Beschreibung des Dorfes Dargezin1
Dieses Dorf liegt im Wolgaster Distrikt und grenzt ein kleines Stück an der südlichen Seite an die Stadt Gützkow und Fritzow.
Im
Westen grenzt es an Vargatz und Kammin, im Norden an Müssow und Sanz, östlich an Kölzin.
Das ganze Dorf besteht aus 30 Landhufen,
die zwei Besitzern gehören. Carl Brant, der im Dorf wohnt, besitzt neuneinhalb Hufen Ritterland und vier Hufen steuerpflichtiges Land, die zu einer Hufe und fünf Morgen reduziert sind. Diese
hat er für 3700 vorpommersche Gulden von Leutnant Christian Rudolf Treskow gekauft, sie werden der Platschen-Anteil genannt.
Der andere Teil besteht aus neuneinhalb Hufen Ritterland und sechseinhalb steuerpflichtigen Hufen, er ist zu zwei Hufen 20 Morgen reduziert. Dieser Teil gehört Berend von Kagenow, Carl Brant hat ihn für 200 Rtlr jährlich gepachtet, er bekommt alles bezahlt, was er baut. Die halbe restliche Hufe gehört Herrn Berend
von Vargatz.
Dieses Dorf ist einaltes Lehen der Behrs und gehört zum Kirchspiel Gützkow. Nach der Aussage von Brants Schwiegersohn lebten hier einst die Bauern allein auf steuerpflichtigem Land, so dass auf diesem Platschen Adelshof zwei Bauern lebten und auf dem anderen, oder Bolschen Teil R 969b drei, und je einer auf den anderen, auf denen jetzt Häuser
stehen. Es waren fünf und zwei auf den beiden wüsten Hofstellen auf der Pferdekoppel beim Bach, macht zusammen zwölf, die hier gewohnt haben sollen. Doch der alte Nyman,
Untertan hier im Dorf, berichtet darüber, dass hier einst 24 Bauern lebten, so
dass der gesamte Platz des Dorfes, der jetzt noch recht groß ist, rundherum bebaut war, so dass niemand des nachts hindurch
fahren
konnte. Damals hat ihre Herrschaft, die Behrs, in Sanz gewohnt und alle Höfe hier in der
Nachbarschaft besessen.
Namen der Einwohner
1 . Carl
Brant mit seinem Schwiegersohn Johan Fridrik Hein
2 . Jörgen Dorman,Häker
3 . Hans Kön, besitzt hier Acker, in jedem Schlag fünf Morgen, er hat auch einige Pferde und ein Paar Ochsen von Carl Brant, wofür er drei Tage mit Zugtieren und einen zu Fuß Dienste leistet.
4 . Johan Wolmer, hat genauso viel Acker
wie Hans Kön zu denselben Bedingungen
5 . Johann Groth, Häker von Berend von Vargatz, hat vier Morgen in jedem Schlag
6 . Jochom Witt, Häker, Petter Meier, Knecht. Der Hof, den sie
bewohnen heißt Krickeligs Hof und wurde für 500 vorpommersche Gulden und ein Pferd von Daniel Schuchten gekauft. Nun gehört alles Carl Brant
Jochom Nyman, Pferdehirt, wohnt bei Brant
7 . Michel Primer, ein Knecht, der für zehn Rtlr jährlich die Schafe hütet, außerdem besitzt er 17
Schafe zur Hälfte
eine lahme Frau, Hüteweib
8 . derMüller
θ
hier stand früher eine Kapelle, nun ist aber alles
zerstört.
Arealausrechnung von Dargezin
DerAcker
[Acker gesamt] 323M 180R
A ist das Roggenfeld
A , Besteht überall aus gleicher Bodenart, Sandhumus, ebenes Land durchschnittlich guter Acker 103M 60R
B ist das Sommer- oder Gerstenfeld
B , Ist von
gleicher Bodengüte und Beschaffenheit wie Feld A, lediglich an vereinzelten Stellen etwas mehr mit kleinen Steinen
vermengt
106M 30R
Ca , sandig humoser Boden, in der
Mitte hoch liegend, doch an den Seiten tiefer liegend
18M 80R
Cb , schwarzer Sandhumus, ebener
Acker
15M 60R
Cc , durchschnittlich guter
Sandhumus ,teils flacher Acker, mit Ausnahme des nördlichen Endes, dort ist er etwas
hügelig
Wüster Acker
[D]
444M 270R
Da , flaches Heideland, besteht aus sandiger und humoser Erde, kann aufgebrochen werden
429M 60R
Db , flacher sandiger wüster Acker in der Nähe des Dorfes bei den Weiden,
aber höher als das umherliegende Land
4M
Dc , buschiger tief liegender wüster Acker
1M 210R
Wiese
[E]
[Ertrag] 64 Fuder
57M 210R
Ea , Flache, feuchte Wiese, die nicht viel mehr als anderthalb Fuder pro Morgen tragen kann
22M 180R
Eb , flache, sumpfige Wiese, die an einigen Stellen recht viel gutes Gras trägt, doch an anderen
Stellen so feucht ist, dass sie dort nicht ein Fuder Heu pro Morgen tragen kann
28M 210R
Ec , flache Wiese, so mit Erlenbüschen bewachsen, dass dort nur ein bis zwei Fuder geworben werden
können
6M 120R
Weideland
[F]
96M 90R
Fa , Bültige, mit Heide bestandene Pferdekoppel, unbewachsen
5M 90R
Fb , Heideland,
ohne Büsche, doch etwas bültig
42M
Fc , flache feuchteViehweide
35M 180R
Fd , sechsHeidehügel
3M 120R
Wald und Moräste
[Gesamt]
75M 150R
Ga , Feuchter
Bruch, der mit Erlenbüschen bewachsen ist
25M 270R
Gb , ebenfalls buschiges, morastiges
Land
3M 240R
Gc , Müssows Moor , ein baumloses, tiefes Moor, das zu wenig von Nutzen ist
18M 150R
R 972 Gd , sumpfige und flache Moräste, sowie unbrauchbare Tümpel
16M 210R
Gf , feuchtes Land, das durch das Anlegen von Gräben zu Wiese gemacht werden
könnte, bisher unbrauchbar
11M 180R
H , zwei Seen
1M 270R
Hofstellen
[Gesamt]
16M 90R
Ackerstreifen beim Dorf
3M 270R
wüste Hofstellen mit einigen Kirschbäumen bewachsen
1M 240R
Hofstellen und Wege
10M 180R
hier stand einst eine Kapelle im Dorf
S , östlich
von Nr. 1 gleich über den Bach ist eine schöne Quelle, die Glittersand
mit sich führt. Sie hat den Geruch und den Geschmack wie starkes Sauerbrunnenwasser, sie färbt auch sogleich, wenn man
Galläpfel hineinreibt. Weiter wurde sie wärend der Messung nicht untersucht.
Ma , Kooschit ist ein Wald bei Behrenhoff, der halb hierher
gehört und zur Hälfte nach Vargatz und 212M 90R umfasst
Summe
Acker: 323M 180R
Wüster Acker: 444M 270
Wiese: 57M 210R
Heuertrag: 64 Fuder
Weide: 96M 90
Wald und Moräste : 75M 150
Seen: 1M
270R
Hofstellen: 16M 90
Annotationen über Dargezin
Vom Acker
Der Acker liegt in drei Schlägen oder Feldern, von denen eines immer unbebaut liegt und das folgende Jahr
mit Roggen besät wird. Der Acker ist zumeist überall gleichmäßig gut und fruchtbar.
Es wächst hier recht gute Saat in feuchten Jahren, doch nicht so in trockenen, da der Boden überall recht sandig ist. Die
Felder A
und B sind recht flach und eben, bis auf das südliche Ende, bis hin zur Viehweide und ein kleines breites
Stück der Wiese abfällt. Das Feld C liegt zumeist in kleinen Hügeln und Kuhlen.
Carl Brant sät im Feld A auf seinem Anteil neuneinhalb Drömt Roggen,
und in den anderen Teil desselben Feldes zehn Drömt und vier Scheffel. In das Feld A sät er in seinen Anteil sechs Drömt Gerste und einen Scheffel weniger als drei Drömt Hafer, in den anderen Teil sieben Drömt
Gerste und etwa drei Drömt Hafer. In das Brachfeld C werden
in Carl Brants Teil sieben Drömt Gerste gesät, Sommersaat kommt hier immer mehr, in etwa
ein Drömt auf jedes Fuder Roggen.
Der wüste Acker ist überall eben und mit
kurzer Heide bewachsen, die Güte ist nicht weit von der des Ackers entfernt.
Wiese
Die Wiesenflecken, die im Brachfeld liegen, oder Ea, sind die besten, die anderen sind nicht sonderlich tragend, da sie zumeist kaltgründig sind, da das Wasser hier keine Gräben hat, durch die es aus den Wiesen ablaufen kann. Das Gras ist deshalb auch von einer Qualität, die das Vieh nicht gern frisst. Sie sagen, in guten Jahren könnten sie insgesamt 20 Fuder Heu erhalten.
Von Weideland und Vieh
Weide gibt es hier genug über den Sommer, denn wenn das Weideland östlich des Dorfes nicht genügt, obwohl es doch recht gut trägt und hier das beste ist, können sie die wüsten Äcker, die mit Heide bewachsen sind, zur Hilfe nehmen. Zum Ackerbau benötigt Brant sechs Paar Ochsen und fünf Paar Pferde, sowie jeder Bauer ein Paar Pferde und ein Paar Ochsen. Auf beiden Höfen können über den Winter außer kleinem Vieh 16 Kühe gehalten werden. Zusammen können sie hier 550 Schafe halten, doch nun sind es nurmehr 300 Tiere. Bienen halten sie hier gewöhnlich zehn Stöcke.
U 899Wald
Hier auf den Besitzungen ist kein Wald bis auf das Buschwerk, das beim Mühlenbach wächst, und den Wald Kooschit , der bei R 975 Behrenhoff liegt. Die Hälfte davon gehört zu Dargezin, wovon wiederum die Hälfte Carl Brant gehört und die andere Berendt von Kagenow. Der große Wald ist recht abgeholzt, so dass die Heide nun zumeist aus kleinen Erlen, Birken und ähnlichem besteht. Bauholz findet man hier nicht, sondern sie müssen es von anderen Plätzen kaufen. Bisweilen halten sich hier Wildschweine auf; die Bewohner haben das Recht diese zu bejagen.
Die Wassermühle
Die Wassermühle, die an der Grenzscheide der Grenze zwischen Gützkow und Vargatz liegt, gehört zusammen mit dem Mühlenteich halb hierher und halb nach Vargatz. Der Müller gibt an jährlicher Pacht zehn Drömt Roggen, früher hat er nur acht Drömt gegeben.
Fischgewässer
In den kleinen Seen, die hier liegen, gibt es kleine Fische genug, doch sind sie so tief und sumpfig, dass man nur selten einen Fisch fängt. Im Mühlenteich gab es einst vorzügliche Hechte, die allerdings vor einiger Zeit, als der Teich zerstört wurde weggeschwommen sind, die nunmehr Übriggebliebenen dienen allein dem Müller hin und wieder für ein Gericht. Von diesem Fisch gehört die Hälfte Vargatz.
R 976 U 900Von Abgaben
Carl Brant hat am 17. Mai 1693 zehn RtlrKopfsteuer2 gegeben.
Magazinkorn3 hat er jährlich für seinen Anteil neuneindrittel Scheffel Roggen gegeben, für Bohlens Anteil, der
Berend von Kagenow gehört, 21 ein Drittel Scheffel. Münzgeld und Bede4 gibt Brant für seinen Anteil einen Rtlr 16 Sch, für Bohlens Anteil zwei Rtlr 32 Schilling.
Diese Steuer wurde vor einer langen Zeit freiwillig an eine arme junge Frau ohne gewisse vorgeschriebene Summe gegeben, doch
seitdem wurde daraus eine Pflichtabgabe gemacht, dass von jedem Hof soviel
gefordert wurde, wie zum ersten Mal freiwillig gegeben wurde, dies war ein Stempel oder ein Reichstaler.
Tribunalsteuer5 wird für jede reduzierte Hufe 22 Schilling jedes Quartal geleistet,Reitersteuer6 jeden Monat für eine reduzierte Hufe 38 Schilling,Staatssteuer7 24 Schilling, gewöhnlich 24 Schilling pro Hufe, doch kommt es bisweilen mehr oder weniger.
Der Schäfer gibt 251/2 Schilling Kopfsteuer und für
seine Frau 16 lübsche Schillinge. R 977 Nebenmodus8 wurde 1694 für ihre freien Leute fünf Gulden und 16 lübsche Schillinge geleistet.
Im letzten Jahr hat Brant vier
Groschen Viehsteuer9 für jedes Tier gegeben. Das ergab zusammen zwischen neun und zehn Reichstalern. Die Kontributionen, die
die Landstände dem Land für ihren Lohn, ihre Reisekosten und Verpflegung auf den Landtagen auflegen, sind nicht
festgelegt, sondern müssen so bezahlt werden, wie die Landstände sie festlegen, allerdings mit der Einwilligung der königlichen
Regierung.
Im Jahr 1704 ist das Dorf Dargezin revidiert und wie folgt befunden worden
Das Feld A
[A]
13M 90R
Ab , drei Stücke, aus dem wüsten Acker Da, ist Sandhumus und dreischlägigerAcker
7M 210R
Ac , vier Stücke, aus dem wüsten Stück Da, Sanderde und dreischlägigerAcker
5M 180R
Das Feld C
[C]
21M
Cd , vier Stücke, aus dem wüsten Acker Da, ist lehmhaltige Sanderde und in gewissen Schlägen wie der alte
18M 120R
Ce , zwei Stücke, aus dem wüsten Acker Da, ist hoch liegender reiner Sand, der jedes fünfte Jahr besät werden kann
2M 180R
Das Feld D
[D]
18M 150R
Db , drei Stücke, aus dem wüsten Acker Da, hoch liegender Sandhumus und dreischlägigerAcker
14M 120R
Dc , vier Stücke, aus dem wüsten Acker Da, Sanderde, wird jedes dritte Jahr besät
4M 30R
Vom wüsten Acker
D1 , drei Stücke, nicht kultivierbar, niedrig und mit kleinen Büschen bewachsen, beinhaltet
240R
D2 , drei Stücke, Wasserlachen, beinhalten 2M 30R, die bei der vorigen Messung nicht ausgeteilt wurden, müssen vom wüsten
Acker Da abgenommen werden.
D3
ist ein hoher Sandhügel, der als
Acker untauglich ist und 180R beinhaltet.
RRev 263 URev 392 D4
ist ein niedriges und bültiges Stück, das als Acker völlig
unbrauchbar ist, ist 3M 150R
Das andere wüste
Land ist alles als Acker nutzbar und besteht aus aus Sanderde, aber an der grenze zu Kammin ist
etwas hoch liegende Sanderde, die , so sagen die Bewohner, als Weide nicht mehr aufgebrochen kann.
Summe
NeuerAcker: 52M 240R
1 Laut Urkarte vermessen von Johan Gabriel Höök
2 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
3 Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
4 Allgemein geht die Bede ("Bitte") zurück auf eine ursprünglich unregelmäßige Abgabe zur Abdeckung außerordentlicher Bedürfnisse und Unterhaltung des Hofstaats eines weltlichen Herrn nach dem Vorbild der Lehenshilfe, die sich zur regelmäßigen zumeist jährlichen Abgabe weiterentwickelte. In Schwedisch Pommern hatte sich die Abgabe der Bede und des Hundekorns aus herzoglicher Zeit erhalten, die von ritterschaftlichen Gütern an die landesherrlichen Ämter entrichtet werden mussten. Genicot, L.: Bede, 1. Allgemein. In: Lexikon des Mittelalters, Band 1. Stuttgart [u.a.] 1980, Sp. 1779f.; Ihro Königlichen Majestät Resolution, welche Sie auf dero Vor-Pommer- und Rügianischen Landständen von Prälaten und Ritterschaft, ..., schrift- und mündlich unterthänigst an- und vorgetragenen Beschwerden und Desiderien, gnädigst ertheilen wollen. Gegeben Stockholm, den 19. Dec. 1720. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765, X. Abteilung, Nr. 17, S. 1106.
5 Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen. Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.
6 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
7 Staatssteuer: eine Steuer, die an den Staat entrichtet wird. Grimm, Jacob und Wilhelm: Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1854-1960, Bd. 17, Leipzig 1893, Sp.321.
8 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.
9 Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird. Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.