R 823   U 575 

Beschreibung vom Adelshof Groß Jasedow, welcher im Distrikt Wolgast liegt und im Juli 1694 geometrisch aufgenommen wurde

Namen der Einwohner

1  David Rubbock ist Pächter

2 Wilken Sadwasser
3 Daniel Schack
sind zwei Halbbauern und haben jeder eine halbe reduzierte Hufe1  Land, die sie versteuern

4  Marten Rogh istKossat2  und hat fünf Morgen Acker in jedem Feld, ergibt zusammen in allen drei Feldern eine Hakenhufe, und versteuert 1/4reduzierte Hufe
5  Daniel Jens,Schäfer
6  Christian Rogh, Hüter

Groß Jasedow ist ein Adelshof, im Distrikt Wolgast gelegen und ist im Besitz von einem von Platen, der auf dem Land Rügen wohnt. Dieser Platen hat es von einem Bürger in Greifswald, Haun genannt, gekauft. Jener Haun hat betreffendes Gut durch Schuldforderung in Besitz bekommen von einem von Peterswald. Und dieses Gut soll ein altes Hornsches Lehen gewesen sein, wie Nr. 2 berichtet. Der Acker ist von zweierlei Art,Ritteracker3  und steuerpflichtiger Acker. Das steuerpflichtige Land nach reduzierten [Hufen] gerechnet, sind zwei reduzierte Hufen, von denen der Pächter 3/4 Teile bestellt und die beiden Bauern zusammen mit dem Kossaten 1/4 Teil. Wieviel Ritterhufen hierzu gelegen sind, wusste niemand zu berichten, aber dass einLehnspferd4  für betreffende  R 824  Ritterhufen gehalten wird. Sie berichteten, dass ihre Herrschaft zusammen mit Dambeck einen Lehnsreiter hält.

Mit seinen Grenzen reicht das Dorf im Westen und Süden an Schlatkow und im Osten an Klein Bünzow, im Norden an Gnatskow und Oldenburg.

 U 576 

Über die alte Hufenzahl von Groß Jasedow ist keine andere Kunde zu bekommen, als das, was aus demMesskorn5  geschlossen werden kann, das ihr Pastor jährlich von diesem Dorf bekommt, welches vom Hofacker 28 Scheffel Roggen beträgt und vom Teil der beiden Bauern zwei Scheffel, woraus die Summe der Hufenzahl folgt, die 30 Hufen Land beträgt, die seit alters hierunter lagen. Da es die alte Art und Weise in diesem Distrikt war, von einer Hufe Land einen Scheffel an den Pastor zu geben. Der Küster bekommt jährlich von diesem Dorf zwölf Scheffel Hafer.

In alten Zeiten haben sechs Vollbauern hier im Dorf gewohnt und jeder von denselben hatte soviel Land, wie die beiden, die jetzt hier wohnen. Von dem Land lässt deren Herrschaft jetzt 5/6 Teile vom Pächter gegen Pacht bestellen. Und der Pächter gibt jährlich sowohl für das Ritterland als auch für das steuerpflichtige, das er hat, 300 Rthl Pacht.

Zur Kirche gehört dieses Dorf zur Kirchengemeinde Ranzin.

 R 825   U 639 

Arealausrechnung von Groß Jasedow

DerAcker

Es sind drei Schläge und

das Brachfeld A ist von folgenden Bodenarten

[A]   107M 120R
Aa  sandvermischter Humus, rötlich in der Farbe oder "isermalig", wie die Bauern es nennen,  34M 240R
Ab  Humusland, das unten zu den Moraststücken sumpfig ist und tiefliegend,  55M 270R
Ac  hochgelegenes Humusland,  16M 210R

Das Sommerfeld B

[B]   77M 270R
Ba  lehmhaltiger Sandhumus, kaltgründig,  25M 210R
Bb  Humusland,  2M 120R
Bc  hochgelegenes hartes Lehmland,  8M 240R
Bd  kaltgründiger Sand-Lehm,  6M 240R
Bf  Humusland, unten zu den Gründen sumpfartig,  12M 210R
Bg  Humusland, lehmhaltig,  7M 60R
Bh  kaltgründiger Sandhumus, der auf dem Berg sehr sandig ist  14M 90R

Das Winterfeld C

Ca  ebenes Humusland,  84M 240R
Cb  zwei Humuskämpe oder Wurtenland, wie sie es nennen und ein Kamp im wüsten Acker,  3M 240R

 R 826 

Wüster Acker

[D]   302M 180R
Da  alter niedriger wüster Acker mit Heidekraut bewachsen, kann zum Bewirtschaften geeignet sein,  20M 210R
 U 640 Db  hohe Berge mit Heidekraut bewachsen aus Lehmboden, sind zur Bewirtschaftung geeigneter wüster Acker,  6M 210R
Dc  altes wüstes Land von kaltem Grund, mit Heidekraut und Buschwerk bewachsen  68M 120R
Dd  wüstes Land von Humusboden, als Acker geeignet,  55M 120R
Df  kaltgründiger alter wüster Acker mit kleinem Heidekraut und Gras überwachsen,  28M 120R
Dg  etwas hochgelegenes und mit Heidekraut bewachsenes sandiges wüstes Land,  19M 90R
Dh  altes bewachsenes wüstes Land, niedrig und kaltgründig,  27M 90R
Di  sehr alter wüster Acker mit Heidekraut bewachsen, von Sandhumusboden, kann zu Acker gemacht werden,  76M 120R

Wiesen

[E]   22M 120R
Ea  sumpfige Wiesenflecken, die zwischen, im und an den Seiten des Feldes A und B zu finden sind,  16M 60R
Eb  Wiesenflecken im und an den Seiten vom Feld C,  6M 60R

Die Heufuderzahl

Beträgt zusammen von dem, was sie dieses Jahr von oben stehendem Heuschlag bekommen haben, laut eigenem Bericht 27 1/2 Fuder.

 R 827 

Weideland

[F]   238M 30R
Fa  sumpfige und bewachsene Flecken, sowie Tümpel, die im bewirtschafteten Acker zu finden sind,  8M 60R
 U 641 Fb  Tümpel und Moräste, die hier und dort im wüsten Acker zu finden sind,  22M 30R
Fc  niedriges Land mit Gras und Heideland bewachsen,  33M 90R
Fd  Gras und Heideland, voller Moräste, an der Grenze von Klein Bünzow liegen,  12M 90R
Fg  unebenes Land, das zwischen dem bestellten und unbestellten Acker liegt,  6M 30R
Fh  Eichenwald mit Laubbüschen und einigen Kiefern bewachsen, worin gute Weide ist,  28M 60R
Fi  festes und ebenes Land mit Heidekraut bewachsen, ist gute Viehweide,  24M 60R
Fk  niedriges Land mit Eichen, Haseln, Erlen und anderem Laubwald bewachsen,  98M 90R
Fl  zwei Koppeln beim Dorf,  5M 120R

Ga  das Dorf mit Wegen, wüsten Höfen, Hofstellen, Gemüsegärten und Obstgärten, umfassen zusammen  11M 30R

Anmerkung: was das strittige Land betrifft, so findet man dieses bei Klein Bünzow angezeigt und aufgeführt, wo dessen Zugehörigkeit entnommen werden kann.

[Summe]

Acker: 273M 270R
wüster Acker: 302M 180R
Wiese: 22M 120R
Heufuder: 27 1/2
Wald und Weideland: 238M 30R
Hofstelle: 11M 30R

 R 828   U 577 

Annotationen von Groß Jasedow

Über denAcker

Der Acker wird in drei Schläge oder Felder geteilt, die A, B und C sind, von denen C das Beste ist und zum größten Teil aus warmem Grund besteht. Es trägt besser Roggensaat als Gerste, auch das es in nassen Jahren beim Morast und den Tümpeln etwas kaltgründig ist. Das Feld A kann darauf in der Güte eingeschätzt werden und ist von der Beschaffenheit, dass es in trockenen Jahren gute Roggensaat gibt und in nassen Jahren wieder Gerstensaat. Es ist auf der Seite zum Dorf hin kaltgründig. Das Feld B wird für das Schlechteste gehalten, teilweise wegen seines festen Lehms oder Lehmbodens, teilweise wegen seiner kalten und braunfleckigen Böden. Dieses Feld ist am fruchtbarsten in trockenen Jahren. Nach Aussage der Bauern kann der Acker im Feld C von einem Korn das sechste, siebente oder achte Korn in guten fruchtbaren Jahren an Gerstensaat ergeben. Gleichermaßen soll das Feld A in fruchtbaren Jahren reichlich das sechste Korn geben, aber das Feld B soll, wenn es am Besten trägt, nicht mehr als das vierte Korn wiedergeben. Von den beiden besten Feldern kann in mittelmäßigen Jahren gemeinhin das vierte oder fünfte Korn wiederbekommen werden. Selbiges Ackerland ist zum Düngen ungleich und es sind einige Stücke, die nur zweimal, einige wiederum, die drei-, vier-, fünf- oder sechsmal nacheinander mit Gerstensaat pro Düngung besät werden können. Und  R 829  wenn der Boden recht kaltgründig ist, kann er nur einmal Gerstensaat nach der Düngung tragen. In einen Morgen können drei Scheffel eingesät werden.

Über die Aussaat

Auf dem Hofacker war die Aussaat im vergangenen Jahr an Roggen zwei Last oder 16 Drömt gewesen, die Sommersaat vergangenes Jahr im Feld A an Gerste 14 Drömt, an Hafer 5 Drömt 6 Scheffel. Dieses Jahr beträgt im Feld B die Aussaat an Gerste 12 Drömt und Hafer 1 Drömt.
 U 578 Jeder Bauer hat dieses Jahr in das Winterfeld 21 Scheffel gesät, die Sommersaat jeder an Hafer 12 Scheffel, an Gerste 13 Scheffel.
Die Wintersaat der Kossaten beträgt 14 Scheffel, die Sommersaat 8 Scheffel

Summe: 540 Scheffel

Über Wiesen

Andere Heuschläge sind nicht in diesem Dorf, als das, was zwischen dem Acker liegt, welche alle, die in den Feldern liegen, die besät werden, auch gemäht und eingehegt werden. Dieses Jahr hat der Pächter von seinem Teil von den Flecken, die er gemäht hat, 20 Fuder bekommen, jeder Bauer bekam drei Fuder und der Kossat 1 1/2 Fuder. Auf anderen Feldmarken sind keine Wiesen hierzu gelegen.

 R 830 

Über Viehfutter

Auf dieser Feldmark ist gute Viehweide sowohl für Großvieh und Pferde, als auch für die Schäferei.

ÜberWald

Der Wald, der hier beim Dorf liegt, besteht aus Birken, Haseln, Erlen, Espen und Eichenwald und es ist kein Kiefernwald dazwischen zu finden. Was sie zum Hausbau benötigen, kaufen sie andernorts, aber an die umliegenden Dörfer verkaufen sie Brennholz aus dem Erlenwald.

Über Vieh

Auf dem Hof können den Winter über 40 Stück Rindvieh durchgefüttert werden, die Schäferei zu 500 Stück.  U 579  Jeder Bauer kann vier bis fünf Pferde halten, acht, neun oder zehn Stück Rindvieh. Der Kossat hat sechs Stück Rindvieh und zwei Pferde.

Über Dienste

Die Bauern dienen vier Tage in der Woche mit Vieh und das ganze Jahr über. Der Kossat dient drei Tage mit dem Häker und den vierten zu Fuß den Sommer über. Zwei Knechte und zwei Mägde benötigt auch der Pächter für seinen Haushalt.

Über Abgaben

Der Pächter hat dieses Jahr gegeben:
Kopfsteuer6  6 Rthl,Nebenmodus7  12 Rthl, Akzise8  1 Rthl 12 lß jedes Quartal, Reitergeld9  3 1/2 Mark monatlich, Magazin10  6 Sch.

Das Kopfgeld der Bauern dieses Jahr jeder 35 lß, der Kossat 16 lß
Akzise geben sie jeder vierteljährlich 21 lß, der Kossat 13 1/2 [lß]
Reitergeld monatlich jeder Bauer 19 lß, der Kossat gibt die Hälfte davon
Magazin wurde vergangenes Jahr 8 Sch gegeben.

 RRev 156   URev 245 

1704 ist das Dorf Groß Jasedow revidiert und wie folgt befunden worden

Im Feld A

Ad  ein Stück, von der Wüstung und der Bezeichnung Dd, ist Sandboden, der jedes dritte Jahr besät werden kann,  1M 180R

Im Feld B

Bi  drei Stücke, vom wüsten Acker bewirtschaftet, ist Sandland, das jedes sechste Jahr einmal besät werden kann,  2M 225R

Anmerkung

P8  ist ein Stück Acker beim Dorf und im Feld A gelegen, das in früheren Zeiten Kapellenacker hier in Groß Jasedow gewesen sein soll und dem Pastor in Ranzin gehört. Und der Bauer, der diesen bestellt, gibt 32 lß vorpom. Dieser beträgt an Umfang  1M 45R.

Über die Wüstung

Die Wüstung mit der Bezeichnung Dd sind hier und da Stücke, die wohl als Acker bestellt werden können, sind aber doch meistenteils niedrig, welches als Acker nicht geeignet ist. Die Einwohner sagen, sie als Weide nicht entbehren zu können.
Der ganze andere wüste Acker scheint als Acker ganz untauglich, wie die Einwohner auch sagen, denn das ist alles so sumpfig und kaltgründig. Ja die Einwohner sagen, dass im Herbst und im Frühling überall das Wasser stehen soll.

Summe

neuer Acker: 4M 105R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Oloff (Olaus) Spaak
Revision:
Anmerkungen:

1  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

2  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

3  Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen.  Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.

4  Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß.  Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.

5  Kirchenkorn oder Priesterkorn 

6  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

7  Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren.  Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.

8  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

9  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

10  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.