R 856   U 593 

Beschreibung des Adelshofs Gribow, der im August 1694 geometrisch aufgenommen wurde

Die Namen der Einwohner

1  von Glöden,Adliger
2  von Köhler,Adliger

3 Jörgen Kollbitz
4 Jochom Grägt
sind zwei Untertänige und Kossaten, die von Glöden zugehören

5  Nils Petter ist Kossat und freier Mann unter von Köhler
6  Jochom Gragel, Schäfer und Kuhhirt
7  Michel Graul, und Frans von Issen, zwei Häker, die zu Nr. 1 gehören
8  Michel Kröger ist Nr. 2 Häker oder Pflüger

Gribow ist ein Adelshof im Distrikt Wolgast, auf halben Wege zwischen Anklam und Greifswald gelegen. Die Besitzer sind von Glöden und von Köhler. Von Glödens Anteil wird zu 10 1/2Ritterhufen1  gerechnet, wofür er einLehnspferd2  hält. Von diesem Land hat er seinen beiden Kossaten Nr. 3 und 4 eine 1/2 Ritterhufe ausgewiesen, die sie bestellen und Dienst dafür verrichten. Diese 10 1/2 Ritterhufen Land hatten zwei verschiedene Besitzer vor diesem besessen, von welchem einer von Horn war, der den Hof in Besitz hatte, welchen Glöden jetzt bewohnt. Der andere Eigentümer war ein von Bützow gewesen, dem sein Teil auch genügt hat. Und dieser jetzt  R 857  ansässige Glöden hat auch Lehnbriefe von der königlichen Regierung für diese beiden Höfe gekauft. Der Anteil oder Teil, den von Köhler in diesem Dorf besitzt, umfasst 4 1/2 Hakenhufen Land, welches von alters her auch ein altes Horn Lehen  U 594  gewesen war, wie der Besitzer sagt, und es ist durch Kauf von den Horns an einen Doktor mit dem Namen Tabbert in Greifswald gekommen, von welchem wiederum der Vater des Besitzers jene 4 1/2 Hufen Land erworben hat. Diese 4 1/2 Hakenhufen Land sind steuerbar und der Besitzer versteuert als reduzierte Hufen3  25 Morgen. Und wie der Besitzer sagt, werden hier im Ort für eine reduzierte Hufe 30 Morgen gerechnet, so wird sein Land für 5/6 reduzierte Hufen gerechnet. Pastorenacker ist hier im Dorf ein Kamp Land von einem Morgen.

Mit seinen Grenzen stößt dieses Dorf im Süden mit Balitz aneinander, im Osten mit Ranzin, im Norden mit Dambeck, im Westen mit Upatel und Owstin.
Zur Kirche gehören sie zu Ranzin.

 R 858   U 653 

Arealausrechnung von Gribow

Ackerfelder sind es drei:

Das Feld A war die Wintersaat

[A]   117M 210R
Aa  Humusland, etwas sandvermischt,  91M 150R
Ab  Sandhumusland,  26M 60R

Das Brachfeld B

[B]   120M 120R
Ba  Sandland, etwas humushaltig,  37M 120R
Bb  Sandboden,  23M
Bc  guter Sandhumus,  60M

Das Sommerfeld C

[C]   116M 180R
Ca  guter Sandhumus,  48M 150R
Cb  sandvermischtes Humusland, ein einigen Orten kalt,  39M 60R
Cd  Uhlenfelt besteht aus Sandboden, mit etwas wenig Humus an einigen Orten vermischt,  28M 270R

Wüster Acker

Da  wüster Acker aus festen Land und Sandhumusboden bestehend, mit Heidekraut überall bewachsen, und kann als Acker dienen,  13M 270R

 R 859   U 654 

Wiesen

[E]   10R 270R
Ea  eine sumpfigere Wiese an der Grenze von Upatel, die gerade genug grobes Heu trägt,  5M 30R
Eb  eine sumpfige Wiese an der Grenze zu Balitz und im Feld Wiesenflecken, die hier und da liegen,  5M 240R

Die Heufuderzahl

Nach des Besitzers eigener Aussage können bis 34 gute Fuder gemäht werden von den Wiesen, die bei Gribow liegen, die sie selbst nutzen außer Fritzows Anteil.

Weideland

[F]   218M 180R
Fa  sumpfige Orte, mit Buschwerk bewachsen, sowie Tümpel und anderes, das im Feld liegt,  6M 150R
Fb  morastiges Weideland zur Grenze Upatels, das teilweise unbewachsen aber auch teilweise mit Erlenbüschen bewachsen ist,  64M 90R
Fc  morastiges Land, das unten an der Grenze zu Owstin liegt,  3M 210R
 R 860  U 655  Fd  morastiges Land mit Erlen, Hasel und anderem Laubwald bewachsen, das sowohl an Dambecks als auch an Ranzins und Balitz Grenzen um des Ackerfeld herum zu finden ist,  105M 90R
Fg  festes Land, das teilweise mit Laubbüschen bewachsen, teilweise wieder unbewachsen und flaches Grasland ist, und liegt an drei Stellen neben dem Ackerfeld,  38M 240R

Ga  Areal des Dorfes mit Koppeln, Obstgärten und Fischteich,  13M 120R

[Summe]

Acker: 354M 210R
wüster Acker: 13M 270R
Wiese: 10M 270R
Heufuder: 34
Weideland: 218M 180R
Hofstelle: 13M 120R

 R 861   U 595 

Annotationen von Gribow

Über den Acker

Das betreffende Ackerland ist von mittelmäßig guter Beschaffenheit, das an Roggensaat in fruchtbaren Jahren zumeist reichlich trägt. Das Feld wird in drei Schläge geteilt, von welchen das Winterfeld oder das zu Ranzin liegende, das Beste ist. Und nächst diesem wird das Sommerfeld geschätzt, welches zu Balitz liegt. Die Brache ist sehr sandig, jedoch an den Orten, die gutes Land sind, bringt es in guten Jahren gute Gerstensaat. In einen Morgen können drei Scheffel gesät werden und der Acker kann das vierte Korn von der Aussaat zurückgeben. Drei Mal kann vollkörniges Getreide in einen gedüngten Morgen nacheinander gesät werden.

Über die Aussaat

Nr. 1 hat dieses Jahr an Wintersaat 14 Drömt Roggen und vier Scheffel Weizen ausgesät. Seine Sommersaat von Hafer betrug 3 1/2 Drömt, von Gerste ein Last oder acht Drömt.
Nr. 2 Aussaat an Winterkorn ist gestiegen zu einem Last oder 8 Drömt, die Sommersaat von Gerste sechs Drömt, von Hafer zwei Drömt.
Die Aussaat der Kossaten Nr. 3 und 4 beträgt für jeden an Wintersaat 14 Scheffel Weizen und an Sommersaat ebenfalls gleich viel, 14 Scheffel Weizen.
Die Aussaat des Kossaten Nr. 5 ist bei Nr. 2 enthalten.

Die Summe beträgt: 530 Scheffel.

 R 862 

ÜberWiesen

Die Wiesen hier liegen niedrig und sind im Grund morastig. Von denen kann nach der Aussage der Besitzer bekommen werden:  U 596  zunächst 20 gute Fuder auf dem Teil von Nr. 1 hier im Dorf und Nr. 2 kann auf all seinen Teilen 10 Fuder bekommen.
Die Kossaten Nr. 3 und 4 bekommen zusammen 4 Fuder.
Zwischen diesen Wiesen auf dieser Feldmark, sind zwei Stücke, die an Fritzow verpfändet sind, welche jedoch mit Grund und Boden hier zu Gribow [gehören] aber von den Einwohnern Fritzows genutzt werden. Von dem einen können fünf Fuder bekommen werden und von dem anderen sechs Fuder, wie Nr. 1 berichtete.

Über Weideland

Notwendige Viehweide für Großvieh ist wohl auf dieser Feldmark zu bekommen aber für Schäferei nicht so sehr.

Über Wald

Der Eichenwald, der zwischen Gribow und Dambeck liegt, wird Fridboer Kamp genannt, gehört zur Hälfte dem Besitzer von Dambeck und die Hälfte davon besitzt Glöden in Gribow, welcher so kawelweise durcheinander verläuft, auch schöner großer Eichenwald ist. Aber der Kleine mit Buschwerk zwischen den großen Bäumen und auf dem Acker, gehört nur zu Gribow, zwischen welchem von Köhler  R 863  Anteil hat aber nicht von dem Großen. Hier im Bruch kann man genug Brennholz und Zaunstangen von Erlensträuchern und anderem Buschwerk bekommen, aber Bauholz muss andernorts gekauft werden.

Über Arbeitsvieh und Schäfereien

Nr. 1 benötigt zwölf Ochsen und zwölf Pferde zum betreiben seiner Ackerwirtschaft und anderen Handhabungen.
Nr. 2 hat sechs Ochsen und 6 Pferde für seine Handhabungen nötig.
Schäfereien oder Schafherden können über den Winter 500 Stück gehalten werden.

Über die Mühle

Reste von einem Wassermühlendamm sind zu sehen am östlichen Ende vom Dorf, im vorbei fließendem Bach, welcher in Kriegsruinen,  U 597  als die Kaiserlichen in Pommern wüteten, zerstört und wüst gelegt wurde. Und der Platz ist noch geeignet selbiges wieder aufzubauen, wo alles Zubehör zur Hand wäre, die dazu verlangt werden.

Über Gesinde

Nr. 1 hat vier Knechte, drei Häker oder Pflüger und acht Mägde in seinem Haushalt.
Nr. 2 hat einen Knecht, einen Häker und zwei Mägde.

 R 864 

Über Dienste

Der Kossat Nr. 1 dient drei Tage in der Woche mit Vieh und zwei Tage mit einer Person zu Fuß.
Kossat Nr. 2 dient drei Tage in der Woche mit Zugtieren und einen zu Fuß.

Über Abgaben

Nr. 1 gibt für seinenHof Akzise4  6 Rthl 2 lß im Quartal, zu Septima gibt er 1 Rthl 6 lß im Quartal.
Kopfgeld5  voriges Jahr 12 Rthl 19 Groschen.
Ebenso den 26. Januar 1694 22 Rthl 12 1/2 Groschen.
Zum Neulehngewehr 10 Rthl 16 Groschen.
Tribunalsteuer6  1 Gulden 13 lß.
[...]7 
Eine Steuer, die "Contingent zu abtragen des districtz schulden" genannt wird, 1 Rthl 9 1/2 lß.
Reiterverpflegung für ein ganzes Jahr betrug, wie er mit Quittung bewies, 33 Rthl 12 lß.
Magazin8  betrug voriges Jahr 18 1/2 Sch Roggen.

 RRev 246   URev 367 

1704 ist das Dorf Gribow revidiert und wie folgt befunden worden

Im Feld B

Bc  ein Stück, vom wüsten Acker Da bewirtschaftet, besteht aus magerem Sandboden, wird alle drei Jahre besät, wenn man es schafft ihn zu düngen,  150R

Im Feld C

Ce  ein Stück, vom wüsten Acker Da bewirtschaftet, besteht aus Sandboden, ein wenig humos, wird so oft bestellt wie das Feld, umfasst  250R

Der noch wüst liegende Acker in diesem Dorf taugt nicht sonderlich dazu, bewirtschaftet zu werden, weil er sehr sandig und mager ist, dazu weit abgelegen um zu düngen. In diesem Dorf wurde auch seit der früheren Vermessung eine Wassermühle gebaut und der Müller gibt, der selbige baute und bewohnt, 1 Drömt Roggen an den Grundherrn, jedoch steht es ihm dafür frei bis zu drei Scheffel in jedes Feld zu säen.

Pa  hier hat der Pastor von Ranzin ein Stück Land von der Beschaffenheit wie A, enthält  1M 15R, wie auf dem folgenden Auszug aus der Kirchenmatrikel gesehen werden kann, der bei Balitz Ausrechnung zu finden ist.

Summe

neuerAcker: 1M 100R
[Pastorenacker]: 1M 15R

 RRev 247   URev 368a 

Arealausrechnung vom steuerbaren Acker in Gribow, der am 26. und 27. Mai 1705 zugewiesen wurde

Das Feld A

[B1,B2]   36M 120R
B1  sieben Stücke, von der Beschaffenheit wie Aa,  25M 270R
B2  vier Stücke, wie Ab,  10M 150R

Das Feld B

[B3-B6]   33M 240R
B3  ein Stück, wie Ba,  8M 150R
B4  drei Stücke, wie Bb,  7M
B5  fünf Stücke, wie Bc,  17M 240R
B6  ein Stück, neuer Acker bei der Revision beobachtet,  150R

Das Feld C

[B7-B11]   42M 150R
B7  vier Stücke, von der Beschaffenheit wie Ca,  18M 120R
B8  13 Stücke, wie Cb,  14M 105R
B9  ein Stück, wie Cc,  120R
B10  vier Stücke, wie Cd,  9M 30R
B11  ein Stück, im Dorf gelegen, erst kürzlich bewirtschaftet, Sandhumus, etwas kaltgründig, wird von Herrn Köhler bestellt,  75R

Anmerkung

Bo  zwei Stücke, wüste Streifen in Da gelegen, ist  1M

Die Namen derer, die hier bei der Teilung dabei gewesen waren und den steuerbaren Acker auswiesen auf Herrn Bormästers Seite nämlich der Adlige Herr Köhler, der ihn früher bestellte, der Verwalter, der jetzt dort wohnt, Pogel Dönn, auf der Seite der Witwe der Vogt Görgen Böster, Bauer Jörgen Kollwitz.

Summe

steuerbarer Acker: 112M 210R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Oloff (Olaus) Spaak
Revision:
Anmerkungen:

1  Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen.  Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.

2  Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß.  Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.

3  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

4  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

5  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

6  Für die im Westfälischen Frieden zugesprochenen norddeutschen Provinzen erhielt Schweden das privilegium de non appellando. Damit verbunden war die Verpflichtung, ein eigenes Oberappellationsgericht als Substitut des Reichskammergerichts einzurichten. Dieses 'Tribunal' wurde nach 1648 in Wismar errichtet; die Etablierungsphase endete allerdings erst 1664 mit der vollständigen Besetzung der Richterstellen. Die Finanzierung sollte durch die deutschen Provinzen Schwedens geleistet werden. Diese Tribunalsteuer lag in Pommern im Verantwortungsbereich des ständischen Landkasteneinnehmers, der sich direkt an jede Ortsobrigkeit wenden sollte. Aufgrund der starken Kriegsschäden in Pommern verzögerten sich in den ersten Jahrzehnten nach Gründung die Zahlungen allerdings häufig oder gingen nur unregelmäßig ein, erst zum Ende des 17. Jahrhunderts begannen die Zahlungen regelmäßig zu fließen.  Dähnert, Johann Carl: Platt-deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1782, S. 228.

7 An dieser Stelle wird in der Urschrift folgende Abgabe erwähnt, die in der Reinschrift fehlt: Etatsteuer 3 Gulden 8lß.

8  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.