Beschreibung vom Adelshof Schmatzin, der im August 1694 geometrisch vermessen wurde
1. Schmatzin liegt im Distrikt Wolgast, grenzt nördlich an Ranzin, östlich an Schlatkow, südlich an Vitense und Pretschow, aber westlich an Lüssow.
2. Die Einwohner von Schmatzin haben ihren Kirchgang nach Ranzin, wo auch ihr Pastor wohnhaft ist.
3. In Schmatzin rechnet man, wie der Pächter sagt, sechs kultivierte und sieben wüste Ritterhufen1 , aber die Frau Kanzler auf Lüssow sagt, dass Schmatzin nach der Kirchenmatrikel2 für 30 Hufen berechnet wird, aber ob das Land- oder Hakenhufen sind, darüber weiß er keine Auskunft zu geben oder Nachricht darüber.
4. Wie mir gesagt wurde, soll Schmatzin vom alten Zwaben ein Lehensgut sein. Der verstorbene Kanzler Wolfradt hat das betreffende Dorf von seinen Vorvätern geerbt, welche es von Gläubigern gekauft haben und jetzt besitzt die Witwe des Kanzlers Wolfradt auf Lüssow selbigen Hof. Sie hat auf ihn einen Verwalter gesetzt, der jährlich 250 Reichstaler Pacht für Schmatzin gibt.
5. Die Einwohner von Schmatzin
Jean Melchior Grim, Pächter auf dem Ackerhof
| Marten Ramelow Paul Kopp |
Vollbauern |
Christian Brasch, Kossat
Tys Gager, Schäfer
Jochom Stutzen, Kuhhirte
In früheren Zeiten haben hier Leute genug gewohnt, denn man kann viele wüste Höfe finden, aber ob das Bauern- oder Kossatenhöfe sind, weiß man nicht, denn die Einwohner können nichts darüber berichten.
R 78 U 801Arealausrechnung von Schmatzin
Acker
Schmatzins Acker wird in drei Schlägen bestellt und das
Feld A, das dieses Jahr Winterfeld war, ist von folgender
Art:
[A]
100M 150R
A1
guter sandig-humoser Acker, der gute Winter- und Sommersaat trägt,
96M 150R
A2
kaltgründiger Sandboden,
14M
B1 war dieses Jahr Sommerfeld und besteht aus gutem sandig-humosem Land, umfasst 91M 289R
C war dieses Jahr Brache und besteht aus gutem sandig-humosem Land, umfasst 93M 279R
Wüster Acker
D bei Schmatzin ist wüster Acker von gleicher Art wie in Lüssow, 382M 150R
E Wiese und Heuernte
Zwei Koppeln bei den Häusern, die früher Acker gewesen waren, jetzt aber als Wiese genutzt werden, ihr Areal umfasst 9M
Auf dem Gut Schmatzin können jährlich höchstens 12 Fuder gesammelt werden. Auf Lüssows Wiese E1 hat Schmatzins Ackerhof3 eine Wiese zu zwei Fudern Heu. Die Einwohner von Schmatzin pachten jährlich Wiesen von Bürgern aus Anklam.
R 79 U 802F Über Viehweide und Wald
[F]
250M 100R
F1
Bruch und Morast mit einigen großen Eichen sowie Erlen- und Weidenbüsche. Darin ist auch
gute Weide für Großvieh,
91M
F2
kleine Moraste, Hügel und Tümpel auf denen gutes Gras für Großvieh wächst,
147M
F3
Hofstellen und Wege umfassen
12M 100R
Holz zum Bauen wird von anderen Orten gekauft, sowie auch ein Teil für Brennholz, denn die Büsche, die auf dem eigenen Feld stehen, reichen nicht für das ganze Dorf.
Obstgärten
G beim Ackerhof oder Hof Nr. 1 ist ein Obstgarten mit verschiedenen Baumsorten. Der Obstgarten war früher sehr schön gewesen, aber verwahrlost jetzt zum größten Teil aus Unachtsamkeit, sein Areal beträgt 1M 115R
Summe:
Acker: 296M 118R
wüster Acker: 382M 150R
Wiese: 9M
Heufuder: 12
Viehweide und Wald: 250M 100R
Obstgarten: 1M
115R
Annotationen von Schmatzin
Über Aussaat und des Ackers Fruchtbarkeit
Der Verwalter hat dieses Jahr ausgesät: 180 Sch Roggen, 122 Sch Gerste, 72 Sch Hafer, 5 Sch Erbsen, 4 Sch Lein.
Jeder Bauer
meint jährlich aussäen zu können: 20 Sch Roggen, 18 Sch Gerste, 6 Sch Hafer, 1 Sch Erbsen, 1 Sch Buchweizen und 1 Sch Lein,
welches
für zwei Bauern beträgt: 40 Sch Roggen, 36 Sch Gerste, 12 Sch Hafer, 2 Sch Erbsen, 2 Sch Buchweizen, 2 Sch Lein.
Der Kossat kann
jährlich aussäen: 10 Sch Roggen, 9 Sch Gerste, 3 Sch Hafer, 1 Sch Erbsen, 1 Sch Buchweizen, 1 Sch Lein.
In einen Morgen können drei gute Sch Roggen oder Gerste eingesät werden.
Über Arbeitsvieh für die Ackerbestellung
Der Verwalter hält auf dem Hof acht Ochsen und acht Pferde.
Jeder Bauer benötigt vier Ochsen und vier Pferde.
Der Kossat
benötigt drei Pferde und zwei Ochsen.
Schäferei kann auf Schmatzin für 400 Schafen gehalten werden.
Bei Schmatzin ist gute
Weide für Bienen.
Über Gesinde und den Dienst der Bauern auf dem Ackerhof
Der Verwalter hält einen Häker, zwei Knechte, zwei Mägde und einen Jungen.
Jeder Bauer benötigt Knecht, Magd und Jungen.
Der
Kossat behilft sich mit einer Magd.
Jeder Bauer dient auf Schmatzins Ackerhof fünf Tage in der Woche, nämlich vier Tage leistet er Dienst mit zwei Personen und einem Paar Ochsen und den fünften Tag mit einer Person zu Fuß. Der Kossat leistet fünf Tage in der Woche Dienst mit einer Person zu Fuß. In der Ente dient jeder Bauern während seiner Diensttage mit drei oder vier Personen und der Kossat mit zwei. Der Verwalter hat auch unter seiner Pacht einen Vollbauern von Balitz, der ihm Dient leistet.
R 81 U 804Über Abgaben
Akzise4 ist dieses Jahr von Schmatzin
abgegeben 15 Rthl 4 ß.
Über Reitersteuer5 , Magazinkorn6 und
Lehnspferd7 siehe unter der Annotation
von Lüssow, denn dort steht solches summarisch aufgeführt und man braucht hier dasselbe nicht zu wiederholen.
Diese Einwohner können, wenn einige beinahe gute Jahre sind, gute Gerste verkaufen, denn ihr Land ist gut und ertragreich.
Anmerkung: zu Lüssow sind zwei Bauernhöfe, die in früheren Zeiten zu Schmatzins Lehnsfolge gehört haben und der verstorbene Kanzler löste betreffende Höfe für sich von Gläubigern ein, die sie unter sich hatten.
RRev 244 URev 3651704 ist das Dorf Schmatzin revidiert und wie folgt befunden worden
Das Feld A
[A3,A4]
4M 240R
A3
ein Stück, vom wüsten Acker D bewirtschaftet, ist tiefliegendes Sandland, scheint auch
kaltgründig zu sein, wird in drei Schlägen oder Feldern bestellt,
180R
A4
etwas höher gelegen, ebenso vom wüsten Acker D kürzlich bewirtschaftet, ist mageres
Sandland, scheint in Ermangelung an Dünger nicht mehr als jedes vierte Jahr tragen zu können,
4M 60R
Das Feld B
B1 drei Stücke, tiefliegender Sandboden vom wüsten Acker D bewirtschaftet, es wird vorgegeben etwas kaltgründig zu sein, und muss folglich ziemlich gedüngt werden, wenn er wie das Feld tragen soll, 12M 150R
Das Feld C
C1 zwei Stücke, von D bewirtschaftet, ist magerer Sandboden, wird jedoch größtenteils wie das Feld besät, 170R
Summe
neuer Acker: 17M 260R
RRev 245 URev 366Den wüsten Acker betreffend
Da
ist tiefliegend und etwas kaltgründig, zur Kultur nahezu ungeeignet, wird jetzt als Weide
genutzt.
Db
ist noch elender, kann auch nicht als Weide entbehrt werden, was auch wohl demnach
scheint
Dc
ist gänzlich zur Kultur ungeeignet, denn wie berichtet wird, soll er in etwas nassen Jahren
stets unter Wasser stehen und außerdem meinen sie, ihn als Weide zu benötigen.
Anmerkung: Hier wird berichtet, soll Kapellenacker sein, aber es fand sich jetzt hier niemand, der ihn ausweisen konnte, sondern er ist vor langen Jahren in Vergessenheit geraten.
1 Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen. Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.
2 Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern. Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.
3 Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird. Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.
4 Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.
5 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
6 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
7 Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß. Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.