dem Ödland EL, so dass sie sich mit dem notwendigsten Brennholz versorgen können so lang das Dorf nicht mit vielen Bewohnern besetzt ist. Den strittigen Ort haben sie hier für den nahezu besten  R 640  gehalten, um sich mit Holz zu versorgen. Solang sein Besitzer ungewiß bleibt, wird er entweder eingezäunt oder als Allmende für beide streitenden Seiten genutzt.

 U 447 

Weide

Die Weide ist hier recht gut und üppig, so wohl für Großvieh als auch für die Schafe, für die nun das wüste Land einige Hilfe zur Hand reicht.

Vieh

Der Pächter sagt, dass nun auf dem Hof 40 Tiere Großvieh über den Winter gehalten werden, sowie acht bis zehn Pferde, die ziehen können, da er sowenig Dienste habe. Seine Schafherde besteht zur Zeit aus 500 Schafen, davon gehören dem Schäfer 200 und dessen Knecht 100 Tiere.
Der Bauer hat vier Pferde und ein Fohlen, zwei Ochsen und acht andere Tiere Großvieh. Ricter besitzt zwei Kühe und ein Pferd.

Dienst

Hier lebt nur ein Dienstbauer, der drei Tage in jeder Woche seinen Dienst für den Hof des Verwalters mit vier Pferden und zwei Mann leistet, einen Tag selbst und einen zu Fuß dient, die anderen beiden Tage aber ist er frei davon.  R 641  Fest- und Feiertage muss er ebenfalls Dienst leisten, wenn sie auf seine Diensttage fallen.
Anmerkung: Seit alters her und nachdem Dehne dies Anwesen pachtete, so Chur, dienten die Bewohner so, wie gerade angeführt, doch als Hopp es bekam, wurde der Dienst auf alle Tage der Woche ausgeweitet.

 U 448 

Abgaben

Pacht werden jährlich 150 Rtlr geleistet.
Akzise17  jedes Vierteljahr für das ganze Dorf drei Reichstaler und 42 Lübschilling, Reiterverpflegung jeden Monat drei Gulden und 13 Schilling, Magazinkorn18  jährlich 18 Scheffel. Viehsteuer19  wird nun für jedes über zwei Jahre alte Tier acht Schilling gegeben. Der Pächter gibt für jedes hundertste Schaf einen Reichstaler 32 Schilling, der Schäfer für jedes hundertste zwei Reichstaler 32 Schilling und ebenso sein Knecht. Der Pächter leistet jährlich drei Reichstaler 32 Lübschilling an Kopfsteuer20 , doch im letzten Jahr waren es acht Reichstaler.
Anmerkung: Doch diese letzten Abgaben sind ungewiß und werden zumeist jährlich mit mehreren, die sich auf diese Steuerhufen gründen, verändert

Alte Monumente

1. In alten Zeiten gab es hier in Nepzin eine Kapelle, die als Rundbau gefertigt war, wie die Mauerreste auf der Straße beweisen. Sie ist mit NB  bezeichnet. Hier scheinen die Freitagspredigten gehalten und nach altem Recht ein Kapellengeld an den Geistlichen in Züssow gezahlt worden zu sein.
2. Mühlenberg wird bezeichnen, dass dort in früheren zeiten eine Windmühle gestanden hat.

 RRev 154   URev 243 

Im Jahr 1704 ist das Dorf Nepzin revidiert und wie folgt befunden worden

[Gesamt A und C]   33M 225R

Im Feld A

Af , vier Stücke, vom wüsten Acker und Zeichen Eb und Ec aufgebrochent, Sandland, aber doch dreischlägiger Acker  5M 240R

Im Feld C

Cg , 6 Stücke, vom wüsten Acker und Bezeichnungen Ee, Ef und Eg aufgebrochen, Sandland und dreischlägiger Acker  11M 285R
Ch , ein Stück, vom Ödland und Bezeichnung Ea, hoch liegendes Sandland, das jedes fünfte oder sechste Jahr besät werden kann  8M 180R
Ci , ein Stück, ist etwas niedriges und mageres Sandland vom Ödland und der Bezeichnung Ei, kann jedes achte bis neunte Jahr ein Mal besät werden  6M 270R

Anmerkung

Der wüste Acker Ea  ist als Acker nutzbar und von einer Beschaffenheit wie der neue Acker CH.
Eb  ist nicht kultivierbar, sagt der Verwalter, da es so sumpfig und kaltgrundig sei.
Ec , sagt der Verwalter, ist als Acker nicht zu nutzen, da es reiner Sand sei, mir scheint es aber durchaus kultivierbar zu sein.
 RRev 155 Ed  ist nach Aussage des Verwalters ebenfalls ungeeignet, da es so niedrig und uneben ist.
 URev 244 Ee  und Ef  sind durchaus als Acker zu nutzen, allerdings sind sie niedrig und kaltgrundig.
Eg , Eh  und Ei  können ebenfalls als Acker bewirtschaftet werden, sind aber reiner Sand und können nach Angaben des Verwalters nicht als Weide entbehrt werden.
Ek  ist als Acker unbrauchbar, feuchte und bültige Stücke.
El  scheint nicht kultivierbar zu sein, da es hoch liegendes Sandland ist und ebenfalls, so der Verwalter, als Weide nicht enbbehrt werden kann.
Das gesamte strittige Stück an der Grenze zu Pretschow ist durch einen Prozess an Nepzin gegangen.

Summe

Neuer Acker:33M 225R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2010, Dr. Michael Busch
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Brynolph (Bryniel) Hesselgreen
Revision:
Anmerkungen:

1 Laut Urkarte vermessen von Brynolf Hesselgreen

2 Heute Karlsburg

3  Christoph von Neuenkirchen, Rat und Hauptmann (25. Juli 1567- 9. Juni 1641) und Johann (Hans) von Neuenkirchen , Pomm.-Wolgastischer Hofmarschall (?-14. Aug. 1624). Die Familie erlosch im 17. Jahrhundert.  

4  von Owstin, Joachim Rüdiger von Owstin (14. Oktober 1634 - 13. Okt. 1698). In den Jahren 1663 bis 1671 war von Owstin als Assessor tätig, daran anschließend übernahm er den Posten als pommerscher Regierungsrat. In der Zeit 1680 bis 1693 wirkte er als Vizepräsident des Wismarer Tribunals. Schließlich bekleidete er den Posten eines Geheimen Rats am Hofgericht des Herzogs von Würtemberg. Owstin starb 1698 und wurde in der St. Nicolaikirche zu Greifswald beigesetzt.  Asmus Ivo, Das Testament des Grafen – Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion, in: Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen, Jens E.: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Münster 2003, S. 242. Lang, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 237.

5  wohl Johann Schöner, Professor der Medizin, (11.Juli 1597 in Greifswald - 19. April 1656)  Zedler, Johann Heinrich: Grosses und vollständiges Universallexikon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 53, Leipzig 1747, Sp. 232-237.

6  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

7  wohl Michael Hoppe, Ratskämmerer in Wolgast Knesche, Ernst: Neues allgmeines Adelslexikon, Bd. V, Hildesheim 1996, S. 368-370, sowie Bd. IX, Hildesheim 1996, S. 426-428. Außerdem: Grottefend, Otto: Die Familie von Trampe, Geschichte eines pommerschen Geschlechts, in: Baltische Studien, N.F. Bd. 27 ( 1925), S. 109.

8  Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.  

9  wohl Christian Schilling, schwedischer Kammersekretär in Stralsund, später Zollmeister in Stettin. Heyden, Hellmuth: Die Evangelischen Geistlichen des ehemaligen Regierungsbezirkes Stralsund. Die Synoden Wolgast, Stralsund, Loitz, Greifswald 1973, S. 47.

10  Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.

11  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

12  Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

13  Kirchenkorn: Das Kirchenkorn war eine Unterhaltsabgabe an die Geistlichen in Form von Geld oder Naturalien.  Backhaus, Helmut: Reichsterritorium und schwedische Provinz. Vorpommern unter Karls XI. Vormündern 1660-1672, Göttingen 1969, S. 243f. (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 25

14  Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.  

15  Eine Gille oder Gilde ist eine Trinkzusammenkunft der Handwerker einer Zunft bzw. der Brüderschaften auf den Dörfern und bei den Kirchspielen, wie sie in der Bauernordnung vom 7. Jan. 1670 verboten wurden. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 557.

16 In der Urschrift ist am Rand vermerkt: "Den 24. Sept. 1705 notandum: Diese Streitigkeit ist gehoben und das Land quaestione an Nebbezin erkant."

17  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

18  Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

19  Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird.  Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.

20  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.