Beschreibung des Bauerndorfes Friedrichshagen, das im Mai 1697 vermessen wurde1
Dieses Dorf gehört zum Amt Eldena und zum Kirchspiel Kemnitz im Greifswalder Distrikt. Es grenzt im Osten an Neuendorf, Kemnitz und Kemnitzerhagen, im Süden an Diedrichshagen, im Westen an Eldena, während es im Norden an die Dänische Wieck der Ostsee stößt. Früher haben hier vier Vollbauern, zwei Halbbauern und drei Kossaten gewohnt, aber die Hufenzahl wissen sie nicht. Die Bauern haben früher Tagewerke2 in Eldena geleistet, aber nun geben sie Dienstgeld3 .
Die Namen der Einwohner
1 . Jochim
Haker, Bauer und Schulze, untertänig
2 . Hindrich
Krohn,Bauer
3 . Jürgen
Knack,Bauer
4 . Jacob
Lang, hat Acker wie ein Vollbauer, aber da er so schlechten Acker hat, gibt er wie ein 3/4
Bauer
5 . Gerhard
Meyer,Halbbauer
6 . Jochim
Lang,Kossat
7 . Marten
Slüter,Kossat
8 . Hans
Harloff,Kossat
Einlieger
9 . Christopher
Peters, Leinweber
10 . Jochim
Hasenman, ein Leinweber, wohnt beim
Halbbauern
11 . Henning
Sandtman, Kuhhirte
Arealausrechnung von Friedrichshagen
Acker
[G]
333M 90R
Ga
zwei Stücke, Zumeist eben gelegener Humus, zur See hin und bei
den Wiesenflecken tief liegender kaltgrundiger und mehr sandiger, schwacher Acker, aber südlich des Weges zum Dorf hin ziemlich guter Acker,
der aus sandigem Lehmhumus besteht.
123M 90R
Gb
vier Stücke, Lehmhumus, teils etwas sandig , mittelmäßig gut, bei den Wiesen überall niedrig
48M 150R
Gc
ein Stück, schwach, sandig, frisch aufgepflügt
2M 270R
Gd
drei Stücke, eben gelegener Humus, aber meistens etwas niedrig
38M 270R
Ge
ein Stück, Sandhumus, nach Süden etwas hoch gelegen
8M 120R
Gf
vier Stücke, niedriger, kalterAcker
2M
Gg
ein Stück, Humus, zum südlichen Ende hin höher und lehmig, aber zur Nordseite hin
niedrigerer und etwas sandigerer Acker, mittelmäßig gut
28M
Gh
ein Stück, hoch liegender Lehmacker, trägt abwärts auf beiden
Seiten; und ist dort humoser
15M 240R
Gi
ein Stück, Sand
4M 150R
Gk
zwei Stücke, Sandhumus, teils schlechter teils besser, doch zumeist schwacher Acker
R 32 mitten darauf hoch gelegen, aber an der Seiten nur etwas niedrig. Der
Grund ist von rotgelbem Sand
61M
Wüster Acker
H Heideland, sandiger wüster Acker 15M
Wiese
[J,Ja-Jg]
[Ertrag:] 40 Heufuder
93M 60R
J
siebzehn Stücke, Wiesenflecken im Acker,
sumpfig
20M 60R
Ja
ein Stück, ebene, sumpfige Wiese
1M 210R
Jb
ein Stück, mittelmäßig gute Wiese, mittendrin sumpfiger, an den
Seitenfester, Pennings-Brett genannt
31M 240R
Jc
ein Stück, Hinnenwisch, sumpfige, eisenhaltige,
ebene Wiese
7M 240R
Jd
ein Stück, Langewisch, sumpfige, ebene Wiese
6M 120R
Je
ein Stück, ebene Wiese, mittelmäßig gut
14M 60R
Jf
zwei Stücke, Hinter Krems und Vor Krems, salzige Wiesen, gehören zu Eldena
6M 210R
Jg
ein Stück, niedrige, gute Wiese, gehört zu Diedrichshagen
4M
Wald undWeide
[K, Ka-Ke]
157M 180R
K
neun Stücke, fester Grund, mit Eichen, Haseln etc.
5M 150R
Ka
drei Stücke, ebene Weide, fester Boden
8M 60R
Kb
acht Stücke, Morast, teils kahl, teils bewachsen
6M 270R
Kc
ein Stück, teils fester, teils niedriger Grund mit Hasel, Erlen, Birken etc., in kleine Einfriedungen eingeteilt
16M 240R
Kd
ein Stück, teils fester, teils niedriger Grund mit Birken und Eichen bewachsen, am südlichen Ende meist morastig
65M 30R
Ke
ein Stück, teils fester, teils niedriger Grund, mit Erlen, Hasel, Birken und einigen Eichen bewachsen
55M R
Hofstellen undWegstücke
[Insgesamt]
34M 180R4
Kälberkoppeln und wüsteHofstellen
18M 210R
θ
eineTrift5
1M 270R
Hofstellen mitStraße
14M
Summe
Acker: 333M 90R
Wüster Acker: 15M
Wiese: 93M 60R
Heu: 40 Fuder
Wald undWeide: 157M 180R
Hofstellen: 34M
180R
Im Jahre 1705, am 4. Mai, habe ich unterzeichnet, dass Dorf Friedrichshagen revidiert und wie folgt befunden zu haben:
Neuer Acker seit der vorigen Vermessung
[H1-H3, K4]
8M 30R
H1
vom wüsten Acker H bewirtschaftet, besteht aus Sandhmus, liegt in
drei Schlägen beim Feld Gd
1M 60R
H2
ein Stück, ebenfalls vom wüsten Acker H bewirtschaftet, besteht
aus hoch gelegenem und losem Sand, das, wenn es ein Jahr getragen hat, 5 bis 6 Jahre liegen muß
2M 180R
H3
zwei Stücke desselben wüsten Ackers bewirtschaftet, bestehen aus
humosem Sand tragen nicht besonders Saat in Anbetracht dessen, dass sie tiefliegend und kalt gründig sind, weshalb auf ihnen
auch nur jedes vierte oder fünfte Jahr gesät wird
4M
K4
Ein Stück vom Waldstück Kd bewirtschaftet, liegt dreischlägig bei
GK
90R
Beschreibung des übrigenwüstenAckers
H Der übrige wüste Acker H liegt öde, überall kaltgründiges Sandland, könnte zur Not in gleicher Weise bewirtschaftet und genutzt werden wie der obengenannte, frisch bewirtschaftete Acker H3, aber die Bauern RRev 35 sagen, er sei ganz und gar unbrauchbar.
K2 Drei Stücke, die in früherer Zeit Acker und bei der vorigen Vermessung mit Wald bewachsen waren, haben die Bauern nun als Weideland gerodet, wozu es sich auch gut gebrauchen lässt, aber nicht als Acker, da es aus viel tief liegender eisenrostiger Erde besteht.
12 Eine Hofstelle, die bei der vorigen Vermessung wüst lag, ist nun von einem Halbbauern mit Namen Hans Meyer wiederaufgebaut worden. Er bewohnt sie bald zwei Jahre.
Summe
NeuerAcker: 8M 30R
M. Hesselgren
Geprüftt von
A.Norrdahl
Anmerkungen zum Bauerndorf Friedrichshagen
Acker
Der Acker liegt nicht in bestimmten Schlägen, sondern die Bauern
haben ihren Acker zumeist vor ihren Hofstellen zu beiden Seiten
liegen, und lassen davon jährlich nach Belieben einige Morgen als Brache liegen. Der Acker, der nördlich des Dorfes liegt und Strant-Felt genannt wird, ist teils, wie
beim Dorf, ziemlich gut, aber bei der Wiese niedrig und kaltgründig, von gelbem Sandboden und teilweise
blau-lehmig. Südlich beim Dorf ist ebenfalls guter Lehmhumus, zur Westseite hin zwar niedriger, aber südwärts findet sich
teilweise
schwerer Lehm und beim Wald sehr dünner Sand. In mittelmäßigen Jahren haben sie hier das vierte bis fünfte
Korn, höchstens das sechste. Manchmal bekommen sie nur knapp die Aussaat wieder. Nota Bene: Den Acker, der
hier an der Eldenaer Grenze liegt, haben die Bauern hier früher für neun Sechslinge pro
Morgen gehabt, aber jetzt wird er vom Müller und vom Krüger in Eldena
bewirtschaftet.
Den Acker, der zum Hof des Halbbauern gehört, bewirtschaften die Bauern Nr. 1 und Nr. 2, die
jeweils jährlich vier Drömt Roggen, zwei Drömt oder teilweise 20 Scheffel Gerste, 20
Scheffel Hafer und sechs bis sieben Scheffel Erbsen säen. Nr. 3 sät drei Drömt Roggen, 18 Scheffel Gerste, 14 bis 16 Scheffel Hafer und sechs
Scheffel Erbsen. Nr. 4 sät zweieinhalb Drömt Roggen, zehn bis zwölf Scheffel Gerste, 13 bis 14 Scheffel Hafer, vier bis fünf Scheffel Erbsen.
Die Kossaten säen sechs Scheffel Roggen und zusammen sechs Scheffel
Gerste und Hafer, sowie jeder zwei Scheffel Erbsen. Die Erbsen werden im Brachfeld ausgesät, auf dem anschließend Roggen
gesät wird.
Der wüste Acker, der hier sehr sandig und schlecht ist, ist nicht besonders brauchbar, um
bewirtschaftet zu werden.
Über dieWiesen
Die Wiesen, die in den Äckern liegen, tragen, da sie niedrig liegen, mittelmäßig, erst nachdem der Frühling wärmt und das Gras nicht verkühlt. Hinnenwisch ist eine sumpfige, eisenhaltige Wiese, die in nassen Jahren nicht besonders trägt. Ebenso Langewisch, doch ist diese von festerem Grund. Die Wiese am Meer ist salzig und von festem Grund, ist so leidlich, wenn nicht große Überschwemmungen sie verderben. Von ihr können sie wohl zwölf Fuder Heu bekommen. Von den anderen Wiesen erhält Nr. 1 vier Fuder, Nr. 2 ebenso viel. Nr. 3 erhält zwei bis drei Fuder, Nr. 4 zwei bis drei und Nr. 5 zwei Fuder. Die Kossaten haben keine Wiese, wenn sie nicht ein Ende des niedrigen Ackers liegen lassen, das sie dann mähen können. Sexmorgenwisch ist eine saftige mittelmäßig gute Wiese, die zu Diedrichshagen gehört. Hinter Krems und Vor Krems sind zwei salzige Wiesen, die zu Eldena gehören.
R 38 U 26Über Weideland und Vieh
Weide ist hier beim Dorf nicht besonders, sondern sie müssen ihr Vieh auch in den Eldenaer Wald treiben. Bei den Häusern haben sie jedoch ihre kleinen guten, teils mit Obstbäumen bewachsenen Weidekoppeln.
Nr. 1 hält alte Pferde 8 Stück, 2 Ochsen, kleine und große Kälber 12 St., Schafe 12 St.
Nr. 2 Pferde 6 St., 2 Ochsen, kleine und große Kälber 10 St., Schafe 10 St.,
Nr. 3 Pferde 6 St., 2 Ochsen, kleine und große Kälber 8 St.,
Nr.
4 Pferde 4 St., 2 Ochsen, kleine und große Kälber 6 St.,
Nr. 5 Pferde 4 St., kleine und große Kälber 5 St.
Die Kossaten jeder 4 Pferde, kleine und große Kälber 3 St.
ÜberWald
Die Bauern und die Halbbauern haben so viel Wald, wie sie verbrennen, und darüber hinaus einige Faden zum Verkaufen, doch die Kossaten haben hier nichts. Allerdings ist ihnen erlaubt, das Notwendigste im Eldenaer Wald zu hauen, aber sie dürfen nichts davon verkaufen.
Über Fischgewässer
Fischerei betreiben sie hier nicht, fangen jedoch mitunter Aal, der allerdings die Mühe selten lohnt.
R 39 U 27Über Dienst und Dienstleute
Sie haben früher in Eldena gedient, aber nun geben sie Dienstgelder.
Nr. 1 und 2 jeder 35 Rthl. und
außerdem pflügen sie für den Amtmann drei Tage oder drei Morgen Acker, und zwei Tage mähen
sie. Im Winter fahren sie acht Fuhren Holz zum Konsistorium nach Greifswald6 , das sie selbst im Eldenaer Wald fällen müssen, desgleichen zwei Fuhren zur Wieker Schanze7 , weiterhin Amtsfuhren8 , die ungewiß sind. Sie halten einen Knecht, eine Magd
und einen Jungen.
Nr. 3 gibt an Dienstgeldern 30 Rthl. und
leistet an übrigen Diensten dasselbe, wie einer der Vorhergehenden, mit Ausnahme des Konsistoriumholzes, da fährt er nur sechs
Fuhren. Hat einen Knecht, eine Magd und einen Jungen.
Nr. 4 gibt an Dienstgeldern 20 Rthl., pflügt und mäht zwei Morgen, fährt insgesamt
sechs Fuhren
Holz, weiterhin muß er ausserordentliche Amtsfuhren leisten; hat einen Knecht, eine Magd und einen Jungen.
Nr. 5 gibt an Dienstgeldern 13 Rthl., mäht jährlich zwei Morgen und pflügt
in einem Jahr einen Morgen und im anderen zwei Morgen und so fort. Er fährt vier Fuhren Holz zum
Konsistorium und eine Fuhre zur Eldenaer Schanze, er hält eine Magd neben seinen Kindern.
Die Kossaten geben jeder acht Rthl. 16 ß. Dienstgelder und mähen an zwei Tagen, schlagen zwei Fuhren Holz, das sie zu den Professoren der Universität
Greifswald fahren9 . Diese Kossaten sind von andern Amtsfuhren zumeist befreit. Jeder hält einen Jungen.
Über Abgaben
Nr. 1und 2 versteuern jeder anderthalb reduzierte Hufen10 und geben jeder ein Drömt Magazinroggen, an den Pastor sechs Scheffel Roggen und an den Küster sechs Scheffel Hafer, zwei Würste und
zwei Stiegen Eier.
Nr. 3 versteuert eine reduzierte Hufe, gibt neun Scheffel Magazinroggen11 , dem Pastor vier Scheffel Roggen, dem Küster
vier Scheffel Hafer, zwei Würste und zwei Stiegen Eier.
Nr. 4 versteuert eine reduzierte
Dreiviertelhufe, gibt sechs Scheffel Magazinroggen, an den Pastor vier
Scheffel Roggen, dem Küster vier Scheffel Hafer, zwei Würste
und zwei Stiegen Eier.
Nr. 5 versteuert eine halbe reduzierte Hufe, gibt fünf Scheffel Magazinroggen, dem Pastor vier Scheffel Roggen, dem Küster vier Scheffel Hafer, zwei Würste und zwei Stiegen Eier.
Die Kossaten versteuern zusammen eine reduzierte Hufe, geben zusammen sechs Scheffel Magazinroggen, dem Pastor gibt jeder zwölf ß, eine Wurst und eine Stiege Eier.
Der Küster erhält nichts außer einem Brot, das auch die anderen geben müssen.
1 Wurde laut Urschrift von Johan Gabriel Höök vermessen.
2 Tagewerk, „die Handarbeit, die Tagelöhner oder Fröhner jeden Tag zu verrichten haben.“ Krünitz, Oekonomische Encyklopädie, Bd. 188, Berlin 1846, Sp. 64.
3 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.
4 In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide. Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.
5 In der Reinschrift steht unter der Rubrik Hofstellen 74 Morgen, richtig ist natürlich 34 Morgen.
6 Das Konsistorium, das kirchliche Gericht, in Greifswald war dort 1563 für den Landesteil Pommern-Wolgast errichtet worden. Die personellen Möglichkeiten, die die Universität mit der Theologischen und Juristischen Fakultät bot, gaben den Ausschlag für Greifswald als Sitz des Gerichts. 1708-10 wurde ein neues Gebäude für Konsistorium und Hofgericht erbaut, es steht heute auf dem Hof hinter der Juristischen Fakultät.
7 Pommern war für seine Zeit ein hochaufgerüstetes Gebiet, die strategische Lage bildete ein dauerndes Risiko. Neben den acht Festungen Stettin, Stralsund, Greifswald, Anklam, Demmin, Wolgast, Damm und Wollin, existierten 16 Schanzen, unter ihnen auch die in Wie(c)k bei Greifswald. Die Schweden errichteten sie 1665 zur Sicherung der Ryckmündung aus Backsteinen der Klosterruine Eldena im Bereich des heutigen Wiecker Hafens. In der Schanze befanden sich ständig ein Korporal und ein Konstabel (Geschützmeister), die jährlich drei Holzfuhren von Bauern aus Friedrichshagen erhielten. Bis 1764 wurden die Gebäude abgebrochen.
8 Fuhren, die die Untertanen eines Amtes leisten mußten. Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Leipzig, Ausg. 1811, Bd. 1, Sp. 255.
9 Nachdem Herzog Bogislaw XIV. 1626 bereits Teile des Amtes Eldena (Gut Grubenhagen mit den dazugehörigen Dörfern Subsow, Pansow und Weitenhagen) zur Versorgung der Professoren vorgesehn hatte, erklärte er 1632, er wolle das gesamte Amt Eldena der Universität Greifswald abtreten, um die wirtschaftliche Situation der Universität zu verbessern. Nachdem eine Kommission im Januar 1632 eine Visitation durchgeführt und den Zustand des Amtes protokolliert hatte, erfolgte die Schenkung am 28. März 1634. Der Herzog behielt sich allerdings Reichs-, Kreis- und Landsteuern, Jagd- und Strandgerechtigkeiten, weitere lokale Abgaben sowie Wochendienste aus einigen Dörfern vor. Die Universität besaß insgesamt 25 Orte und wurde durch diesen umfangreichen Grundbesitz, den sie bis 1945 nahezu unverändert behielt, zu einer der reichsten Hochschulen Deutschlands. Edmund Lange: Die Greifswalder Sammlung Vitae Pomeranorum, Baltische Studien, Erste Folge, Ergänzungsband, Greifswald 1898, S. 266.
10 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
11 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.