R 850   U 591 

Beschreibung vom Adelsgut Oldenburg, das im Distrikt Wolgast liegt und im August 1694 geometrisch aufgenommen wurde

Namen der Einwohner

1 . Christoffer Pentzel
2 . Jochom Wegner
3 . Jochom Warner
Diese drei Bauern sind alle freie Bauern, die keinen Dienst leisten und jährlich eine bestimmte Summe Geld an den Besitzer Horn auf Ranzin als Pacht geben, die 60 Rthl beträgt.

4 . ein Kuhhirte

Oldenburg ist ein Adelsgut, im Distrikt Wolgast gelegen, ist ein Waldgut, das kein anderes Ackerland hat als was hier und da zwischen dem Wald gerodet liegt. Dieses Dorf ist ein altes Horn Lehen und ein von Horn hat darauf gewohnt. Von der wüsten oder öden Stelle sind dort noch Trümmer zu sehen. Dieses Gut ist im letzten Krieg1  von den Brandenburgischen im Jahre 1675 zerstört worden und dann vor einigen Jahren wieder bebaut. Seine steuerpflichtige Hufenzahl, nach reduzierten2 , weiß der Besitzer nicht gesondert, sondern dass der Besitzer das Oldenburger Land mit dem steuerpflichtigen Ranziner zu drei reduzierten Hufen und zwei Morgen durch die Bank versteuert. Er weiß keinen anderen Unterschied zwischen besagten reduzierten Hufen zu machen. Die alte Hufenzahl auf Ranzin ist von zweierlei Art, Bauernhufen und Ritterhufen3 . Bauernhufen sind drei und Ritterhufen ebenfalls drei. Pastoren- oder Kirchenacker ist nicht im Dorf, sondern der Pastor in Ranzin bekommt jährlich von Oldenburg zwölf Scheffel Roggen und der Küster zwölf Scheffel Hafer.

Mit seinen Grenzen stößt Oldenburg im Süden an Schlatkow und Groß Jasedow, im Osten an Pretschow, im Norden an Nepzin und Turow und im Westen an Ranzin, worunter auch dieses Dorf zur Kirche gehört.

 R 851   U 650 

Arealausrechnung von Oldenburg

Der Acker

Wird in drei Felder geteilt und liegt doch kampweise.

Das Feld A war die Wintersaat

Aa  besteht aus einerlei Bodenart, welches Sandhumusland ist,  25M 240R

Das Feld B war Brache

[B]   22M 150R
Ba  Sandland mit etwas Humus vermischt,  13M 30R
Bb  Sandhumus,  9M 120R

Das Feld C, die Sommersaat

[C]   25M 240R
Ca  niedriges Sandhumusland von sumpfigem Land nahezu umgeben,  12M 210R
Cb  hochgelegener Sandhumus,  6M 120R
Cd  Humusland,  4M 120R
Cf  Sandhumuskamp4 ,  2M 90R

Wüster Acker

[D]   38M 30R
Da  altes mit Heidekraut bewachsenes wüstes Land, sandig im Boden und kann als Sandacker geeignet sein,  20M 90R
Db  Kiefernbüsche auf altem wüsten Acker, sandiges Land, das als Acker nicht mehr geeignet ist,  17M 240R

 R 852   U 651 

Wiesen

[E]   15M 30R
Ea  morastige Wiese von sehr hohem Gras und ist mancherorts mit Weidenbüschen bewachsen,  9M 270R
Eb  eine niedrige Wiese am Weg nach Turow ergibt  2M
Ec  Wiesenflecken beim Feld A,  3M 60R

Die Heufuhrenzahl

Von diesen Wiesen kann man insgesamt an 30 gute Fuder bekommen, nach Angabe des Besitzers.

Weideland

[F]   365M 240R
Fa  großer Eichenwald auf niedrigem Land mit einigen Espen, Hainen und anderem Laubholz vermischt,  51M 120R
Fb  niedriges Land mit verschieden großem Laubwald bewachsen, mit einem Heidelandkamp darin mit kleinen Birken bewachsen,  39M 30R
Fc  festes Land mit Kiefern, Birken und anderen Laubbüschen bewachsen, hat einen hohen sandigen, hügeligen Weg,  57M 150R
 R 853  U 652 Fd  unebenes sandiges Sandheideland mit Kiefernwald bewachsen, das, wie es scheint, in alten Zeiten Acker war, ergibt zusammen mit einem Morast, den man darin findet und einem sandigen Kiefernhügel daneben,  58M 270R
Fg  morastiges Land mit allerhand Arten großen Laubwaldes und genug Eichen an den Rändern bewachsen und der kleinere Morast daneben ist mit kleinem Laubwald bewachsen,  105M 30R
Fh  großer Laubwald mit Espen, Erlen und Eichen an den Rändern,  20M 120R
Fi  morastiges Land mit Weidenbüschen bewachsen, das hier und da gemäht werden kann, und vielerorts als Wiese dienen kann, wenn Mühe darauf verwendet wird,  33M 120R

Ga  das betreffende Dorf mit dem Gebiet, das es einnimmt,  4M 240R

Summe

Acker: 74M 30R
wüster Acker: 38M 30R
Wiese: 15M 30R
Heufuder: 30
Weideland: 365M 240R
Hofstellen: 4M 240R

 R 854   U 592 

Annotationen zu Oldenburg

Über den Acker

Das Ackerland, das Oldenburg hat, liegt kampweise im Wald und wird ebenfalls in drei Schlägen besät. Sein Grund ist sandig und trägt beste Roggensaat. Für Gerste ist er nicht ertragreich, außer einige Stellen, die dafür geeignet erscheinen. Und es können 3 bis 2 ½ Scheffel Roggen in einen Morgen gesät werden. Der Boden wird jedes dritte Jahr gedüngt, wo er von solcher Art ist, dass er Dünger erlaubt.

Die Aussaat

Es war keiner von den Bauern anwesend, der Nachricht darüber geben konnte. Auch wusste der Besitzer selbst nicht die Aussaat, weil er das nicht selbst bestellt. Das Verhältnis ist leicht zu ermitteln nach vorhergehenden Prinzipien.

Über Wiesen

Die Wiesen, die man auf Oldenburgs Feldmark findet, sind morastig. Der Besitzer lässt sie selbst mähen. Die Bauern haben nicht mehr als was man zwischen und unterhalb ihrer Äcker findet, die sie bewirtschaften und für sich mähen. Es ist auch eine Wiese zwischen den anderen Herrn Horns bei Oldenburg, die an Schlatkow verpfändet ist, die Hoffschildt dortselbst in Besitz hat und  R 855  man kann bis zu fünf gute Fuder Heu von derselben bekommen. Was Horn von seinen Wiesen bekommt, ist in den 40 oder 50 Heufudern enthalten, die in den Annotationen von Ranzin aufgeführt sind.

Über Weideland

Gute Weide für Großvieh und Pferde, sowie Schäfereien ist bei Oldenburg im Waldgebiet zu bekommen. Und die Schäferei kann zu 200 Stück über Winter gehalten werden, laut Angabe des Besitzers.

Über Wald

Das Waldgebiet bei Oldenburg besteht teils aus Faulespen-, Erlen- und teilweise Eichenwald, sowie stellenweise Kiefernwald, welcher teilweise zum Bauen dient. Und jährlich wird genug aus diesem Wald an die umliegenden Dörfer verkauft, Brennholz aus den Brüchen.

 RRev 147   URev 231 

1704 ist das Dorf Oldenburg revidiert und wie folgt befunden worden

Im Feld A

Ab  drei Stücke, aus dem wüsten Acker und der Bezeichnung Da, sind Sandboden und dreischlägiger Acker,  1M 60R

Im Feld B

[Bc,Bd,Be]   5M 30R
Bc  ein Stück, aus der Wüstung und der Bezeichnung Db, ist Sandland, das jedes fünfte Jahr besät werden kann,  2M 60R
Bd  zwei Stücke, von Fd, ist Sandboden, der jedes vierte Jahr einmal besät werden kann,  1M 255R
Be  ein Stück, von der Bezeichnung Fd, ist reiner Sand, der jedes sechste Jahr besät werden kann,  1M 15R

Über die Wüstung

Da  kann als Acker bewirtschaftet werden und besteht aus sandigem Grund, jedoch etwas niedrig
Db  scheint als Acker ungeeignet, ist reiner Sand und mit Kiefernwald bewachsen

Summe

neuer Acker: 6M 90R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Oloff (Olaus) Spaak
Revision:
Anmerkungen:

1  Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.  

2  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

3  Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen.  Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.

4  Kamp, ein mit einem Zaum oder Graben eingefasstes Stück Feld von unbestimmter Größe.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 34, Berlin 1785, Sp. 1.