R 589   U 358 

Beschreibung des Ortes Thurow, der zuletzt im Juli des Jahres 1694 vermessen wurde1 

Thurow ist ein steuerpflichtiges Gut im Distrikt Wolgast, zwei Meilen von Anklam, zwei Meilen von Greifswald und eindreiviertel Meilen von Wolgast entfernt. Der Ort gehört zum Kirchspiel Züssow. Im Norden grenzt er an Züssow, im Osten an Nepzin, im Süden an Rantzin und im Westen an Dambeck und Radlow. In uralten Zeiten war er unter dem Amt Wolgast ein herzogliches Tafelgut2  gewesen. Hier wohnten acht Bauern und sieben Kossaten3 , die 26 Hakenhufen zu bewirtschaften hatten. Nach einer Nachricht, die ich in Züssow in einer alten Kirchenmatrikel4  des Jahres 1581 fand, worin auch die Namen aller damaligen Bauern aufgezeichnet standen. Davon war einer Schulz, der drei Hakenhufen hatte, und einer der anderen Bauern ebensoviel. Aber die anderen Bauern hatten jeder zwei dreiviertel Hakenhufen und jeder Kossate hatte eine halbe Hakenhufe. Dieses ergibt zusammengerechnet 26 Hakenhufen oder 13 Landhufen. U 359 Aber in einer anderen Kirchenmatrikel, die nun damals von dem abgesandten Beauftragten der königlichen Regierung im Jahr 1669 erstellt wurde, fand sich Thurow zu 14 Landhufen angesetzt. R 590 Was die Besitzverhältnisse des Dorfes betrifft, so bekam ich von Herrn Dehne einen mündlichen Bericht, weil er seine Dokumente nicht zur Hand hatte. So hat Norman5  auf Gnatzkow in früheren Zeiten den größten Teil hier im Dorf vom Herzog bekommen, teilweise durch Schenkung, das waren nur zwei Höfe, die früher Lehnshöfe waren, sagte er. Und teilweise bekam er es auch als Unterpfand anstelle von 2275 Gulden, die er vorgestreckt hatte. Diesen Anteil Normans hat Dehne vor über 30 Jahren von diesem für 3272 Gulden gekauft, der damals ganz wüst lag und unbebaut. Das ließ er dann aufbrechen und zum Teil wieder aufbauen, denn noch viele Hofstellen liegen wüst. Sonst ist hier ein Teil des Dorfes, wie gesagt drei Höfe, die ein Herzog6  früher einem Adligen mit Namen Campgen7 . Nach dessen Tod besaß Owstin8  den genannten Anteil eine Zeit und dann kaufte Dehne diesen für 1300 Gulden. Aber schließlich musste er zusetzen und der Anteil wurde der Universiät Greifswald zugeschlagen, wohin er auch nun gehört, aber R 591 Dehne hat ihn gepachtet und bewirtschaftet ihn seit 18 Jahren. und gibt dafür nun jährlich 25 Rthl. Die Universität beansprucht an diesem Anteil vier Landhufen, folglich wären die übrigen Landhufen allesamt zu Normans Anteil gehörig. Diesen erbte der jetzige Dehne von seinem Vater und besitzt ihn nun. Die königliche Reduktion9  machte wohl Observationen darauf, aber es wurde freigesprochen, weil anderes an dessen Stelle an das Amt gekommen sein soll.

 U 360 

Namen und Stand der Einwohner

1 . Samuel Dehne, der bei der Messung einen Teil des Dorfes in Besitz, einen anderen in Pacht hatte. Und obwohl er selbst in Weltzin auf der anderen Seite der Peene wohnte, hatte er es gepachtet. So ließ er dieses durch seinen eigenen Haushalt selbst bewirtschaften, der hier seit neun Jahren unter der Verwaltung und Aufsicht seines Schwagers Walentin Reunck10  steht.

2 . Jacob Schroder
3 . Ertman Eeckler
Diese sind freie Leute und haben jeder eine Hakenhufe zur Bewirtschaftung, sind hier für bestimmte Jahrszeiten und bestimmtem Vertrag und können fortziehen, wenn ihr Jahr vorbei ist. Sie verrichten ihren Dienst auf dem Hof, jeder vier Tage jede Woche mit zwei Ochsen und einer Person. In der Erntezeit dient jeder zu Fuß vier Tage die Woche.

 R 592 4 . Jochom Rheen, wohnt auf dem Hof, hat alles Milchvieh unter seiner Aufsicht und Pacht, so dass sich der Besitzer um diese nicht kümmern muss. Er gibt für jede Kuh drei Rthl jährlich, damit alle Milch zu seinem Nutzen verwendet wird und alle Kälber ihm gehören.
5 . Jochom Wormk, Schäfer, der auch auf dem Hof wohnt, bekommt als jährlichen Lohn für jedes hunderste Schaf, das dem Besitzer gehört und über den Winter gehalten wird, einen Drömt Roggen und drei Sch Gerste und für die gesamte Schafherde zwei Sch Erbsen. Dem Schäfer steht es frei unter der Herde 60 Schafe zu halten und seinem Knecht 80 Schafe.

6 . Hinrik Möller
7 . Jochom Sempelin
Häker wohnen zusammen in einem Haus und dienen mit Eggen bei der Ackerbestellung und bekommen ihren Lohn vom Hof, wie es hier noch spezifiziert werden soll.

 R 593 8 . Hans Schult, Einlieger, verdient sein Essen mit Tagesarbeit, hat nichts zu bewirtschaften.
9 . Hans Swart, Viehhirte, wohnt abseits beim Weg, hat eine Wiese, wo er zwei Kühe halten kann und hat außerdem seinen Lohn.

 R 594   U 361 

Arealausrechnung von Thurow

Der Acker

wird in drei Schläge oder Felder geteilt

A. Bezeichnet das Feld nach Dambeck

[A]   77M 285R
Aa  Humusacker, teils etwas sandvermischt und magerer zum wüsten Land hin, teils auch niedrigerer Boden bei den Wiesenflecken; ist jedoch meistens ziemlich hoch gelegen  52M 60R
Ab  etwas tief liegender Ackerboden, wozu auch ein besonderes Stück mit Wiesenflecken ringsum gelegt wird  22M 105R
Ac  Humusboden, ein Stück beim Hof  3M 120R

B. Das Feld südlich des Dorfes

wozu auch ein Teil nördlich zur Grenze nach Züssow gehört

[B]   72M 81R
Ba  Acker, der teils aus Humusboden besteht, teils aus sandvermischtem Humus, den man oben bei der Strichelung findet, aber sonst ringsum die Wiesenflecken ist er etwas niedrig und nasser Boden, wo die Unkrautsaat erstickt  23M 30R
Bb  Hasenberg, zumeist von Sandhumus, doch bei den Wiesen etwas niedriger Boden  5M 84R
 R 595  U 362 Bc  teils niedriger und tief liegender Boden, teils Humus und Sandhumus, findet man hier in einzelnen Stücken beim Dorf  14M 291R
Bd  Sand und Heidesandboden draußen beim Morast  3M 15R
Be  Sandland  6M 285R
Bf  Heidebrink und das Ackerstück daneben, von Sandhumus, magerer Acker  5M 96R
Bg  der östliche Teil des Kirkefelt, besteht zumeist aus tief liegendem und an den Seiten nassem Boden, sonst oben bei der Strichelung Sandhumus  5M 165R
Bh  der westliche Teil des gleichen Stückes, Sandland  5M 15R
Bi  Dorpsted, schwarzhumoser und sandvermischter Humusboden, findet man an der Grenze zu Züssow  3M

C. Drittes Feld nach Nepzin

[C]   70M 228
Ca  Humusboden und lehmvermischter Humus, unten an den Seiten etwas niedriger Acker, dieser war bei der Messung mit Erbsen besät  9M 165R
Cb  zumeist Humusboden, jedoch teils mit ein wenig Lehm, teils mit Sand vermengt, guter Acker  18M 240R
 R 596  U 363 Cc  tief liegender Boden, teils etwas sandig  3M 180R
Cd  tief liegender Ackerboden in Blöcken oder Querstücken fort zur Grenze hin  8M 180R
Ce  Camp, Humusboden, niedriger an den Seiten  8M 285R
Cf  teils Humus und etwas niedriger Acker, teils Sandhumus  12M 60R
Cg  Sandland und Sandhumus, wurde teils unten beim Morast neu aufgebrochen  9M 18R

D. Bezeichnet alles wüste Land

oder was in früheren Zeiten war und nun als Weide genutzt wird.

[D]   189M 120R
Da  uraltes wüstes Land an der Grenze zu Nepzin, aus Sand- und Heideland bestehend, alles kahl und zumeist eben, nur etwas hügelig beim Kukusberg und Tümpel; wegen seiner Lage könnte wohl ein großer Teil aufgebrochen werden, wenn sonst der Boden geeignet wäre  84M 150R
Darunter einbezogen ist ein kleines Stück wüstes Land beim Heidebrink
 R 597 Db  ein seit uralten Zeiten wüst gelegtes Sand- und Heidesandland, überall kahl, zumeist mit kurzer Heide überwachsen; mitten darauf Hügel, aber an den Seiten niedriger; jedoch trockener Sandgrund  58M 105R
Dc  an der Grenze zu Dambeck altes, wüstes Land, mit kurzer Heide bewachsen, mittelmäßig gelegen; von sandig-humosem Grund, und gab den Anschein, dass es aufgebrochen werden könnte  10M 120R
Dd  ein Stück uraltes, wüstes Land, unten im Bruch auf derselben Seite  1M 180R
De  meist tief liegendes Grasland, und dort beim Bruch gelegen, das früher Acker war  7M 90R
Df  niedriges, grasvernarbtes Land, zwischen Koppeln und Born, das früher auch als Acker bewirtschaftet wurde  6M 180R
Dg  tief liegendes und kahles, altes, wüstes Land, teils mit Gras, teils mit Heide darauf, etwas bültig  16M 225R
Notiz: dieser wüste Acker unter den drei zumeist obenstehenden Bezeichnungen, dient wegen seiner Niedrigkeit und seines nassen Grundes besser als Weide, als das er aufgebrochen werden kann.
 R 598  U 365 Dh  altes, wüstes Sandland, östlich vom Dorf zwischen dem Acker, was zum größten Teil alles ungeeignet ist, auf einem hohen Hügel aus bloßem Sand gelegen  3M 270R

E. Wiesen und Heuschlag

[E]   49M 75R
Ea  Kircherwisch, sumpfige Wiese etwas mit Weidenbüschen bewachsen, liegt an der Grenze zu Züssow  6M 180R
Eb  Wiese, fleckenweise liegend, im Feld nach Dambeck hin  3M 90R
Ec  niedrige Wiese hier und da zwischen dem Acker unten im zweiten Feld B  6M
Ed  teils Koppel, teils sumpfige Wiese ebenfalls im selben Feld, davon ist ein kleiner Teil mit Büschen überzogen  5M 135R
Ee  sumpfige Wiese beim Heidebrink  2M 150R
Ef  sumpfiges und kahles Land, neben der Grenze zu Nepzin, und etwas oben bei Züssow, das gemäht wird  10M 90R
 U 366 Eg  Henken Wisch und Grotewisch bei der Grenze zu Radlow, eine sumpfige Wiese mit Erlenbüschen, sehr vermischt und bewachsen, die jedoch mit Fleiß und Unkosten rein gerodet werden könnte, hiervon ein kleiner, kahler Teil oben am Ende nach Züssow hin  12M 255R
 R 599 Eh  zwei sehr sumpfige Stellen, eine bei Cd und eine bei Eg, diese werden gemäht, eine trägt lauter Riedgras  2M 75R

Heuernte

[Ertrag:] 50 Heufuder
Obwohl ein Teil der Wiesen von nicht sehr reichlichem Wuchs ist und der dazu von den Büschen behindert wird, so ist wieder ein Teil, nämlich der zwischen den Feldern liegende, umso besser. Hierbei ist zu bemerken, dass das, was innen in jedem Ackerfeld liegt, als Viehfutter liegen gelassen wird. Wenn das Feld brach liegt, vermögen also die Wiesen nicht, jährlich gleich viel zu geben, und wenn sie gemäht werden müssen und es ein ertragreiches Jahr ist, werden sie geben können: 50 Heufuder.
 U 367 Das dieses in diesem Jahr geschehen war, hörte ich auch einen Knecht berichten, denn nun waren die Wiesen alle bewirtschaftet. Aber wenn das Medelfelt brach liegt, kann die Zahl nicht so hoch werden. Jeder der Bauern kann vier Fuder Heu bekommen, die hierunter einbezogen sind.

 R 600 

Wald und Weideland

[F]   181M 210R
Fa  im Born und neben Dambecks und Rantzins Grenze sumpfiger und morastiger Wald, mit kleinen Erlen und einigen Weidenbüschen bewachsen  26M 135R
Fb  Nachtkoppel, und die westliche Seite des geraden Weges, sumpfiger Erlenbruch mit Weiden und anderen Laubbüschen dazwischen, die Koppeln waren früher ein von einem Graben umgebenes und einzelnes Weideland  23M 90R
Fc  feste Viehweide daneben, mit kleinen Erlen- und Haselbüschen bewachsen  3M 30R
Fd  Sumpf und Morast, hier und da gelegen, meistens mit kleinen Laubbäumen und Büschen bewachsen  8M 75R
 U 368 Fe  kahles Weideland rings um die Wiesen an vielen verschieden Stellen, in großen Stücken und kleinen Flecken gelegen; ist zum Teil bültig und fester, teils flaches Grasland von niedrigerem Grund; einige kleine Flecken sind mit Büschen bewachsen, wo man auch solche Zeichen findet, und ein kleiner Teil zur Grenze nach Rantzin hin mit kurzer Heide überzogen  92M
 R 601 Ff  Morast und Tümpel, hier und da auf der Feldmark, alles kahl und zumeist ungeeignet  20M 60R
Fg  Koppel beim Dorf, eine eingezäunte Koppel, war teils früher Acker bei den Feldern, aber niedrig, teils aus wüsten Hofstellen bestehend, die hiervor meist besät waren, aber nun alle für Viehfutter genutzt werden; hier und dort sind einige Bäume darin  8M 120R

Das Dorf und was dazu gehört

[Das Dorf insgesamt:]   8M 210R
Gemüsegärten und Obstgärtchen im Dorf11  1M 9R
Wüste Hofstellen, die teils mit ertragreichen Bäumen bewachsen sind, teils als Weide genutzt werden12  1M 81R
Alle bebauten Hofstellen 1M 150R
Wege und Triften innerhalb des Dorfes und außerhalb bis zum Weideland13  5M

Summe

Acker: 220M 294R
Wüster Acker: 189M 120R
Wiesen: 49M 75R
Heufuder: 50Heufuder
Wald und Weideland: 181M 210R
Das Dorf: 8M 240R

 R 602   U 369 

Annotationen von Thurow

G. Strittige Stellen

1. Bei Dambeck hat Thurow eine Streitigkeit um einen Ort der Smede Camp genannt wird und in früheren Zeiten Acker war. Auf dieser Seite wird also vorgegeben
1. dass ein Schmied aus Thurow diesen Kamp bewirtschaftete. 2. Dass genannter Kamp auf der Seite Dambecks von einem Graben umgeben war, wegen der Einzäunung des Dambeckschen Viehs. 3. Früher führte eine Brücke über den Bruch zwischen dem Kamp und Thurows Feld, die man noch Schaffbrygg nennt, jetzt aber fort ist. Sie meinen auch, Thurows Schafe sollen hier hinüber auf diesen Ort getrieben worden sein. Hier gegen argumentiert Dambeck: 1. Dass der Schmied aus Thurow den genannten Kamp von Dambeck gepachtet hatte. 2. Dass Dambecks Schafe in alten Zeiten über Schaffbrygg auf das Feld Thurows zum Weiden getrieben wurden. Aber wie es auch ist, wird bis auf weitere Gewissheit dieser Kamp in die Ausrechnung Dambecks einbezogen.
Ga  und war soviel Acker, an Inhalt  2M 255R
Gb  sonst fällt unter diese Streitigkeit auch, wie die Einwohner Thurows ihre Grenze haben wollen: ein Teil des Erlenbruchs daneben, der jedoch zum Teil an der Grenze zu Radlow endet  5M 45R
Gc  2. Thurow will auch Streit wegen eines Ortes an der Grenze zu Oldenburg mit Rantzin haben, der R 603 mit Eichen, Eschen, Hasel und Weiden bewachsen ist. Thurow beruft sich auf einen Wasserlauf, der die gesamte Feldmark des Dorfes umgibt, das soll von den Vorfahren als ein sicheres Grenzzeichen ausgewiesen worden sein. Dieses scheint jedoch in dem vorherigen Streit dieser Seiten wenig hilfreich zu sein. Sonst soll von einem alten Krüger aus Rantzin gesagt worden sein, er erinnere sich daran, wie die Einwohner Thurows in dem betreffenden Wald Pferde der Rantziner pfändeten. Horn wiederum stützt sich auf andere Aussagen. Dieser Ort ist in der Ausrechnung Rantzins, weil er dort genutzt wird; umfasst 8MSumme:  16M
 U 370 3. Sonst will auch Herr Horn auf Rantzin auf der Westseite innerhalb des Erlenbruchs und des Weidelandes mit seiner Grenze über die nach Thurow hinein gehen, die mir angewiesen worden. Da sich aber keine sicheren Zeichen dafür finden lassen, auch ihm Nachrichten nicht gleich waren, die das bezeugen könnten, so dass ich den Streit fürchte, so blieb ich bei der Grenze und dem Wasserlauf, die mir die Einwohner Thurows als Zeichen auswiesen.

Die Beschaffenheit des Ackers

Wie der Acker hier in drei Schlägen oder Feldern liegt, so kann er bezüglich seiner Güte  R 604 auf dreierlei Weise betrachtet werden. Denn ein großer Teil davon ist von nassem und sumpfigem Grund und niedrig gelegen, was gewöhnlich Misswuchs gibt, besonders in nassen Jahren, die Saat erstickt und er trägt überflüssiges Unkraut. Das sah ich selbst bei der Messung im Winterfeld, wo man auf dem niedrigen Acker viel und langes Unkraut aber ziemlich wenig Saat mähen musste. Ein Teil ist wieder von höherer Lage, sandig und schwach. Aber alle übrigen sind von durchschnittlicher Güte und mittlerer Lage. Der meiste Teil des Ackers kann mit Sommergerste besät werden, wenn er gedüngt ist. Das Feld A war bei der Messung mit Sommergerste besät, das Feld B mit Wintersaat und das Feld C war die Brache.

Die Aussaat nach Reunckss Angaben

1. Im Feld A können zu zwei Last Sommersaat gesät werden, jeder Last zu 96 Sch, die eine Hälfte Gerste die andere Hälfte Hafer und Buchweizen. Wintersaat von Roggen und Weizen kann in dieses Feld auch zu zwei Last gesät werden, wenn es mit Wintersaat besät wird.
2. In das Feld B kann an Wintersaat 13 bis 14 Drömt gesät werden, nicht immer kann es gleichmäßig getroffen werden. Es wird mit Roggen und Weizen besät, denn das niedrige und kalte Land kann Weizen besser vertragen als Roggen. R 605 Sommersaat kann in das betreffende Feld zu 15 Drömt gesät werden, was verursacht, dass Hafer dicht gesät wird, davon sollen sieben Drömt Gerste sein und das übrige Hafer und Buchweizen.
 U 371 3. In das Feld C sollen zwei Last gesät werden können, sowohl Sommer- als auch Wintersaat. Aber von der Sommersaat sechs Drömt Gerste und das andere Hafer und Buchweizen.
Notiz: 1. In die Brache werden Erbsen gesät, beträgt meistenteils jährlich ein Drömt.2. Hier im Ort rechnet man das vierte Korn oder dass ein Scheffel vier Scheffel ergibt, wenn man den Mittelweg geht. Denn ist etwas besser, ist etwas schlechter, so kann das eine dem anderen helfen.

Wüstes Land

Was den wüsten Acker betrifft, so kann nicht alles als Acker genutzt werden, was seit alters her Acker war. Ein großer Teil davon, der aus bloßem Sandland besteht, wie das weite wüste Land nach Radlow, und ein Teil an anderen Orten, welches aufzubrechen sich nicht lohnen werde. Teils weil es wieder so tief liegend ist und von nassem  R 606 Grund, dass die Saat verderben werde und folglich durch Misswuchs die Arbeit vergeblich wäre. Denn es scheint als Weide geeignet zu sein, die hier ohnehin nicht reichlich ist. Aber doch ist ein Teil durchschnittlich gelegen und von sandig-humosen Grund, der wohl aufgebrochen werden könnte, wenn Arbeit und Kosten darauf angewendet werden. Ich habe jedoch alles unter wüstem Land aufgeführt, dass man sehen kann, was seit alters her Acker war.

Wiesen

Die bewachsenen Wiesen waren in alten Zeiten ohne Zweifel rein, und können noch durch Mühe und Kosten weiter gesäubert werden, wenn es sonst zu etwas, besonders größerem Ertrag, helfen könnte. Etwas mehr vom Erlenbruch daneben soll früher Wiese gewesen sein. Mehr dazu ist in der Ausrechnung angemerkt.

Wald

Etwas kleinen Erlenwald mit Weiden dazwischen findet man hier an den Grenzen, wie man auf der Karte und in der  U 372 Ausrechnung sehen kann, die eine Hilfe zur Hand gibt. Holz muss jedoch R 607 in der Winterzeit zu einem großen Teil gekauft werden, wie aus dem Wald bei Gnatzkow oder der Kronheide bei Kessin, wo man für eine Fuhre mit vier Pferden davor vier Groschen gibt. Aber Bauholz wird aus dem Wald bei Wrangelsburg und aus der Kuhleborner Heide gekauft, wo meistens gekauft wird.

Jagd

Hier auf der Feldmark kann nur Hasenjagd veranstaltet werden, denn Hasen halten sich hier manchmal auf. Aber der Besitzer selbst pflegt die Jagd nicht sehr.

Weideland

Weideland wäre hier wohl nicht besonders viel, wenn das wüste Land nicht dafür genutzt würde. Eine gute Unterstützung wäre es, ist doch der wüste Acker zum größten Teil von geringer Weide, aber gut zum Halten einer Schafherde.

Vieh

1. Auf dem Hof sollen nicht mehr als 36 Rinder gehalten werden können, wovon acht Ochsen und die übrigen Kühe sind. Jeder Bauer kann zwei Pferde, zwei Ochsen und zwei Kühe halten. Auf dem Hof werden acht Pferde für die Ackerbewirtschaftung notwendig gehalten. Nr. 4 hat zwei Pferde, Nr. 5 hat vier Kühe R 608 und zwei Pferde. Nr. 6 und 7 haben jeder eine Kuh, Nr. 8 hat zwei Kühe und Nr. 9 hat eine Kuh.
2. Über den Winter kann eine Schafherde mit 400 Stück gefüttert werden, darunter haben der Schäfer 60 und sein Knecht 80 Schafe. Im Sommer ist die Zahl wohl höher.Reunck besitzt wohl einige Bienenstöcke, aber der Besitzer keine.

 U 373 

Fischgewässer

Fischgewässer gibt es hier nicht, nur einen Tümpel auf der Koppel, worin Karauschen sind. Im Feld B beim Dorf ist auch ein Tümpel, worin Karauschen waren und noch einige sein werden. Findet man bezeichnet mit dem Symbol Symbol 27 .

Dienstvolk

Auf dem Hof sind zwei Knechte, ein Junge und zwei Mägde. Der Schäfer hat einen Knecht und Nr. 4 hat zwei Mägde. Sonst verrichten beide Häker auf dem Hof ihren Dienst: ihre Arbeit besteht daraus, den Acker zu hacken von Sonnenaufgang bis Untergang, und das ständig mit einem Paar Ochsen, die dem Besitzer gehören. Von Maria Verkündigung bis zum Gützkower Markt, 14 Tage nach Michaelismesse14 , wie es 1. hier vor Ort üblich ist, sonst nach der Landesverordnung soll das R 609 nach Martini sein. Für diesen Dienst bekommen sie jeder, wie Reunckss berichtete, an Lohn fünf Rthl und frei einen Sch Roggen, einen Sch Gerste und einen Sch Hafer auszusäen, geben jedoch selbst die Aussaat dazu. Außerdem bekommt jeder sechs Sch Roggen, acht Sch Gerste, ein Viertel einer Kuh, ein halbes mageres Schaf, ein halbes fettes Schwein, einen halben Sch Salz, einen halben Sch Hopfen, zwölf lß für Fisch, ein halbes Pfund Bergenfisch, ein halbes achtel Butter, ein halbes achtel Hering und einen halben Schock oder 30 Stück Knap Kees oder kleinen Käse. Aber in der Mahd, wenn sie auch mit mähen und sich selbst verköstigen, bekommen sie jeder außer dem anderen zwei Sch Roggen, einen Sch Malz und einen Schock kleinen Käse. Im Winter dreschen sie gegen Bezahlung und stimmen überein, manchmal von jedem 17., 16. und wohl 15. Scheffel, den sie auf eigene Rechnung ausdreschen, macht es zusammen und außerdem auf jeden Monat eine Tonne Bier oder zwei Sch Gerste oder Malz.
2. Es ist auch sonst kostspielig Leute für die Ernte zu mieten, denn ein Knecht bekommt während der  U 374 Ernte, die meistens fünf Wochen dauert, fünf Rthl, einen Sch Roggen und freie Verpflegung. Eine Magd zum Binden erhält drei Rthl, ein Pfund Lein oder 14 Mark.
 R 610 3. Ein Knecht erhält als jährlichen Lohn zwölf Rthl und zwei Sch freie Aussaat, gibt aber selbst die Saat. Anderswo erhalten sie vier Scheffel freie Aussaat. Sie erhalten außerdem zwei Paar Schuhe und 24 Ellen Leinwand. Eine Magd bekommt drei Rthl, 24 Ellen Leinwand und zwei Paar Schuhe.
4. Der Viehhirte erhält als jährlichen Lohn drei Drömt Roggen. Und der Hof gibt ihm einen Sch Gerste, anstelle der Milch, die er früher gewohnt war zu bekommen. Er bekommt von jedem Bauern einen halben Sch Gerste. Der Lohn des Schäfers ist zu Beginn der Ausrechnung angegeben.

Abgaben

1. Ganz Thurow versteuert zwei reduzierte Hufen15  und 25 Morgen. Die eine Hufe gehört zum Universitätsteil, für die der Pächter auslegt. Aber das wird ihm später von der Pacht abgezogen.
2. Auf ganz Thurow entfällt jedes Quartal Personalsteuer oder Akzise16  zwei Rthl 37 lß und Septima 22 einhalb lß.
3. Reiterverpflegung entfällt auf Thurow jeden Monat zwei Rthl zwölf lß.
4. Magazinkorn17  jährlich von beiden Teilen 22 dreiviertel Sch.
5. Kopf-18  und Viehsteuer19  entfiel dieses Jahr auf Thurow, Radlow und Züssow, weil Dehne  R 611 die drei gepachtet hat, 39 Rthl zwölf ß. Es gaben jedoch nur die freien Einwohner Viehgeld, aber nicht der Besitzer und die Untänigen. Kopfsteuer entfiel im April auf diese drei Güter 58 Gulden 13 ß.
6. Bede20  wird auch hiervon gegeben, aber Reunck wusste nicht wieviel, der Distrikteinnehmer nimmt es entgegen.
7. Der Pastor in Züssow bekommt von jeder Landhufe fünviertel Sch Roggen, hier sollen es 14 Landhufen sein.
Der Küster bekommt von jeder Hufe einen Sch Hafer.

 RRev 148   URev 233 

Im Jahr1704 wurde das Dorf Thurow revidiert und wie folgt befunden

Bk  drei Stücke aus dem wüsten Land und der Beschreibung Db, ist Sandland, das jedes sechste bis siebente Jahr einmal besät werden kann  15M 270R

Notiz

Das Stück mit der Bezeichnung Bd 1  ist zum wüsten Land gelegt worden, denn ein Teil davon ist sandig und ein Teil ist niedrig, worauf keine Saat wachsen kann. Ergibt  1M 60R

Über das wüste Land

Symbol Da  und Db , sagen die Einwohner, sind als Acker nicht geeignet, es scheint so, denn es sind hochgelegene Sandhügel aber Db unten bei der Wiese ist niedrig und kaltgründig.
Dc , Dd  und De  scheinen als Acker aufgebrochen werden zu können und bestehen aus Sand, aber die Einwohner sagen, sie können diese nicht als Weide entbehren.
Df  ist niedrig und als Acker ungeeignet.
 RRev 149 Dg  scheint als Acker braucbar zu sein, ist aber ziemlich niedrig und etwas bültig, die Einwohner sagen, es sei ungeeignet und könne als Weide nicht entbehrt werden.
 URev 234 Dh  ist ein Sandhügel, der als Acker insgesamt unbrauchbar ist.
Smede Camp ist nach wie vor strittig. Das Stück bei Oldenburg ist weiterhin strittig

Summe

Neuer Acker: 15M 270R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2010, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Brynolph (Bryniel) Hesselgreen
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Brynolph Hesselgreen vermessen.

2  Tafelgut: eine landesherrliche Besitzung.  Asmus, Ivo: Die Dörfer der Universität Greifswad: Entwicklungslinien des Amtes Eldena im 17. Jahrhundert. In: Historische Kommission für Pommern und Landesarchiv Greifswald (Hg.), Die schwedische Landesaufnahme von Vorpommern 1692-1709, Ortsbeschreibungen Bd. 5: Die Dörfer der Universität Greifswald, Greifswald 2001, S. 15.

3  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

4  Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.

5  Die Familie von Normann (auch Narmann, Nahrmann und Norrmann) zählte zu den ältesten Adelsgeschlechtern auf der Insel Rügen und im Gebiet des Herzogtums Pommern-Wolgast. Sie hatten Güter u.a. im Gebiet von Rügen, Anklam, Grimmen und Demmin. Bereits im 13. Jahrhundert zählten sie zum auf Rügen gesessenen Adel und über pommersche Grenzen hinaus waren Teile der Familie in späterer Zeit auch in Dänemark, Schweden, Schlesien, Ostpreußen, Mecklenburg, Württemberg u.a. ansässig.  Normann. In: Kneschke, Ernst Heinrich (Hg.): Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexikon. Bd. 6, Leipzig 1865. S. 527ff.

6  Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen.  Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.

7  Wohl Michael Refunck, auch Refunk (? - 1707) Bürgermeister von Wolgast Gomolka, Alfred: Die Küstenveränderungen der Insel Ruden seit 1694, in: Petermanns geographische Mitteilungen Bd. 132 (1/1988), S. 17-26 und die dort genannte Literatur.

8  von Owstin, Joachim Rüdiger von Owstin (14. Oktober 1634 - 13. Okt. 1698). In den Jahren 1663 bis 1671 war von Owstin als Assessor tätig, daran anschließend übernahm er den Posten als pommerscher Regierungsrat. In der Zeit 1680 bis 1693 wirkte er als Vizepräsident des Wismarer Tribunals. Schließlich bekleidete er den Posten eines Geheimen Rats am Hofgericht des Herzogs von Würtemberg. Owstin starb 1698 und wurde in der St. Nicolaikirche zu Greifswald beigesetzt.  Asmus Ivo, Das Testament des Grafen – Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion, in: Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen, Jens E.: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Münster 2003, S. 242. Lang, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 237.

9  Vor allem während des Dreißigjährigen Krieges und auch danach durch Königin Christina waren viele Domänengüter auf Rügen und in Vorpommern verpfändet worden. Um die früheren Verhältnisse wiederherzustellen, ordnete der schwedische König Karl XI. die Reduktion, das heißt die Wiederzurückführung, der verpfändeten Kammer- und Tafelgüter für Rügen und Vorpommern an. 1692 wurde diese Aufgabe einer Reduktions – Kommission übertragen.  Königl. Instruction, an die Reductions-Commißion in Pommern. Vom 8. März 1692. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 18, Seite 953 ff.

10  Wohl Michael Refunck, auch Refunk (? - 1707) Bürgermeister von Wolgast Gomolka, Alfred: Die Küstenveränderungen der Insel Ruden seit 1694, in: Petermanns geographische Mitteilungen Bd. 132 (1/1988), S. 17-26 und die dort genannte Literatur.

11 In der Urschrift Symbol: K. T. Tr.

12 In der Urschrift Symbol: ö

13 In der Urschrift Symbol: o

14  Michaelis, ein Heiligentag, fällt auf den 29. September. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 90, Berlin 1803, Sp. 56.

15  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

16  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

17  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

18  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

19  Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird.  Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.

20  Allgemein geht die Bede ("Bitte") zurück auf eine ursprünglich unregelmäßige Abgabe zur Abdeckung außerordentlicher Bedürfnisse und Unterhaltung des Hofstaats eines weltlichen Herrn nach dem Vorbild der Lehenshilfe, die sich zur regelmäßigen zumeist jährlichen Abgabe weiterentwickelte. In Schwedisch Pommern hatte sich die Abgabe der Bede und des Hundekorns aus herzoglicher Zeit erhalten, die von ritterschaftlichen Gütern an die landesherrlichen Ämter entrichtet werden mussten.  Genicot, L.: Bede, 1. Allgemein. In: Lexikon des Mittelalters, Band 1. Stuttgart [u.a.] 1980, Sp. 1779f.; Ihro Königlichen Majestät Resolution, welche Sie auf dero Vor-Pommer- und Rügianischen Landständen von Prälaten und Ritterschaft, ..., schrift- und mündlich unterthänigst an- und vorgetragenen Beschwerden und Desiderien, gnädigst ertheilen wollen. Gegeben Stockholm, den 19. Dec. 1720. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765, X. Abteilung, Nr. 17, S. 1106.