R 1049   U 923 

Beschreibung des Hofes Kölzin im Amt Wolgast1 

Dieser Hof liegt im Distrikt und Amt Wolgast, nordöstlich eine halbe Meile von der Stadt Gützkow und grenzt an Dargezin, Klein-Kiesow, Dambeck, Gribow, Upatel und Fritzow. Hier sind zehn Landhufen, ausgenommen sechs Morgen, die dem Superintendenten zukommen, alles Ritterland2 . Die zehn Landhufen gehören dem König, worauf früher fünf Bauern gewohnt haben, jeder zu zwei Hufen. Aber die sechs Morgen haben zwei Kossaten3  bewirtschaftet. Die fünf Bauern haben früher in Stolpe gedient, jetzt aber dienen sie in Neuendorf, was sich so zugetragen hat, als Neuendorf das erste Mal von einem hiesigen Herzog4  verkauft wurde, unter der Bedingung, dass diese Dienste in Neuendorf leisten sollten. Dann hat der Besitzer von Neuendorf gewisse Tagewerke5  dem Pastor in Gützkow überlassen sowie dem Superintendenten. Worüber man verzeichnet in den Dienste lesen kann.

Namen der Einwohner

1 . Jacob Groth, Bauer hat zwei Landhufen.
2 . Hans Holtz, Bauer hat zwei Landhufen.
3 . Marten Sellenkopp, Pächter, hat vier Landhufen, die er kürzlich übernommen hat. Hier haben früher zwei Bauern gewohnt. Der Pächter gibt für den einen Hof 15 Rthl, aber bei dem anderen hat er die Freiheit der königlichen Regierung, diesen neun Jahre lang ohne Pacht zu bewirtschaften, weil wenig davon aufgebrochen ist.
4 . Johan Wödrick, Halbbauer, hat eine Hufe.
5 . Jochom Ratke hat eine Hufe Land, sowie drei Morgen vom Acker des Superintendenten.
6 . Jacob Boy hat die übrigen drei Hufen, die dem Superintendenten zukommen.

Einlieger

Jocom Brunswick, ein alter Mann, der die Kühe hütet.

 R 1050   U 924 

Arealausrechnung von Kölzin

[Acker insgesamt]   150M 30R

A. Ist das Roggen- oder Winterfeld

Aa  sandiger Humus, ebenes Land  10M 30R
Ab  steiniger und hügeliger Sandhumus  31M 120R

B. Das Sommer- oder Kornfeld

Ba  Sandhumus, steinvermischt  25M 180R
Bb  durchschnittlich guter Sandhumus  38M 60R

C. Das Brachfeld

C  steiniger, hügeliger Sandhumus  38M 240R

D  guter, sandiger Humus, je näher an der Grenze desto niedriger, mit schwarzem Humus vermischt. Wird jedes Jahr mit Roggen besät, gehört dem Superintendenten  6M

Wüster Acker

K  flacher, wüster Acker mit Heide bewachsen, besteht zumeist aus mit kleinen Steinen vermischtem Sandhumus  134M

Wiese

[Ertrag] 24 Heufuder
d  ebene, sumpfige Wiese, trägt durchschnittlich gutes, langes Gras zu eineinhalb Fuder pro Morgen  16M 270R

 R 1051   U 925 

E.Weideland

[E]   111M 150R
Ea  Viehweide teils eben, teils mit Büschen bewachsen, überall sumpfig  65M 90R
Eb  mit Heide bewachsen, bültig und sumpfiges Weideland mit dem Weg oder derViehtrift  17M 90R
Ec  festesHeideland  15M 90R
Ed  gutes und flaches, jedoch nahezu sehr sumpfigesWeideland  13M 180R

Wald

[F]   15M 150R
[g]   22M
Fa  sumpfiger Boden mit Birken und großen Eschen bewachsen  9M 180R
Fb  morastiger, sumpfiger Boden mit kleinem Erlen- undBirkenwald  5M 270R
g  ebener, sumpfiger, ungeeigneterMorast  22M

Hofstellen

Symbol 29  sowohl die bewohnten als auch die wüsten Hofstellen  7M 150R

Summe

Acker: 150M 30R
Wüster Acker: 134M
Wiese: 16M 270R
Heufuder: 24 Heufuder
Weideland: 111M 150RWald: 15M 150R
Flacher, ungeeigneter Morast: 22M
Hofstellen: 7M 150R

 R 1052   U 926 

Annotationen von Kölzin

Über den Acker

Der Acker ist in drei Felder geteilt, wovon immer zwei besät werden und das dritte liegen gelassen wird. Obwohl der Acker meistens ziemlich sandig ist, auch hügelig, trägt er doch ziemlich gute Saat in nassen Jahren, aber nicht so in trockenen. Sie rechnen für den besten Acker drei Sch Roggen auf einen Morgen Land, aber auf den sandigeren nicht soviel. In das Roggenfeld haben Nr. 1 und 2 letztes Jahr jeder eineinhalb Drömt Roggen gesät, in das Feld B säten sie beinahe ebenso viel wie in das Feld A. Der Pächter säte zwei Drömt Roggen in das Roggenfeld A. In den Acker des Superintendenten, das sechs Morgen umfasst, können 18 Sch gesät werden, dieses Stück wird jedes Jahr besät. Der wüste Acker ist mit kurzer Heide bewachsen, ist so gut wie der schlechteste, aufgebrochene Acker.

Wiese

Die Wiese ist ziemlich sumpfig und schlammig, trägt jedoch gutes Gras. Wenn der Graswuchs nicht durch einen kalten Frühling verhindert wird können sie in durchschnittlichen Jahren, wie sie sagen, insgesamt 15 Heufuder bekommen.

 U 927 

Weideland

Der größte Teil des Weidelandes ist aus sehr sumpfigen Boden, daher haben sie in nassen Jahren etwas Verlust auf demselben, sonst sind die Böden durchschnittlich ertragreich. Ed soll früher als Wiese genutzt worden sein, aber nun nur als Weide, ist sehr sumpfig. Obwohl die Heidehügel sowie der wüste Acker mit sehr viel kurzer Heide bewachsen sind, helfen sie dennoch zur Sache:
Nr. 1 hat sieben Kühe, zwei Ochsen und fünf Pferde.
Nr. 2 hat acht Kühe, zwei Ochsen und fünf Pferde.
Nr. 3 hat zehn Kühe, zwei Ochsen und drei Pferde.
Nr. 4 hat zwei Kühe, zwei Ochsen und zwei Pferde.
Nr. 5 hat drei Kühe, zwei Ochsen und vier Pferde.
Nr. 6 hat drei Kühe, keine Ochsen und drei Pferde.

 R 1053 

Wald

Wald ist hier sehr wenig beim Dorf, denn (Fa), das östlich vom Dorf liegt gehört nur einem. Die anderen müssen sich den Sommer über mit dem Buschwerk behelfen, das sie hier auf der Feldmark finden, aber den Winter über will es nicht ausreichen.

 U 928 

Über Abgaben

Reitersteuer:6  für den Acker des Superintendenten wird keine Reitersteuer gegeben. Aber die anderen geben zusammen zwölf Gulden oder sechs Rthl monatlich.. Der Superintendent bekommt 18 Gulden von beiden Kossaten, außerdem müssen sie, wenn es erforderlich ist bei ihm einige Tagewerke mit Holzschlagen verrichten, sowie andere anfallende Arbeiten, womit auch all ihre Schuldigkeit erfüllt ist. Die Bauern, die zwei Landhufen haben, dienen in Neuendorf jährlich wie folgt:
24 Tage pflügen sie mit einem Paar Ochsen, einen Tag fahren sie in der Erntezeit ein mit zwei Paar Ochsen vor einem Wagen, insgesamt vier Tage mähen sie, zwei Tage Roggen mit zwei Knechten und zwei Tage Gerste mit einem Knecht. Für den Pastor in Gützkow verrichten sie auch 14 Tage Dienst im Jahr. Außerdem müssen sie auch dem Superintendenten dienen wie ihnen befohlen wird.
 R 1054 Früher haben sie beim Superintendenten und dem Pastor von Gützkow freies Essen gehabt, aber nun müssen sie sich selbst verköstigen.
Die zwei Bauern, die jeder ihre Hufen haben, leisten soviel Tagwerke wie die anderen.

 RRev 264   URev 393 

Im Jahr 1704 wurde das Dorf Kölzin revidiert und wie folgt befunden

Im Feld A

Ac  zehn Stücke des wüsten Ackers K ist ebener, sandig-humoser Boden und wird in drei Schlägen besät  35M 60R

Im Feld C

Ca  neun Stücke des wüsten Ackers K, ist sandvermischter Lehmhumus und in drei Schlägen, wie sie wissen  10M 180R

Im Feld D

Dc  fünf Stücke des wüsten Ackers K, Sandboden und dreischlägigerAcker  15M 210R

Über daswüste Land

K1  sind acht Morgen und 210 Ruten, ist steinig und uneben, scheint als Acker nicht geeignet zu sein.
K2  sind acht Morgen und 210 Ruten, ist niedrig mit kleinen Erlen- und Haselbüschen, als Acker nicht geeignet.
K3  ist ein Morgen 150 Ruten, ist niedrig und kaltgründig, als Acker ungeeignet.
K4  sind 240 Ruten, ist ein hoher Hügel, der als Acker ungeeignet ist.
 RRev 265   URev 394 Der übrige wüste Acker kann überall als Acker aufgebrochen werden, besteht meistens aus Sandboden, aber beim Weideland ist er niedriger und kaltgründiger.

Summe

NeuerAcker: 61M 150R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2010, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Johan Gabriel Höök
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Johan Gabriel Höök vermessen.

2  Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen.  Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.

3  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

4  Herzog Philipp Julius (1584-1625), von 1603 bis zu seinem Tod 1625 führte er die Regierung des Herzogtums Pommern-Wolgast. Wehrmann, Martin: Genealogie des pommerschen Herzogshauses. (Veröffentlichenungen der landesgeschichtlichen Forschungsstelle für Pommern. Bd. 1, H. 5) Stettin 1937. S. 130f.

5  Tagewerk, „die Handarbeit, die Tagelöhner oder Fröhner jeden Tag zu verrichten haben.“  Krünitz, Oekonomische Encyklopädie, Bd. 188, Berlin 1846, Sp. 64.

6  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.