R 842   U 586 

Beschreibung vom Adelsgut Ranzin, das im Distrikt Wolgast liegt und im August 1694 geometrisch aufgenommen worden ist.

Namen der Einwohner

1 . Herr von Horn
2 . Jacob Schenchel, ist Adliger und Pächter auf Frau Kanzler Wolfradts Anteil
3 . Adam Christoffer Cretzelius, Pastor

4 . Ertman Went, ist Krüger und Kossat, untertänig
5 . Baltzar Went, Kossat und untertänig
6 . Michel Krüte, Kossat, untertänig
7 . Jacob Timmerman, Kossat und untertänig
Diese vier Kossaten haben jeder drei Morgen Acker in jedem Feld, die sie bestellen.

8 . Timoteus Smitt, pachtet Acker von Herrn Horn
9 . Christian Bücher, Kuhhirte
10 . Manus Möller, Schweinehirte
11 . Michel Hoffschildt, Einlieger
12 . Mathias Köning und Marten Toss wohnen in einem Haus
13 . Kegelmacher ist Küster

Ranzin ist ein Adelsgut im Distrikt Wolgast gelegen, auf halbem Weg zwischen Anklam und Greifswald, war von alters her ein Horn Lehen, außer vier Hufen Land darin, die seit alten Zeiten ein Owstin Lehen gewesen waren. Diese Hufen hat dieser Horn von den Owstinern für 2200 vorpommersche Gulden gekauft.  R 843  Dieses Land, das Horn in Ranzin besitzt, soll an Ritterland1  4 ½ Hufen sein, wie der Besitzer meint aus alten Lehnbriefen der Horn entnommen zu haben.  U 587  Der steuerpflichtige Acker, den er hat, ist nach reduzierten Hufen2  zu drei Hufen und 20 Morgen berechnet. Auch wird darunter das steuerpflichtige Land, das bei Oldenburg liegt, welches auch Horn besitzt, verstanden. Der Teil in Ranzin, den Nr. 2 pachtet, gehört der Frau Kanzler Wolfradt, und ist zu fünf Landhufen berechnet, wie der Pächter berichtet. Diese Hufen bestehen aus lauter Ritterhufen und dafür wird ein Lehespferd3  gehalten. Was auf den Pächter von betreffendem Land anfällt, sind 75 Reichstaler jährlich.

Pastorenacker gibt es auch in Ranzin, zwei Hufen und sollen Landhufen sein, wie der Besitzer meint. Kirchenacker ist dort nicht zu finden.

Die alte Hufenzahl von Ranzin soll 32 Hufen betragen, mit den zwei Pastorenhufen welche die Kirchenmatrikel4  angeben soll.

In Ranzin haben seit alters her sechs Bauern gewohnt, deren Hofstellen jetzt teilweise Kossaten, teilweise Einlieger bewohnen.

Mit seinen Grenzen stößt Ranzin im Süden zusammen mit Lüssow und Schmatzin, im Osten mit Schlatkow und Oldenburg, im Norden mit Turow, im Westen mit Dambeck, Gribow und Balitz.

Die Kirche mit Turm darauf ist im Dorf.

 R 844   U 646 

Arealausrechnung von Ranzin

Der Acker wird in drei Felder geteilt.

A heißt Kylfelt darin ist:

[A]   159M 210R
Aa  gutes ebenes Humusland, das mancherorts etwas sandvermischt ist,  141M 240R
Ab  Sandhumusland,  7M 180R
Ac  Der Kamp ist gutes Humusland,  10M 90R

B Mühlenfelt

[B]   210M 180R
Ba  Humusland, etwas sandvermischt,  81M 90R
Bb  Sandhumusland,  58M 210R
Bc  sandvermischtes Humusland,  19M 120R
Bd  ein vor einiger Zeit bewirtschafteter Kamp aus Sandhumus,  8M 90R
Bf  kaltgründiges Sandhumusland,  14M
Bg  Humusland,  28M 270R

C heißt Kyl Felt

[C]   127M 210R
Ca  Humusland, etwas sandvermischt,  92M 240R
Cb  der Kamp5  Die Kowenraat besteht aus gutem Sandhumus,  28M 270R
Cd  Sandkamp,  4M 240R
Cf  drei Gerstenlandstücke im Dorf,  1M 60R

 U 647 

Wüster Acker

[D]   285M 180R
Da  wüster Acker mit Heidekraut bewachsen und geeignet, um bewirtschaftet zu werden,  R 845  liegt hier und da beim Kylfält und zu Gnatskows Grenze hin,  20M 30R
Db  altes überall mit Heidekraut bewachsenes wüstes Land, aus Sandhumusboden bestehend, kann wieder als Acker geeignet sein,  251M 210R
Dc  wüste Ackerflecken im Feld,  13M 240R

Wiesen

[E]   25M 240R
Ea  sumpfige Wiesenflecken, die man hier und dort in und bei den Feldern findet, ergeben  9M 270R
Eb  eine morastige und sumpfigere Wiese im Wald, mancherorts bewachsen und trägt grobes Heu,  15M 270R

Heufuderzahl

Bei diesen Heuernten kann man bis zu 41 gute Fuder bekommen, welche im Verhältnis zu des Besitzers Angabe, 50 Fuder von der ganzen Summe abgezogen werden, die Horn auf Ranzin und Oldenburg auf seinem Teil bekommt, was aus den Annotationen deutlicher zu ersehen ist.

 U 648 

Weideland

[Fa-Fl]   454M 90R
Fa  Morast und Tümpel, die in dem bewirtschafteten und wüsten Acker liegen,  10M 240R  R 846 
Fb  buschiges Land, das stellenweise sumpfig ist und im Feld B liegt,  20M 120R
Fc  Erlen, Eichen und Haselbüsche auf niedrigem Land, die an der Grenze zwischen Balitz, Gribow und diesem Dorf zu finden sind, ebenso mit einem Erlenbruch zu Dambecks Grenze hin,  48M 120R
Fd  Heidekrautland, das teilweise hoch gelegen und festes Land ist, teilweise niedrig und voller Tümpel und Moräste ist,  127M 270R
Fg  Erlenbruch zu Turows Grenze hin, worin ein Stück bültiges Land liegt, ohne Büsche,  35M 150R
Fh  flaches Grasland, ist gute Viehweide,  33M 90R
Fi  großer Laubwald mit Espen, Erlen und Eichen bewachsen,  32M 30R
Fk  Morast mit Weidebüschen bewachsen, ebenso Erlen und anderem Buschwerk, welcher in trockenen Jahren hier und da in den Büschen gemäht werden kann und könnte vielerorts zur Wiesenmahd geeignet sein, wenn Mühe darauf verwendet werde. Auf den Stellen zum festen Land hin ist großer Eichenwald,  95M 120R
Fl  großer schöner Eichenwald, worin gutes Weideland zu finden ist,  50M 150R

[34M 240R]
Ga  das Dorf mit Höfen, Wegen, Koppeln, Obst- und Gemüsegärtchen, umfasst an Areal,  31M 30R
Gb  der breite von Gräben umgebene Landweg, der zwischen den Feldern verläuft,  3M 210R

Summe

Acker: 498M
wüster Acker: 285M 180R
Wiese: 25M 240R
Heufuder: 41
Weideland: 454M 90R
Hofstellen: 34M 240R

 R 847   U 588 

Annotationen von Ranzin

Über den Acker

Das Ackerland wird in drei Schläge oder Felder geteilt, von denen das Feld A das Beste ist und sowohl Roggen- als auch Gerstensaat reichlich trägt. Das Feld B, obwohl es von kaltem Grund ist, trägt auch am Besten in mittelmäßig trockenen Jahren. Das Feld C ist das Schlechteste wegen seines schlüpfrigen und nassen Grundes, soll jedoch gute Gerste und Roggensaat in solchen Jahren tragen, die der Bodenart am zuträglichsten sind. Allgemein über diesen Acker zu sagen, ist es gutes Land und kann gewöhnlich nach Horns Bericht das vierte Korn wiedergeben. Und wie Nr. 2 mir berichtete, soll das sechste Korn angebaut werden können in gerade genug guten Jahren. Der Boden, wenn er einmal gedüngt ist, kann nicht mehr als dreimal nacheinander mit vollkörnigem Getreide besät werden, kann auch wohl das vierte Mal vollkörniges Getreide tragen, aber es hat nicht die Art wie vorher. Zu einem Morgen können drei Scheffel gesät werden.

Über die Aussaat

Herr Horn kann höchstens Wintersaat 3 bis 3 ½ Last säen; Sommersaat auch nach seiner Aussage 3 oder höchstens 3 ½ Last.
Die Aussaat von Nr. 2 soll nach seinem Bericht höchstens in einem Feld an Wintersaat 1 Last und 2 Drömt betragen; die Sommersaat 1 Last.
 R 848 Die Aussaat der Kossaten beträgt an Winter- und Sommersaat 12 Scheffel, die jeder aussäen kann.
Die Summe des steuerpflichtigen und Ritterlandes beläuft sich nach gegebenem Berichten der Zahl nach auf 900 Scheffel.

 U 589 

Über Wiesen

Die Wiesen, die man hier findet, sind morastig und sehr bewachsen, jedoch könnten sie gerodet werden. Auch sind Wiesen auf der Feldmark von Oldenburg gelegen, die Horn bewirtschaften und mähen lässt. Von diesen als auch von jenen, die er auf Ranzins Feldmark mähen lässt, bekommt er nach eigener Aussage 40 bis 50 gute Fuder. Der Pächter sagt, auf Frau Kanzlers Anteil 16 gute Fuder bekommen zu können. Jeder Kossat kann ein Fuder von seiner zugeteilten Heuernte bekommen.

Über Weide

Sowohl für Großvieh als auch für Pferde und Schäfereien ist passable, gute Weide auf Ranzins Feldmark vom wüsten Acker, dem Wald und den Morästen zu bekommen.

Über Wald

In diesem Gut ist reichlich genug Brennholz, sowohl für seinen eigenen Bedarf als auch zum verkaufen an andere. Und ist zumeist Laubwald  R 849  aus Eichen, Espen und anderen Bäumen. Man kann auch einigermaßen aus diesem Wald [Holz] zum Hausbau nutzen, besonders weil Oldenburgs Wald hierfür eine gute Hilfe ist.

Über Gesinde

Auf dem Hof sind drei Häker oder Pflüger, acht Knechte, zwei Burschen, Mäher und solche, die binden, acht Personen von Männern und Frauen.

Über Arbeitsvieh

Zwölf Ochsen werden hier auf dem Hof zur Arbeit gehalten und insgesamt 40 Pferde, kleine und große, von denen fünf Spannpferde verrichten, was sie für die Haushaltsarbeit benötigen. Die Schäferei kann über Winter bis 500 Stück durchgefüttert werden.

 U 590 

Über Mühlen

Eine Windmühle, die Horn gehörte, war während des letzten Krieges6  auf Ranzins Feldern in Betrieb gewesen, ist aber vom Feind verbrannt worden.

Über Dienste

Die Kossaten dienen drei Tage in der Woche mit Haken oder Pflug und zwei Tage zu Fuß. In der Erntezeit und Mahd dienen sie mit zwei Personen alle fünf Tage in der Woche.

Über Krüge

Zwei Krüge sind in Ranzin, in denen der Besitzer Bier hält.

 RRev 143   URev 224 

1704 ist das Dorf Ranzin revidiert und wie folgt befunden worden

Im Feld A

[Ad,Ae,Af]   3M 225R
Ad  ein Stück, von der Weide und der Bezeichnung Fd bewirtschaftet, ist Sandhumus und dreischlägiger Acker,  2M 240R
Ae  ein Stück, vom wüsten Acker und der Bezeichnung Da, Sandland, kann jedes sechste Jahr besät werden,  90R
Af  ein Stück, von Frau Kanzler Wolfradts Teil, ist von der Weide und der Bezeichnung Fd bewirtschaftet, ist Sandhumus und in drei Schlägen,  195M

Im Feld B

Bh  ein Stück, von Frau Kanzlers Teil bewirtschaftet, aus dem wüsten Land und der Bezeichnung Dc, Humusboden, ganz wenig sandvermischt und dreischlägiger Acker,  165R

Im Feld C

Cg  ein Stück, auch von Frau Kanzlers Teil bewirtschaftet, aus dem Eichenwald und der Bezeichnung Fl, ist Sandboden, der jedes vierte Jahr einmal besät werden kann,  4M 30R

 URev 225 

Arealausrechnung vom Pastorenacker, der bei der Revision zugewiesen wurde

Im Feld A

[Pa,Pb,Pc]   18M 15R

Pa  zwei Stücke, von der Beschaffenheit wie Aa,  4M 45R
Pb  ein Stück, Sandhumus von der Beschaffenheit wie Ab,  7M 105R

 RRev 144 

Neuer Acker im selben Feld:
Pc  drei Stücke, von der Weide und der Bezeichnung Fd bewirtschaftet und von der Beschaffenheit wie Pb,  6M 165R

Im Feld B

[Pd-Pi]   18M 90R

Pd  zwei Stücke, von der Beschaffenheit wie Bb,  6M 90R
Pe  ein Stück, wie Bc,  1M 270R
Pf  ein Stück, wie Bd,  2M 240R
Pg  ein Stück, wie Bf,  180R

Neuer Acker im selbem Feld:
Ph  zwei Stücke, vom wüsten Acker und der Bezeichnung Dc, ist Sandhumus und dreischlägiger Acker,  3M
Pi  ein Stück, vom wüsten Acker und der Bezeichnung Db, von der Beschaffenheit wie Ph,  3M 210R

Im Feld C

[Pk,Pl]   6M 90R

Pk  vier Stücke, von der Beschaffenheit wie Ca,  4M 240R

Neuer Acker im gleichen Feld:
Pl  zwei Stücke vom wüsten Acker und der Bezeichnung Db, ist Sandhumus und dreischlägig,  1M 150R

Summe

Neuer Acker: 8M 120R
Pastorenacker: 42M 195R

 RRev 145   URev 226 

Anmerkung

P1  eine kleine Wiese, die dem Pastor zusteht,  165R

Beschreibung vom wüsten Acker des Pastors

P2  drei Stücke, sind niedrig und scheinen als Acker ungeeignet zu sein,  4M 180R
P3  zwei Stücke, sind als Acker geeignet, bestehen aus Sandhumus und an Inhalt  2M 240R
P4  vier kleine Stücke an Gribows und Balitz Grenze, die mit kleinen Kiefernbüschen bewachsen sind und dem Pastor gehören, bestehen aus  1M 270R

Über die Wüstung

Db1  vier Stücke, sagen die Einwohner, sind als Acker ungeeignet, weil sie so sandig sind. Jedoch meine ich, dass sie wohl als Acker bestellt werden können. Sie bestehen aus Sandboden und ebenem Land, betragen an Umfang  46M 60R
Da  ist auch als Acker geeignet, ist aber reiner Sand, von dem die Einwohner sagen ungeeignet zu sein
 RRev 146 Db  sagen die Einwohner, sei als Acker ungeeignet, denn zur Frühlings- und Herbstzeit soll das Wasser darauf stehen und es scheint wohl so zu sein, weil es so ziemlich niedrig ist.
Dc2  ist als Acker geeignet, ist Sandhumus und an Umfang  3M 150R
Dc  ist zur Kultur ungeeignet, denn es ist so sehr sumpfig und tiefliegend.

 URev 227 links 

Hinnen Kamp oder die Bezeichnung Cg  war alter Acker und viele Jahre unter Kultur, sagt sowohl Rittmeister Horn als auch der Verwalter, aber bei der vorigen Vermessung lag er wüst und wurde folglich nicht bemerkt.

 URev 227 rechts 

Copia.

Zu wießen seÿ hirmit allen deren so das an gelegen daß heute   unterstehenden dato zwischen des wollgebohrnen Fr. Canzlerin von   Wolffrahten alß Patronin der Kirchen zu Ranzin auff Lüssow   und Smozin, wie auch deren wollgebohren H. Balzer von   Horn auff Ranzin etc. Erb und Lehn geseßenen an einen und   den iezigen Pastore /: Tit: :/ H. Adam Christiano Glezelio   an andern Theile, für der Ros des H. General Staathalters   hoch Gräffl. Excellence und der Königl. hochpreißlichen Regierung ver=ereeten Commission durch Gottes Gnade und der Constituenten H.   Commissariorum fleißiges bemühen wegen Ergänzung zweier, vor   alters, vermöge eines Ao. 1561 und 1592 d. 7 Junÿ errichteten   Visitations abscheids, zur Ranzinschen Weiden gehöriger da=mahls aber schon nicht mehr zusammen gefundener Landhufen fol=gender gütlicher Transact und Vereinigung getroffen worden.

1 Hat Herr Balzer von Horn auff geschehene diensahme Vorstellung   sich erkläret den H. Pastori die zwo Landthufen soviel   davon an den acker welchen Er iezo schon in possesse hätte erman=gelte, Zur gänzen, jedoch

2 Mit dem außdrückl. bedinge, daß der H. Pastor nach Landes   gebrauche neben den Cultivirten acker den 3ten theil in   rusch und busch mit nehmen auch

3 Nichts geschencktes von sehl. Daniel Horn weiter praeten=diren, sondern mit zwo Landthufen auff den Ranzinschen Felde   friedlich seÿn auch gleicher gestalt

4 Des acker heuwerns und futterkuffens auff und von an=deren Feldern sich enthalten und nicht mehr vieh auff die   Weide bringen, alß er mit denen von seinen zwoen hufen zu   erwerben stehenden futter auß den Winter bringen könte.   Welche bedingungen insgesampt und sonders nach dem

5 Der H. Pastor auff genommenen Bedacht acceptiret und   gefallen laßen, ist

6 ein gewißer Tag zu Vermeßung des Ackers und regu=lirung der zwo Pristerhufen beliebet und angerahmet   worden; an welchen, obgleich

7 Der H. Balzer von Horn nach göttl. Willen und Versehung   unterdeßen mit Tode abgangen dennoch

8 Seine alhie im Lande = auch bejder der vorhin getroffenen   gütlich Handelung mit zugegen gewesene Söhne, alß   Tit. H. Rittm. Hinrich Christian von Horn auff Bömiz   und Ranzin und Tit. H. Balzer Philipp von Horn auff  URev 228 links  Clozow und Wangelkow und Ranzin Erb und Lehngeseßen   nebst der Fr. Canzlerin von Wolffrathen alß Patronin, sich   ein gefunden, und ist

9 in derer aller Gegenwahrt den H. Pastori der Acker   wircklich zu gemeßen und angewiesen worden.

10 Erstl. im Kiehlfelde einige Rücken beÿ den Prister Kiel   oben nach der Seiten, da die Schmöck pöste stehen, nebst   noch zween rücken an der andern Seite beÿ der Kiel   Wischen von der daselbst liegenden, und an die zu   Hennig Horns Hofe gehörige zween rücken gränsenden   ganzen breite und über den Landt weg biß an das große   Mohr schließend, dazu in eben demselben felde eine Wohrt   hinter der Wiedem zur lincken nahe an den Dorfe von   dreÿ rücken. Daß also der H. Pastor damit in dem   Kielfelde seinen acker völlig und beÿsammen hat.

11 Fürs ander hat der H. Pastor ein Stadt felde empfangen   zween rücken so hinter H. Schinckels seinen Baum garten   an biß über den Mittelgraben, so lang sie gehen sich   erstrecken. Daselbst

12 noch zween curze rücken gegen Schinckels Camppe, so   zwischen H. Balzar Horns und H. Schinckels acker liegen   alda.

13 Noch dreÿ rücken auff den Born Kamppe durchs ganze   feld

14 Fürs dritte ein Mühlen Felde nach Lüssow wehrts hat der   H. Pastor bekommen auff der Heÿde vier rücken von der   Balizer Scheide ganz durch so weit sie gehen. Noch daselbst

15 Sieben rücken hinter den Ellerbrocke so auch ganz   durch gehen. Noch im selbigen Felde

16 Dreÿ rücken auff der Hufe so langst durch gehen sollen von   der Balizer Scheide biß an den Remel. Daß also der   H. Pastor in diesem Felde ingesampt hat 14 rücken.

Wo nechst Commissorÿ zu der getroffenen und vollenzogenen   güttlich Einigung viel Glück und Heil und ersprießliches ge=dejen gewünschet, und ist darauff der actus Commissionis   noch repetirter respective unterthänig= unterdienstl= und dienstl. Dancksagung zuforderst gegen des H. General   Staathalters hochgräffl. Excellence und die Königl.   hochpreißl. Regirung für gnädige und hochgeregte Ver   anlaßung; Danechst gegen die H. Commissarios für  URev 228 rechts    willige übernehmung und durch deren sorgfältiges Bemühen   errichtete glückl. Endigung geschloßen, gegenwärtiger   Transact in dupeo verfertiget von H. Commissorÿs sowol   alß Parten Unterschreiben und jedem theile ein Exemplar   zu gestellet, auch eine abschrifft davon in die Konigl.   hochpreißl. Regirung zu senden beliebet worden   geschehen zu Ranzin da 23 Martÿ Ao 1697

C. Wakeniz alß Commissar ordinar (LS)

B.D. Bugenhagen alß Commissar adjunctus (LS)

Sehl. Canzlers von Wolffrahts nach gelaßene Wittwe Christina von Rehnschölten alß Patronin (LS)

Arnold Schlichtekruldt alß Commissar ordinar (LS)

Hans Hauboldt von Kirchbach Commissar adjunctus (LS)

Hinrich Christian von Horn (LS)

 URev 229 links 

Copia

Der von Einer Hochpreißl:   Konigl. Regierung   Veranlaßeten und glückl.   geendigten Commission

Wegen des Pfarr Ackers   zu Ranzin

 URev 229 rechts 

Extract

Auß der von Ao 1666 Confirmirten Kirchen Matricul zu Ran=zin von des Pastoris Acker

An acker hat der Pastor vermöge voriger Matricul im Kiel   felde ein stück ohne gefehr von 20 Schffl. Saat so in der   Drift weit entlegen

Noch nacher Baliz an unterschiedlichen Orten an der Scheide   so viel acker alß man etwa mit 2 Drömbt beseen   kan ohne daß eines theils in der gemeinen Werde be=legen und so besäet werden können auch mehren theils   nichtes gutes daß es die arbeit belohnen könne

Noch nacher Schlatkow so viel acker alß etwa mit 7 Schffl   Saat besäet wird.

Wie den auch Sehl. Daniel Horn zweÿ rücken etwa von 8 1/2   Schffl. Saat in diesen Felde belegen auß guten freÿen Willen   zur Wiedmen gegeben, So ist auff den Griboer Felde ein Kiel   Ort ackers an die Ranzinsche Scheide stoßend von 3 Schffl. Saat   und einen Kleinen Wischflage ohn gefehr von einer Leiter heuw   zur Wiedmen gehörig belegen vonher auch der Pastoris antecesso=ren wan es Ihnen gefällige gewesen in die Brache zu besäen,   bemächtiget gewesen.

Weil aber auß der Matricul de ao. 1622 befunden daß in   Ranzin keine haken hufen sondern Landhufen seÿn, und dann   vermöge der alten lange für der Zeit gemachten Matricul, der   Pastor zwei Hufen zur Wiedmen haben soll mit rusch und busch   dieselbe auch vermöge iez gedachten alten Matricul dazu mahl   schon zu meßen und auff erspürten defect ergänzet zu werden   ver ordenet, dem nach solches geschehen und der Pastor sich dar=über beschweret; so ist solches noch mahlen wieder holet und   dem H. Raterno committiret, den acker mit zu ziehung der   Kirchspiels Verwanten in Ranzin Meßen zulaßen und da   alß den sich befunden wurde, daß der Pastor die zweÿ Landt=hufen nicht völlig hätte, sich mit Ihm zu vergleichen, da mit ihm   solche zweÿ Landthufen suppdiret werden.

 URev 230 links 

Extract   auß der Kirchen Matricul   zu Ranzin

Von des Pastoris acker

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Oloff (Olaus) Spaak
Revision:
Anmerkungen:

1  Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen.  Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.

2  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

3  Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß.  Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.

4 Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.

5  Kamp, ein mit einem Zaum oder Graben eingefasstes Stück Feld von unbestimmter Größe.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 34, Berlin 1785, Sp. 1.

6 Der Brandenburgische Krieg (Schonenkrieg) 1675-1679: Trotz des Großmachtstatus war die Situation Schwedens unsicher, im Osten bedrängte Russland die schwedischen Provinzen, Polen war ein Unsicherheitsfaktor, Brandenburg spähte nach Schwedisch-Pommern während Dänemark die verloren Gebiete in Südschweden zurückgewinnen wollte. Bereits 1672 ging Schweden ein Bündnis mit Frankreich ein, das gegen die Niederlande gerichtet war. Dafür sagte Frankreich seinem Bündnispartner finanzielle Unterstützung für die kontinentalen Truppen zu und versprach im Falle eines dänischen Angriffs militärische Hilfe. Im selben Jahr fiel Frankreich in die Niederlande ein, die sich daraufhin mit Brandenburg verbündeten. Dänemark tat sich mit dem Kaiser zusammen und war bereit, in den Krieg einzugreifen, sobald eine andere Macht Frankreich zur Hilfe eilen sollte. Dennoch stationierte Schweden auf Drängen des französischen Bündnispartners Truppen in Pommern. Allerdings suchte Schweden erfolglos den Ausgleich mit seinem nordischen Nachbarn. Im Dezember 1674 fiel der Reichsmarschall Wrangel ohne Angriffsbefehl in brandenburgisches Gebiet ein. Das Vorhaben endete mit der Niederlage bei Fehrbellin 1675. Daraufhin erklärten der Kaiser und einige Zeit später auch Dänemark dem schwedischen Reich den Krieg. Für Schweden sah die Lage kritisch aus, trotzdem gelang Schweden im Dezember 1676 bei der blutigen Schlacht um Lund ein knapper Sieg. Weitere Erfolge schließen sich an. Im Jahr 1679 kommt es zu Friedensschlüssen, dabei verpflichtete sich Brandenburg, die in Schwedisch-Pommern eroberten Gebiete zurückzugeben. Die beiden skandinavischen Reiche verhandelten ihren Frieden allein, das Schutz- und Trutzbündnis ratifizierte Karl XI. schließlich am 8. Oktober 1679. In: Busch, Michael: Krieg – Krise – Absolutismus. Die Entstehung königlicher Alleinherrschaft in Dänemark und Schweden.