Beschreibung von Wieck mit Schulzenhoff bei Gützkow im Amt Wolgast, die im Jahr 1694 vermessen wurden1
Wieck sowie Schulzenhoff liegen im Wolgaster Distrikt und gehören zum Kirchspiel Gützkow. Sie grenzen östlich und südlich
an die Stadt Gützkow,
nördlich an Vargatz, Bandelin und Neuendorf, aber westlich ein Stück an Breechen. Dann bildet die Peene die Grenze, bis die Gützkower Stadtfelder wieder beginnen. Dieses Anwesen war einst vollständig fürstlich, doch
vor 60 Jahren wurde Wieck an einen Eickstedt verpfändet, dessen Erben es nun besitzen. Es besteht aus lauter steuerpflichtigen Bauerhufen, nach der Kirchenmatrikel aus
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und einer halben Landhufe. Vor 80 Jahren lebten hier auf diesem Teil sechs Bauern und ein Kossat2 , doch nun wird es von einem Pächter und zwei Kossaten bewirtschaftet, die hierfür vier Hufen versteuern. Schulzenhoff, dessen
Ackerstreifen mit denen Wiecks wechseln, besteht aus vier Hakenhufen und wird von zwei Bauern bewirtschaftet, die dafür jährlich
zusammen 50 Rtlr. an Pacht leisten. Nach reduzierten Hufen3 steuern sie lediglich für eine Hufe, dieser Teil wurde vor zwei Jahren von Oberst Bohn reduziert.
Namen der Einwohner
1 . Möller,
Pächter in Wieck
| 2 . Christoff Apt,
hat fünf Morgen 3 . Jocom Westfal, hat fünf Morgen |
Wiecks Anteil |
| 4 . Jacob
Cräuen 5 . Mattias Müntzenhoff |
sie besitzen jeder einen halben Teil von Schulzenhoff |
Einlieger in Wieck
6 . Hans
Peter
7 . Hans Stolt, Kuhhirt
8 . Abraham Kröger, Schäfer
Arealausrechnung von Wieck und Schulzenhoff
A. das dieses Jahr mit Roggen besät wurde
[A]
160M 210R
Aa , Besteht zum Teil aus
feinkörnigem, sandhaltigen Lehmhumus, etwas hoch liegender Acker
117M 210R
Ab , grober, sandhaltiger Humus
33M 120R
Ac , guter, tief liegender Humus
5M 30R
Ad , sandiger Humus
4M 150R
B. oder Sommerfeld
[B]
139M 90R
Ba , Guter, eben liegender Lehmhumus,
hier und da etwas sandhaltig
131M
Bb , bei der Peene sandiger Lehmhumus
8M 90R
Brache
[C]
165M 210
Ca , Guter eben liegender Lehmhumus,
nicht sonderlich sandhaltig
138M 240R
Cb , etwas grober sandhaltiger
Lehmhumus
19M
Cc , hoch liegender sandiger
Lehmhumus
7M 270R
Wüster Acker
[D]
348M 250R
Da , Flaches, sandiges und etwas
bültiges Heideland, das früher Acker gewesen ist
341M 70R
Db , wüster Acker, mit Gebüsch
bewachsen
7M 180R
Wiese
[E]
[Heuertrag] 47 Fuder,
33M 60R
Ea , Gut tragende Wiese von etwas
Humus
15M 271R
Eb , schmale Wiesenstreifen bei der
Peene , sehr feuchtes und tiefes Gras, das zumeist vom Wasser verdorben wird
6M
Ec , etwas feuchte Wiese, nicht
sonderlich tragend
11M 90R
Weideland
[F]
176M 30R
Fa , Flaches sowie feuchtes Weideland,
mit Ausnahme einiger Hügel, die höher liegen
37M 270R
Fb , bei der Grenze zu Gützkow, gutes
flaches, feuchtes Weideland, das gut als Wiese eingezäunt werden kann
36M 150R
Fc , flaches feuchtes Weideland bei
der Peene
78M 210R
Fd , bewachsenes, feuchtes Weideland
an zwei Stellen
23M
Fischgewässer
[G]
242M 150R
der Fluss Peene, der an der Grenze verläuft
6M
Hofstellen und Wegestücke sowie
einige kleine Kohlgärten von
1M, 11M
Summe
Acker: 465M 210R
Wüster Acker: 348M 250R
Wiese: 33M 60R
Heufuder: 47
Weide: 176M 30R
Fischgewässer: 6M
Hofstellen: 11M
Annotationen über Wieck und Schulzenhoff
Vom Acker
Das Feld A, das dieses Jahr mit Roggen besät worden ist, liegt höher als die anderen Felder, mitten darauf ist es am höchsten, dann neigt es sich ein wenig nach allen Seiten. Es ist auch sandiger als die anderen Felder, vor allem als die am südlichen Ende liegenden und die beim wüsten Acker. Hier wächst gewöhnlich guter Roggen. Die anderen beiden Felder sind beide eben und von ihrer Lage weder zu hoch noch zu niedrig. Die Bodengüte ist hier und dort von gutem Lehmhumus, zum Teil etwas mit Sand vermischt, doch nicht zum Nachteil. Man sagt hier, dieses Feld schlüge selten fehl, sondern trage jedes Jahr prächtiges Korn. Das Stück vom Feld C, das getrennt an der Bandeliner Grenze liegt und alles vom Feld B, das an der Peene liegt, ist ziemlich guter Acker, doch schlechter als der egentliche Acker. An Weizen werden in Wieck inzwischen lediglich einige Scheffel gesät. In das größte Feld können drei Fuder Roggen, anderthalb Fuder Gerste, anderthalb Fuder Hafer und zwei Drömt Erbsen gesät werden. In die anderen beiden Felder werden jeweils zweieinhalb Fuder Roggen, anderthalb Fuder Gerste, ein Fuder Hafer und zwei Drömt Erbsen gesät. Die Bauern von Schulzenhoff können in das Feld B zusammen sechs Drömt säen und in die anderen beiden acht Drömt. Der wüste Acker liegt niedrig, doch die Bewohner sagen, er sei kaltgründig und von daher nur als Weide zu nutzen.
R 1010 U 836Wiese
Die Wiesenstücke, die an der Grenze zu Gützkow liegen, sind die besten und tragen am meisten. Man kann dort auf einen Morgen durchaus zwei Fuder rechnen. Der Wiesenstreifen, der an der Grenze zu Bandelin liegt, ist tief liegend und von moosigem Grund. Hier wächst das Gras zwar recht hoch aber sehr dünn. Bei der Peene gibt es nur einen schmalen Streifen der ganz unter Wasser liegt und von sehr tiefem schlammigen Untergrund ist, wodurch das Gras durch das Wasser so verdorben wird, das man es zur Zeit nicht nutzen kann. Sie sagen, alles in allem erhielten sie 30 Fuder Heu.
Von Weide und Vieh
In fruchtbaren Jahren haben sie hier Viehweide im Überfluss, doch wenn im ersten Frühling die hohen Überschwemmungen kommen, und dazu noch kaltes Wetter, wird das Gras verkühlt. Das geschieht recht häufig. Die Viehweide an der Peene reicht nur notdürftig für ihr Vieh, doch die anderen Weiden, die sie zumeist für ihre Pferde halten, haben meist gutes Weideland. Der wüste Acker ist mit gutem Heidekraut bewachsen, dort weiden sie ihre Schafe. R 1011 U 837 In Wieck werden zehn Ochsen und zehn Pferde zum Ackerbau gehalten, 40 Stücke Vieh werden über den Winter gehalten, doch während des Sommers können hier doppelt so viele an großen und kleinen Tieren gehalten werden. Die Herde besteht aus 500 Schafen. Die Bauern in Schulzenhoff halten zum Ackerbau sechs Pferde und vier Ochsen zusammen sowie 20 Schafe.
Fischgewässer
Sie fischen zwar bisweilen, dann allerdings nur für den eigenen Bedarf.
U 893Abgaben
Die Bauern in Schulzenhoff geben zusammen an Kopfsteuer4 5 Rtlr. jährlich, Akzise5 jedes Quartal jeder elfeinhalb Groschen.
Magazinkorn6 entrichten sie zusammen acht Scheffel.
Rittersteuer7 werden jeden Monat für jede Hufe achtzehneinhalb Groschen gegeben, an Pacht leisten beide zusammen 50 Rtlr.
Der Pächter Möller gibt 250 Rtlr. Pacht und Abgaben oder Steuer für vier reduzierte Hufen.8
Im Jahr 1704 sind die Dörfer Wieck und Schulzenhoff revidiert und wie folgt befunden worden
Das Feld A
Ae , sechs Stücke, vom wüsten Acker Da aufgebrochenes mageres Sandland, jedoch dreischlägiger Acker 7M 120R
Das Feld B
Bb , zwei Stücke, vom wüsten Acker Da aufgebrochen, bestehen aus Sandland und werden jedes dritte Jahr besät 3M 30R
Das Feld C
Cc , drei Stücke, vom wüsten Acker Da aufgebrochen, bestehen aus Sandboden und sind dreischlägiger Acker 4M
Beschreibung des noch wüst liegenden Ackers
Der gesamte wüste Acker, behaupten die Bewohner, sei als Acker unbrauchbar, da er aus reinem Sand bestehe und als Schafweide unverzichtbar sei. Der Acker an der Grenze zu Breechen ist ziemlich niedriges und flaches Sandland, doch scheint es hier und dort Stücke zu geben, die kultiviert werden könnten.
Summe
Neuer Acker: 14M 150R
1 Laut Urkarte vermessen von Johan Gabriel Höök.
2 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
3 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
4 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
5 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
6 Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
7 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
8 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.