Beschreibung des Bauerndorfes Kemnitzerhagen, das im Mai 1697 vermessen worden ist.1
Dieses Dorf liegt im Greifswalder Distrikt, gehört zum Amt Eldena und Kemnitzer Kirchspiel. Seine angrenzenden Dörfer sind erstens nordwärts das Kirchdorf Kemnitz, ostwärts Rappenhagen, südwärts Hanshagen und Diedrichshagen, westwärts Friedrichshagen. Hier wohnen nun sechs Bauern, die den Acker bestellen, deren Namen hier folgen.
Namen der Einwohner
1.
Christopher Heldt, Bauer und Schulze,
untertänig
2.
Clas Kruhs, freier Mann, pachtet einenBauernhof
3.
Hans Glamann, freier Mann, pachtet einenBauernhof
4.
Valentin Bentzin, Bauer und untertänig
5.
Hans Finnik, Bauer und untertänig
6.
Jochim Fick, freier Mann, pachtet einenBauernhof
Einlieger
7.
Martin Fridag, Stellmacher, liegt bei Nr. 1
8.
Ertmann Becker, Leineweber, wohnt bei Nr. 5
Jürgen Wulf
desgleichen, Tagelöhner, uralter Mann
9.
Andreas Prahm, Kuhhirte, untertänig
Arealausrechnung von Kemnitzerhagen
Acker
[D]
430M 60R
Da
ein Stück, Lehmhumus, meistenteils ziemlich guter Acker, nur bei
den Wiesenecken mehr sumpfig und kaltgründig.
110M 210R
Db
ein Stück, Schulzenacker,Fuhlenhof, schwacher Acker
6M 120R
Dd
ein Stück, niedriger, schwacherAcker
3M
Dc
ein Stück, sandiger, schwacherAcker
6M 150R
De
ein Stück, meist guter Lehmhumus, außer bei den Wiesenflecken
niedrig und kaltgründig
73M
Df
zwei Stücke, guter Lehmhumus, nach den Seiten hinunter ist er schwach
17M 270R
Dg
ein Stück, sandiger, lehmiger schwacher Acker, wird zwei Jahre im
Schlag mit Roggen und Hafer besät, dann wird er zwei Jahre als Brache liegen gelassen
5M 240R
Dh
ein Stück, Lehmhumus, zur Wiese hin niedrig und kalt, aber zur
Grenze hin gut
20M 150R
Di
zwei Stücke, guter, lehmig-humoser Boden, liegt meist eben
48M 270R
Dk
ein Stück, guter lehmig-humoser Boden, teils wenig sandig, liegt eben
69M 210R
Dl
zwei Stücke, sandiger schwacherAcker
30M 60R
Dn
ein Stück, eine Trift2 , die jetzt aufgepflügt ist
2M 240R
Dm
zwei Stücke, eben gelegener, etwas sandig-lehmiger Humus, ziemlich gut, gehört dem Pastor in Kemnitz.
32M
Wiese
[E]
[Ertrag:] 30 Heufuder
61M 180R
Ea
elf Stück, kleine, sumpfige Wiesenflecken imAcker
33M 30R
Eb
ein Stück, mitten darin niedriggelegene Wiese, an den Seiten
trocken, hoch liegend mittelmäßig gut
28M 150R
P zwei Stücke, Anmerkung: auf der anderen Seite des Dorfes hat der Pastor auch zwei Stücke Acker in De und Di diese ergeben zusammen 2M 240R U 16
Wald undWeiden
[F]
271M 150R
Fa
neun Stücke, niedriges Land mit Erlen, Birken
und einigen Eichen etc., wird als Weide genutzt
82M 180R
Fb
ein Stück, Koppel, zumeist eben
6M
Fc
neun Stücke, Heideland, alter Acker mit
kleinenBirken
25M 30R
Fd
ein Stück, teils festes, teils niedriges Waldland mit Erlen, Birken, Weiden und einigen Eichen vermischt, kann an einigen niedrigen Stellen als Weide umzäunt werden
148M 210R
Fl
ein Stück, kleiner Erlenwald auf niedrigem Heideland, gehört demPastor
3M 30R
Ff
ein Stück,Viehtrift
6M
R 22 Tg 3
ein kleiner Wassertümpel, mit Schilf
bewachsen von
1M 150R
Grundstücke und Straße
[Grundstücke und Straße]
54M 180R
Die Hofstellen mit kleinenGemüsegärten
10M
Die Straße mit einer Menge Koppeln,
teils kahl, teils bewachsen
44M 180R
Hier hat früher eine Papiermühle gestanden, nun
vollständig zerstört.
Summe
Acker: 430M 60R
Wiese: 61M 180R
Heu: 30 Fuder
Wald undWeide: 271M 150R
Grundstücke und Straßen:
54M 180R
Anno 1705 den 9. Mai habe ich unterzeichnet, das Dorf Kemnitzerhagen im Amt Eldena revidiert und wie folgt befunden zu haben
Neuer Acker, seit der vorigen Messung bewirtschaftet
[F]
16M 60R
F1
ein Stück, Sandboden, der vor einigen Jahren von Fa bewirtschaftet worden ist und in den
normalen Schlägen von Da liegt
30R
F2
ein Stück, von Fa bestellt, besteht aus einem mageren Sandland,
war jetzt mit Roggen besät, wird auch in den normalen Schlägen bewirtschaftet
90R
F3
vier Stücke, vom Weideland Fc vor vier Jahren bewirtschaftet und
bestehen aus einem hochgelegenen Sandboden, werden in den üblichen Schlägen bestellt
7M 240R
F4
zwei Stücke, ebenfalls von Fc bewirtschaftet und bestehen aus einem mageren Sandboden, der
blaut Aussage jedes zweite, dritte und vierte Jahr bestellt werden kann, war jetzt mit Hafer besät
4M
F5
zwei Stücke, vom Wald Fd dieses Jahr bewirtschaftet, bestehen aus
Sand und lehmvermischten Boden, die in den normalen Schlägen bei Da bestellt werden
150R
F6
zwei Stücke, von Fd aufgepflügt und von obenstehender Beschaffenheit
2M
F7
zwei Stücke, welche der Papermüller vor vier Jahren von der Trift bewirtschaftete, bestehen aus gutem Lehmhumus, und werden in den normalen Schlägen
bestellt
1M 150R
Über denPastorenacker
Der Pastorenacker ist hier bei vorigen Messung abgeteilt, aber seit der Zeit URev 308 hat die Herrschaft4 einen Ackerrücken an der Rappenhagener Grenze abgenommen, den sie zuvor als nicht zum Pastorenacker befunden haben, und ist mit St gekennzeichnet, an Inhalt 87 1/2 Ruten
P1 ein Stück, von Fe seit der vorigen Messung bestellt, besteht aus lehm- und sandvermischten Boden. 90R
Beschreibung des übrigen wüsten Ackers
[Nr.8-Nr.10]
10M 285R
Fd von Fd 2 Stücke, die in alten Zeiten Acker gewesen
waren, und noch als Acker brauchbar sind, mit Nr. 8
bezeichnet, und von der Beschaffenheit wie F5, nämlich sand- und lehmvermischtes Land, mit
kleinen Birken- und Erlenbüschen bewachsen.
3M 210R
Fa
ein Stück von Fa mit Nr. 9
bezeichnet, wird zur Kultur brauchbar befunden, weil es ebengelegen und ein guter Boden
ist, nämlich lehm- vermischter Sandboden mit Birken bewachsen
1M 240R
RRev 25
Das übrige von Fa liegt sehr niedrig mit Eichen, Erlen, Hasel und Birkenwald bewachsen, als Acker
unbrauchbar.
Fc
ein Stück von Fc mit Nr. 10
bezeichnet, kann bewirtschaftet werden, es ist von Beschaffenheit wie F4.
5M 135R
Das übrige von Fc ist sehr
hochgelegenes, mageres Sandland mit Heidekraut und kleinen Büschen bewachsen, als Acker unbrauchbar, wegen seines schlechten, sandigen
Bodens.
Seit der letzten Vermessung ist hier eine Papiermühle aufgebaut worden, die die Universität5 auf eigene Kosten angelegt und aufgebaut hat. Der Papiermüller gab für das erste Jahr 50 Rthl, das zweite 60, das dritte 70 und das vierte Jahr 80 Rthl, die er jetzt auch jährlich an Pacht gibt, außerdem hat der Papiermüller dieses Jahr selbst eine Säge ein- gerichtet, für die er noch keine Pacht gibt, bis seine Freijahre zu Ende sind.
Summe
NeuerAcker: 16M 60R
NeuerPastorenacker: 90R
Vermessen am 9. Mai 1705 von:
A: Norrdahl.
geprüft von
M. Heßelgren
Annotationen zum Bauerndorf Kemnitzerhagen
Über denAcker
Der Acker liegt nicht in bestimmten Schlägen, sondern jeder hat seinen Acker vor
seinem Haus gesondert liegen, jedoch lässt jeder jährlich vier bis fünf M brach6 liegen. Der Acker westlich
vom Dorf ist zumeist guter Lehmhumus, der gute Saat trägt, sofern nicht sehr nasse oder trockene Jahre sind, aber neben den
Wiesenflecken und ringsherum ist der Acker niedrig und kaltgründig und trägt selten
sonderlich etwas. Der Acker, der östlich vom Dorf liegt, ist zumeist eben gelegener guter Lehmhumus,
abgesehen von ein paar Enden, die von dünnem Sand sind. In mittelmäßigen Jahren können sie das fünfte oder sechste Korn
bekommen.
Nr. 1, 3, 5, 6 säen jährlich drei einhalb Drömt Roggen, Gerste zwei
einhalb Drömt, Hafer 20 Sch oder höchstens zwei Drömt, Erbsen vier, fünf oder sechs Sch.
Nr. 2 sät wie die anderen, allein Gerste sät er nur 20 Sch, teils auch etwas darüber.
Nr. 4 sät
jährlich zweieinhalb Drömt Roggen, Gerste 18 bis 20 Sch, Hafer 15
Sch, Erbsen sechs Sch.
Wüster Acker ist hier nicht viel, welcher aufgepflügt werden könnte, nur östlich vom Dorf, der Nr. 6
gehört, welcher jedoch mehr sandig und teils mit kleinen Birken bewachsen ist, durchgehend mit Fc
bezeichnet.
Der Acker, den der Pastor aus Kemnitz hat, liegt innerhalb der
Kemnitzhagener Grenzen. R 27 U 18 Ein Bauer aus Kemnitzerhagen hat ihn früher bestellt,
dessen Grundstück liegt wüst vor dem Acker.
Über dieWiesen
Die Wiesen, die hier beim Dorf zwischen den Äckern liegen, sind mitten darin sumpfig, an den Seiten trockene hoch liegende Wiesen, sie waren teilweise Acker, mittelmäßig gut. Hier kann von jedem Bauern Heu geworben werden wie folgt: Nr. 1 fünf Fuder, Nr. 2 zwei Fuder, Nr. 3 drei Fuder, Nr. 4 vier Fuder, Nr. 5 fünf Fuder und Nr. 6 keine. Von der Wiese bei Kemnitz können sie jeder nur anderthalb Fuder bekommen, denn sie ist zumeist morastig und unbrauchbar, kann auch in nassen Jahren nicht für das Rindvieh gebraucht werden. Von der Lehswisch bei Friedrichshagen kann jeder ein Fuder bekommen. Der Pastor aus Kemnitz hat von diesen beiden Wiesen soviel wie ein Bauer.
Über Weideland und Vieh
Weideland ist hier vorhanden, jedoch meist mit Büschen und Wald. Sie treiben auch ihr Vieh, wenn trockene Jahre sind, auf die Wiese bei Kemnitz und auf die Weide zwischen den Wiesenflecken, die gemäht werden.
Nr. 1 hat 9 St. Zugpferde, 2: Ochsen, 12 junges und altes Rindvieh, 20 St.Schafe.
Nr. 2
hat 5 St. Zugpferde, 2: Ochsen, 8 junges und altes Rindvieh, 12
St.Schafe.
Nr. 3 hat 5 St. Zugpferde, 2: Ochsen, 9 junges und altes Rindvieh, 6 St.Schafe.
Nr. 4 hat 8 St. Zugpferde, 2: Ochsen, 10 junges und altes Rindvieh, 8 St.Schafe.
Nr. 5 hat 8 St. Zugpferde, 2: Ochsen, 12 junges und altes Rindvieh, 7 St.Schafe.
Bienen können hier nicht gedeihen. Wenn jeder einen Stock, höchstens zwei hat, so haben sie genug.
Über denWald
Der Wald ist teils morastig, teils trockene, hoch liegende Wiese, besteht zumeist aus Erlenwald, sowie aus Birken, Eschen und Eichen. Das notwendige Brennholz können sie hier von den Erlen und Birken hauen. Bisweilen können sie auch einen Faden Holz oder auch zwei Kloben verkaufen. Eichen zum Bauen dürfen sie nicht ohne Erlaubnis hauen. Im Amt werden überall Eichen gehauen, wenn einige zum Bauen benötigt werden.
Über Herrenhofdienst und Gesinde
Die untertänigen Bauern geben jeder 30 Rthl Dienstgeld7 und leisten außerdem Amtsfuhren8 , wenn sie ihnen befohlen werden. Außerdem müssen sie bei Diedrichshagen sechs Tage im Jahr arbeiten. Drei Tage pflügen sie und drei Tage mähen sie. Sie fahren auch jeder dem Pastor acht Fuder Holz, die sie auch hauen müssen. Die drei Pächter leisten keine Tagwerke9 , außer bei den Wegen, wenn diese ausgebessert werden sollen. Früher als alle Höfe mit untertänigen Bauern besetzt waren, haben sie in Diedrichshagen gedient und jede Woche vier Tage Dienst geleistet. Jeder, der keine eigenen Kinder hat, hält zwei Knechte zwei Mägde, einen Jungen oder zwei, welche auf das Vieh achten.
R 29 U 20Über die Abgaben
Nr. 4 steuert für eine einviertel reduzierte Hufe10 , alle anderen aber für anderthalb.
Nr. 2 gibt elf Drömt gleichviel an Roggen, Gerste und Hafer und außerdem Hufensteuer für anderthalb Hufen.
Nr. 3 gibt
laut Vertrag innerhalb von sechs Jahren 30 Rthl, welche mit diesem Jahr abgelaufen sind. Dann muss er ebenfalls wie Nr. 2
Gerste geben, aber keine Hufensteuer. Nebenmodus11 muss er aber geben.
Nr. 6 gibt 60 Rthl Pacht, keine Hufensteuer. Magazinkorn12 gaben vergangenes Jahr Nr. 1 und 5 jeder 14 Scheffel, Nr. 4 zehneinhalb Scheffel, Nr. 2 vier SchReitersteuer13 gab jeder von denen, die für anderthalb Hufen steuern jeden Monat einen Rthl 20 einhalb.
Nr. 1 und 6 geben dem Pastor
jeder fünf Scheffel Roggen dem Küster fünf ScheffelHafer
Nr. 2 und 3 geben dem Pastor jeder vier Sch Roggen dem Küster vier SchHafer
Nr. 4 gibt dem Pastor drei Sch und dem Küster drei SchHafer
Nr. 5 gibt dem Pastor vier Sch
Roggen und vier Sch Hafer an denKüster
Der Pastor bekommt auch von jedem 40 Eier und ein paar Würste.
Anmerkung: Am Südende des Dorfes hat
früher eine Papiermühle gestanden, die im letzten Krieg14 zerstört wurde und seitdem wüst gelegen hat.
1 Wurde laut Urschrift von Johan Gabriel Höök vermessen.
2 In der Landwirtschaft ein breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh von der Weide getrieben wird, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen am gewöhnlichsten ist: Die Viehtrift, der Viehweg, Treibeweg. 2) Der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird. In weiterer Bedeutung führt jeder Ort dieser Art den Namen Trift, in engerer aber nur das Brachfeld, in so fern es dem Vieh zur Weide dient, zum Unterschied von der Weide. Wehrmann, Martin: Geschichte der Stadt Stettin, Stettin 1911, ND Frankfurt a. M. 1979, S. 276ff.
3 In der Urschrift steht richtig: Fg.
4 Kemnitzerhagen gehört unter die Obrigkeit des Amtes Eldena
5 Gemeint ist die Universität Greifswald.
6 In Rein- und Urschrift steht: brack eller i träde.
7 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.
8 Fuhren, die die Untertanen eines Amtes leisten mußten. Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Leipzig, Ausg. 1811, Bd. 1, Sp. 255.
9 Tagewerk, „die Handarbeit, die Tagelöhner oder Fröhner jeden Tag zu verrichten haben.“ Krünitz, Oekonomische Encyklopädie, Bd. 188, Berlin 1846, Sp. 64.
10 Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.
11 Nebenmodus: eine besondere Kopfsteuer (Personen- und Viehsteuer), die 1681 von der pommerschen Regierung zur Finanzierung der Landesverteidigung erhoben wurde. Sie betraf alle nicht possessionierten Leute, die im Bereich der städtischen und adligen Güter ansässig waren. Olesen, Jens: Auswirkungen der dänischen Herrschaft auf Verständnis und Praxis der Tribunatstätigkeit, in: Alvermann, Dirk und Regge, Jürgen (Hg.): Justitia in Pommern, Berlin 2004, S. 124 -126.
12 Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
13 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
14 Gemeint ist vermutlich der Dreißigjährige Krieg 1618-1648.