Beschreibung des Dorfes Owstin1 , das im Mai des Jahres 1694 vermessen wurde
Dieses Dorf liegt im Distrikt Wolgast drei Meilen südöstlich von der Stadt Wolgast, aber von Anklam zwei Meilen entfernt.
Dessen Grenzen stoßen an
der Süd- und an der Westseite an Pentin, im Norden an Upathel und Gribow aber mit der Ostseite grenzt es an Balitz. Besitzer
dieses
Dorfes sind nun seit früher vier Stück nämlich: Magister Hollman, Pastor der Schlosskirche in Stettin, die in Anklam wohnende Witwe des Magisters Loofs, Herr Stolting, Landrentmeister in Stettin und Herr Schack. Diese haben dieses Dorf durch Erbschaft von Herrn Conrad Sum bekommen, der dieses vor ungefähr 50 Jahren von der Familie Owstin2 kaufte, so berichten die Bauern. Früher sollen hier sechs Bauern- oder Hofstellen gewesen sein, jede zu drei Hufen, die
zweifellos als Landhufen gerechnet wurden. Dieses stimmt nicht mit der Kirchenmatrikel überein, die ausweist, dass es 15 einhalb
Landhufen sind. Nun wird das gesamte Dorf für drei reduzierte Hufen versteuert und von drei Pächtern bewirtschaftet, die jeder
ein
drittel des Dorfes haben.
Sie gehören zum Kirchspiel der Stadt Gützkow.
Namen der Einwohner
| 1
Michael Stall 2 Jochom Stall 3 Conrad Bunsow |
Diese haben jeder ein drittel im Dorf. |
Einlieger
4
Christian Schiel, Viehhirte.
5
Kröger, Schweinehirte.
Arealausrechnung von Owstin
Der Acker
[Aax-Ccx]
273M 210R
Aax
ziemlich guter Lehmhumus, etwas sandvermischt sowie hoch, jedoch eben liegender Acker
96M 90R
Abx
guter, tief liegender, schwärzlicher, lehmvermischter Humus
4M 210R
Bx
guter Lehmhumus, ebener Acker rings um die Wiesenecken etwas niedriger
88M 150R
Cax
guter Lehmhumus
52M 30R
Cbx
durchschnittlich guter Lehmhumus, sandvermischt
27M 90R
Ccx
etwas schwächerer, sandvermischter Lehmhumus
4M 240R
Wüster Acker
D
ebener, wüster Acker sandvermischt sowie mit Heide bewachsen
120M 240R
Wiesen
[Ertrag] 11 Heufuder
E
Wiesenecken im Acker, etwas sumpfig
7M 90R
Weideland
[ja-jc]
59M 90R
ja
Koppel südlich des Dorfes R 910 ist
etwas tief liegend, bültig, teils auch buschig
26M
jb
sumpfige und ebene Weideflecken
18M
jc
Weideland an der Grenze zu Balitz, sumpfig und teils eben, teils mit kleinen Erlenbüschen
bewachsen
15M 90R
[Hofstellen insgesamt]
6M 180R
Hofstellen
mit drei kleinen Gemüsegärten zu
150 Ruten ergeben zusammen 6M 180R
Summe
Acker: 273M 210R
Wüster Acker: 120M 240R
Wiese: 7M 90R
Heufuder: 11 Heufuder
Weideland: 59M 90R
Hofstellen: 6M 180R
Annotationen von Owstin
Über den Acker
Das Feld A, das jetzige Winterfeld, ist im Vergleich zu den anderen Feldern etwas hoch gelegen und daneben etwas sandvermischt,
besteht jedoch zumeist überall aus einer Bodenart; wenn es mit Roggen besät wird, schlägt das selten fehl.
B, das Sommerfeld, ist tief liegender, daher wächst auch die Gerstensaat besser, wenn wenig wasserreiche Jahre sind, denn
an den Wiesenecken, wo der Acker am sumpfigsten ist, leidet die Saat sonst Schaden. Aber dagegen trägt der Acker in trockenen
Jahren Gerste desto besser, weil der Acker mit schwarzem Humus vermischt ist.
Das Feld C, das in diesem Jahr Brachfeld war, besteht dicht bei Pentin aus gutem, ebenem Acker, aber an dem anderen oder dem
nördlichen Ende ist der Acker sandiger und schwächer. Nach dem Bericht der Bauern können hier in das Brachfeld 18 Drömt Roggen
sowie in das Sommerfeld 21 Drömt Roggen gesät werden, aber in A oder das Roggenfeld kann etwas mehr gesät werden. Wenn sie
aber Gerste und Hafer säen, können sie nicht soviel wie Roggen aussäen.
Wüstes Land
Der wüste Acker ist hier meistenteils eben sowie mit Heide bewachsen, und er ist ziemlich geeignet, als Acker aufgebrochen zu werden, jedoch sandiger und schlechter als der jetzt aufgebrochene.
R 912 U 811Wiese
Hier ist sehr wenig Wiese und diese liegt überall in kleinen Wiesenecken hier und da im Acker. Sie ist sehr sumpfig, jedoch ziemlich ertragreich. Die Bauern sagen, sie bekommen hier zusammen elf bis zwölf Fuder Heu jährlich. Hier könnten mehr als die kleinen Wiesenflecken als Wiese eingehegt werden, wenn sie für das Vieh andere Möglichkeiten hätten.
Viehweide und Vieh
Viehweide ist hier gerade das Notwendigste, wovon das beste die Pferdekoppeln sind, die südlich des Dorfes liegen. Die übrigen sumpfigen Flecken werden zumeist für das Vieh genutzt. Der wüste Acker wird für die Schafe genutzt, wovon nur 300 gehalten werden können. Nun hat der Schäfer 100 und der Verwalter 150. Für die Ackerbewirtschaftung benötigt jeder der Veralter drei Paar Pferde und zwei Paar Ochsen.
Abgaben
Alle drei Verwalter geben zusammen 200 Rthl Pacht.
Kopfsteuer3 gibt jeder zwei Rthl jährlich.
U 812 Tribunalsteuer4 wird zusammen aus Owstin 22 Groschen für jede reduzierte Hufe gegeben.
R 913 Hufensteuer5 geben sie zusammen sechs Rthl jährlich.
Reitersteuer6 geben sie gemeinsam jeden Monat zusammen zwei Rthl neun Groschen.
Distriktsteuer7 kommt unterschiedlich jedoch meistenteils auf jede Hufe zu vier Groschen.
Bedesteuer oder Bedegeld8 zusammen ein Rthl und 17 ß vorpom. jährlich.
Akzise9 gibt jeder Verwalter für jedes vierteljahr 14 ß für die Ehefrau zehn einhalb, für einen Knecht neun einhalb, für eine Magd
achteinhalb ß.
Magazinkorn10 jährlich zusammen 24 vorpommersche Scheffel.
Nebenmodus11 jährlich für jedes Vieh acht ß vorpom:, für 100 Schafe eineinhalb Rthl.
Der Schäfer gibt Akizise jedes vierteljahr 24 ß vorpom..
Und der Schweinehirte gibt siebeneinhalb ß.
Im Jahr1704 wurde das Dorf Owstin revidiert und wie folgt befunden
Im Feld A
Ac
sechs Stücke des wüsten Ackers D
aufgebrochen, aus Sandgrund bestehend,
zum Teil ein wenig humos, und können so oft bewirtschaftet werden wie das Feld
6M
Das Feld B
Ba
sind zwei Stücke des wüsten Ackers D
aufgebrochen und von
durchschnittlich gutem Sandboden, werden wohl in drei Schlägen bestellt
12M 60R
Das Feld C
Cd
fünf Stücke des wüsten Ackers D
aufgebrochen, ist tief liegender
Sandboden, der in trockenen Jahren ziemlich gut Gerste tragen soll, aber in nassen Jahren will diese nicht besonders gedeihen.
Es wird vorgegeben, es wäre ein wenig kalt, wird zumeist in drei Schlägen bestellt
10M 240R
NB
aus Cc
ist wegen der Unbrauchbarkeit wüstgelegt, zu einem Morgen und 90
Ruten [ 1M 90R]
Den wüsten Acker betreffend
D
Der gesamte wüste Acker, der sich auf der Karte unter diesem symbol befindet, ist zum
größten Teil von so einer Beschaffenheit, dass er aufgebrochen werden kann. Denn der Grund besteht aus durchschnittlichem
Sandboden, außer unten an der Grenze zu Balitz, so wird gesagt, ist er etwas kaltgründig, was auch gemäß zu sein scheint,
also
ist der Teil unbrauchbar. Obwohl die Einwohner vorgeben, sie haben den letztgenannten sowohl zum größten Teil als Weide
nötig.
Summe
Neuer Acker: 29M
1 Wurde laut Urschrift von Johan Gabriel Höök vermessen.
2 von Owstin, Joachim Rüdiger von Owstin (14. Oktober 1634 - 13. Okt. 1698). In den Jahren 1663 bis 1671 war von Owstin als Assessor tätig, daran anschließend übernahm er den Posten als pommerscher Regierungsrat. In der Zeit 1680 bis 1693 wirkte er als Vizepräsident des Wismarer Tribunals. Schließlich bekleidete er den Posten eines Geheimen Rats am Hofgericht des Herzogs von Würtemberg. Owstin starb 1698 und wurde in der St. Nicolaikirche zu Greifswald beigesetzt. Asmus Ivo, Das Testament des Grafen – Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion, in: Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen, Jens E.: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Münster 2003, S. 242. Lang, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 237.
3 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
4 Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen. Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.
5 Hufensteuer bezeichnet die Steuer, die von den Feldern nach Hufen gerechnet gezahlt wird. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 25. Berlin 1782. Sp. 602 ff.
6 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
7 Distriktsteuer: Die Distrikte Barth, Wolgast, Loitz mit Grimmen und Tribsees, Greifswald und die Insel Rügen umfasste die ritterschaftlichen Güter. Auf ihnen beruhte die landständische Organisation der Ritterschaft. Zu den Distriktversammlungen trafen die Gutsherren eines Distrikts zusammen und berieten dort über die inneren Angelegenheiten. Die Disriktsteuern mussten an den jeweiligen Distrikt gezahlt werden. Buchholz, Werner: Öffentliche Finanzen und Finanzverwaltung im entwickelten frühmodernen Staat. Landesherr und Landesstände in Schwedisch-Pommern 1720-1806, Köln, 1992, S. 152 f.
8 Allgemein geht die Bede ("Bitte") zurück auf eine ursprünglich unregelmäßige Abgabe zur Abdeckung außerordentlicher Bedürfnisse und Unterhaltung des Hofstaats eines weltlichen Herrn nach dem Vorbild der Lehenshilfe, die sich zur regelmäßigen zumeist jährlichen Abgabe weiterentwickelte. In Schwedisch Pommern hatte sich die Abgabe der Bede und des Hundekorns aus herzoglicher Zeit erhalten, die von ritterschaftlichen Gütern an die landesherrlichen Ämter entrichtet werden mussten. Genicot, L.: Bede, 1. Allgemein. In: Lexikon des Mittelalters, Band 1. Stuttgart [u.a.] 1980, Sp. 1779f.; Ihro Königlichen Majestät Resolution, welche Sie auf dero Vor-Pommer- und Rügianischen Landständen von Prälaten und Ritterschaft, ..., schrift- und mündlich unterthänigst an- und vorgetragenen Beschwerden und Desiderien, gnädigst ertheilen wollen. Gegeben Stockholm, den 19. Dec. 1720. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765, X. Abteilung, Nr. 17, S. 1106.
9 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
10 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
11 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.