R 103   U 776 

Beschreibung von Rappenhagen1 , das im August 1694 geometrisch vermessen wurde

1.) Rappenhagen liegt im Wolgaster Distrikt, grenzt im Norden an Stilow, im Osten an Boltenhagen, im Süden an Karbow und Hanshagen, im Westen an Kemnitz und Kemnitzerhagen.

2.) Die Einwohner von Rappenhagen sind eingepfarrt nach Kemnitz, wo auch ihr Pastor wohnt.

3.) Die Einwohner sagen, dass, wie sie von ihren Vorvätern gehört haben, dieses Dorf in alten Zeiten dem Konsistorium2  in Greifswald gehört haben soll aber hierüber kann ich nicht mehr schreiben. Es mag nur erwähnt sein, dass man in den Antiquitatibus Pom:3  nachsuchen kann.

4.) Jetzt hat Leutnant Jakob Heinrich Müller von der Lühnen4  Rappenhagen in Besitz. Er hat es von seinem verstorbenen Herrn Vater5  vererbt bekommen, welcher den betreffenden Ort gekauft hat.

5.) Die Einwohner von Rappenhagen sind in Ludwigsburg untertänig; jetzt aber leisten sie Dienst auf dem Ackerhof6 , der in Rappenhagen angelegt worden ist. Jeder Bauer dient sechs Tage in der Woche mit zwei Personen und vier Pferden. Jeder Kossat7  dient drei Tage in der Woche mit eine Person und ein Paar Ochsen. Die anderen drei übrigen Tage dient jeder Kossat mit einer Person zu Fuß. In der Ernte dienen beide Bauern und Kossaten täglich mit mehr Leuten als sonst üblich.

6.) In früheren Zeiten haben hier sechs Vollbauern gewohnt. Jetzt aber wohnen hier nur zwei Bauern. Auf den anderen vier Bauerhöfen ist ein Ackerhof angelegt worden. Ebenfalls wurden auch zwei Kossaten eingesetzt, welche von dem betreffenden wüsten Bauernhof ein wenig Land zum Bewirtschaften haben. Die Namen der Einwohner sind folgende:

1. Hans Mejer
2. Tüs Plöjer
Vollbauern

3. Adam Ollert
4. Andris Smitz
Kossaten

5.  Borkwal Ryß, Vogt auf dem Ackerhof
6.  Abraham Knopel, Schäfer
7.  Jocom Loo, Kuhhirte
8.  Jacob Sigel, Tagelöhner. Er gibt jährlich zwei Rthl Hauspacht an Ludwigsburg
Hans Rakel, Schweinehirte
Zwei alte einliegend wohnende Männer

 R 104   U 777 

Arealausrechnung von Rappenhagen, mit zugehöriger Annotation

Acker

Der Acker von Rappenhagen wird in drei Schlägen bestellt. Es liegt der Acker von jedem Feld durcheinander, jedoch geben die Symbole an, wieviel zu jedem Feld gehört.

A  das Feld liegt in verschiedenen Stücken, besteht zumeist, wie mir auch scheint, aus einerlei Bodenart, nämlich Sandhumus, und das ganze Feld enthält. Das betreffende Feld war dieses Jahr mit Wintersaat besät,  88M 57R8 

B  das Feld war dieses Jahr Sommerfeld und enthält folgende Bodenarten,  100M 123R:
B1  sandig-humoser Boden, welcher ziemlich gute Saat tragen kann, wenn er richtig bestellt wird,  82M 11R
B2  grobkörnige und magere Sandberge, die nur jedes dritte oder sechste Jahr einmal Roggen tragen  18M 112R

C  das Feld war dieses Jahr Brache und enthält die Bodenarten,  82M 149R:
C1  guter sandig-humoser Acker, der gute Saat trägt  62M 75R
C2  Sandboden, etwas grob, trägt aber bisweilen gute Saat  20M 74R

D  Ein Ackerstück9 , die zur Kemnitzer Kirche gehört. Der Acker ist von der Güte, dass er jährlich besät wird  2M 148R

 R 105   U 778 

Wüster Acker

K  Wüster Acker hier und da, sowohl neben als auch innerhalb der Ackerfelder zu  83M 225R
Betreffender wüster Acker besteht zum größten Teil aus grobem Sand.

Über Wiesen und Heuernte

P   74M 188R
P1  Grosse Wisch ist von gutem und tragendem Boden mit kleinem Wiesenheu, aber bisweilen ist betreffende Wiese etwas tief und enthält  34M 150R
P2  Südlich vom Dorf und zwischen den Ackerfeldern ist eine Wiese, welche gutes Weidegras trägt. Sie ist aber zum größten Teil mit Busch bewachsen, betreffende Wiese enthält  29M 75R
P3  Kleine Wiesen innerhalb und neben den Ackerfeldern, welche zusammen enthalten  10M 263R

Die Bauern sagen, dass zu jedem Bauernhof acht Fuder Heu gesammelt und eingebracht werden können. Aus den acht will ich aber als aller wenigstens zwölf Fuder machen und so werden für alle sechs Höfe daraus: 72 Heufuder
Jedoch können wohl nicht alle Wiesen jährlich abgeerntet werden. Denn diejenigen, welche in den Ackerfeldern liegen, müssen gleichfalls mit dem Acker brach liegen.

 R 106   U 779 

Über Weideland und Wald

R   166M 150R
R1  Pferde- und Kälberkoppeln von gutem wallbegrenztem Land  17M
R2  wallbegrenztes Weideland neben Zysendyk zu  36M 150R
R3  Bruch und Morast mit kleinen Büschen bewachsen. Es ist darin gute Weide für Großvieh  57M
R4  kleine morastige Tümpel und Hügel innerhalb und neben den Ackerfeldern, auf welchen gutes Viehfutter ist  41M
R5  die Hofstellen mit Gemüsegärten und kleinen Obstgärten, dazu die Straße  15M

Aus diesem Morast kann man kleine Bäume oder Büsche für das notwendige Brennholz bekommen, aber das, was im Dorf an Bauholz benötigt wird, wird von anderen Dörfern gekauft.

Über Arbeitsvieh

Der Besitzer Jakob Heinrich Müller hält auf dem Ackerhof, welcher in Rappenhagen auf den wüsten Bauernhöfen angelegt worden ist, zwei Paar Ochsen und acht Pferde. Jeder Bauer benötigt acht Pferde und zwei Ochsen, aber jeder Kossat kann sich mit ein Paar Ochsen und zwei Pferden behelfen.

Über Gesinde

Auf dem Ackerhof werden zwei Knechte, zwei Mägde und ein Junge gehalten.
Jeder Bauer benötigt einen Knecht, eine Magd und einen Jungen.
Die Kossaten haben jeder nur einen Jungen oder ein Mädchen in ihrem Dienst.

Summe

Acker: 273M 177R
Wüster Acker: 83M 225R
Wiese: 74M 188R
Heu: 72 Fuder
Weideland: 166M 150R

 R 107   U 780 

Annotationen von Rappenhagen

Über Aussaat

Auf dem Ackerhof kann jährlich ausgesät werden 168 Sch Roggen, 144 Sch Gerste und 24 Sch Hafer.
Bauern sind zwei Personen und jeder kann jährlich säen: Roggen 42 Sch, Gerste 24 Sch, Hafer sechs, Erbsen sechs und Lein ein Sch, welches zusammen für die zwei Bauern macht10 84 Sch Roggen, 48 Sch Gerste, 12 Sch Hafer, 12 Sch Erbsen und 2 Sch Lein.
Jeder Kossat meint jährlich nur säen zu können: Roggen neun Sch, Gerste sechs, Hafer zwei Erbsen ein und Lein einen halben Sch, welches sich für beide beläuft auf 18 Sch Roggen, 12 Sch Gerste, 4 Sch Hafer, 2 Sch Erbsen und 1 Sch Lein.
Leutnant Müller von der Lühnen hat mir gesagt, dass diese Kossaten mehr aussäen können als das, was sie angegeben haben.
Der Kirchenacker kann jährlich mit sechs Sch Roggen oder Gerste besät werden, ergibt 6 Sch Roggen.
Die Bauern haben mir gesagt, dass in einen Morgen drei Sch Roggen oder Gerste gesät werden können.

Über jährliche Abgaben

Akzise11  gibt jeder Bauer jährlich zwei Rthl und 16 ß und das macht für beide Bauern 4Rthl 32ß.
Beide Kossaten geben zusammen 1Rthl 16ß.
Der Schäfer gibt jährlich 2Rthl 16ß.
Der Kuhhirte gibt jährlich 28ß.
Drei einliegend wohnende Männer sind im Dorf und sie geben jährlich zusammen 2Rthl 16ß.
Der Schweinehirte gibt jährlich12  Akzise 28ß.
Die Akzise, die auf dem Ackerhof in Rappenhagen liegt, wird bei Ludwigsburg bezahlt.
Reitersteuer13  geben diese zwei Bauern und zwei Kossaten jährlich zusammen 30Rthl.
An Magazinkorn14  sind dieses Jahr von den zwei Bauern und Kossaten von Rappenhagen abgegeben worden 21 Sch Roggen.

 RRev 297   URev 421 

Im Jahr 1704 wurde das Dorf Rappenhagen revidiert und wie folgt befunden

Im Feld A

[A1,A2]   7M 210R
A1  vier Stücke hochgelegener Sandboden, die zusammen mit dem Feld A bestellt werden, sind vom wüsten Acker K aufgebrochen,  6M
A2  drei Stücke niedriger und tiefliegender, kaltgründiger Sandboden, vom wüsten Acker K aufgebrochen,  1M 210R

Im Feld C

[C3,C4]   1M 90R
C3  ein Stück Sandhumus, vom wüsten Acker K aufgebrochen  210R
C4  ein Stück von R3 aufgebrochener tiefliegender, schwärzlicher Sandhumus  180R

Beschreibung vom übrigen wüsten Acker

Die wüsten Ackerflecken, die hier und da in den Wiesen und dem Weideland liegen, sind zumeist von tiefliegendem grasigem Weideland, als Acker fast unbrauchbar. Der Teil vom wüsten Acker an der Grenze zu Hanshagen, auf der Westseite der Strichelung, besteht zum Teil aus hochliegendem, zum Teil aus tiefliegendem, magerem Sandboden, der wohl zur Not aufgebrochen werden könnte. Der andere Teil auf der Ostseite der Strichelung bis zum Weideland R3 gelegen, ist hochliegender, magerer Sandboden mit Kiefernwald bewachsen, scheint als Acker vollkommen unbrauchbar.

Summe

Neuer Acker: 9M

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2011, Anke Maiwald M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Peder (Petrus) Wising
Revision:
Anmerkungen:

1 In der Urschrift wurde Rappenhagen ursprünglich als Adelshof bezeichnet. Dieses wurde jedoch gestrichen. Rappenhagen wurde laut Urschrift von Petro Wising vermessen.

2  Das Greifswalder Konsistorium wurde 1556 errichtet. Die ersten sieben Jahre fungierte es als Spruchgremium, welches sich hin und wieder nur zu gegebenem Anlass zusammenfand. Durch einen Beschluss der Landstände wurde es 1563 als ständige Behörde eingerichtet. Sein Aufgabengebiet erstreckte sich im Bereich der kirchlichen Rechtssprechung. Das Konsistorium in Greifswald war in herzoglichen Zeiten für den Landesteil Pommern-Wolgast zuständig und danach für das Gebiet des Landesteils, der später zur schwedischen Krone gehörte. Greifswald als Sitz des Konsistoriums bot durch seine Universität vor allem personelle Vorteile. Professoren der juristischen und theologischen Fakultät wurden als Mitglieder ins Konsistorium berufen. Das Konsistorium diente als kirchliches Landesgericht zur Ausübung des landesherrlichen Kirchenregiments, sprach also im Namen der jeweiligen Landesherrschaft Recht und war dem Hofgericht gleichgestellt. In der Zeit des Dreißigjährigen Krieges, in der Übergangsphase zwischen herzoglicher und schwedischer Regierung löste sich das Greifswalder Konsistorium 1637 neben anderen Gerichten kurzzeitig auf. Aber die schwedische Militärregierung war sehr um die Wiederaufnahme der Arbeit der pommerschen Gerichte bemüht und mit der Anerkennung des pommerschen Kirchenrechts seitens der schwedischen Krone nahm das Greifswalder Konsistorium seine Arbeit 1642 wieder auf. Im Vergleich zu den anderen pommerschen Konsistorien wies das Greifswalder die größte Kontinuität auf. Zum einen bzgl. seines Standortes blieb es durch die Verknüpfung zur Greifswalder Universität von Verlegungen von Regierungssitzen unberührt und zum anderen bzgl. seiner Struktur und seiner Rechtsgrundlagen wurden nur geringe Weiterentwicklungen vorangetrieben zum Schutz des alten pommerschen Kircherechts vor schwedischen Einflüssen um seine Unabhängigkeit nicht zu gefährden. Nach einer Neuorganisation des Gerichtswesens im 19. Jahrhundert stellte das Konsistorium in Greifswald 1849 seine Arbeit ein. Buske, Norbert: Das alte Greifswalder Konsistorium: 300 Jahre kirchliche Rechtssprechung. In: Baltische Studien, Band 76, (1990), S. 48-80.

3   Micraelius, Johannes: Altes PommerLand. Nebenst Historischer Erzehlung, dero in Nähisten Dreißig Jahren, biß auff des Letzten Hertzogen Bogißlai XIV. Todt, in Pommern Vorgegangenen Geschichten. Alten Stettin: Rhete, 1639/40. Enthaltene Bände 1-6: 1. Buch: Erstes Buch Deß Alten Pommer-Landes; 2. Buch: Ander Buch Deß Alten Wendischen Pommerlandes; 3. Buch: Drittes Buch Deß Alten Sächsischen Pommerlandes; 4. Buch: Erster Theil Der Letzten Pommerschen Jahr-Geschichten, Vom 1606. Jahr biß auff die Käyserliche Einquartierung in Pommern, Vnd also Das Vierdte Buch Vom PommerLande; 5. Buch: Fünfftes Buch Der Pommerschen Jahr-Geschichten; 6. Buch: Sechstes vnd Letztes Buch, Von deß Pommerlandes Gelegenheit vnd Ein-Wohnern.

4  Jakob Heinrich Müller von der Lühnen (1652 - 1713) war ein Sohn von General Burchard Müller von der Lühnen. Nach seinem Dienst im Militär schlug er eine Beamtenlaufbahn ein und verstarb als Amtshauptmann von Rügen und Wolgast.  Spruth, Herbert: Müller von der Lühnen. In: Familiengeschichtliche Mitteilungen der Pommerschen Vereinigung für Stamm- und Wappenkunde (Sedina-Archiv). Bd. 10, Heft 3 1964, Seite 22 f.

5  Burchard M. Müller von der Lühnen (1604-1670): entstammt einem Lüneburger Geschlecht von Patriziern und Salzherren ab. 1623 trat er in schwedische Kriegsdienste und erwarb sich im Laufe der Zeit hohe militärische Anerkennungen. Als General zog er sich schließlich nach der erfolgreichen Verteidigung von Greifswald 1659 als General auf seine Güter Ludwigsburg, Mellentin und Retzow zurück, welche er 1650 zusammen mit dem Adelstitel erworben hatte. Nach seinem Tod ging sein Besitz an seine Söhne Freiherr Carl Leonhard und Jakob Heinrich über.  Näheres siehe Pyl, Theodor: Müller von der Lühne, Burchard. In: Allgemeine Deutsche Biographie Bd. 22, [Historische Commission bei der Königl. Akademie der Wissenschaften] Leipzig 1885. Seite 701f.

6  Ackerhof (auch Ackerwerk oder Vorhof): ein Nebenhof, der zu einem Gutshof gehört und zum Ackerbau oder zur Viehwirtschaft genutzt wird.  Der Ackerhof, In: Adelung, Johann Christoph: Grammatisches kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 1. Wien 1811. Sp. 159.

7  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

8 In der Reinschrift steht in der Tabelle in der Spalte Acker-R anstelle von 57 die Zahl 51. Gemessen an der Summe ist die Angabe in der Urschrift, die Zahl 57, der richtige Wert.

9 An dieser Stelle wäre die wörtliche Übersetzung von åkerlycka = åkerlucka anstelle von Ackerstück der Begriff Ackerlücke.

10 Ursprünglich stand in der Urschrift in der Spalte Roggen Scheffel die Zahl 84. Sie wurde aber überschrieben mit der Zahl 48 und letzteres wurde auch in die Reinschrift übernommen.

11  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

12 Laut Urschrift zahlt der Schweinehirt insgesamt 28 Schillinge Akzise. In der Reinschrift ist folgender Betrag angegeben: 2 Rthl 16 ß.

13  Reitergeld, auch Tonnengeld genannt, ist in einigen Gegenden, diejenige Abgabe, welche den Strandreitern für die Bergung gestrandeter Güter gezahlt wird. Reitergeld. In: Grimm (Hg.): Deutsches Wörterbuch, Bd 14, Leipzig 1893. Sp. 783.

14  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.