R 985   U 929 

Beschreibung des Dorfes Dambeck1 

Dambeck liegt im Distrikt Wolgast zweieinhalb Meilen von Anklam, aber eineinhalb Meilen von Greifswald entfernt. Der große Landweg führt hier an der Ostseite des Dorfes vorbei, ungefähr 200 Ellen davon quer über die Feldmark. Der Ort grenzt an Költzin, Klein-Kiesow, Strellin, Thurow, Rantzin und Gribow. Hier sind insgesamt 30 Landhufen, wovon die Hälfte Ritterland ist und nicht steuerpflichtig, aber die anderen 15 sind steuerpflichtig. Darauf haben früher fünf Bauern gewohnt, jeder drei Hufen. Außer diesen waren hier fünf Kossaten2 , die kein anderes Land als ihre Ackerwurten3  bei den Häusern hatten. Der rechtmäßige Besitzer hierzu ist von Owstin auf Quilow, der es von seinen Vorfahren geerbt hat. Nun hat es Herr Fridenberg, Professor in Greifswald, als Unterpfand. Sie versteuern für drei reduzierte Hufen4  und drei Morgen. Ihre Kirche ist in Gützkow.

Namen der Einwohner

1 . Cobs Junck, Verwalter, gibt jährlich 200 Rthl Pacht.
2 . Stoffer Döring, Kossate, hat eine Hakenhufe.
3 . Paul Pauls, Kossate, hat eine Hakenhufe.
4 . Michael Prestman hat eine Hakenhufe.
5 . Clas Pinno, Müller, hat zwei Morgen Land in jedem Schlag.

Einlieger

6 . Mathen Döring, Einlieger.
7 . Ein Haker.
8 . Hans Barnfür.
9 . Johan Hilbrant, Kuhhirte.
Symbol 81  Hier steht die Ruine einer Kirche.

 R 986   U 930 

Arealausrechnung von Dambeck

Ackerfeld A oder dasRoggenfeld

[A]   114M 240R
Aa  guter Sandhumus, etwas hoch liegend doch eben  59M 180R
Ab  tief liegender, sandiger Humus, je näher an der Wiese desto sandiger  36M 150R
Ac  mittelmäßig guter Sandhumus, etwas steinvermischt  18M 210R

B. Das Kornfeld

[B]   99M
Ba  durchschnittlich guter Sandhumus, etwas höher gelegen doch ziemlich ebener Acker, ausgenommen dass er an der Ostseite zur Wiese abfallend ist, wovon der Acker nah bei der Wiese ein schmaler Streifen von 30 Ellen Breite ist, mit schwarzem Lehm vermischt  71M 180R
 U 931 Bb  Sand etwas lehmvermischt  12M 120R
Bc  durchschnittlich guter Sandhumus, am Nordostende beim wüsten Acker hoch liegend, aber auf der anderen Seite niedriger  15M

C. DasBrachfeld

[Ca-Cc]   87M 270R
[D]   4M 120R
[E]   60R
Ca  durchschnittlich guter Sandhumus, hoch liegendes Land, aber führt an den Seiten etwas steil hinab  53M 270R
Cb  mit Steinen vermischter, schwacher Sandhumus  6M
Cc  etwas schwacher Sandhumus, durchschnittlich liegender, ebenerAcker  28M
D  kleine Ackerkampen beim Dorf, sind guter Sandhumus  4M 120R
E  südöstlich von o Sandhumus, gehört zu Gribow  60R

 R 987   U 932 

E. Wüster Acker

[Wüster Acker gesamt]   344M 30R
Ea  ebener und unbewachsener wüster Acker, der teilweise aufgebrochen werden kann, ist mit Heide bewachsen  330M 120R
Eb  mit einigen Kiefernbüschen bewachsener wüster Acker  11M
Symbol 32  wüster Acker, der zwischen Thurow und Dambeck strittig ist  2M 210R

Wiese

[F]  [Ertrag:] 82 Heufuder  55M 140R
Fa  durchschnittlich tragende, ebene Wiese, ist einem sehr sumpfigen und tiefen Schlammboden  24M 120R
Fb  sehr sumpfiger und tiefer Schlammboden, meistenteils eben, nur am Südende etwas mit Busch bewachsen  31M 120R
Heufuder kann man einen oder eineinhalb überhaupt auf jeden Morgen rechnen. Denn was in Fa mehr beträgt, ist soviel weniger in Fb.

 U 933 

G.Weideland

[G]   105M 270R
Ga  sumpfiges und niedriges Weideland mit Heide bewachsen  11M 180R
Gb  sumpfige, ebene Viehweide, mittelmäßig gut  86M 210R
Gc  eine Pferdekoppel beim Dorf mit Eichen, Espen, Erlen etc. bewachsen  7M 180R

 R 988 

Moraste

[H]   11M 150R
H  kleine Moraste sind zu nichts geeignet, sind nur an den Rändern  11M 150R

Wald

[Wald insgesamt]   179M 270R
J  hoch liegendes Heideland mit Eschen, Eichen etc. bewachsen, war früher Acker gewesen  11M 180R
K  sumpfiger, morastiger Boden mit Erlen und Weiden bewachsen  38M
L  sumpfiger, bewachsener Boden, ist zwischen Thurow und Dambeck strittig  1M 120R
M  der Fridboer Kamp ist ein schöner Eichenwald auf dem festen Land, von dem Glöden von Gribowdie Hälfte mit dem Besitzer Dambecks in Besitz hat  110M 30R
N  festes Land mit kleinem Eichen- und anderem Laubwald darauf, gehört ihnen auch zur Hälfte  10M 180R
Symbol 31  ebenso morastiges Land mit Erlenbüschen, gehört zur Hälfte Gribow  8M 60R

Hofstellen

[Hofstellen insgesamt]   15M
Symbol 82  Obst- undGemüsegärten  270R
Symbol 27  wüste Hofstelle  4M 60R
Symbol 68  Hof undWegstücke  9M 270R

Summe

Acker: 306M 90R
Wüster Acker: 344M 30R
Wiese: 55M 140R
Heufuder: 82 Heufuder
Weideland: 105M 270R
Moraste: 11M 150R
Wald: 179M 270R
Hofstellen: 15M

 R 989   U 934 

Annotationen von Dambeck

Über denAcker

Die Bodenart des Ackers ist durchweg sandig, die in nassen Jahren ziemlich gut Saat trägt, aber wenn sehr heiße Jahre sind, will es nicht solche Art haben. In durchschnittlichen Jahren kann man von einem Sch Roggen sechs bis sieben Sch wiederbekommen, aber Gerste nicht mehr als vier. Im Feld A hat der Verwalter vergangenes Jahr 18 Drömt Roggen gesät, Sommergerste wird etwas mehr gesät, wenn alles besät wird. Aber jetzt lassen sie immer etwas davon liegen, was im Sommerfeld am schlechtesten ist.
Die Bauern haben fünf Morgen in jedem Feld, jeder beläuft sich auf drei Sch 15 Sch pro Morgen. Der Verwalter sät in das Feld B zwei Last Roggen, in das Feld 14 Drömt, Hafer will hier nicht wachsen.
Der wüste Acker ist wohl hier und da etwas hügelig, doch er kann dazwischen zum größten Teil aufgebrochen werden.

 U 935 

Wiese

Die Wiesen sind sehr sumpfig und tief, dazu eisenrostig, wie sie sagen, denn das Wasser kann nicht absickern, sondern bleibt auf der Wiese liegen und wird sauer. Fa sind ziemlich gute Wiese, aber Fb ist nicht ertragreich. Diese ist auch zum Südende etwas mit Busch bewachsen. Sie sagen, sie bekommen hier insgesamt 40 Fuder Heu.

 R 990 

Weideland

Weideland ist hier ziemlich gut und soviel wie sie für das Vieh des Dorfes bedürfen. Der Pächter hält 40 Stück Großvieh, außer kleinem, davon acht Ochsen, die für die Ackerbewirtschaftung gehalten werden, und zwölf Zugpferde, außer denen, die jung sind.
Jeder Bauer hat zwei Ochsen und zwei Pferde, die Schafherde besteht aus 500 Schafen, davon gehören dem Schäfer 100 sowie dem Knecht vier Stiegen oder 80.

 U 936 

Dienste und Abgaben

Die Bauern dienen jede Woche vier Tage, drei Tage mit Ochsen zum Haken und den vierten Tag zu Fuß5 . Aber in der Saatzeit dienen sie alle vier Tage mit Ochsen und in der Heu und Getreideernte dienen sie nur alle vier Tage selbst zu Fuß.
Der Verwalter gibt 200 Rthl Pacht, wie bereits gesagt wurde.
Kopfsteuer6  vergangenes Jahr zehn Rthl.
Personensteuer7  zwei Rthl 40 ß.
Septima 23 ß.

 RRev 266   URev 395 

Im Jahr 1704 wurde das Dorf Dambeck revidiert und wie folgt befunden

Im Feld A

Ad  zwei Stücke des wüsten Ackers Ea ist Sandboden und dreischlägigerAcker  1M 75R

Im Feld C

[Cd-Cf]   5M 135R
Cd  ein Stück des wüsten Ackers Ea, ist Sandland, das jedes vierte oder fünfte Jahr einmal besät werden kann  1M 15R
Cf  zwei Stücke sind Sandhumus, des wüsten Ackers Ea, aber etwas lehmvermischt, liegen in drei Schlägen  4M 120R

Das Feld D

Dd  drei Stücke Sandboden und dreischlägiger Acker des wüsten Ackers Ea, aufgebrochen  2M

Über das wüste Land

Ea1  umfasst acht Morgen 240 Ruten, die, wie der Verwalter sagt, als Acker unbrauchbar sind, es sind hohe Sandberge und tiefe Senken.
Ea2  umfasst acht Morgen 270 Ruten, der Verwalter sagt, sie seien nicht zur Kultur geeignet, es ist ziemlich niedrig und sandig.
Eb  ist als Acker unbrauchbar, ist niedrig und mit kleinen Büschen bewachsen.
 RRev 267   URev 396 Eb3  ist zur Kultur geeignet, aber es ist sandig und ein wenig niedrig, umfasst einen Morgen 240 Ruten.
Der übrige wüste Acker Ea kann insgesamt als Acker bewirtschaftet werden, an einigen Stellen ist er jedoch etwas niedrig und an anderen Stellen höher gelegen und sandig

Summe

NeuerAcker: 8M 210R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2010, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Johan Gabriel Höök
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urwchrift von Johan Gabriel Höök vermessen.

2  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

3  Worte, Wurte, Wortland In Pommern ein kleines zu einem Haus oder einem Katen gelegenes Stück Land, das von dem übrigen Dorfacker abgesondert ist.  Busch, Michael: Krieg-Krise-Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden. Ein Vergleich. In: Wegner, Bernd (Hg.): Wie Kriege enden. Wege zum Frieden von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich 2000, S. 93-120, hier S. 106-109.

4  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

5  Dienste, die zu Fuß verrichtet werden. Dazu zählen besonders Fron- und Hofdienste, sowie Gänge, die geleistet werden müssen.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 15, Berlin 1778, Sp. 543.

6  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

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