R 781   U 552 

Beschreibung des Adelsgutes Daugzin, das im Juli des Jahres 1694 geometrisch abgefasst wurde1 

Namen der Einwohner

1 . Frau Oberst Leutnant von Eickstedt, hat dieses Dorf im Besitz.

2 . Christoffer Toller
3 . Jochom Koppen
Diese beiden sind Kossaten2  und besitzen jeder eine Hakenhufe Land, das sie bewirtschaften und versteuern, beide im Verhältnis zu einer reduzierten Hufe3  , sie haben folglich, wenn ein Rthl für eine Hufe publiziert wird, 28 vorpom: ß zu geben. Woraus folgt, dass das Land, das sie versteuern eine halbe reduzierte Hufe und acht Morgen sein soll.

Daugzin ist ein Adelsgut, gelegen im Distrikt Wolgast, eine Meile von Anklam und zwei Meilen von Wolgast entfernt. Jetzige Besitzerin ist Frau Oberst Leutnant Eickstedt, dieses Dorf war seit alters her ein Lehen der Owstins4 , wie Bauer Nr. 2 berichtete, es fiel als Brautschatz von den Owstins an einen von der Osten Auf dieselbe Weise, als Brautschatz, hat es auch Oberst Leutnant Eickstedt als Eigentum bekommen. In alten Zeiten hat es zwei Adelsgüter in Daugzin gegeben, wovon eines dem Adligen von Wulf gehörte, er hat zwei Bauernhöfe in Besitz gehabt, außerdem Ritterland, das er selbst bewirtschaftete. Aber wieviele Hufen Land jeder Arten Bauern- oder Ritterland genannter besaß, wissen erwähnte Personen Nr. 2 und 3 nicht. Und ich habe sowohl wegen dieser Sache als auch anderer notwendiger Wissenschaften bei der Illustration der Karten väterlich der Besitzerin Frau Oberst Leutnant schriftlichen Aufsatz mitgeteilt,  R 782 aber keine andere Antwort bekommen, als die, was ich durch meine Instruktion zu wissen begehrte, aber sie hat nicht verstanden, mir darauf zu antworten.
Das Dorf grenzt im Süden an Ziethen und Relzow, im Osten an Murchin, im Norden an Bömitz und Rubkow und im Westen an Ramitzow. Es gehört zum Kirchspiel Ziethen.
 U 553 Die Hufenzahl des Dorfes ist nach Angabe der Kirchenmatrikel5  30 Hakenhufe, wie der Bauer Nr. 2 berichtet. Aber wieviele steuerbare, reduzierte Hufen nun in Daugzin gesondert sein sollen, darüber weiß genannte Person nicht Bescheid. Weiter sagt er, dass für Daugzin und Ramitzow in einer Summe zu zweieinhalb reduzierten Hufen und sieben Morgen von Frau Oberst Leutnant versteuert werden sollen. Über das Ritterland, das in Daugzin zu finden sein soll, konnte nämliche Person weder Auskunft geben, noch konnte ich bis jetzt darüber, wie alles andere hierbei notwendige zu wissen, das Betreffende in Erfahrung bringen.
In diesem Dorf findet man fünf wüste Hofstellen, wovon eine ein Adelsgut gewesen ist, sowie zwei Bauernhöfe und zwei Kossatenstellen, über deren Beschaffenheit und Natur wissen die genannten Personen nichts zu berichten.
Der Teil in Daugzin, den beiden Kossaten Nr. 2 und 3 versteuern, ist, nach ihrer Aussage, eine halbe reduzierte Hufe und sechs Morgen. Was aus dem Verhältnis folgt, das sie mir berichteten, das wenn ein Rthl pro Hufe veröffentlich wird, sie 28 vorpom: ß versteuern. Aber das Land, das jeder bewirtschaftet, ist eine Hakenhufe in allen drei Feldern, welches sich für beide auf zwei Hakenhufen beläuft.

 R 783   U 625 

Arealausrechnung von Daugzin

Das Feld A , oder die Brache

[A]   103M 180R
Aa  guter Lehmhumus  45M
Ab  Humusland, etwas lehmvermischt  55M 180R
Ac  Humusland, etwas sandvermischt  3M

Das Feld B, das Winterfeld

Ba  gutes Humusland, an einigen Stellen etwas lehmig  88M 60R

Das Feld C, die Sommersaat

[C]   92M
Ca  Humusland, etwas sandvermischt  85M 150R
Cb  Sandhumus  5M 90R
Cc  ein Stück Sandhumus in den Triften im Feld  1M 60R

Wüster Acker

[D]   392M 270R
Da  altes und hoch gelegenes, wüstes Land mit Heide bewachsen, aus gutem sandig-humosen Grund, geeignet, um aufgebrochen zu werden  22M 270R
Db  altes, wüstes Land mit Heide und Gras überall bewachsen, von sandvermischtem, humosem Boden, kann als Acker genutzt werden  135M 270R
 U 626  Dc  alter, ebener, wüster Acker mit Heide überwachsen, der an der Seite zum Acker von gleicher R 784  Natur ist wie der bestellte, aber an der Grenze sandiger  183M 60R
Df  altes, bergiges wüstes Land aus Humusboden, das auf den Hügeln etwas sandig und lehmvermischt ist  50M 270R

Weideland

[E]   56M 210R
Ea  Waterkoppel , eine sumpfige Stelle, von einem Graben umgeben, mit Gras bewachsen, in der Tiefe steht etwas Röhricht  22M 180R
Eb  Tümpel und Moraste mit Koppeln im Ackerfeld, die zu den Zeiten gemäht werden, wenn das Feld, in dem sie liegen, besät wird  4M 30R
Ec  Tümpel und Morast oder Moor im wüsten Acker  9M 30R
Ed  morastiges Land an der Grenze zu Relzow, mit Gras bewachsen, ist an den Seiten des wüsten Ackers festes Land mit Heide darauf  21M 30R

Fa  das Gelände des Dorfes mit Wegen und Obstgärtchen sowie Triften, die durch das Feld verlaufen  16M 180R

Summe

Acker: 283M 240R
Wüster Acker: 392M 270R
Weideland: 56M 210R
Hofstellen: 16M 180R

 R 785   U 554 

Annotationen von Daugzin

Über denAcker

Der Acker in Daugzin wird in drei Felder geteilt, von denen das eine, das Feld B, für das beste gehalten wird, dann das Feld A, das Feld C ist ebenfalls ein gutes Feld, ganz wie die Jahre ausfallen. Generell kann man über alle drei Felder sagen, sie sind guter Acker, aber nicht aus schwerem Grund, sondern aus, wie sie es nennen, gelindem Land oder Humusland. Das in ertragreichen Jahren sowohl bei Roggen sowie Gerste und Hafer ergiebig ist, aber nicht für Weizen und Erbsen. In den Acker, wenn er einmal gedüngt ist, kann man viermal hintereinander Streusaat säen, aber wenn er fünfmal damit besät wird, hat er nicht die Art wie zuvor. Die Fruchtbarkeit ist überall das fünfte oder sechste Korn zu erzielen, wie beide Kossaten berichteten. In einen Morgen können, nach ihren eigenen Worten, drei Sch gesät werden, die Bodenart will überall keine dichte Aussaat leiden.

Über die Aussaat

Was die Aussaat auf dem Hofacker angeht, war keiner zur Hand, der mir dazu weitere Auskunft geben konnte, als über die diesjährige Wintersaat. Wie der Kossate Nr. 2 berichtete, stieg sie bis zu 18 Drömt und fünf Sch Roggen, über die Sommersaat wusste er nichts.
Die Aussaat der Wintersaat bei den Kossaten beläuft sich auf bis zu 18 Sch für jeden.
 R 786 Die Sommersaat auf bis zu 18 Sch für jeden.
Die Summe ist insgesamt, nach obenstehender Summe, 293 Sch.

 U 555 

Über Wiesen

Auf der Feldmark des Dorfes sind keine Wiesen zu finden, außerdem sind die Heuschläge, die zum hiesigen Gut gehören, teils in Ziethen und teils in Relzow gelegen. Die bei Ziethen gelegenen sind drei Stück und heißen Koppel , Krugwisch und Mühlenwisch , die bei Relzow gelegenen sind vier Stück und haben keinen anderen Namen, als sie nach ihrer Breite benannt werden. Es sind vier Stücke, das eine von 15 einhalb Ruten Breite, das zweite von elf Ruten Breite und das dritte und vierte von fünf Ruten jedes an Breite begriffen. In ihrer Länge gehen sie bis an den Landgraben, vom festen Land, dessen Distanz ist auf der Karte des obengenannten Ortes zu entnehmen, sowie auch dessen Natur. Und ich habe unter anderem Fragen zu Daugzin, eben eine gründliche Auskunft über die Heufuderzahl der Wiesen einholen wollen und von welcher Natur sie seit alters her waren. Aber solche Auskunft der Besitzerin ist ausgeblieben, wie oben erwähnt ist.

 R 787 

Über dasWeideland

Auf der Feldmark des Dorfes sind gute Viehweiden aus Weideland hier herum, jedoch besser für die Schäferei.

Über der Wald, Brenn- undBauholz

Auf der Feldmark des Dorfes ist kein Wald für Brenn- oder Bauholz zu finden, sondern es wird von den umliegenden Dörfern Walendow und Gnatzkow gekauft, für jedes Last werden vier bis sechs lß gegeben, das als Brenn- oder Zaunholz genutzt wird.

 U 556 

Über Das Vieh

Den Winter über können 30 Stück Großvieh gefüttert werden, und sieben vollständig gepachtete Pferde werden hier ständig auf dem Hof gehalten. Die Schäferei kann den Winter über bis zu 450 Schafe füttern. Die Kossaten haben jeder zwei Pferde und drei bis vier gepachtete Rinder.

Über Fischerei

Bis auf einige Karauschen ist in diesem Dorf keine andere Fischerei. Diese können manchmal aus den Tümpeln gefangen werden, jedoch sind sie in keiner großen Menge zu fangen.

Über Abgaben

Jeder Kossate gibt im Quartal 21 lß Akzise6 .
Kopfgeld7  gab jeder im vergangenen Jahr 16 lß.
Magazinkorn8  wurden letztes Jahr viereinhalb Sch zusammen gegeben.

 RRev 321   URev 461 

Im Jahr1704 wurde das Dorf Daugzin revidiert und wie folgt befunden

Im Feld A

[A]   15M 105R
Ad  fünf Stücke Sandboden, etwas lehmvermischt, von Dc aufgepglügt  14M 135R
Ae  ein Stück wie Ab, von Df aufgepflügt  270R

Im Feld B

Bb  zwei Stücke Sand, etwas lehmvermischter Boden, von Da aufgepflügt

Im Feld C

[Cc-Cd]   18M 270R
Cc  ein Stück wie Cb, von Da aufgepflügt  1M
Cd  vier Stücke durchschnittlicher Sandboden, etwas grob und humusvermischt, von Db aufgepflügt  7M 30R
Ce  ein Stück etwas hoch gelegener Sandboden von D aufgepflügt  10M 210R

Anmerkung: Was den übrigen wüsten Acker hier auf dem Feld sonst angeht, so besteht er überall aus etwas gröberem Sandboden hier und da, mit ein wenig Humus vermischt. Und im Boden soll er sehr kaltgründig sein und kann, nach Aussage, nicht mehr als Weide entbehrt werden, weil diese hier sehr knapp ist.

Summe

NeuerAcker: 37M 285R

Bestandssignaturen: anzeigen
Übersetzung: 2010, Verena Schmidtke M.A.
Namen der Landmesser:
Hauptvermessung: Oloff (Olaus) Spaak
Revision:
Anmerkungen:

1 Wurde laut Urschrift von Oloff (Olaus) Spaak vermessen.

2  Kossat, Kossät, Häusling (casati), Einlieger, Kätner. Kleinbauern, die nicht das zu einem eigentlichen Bauern gehörige Haus mit Land, sondern ein Häuschen, eine Kate, oder eine Hütte besitzen, zu dem Gärten und ein wenig Acker oder Weideland gehört. Abgaben, Dienste und Besitzverhältnisse oder andere „Gewohnheiten“ waren von Landstrich zu Landstrich verschieden.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 154, Berlin 1831, Sp. 89.

3  Die übliche Steuerform in Vorpommern war die Besteuerung des ländlichen Grund- und des städtischen Hausbesitzes, der so genannte Hufen- und Häusermodus. Da die Landschaft nur die überholte Kahldensche Matrikel aus dem Jahre 1631 besaß und da die Arbeit an einer neuen Hufenmatrikel mehrfach gescheitert war, einigten sich die Stände 1658 in Anklam auf eine Übergangsregelung, nach der die Steuern bis auf weiteres verteilt werden sollten. Sie legten einen fiktiven Bestand von 10 000 Hufen (reduzierte Hufen) zugrunde, von dem die Ritterschaft und die Ämter im Verhältnis 5:2 die eine Hälfte und die Städte die andere Hälfte übernahmen. Eine Steuereinheit der reduzierten Hufe entsprach für die Ämter 3 Landhufen, für die Städte 2 1/2 Landhufen. Dähnert, Johann Carl: Platt-Deutsches Wörter-Buch nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart, Stralsund 1781, S. 459.

4  von Owstin, Joachim Rüdiger von Owstin (14. Oktober 1634 - 13. Okt. 1698). In den Jahren 1663 bis 1671 war von Owstin als Assessor tätig, daran anschließend übernahm er den Posten als pommerscher Regierungsrat. In der Zeit 1680 bis 1693 wirkte er als Vizepräsident des Wismarer Tribunals. Schließlich bekleidete er den Posten eines Geheimen Rats am Hofgericht des Herzogs von Würtemberg. Owstin starb 1698 und wurde in der St. Nicolaikirche zu Greifswald beigesetzt.  Asmus Ivo, Das Testament des Grafen – Die pommerschen Besitzungen Carl Gustav Wrangels nach Tod, förmyndarräfst und Reduktion, in: Asmus, Ivo; Droste, Heiko; Olesen, Jens E.: Gemeinsame Bekannte. Schweden und Deutschland in der Frühen Neuzeit, Münster 2003, S. 242. Lang, Edmund: Die Greiffswalder Sammlung Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. (Baltische Studien, Erste Folge. Ergänzungsband ) Greifswald 1898. S. 237.

5  Eine Kirchenmatrikel ist ein Verzeichnis über die Eigentums- und Einkommensverhältnisse von Kirchen und ihren Kirch- und Schuldienern.  Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd 7. Weimar 1974-1983. Sp. 883.

6  Akzise, auch Verbrauchssteuer, war eine Steuer oder Abgabe, die dem Landesherren von allen ein- und ausgehenden Waren, die dem Unterhalt dienten, entrichtet werden musste.  Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 1 Leipzig 1732. Sp. 276f.

7  Das Kopfgeld ist eine Personensteuer, eine Abgabe an die Obrigkeit, die jeder Einwohner zu entrichten hatte, wobei die Höhe der Abgabe sich nach dem jeweiligen Stand der Person richtete.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd 44. Berlin 1788. Sp. 34ff.

8  Das Magazinkorn war eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder ähnlichen Agrarprodukten, die in einigen Ländern in das obrigkeitliche Kornmagazin geliefert werden musste. Im Magazin wurde das Getreide gelagert, als Vorrat für schlechte Zeiten, wie Missernten, Teuerungen oder Belagerungen für die Versorgung der Einwohner und der Besatzung.  Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft, Bd. 45, Berlin 1789, Sp. 441ff.