R 85   U 751 

Beschreibung von Ludwigsburg, welches im September 1694 geometrisch vermessen wurde1 

1.) Ludwigsburg liegt im Wolgaster Distrikt, grenzt im Westen und Norden an die Seebucht der Grosse Bodden, im Osten an Loissin und im Süden an Neuendorf.

2.) Die Ludwigsburger Einwohner sind eigentlich nach Kemnitz eingepfarrt. Sonst ist bei Ludwigsburg eine Kapelle, in der gewöhnlich jeden zweiten Sonntag gepredigt wird. Ihr Pastor aber wohnt in Kemnitz.

3.) Besitzer von Ludwigsburg ist jetzt Leutnant Jakob Heinrich Müller von der Lühnen2 . Er hat dieses von seinem verstorbenen Vater3  geerbt, der Ludwigsburg zur Zeit König Karls X.4  für 24.000 Rthl von der Herzogin von der Croy5  gekauft hat, die es zur Zeit der Herzöge6  vom Amt Wolgast erhalten hat. Es gehören zu Ludwigsburg nachfolgende untertänige Dörfer: Loissin, Brünzow Stilow und Rappenhagen.

4.) Die Ludwigsburger Feldmark war immer zu zwölf Landhufen Ritterland7  berechnet worden, ohne das Bauernland, welches gesondert erscheint. Der Besitzer weiß aber selbst nicht, zu wieviel es berechnet ist, jedoch wird es sich im folgenden schnell finden lassen.

5.) Leutnant Müller von der Lühnen sagt, dass er für Stilow, Rappenhagen, Brünzow und Loissin mit dem steuerpflichtigen Acker auf Ludwigsburg 17 Hufen versteuert hat nach der Reduktionsproportion, die bezüglich der Hufenzahl in Pommern gemacht ist8 .

 R 86 

6.) Wie mir die Bauern berichteten, sollen auf Ludwigsburg immer zwei Bauern und sechs Kossaten9  gewohnt haben. Die Namen der gegenwärtigen Einwohner sind folgende:
1.  Jakob Heinrich Müller von der Lühnen, Besitzer des Grund und Bodens10 

2. Casten Swart
3. Jochom Danik
Bauern, dienen jeder sechs Tage in der Woche mit zwei Personen und vier Pferden auf dem Hof.

4. Jochom Swart
5. Michel Glaß
6. Casten Möll
7. Jacob Gentz
8. Lorentz Gerik
9. Michel Klyfwe
Kossaten, welche jeder sechs Tage in der Woche mit einer Person zu Fuß dienen. In der Mahd aber dienen beide, Kossaten und Bauern, täglich mit mehr Personen auf dem Hof.

10.  Jonas Bokholt, Schmied
11.  Schäfer
12.  Bekker Ernst, Leinweber
13.  der Krug
14.  Hans Kiener, ein alter Koch
15.  Marten Mater, Fischer11 
16.  der Kuhhirte

 R 87   U 752 

Arealausrechnung vom Hof Ludwigsburg12  mit Annotation

Über den Acker

Der Ludwigsburger Hof- oder Ritteracker wird in vier Schlägen bestellt, nämlich drei Schläge werden jährlich besät, und der vierte liegt als Brache. Der Ludwigsburger Ritteracker ist von folgender Art:

A  Feld A war dieses Jahr Brache. Dieses Feld ist von gutem Sandhumus, der gute Saat tragen kann, und umfasst  79M 150R

[B]   83M 103R
B1  war dieses Jahr Sommerfeld und ist von schönem, sandig-humosen Boden, umfasst  79M 28R
B2  grober und magerer Sandhügel, der selten Sommersaat trägt  4M 75R

C  guter und ertragreicher, sandig-humoser Boden  77M 112 1/2R

D  war diesen Sommer Winterfeld. Es besteht aus gutem sandig-humosem Boden  75M 37 1/2R

Über den Acker der Bauern und Kossaten

Der Bauern- und Kossatenacker wird in drei Schlägen bestellt und ist von folgender Art:

[G]   71M 187 1/2R
G1  guter, sandig-humoser Acker, den die Bauern und Kossaten zumeist jährlich besäen,  35M 37 1/2R
G2  schwerer und magerer Acker, der sehr oft unzuverlässig Sommersaat trägt,  36M 150R

 R 88   U 753 

[F]   70M 106R
F1  Sandboden, etwas humos und kann, wenn er richtig bestellt wird, ziemlich gut Saat tragen, aber am besten aber Roggen. Betreffender Acker umfasst  45M 31R
F2  grober und magerer Sand, der nur jedes dritte Jahr einmal mit Roggen besät wird,  14M 150R
F3  mittelmäßig guter Sandhumus  10M 225R

Und dieses Stück rechnen die Bauern als zweites Feld:
E  Sandboden, etwas grob und wird als das dritte Bauernfeld in Ludwigsburg gerechnet.  32M

Zu bemerken ist, dass bei diesen Feldern kein bestimmtes Verhältnis vorherrscht, sondern die Einwohner besäen den guten Acker jedes Jahr mit Sommersaat und den anderen mit Wintersaat, denn er ist sandig und grob. Ansonsten ist er sehr weit weg vom Dorf gelegen, so dass er nicht derart mit Dung behandelt werden kann, wie es sich gehört.

Über wüsten Acker

X  wüster Acker ist hier und da auf der Ludwigsburger Feldmark, welcher zusammen umfasst  35M
Aber der meiste Teil hiervon ist aber als Acker kaum oder gar nicht brauchbar. Er dient jedoch als Weide.

 R 89   U 754 

Über Wiesen und Heuschlag

H1-H7   90M 262R13 

H1  Soltwisch umfasst  37M
Betreffende Wiese gehört dem Adligen allein. Sie ist von kaltgründigem und sandigem Untergrund. Es sind viele große Stücke darin, die beinahe niemals etwas tragen können, und ich kann wohl bezeugen, dass man auf einer solchen Wiese wie dieser, zwei oder drei Morgen überfahren muss, ehe man ein Fuder Heu sammeln kann.
H2  Nettelbruk, gute und schön wallbegrenzte Wiese  7M
H3  Radwisch ist auch eine kleine Wiese  4M 150R
H4  Scheferwisch mittelmäßige Wiese  11M 75R
H5  kleine Wiesen im Ackerfeld, welche zusammen umfassen  10M 75R

Wiesen der Bauern

H6  Soltwisch, die den Bauern gehört und von gleicher Art ist wie die Wiese H1 des Adligen14   9M 225R
H7  Kamerwisch ist sumpfig und morastig, trägt dickes Riedgras. Außerdem ist diese Wiese auch mit Wald bewachsen.15  11M 37R

Anmerkung:
Der Adlige meint, nicht mehr als 25 Fuder von seinen Wiesen einbringen zu können: 25Heufuder.
Bauern und Kossaten meinen, zusammen jährlich zehn Fuder einzubringen, jedoch scheint diese Heufuderzahl, bis auf weiteren Bescheid, sehr klein angegeben zu sein: 10 Heufuder.

 R 90   U 755 

Über Wald und Viehweide

M   420M 75R
M1  Bruch und Morast, mit verschiedenen Arten Laubholz bewachsen, wie mit Eichen, Erlen, Birken, Espen und Weidenbüschen. Es ist darin auch gute Viehweide  240M 150R
M2  Gehege und Koppeln, mit kleinen Eichen und anderem Laubholz bewachsen,  27M 225R
Betreffende Koppeln werden zumeist als Pferdekoppel gebraucht.
M3  flaches und kahles Weideland an der See, sowie andernorts auf dem Feld südlich von F1  152M

Obst-, Gemüse- und Kräutergärten

P,[Hofstelle u. Straße]   17M 10R
P1  Obstgärten mit allerhand fruchttragenden Bäumen, sowie ein Lustgarten dabei. Auch dieser Obstgarten ist an Früchten einträglich.  2M 210R
P2  Kräutergarten und einige fruchttragende Bäume dabei  1M 75R
P3  Gemüsegarten  100R
Diese Obst-, Gemüse- und Kräutergärten gehören zum Adelshof.
  Die Hofstellen und Straße  12M 225R
Neben jedem Haus sind kleine Gemüse- oder Kräutergärten, welche so klein sind, dass sie auf der Karte nicht gesondert eingetragen werden können, daher sind die Grundstücke aller Häuser mit einbegriffen

Summe

Acker: 489M 96 1/2R
Wüster Acker: 35M
Wiese: 90M 262R16 
Heu: 35 Fuder
Viehweide und Wald: 420M 75R
Obst- Gemüse- und Kräutergärten: 17M 10R

 R 91   U 756 

Annotationen über Ludwigsburg

Über Aussaat und Fruchtbarkeit des Ackers

Der Besitzer auf Ludwigsburg meint, jährlich säen zu können: 240 Sch Roggen, 336 Sch Gerste, 72 Sch Hafer, 42 Sch Erbsen 8 Sch Lein, 1 Sch Buchweizen.
Jeder Vollbauer kann jährlich säen: 30 Sch Roggen, 18 Sch Gerste, 16 Sch Hafer, Erbsen vier Sch, Lein ein Sch und Buchweizen ein Viertel Sch, was sich für zwei Bauern beläuft auf: 60 Sch Roggen, 36 Sch Gerste, 32 Sch Hafer, 8 Sch Erbsen, 2 Sch Lein, 1/2 Sch Buchweizen.
Kossaten sind sechs Personen, und jeder kann jährlich säen: acht Sch Roggen, Gerste sechs Sch, Hafer ein Sch, Erbsen ein Sch und Lein anderthalb Sch und es beläuft sich für alle: 48 Sch Roggen, 36 Sch Gerste, 6 Sch Hafer, 6 Sch Erbsen, 3 Sch Lein.
Anmerkung: in einen Morgen vom guten Acker können drei Sch Roggen oder Gerste eingesät werden, wie die Bauern sagen, aber in den mageren und sandigen Acker werden knapp zwei Sch eingesät.

Arbeitsvieh

Auf dem Luwigsburger Adelshof wird kein Arbeitsvieh zur Ackerbestellung gehalten, sondern alles, was die Ackernutzung angeht, bestellen die Bauern. Der Adlige hat jedoch genug Pferde auf Ludwigsburg zum Reiten und Fahren, außerdem junge Pferde zum Verkauf. Jeder Bauer benötigt immer acht Stück Pferde und zwei Ochsen, aber jeder Kossat kann sich mit zwei oder höchstens drei Pferden behelfen. Der Adlige unterhält über Winter eine Schäferei mit 800 Schafen.

Über Gesinde

Hier auf dem Ludwigsburger Hof werden keine Knechte oder Mägde gehalten, die zur Ackerbestellung nötig sind. Sonst aber werden auf dem Hof gehalten: ein Vogt, ein Schreiber, Gärtner, Stallknecht und zwei Viehmägde und zwei Hausmädchen. Jeder Bauer hält Knecht und Magd, dazu einen Jungen. Jeder Kossat aber hält nur Magd oder Jungen.

 R 92   U 757 

Über Wald

Auf der Ludwigsburger Feldmark ist genug Holz zum Brennen. Was aber zum Bauen benötigt wird, muss von anderen Orten gekauft werden. Der Wald auf der Ludwigsburger Feldmark besteht zum Teil aus Eichen. Bisweilen dienen sie zur Mast mit Eicheln, welche nützlich sind, um damit die Schweine zu mästen.

Über die Fischgewässer

Ludwigsburg ist, wie die Karte angibt, an der Seebucht gelegen, die sich zwischen Pommern und dem Land Rügen erstreckt. Diese Bucht ist sowohl lang als auch breit, und der Ludwigsburger Besitzer hat das Recht, in der betreffenden Seebucht mit dem Fischereigerät zu fischen, welches ihm beliebt. Er hält gerade jetzt einen Fischer, der alle Tage fischt. Der Besitzer aber sagt, dass es nicht der Mühe lohnt, dort einen Fischer zu halten.

Über jährliche Abgaben

1. Von ganz Ludwigsburg werden jährlich 35 Rthl Akzise17  gezahlt. Hier einberechnet werden aber die Knechte und Mägde, die auf den Ackerhöfen Stilow und Rappenhagen gehalten werden.
2. Reitersteuer18  wird von den Ludwigsburger Bauern und Kossaten jährlich 27 Rthl gegeben.
3. Magazinkorn19  sind letztes Jahr 25 Sch abgegeben worden.
4. Von Ludwigsburg wird allein ein ganzes Lehnspferd20  gehalten.

 RRev 302   URev 431 

Im Jahr 1704 ist das Dorf Ludwigsburg revidiert und wie folgt befunden worden:

Da  ein Stück von X wurde bewirtschaftet und ist kaltgründig  1M 180R

Über wüsten Acker

Der andere wüste Acker ist sehr kaltgründig und wird nicht als Acker genutzt werden können. Die drei kleinen Stücke in F und E sind sehr hoch gelegen und sandig, können jedoch schließlich als Acker genutzt werden.

Summe

Neuer Acker: 1M 80R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Peder (Petrus) Wising
Revision:
Anmerkungen:

1 Ludwigsburg wurde laut Urschrift von Petro Wising vermessen.

2  Jakob Heinrich Müller von der Lühnen (1652 - 1713) war ein Sohn von General Burchard Müller von der Lühnen. Nach seinem Dienst im Militär schlug er eine Beamtenlaufbahn ein und verstarb als Amtshauptmann von Rügen und Wolgast.  Spruth, Herbert: Müller von der Lühnen. In: Familiengeschichtliche Mitteilungen der Pommerschen Vereinigung für Stamm- und Wappenkunde (Sedina-Archiv). Bd. 10, Heft 3 1964, Seite 22 f.

3  Burchard M. Müller von der Lühnen (1604-1670): entstammt einem Lüneburger Geschlecht von Patriziern und Salzherren ab. 1623 trat er in schwedische Kriegsdienste und erwarb sich im Laufe der Zeit hohe militärische Anerkennungen. Als General zog er sich schließlich nach der erfolgreichen Verteidigung von Greifswald 1659 als General auf seine Güter Ludwigsburg, Mellentin und Retzow zurück, welche er 1650 zusammen mit dem Adelstitel erworben hatte. Nach seinem Tod ging sein Besitz an seine Söhne Freiherr Carl Leonhard und Jakob Heinrich über.  Näheres siehe Pyl, Theodor: Müller von der Lühne, Burchard. In: Allgemeine Deutsche Biographie Bd. 22, [Historische Commission bei der Königl. Akademie der Wissenschaften] Leipzig 1885. Seite 701f.

4  Karl X. Gustav (1622-1660) wurde nach der Abdankung seiner Cousine Königin Christina 1654 zum König von Schweden gekrönt. Um die schwedische Herrschaft im Ostseeraum weiter auszubauen begann er Krieg gegen Polen zu führen. Dieser schwedisch-polnisch-dänische Krieg währte die Zeit seiner Regentschaft und endetet mit seinem Tod im Jahre 1660.  Johnsson, Ulf G.: Schwedische Regenten (übers. von Myriam Lindberg), Skövde 1989. S. 20f.

5  Herzogin Anna von Croy (1590-1660): Tochter von Bogislaw XIII. und Gemahlin des Herzogs Ernst Bogislaw von Croy und+E33 Aarschot. Näheres siehe Häckermann, Adolf: Croy, Anna v. C. In: Allgemeine Deutsche Biographie Bd. 4, [Historische Commission bei der Königl. Akademie der Wissenschaften] Leipzig 1876. Seite 614-616

6  Die Regierungsepoche der pommerschen Herzöge wird in der Beschreibung häufig als die herzogliche Zeit oder die Zeit der Herzöge bezeichnet und es bezieht sich auf einen Zeitraum vor 1637, dem Jahr, in dem der letzte pommersche Herzog Bogislaw XIV. kinderlos starb. Mit seinem Tod endete in Pommern die Zeit, in der es von einem Fürsten aus dem pommerschen Greifengeschlecht regiert wurde und die Schweden in den Gebieten westlich der Oder die Herrschaft übernahmen.  Wachowiak, Bogda: Das vereinigte Herzogtum Pommern (bis 1648). In: Piskorski, Jan M. (Hg.): Pommern im Wandel der Zeiten. Stettin 1999. S. 153 f.

7  Der Besitzer von Ritterland war zu Lehnspflichten seinem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet aber sonst von Steuer- und Abgabenlasten befreit. Ritter Gut. In: Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 125. Berlin 1818. Sp. 300. Im Hauptkommissionsrezess von 1663 wurde die Steuerfreiheit für die pommerschen Ritterhufen bestätigt. Jedoch galt dies nur für dasjenige Ritterland, welches auch in früheren Zeiten als steuerfreies Land gerechnet worden war. Den Nachweis dafür hatte der Rittergutsbesitzer zu führen.  Der Haupt-Commißions-Receß, vom 5. Sept. 1663. In: Dähnert, Johann Carl (Hg.): Sammlung gemeiner und besonderer Pommerscher und Rügischer Landesurkunden. Gesetze, Privilegien, Verträge, Constitutionen und Ordnungen. Erster Band. Stralsund 1765; No. 4, Seite 373 ff.

8  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

9  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

10  possessor fundi (Textbestandteil aus der Transkription). 

11 Wohnt, wie es anhand der Karte erkenntlich ist, außerhalb vom Dorf in nordwestlicher Richtung am Grossen Bodden.

12 In der Urschrift wurde Ludwigsburg ursprünglich als adliges Rittergut bezeichnet. Dieses wurde jedoch gestrichen und durch Hof ersetzt.

13 Die nachfolgende Flächenangabe bzgl. der Gesamtfläche der Wiesen von 90M 262R ist nur in der Urschrift verzeichnet. In der Reinschrift ist an dieser Stelle folgender Wert angegeben: 80M 262R.

14 Die Größe der als Soltwisch bezeichneten Wiesenfläche der Bauern wird nur in der Urschrift angegeben und fehlt in der Reinschrift.

15 Die nachfolgende Flächenangabe bzgl. der Gesamtfläche der Wiesen von 90M 262R ist nur in der Urschrift verzeichnet. In der Reinschrift ist an dieser Stelle folgender Wert angegeben: 80M 262R.

16 Die nachfolgende Flächenangabe bzgl. der Gesamtfläche der Wiesen von 90M 262R ist nur in der Urschrift verzeichnet. In der Reinschrift ist an dieser Stelle folgender Wert angegeben: 80M 262R.

17  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

18  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

19  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.

20  Ein Lehnspferd (auch Lehnpferd, Lehenspferd, oder Lehenpferd) ist dasjenige Pferd, welches ein Bauer zum Dienst des Herrn bereithält zum Reiten oder Fahren in Kriegs- und Friedenszeiten, ohne dass er es dem Herrn selbst zuführen muß.  Krünitz, D. Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 69. Berlin 1804. Sp. 679.