R 71   U 794 

Beschreibung vom Adelshof Lüssow, der im August 1694 geometrisch vermessen wurde.

1. Lüssow liegt im Distrikt Wolgast, grenzt nördlich an Balitz und Ranzin, östlich an Schmatzin, südlich an Pätschow, aber westlich bis an den Peenestrom sowie an den Hof Pentin.

2. Lüssows Einwohner haben ihren Kirchgang nach Ranzin, wo auch ihr Pastor wohnhaft ist. In Lüssow steht wohl eine kleine Kapelle aber es wird selten darin gepredigt.

3. Nach dem Bericht der Frau Kanzler soll Lüssow ein Owstinsches Lehensgut sein, aber wie es sich damit verhält, wird man wohl in dem alten Pommerschen Register1  wieder finden. Gegenwärtig besitzt die Witwe des Kanzlers Wulfradt Lüssow. Der verstorbene Kanzler hat es von seinen Vorvätern geerbt.

4. In der Kirchenmatrikel2  wird Lüssow zu 30 Landhufen berechnet. Darunter sind acht kultivierte und sechs wüste Ritterhufen3 . Die übrigen 16 Landhufen sind steuerpflichtig. Frau Kanzler steuert für ihr ganzes Gut, das sie hier ringsum hat, nämlich für ganz Lüssow, Schmatzin, fünf Höfe in Polzin (aber unter den fünf Höfen sollen vier Ritterhufen sein) zwei Landhufen in Schlatkow und drei Landhufen in Balitz, 10 1/2 Hufen nach dem Reduktionskurs4 , aber wie hoch Lüssows Bauernland gesondert gerechnet wird, weiß sie nicht. Es ist auch zu bemerken, dass die Frau Kanzler in Ranzin fünf Landhufen Ritterland hat.

5. Wie viele Bauern hier in früheren Zeiten gewohnt haben, kann man nicht in Erfahrung bringen, jedoch vermutet man, dass hier genug Bauern und Kossaten gewohnt haben.

 R 72   U 795 

6. Einwohner in Lüssow

1 . Kanzler Wolfradts Witwe, die jetzt Lüssow besitzt

2 . Petter Popp
3 . Hans Seetrect
4 . Michael Kuur
Vollbauern

5 . Hans Kuur
6 . Niels Manten
7 . Michael Seichtkrull
Kossaten

8 . Jonas Gustaff, Müller
9 . Christian Knopel, Schäfer
10 . Marten Stofhaaß, Kuhhirte
11 . Andris Bartel, Schmied
Zwei Einlieger N.N./N.N.

7. Über den Dienst der Bauern und Kossaten in Lüssow

Jeder Vollbauer dient vier Tage in der Woche mit zwei Personen und ein Paar Ochsen oder vier Pferden und den fünften Tag dient jeder Bauer mit zwei Personen zu Fuß. Während der Zeit des Pflügens dient jeder Kossat mit ein Paar Ochsen und einer Person fünf Tage in der Woche, aber die andere Zeit im Jahr dient jeder nur mit einer Person zu Fuß fünf Tage in der Woche. Während der Ernte dient jeder Bauer auf dem Hof mit vier und jeder Kossat mit zwei Personen alle Diensttage, die sie in der Woche haben.

8. Für die Lüssower Windmühle gibt der Müller jährlich 96 Scheffel Roggen als Pacht an den Hof.

 R 73   U 796 

Arealausrechnung von Lüssow mit der dazugehörigen Annotation

Acker

Lüssows Acker wird in drei Schlägen bestellt und das

Feld A 

besteht aus gutem sandig-humosem Acker, der gute Saat trägt. Und dieses Feld A war dieses Jahr Winterfeld,  196M 70R

B

[B]   162M 166R
war dieses Jahr Sommerfeld, enthält folgende Bodenarten:
B1  guter sandig-humoser Acker,  142M 95R
B2  lehmhaltiger Sand, aber etwas streng und mager,  20M 71R

C

[C]   194M 156R
war dieses Jahr Brachfeld und enthält folgende Bodenarten:
C1  guter sandig-humoser Acker, der gute Saat trägt,  118M 14R
C2  kaltgründiger Sandhumus,  21M 112R
C3  Sandboden, etwas humos und trägt bisweilen ganz schöne Saat, mitunter ist er in heißen, trockenen Jahren auch beschwerlich für die Saat,  55M 30R

Wüster Acker

D  wüster Acker ist bei Lüssow mit grasvermischtem Heidekraut bewachsen und zu passabler Viehweide nützlich,  219M 150R

E Über Wiese und Heuernte

[E]   69M
E1  passable und gut tragende Wiese von  35M
Auf dieser Wiese hat Schmatzin einen Platz für zwei Fuder Heu.
E2  morastige und sumpfige Wiese, die dickes Riedgras trägt,  10M
E3  im Feld B und C Wiesen von  24M

 R 74   U 797 

Nach dem Bericht der Einwohner können insgesamt in ganz Lüssow, wenn gute Heujahre sind, 100 Fuder Heu gesammelt und eingebracht werden. Aber in trockenen Jahren kann nicht halb soviel Heu in ganz Lüssow gesammelt werden.

F Über Weide und Wald

[F]   254M 75R
F1  außer dem wüsten Acker ist ziemlich gutes Weideland, und besonders für Großvieh. Sie ist auch zu einem großen Teil mit Laubwald bewachsen,  159M
F2  Viehweide, kleine Moraste, Hügel und Tümpel in und neben den Ackerfeldern, ebenso ein kleiner Teil im Blecksee,  117M 150R
F3  ein Pferdekoppel,  9M
F4  Hofstellen und Wege mit kleinen Koppeln und Gärtchen,  18M 225R
Holz zum Bauen, sowie auch größtenteils zum Brennen muss von anderen Orten gekauft werden, denn daheim auf dem Feld und im Morast sind nur kleine Laubbüsche, die nicht genügen, um es damit warm zu machen in den Häusern, wenn kalte Winter sind.

G Obst- und Gemüsegarten

[G]   3M
G1  schöner Obstgarten, der allerhand gute Früchte trägt,  2M 150R
G2  ein guter Gemüsegarten bei der Wiese E1,  150R

Über Fischgewässer

Die Einwohner Lüssows können im Peenestrom fischen, was sie auch im Frühjahr tun. Es werden dorthin Reusen und Netze gesetzt und das Gebiet des Stromes beträgt, soweit er hier vorbeifließt 19 Morgen. Der halbe Teil gehört hierher, welcher 9M 150R beträgt.

Summe

Acker: 553M 92R
wüster Acker: 219M 150R
Wiese: 69M
Heufuder: 100
Viehweide: 254M 75R
Ost- und Gemüsegärten: 3M

 R 75   U 798 

Annotationen von Lüssow

Über Aussaat

Auf dem Adelshof sind dieses Jahr ausgesät worden: 300 Sch Roggen, 148 Sch Gerste, 192 Sch Hafer, 20 Sch Erbsen, 2 Sch Buchweizen, 4 Sch Lein.
Jeder Vollbauer kann säen: 24 Sch Roggen, 18 Sch Gerste, 6 Sch Hafer, 2 ½ Sch Erbsen, ½ Sch Lein und beträgt für alle drei Bauern: 72 Sch Roggen, 54 Sch Gerste, 18 Sch Hafer, 7 ½ Sch Erbsen, 1 ½ Sch Lein.
Die Kossaten haben gleiches Land und können jeder aussäen: 13 Sch Roggen, 8 Sch Gerste, 5 Sch Hafer, 1 ½ Sch Erbsen, ¼ Sch Lein und beträgt für drei Kossaten: 39 Sch Roggen, 24 Sch Gerste, 15 Sch Hafer, 4 ½ Sch Erbsen, ¾ Sch Lein.
Der Schäfer kann jährlich aussäen: 9 Sch Roggen, 6 Sch Gerste, 2 ½ Sch Hafer.
Der Müller kann jährlich aussäen: 6 Sch Roggen, 5 ½ Sch Gerste.
Die Kirche hat zwar Land, aber das liegt wüst.
Laut Bericht der Bauern können in einen Morgen drei Sch Roggen oder Gerste eingesät werden.

Über Arbeitsvieh

Auf dem Adelshof werden acht Ochsen und acht Pferde gehalten. Jeder Bauer benötigt vier Ochsen und sechs Pferde. Jeder Kossat behilft sich mit zwei Ochsen und zwei Pferden.
Schäferei kann auf Lüssow mit 800 Stück Schafe betrieben werden.
Bienen haben auf der Lüssower Feldmark ihre Nahrung.

Über Gesinde

Auf dem Adelshof werden drei Häker, zwei Knechte, vier Mägde und ein Junge gehalten.
Jeder Bauer benötigt Knecht und Magd, aber jeder Kossat behilft sich mit einer Magd.

 R 76   U 799 

Über jährliche Abgaben

1. Akzise5  ist dieses Jahr von ganz Lüssow entrichtet worden 32 Rthl 16 ß und es ist zu bemerken, dass die Frau Kanzler vierteljährlich für sich und ihre Leute, die sie auf allen ihren Gütern hat 18 Rthl und 17 ß Akzise zahlt.

2. Reitersteuer6  gibt die Frau Kanzler auf Lüssow für alle ihre steuerpflichtigen Güter jährlich 99 Rthl 36 ß.

3. Magazinkorn7  hat sie dieses Jahr 84 Sch Roggen für ihr Gut gegeben.

4. Für Schmatzin und Polzin hält die Witwe des Kanzlers ein Lehnspferd8  und mit der Witwe des Oberstleutnant Smitz in Pentin hält sie ein Viertel Anteil an einem zweiten Lehnspferd.

Anmerkung: In Lüssow sind zwei Bauernhöfe, die zur Schmatzins Lehnsfolge gehört haben. Der verstorbene Kanzler Wulfradt hat die betreffenden beiden Höfe von dessen Gläubigern für sich eingelöst, wie auch berichtet wird.

 RRev 232   URev 350 

1704 ist das Dorf Lüssow revidiert und wie folgt befunden worden.

Das Feld A

Aa  ein Stück, vom wüsten Acker D bewirtschaftet, besteht aus Sandboden, wird in drei Schlägen besät,  1M 180R

Das Feld B

[B3,B4]   1M 250R
B3  zwei Stücke, vom wüsten Acker D bewirtschaftet, sind tiefliegender und kaltgründiger Sandhumus, werden wie das Feld besät,  1M 30R
B4  ein Stück, ebenso wenig höher gelegen, von D bewirtschaftet,  220R

Das Feld C

[C4,C5]   10M 180R
C4  ein Stück, vom Weideland F2 bewirtschaftet, ist Humusboden, etwas kaltgründig, wird größtenteils gleich oft mit dem Feld besät,  3M 270R
C5  drei Stücke, Sandhumus, vom wüsten Acker D bewirtschaftet, scheint schlechtes Land zu sein und nicht öfter als jedes fünfte und sechste Jahr bestellt werden zu können, wie es demnach fast scheint,  6M 210R

Der Kapellenacker

Ka  ist Kapellenacker, den der Schäfer in Pacht hat und dafür einen Reichstaler gibt, ist von der Beschaffenheit wie A,  1M 90R

Kb  gehört auch zur Kapelle, die hier im Dorf steht, liegt aber wüst und scheint nicht wert bestellt zu werden wegen seines ungeeigneten und sumpfigen Bodens.

Summe

Neuer Acker: 14M 10R
Kapellenacker: 2M 150R

 RRev 233   URev 351 links 

Den wüsten Acker betreffend

Der wüste Acker, der an der Grenze zu Ranzin und Schmatzin liegt, ist als Acker nicht brauchbar, denn er ist sehr kalt und sumpfig. Der wüste Acker zur Peene und zu Pentins Grenze hin scheint wohl bewirtschaftet werden zu können, weil es Sandhumus ist, aber der Besitzer und seine Bauern sagen es versucht zu haben, aber dort will gar keine Saat wachsen.

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Peder (Petrus) Wising
Revision:
Anmerkungen:

1  Micraelius, Johannes: Altes PommerLand. Nebenst Historischer Erzehlung, dero in Nähisten Dreißig Jahren, biß auff des Letzten Hertzogen Bogißlai XIV. Todt, in Pommern Vorgegangenen Geschichten. Alten Stettin: Rhete, 1639/40. Enthaltene Bände 1-6: 1. Buch: Erstes Buch Deß Alten Pommer-Landes; 2. Buch: Ander Buch Deß Alten Wendischen Pommerlandes; 3. Buch: Drittes Buch Deß Alten Sächsischen Pommerlandes; 4. Buch: Erster Theil Der Letzten Pommerschen Jahr-Geschichten, Vom 1606. Jahr biß auff die Käyserliche Einquartierung in Pommern, Vnd also Das Vierdte Buch Vom PommerLande; 5. Buch: Fünfftes Buch Der Pommerschen Jahr-Geschichten; 6. Buch: Sechstes vnd Letztes Buch, Von deß Pommerlandes Gelegenheit vnd Ein-Wohnern.

2 Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.

3 Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen.  Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.

4 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

5 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

6 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

7 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

8 Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß.  Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.