Beschreibung vom Adelshof Groß Jasedow, welcher im Distrikt Wolgast liegt und im Juli 1694 geometrisch aufgenommen wurde
Namen der Einwohner
1 David Rubbock ist Pächter
| 2 Wilken
Sadwasser 3 Daniel Schack |
sind zwei Halbbauern und haben jeder eine halbe reduzierte Hufe1 Land, die sie versteuern |
4
Marten
Rogh istKossat2 und hat fünf Morgen Acker in jedem Feld, ergibt zusammen in allen drei Feldern eine
Hakenhufe, und versteuert 1/4reduzierte
Hufe
5
Daniel
Jens,Schäfer
6
Christian
Rogh, Hüter
Groß Jasedow ist ein Adelshof, im Distrikt Wolgast gelegen und ist im Besitz von einem von Platen, der auf dem Land Rügen wohnt. Dieser Platen hat es von einem Bürger in Greifswald, Haun genannt, gekauft. Jener Haun hat betreffendes Gut durch Schuldforderung in Besitz bekommen von einem von Peterswald. Und dieses Gut soll ein altes Hornsches Lehen gewesen sein, wie Nr. 2 berichtet. Der Acker ist von zweierlei Art,Ritteracker3 und steuerpflichtiger Acker. Das steuerpflichtige Land nach reduzierten [Hufen] gerechnet, sind zwei reduzierte Hufen, von denen der Pächter 3/4 Teile bestellt und die beiden Bauern zusammen mit dem Kossaten 1/4 Teil. Wieviel Ritterhufen hierzu gelegen sind, wusste niemand zu berichten, aber dass einLehnspferd4 für betreffende R 824 Ritterhufen gehalten wird. Sie berichteten, dass ihre Herrschaft zusammen mit Dambeck einen Lehnsreiter hält.
Mit seinen Grenzen reicht das Dorf im Westen und Süden an Schlatkow und im Osten an Klein Bünzow, im Norden an Gnatskow und Oldenburg.
U 576Über die alte Hufenzahl von Groß Jasedow ist keine andere Kunde zu bekommen, als das, was aus demMesskorn5 geschlossen werden kann, das ihr Pastor jährlich von diesem Dorf bekommt, welches vom Hofacker 28 Scheffel Roggen beträgt und vom Teil der beiden Bauern zwei Scheffel, woraus die Summe der Hufenzahl folgt, die 30 Hufen Land beträgt, die seit alters hierunter lagen. Da es die alte Art und Weise in diesem Distrikt war, von einer Hufe Land einen Scheffel an den Pastor zu geben. Der Küster bekommt jährlich von diesem Dorf zwölf Scheffel Hafer.
In alten Zeiten haben sechs Vollbauern hier im Dorf gewohnt und jeder von denselben hatte soviel Land, wie die beiden, die jetzt hier wohnen. Von dem Land lässt deren Herrschaft jetzt 5/6 Teile vom Pächter gegen Pacht bestellen. Und der Pächter gibt jährlich sowohl für das Ritterland als auch für das steuerpflichtige, das er hat, 300 Rthl Pacht.
Zur Kirche gehört dieses Dorf zur Kirchengemeinde Ranzin.
R 825 U 639Arealausrechnung von Groß Jasedow
DerAcker
Es sind drei Schläge und
das Brachfeld A ist von folgenden Bodenarten
[A]
107M 120R
Aa
sandvermischter Humus, rötlich in der Farbe oder "isermalig", wie die Bauern es nennen,
34M 240R
Ab
Humusland, das unten zu den Moraststücken sumpfig ist und tiefliegend,
55M 270R
Ac
hochgelegenes Humusland,
16M 210R
Das Sommerfeld B
[B]
77M 270R
Ba
lehmhaltiger Sandhumus, kaltgründig,
25M 210R
Bb
Humusland,
2M 120R
Bc
hochgelegenes hartes Lehmland,
8M 240R
Bd
kaltgründiger Sand-Lehm,
6M 240R
Bf
Humusland, unten zu den Gründen sumpfartig,
12M 210R
Bg
Humusland, lehmhaltig,
7M 60R
Bh
kaltgründiger Sandhumus, der auf dem Berg sehr sandig ist
14M 90R
Das Winterfeld C
Ca
ebenes Humusland,
84M 240R
Cb
zwei Humuskämpe oder Wurtenland, wie sie es nennen und ein Kamp im wüsten Acker,
3M 240R
Wüster Acker
[D]
302M 180R
Da
alter niedriger wüster Acker mit Heidekraut
bewachsen, kann zum Bewirtschaften geeignet sein,
20M 210R
U 640 Db
hohe Berge mit Heidekraut bewachsen aus
Lehmboden, sind zur Bewirtschaftung geeigneter wüster Acker,
6M 210R
Dc
altes wüstes Land von kaltem Grund, mit Heidekraut und Buschwerk bewachsen
68M 120R
Dd
wüstes Land von Humusboden, als Acker geeignet,
55M 120R
Df
kaltgründiger alter wüster Acker mit kleinem Heidekraut und Gras überwachsen,
28M 120R
Dg
etwas hochgelegenes und mit Heidekraut bewachsenes sandiges wüstes Land,
19M 90R
Dh
altes bewachsenes wüstes Land, niedrig und kaltgründig,
27M 90R
Di
sehr alter wüster Acker mit Heidekraut
bewachsen, von Sandhumusboden, kann zu Acker gemacht werden,
76M 120R
Wiesen
[E]
22M 120R
Ea
sumpfige Wiesenflecken, die zwischen, im und an den Seiten des
Feldes A und B zu finden sind,
16M 60R
Eb
Wiesenflecken im und an den Seiten vom Feld C,
6M 60R
Die Heufuderzahl
Beträgt zusammen von dem, was sie dieses Jahr von oben stehendem Heuschlag bekommen haben, laut eigenem Bericht 27 1/2 Fuder.
R 827Weideland
[F]
238M 30R
Fa
sumpfige und bewachsene Flecken, sowie Tümpel, die im
bewirtschafteten Acker zu finden sind,
8M 60R
U 641 Fb
Tümpel und Moräste, die hier und
dort im wüsten Acker zu finden sind,
22M 30R
Fc
niedriges Land mit Gras und Heideland bewachsen,
33M 90R
Fd
Gras und Heideland, voller Moräste, an
der Grenze von Klein Bünzow liegen,
12M 90R
Fg
unebenes Land, das zwischen dem bestellten und unbestellten Acker
liegt,
6M 30R
Fh
Eichenwald mit Laubbüschen und einigen Kiefern
bewachsen, worin gute Weide ist,
28M 60R
Fi
festes und ebenes Land mit Heidekraut bewachsen, ist gute Viehweide,
24M 60R
Fk
niedriges Land mit Eichen, Haseln, Erlen und anderem Laubwald bewachsen,
98M 90R
Fl
zwei Koppeln beim Dorf,
5M 120R
Ga das Dorf mit Wegen, wüsten Höfen, Hofstellen, Gemüsegärten und Obstgärten, umfassen zusammen 11M 30R
Anmerkung: was das strittige Land betrifft, so findet man dieses bei Klein Bünzow angezeigt und aufgeführt, wo dessen Zugehörigkeit entnommen werden kann.
[Summe]
Acker: 273M 270R
wüster Acker: 302M 180R
Wiese:
22M 120R
Heufuder: 27 1/2
Wald und Weideland: 238M 30R
Hofstelle: 11M 30R
Annotationen von Groß Jasedow
Über denAcker
Der Acker wird in drei Schläge oder Felder geteilt, die A, B und C sind, von denen C das Beste ist und zum größten Teil aus warmem Grund besteht. Es trägt besser Roggensaat als Gerste, auch das es in nassen Jahren beim Morast und den Tümpeln etwas kaltgründig ist. Das Feld A kann darauf in der Güte eingeschätzt werden und ist von der Beschaffenheit, dass es in trockenen Jahren gute Roggensaat gibt und in nassen Jahren wieder Gerstensaat. Es ist auf der Seite zum Dorf hin kaltgründig. Das Feld B wird für das Schlechteste gehalten, teilweise wegen seines festen Lehms oder Lehmbodens, teilweise wegen seiner kalten und braunfleckigen Böden. Dieses Feld ist am fruchtbarsten in trockenen Jahren. Nach Aussage der Bauern kann der Acker im Feld C von einem Korn das sechste, siebente oder achte Korn in guten fruchtbaren Jahren an Gerstensaat ergeben. Gleichermaßen soll das Feld A in fruchtbaren Jahren reichlich das sechste Korn geben, aber das Feld B soll, wenn es am Besten trägt, nicht mehr als das vierte Korn wiedergeben. Von den beiden besten Feldern kann in mittelmäßigen Jahren gemeinhin das vierte oder fünfte Korn wiederbekommen werden. Selbiges Ackerland ist zum Düngen ungleich und es sind einige Stücke, die nur zweimal, einige wiederum, die drei-, vier-, fünf- oder sechsmal nacheinander mit Gerstensaat pro Düngung besät werden können. Und R 829 wenn der Boden recht kaltgründig ist, kann er nur einmal Gerstensaat nach der Düngung tragen. In einen Morgen können drei Scheffel eingesät werden.
Über die Aussaat
Auf dem Hofacker war die Aussaat im vergangenen Jahr an Roggen zwei Last
oder 16 Drömt gewesen, die Sommersaat vergangenes Jahr im Feld A an Gerste 14 Drömt, an Hafer 5 Drömt 6 Scheffel. Dieses Jahr beträgt im Feld B die Aussaat an Gerste 12 Drömt und Hafer 1 Drömt.
U 578 Jeder Bauer
hat dieses Jahr in das Winterfeld 21 Scheffel gesät, die Sommersaat jeder an Hafer 12 Scheffel, an Gerste 13 Scheffel.
Die Wintersaat der Kossaten beträgt 14
Scheffel, die Sommersaat 8 Scheffel
Summe: 540 Scheffel
Über Wiesen
Andere Heuschläge sind nicht in diesem Dorf, als das, was zwischen dem Acker liegt, welche alle, die in den Feldern liegen, die besät werden, auch gemäht und eingehegt werden. Dieses Jahr hat der Pächter von seinem Teil von den Flecken, die er gemäht hat, 20 Fuder bekommen, jeder Bauer bekam drei Fuder und der Kossat 1 1/2 Fuder. Auf anderen Feldmarken sind keine Wiesen hierzu gelegen.
R 830Über Viehfutter
Auf dieser Feldmark ist gute Viehweide sowohl für Großvieh und Pferde, als auch für die Schäferei.
ÜberWald
Der Wald, der hier beim Dorf liegt, besteht aus Birken, Haseln, Erlen, Espen und Eichenwald und es ist kein Kiefernwald dazwischen zu finden. Was sie zum Hausbau benötigen, kaufen sie andernorts, aber an die umliegenden Dörfer verkaufen sie Brennholz aus dem Erlenwald.
Über Vieh
Auf dem Hof können den Winter über 40 Stück Rindvieh durchgefüttert werden, die Schäferei zu 500 Stück. U 579 Jeder Bauer kann vier bis fünf Pferde halten, acht, neun oder zehn Stück Rindvieh. Der Kossat hat sechs Stück Rindvieh und zwei Pferde.
Über Dienste
Die Bauern dienen vier Tage in der Woche mit Vieh und das ganze Jahr über. Der Kossat dient drei Tage mit dem Häker und den vierten zu Fuß den Sommer über. Zwei Knechte und zwei Mägde benötigt auch der Pächter für seinen Haushalt.
Über Abgaben
Der Pächter hat dieses Jahr gegeben:
Kopfsteuer6 6 Rthl,Nebenmodus7 12 Rthl, Akzise8 1 Rthl 12 lß jedes Quartal, Reitergeld9 3 1/2 Mark monatlich, Magazin10 6 Sch.
Das Kopfgeld der Bauern dieses Jahr jeder 35 lß, der Kossat 16 lß
Akzise geben sie jeder vierteljährlich 21 lß, der Kossat 13 1/2 [lß]
Reitergeld monatlich jeder Bauer 19 lß, der Kossat gibt die Hälfte
davon
Magazin wurde vergangenes Jahr 8 Sch gegeben.
1704 ist das Dorf Groß Jasedow revidiert und wie folgt befunden worden
Im Feld A
Ad ein Stück, von der Wüstung und der Bezeichnung Dd, ist Sandboden, der jedes dritte Jahr besät werden kann, 1M 180R
Im Feld B
Bi drei Stücke, vom wüsten Acker bewirtschaftet, ist Sandland, das jedes sechste Jahr einmal besät werden kann, 2M 225R
Anmerkung
P8 ist ein Stück Acker beim Dorf und im Feld A gelegen, das in früheren Zeiten Kapellenacker hier in Groß Jasedow gewesen sein soll und dem Pastor in Ranzin gehört. Und der Bauer, der diesen bestellt, gibt 32 lß vorpom. Dieser beträgt an Umfang 1M 45R.
Über die Wüstung
Die Wüstung mit der Bezeichnung Dd sind hier und da Stücke, die wohl als Acker
bestellt werden können, sind aber doch meistenteils niedrig, welches als Acker nicht geeignet ist. Die
Einwohner sagen, sie als Weide nicht entbehren zu können.
Der ganze andere wüste
Acker scheint als Acker ganz untauglich, wie die Einwohner auch sagen, denn das ist alles so
sumpfig und kaltgründig. Ja die Einwohner sagen, dass im Herbst und im Frühling überall das Wasser stehen soll.
Summe
neuer Acker: 4M 105R
1 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
2 Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.
3 Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen. Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.
4 Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.
5 Kirchenkorn oder Priesterkorn
6 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
7 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.
8 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
9 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
10 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.