Beschreibung von Radlow, das im August 1694 vermessen wurde1
Radlow ist ein Dorf im Wolgaster Distrikt und im Kirchspiel Züssow. Es liegt nach der Meilenberechnung der jeweiligen Orte
zwei große Meilen von
Anklam und zwei kleine Meilen von Greifswald und Wolgast entfernt. Es grenzt im Norden an Kessin und Klein Kiesow, im Osten
an Züssow,
im Süden an Thurow und Dambeck und im Westen an Strellin. Es gehört zum Amt Eldena oder zur Universität Greifswald. Nach alter
Hufenzahl lagen hier acht Landhufen, doch nach der Kirchenmatrikel in Züssow aus dem Jahre 1581 haben zu dieser Zeit sechs
Einwohner in
Radlow gelebt, von denen einer vier Hakenhufen besaß, zwei jeweils drei Hakenhufen und die übrigen drei jeweils zwei Hakenhufen
hatten,
was zusammen 16 Hakenhufen ergibt. Nun ist das Dorf zu einer reduzierten Hufe2 zur Steuer veranschlagt, für die der Pächter auch Kontribution3 entrichtet, die ihm seitdem angerechnet wird. Nach dem letzten Krieg lebte hier lange Zeit ein Pächter, der das Land nach
und
nach bewirtschaftet hat, U 376 das früher nach dem langwierigen deutschen Krieg4 wüst lag. Noch heute gibt es hier einen großen Teil wüsten Landes. Herr Normann5 aus Züssow hat dieses Anwesen von der Universität für eine gewisse Zeit zur Pacht genommen, R 613 und es wiederum für sechs Jahre an Dehne auf Thurow mit der vertraglichen Regelung
verpachtet, ihm jährlich dafür 120 Rtlr. zu geben. Am letzten Ostern waren hiervon bereits zwei Jahre vergangen. Dehne lässt
alles
selbst bewirtschaften und es ist mit nicht mehr bebaut als mit einer Scheune, einem Vieh- und einem Schafstall sowie einigen
Katen, in
denen leben:
| 1 . Mattias
Thil 2 . Jacob Lillewitz |
zwei Häker, die Dehne aus Thurow hier zum Ackerbau beschäftigt, die jeder getrennt wohnen. Mit ihre Arbeit und ihrem Lohn verhält es sich so, wie es in den Annotationen von Thurow von den Häkern beschrieben ist, die sich dort befinden. |
3 . Casten Smett, Schäfer
4 . Christian Waltman, Viehhirt
Anmerkung: Das Anwesen gehört vollständig der Universität, mit Ausnahme eines kleinen Ortes beim Hof, den seit alters her
die Kirche in Züssow besitzt und der St. Ilsaben Worte genannt wird, wie ich der Kirchenmatrikel entnehmen konnte. Dort ist es mit einer Aussaat von von sechs Scheffeln verzeichnet
und ein Wiesenfleck von einem halben Fuder Heuertrag. Dort stand zu der Zeit auch eine Kate, und derjenige, der sie bewohnte,
hat daneben diese Wurt bewirtschaftet und der Kirche R 614 entweder acht Reichstaler oder zwei Stettinsche Gulden an Pacht gegeben. Nun hat der Pastor diesen Ort in Benutzung und die
Kirche bekommt dafür jedes Jahr vier Reichstaler.
Zweitens: Der Hof liegt nahezu auf offenen und flachen Feldern, nur an den Seiten ist er licht mit einigen Eichen und großen
Laubbäumen bestanden.
Anmerkung: Die hiesigen Bewohner haben weder Acker noch Wiese zum Bewirtschaften.
Arealausrechnung von Radlow
Der Acker ist auf drei Felder verteilt
A. Das erste Feld, das bei der Vermessung mit Wintersaat besät war
[A]
55M 264R
Aa , lehmig humoser Acker, jedoch
etwas Humusboden beim Dorf
21M 150R
Ab , Humus und Lehmhumus
29M 45R
Ac , Humuserde und lehmig humoser
Acker
5M 69R
B. Zweites Feld, das brach lag
[B]
50M 69R
Ba , Sandhumus und schwächerer
Acker zur westlichen Seite, aber beim Weg besserer Humusboden
23M 60R
Bb , teils Sandhumus und magerer
Boden, teils Humus und besserer Acker , den es nahe beim Weg gibt
24M 144R
Bc , Humus und lehmig humoser
Ackerboden an einer Stelle im Dorf, die zur Zeit mit Erbsen besät war
2M 165R
C. Das dritte Feld, das Gersten- und Haferschlag war
[C]
45M 285R
Ca , Etwas sandhaltiger lehmig
humoser Acker
44M 255R
R 616 U 378 Cb , eine Stelle von Humuserde
1M 30R
D St. Ilsaben Worte , Humuserde, gehört der Kirche von Züssow 1M 180R
E. Bezeichnet das ganze wüste Land
[E]
178M 153R
Ea , Ein Stück gedüngtes Ödland, das
nunmehr bewirtschaftet werden soll
1M 270R
Eb , altes baumloses Ödland, mit
kurzer Heide bewachsen, an der Ecke der Grenzen etwas hügelig, wo der Grund schwach und sandig ist, außerdem flach und bei
den
Wegen meist aus Humus bestehend
63M 228R
Ec , alter wüster Acker, nun
Heideland, an der Grenze hoch liegend, niedrig beim Morast, besteht aus humosem Boden
28M 180R
Ed , hoch liegendes wüstes Land
inmitten von Feld B
7M 150R
Ee , altes sandiges Ödland inmitten
von Feld B
7M 150R
Ef , wüstes Land an der Ecke der
Grenze von Thurow und Züssow
15M 45R
Eg , uralter wüster Acker, der an der
Grenze zu Dambeck etwas niedriger ist als an der südlichen Seite
43M 240R
Anmerkung: Der wüste Acker ist überall mit Heide bewachsen.
F. Wiese
[F]
M 294R
Fa , Bezeichnet die Wiese, die hierher
gehört und an der Grenze zu Thurow liegt, überall feucht und mit vielen Erlenbüschen bewachsen
15M 279R
Fb , kleine Wiesenflecken zwischen den
Äckern
225R
Fc , ein Wiesenfleck auf St. Ilsaben Worte
90R
Graswuchs der Wiese
Da die Wiese mit so reichlich Gebüsch bestanden ist, das aber mit der Zeit gerodet werden könnte - dies um so mehr, da sie in alten Zeiten als Wiese bewirtschaftet wurde - so wird doch keine große Menge an Heu geworben werden können. Nach der Angabe Refuncks6 auf Thurow, der nun über sie verfügt, soll sie pro Jahr nur 7 gute Fuhren mit vier Pferden davor erbringen, doch da er die anderen Wiesenflecken nicht darunter zählt, kann man mit Gewissheit insgesamt als Ertrag 10 Fuder ansetzen.
Wald und Weideland
[G]
87M 195R
Ga , Baumloses, meist bültiges Land, teils weist es alte Furchen auf, kann wegen seiner niedrigen Lage lediglich als Weide genutzt
werden.
10M 225R
R 618 U 380 Gb , Weideland hier und dort stückweise
und in Flecken gelegen, alles baumlos und zumeist bültig, darunter wird auch das tief liegende Land beim Morast und den
Tümpeln gerechnet
35M 195R
Gc , sumpfige Flecken, die mit Seggen
bestanden sind
2M
Gd , Erlenbruch mit kleinen Weidenbüschen darunter, doch alles Niederwald
17M 105R
Ge , nicht
nutzbare Moräste und Tümpel, die es hier zuhauf gibt
21M 270R
Höfe mit dem Dazugehörigen
[Gesamt]
7M 60R
Ha , die Trift7 oder der umzäunte Platz zwischen den Hofstellen
3M 18R
Hb , kleine Koppeln, auf denen teilweise Obstbäume stehen, da dort ein alter Obstgarten war
285R
K
kleine Gemüsegärten
69R
die bebauten inneren Hofstellen
162R
ein Wasserteich innerhalb des Viehwegs, der Triften und Wege um das Dorf
2M
Summe
Acker: 153M 198R
Wüster Acker: 178M 153R
Wiesen: 16M 294R
Heufuder: 10
Wald und Weide: 87M 195R
Höfe: 7M 60R
Annotationen über Radlow
Beschaffenheit und Aussaat des Ackers
1. Der Acker hier liegt zumeist ganz eben und so hoch, dass das Wasser ihm nicht schaden kann. Alles ist von durchschnittlicher
Güte und kann besonders gut Roggen tragen. Das Feld B ist von schwächerer Bodengüte als die anderen.
2. Laut der Angaben Refuncks auf Thurow soll in das Feld A anderthalb Fuder gesät werden, in das Feld B ein Fuder und drei
Drömt und in das Feld C 11 Drömt. Dieses Jahr waren es fünf Drömt Hafer und sechs Drömt Gerste.
3. Der wüste Acker sollte wegen seiner Lage gut aufgebrochen werden können, ungeachtet dessen, dass nicht alles von besonders
gutem Boden ist. Meist ist es doch sandig humos, teilweise auch von besserem Humus und taugt bestimmt zum Roggenland. Allerdings
braucht man dazu viel Kraft, Arbeit und Geld, und das wird sich beim jetzigen Zustand des Dorfes nicht gut machen lassen.
Darüber hinaus würde das Weideland auch zu sehr verrringert, wenn alles Ödland aufgebrochen würde.
Über Wald, Weide und Wiesen
kann man in der Ausrechnung nachsehen.
Über Vieh
Wie mir berichtet wurde, sollen hier den Winter über nicht mehr als 20 Stück Vieh und sechs Pferde gehalten werden können. Zum Ackerbau benötigt man sechs Pferde und acht Ochsen. Dehne hält hier zur Zeit kein Milchvieh. Der Schäfer hat drei Kühe und zwei Pferde und jeder Häker eine Kuh. U 382 Die Schafherde hier soll höchstens mit 400 Tieren gehalten werden können, und besteht zur Zeit aus 350 Tieren, von denen 130 dem Schäfer und seinem Knecht gehören. Anzumerken ist, dass die Schafe hier auf den wüsten Feldern gute Weide haben.
Dienst
Hier in Radlow gibt es keine Untertänigen , auch wird auf dem Gehöft kein Gesinde gehalten. Dehne lässt alle Arbeiten von seinen Leuten verrichten, die er auf Thurow hält. R 621 Was hier wächst, wird hier auch meist verbraucht und dient als Viehfutter. Das Heu bekommen die Schafe und das Stroh die Ochsen.
Abgaben
An Personalsteuer8 entfällt jedes Quartal ein Reichstaler und sechs Schilling auf alle Bewohner, septima neun Schilling. Messkorn9 werden 5/4 Scheffel von jeder Landhufe gegeben. Radlow leistet Kontribution10 für eine reduzierte Hufe11 .
RRev 153 URev 241Im Jahr 1704 ist das Dorf Radlow revidiert und wie folgt befunden worden
Im Feld A
Ad , ein Stück, aus dem wüsten Acker mit der Bezeichnung Ed, Sanderde und dreischlägiger Acker 13M 150R
Im Feld B
Bd , 1 Stück, vom wüsten Acker K und von Eb, Sanderde, die jedes fünfte oder sechste Jahr ein Mal besät werden kann 25M 120R
Im Feld C
[C]
18M 270R
Cc , ein Stück, Sanderde aus dem
wüsten Acker Eg genommen, kann jedes fünfte oder sechste Jahr ein Mal besät werden
13M 240R
Cg , ein Stück, Sandhumus aus dem
wüsten Acker Ef, dreischlägig
5M 30R
Vom wüsten Acker
Ec
ist als Acker unbrauchbar, besteht aus hohen Sandhügeln.
Ea , Eb und Eg
könnten durchaus als Acker genutzt werden, doch der Verwalter sagt,
man könne nicht auf sie als Weide verzichten. Sie bestehen meist aus reinem Sand.
Ec scheint zum Acker nicht
brauchbar, zudem sagt der Verwalter, es sei niedriger und kalter Boden.
Außerdem sagt der Verwalter, Ed
tauge nicht zum Acker, da es viel zu sandig sei. Wo es aus Sanderde bestehe, könne es aber
wohl doch als Acker verwendet werden.
Ef und Ej
scheinen nicht kultivierbar zu sein. URev 242 Ef ist ein Sandhügel und Ej niedrig und bültig an der östlichen Seite.
Summe
Neuer Acker: 57M 240R
1 Laut Urkarte vermessen von Brynolph Hesselgreen
2 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
3 Allgemeine Bezeichnung für Abgaben jeglicher Art.
4 Dreißigjähriger Krieg 1618-1648.
5 Die Familie von Normann (auch Narmann, Nahrmann und Norrmann) zählte zu den ältesten Adelsgeschlechtern auf der Insel Rügen und im Gebiet des Herzogtums Pommern-Wolgast. Sie hatten Güter u.a. im Gebiet von Rügen, Anklam, Grimmen und Demmin. Bereits im 13. Jahrhundert zählten sie zum auf Rügen gesessenen Adel und über pommersche Grenzen hinaus waren Teile der Familie in späterer Zeit auch in Dänemark, Schweden, Schlesien, Ostpreußen, Mecklenburg, Württemberg u.a. ansässig. Normann. In: Kneschke, Ernst Heinrich (Hg.): Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexikon. Bd. 6, Leipzig 1865. S. 527ff.
6 Wohl Michael Refunck, auch Refunk (? - 1707) Bürgermeister von Wolgast Gomolka, Alfred: Die Küstenveränderungen der Insel Ruden seit 1694, in: Petermanns geographische Mitteilungen Bd. 132 (1/1988), S. 17-26 und die dort genannte Literatur.
7 In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide. Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.
8 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
9 Kirchenkorn: Das Kirchenkorn war eine Unterhaltsabgabe an die Geistlichen in Form von Geld oder Naturalien. Backhaus, Helmut: Reichsterritorium und schwedische Provinz. Vorpommern unter Karls XI. Vormündern 1660-1672, Göttingen 1969, S. 243f. (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 25
10 Allgemeine Bezeichnung für Abgaben jeglicher Art.
11 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.