Beschreibung vom Adelsgut Ranzin, das im Distrikt Wolgast liegt und im August 1694 geometrisch aufgenommen worden ist.
Namen der Einwohner
1 . Herr von
Horn
2 . Jacob Schenchel, ist
Adliger und Pächter auf Frau Kanzler Wolfradts Anteil
3 . Adam
Christoffer Cretzelius, Pastor
| 4 . Ertman Went, ist
Krüger und Kossat, untertänig 5 . Baltzar Went, Kossat und untertänig 6 . Michel Krüte, Kossat, untertänig 7 . Jacob Timmerman, Kossat und untertänig |
Diese vier Kossaten haben jeder drei Morgen Acker in jedem Feld, die sie bestellen. |
8 . Timoteus Smitt, pachtet Acker
von Herrn Horn
9 . Christian
Bücher, Kuhhirte
10 . Manus Möller, Schweinehirte
11 . Michel Hoffschildt, Einlieger
12 . Mathias Köning und Marten Toss wohnen in einem Haus
13 . Kegelmacher ist Küster
Ranzin ist ein Adelsgut im Distrikt Wolgast gelegen, auf halbem Weg zwischen Anklam und Greifswald, war von alters her ein Horn Lehen, außer vier Hufen Land darin, die seit alten Zeiten ein Owstin Lehen gewesen waren. Diese Hufen hat dieser Horn von den Owstinern für 2200 vorpommersche Gulden gekauft. R 843 Dieses Land, das Horn in Ranzin besitzt, soll an Ritterland1 4 ½ Hufen sein, wie der Besitzer meint aus alten Lehnbriefen der Horn entnommen zu haben. U 587 Der steuerpflichtige Acker, den er hat, ist nach reduzierten Hufen2 zu drei Hufen und 20 Morgen berechnet. Auch wird darunter das steuerpflichtige Land, das bei Oldenburg liegt, welches auch Horn besitzt, verstanden. Der Teil in Ranzin, den Nr. 2 pachtet, gehört der Frau Kanzler Wolfradt, und ist zu fünf Landhufen berechnet, wie der Pächter berichtet. Diese Hufen bestehen aus lauter Ritterhufen und dafür wird ein Lehespferd3 gehalten. Was auf den Pächter von betreffendem Land anfällt, sind 75 Reichstaler jährlich.
Pastorenacker gibt es auch in Ranzin, zwei Hufen und sollen Landhufen sein, wie der Besitzer meint. Kirchenacker ist dort nicht zu finden.
Die alte Hufenzahl von Ranzin soll 32 Hufen betragen, mit den zwei Pastorenhufen welche die Kirchenmatrikel4 angeben soll.
In Ranzin haben seit alters her sechs Bauern gewohnt, deren Hofstellen jetzt teilweise Kossaten, teilweise Einlieger bewohnen.
Mit seinen Grenzen stößt Ranzin im Süden zusammen mit Lüssow und Schmatzin, im Osten mit Schlatkow und Oldenburg, im Norden mit Turow, im Westen mit Dambeck, Gribow und Balitz.
Die Kirche mit Turm darauf ist im Dorf.
R 844 U 646Arealausrechnung von Ranzin
Der Acker wird in drei Felder geteilt.
A heißt Kylfelt darin ist:
[A]
159M 210R
Aa
gutes ebenes Humusland, das mancherorts etwas sandvermischt ist,
141M 240R
Ab
Sandhumusland,
7M 180R
Ac
Der Kamp ist gutes Humusland,
10M 90R
B Mühlenfelt
[B]
210M 180R
Ba
Humusland, etwas sandvermischt,
81M 90R
Bb
Sandhumusland,
58M 210R
Bc
sandvermischtes Humusland,
19M 120R
Bd
ein vor einiger Zeit bewirtschafteter Kamp aus Sandhumus,
8M 90R
Bf
kaltgründiges Sandhumusland,
14M
Bg
Humusland,
28M 270R
C heißt Kyl Felt
[C]
127M 210R
Ca
Humusland, etwas sandvermischt,
92M 240R
Cb
der Kamp5
Die Kowenraat besteht aus gutem Sandhumus,
28M 270R
Cd
Sandkamp,
4M 240R
Cf
drei Gerstenlandstücke im Dorf,
1M 60R
Wüster Acker
[D]
285M 180R
Da
wüster Acker mit Heidekraut bewachsen und geeignet, um bewirtschaftet zu werden, R 845 liegt hier und da beim Kylfält und zu Gnatskows Grenze hin,
20M 30R
Db
altes überall mit Heidekraut bewachsenes wüstes Land, aus Sandhumusboden bestehend, kann
wieder als Acker geeignet sein,
251M 210R
Dc
wüste Ackerflecken im Feld,
13M 240R
Wiesen
[E]
25M 240R
Ea
sumpfige Wiesenflecken, die man hier und dort in und bei den Feldern findet, ergeben
9M 270R
Eb
eine morastige und sumpfigere Wiese im Wald, mancherorts bewachsen und trägt grobes
Heu,
15M 270R
Heufuderzahl
Bei diesen Heuernten kann man bis zu 41 gute Fuder bekommen, welche im Verhältnis zu des Besitzers Angabe, 50 Fuder von der ganzen Summe abgezogen werden, die Horn auf Ranzin und Oldenburg auf seinem Teil bekommt, was aus den Annotationen deutlicher zu ersehen ist.
U 648Weideland
[Fa-Fl]
454M 90R
Fa
Morast und Tümpel, die in dem bewirtschafteten und wüsten Acker liegen,
10M 240R
R 846
Fb
buschiges Land, das stellenweise sumpfig ist und im Feld B liegt,
20M 120R
Fc
Erlen, Eichen und Haselbüsche auf niedrigem Land, die an der Grenze zwischen Balitz, Gribow
und diesem Dorf zu finden sind, ebenso mit einem Erlenbruch zu Dambecks Grenze hin,
48M 120R
Fd
Heidekrautland, das teilweise hoch gelegen und festes Land ist, teilweise niedrig und
voller Tümpel und Moräste ist,
127M 270R
Fg
Erlenbruch zu Turows Grenze hin, worin ein Stück bültiges Land liegt, ohne Büsche,
35M 150R
Fh
flaches Grasland, ist gute Viehweide,
33M 90R
Fi
großer Laubwald mit Espen, Erlen und Eichen bewachsen,
32M 30R
Fk
Morast mit Weidebüschen bewachsen, ebenso Erlen und anderem Buschwerk, welcher in trockenen
Jahren hier und da in den Büschen gemäht werden kann und könnte vielerorts zur Wiesenmahd geeignet sein, wenn Mühe darauf
verwendet werde. Auf den Stellen zum festen Land hin ist großer Eichenwald,
95M 120R
Fl
großer schöner Eichenwald, worin gutes Weideland zu finden ist,
50M 150R
[34M 240R]
Ga
das Dorf mit Höfen, Wegen, Koppeln, Obst- und Gemüsegärtchen, umfasst an Areal,
31M 30R
Gb
der breite von Gräben umgebene Landweg, der zwischen den Feldern verläuft,
3M 210R
Summe
Acker: 498M
wüster Acker: 285M 180R
Wiese: 25M 240R
Heufuder: 41
Weideland: 454M 90R
Hofstellen: 34M 240R
Annotationen von Ranzin
Über den Acker
Das Ackerland wird in drei Schläge oder Felder geteilt, von denen das Feld A das Beste ist und sowohl Roggen- als auch Gerstensaat reichlich trägt. Das Feld B, obwohl es von kaltem Grund ist, trägt auch am Besten in mittelmäßig trockenen Jahren. Das Feld C ist das Schlechteste wegen seines schlüpfrigen und nassen Grundes, soll jedoch gute Gerste und Roggensaat in solchen Jahren tragen, die der Bodenart am zuträglichsten sind. Allgemein über diesen Acker zu sagen, ist es gutes Land und kann gewöhnlich nach Horns Bericht das vierte Korn wiedergeben. Und wie Nr. 2 mir berichtete, soll das sechste Korn angebaut werden können in gerade genug guten Jahren. Der Boden, wenn er einmal gedüngt ist, kann nicht mehr als dreimal nacheinander mit vollkörnigem Getreide besät werden, kann auch wohl das vierte Mal vollkörniges Getreide tragen, aber es hat nicht die Art wie vorher. Zu einem Morgen können drei Scheffel gesät werden.
Über die Aussaat
Herr Horn kann höchstens Wintersaat 3 bis 3 ½ Last säen; Sommersaat auch nach seiner Aussage 3 oder höchstens 3 ½ Last.
Die
Aussaat von Nr. 2 soll nach seinem Bericht höchstens in einem Feld an Wintersaat 1 Last und 2 Drömt betragen; die Sommersaat
1
Last.
R 848 Die Aussaat der Kossaten beträgt an Winter- und Sommersaat
12 Scheffel, die jeder aussäen kann.
Die Summe des steuerpflichtigen und Ritterlandes beläuft sich nach gegebenem Berichten der
Zahl nach auf 900 Scheffel.
Über Wiesen
Die Wiesen, die man hier findet, sind morastig und sehr bewachsen, jedoch könnten sie gerodet werden. Auch sind Wiesen auf der Feldmark von Oldenburg gelegen, die Horn bewirtschaften und mähen lässt. Von diesen als auch von jenen, die er auf Ranzins Feldmark mähen lässt, bekommt er nach eigener Aussage 40 bis 50 gute Fuder. Der Pächter sagt, auf Frau Kanzlers Anteil 16 gute Fuder bekommen zu können. Jeder Kossat kann ein Fuder von seiner zugeteilten Heuernte bekommen.
Über Weide
Sowohl für Großvieh als auch für Pferde und Schäfereien ist passable, gute Weide auf Ranzins Feldmark vom wüsten Acker, dem Wald und den Morästen zu bekommen.
Über Wald
In diesem Gut ist reichlich genug Brennholz, sowohl für seinen eigenen Bedarf als auch zum verkaufen an andere. Und ist zumeist Laubwald R 849 aus Eichen, Espen und anderen Bäumen. Man kann auch einigermaßen aus diesem Wald [Holz] zum Hausbau nutzen, besonders weil Oldenburgs Wald hierfür eine gute Hilfe ist.
Über Gesinde
Auf dem Hof sind drei Häker oder Pflüger, acht Knechte, zwei Burschen, Mäher und solche, die binden, acht Personen von Männern und Frauen.
Über Arbeitsvieh
Zwölf Ochsen werden hier auf dem Hof zur Arbeit gehalten und insgesamt 40 Pferde, kleine und große, von denen fünf Spannpferde verrichten, was sie für die Haushaltsarbeit benötigen. Die Schäferei kann über Winter bis 500 Stück durchgefüttert werden.
U 590Über Mühlen
Eine Windmühle, die Horn gehörte, war während des letzten Krieges6 auf Ranzins Feldern in Betrieb gewesen, ist aber vom Feind verbrannt worden.
Über Dienste
Die Kossaten dienen drei Tage in der Woche mit Haken oder Pflug und zwei Tage zu Fuß. In der Erntezeit und Mahd dienen sie mit zwei Personen alle fünf Tage in der Woche.
Über Krüge
Zwei Krüge sind in Ranzin, in denen der Besitzer Bier hält.
RRev 143 URev 2241704 ist das Dorf Ranzin revidiert und wie folgt befunden worden
Im Feld A
[Ad,Ae,Af]
3M 225R
Ad
ein Stück, von der Weide und der Bezeichnung Fd bewirtschaftet, ist Sandhumus und
dreischlägiger Acker,
2M 240R
Ae
ein Stück, vom wüsten Acker und der Bezeichnung Da, Sandland, kann jedes sechste Jahr
besät werden,
90R
Af
ein Stück, von Frau Kanzler Wolfradts Teil, ist von der Weide und der Bezeichnung Fd
bewirtschaftet, ist Sandhumus und in drei Schlägen,
195M
Im Feld B
Bh ein Stück, von Frau Kanzlers Teil bewirtschaftet, aus dem wüsten Land und der Bezeichnung Dc, Humusboden, ganz wenig sandvermischt und dreischlägiger Acker, 165R
Im Feld C
Cg ein Stück, auch von Frau Kanzlers Teil bewirtschaftet, aus dem Eichenwald und der Bezeichnung Fl, ist Sandboden, der jedes vierte Jahr einmal besät werden kann, 4M 30R
URev 225Arealausrechnung vom Pastorenacker, der bei der Revision zugewiesen wurde
Im Feld A
[Pa,Pb,Pc] 18M 15R
Pa
zwei Stücke, von der Beschaffenheit wie Aa,
4M 45R
Pb
ein Stück, Sandhumus von der Beschaffenheit wie Ab,
7M 105R
Neuer Acker im selben Feld:
Pc
drei Stücke, von der Weide und der Bezeichnung Fd bewirtschaftet und von der
Beschaffenheit wie Pb,
6M 165R
Im Feld B
[Pd-Pi] 18M 90R
Pd
zwei Stücke, von der Beschaffenheit wie Bb,
6M 90R
Pe
ein Stück, wie Bc,
1M 270R
Pf
ein Stück, wie Bd,
2M 240R
Pg
ein Stück, wie Bf,
180R
Neuer Acker im selbem Feld:
Ph
zwei Stücke, vom wüsten Acker und der Bezeichnung Dc, ist Sandhumus und
dreischlägiger Acker,
3M
Pi
ein Stück, vom wüsten Acker und der Bezeichnung Db, von der Beschaffenheit wie
Ph,
3M 210R
Im Feld C
[Pk,Pl] 6M 90R
Pk vier Stücke, von der Beschaffenheit wie Ca, 4M 240R
Neuer Acker im gleichen Feld:
Pl
zwei Stücke vom wüsten Acker und der Bezeichnung Db, ist Sandhumus und
dreischlägig,
1M 150R
Summe
Neuer Acker: 8M 120R
Pastorenacker: 42M 195R
Anmerkung
P1 eine kleine Wiese, die dem Pastor zusteht, 165R
Beschreibung vom wüsten Acker des Pastors
P2
drei Stücke, sind niedrig und scheinen als Acker ungeeignet zu sein,
4M 180R
P3
zwei Stücke, sind als Acker geeignet, bestehen aus Sandhumus und an Inhalt
2M 240R
P4
vier kleine Stücke an Gribows und Balitz Grenze, die mit kleinen Kiefernbüschen
bewachsen sind und dem Pastor gehören, bestehen aus
1M 270R
Über die Wüstung
Db1
vier Stücke, sagen die Einwohner, sind als Acker ungeeignet, weil sie so sandig sind.
Jedoch meine ich, dass sie wohl als Acker bestellt werden können. Sie bestehen aus Sandboden und ebenem Land, betragen an
Umfang
46M 60R
Da
ist auch als Acker geeignet, ist aber reiner Sand, von dem die Einwohner sagen ungeeignet
zu sein
RRev 146 Db
sagen die Einwohner, sei als Acker ungeeignet, denn zur Frühlings- und Herbstzeit soll das
Wasser darauf stehen und es scheint wohl so zu sein, weil es so ziemlich niedrig ist.
Dc2
ist als Acker geeignet, ist Sandhumus und an Umfang
3M 150R
Dc
ist zur Kultur ungeeignet, denn es ist so sehr sumpfig und tiefliegend.
Hinnen Kamp oder die Bezeichnung Cg war alter Acker und viele Jahre unter Kultur, sagt sowohl Rittmeister Horn als auch der Verwalter, aber bei der vorigen Vermessung lag er wüst und wurde folglich nicht bemerkt.
Copia.
Zu wießen seÿ hirmit allen deren so das an gelegen daß heute unterstehenden dato zwischen des wollgebohrnen Fr. Canzlerin von Wolffrahten alß Patronin der Kirchen zu Ranzin auff Lüssow und Smozin, wie auch deren wollgebohren H. Balzer von Horn auff Ranzin etc. Erb und Lehn geseßenen an einen und den iezigen Pastore /: Tit: :/ H. Adam Christiano Glezelio an andern Theile, für der Ros des H. General Staathalters hoch Gräffl. Excellence und der Königl. hochpreißlichen Regierung ver=ereeten Commission durch Gottes Gnade und der Constituenten H. Commissariorum fleißiges bemühen wegen Ergänzung zweier, vor alters, vermöge eines Ao. 1561 und 1592 d. 7 Junÿ errichteten Visitations abscheids, zur Ranzinschen Weiden gehöriger da=mahls aber schon nicht mehr zusammen gefundener Landhufen fol=gender gütlicher Transact und Vereinigung getroffen worden.
1 Hat Herr Balzer von Horn auff geschehene diensahme Vorstellung sich erkläret den H. Pastori die zwo Landthufen soviel davon an den acker welchen Er iezo schon in possesse hätte erman=gelte, Zur gänzen, jedoch
2 Mit dem außdrückl. bedinge, daß der H. Pastor nach Landes gebrauche neben den Cultivirten acker den 3ten theil in rusch und busch mit nehmen auch
3 Nichts geschencktes von sehl. Daniel Horn weiter praeten=diren, sondern mit zwo Landthufen auff den Ranzinschen Felde friedlich seÿn auch gleicher gestalt
4 Des acker heuwerns und futterkuffens auff und von an=deren Feldern sich enthalten und nicht mehr vieh auff die Weide bringen, alß er mit denen von seinen zwoen hufen zu erwerben stehenden futter auß den Winter bringen könte. Welche bedingungen insgesampt und sonders nach dem
5 Der H. Pastor auff genommenen Bedacht acceptiret und gefallen laßen, ist
6 ein gewißer Tag zu Vermeßung des Ackers und regu=lirung der zwo Pristerhufen beliebet und angerahmet worden; an welchen, obgleich
7 Der H. Balzer von Horn nach göttl. Willen und Versehung unterdeßen mit Tode abgangen dennoch
8 Seine alhie im Lande = auch bejder der vorhin getroffenen gütlich Handelung mit zugegen gewesene Söhne, alß Tit. H. Rittm. Hinrich Christian von Horn auff Bömiz und Ranzin und Tit. H. Balzer Philipp von Horn auff URev 228 links Clozow und Wangelkow und Ranzin Erb und Lehngeseßen nebst der Fr. Canzlerin von Wolffrathen alß Patronin, sich ein gefunden, und ist
9 in derer aller Gegenwahrt den H. Pastori der Acker wircklich zu gemeßen und angewiesen worden.
10 Erstl. im Kiehlfelde einige Rücken beÿ den Prister Kiel oben nach der Seiten, da die Schmöck pöste stehen, nebst noch zween rücken an der andern Seite beÿ der Kiel Wischen von der daselbst liegenden, und an die zu Hennig Horns Hofe gehörige zween rücken gränsenden ganzen breite und über den Landt weg biß an das große Mohr schließend, dazu in eben demselben felde eine Wohrt hinter der Wiedem zur lincken nahe an den Dorfe von dreÿ rücken. Daß also der H. Pastor damit in dem Kielfelde seinen acker völlig und beÿsammen hat.
11 Fürs ander hat der H. Pastor ein Stadt felde empfangen zween rücken so hinter H. Schinckels seinen Baum garten an biß über den Mittelgraben, so lang sie gehen sich erstrecken. Daselbst
12 noch zween curze rücken gegen Schinckels Camppe, so zwischen H. Balzar Horns und H. Schinckels acker liegen alda.
13 Noch dreÿ rücken auff den Born Kamppe durchs ganze feld
14 Fürs dritte ein Mühlen Felde nach Lüssow wehrts hat der H. Pastor bekommen auff der Heÿde vier rücken von der Balizer Scheide ganz durch so weit sie gehen. Noch daselbst
15 Sieben rücken hinter den Ellerbrocke so auch ganz durch gehen. Noch im selbigen Felde
16 Dreÿ rücken auff der Hufe so langst durch gehen sollen von der Balizer Scheide biß an den Remel. Daß also der H. Pastor in diesem Felde ingesampt hat 14 rücken.
Wo nechst Commissorÿ zu der getroffenen und vollenzogenen güttlich Einigung viel Glück und Heil und ersprießliches ge=dejen gewünschet, und ist darauff der actus Commissionis noch repetirter respective unterthänig= unterdienstl= und dienstl. Dancksagung zuforderst gegen des H. General Staathalters hochgräffl. Excellence und die Königl. hochpreißl. Regirung für gnädige und hochgeregte Ver anlaßung; Danechst gegen die H. Commissarios für URev 228 rechts willige übernehmung und durch deren sorgfältiges Bemühen errichtete glückl. Endigung geschloßen, gegenwärtiger Transact in dupeo verfertiget von H. Commissorÿs sowol alß Parten Unterschreiben und jedem theile ein Exemplar zu gestellet, auch eine abschrifft davon in die Konigl. hochpreißl. Regirung zu senden beliebet worden geschehen zu Ranzin da 23 Martÿ Ao 1697
C. Wakeniz alß Commissar ordinar (LS)
B.D. Bugenhagen alß Commissar adjunctus (LS)
Sehl. Canzlers von Wolffrahts nach gelaßene Wittwe Christina von Rehnschölten alß Patronin (LS)
Arnold Schlichtekruldt alß Commissar ordinar (LS)
Hans Hauboldt von Kirchbach Commissar adjunctus (LS)
Hinrich Christian von Horn (LS)
URev 229 linksCopia
Der von Einer Hochpreißl: Konigl. Regierung Veranlaßeten und glückl. geendigten Commission
Wegen des Pfarr Ackers zu Ranzin
Extract
Auß der von Ao 1666 Confirmirten Kirchen Matricul zu Ran=zin von des Pastoris Acker
An acker hat der Pastor vermöge voriger Matricul im Kiel felde ein stück ohne gefehr von 20 Schffl. Saat so in der Drift weit entlegen
Noch nacher Baliz an unterschiedlichen Orten an der Scheide so viel acker alß man etwa mit 2 Drömbt beseen kan ohne daß eines theils in der gemeinen Werde be=legen und so besäet werden können auch mehren theils nichtes gutes daß es die arbeit belohnen könne
Noch nacher Schlatkow so viel acker alß etwa mit 7 Schffl Saat besäet wird.
Wie den auch Sehl. Daniel Horn zweÿ rücken etwa von 8 1/2 Schffl. Saat in diesen Felde belegen auß guten freÿen Willen zur Wiedmen gegeben, So ist auff den Griboer Felde ein Kiel Ort ackers an die Ranzinsche Scheide stoßend von 3 Schffl. Saat und einen Kleinen Wischflage ohn gefehr von einer Leiter heuw zur Wiedmen gehörig belegen vonher auch der Pastoris antecesso=ren wan es Ihnen gefällige gewesen in die Brache zu besäen, bemächtiget gewesen.
Weil aber auß der Matricul de ao. 1622 befunden daß in Ranzin keine haken hufen sondern Landhufen seÿn, und dann vermöge der alten lange für der Zeit gemachten Matricul, der Pastor zwei Hufen zur Wiedmen haben soll mit rusch und busch dieselbe auch vermöge iez gedachten alten Matricul dazu mahl schon zu meßen und auff erspürten defect ergänzet zu werden ver ordenet, dem nach solches geschehen und der Pastor sich dar=über beschweret; so ist solches noch mahlen wieder holet und dem H. Raterno committiret, den acker mit zu ziehung der Kirchspiels Verwanten in Ranzin Meßen zulaßen und da alß den sich befunden wurde, daß der Pastor die zweÿ Landt=hufen nicht völlig hätte, sich mit Ihm zu vergleichen, da mit ihm solche zweÿ Landthufen suppdiret werden.
URev 230 linksExtract auß der Kirchen Matricul zu Ranzin
Von des Pastoris acker
1 Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen. Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.
2 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
3 Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.
4 Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern. Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.
5 Kamp, ein mit einem Zaum oder Graben eingefasstes Stück Feld von unbestimmter Größe. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 34, Berlin 1785, Sp. 1.
6 Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.