Beschreibung des Anwesens Fritzow1
Dieses Anwesen liegt im Wolgaster Distrikt und grenzt an die östliche Seite von Gützkow. Im Norden grenzt dieses Dorf an Dargezin, östlich an Kölzin, und im Süden an Upatel. Die Witwe des Leutnants Hans Fridrik Engel hat es nun im Besitz, er hatte es einst mit den Söhnen des Superintendenten Krakewitz für ein Gut in Mecklenburg getauscht, das Laps2 heißt. Krakewitz hat es von von der Osten gekauft, doch woher dieser es hatte, weiß man nicht. Nach dem Bericht des Verwalters sollen hier zwölf Hufen sein, von denen neun Ritterland seien, die anderen drei sind Bauernhufen, und sollen früher herzoglich gewesen sein. Hier ist immer nur ein Rittersitz gewesen. Das Anwesen gehört zum Kirchspiel Gützkow.
Namen der Einwohner
1 . Leborius Wilde, Pächter, gibt jährlich 150 Rtlr anPacht
Einlieger des Dorfes
2 . und 3 .
Aden
Wettzin, Martin
Smul,Häker
4 . Paul
Köler
5 . Petter
Gip, Kuhhirt
Arealausrechnung des Hofes Fritzow
[Acker gesamt] 188M 210R
D ist dieses Jahr Roggenfeld
D , Besteht aus guter Humuserde, etwas lehmig und sandhaltig, ist zumeist etwas hoch liegend, mit Ausnahme der Stellen, wo der Acker mit Upatel zusammenstößt und in Richtung der Viehweide, wo der Acker sich außen anschließt 51M 60R
Das Gerstenfeld
Ea , Durchschnittlich guter Sandhumus, etwas hoch liegend
31M 150R
Eb
etwas tief liegender, sandhaltiger guter Humus
32M 30R
DasBrachfeld
a, Guter, etwas sandhaltiger Humusboden, je näher am Garten, desto besser
56M 270R
b, durchschnittlich guter Sandhumus, etwas hoch liegend
6M 210R
c, steinhaltiger Sandhumus
7M 90R
d, guter, etwas
tief liegender Humus
3M
Wüster Acker
[J]
85M 270R
Ja , Tief liegender wüster Acker, der lediglich als Weide genutzt werden kann
3M 270R
Jb , flacher, wüster Acker mit Heide bewachsen, etwas sandiger als der bewirtschaftete Acker, doch so, dass er durchaus aufgebrochen werden kann
82M
Weideland
[F]
44M 180R
Fa , Heidehügel, die lediglich als Weide genutzt werden können
12M 240R
Fb , flaches, feuchtes Weideland
6M 90R
Fc , feuchtes Weideland mit Erlenbüschen
25M 150R
Moräste und Tümpel
g Moräste und Tümpel, die lediglich an den Seiten als Weide genutzt werden können 7M 90R
Hofstellen
[Gesamt]
7M 150R
Obst- und Gemüsegärten
1M 240R
Hof- und Wegestellen
5M 210R
Summe
Acker: 188M 210R
Wüster Acker: 85M 270
Weide: 44M 180
Moräste : 7M 90
Hofstellen: 7M 150
Annotationen über Fritzow
Der Acker
Der Acker ist hier durchschnittlich ertragreich, wenn er richtig bewirtschaftet wird. In nassen Jahren wächst hier
überall gute Saat, jedoch nicht in trockenen. Daneben muss auch beachtet werden, dass, sollte die Saat zu früh im Frühling
gesät
werden, sie gewöhnlicherweise verkühlt, so der Pächter. In einem Morgen Land rechnen sie hier drei
Scheffel Aussaat Roggen und vier Scheffel Aussaat Gerste. Im Sommerfeld, das im letzten
Jahr mit Roggen besät war, erhält er sechs Fuder und drei Drömt für 18 Drömt Aussaat. Das Feld D ist das
kleinste, Gerste und Roggen wachsen hier gleich gut, an Roggen
beträgt die Aussaat neuneinhalb Drömt, an Sommersaat ein Fuder Gerste und vier Drömt Hafer. Das Feld E ist das beste Roggenfeld, dort können 18 Drömt Sommersaat, neuneinhalb Drömt Gerste und sechs Drömt Hafer gesät werden. Das Feld
ist besseres
Gerstenfeld. Dort werden zwei Fuder Roggen gesät. Der wüste
Acker ist flach und nur mit Heide bewachsen und kann als Acker aufgebrochen
werden.
Heu
Wenn sie sich hier Mühe gäben und hier und dort beim Morast die kleinen Grasflecken einzäunten, könnten sie durchaus ein Fuder Heu erhalten, darüber hinaus gibt es hier keine Wiesen.
Weideland und Vieh
Weide gibt es hier nicht sonderlich, nur gerade soviel, das sie sich damit knapp behelfen können. Zum Ackerbau hält der Pächter acht Ochsen und acht Pferde. R 1027 U 916 Kühe können hier nicht mehr als zehn bis zwölf gehalten werden, über den Sommer werden hier 300 Schafe gehalten, von denen 100 dem Schäfer gehören.
Wald
In dem Moor gibt es wohl so reichlich Erlen- und Birkengebüsch, dass sie davon an Brennholz genug haben müssten.
Von Abgaben
Zum Lehnspferd3 , das für das Ritterland4 gehalten wird, wurde das erste Mal 40 Rtlr gegeben. Danach wurde nichts geleistet bis auf das, was zur Ausrüstung nötig ist,
ein Betrag, der bis auf vier oder fünf Taler steigen kann.
Der Pächter hat dieses Jahr zwei Mal
sechs Rtlr an Kopfgeld5 gezahlt, das entspricht zwölf Reichstalern. Außerdem leistete er für sich und seine Frau noch einen Reichstaler und sechs
Groschen.Akzise6 wird jedes Quartal für Fritzow und Upatel, das hier angrenzt, fünf Reichstaler gegeben.Viehsteuer7 wird für jeweils 100 Schafe 32 Schilling gegeben, für jede Kuh acht Lübsche
Schilling. Magazin[korn]8 wird jedes Jahr sechs Scheffel gegeben,Reitersteuer9 jeden Monat einen Gulden und viereinhalb Schilling. Rauchgeld gibt jede Person, so wohl Herr als auch Knecht, einen Schilling jährlich an die Kirche. Der Geistliche erhält sechs Scheffel Roggen und sechs Scheffel Hafer.
Hier gibt es dreiviertelreduzierte
Hufen10 , das entspricht 22 ½ Morgen.
Im Jahr 1704 ist das Dorf Fritzow revidiert und wie folgt befunden worden
In den Feldern D und E ist nichts verändert worden
Im Feld
e, Etwas kaltgrundiger Sandboden, vom wüsten Acker Jb aufgebrochen, wird nach Aussage des Pächters drei Jahre im Schlag besät, muss dann aber drei Jahre liegen, bevor es wieder tragen kann,
was auch gleichmäßig geschieht
13M 90R
f, ist
etwas tiefer liegend aber von gleicher Beschaffenheit wie das vorige, von Jb aufgebrochen
1M 90R
Wüster Acker
Ja , Durchschnittlicher Sandboden, kann durchaus mit der Zeit bebaut werden.
Jb , an der Grenze zu Gützkow, etwas
tief liegende Sanderde, könnte aber durchaus aufgebrochen werden, wenn es nicht so nötig als Weide gebraucht würde.
Jc , bei der Grenze zu Upatel,
eisenrostig und von kaltem Grund, kann nicht aufgebrochen werden
Summe
Neuer Acker: 24M 230R
1 Laut Urkarte vermessen von Johan Gabriel Höök
2 Wahrscheinlich ist Lapitz gemeint. Gut und Dorf liegen etwa 10 km westlich von Neubrandenburg.
3 Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.
4 Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen. Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.
5 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
6 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
7 Viehsteuer, auch Viehschatz genannt, ist in einigen Orten eine Abgabe für das Vieh, das gehalten wird. Adelung; Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, bd. 4, Wien 1811, Sp. 1196.
8 Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
9 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
10 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.