Beschreibung des Ortes Neuendorf im Amt Wolgast, das im Jahr 1694 vermessen wurde1
Neuendorf liegt im Distrikt Wolgast am Fluss Peene , eineinhalb Meilen westlich von der Stadt Gützkow
entfernt und grenzt im Süden an Breechen, im Osten an Wieck, im Norden an Bandelin sowie im Westen an Kuntzow bis an die Peene , die wiederum an Breechen grenzt. Der Ort war früher herzoglich2 gewesen, und der Teil, den nun Schönrock pachtet, wurde zum ersten Mal an einen Apotheker in Wolgast verkauft, dem der
Herzog für sehr viele Spezereien Geld schuldig gewesen war. Der andere Teil, der aus zwei Bauernhöfen zu zwei Landhufen besteht,
hat
ein Adliger mit dem Namen Johan Wakenitz3 .besessen. Und schließlich überließ dieser einem Blixen diese Hufen für eine Summe Geld, die er ihm schuldete. Daniel Schuricht hat dieses dann von der Tochter Blixens bekommen
und
es dann an Christoffer Bartel, der es nun besitzt, versetzt. Sechs Landhufen weniger eine viertel sind Ritterhufen, die Schönrock
nun gepachtet hat, daneben 16 dreiviertel Landhufen Bauernacker, welches zusammen mit den Hufen, die Bartel bewirtschaftet
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einhalb Landhufen ergibt.
Zu der Kapelle, die hier steht, soll früher Acker gehört haben, der nun unbewachsen ist. Man weiß
nicht, wieviel es gewesen ist.
Hier lebten sechs Vollbauern, zwei Halbbauern und zwei Kossaten4 . Die Einwohner gehen nach Gützkow zur Kirche.
Namen der Einwohner
1 . Michael Schönrock,
Pächter.
2 . Christoffer
Bartel, hat zwei Landhufen als Unterpfand gegen Geld, die er selbst bewirtschaftet. Er hat
3 . drei erwachsenen Söhne bei sich
auf dem Hof und einen verheirateten Sohn, der ein eigenes Haus besitzt.
Einlieger
4 . Eine
Witwe.
5 . Ein
Viehhirte.
6 . Ein
Häker.
7 . Ein Schäfer.
8 . Eine alte Kapelle.
Arealausrechnung von Neuendorf
Ga. Speck Feld
Ga guter lehmig-humoser Boden, ebenes Land, an den Wiesenflecken etwas tief liegend 104M 180R
H. Lijtken- und Renkefeldt
[H]
88M 270R
Ha
Lijtkenfeld etwas tief liegend, lehmvermischter
Humus, ebenes Land
28M 180R
Hb
Renkefeldt ist zumeist ebenes Land rings um die
Wiesen etwas niedrig und von schwarzem Boden, das übrige besteht aus lockerem Lehmhumus
44M 210R
Hc
sehr sand- und steinvermischter Humus, trägt nur Roggen
15M 180R
J: Das Peenfeldt
[J]
71M 60R
Ja
hoch liegender Lehmhumus, etwas stein- und sandvermischt
36M 240R
Jb
gehört auch zu diesem Feld, ist aber tiefer gelegen und in wasserreichen Jahren verdirbt
die gesäte Saat
34M 120R
Wüster Acker
[K]
198M 270R
Ka
flacher und ziemlich guter, wüster Acker überall mit Heide sowie hier und da Gras
bewachsen
39M 60R
Kc
bültig und steinig sowie sumpfiger, wüster Acker mit Heide bewachsen, wird als Weide
genutzt
68M 150R
Kd
wüster Acker mit großen und kleinen Bäumen wie Eichen, Eschen, Birken etc. bewachsen
85M 120R
Ke
ein kleiner Hügel mit kleinem Kiefernwald, ist früher auch Acker gewesen
5M 240R
Wiese
[L]
[Ertrag] 112Heufuder
85M 60R
La
durchschnittlich ertragreiche, flache Wiese neben der Peene , besteht aus sumpfigem, schwärzlichem Schlamm, trägt kurzes und gutes Gras
29M
Lb
an der Grenze zu Kunzow liegt eine Wiese neben der Peene zu 14 Morgen mit Büschen R 1015
U 848 bewachsen, die jedoch als gute Weide gerodet werden kann. Das übrige ist
gute, ertragreiche Wiese, die Wiesen sind vom selben Grund wie die vorhergehende jedoch ertragreicher. Diese ergeben
zusammen
27M 90R
Lc
gute schwarz-humose doch etwas sumpfige Wiese hier und da im Acker, ergibt zusammen
28M 270R
Weideland
[M]
146M 240R
Ma
sumpfiges Weideland bei der Peene , überall mit
Erlen- und Weidenbüschen bewachsen
63M 180R
Mb
eine Pferdekoppel beim Dorf mit einigen Eichen, Eschen und Buchen bewachsen, jedoch zumeist
flach
36M
Mc
Grosse Mohr an der Grenze zu Wieck, zumeist
überall flach, wird als Weide genutzt
15M 60R
Md
ebenes und etwas sumpfiges Weideland mit kurzer Heide bewachsen
32M
Wald
N Wald beim Dorf, besteht aus großem und kleinem Eichenwald sowie Birken, Espen und Erlen 148M 270R
Fischgewässer
die Peene fließt hier vorbei, ist die Hälfte, die
hier in die See mündet, diese Seite gehört hierher
12 M
G.Hof- und Wegstellen
[Hof- und Wegstellen
insgesamt]
10M 180R
Hof- und Wegstellen ergeben zusammen neun Morgen und 60 Ruten, davon sind zu 150 Ruten
kleine Gemüsegärten,
die wüste Hofstelle wird als Koppel genutzt
9M 60R
hier hat früher ein Schloss gestanden, es ist aber nun zerstört, und der Platz ist mit
Apfel-, Birnen- und Kirschbäumen bewachsen
1M 120R
Summe
Acker: 264M 210R
Wüster Acker: 198M 270R
Wiese: 85M 60R
Heufuder: 112 Heufuder
Weideland: 146M 240RWald 148M 270R
Fischgewässer 12M
Hofstellen: 10M 180R
Annotationen von Neuendorf
Über den Acker
Das Ackerfeld A, das an der Grenze zu Bandelin gelegen ist, ist zumeist hoch liegend und daneben eben, so dass es bei starker
Trockenheit oder großer Nässe keinen so großen Schaden nehmen kann. Die anderen Felder sind zu einem Teil gut genug gelegen,
ausgenommen die nahe des Dorfes, besonders das Feld C, denn aus dem Wald, der südlich davon liegt und etwas morastig ist,
läuft das Wasser über die Äcker, wenn der Beginn des Frühjahrs sehr wasserreich ist und verursacht bei der Saat damit großen
Schaden. Sonst ist der Acker an sich gut und schwärzlich. Der Pächter Schönrock sät in seinen Teil des Feldes A an Wintersaat
zwei Last, in das Feld B 16 Drömt Sommergerste, in das Feld C 15 Drömt Roggen. Von dem was an Wintersaat ausgesät wird, sind
jedes Jahr acht bis zehn Sch Weizen. Wenn der Acker seinen rechten Dünger hat, muss er, wie der Pächter sagt, alle sechs bis
acht Jahre gedüngt werden, weil er sandig ist.
Christoffer Bartell kann in seinen Teil des Feldes A vier Drömt Roggen säen, Gerste und Hafer sät er ebensoviel. Dieses sät
er in das Feld D, aber in das Brachfeld oder die Brache sät er nur 30 vorpommersche Scheffel.
Über den wüsten Acker
Der wüste Acker ist überall flach und mit grasvermischter Heide bewachsen, kann als Acker wohl aufgebrochen werden, wenn man ihn nicht für die Schafe liegen lassen müsste. Sie haben hier zwischen der Heide gute Weide, die mit Gras vermischt ist.
Wiese
Die Wiesen sind überall ziemlich ertragreich, die, welche an der Peene liegt ist etwas sumpfiger, trägt jedoch ziemlich hohes sowie dichtes Gras und wird jedes Jahr gemäht. Die anderen Wiesenflecken, die im Acker liegen sind wohl tief gelegen, doch nicht wie die anderen, sie tragen feines und gutes Gras und dienen jedes dritte Jahr als Weideland. Der Pächter bekommt, laut Aussage, von seinem Teil in durchschnittlichen Jahren 60 Fuder Heu und Bartell zwölf.
Über Weideland, Wald und Vieh
Sie haben hier gutes Weideland, besonders wenn trockene Jahre sind, und das Vieh in den Morasten ringsum weiden kann, insbesondere unten an der Peene. Außerdem ist der Wald etwas morastig, so dass die Weide in sehr nassen Jahren knapper ist als sonst. Wenn solche guten Jahre sind, können sie den Sommer über R 1019 100 Stück Vieh halten. Was sie selbst nicht haben, nehmen sie von anderen Weiden. Aber den Winter über halten sie nicht mehr als 30 Stück Vieh. Der Pächter muss für die Ackerbewirtschaftung ständig acht Ochsen und zehn Pferde halten. Zum Bauen und Brennen kann der Pächter allein Holz aus dem Wald haben und schlagen, soviel wie er für das Gut benötigt, sollte aber etwas verkauft werden, muss das mit Kenntnis des Holzvogtes geschehen, denn das Geld steht der Krone zu. Ebenso wie die Jagd, wenn Rehe mitunter in den Wald hineinlaufen. Wenn einige Eicheln oder Mast von den Eichen fällt, was jedoch selten geschieht, kann hier wohl mit 100 Schweinen gedüngt werden, die allein dem Pächter gehören. U 852 Er kann den Sommer über 700 bis 800 Schafe halten, aber im Winter nur 500. Bartels hat zehn Pferde, zwei Ochsen und 16 Kühe, die er den Winter über halten kann, sowie 50 Schafe.
Fische
Die Fischerei aus der Peene können sie auf ihrer Seite der Peene frei betreiben, wo manchmal in den Reusen Fisch für den Hausbedarf gefangen werden kann.
Abgaben
Der Pächter Schönrock gibt 415 vorpommersche Gulden Pacht.
Kontribution5 gibt er für seinen Teil der reduzierten Hufen6 vier einhalb.
Reitersteuer7 zu 38 vorpom: ß für jede Hufe, beläuft sich für jeden Monat auf sieben Gulden und drei vorpom: ß.
R 1020 Tribunalsteuer8 wird zwei Mal im Jahr gegeben, jedes Mal 22 vorpomm: ß für jede Hufe.
Magazinkorn9 werden acht Scheffel Roggen für jede Hufe einmal im Jahr gegeben, beläuft sich jährlich auf 36 Scheffel.
Kopfgeld10 für die Herrschaft werden sieben Rthl und 42 vorpom: ß gegeben.
Der Pächter gibt sechs Rthl Kopfgeld.
Akzise11 werden jedes Vierteljahr drei Rthl zwölf vorpom: ß gegeben, jede Septima an den Landkasten 26 Rthl.
Bartels gibt Kontribution für eine und eine viertel Hufe.
Magazinkorn neun Scheffel vorpommersch und dreiviertel.
Tribunalsteuer 22 ß jedes Vierteljahr.
Akzise werden jedes ierteljahr ein Rthl und neun vorpom: ß gegeben und Landkastensteuer12 oder Septima neuneinhalb ß.
Kopfsteuer drei Rthl und 36 vorpom: lß.
Über Dienst
1. Die Bauern in Kölzin verrichten Tagewerke13 hier in Neuendorf, die zwei Bauern, die jeder zwei Hufen besitzen, pflügen 24 Tage im Jahr R 1021 mit einem Paar Pferde oder Ochsen. Einen Tagen fahren sie in der Erntezeit ein mit zwei Paar Pferden vor einem Wagen. Zwei Tage mähen sie Roggen mit zwei Leuten, und zwei Tage Gerste mit einem Knecht. Die beiden anderen Bauern, die jeder ihre Hufe haben, verrichten zusammen so viel Tagewerke wie einer der anderen.
RRev 250 URev 372Im Jahr1704 wurde das Dorf Neuendorf revidiert und wie folgt befunden
Das Feld G
Gb ein Stück des wüsten Ackers Ka aufgebrochen, ist Sandboden und dreischlägiger Acker 3M 240R
Das Feld H
Hd ein aufgepflügtes Stück des wüsten Ackers Ka, ist grobes Sandland, das jedes vierte oder fünfte Jahr besät werden kann 1M 255R
Beschreibung des wüsten Ackers
Ka
besteht aus niedrigem Sandboden, der zur Kulur genutzt werden kann.
Ka1
kann auch als Acker bewirtschaftet werden, besteht aber aus grobem Sand.
Die
Bauern sagen, Kc
sei zur Kultur nicht geeignet, weil es so niedrig und kaltgründig ist, was auch wohl so zu
sein scheint.
Von Kf
kann wohl etwas mit der Zeit als Acker aufgebrochen werden, ist mit Hasel, Erlen, Birken
sowie hier und da mit Eichen bewachsen.
Summe
Neuer Acker: 5M 195R
RRev 337Im Juni des Jahres 1708wurde der Amtsacker des Dorfes Neuendorf abgeteilt und befunden wie folgt
Acker
Im Feld G
C1 neun Stücke in Ga 82M 290R
Im Feld H
[C2-C4]
68M 10R
C2
zwei Stücke in Ha
22M 290R
C3
vier Stücke in Hb
33M 240R
C4
vier Stücke in Hc
11M 180R
Im Feld J
[C5-C6]
60M
C5
sechs Stücke in Ja
31M 90R
C6
drei Stücke in Jb
28M 210R
Wüster Acker
[C7-C8]
86M 270R
C7
fünf Stücke in Ka
25M 210R
C8
16 Stücke in Kd
61M 60R
Aus dem übrigen wüsten Acker, nämlich Kc, Ke und ein Teil Kds, konnte nichts abgeteilt werden, weil sich niemand fand, der
diesen ausweisen konnte und nun wird der nur von dem gesamten Dorf als Weide genutzt.
Folgende haben den ausgemessenen Amtsacker ausgewiesen, nämlich:
Herr Kapitän Corswant und der Pächter N.
Summe
Acker: 211M
Wüster Acker: 86M 270R
1 Wurde laut Urschrift von Johan Gabriel Höök vermessen.
2 Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen. Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.
3 Schreibweise nach Vitae Pomm. S. 359. Zu den ältesten und auch angesehensten pommerschen Adelsgeschlechtern gehört die Familie von Wakenitz. Im Raum Wolgast war sie wohlbegütert, viele männliche Familienmitglieder zeichneten sich im preußischen und dänischen Militärdienst aus. Es erfolgte ein Zusammenschluss mit der Familie von Lancken, die ebenfalls alt und angesehen war. Die von Lancken besaßen u.a. Kiesow, Klotzow, Boltenhagen und Rappenhagen. Von dem Hauptmann von Torgelow und Oberjägermeister Otto von Wakenitz ist überliefert, dass er am 20. April 1620 heiratete. Krünitz, Johannes Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 1, Berlin 1782, Sp. 825.
4 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
5 Allgemeine Bezeichnung für Abgaben jeglicher Art.
6 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
7 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
8 Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen. Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.
9 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
10 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
11 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
12 Landkasten: Im Landkasten werden die Steuergelder verwaltet, die der Landesherr ausgeschrieben und die Landstände bewilligt hatte. Der rechnungs- und kassenführende Landschaftsmandatar führte drei unterschiedliche Kassen: eine für die allgemeinen Steuern, die zweite für die Mittel der Ritterschaft und die dritte für die Mittel der Städte. Zur besseren Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben betrieb der Landkasten der pommerschen Stände eine Fondwirtschaft. Eine Landkastensteuer ist demnach eine, die an den Landkasten gezahlt werden muss. Buchholz, Werner: Öffentliche Finanzen und Finanzverwaltung im entwickelten frühmodernen Staat. Landesherr und Landesstände in Schwedisch-Pommern 1720-1806, Köln, 1992, S. 198-202.
13 Tagewerk, „die Handarbeit, die Tagelöhner oder Fröhner jeden Tag zu verrichten haben.“ Krünitz, Oekonomische Encyklopädie, Bd. 188, Berlin 1846, Sp. 64.