Beschreibung des Bauerndorfes Neuendorf, dass zuerst im Mai 1697 vermessen wurde1
Neuendorf liegt im Greifswalder Distrikt und Kemnitzer Kirchspiel und grenzt im Norden an Ludwigsburg, Loissin und Brünzow, im Osten an Stilow, im Süden an Kemnitz, im Westen an Friedrichshagen und ans Meer. Es gehört zum Amt Eldena, zur Universität Greifswald. Hier haben früher acht Bauern gewohnt. Jetzt aber wohnen hier nur drei, die jeder ein Viertel vom Acker zu bestellen haben. Das eine Viertel wird von ihrer Obrigkeit verpachtet. Die eine Hälfte hat der Schmied bei Ludwigsburg. Die andere Hälfte hat der Schmied in Kemnitz gehabt, der erst kürzlich gegangen ist.
Die Namen der Bauern
| 1. Ties Kröger,
Schulze 2. Giörger Jodh, Bauer 3. Hennig Ruhs, Bauer |
Untertänige |
Einlieger
4. Hans Tesch, Kuhhirte, ein freier Mann
R 2 U 2Arealausrechnung von Neuendorf
Acker
1.) A Gerstenfeld
[A]
131M
A1
zwei Stücke, Sandhumus, ebenes Land, nur an der Seite zur Fulenrie steil abschüssig, nicht besonders gut tragender Acker
30M 30R
A2
ein Stück, mittelmäßig guter Lehmhumus, sandvermischt, ist mitten darauf hoch und am
besten, unmittelbar zur Nordseite niedrig und kaltgründig
64M 240R
A3
ein Stück, schwacher Sandhumus, etwas tief liegend
15M 210R
A4
vier Stücke, erst kürzlich aufgepflügt, schwacher Sandhumus
20M 120R
B Brachfeld
[B]
139M 120R
B1
zwei Stücke, Sandhumus, ebenes Land, nur an der Seite zur Fulenrie steil abschüssig, nicht besonders gut tragender Acker
25M 270R
B2
ein Stück, Lehmhumus, sandvermischt, zur Südseite und beim Weg höher gelegen und besser
aber zur Nordseite niedriger, kaltgründiger und schwächerer Acker
110M 150R
B3
zwei Stücke, niedriger, kaltgründiger, schwacher Acker
3M
C Roggenfeld
[C]
151M
C1
ein Stück, etwas hoch gelegen, Lehmhumus, sandvermischt, steil abschüssig zur Südseite
hin, mittelmäßig gut
56M 120
R 3 C2
ein Stück, eben gelegen aber niedrig, kaltgründiger sandiger Humus
42M
C3
ein Stück, sandiger Acker, kaltgründig, nicht besonders gut tragend
52M 180R
Wüster Acker
[D,D1-D3]
102M 60R
D
ein Stück, Kassinberg, Sandberg, an den Seiten
steil abschüssig und wegen seiner Unbrauchbarkeit neun Jahre unbestellt gelassen, außerdem meinen die Bauern, ihn nicht mehr
aufpflügen zu wollen
26M 210R
D1
sechs Stücke, flaches, sandiges Heideland, alter wüster Acker
45M 270R
D2
sieben Stücke, niedriges Heideland, alter wüster Acker
5M 30R
D3
drei Stücke, Heideland mit Wacholderbüschen, war früher umgepflügt gewesen
24M 150R
U 3
Wiese
[Ea-Ed]
[Ertrag:] 60 Heufuder, 76M 270R
Ea
zwei Stücke, sumpfige Wiese, nicht besonders gut tragend
3M 60R
Eb
ein Stück, Soltwisch, eine salzige gute
Wiese
7M 120R
Ec
ein Stück, sumpfige und flache Wiese, teils mittelmäßig gut, zum größten Teil aber
unbrauchbar
27M
Ed
ein Stück, sehr sumpfige Wiese mit Weidenbüschen und teilweise Schilf bewachsen, nicht
besonders gut tragend
39M 90R
Ee ein Stück, Herrewisch, gehört zu Hanshagen und Diedrichshagen, eine frische mittelmäßig gute Wiese, 30 Heufuder 25M 90R
Wald und Weide
[F]
119M 60R
Fa
drei Stücke, tiefliegende Weide, flach
7M 60R
Fb
ein Stück, Fulenrie, niedriges Weideland, zum
Acker hin mehr trockene, hochliegende Wiese, kann bisweilen an einigen Stellen als Wiese gebraucht werden
14M 120R
Fc
ein Stück, tiefliegendes Weideland, zum Acker hin fester
8M 180R
Fd
ein Stück, Heideland mit kleinen Wacholderbüschen
15M 120R
Ff
ein Stück, kleine Erlen, Birken und Haseln auf etwas niedrigem Land, teils morastig
12M 180R
Fe
ein Stück, Weideland, zum Acker hin fest, aber zur Wiese hin niedriger
29M 120R
Fg
ein Stück, sumpfiges Weideland, mittelmäßig gut
19M 120R
Fh
ein Stück, Pferdekoppel, etwas bewachsen und sumpfig
12M 60R
Hofstellen
[Hofstellen]
13M 240R
Obst- und Gemüsegärten
2M
θ
Kälberkoppel, teils mit Erlen bewachsen
2M 120R
Hofstellen und Wege
9M 120R
Summe
Acker: 421M 120R
Wüster Acker: 102M 60R
Wiese: 102M 60R
Heu: 90 Fuder
Wald und Weide: 119M 60R
Hofstellen:
13M 240R
Im Jahre 1705, den 30. April habe ich unterzeichnet, das im Amt Eldena gelegene Dorf Neuendorf revidiert und wie folgt befunden zu haben:
Neuer Acker, seit der letzten Vermessung bewirtschaftet
[Da, Db]
8M 285R
Da
ein Stück, vergangenes Jahr von D bestellt, ist hochgelegenes Sandland, zum Weideland Fg
hin etwas niedriger, war jetzt mit Roggen besät, kann nach Aussage der Bauern nicht mehr als alle sechs bis sieben Jahre
zweimal besät werden, nämlich zuerst mit Buchweizen und dann das zweite Mal mit Roggen
8M 60R
Db
ein Stück, von D1 dieses Jahr bestellt, besteht aus sand- und lehmvermischtem Grund, kann
mit dem normalen Schlag C3 bestellt werden
225R
Beschreibung von dem übrigen wüsten Acker
D
Das Stück von D mit C bezeichnet war vor zwei Jahren bestellt worden, wurde jetzt aber
noch einmal wüst gelegt wegen des schlechten Grundes, der aus klarem Sandland besteht, etwas hochgelegen und von sehr geringem
Wert ist, ist also als Acker unbrauchbar.
Das übrige von D besteht aus einem hochgelegenen schlechten und mageren
Sandland RRev 6 mit kurzem Gras bewachsen, das hier Ziegenbahrt genannt
wird, und ist nach dem Bericht der Bauern seit der brandenburgischen Belagerung2 nicht mehr bewirtschaftet gewesen, ist als Acker nicht sonderlich geeignet.
[D1, D3]
58M 120R
D1
An der Grenze zu Stilow und Brünzow, besteht aus magerem und hochgelegenem Sandboden, zum
Weideland hin etwas niedriger, ist mit kurzem Gras und Heidekraut bewachsen, scheint wohl bewirtschaftet werden zu können.
Wenn es aber in Kultur wäre, könnte es nicht öfter als jedes dritte bis vierte Jahr benutzt werden, 41M 240R.
Die zwei
Stücke von D1, im Feld C gelegen, bestehen aus lehmvermischtem Sandboden, der mit Nutzen bewirtschaftet werden kann, 1M
210R.
D3 3
im Feld D bezeichnet, besteht aus etwas kaltgründigem lehm- und sandvermischtem Boden mit
Wacholderbüschen bewachsen, zum Weideland hin etwas tiefliegend, scheint jedoch als Acker einigermaßen geeignet, 14M
270R.
D2 lag jetzt wie ehedem wüst, besteht aus niedrigem, kaltgründigem und eisenrostigem Grund mit kurzem Gras bewachsen, als Acker ganz unbrauchbar.
Das übrige von D3 besteht aus niedrigem, kaltgründigem Sandland, ebenfalls mit Wacholderbüschen bewachsen, scheint als Acker ungeeignet wegen seines niedrigen und sandigen Grundes.
Weil das Weideland hier sehr knapp ist, geben die Einwohner vor, dass sie den wüsten Acker als Weide nicht entbehren können.
Summe
Neuer Acker: 8M 285R
R 7 U 4Annotationen des Bauerndorfes Neuendorf
Über den Acker
Der Acker liegt in drei Schlägen oder Feldern, welche nahezu von gleicher Güte sind. Unmittelbar beim Dorf sind die besten
und von
ziemlich guter Bodenbeschaffenheit, aber ringsherum teils sandig, teils auch kaltgründig, wie die Ausrechnung angibt. In einen
Morgen säen sie drei Sch Roggen, Gerste auch drei Sch, Hafer fünf Sch, Erbsen zweieinhalb Sch. In mittelmäßigen Jahren bekommen
sie
zumeist das fünfte oder sechste Korn.
Nr. 1 sät jährlich sechs Drömt Roggen, Gerste drei Drömt, Hafer drei Drömt, Erbsen
höchstens sechs Sch
Nr.2 ebensoviel
Nr. 3 auch soviel
In dem Teil, der verpachtet wird, wird soviel gesät, wie einer
von den Bauern aussät.
Über den wüster Acker
Kassinberg hat neun Jahre unbestellt gelegen, weil er aus unbrauchbarem Sand besteht, so dass die Bauern meinen, ihn nicht mehr bewirtschaften zu wollen. Das Heideland, das an der Grenze von Brünzow liegt, ist auch sehr sandig. Den erst kürzlich darin aufgepflügten Acker haben sie nur mit Hafer besäen können, welches jedoch kaum die Mühe lohnt gemäß ihrer eigenen Aussage. Folglich ist hier kein wüster Acker, der besonders brauchbar wäre, um bewirtschaftet zu werden.
R 8 U 5Über die Wiesen
Soltwisch ist die beste Wiese. Die anderen sind zumeist bewachsen, teils mit einigen kleinen Büschen, teils auch mit Schilf, sehr niedrig und nicht besonders gut tragend. Soltwisch gibt in mittelmäßig guten Jahren 16 kleine Fuder. Auf den anderen Wiesen insgesamt, welche Kleine Pferd-Wisch und Große Perd-Wisch, Neuwisch, Mohrwisch und Kow-Wisch sind, kann jeder Bauer zwölf kleine Fuder Heu bekommen. Doten Soll mähen sie auch, wenn keine feuchten Jahre sind, sonst ist sie zu sumpfig. Hier können sie auch ein Fuder bekommen. In der Fulenrie pflegen sie auch südlich des Rinnsals zu mähen und bekommen zwei Fuder, jedoch lassen sie es oft als Viehfutter liegen.
Über Weideland und Vieh
Weideland ist hier kaum das Mangelnde. Es hält hier folglich:
Nr. 1) Pferde 8 Stück, 4 Ochsen, Rindvieh 10 Stück, Schafe 40
Stück
Nr. 2) [Pferde] 8 Stück, 4 [Ochsen], [Rindvieh] 10 [Stück], [Schafe] 40 Stück
Nr. 3) [Pferde] 8 Stück, 4 [Ochsen],
[Rindvieh] 10 [Stück], [Schafe] 40 Stück
Der Schmied in Ludwigsburg hält bei sich zu Hause auch zehn Stück Pferde, mit denen er
hier seinen Acker bestellt.
Über Fischgewässer
Das Wasser, das hieran stößt, ist ein freies Gewässer, worin zu fischen diese wohl auch die Freiheit haben. Da aber hierzu große Netze benötigt werden, die sie sich nicht anschaffen können, haben sie keinen sonderlichen Nutzen davon. Jedoch wird hier, wenn der Hering laicht, viel Fisch von den Greifswalder Fischern gefangen.
Über Dienstleute und Dienst
Sie geben jeder 40 Rthl Dienstgeld, jedoch müssen sie außerdem Amtsfuhren machen, sooft es ihnen befohlen wird. Dem Amtmann in Eldena muss jeder Bauer jährlich auch drei M Ackerland umpflügen sowie ihm zwei M mähen, halb Roggen und halb Gerste. Den Roggen müssen sie auch zusammenbinden. Zu den Amtsmühlen müssen sie auch Bauholz fahren, wenn es gebraucht wird. Jeder Bauer hält zwei Knechte, zwei Mägde und einen Jungen. Für den Pastor muss jeder acht Fuhren Brennholz schlagen und nach Hause fahren.
U 7Über den Wald
Holz ist hier nicht, das ausreicht, daher müssen sie es selbst von der Feldmark usw. von Hanshagen und Diedrichshagen kaufen. Jeder Bauer muss jährlich zehn Fuhren Brennholz kaufen.
R 10Abgaben
Der Schmied in Ludwigsburg gibt für seinen Teil 25 Rthl Pacht.
Soviel hat der Schmied in Kemnitz auch für seinen Teil gegeben.
Außerdem gibt er nur dem Pastor drei Sch Roggen, drei Würste, 45 Eier, dem Küster drei Sch Hafer.
Die Bauern geben jeder 40
Rthl Dienstgeld4 .
Jeder Bauer versteuert anderthalb reduzierte Hufen und gibt anderthalb Rthl Kopfgeld5 .
Der Pastor bekommt von jedem sechs Sch Roggen, dazu sechs ß Zeitgeld6 , zwei Würste und drei Eier.
Der Küster bekommt von jedem sechs Sch Hafer, zwei Würste, drei Eier.
Magazinroggen7 gibt jeder 16 Sch.
Reitersteuer8 gibt jeder jeden Monat anderthalb Rthl.
Tribunalsteuer9 kommt zweimal im Jahr 22 ß pro Hufe.
1 Neuendorf ist laut Urschrift von Johan Gabriel Höök vermessen worden.
2 Im Verlauf des Krieges Schweden gegen Brandenburg-Preußen (1675 - 1679) hielt Kurfürst Friedrich Wilhelm mit seinen Truppen Ende 1678 bis zum Friedensvertrag von St. Germain (29. Juni 1679) ganz Schwedisch-Pommern besetzt. Branig, Hans: Geschichte Pommerns. Teil II: Von 1646 bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Köln [u.a.] 2000. S. 31 f.
3 Im Revisionsband wurde die Reihenfolge von D2 und D3 richtig eingehalten, d.h. der Textabschnitt zu D3 folgt nach dem Textabschnitt D2.
4 Dienstgeld: eine Geldabgabe, welche die Untertanen an ihre Herrschaft als Ersatz für den erlassenen Frondienst zahlen müssen. Krünitz, Johann Georg, Oeconomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Haus- und Landwirtschaft, Bd 9, Berlin 1776, Sp. 298.
5 Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.
6 Zeitgeld, auch Quratal-Pfennig genannt ist eine monetäre Abgabe der Gemeindemitglieder an den Pfarrer, die aller drei Monate entrichtet wurde. Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 30 Leipzig 1741. Sp. 87.
7 Roggen der als Magazinkorn eingelagert wurde. Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung. Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.
8 Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.
9 Tributsteuer: eine Abgabe, die ein besiegtes Land an die Siegermacht entrichtet. Grimm, Jacob und Wilhelm: Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1854-1960, Bd. 22, Leipzig 1893, Sp.418.