Beschreibung des Dorfes Strellin1
Dieses Dorf liegt im Distrikt Wolgast und grenzt an Klein-Kiesow, Radlow, Thurow und Dambeck. Ein Mann, Gabriel Flitner, hat dieses als Pfand für 150 Rthl, die die Vorfahren seiner Ehefrau der Witwe des Adligen Behrens gegeben haben, denen dieses Dorf gehört.
Hier sind sieben Landhufen steuerpflichtiger Acker, worauf zwei Bauern gewohnt haben.
Sie gehen nach Gützkow zur Kirche.
Namen der Einwohner
1 . Gabriel Flitner.
Das
gesamte Gut ist zu eineinhalb reduzierten Hufen2 veranschlagt.
Arealausrechnung von Strellin
Der Acker
[xAa-xAc]
58M 270R
Aa
ist dieses Jahr mit Gerste besät worden und besteht aus:
xAa
mittelmäßig gutem Sandhumus
15M 60R
Acker, der dieses Jahr mit Roggen besät wurde
xAe
ziemlich guter Sandhumus, ebener Acker
20M 270R
x Ad
schwächerer Sandhumus
3M 210R
Brache
xAb
mittelmäßig guter Sandhumus
10M 240R
xAc
etwas hoch liegender Sandhumus, steinvermischt
8M 90R
Wüster Acker
[xBa-xBb]
257M
xBa
ebenes Heideland, guter wüster Acker
234M
xBb
wüster Acker mit kleinen Birkenbüschen bewachsen
23M
Weideland
[xCa-xCb]
35M 240R
xCa
sumpfiges, gutes Weideland, mit Erlen, Birken sowie einigen Eichen bewachsen
20M
xCb
ebener, sumpfiger Morast, den man nur an den Seiten als Weide nutzen kann
15M 240R
Fischgewässer
xD der größte Teil eines kleinen Fischteiches mit kleinen Karauschen etc. 1M 60R
Hofstellen
[Hofstellen insgesamt:]
3M 30R
Obstgarten und Ackerstückchen zu 180 Ruten,
Tümpel im Dorf zu 150 Ruten
sowie Hofstellen zu 2 Morgen, ergibt
zusammen 3M 30R
Summe
Acker: 58M 270R
Wüster Acker: 257M
Weideland: 35M 240R
Fischgewässer: 1M 60R
Hofstellen: 3M 30R
Annotationen von Strellin
Über der Acker
Der Acker ist hier größtenteils ziemlich gut und wird zwei Jahre im Schlag besät, obwohl er nicht in bestimmte Felder geteilt ist, weil der größte Teil unbewirtschaftet liegt. Vergangenes Jahr hat er hier vier Drömt Roggen, zwei Drömt Gerste, neun Sch Hafer und drei Sch Buchweizen gesät.
Wüster Acker
Der wüste Acker ist hier zumeist eben und ist mit Heide bewachsen und von so gutem Boden wie der aufgebrochene Acker. Weshalb er auch immer weiter aufgebrochen werden wird. U 940 Weideland, das nur als solches genutzt werden kann, ist hier nicht viel, abgesehen von den Koppeln, die beim Dorf liegen. Sie behelfen sich mit dem wüsten Acker, der hier ist. Er hat hier acht Kühe, sagt aber, er könne über den Sommer an die 20 Stück halten, sowie zwei Pferde für die Ackerbestellung und sechs Schafe.
Wald
Holz für den Hausbedarf bekommen sie von der Pferdekoppel sowie von den Birken, die daneben auf dem wüsten Acker wachsen.
Abgaben
Kopfsteuer3 haben sie vergangenes Jahr einen Rthl 42 ß gegeben.
Akzise4 jedes Vierteljahr vier Mark zwei ß.
Magazinkorn5 einen Drömt.
Reitersteuer6 jeden Monat einen Rthl neun ß zu 38 ß die Hufe.
Tribunalsteuer7 18 Groschen jedes halbe Jahr:
Neben der Reitersteuer müssen sie bisweilen auch Reisekosten an die Abgesandten der Herren, geben, wie die 24 ß am 2. Juni
1694.
Im Jahr 1704 wurde das Dorf Strellin revidiert und wie folgt befunden
[Af-Ak]
44M 75R
Af
drei Stücke des wüsten Ackers Da aufgebrochen, sind hoch gelegener Sandboden, die jedes
dritte Jahr besät werden
15M 270R
Ag
zwei Stücke des wüsten Landes Da, niedriger und magerer Sandboden, der jedes dritte Jahr
besät wird
3M 135R
Ah
ein Stück schlechtes und mageres Sandland des wüsten Ackers Da, aufgebrochen und wird jedes
dritte Jahr besät
15M 240R
Ak
ein Stück des wüsten Ackers Da, ist guter Sandhumus und dreischlägiger Acker
9M 30R
Notiz
A12
sind zwei Morgen 180 Ruten, die wüst gelegt wurden, weil sie so niedrig sind: [ 2M 180R]
Das strittige Stück bei der Grenze zu Klein-Kiesow ist noch immer
strittig.
Über das wüste Land
Dab
ist zur Kultur ungeeignet, denn es ist niedrig und uneben. Es umfasst drei Morgen und 60
Ruten. [ 3M 60R]
Der übrige wüste Acker kann ganz als Acker
bewirtschaftet werden und besteht zumeist aus Sandboden.
Summe
Neuer Acker: 44M 75R
1 Wurde laut Urschrift von Johan Gabriel Höök vermessen.
2 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
3 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
4 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
5 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
6 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
7 Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen. Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.